Background

Glossar

Worte und Kürzel zum Wirtschaften für sich und für Unternehmen

1

1A_Tipps

Glossare

17_Ziele

SDGGlobal_Citizenship/Weltbürgertum →Verantwortung 

Ziel_Eigenschaften

5

5P

bezeichnet die fünf Kernbotschaften und je ihren Anfangs-Buchstabe P (Initiale), in welche die 17 UN Ziele zur Nachhaltigkeit ( SDG) eingeteilt sind: ♦ People ♦ Prosper on the ♦ Planet in ♦ Peace and ♦ Partnerships

Menschen leben ♦ Wohl auf ♦ der Erde ♦ in Frieden und ♦ Gemeinschaft  

5P names the core messages and each of their initial letter P (Initial), into which the 17 UN Sustainable Development Goals ( SDGs) are divided: ♦ People shall ♦ Prosper on the ♦ Planet in ♦ Peace and ♦ Partnerships.

siehe/see →SDG, bezogen auf/with regard to Gemeinschaft/Partnership vgl./compare →Umsatz Revenue (Kundschaft) oder →Soziale_Töpfe (Wohngemeinschaft, Clique, Familie, Verein, Firma, Kommune, Staat) 

7

7W

bezeichnet die Fragen: •  WerWasWoWarum • Womit (mit welchen Mitteln) • Wie (auf welche Weise) und • Wann 

Mehr dazu →Sieben_W_Fragen, vgl. →7W

A

AAB

Abk.f. Allgemeine Auftrag-Bedingungen →Allgemeine Auftrag-Bedingungen (AAB) 

Abgaben_an_den_Staat

sind erforderlich um ihn zu finanzieren, siehe öffentlich_rechtliche_Pflichten (Lasten) 

öffentlich_rechtliche_Pflichten

Abgaben_iSd_AO

sind a. Steuern je nach Gesetz, b. Realsteuern (GrSt, GewSt), c. Abgaben nach EU-Zollkodex (Ein-/Ausfuhr) und d. Steuerliche Nebenleistungen (Zuschläge, Zinsen etc.) 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32013R0952#d1e1602-1-1 

Vgl. →Abgaben_iSd_AO, →Steuern_iSd_AO

Abgeltungssteuer

ist diejenige Einkommen-Steuer im Sinn von EStG § 43.(1), die durch den Abzug von einem Kapital-Ertrag (Dividende, Verkaufs-Gewinn**1 etc.) erhoben wird, UND die damit gemäß EStG § 43.(5).S1 abgegolten ist

Hinweise:

**1 gilt nicht für Gewinn, wenn der zugehörige Einkauf vor dem 01.01.2009 war

Die Abgeltungssteuer ist eine Sonderform der →Kapital-Ertrag-Steuer.

Vgl. →Erhebungsformen_im_EStG

Gläubiger im Sinn von EStG § 43 ist diejenige Person, der die Kapital-Erträge zufließen; vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44.html Absatz (1) Satz 1.

Personen, vor allem: Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute, welche (im Auftrag)

    • Ausschüttungen etc. auszahlen und/oder
    • Verkäufe mit Gewinn ausführen

haben in den entsprechenden Fällen den Steuer-Abzug [nach den Vorschriften der Finanz-Verwaltung] für Rechnung des*der Gläubiger*in vorzunehmen. Sie heißen dann

    • Auszahlende Stelle bzw.
    • Ausführende Stelle.

Die Abgeltungs-Wirkung

    • tritt nicht ein, wenn
      • der*die Gläubigerin seine*ihren Pflichten nicht nachkommt und/oder
      • wenn zu wenig Kapital-Ertrag-Steuer erhoben worden ist.

EStG § 43.(5).S1 iVm § 44.(1) Satz 10 und 11

    • wenn die Auszahlende oder Ausführende Stelle (siehe oben) nicht vorschriftsmäßig oder mit Unrecht gehandelt hat

EStG § 43.(5).S1 iVm § 44.(5)

    • ist NICHT möglich, wenn die Kapital-Erträge zu den betrieblichen Einkünften der Gewinn-Einkunftsarten, oder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören (also nur für Privatpersonen)

EStG § 43.(5).S2

    • kann auf Antrag (in der Steuer-Erklärung) ersetzt werden, indem
      • eine Günstigerprüfung**2 durchgeführt wird, mit der
      • die Kapital-Erträge nach EStG § 31d.(6)
      • den Einkünften im Sinn des EStG § 2 hinzu gerechnet werden und
      • der tariflichen ESt unterworfen werden,
      • wenn diese zu einer niedrigeren ESt führt

EStG § 43.(5).S3 iVm § 32d.(6)

**2 Die Günstigerprüfung lohnt sich in der Regel nur, wenn

      • der individuelle (tarifliche) Steuer-Satz >25%**3 beträgt (ohne andere Steuern oder Zuschläge) , oder
      • die Summe aller Kapital-Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.

**3vgl.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html Absatz (1) 
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html Absatz (1) Satz 1 Nummer 1

 

Abschluss

Das WORT "Abschluss" hat andere Bedeutung je nach Kontext, zum Beispiel: 

  • bei Kaufleuten: Abschluss eines Jahres (Jahresabschluss), eines Konzerns, Perioden-, Zwischen- etc. Abschluss  
  • im  Recht: Abschluss eines Vertrags (begründet für zwei oder mehrere Parteien Pflichten und Ansprüche).
     

Auf dieser Website wird der Begriff "Abschluss" grundsätzlich im Sinn der Kaufleute verwendet. 
Nach den Begriff-Bstimmungen in Gesetzen und Standards ist ein (Jahres-) Abschluss 

    • mindestens das Ganze aus den Teilen: Bilanz + GuV

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html Absatz (3),
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html Absatz (1), 
http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__60.html Absatz (1)

 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html Absatz (1) Satz 1, 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0034&from=EN#d1e1180-19-1 Artikel 4 Absatz (1) [→EU_AbschlussRL_2013/34],
IAS 1.10.(a), (b) und (e) [Quelle bitte via →IFRS]

 

EU-Definition: "Ein Abschluss [Financial_Statements] ist

    • eine strukturierte Abbildung [Representations]
    • der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
      [Financial_Position and Financial_Performance]

eines Unternehmens [Entity]. Die Zielsetzung eines Abschlusses ist es,

      • Informationen 
        • über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
        • und die Cashflows eines Unternehmens
          bereitzustellen, die
      • für ein breites Spektrum von Adressat*innen [Users, Stakeholder
      • nützlich [useful] sind, um
        • wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.

Ein Abschluss legt ebenfalls

      • Rechenschaft über
      • die Ergebnisse der Verwaltung
      • des, dem Management anvertrauten Vermögens ab
        [Stewardship of the Resources; →Wirtschaften].

Um diese Zielsetzung zu erfüllen, liefert ein Abschluss Informationen über: 

      1. Vermögenswerte [Asset/s];
      2. Schulden [Liabilities, Fremdkapital];
      3. Eigenkapital [Equity];
        [→Bilanz]
      4. Erträge und Aufwendungen [Income and Expenses, →GuV], einschließlich 
        • Gewinne und Verluste [Gains and Losses]
        • aus Veräußerungen langfristiger Vermögenswerte und
        • aus Wertänderungen;
      5. Kapitalzuführungen [Contributions] von Eigentümern und
        • Ausschüttungen [Distributions, Dividende] an Eigentümer [Owners], die jeweils
        • in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln;
          und
      6. Cashflows eines Unternehmens.

Diese Informationen helfen [assist] 

      • den Adressat*innen
        • zusammen mit den anderen Informationen
        • im Anhang [the Notes],
      • die künftigen Cashflows des Unternehmens
        sowie insbesondere deren
      • vorauszusagen [predicting, →Going Concern]."

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:02008R1126-20220101#tocId7 IAS 1.9 

Dazu, welche Begriffsbestimmung für welche Unternehmen gelten, siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Hinweise zum Begriff im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info, →Abschluss

vgl. →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Englisch_Deutsch 

Abschlussprüferrichtlinie

siehe EU RL 2006/43/EG (geänderte Abschlussprüferrichtlinie) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1589365816525&uri=CELEX:32006L0043

Abschluss_Richtlinie

bezeichnet die EU_AbschlussRL_2013/34 

siehe bitte →EU_AbschlussRL_2013/34   

Englisch_Deutsch 

Accountancy_Europe

= Dach-Verband für Berufsverbände von Wirtschaftsprüfer*innen in Europa, Sitz: Brüssel, Mitglied der →IFAC

https://www.accountancyeurope.eu/

vgl. →IFAC, →Ethik Glossar

Accountant

meint international die Aufgaben der Bücher führenden, der steuerberatenden und der Abschlüsse prüfenden Berufe, das Tun zum Controlling und Reporting mit einschließend  

Englisch wörtlich für: Buchhalter*in.

Die →IFAC unterscheidet im →IESBA_Code begrifflich zwischen  

    • Professional Accountant in Business, etwa als Angestellter  
      • in Gewerbe und/oder Industrie 
      • im Öffentlichen Sektor, in der Bildung, gemeinnützigen Bereichen oder Regulierenden Behörden und anderen Institutionen 
        (ebenda Guide Ziffer 4, sowie Part 2) und 
    • Professional Accountant in Public Practice mit den Aufgaben des deutschen WP (Part 3, 4A und 4B) 

Genaueres siehe bitte →Warum wir den Begriff Acco3untant verwenden

Vgl. →Accountant, →Steuerberatende*r, →WP  

Accounting for Advantage

heißt: Entscheidungsnützliche Information zum Vorteil machen, nach der Idee: Das, was große benutzen, für ein freies Weltbürgertum schon den Kleinen geben - vom Global Citizen zum Global Player 

Wie im Sport geht es dabei um

Zur Herkunft der Idee →Accounting 4 Advantage - Der Grund für dieses Leitbild

Vgl. →COSO, →SDG17, →Global_Player, →Global_Citizenship, →Entscheidungsnutzen  

Adressenausfall_Risiko

ist das →Kontrahenten_Risiko und bezeichnet die mögliche Gefahr, dass

  • durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
  • die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en

nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]

AEK

Abk.f. Allianz für Entwicklung und Klima, eine Stiftung im Auftrag des BMZ zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz mit ESG** als Leitlinien 

Quelle: →https://allianz-entwicklung-klima.de/ueber-uns/ueber-uns/, **ESG ebenda bezeichnet: Ökologie, Ökonomie und Soziales; →https://allianz-entwicklung-klima.de/impressum/ 

Hinweis: →https://allianz-entwicklung-klima.de/karte/christoph-balk-wirtschaftspruefer/ 

BMZ 

Aerosole

sind Mischungen von festen oder flüssigen Partikeln (Schwebeteilchen, Staub-Partikel) in einem Gas oder Gas-Gemisch (zum Beispiel: Luft) 

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/innenraumluft/infektioese-aerosole-in-innenraeumen#was-sind-aerosole- 

vgl. →Aerosole, →PM

AEUV

Abk.f. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gründet, zusammen mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), die Europäischen Union (EU) und ist Grundlage für die Verfassung (in) der EU 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12016ME%2FTXT&qid=1627049977281 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →Gewaltenteilung, →EU_Ziele, →EU_Institution 

  

AfA

Abk.f. Absetzungen für Abnutzung /und Substanzverringerung, bezeichnete einen Typus**1 von Abschreibungen**2, die im Steuerrecht zulässig sind 

siehe:

**1 die Methode zum Berechnen der Absetzungen (Abchreibungen) richtiet sich hier an die voraussichtliche, geschätzte oder pauschal vorgegebene Dauer der Ab-/ Nutzung; anderer Typus vgl. EStG § 6.(1).Nr1 wie vor z.B.: Sonderabschreibungen   

**2 vom Sinn her (= einen Wert für Abnutzung/ Verbrauch pro Zeit haben) entspricht die AfA den 'Abschreibungen' im HGB. 

AG

je nach Kontext Abk.f.:

vgl. →Transparenzregister

AGG

Abk.f. Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/ 

vgl. →AGG, →Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes, →menschenrechtliches_Risiko, LkSG § 2.(2).Nr7, SDG10 Weniger Ungleichheiten 

AHK

Abk.f. Anschaffungs- oder Herstellungs-Kosten, bezeichnet einen Maßstäbe zur Bewertung von Vermögens-Gegenständen 

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/3-Gewinn/Paragraf-6/inhalt.html 

AIF

Abk.f. Alternative Investmentfonds, ist ein Organismus**1, dessen gemeinsame Anlagen nicht**2, oder nicht nach den Regeln des Gesetzes**3, in Wertpapieren investiert werden

**1 genauer: "Organismus für gemeinsame Anlagen" (OGA) bzw. Investmentvermögen im Sinn des KAGB 

**2 sondern zum Beispiel in Immobilien

**3 gemeint sind die Regeln für OGA in Wertpapiere (OGAW) im Kapitalanlage-Gesetzbuch (KAGB)

Genauer Wortlaut in KAGB § 1.(3): "Alternative Investmentfonds (AIF) sind alle Investmentvermögen, die keine OGAW sind".

Vgl. →Fonds-Glossar 

AIFM

Abk.f. Alternative Investment Funds Manager/s, bezeichnet den Verwalter eines AIF 

EU_RL_2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über Verwalter eines AIF →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011L0061 Gründe (1) 

AK

Abk.f. Anschaffungs-Kosten

Akkreditierung

bezeichnet eine Art der Beglaubigung**1, im Sinn ähnlich wie: Anerkennung, Bescheinigung, Bestätigung, Beurkundung, Nachweis, Zertifikat oder Bezeugung/Zeugnis**2 

Wort-Herkunft: Aus dem Französischen (accréditer) abgeleitet vom lateinischen Ursprung**1 credere = Glauben schenken**3

**1 Quelle: →Duden_HW
**2 Sinn-verwandte Worte (Synonyme) gemäß https://www.dwds.de/wb/Beglaubigung (DWDS = Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache)
**3 Siehe bitte →Kredit

AktG

Abk.f. Aktien-Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/index.html

vgl. →Gesellschafts_Organe

Besteht aus drei Büchern über: 

  1. die AG (§§ 1ff.) 
  2. die KGaA (§§ 278ff.) 
  3. Verbundene Unternehmen (§§ 291ff.)

Aktiva

sind Vermögenswerte**1, die in einer Bilanz auf einer, von den Schulden getrennten Seite**2 dargestellt werden [→HGB § 242.(1)

**1 Zu dem, was diese sein können siehe bitte →Asset

**2 Die so genannte Aktivseite, siehe dafür bitte →HGB § 266.(2) erstes Wort 

Pendant: Passiva

  

allgemein_anerkannter_Standard

ist ein/e Gesetz, Verordnung oder ein Rahmenwerk mit Anforderungen, das oder die von einer allgemein anerkannten Organisation erlassen ist, und zwar 1. im autorisierten Verfahren, 2. öffentlich, 3. mit transparenten Regeln, 4. mit →Sorgfalt und 5. nachverfolgbar entwickelt und verabschiedet ist  

Quelle: IDW PS_981 Abschnitt 2 - Definitionen, dort zu so genannte Rahmenkonzepte 

Die Begriffe Standard (z.B. →IFRS, →ISA), Rahmenkonzept/ Rahmenwerk (z.B. ISO) oder Kodex (z.B. →DCGK) sind das Gleiche, →Sorgfalt

Mit Anderem setzt ein Allgemein Anerkannter Standard Maße für Angemessenheit.

Vgl. →Suffizienz, → Angemessenheit, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung (vs. → conditio_sine_qua_non  = Notwendige Bedingung) 

Altersentlastungsbetrag

Spezial-Begriff in EStG § 24a, siehe bitte ebenda und in EStH 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html  

→https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html

Ambiguitätstoleranz

bezeichnet das Ertragen-Können von Mehrdeutigkeit oder Unsicherheit; sie sei notwendig für souveräne Entscheidungen, vor allem in komplexen Situation, und könne durch Offenheit, kritisches Denken und Lösungs-Suche außerhalb eigener Vorstellungen gefördert werden     

Quellen: Brockhaus-Enzyklopädie Band 1 1986; Felicitas Witte: Soll ich oder soll ich nicht, in FAZ 04.09.2021 

Vgl. →Ambiguitätstoleranz, →Resilienz 

    

AN

Abk.f. Arbeit-Nehmende*r bzw. Arbeitnehmer*in 

Vgl. →Arbeit-Nehmende, →Beschäftigte, →Stakeholder

Angaben_im_Anhang

bezeichnet 

  1. jedes, verbal oder mit Zahlen, Nennen von Tatsachen und Beschreiben von Sachverhalten (Synonym für →Darstellung) oder  
  2. den Oberbegriff für jede - nach Gesetz oder Standards geforderte - Information** in einem Anhang (Disclosures) zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften 

** siehe auch →Aufgliederung_im_Anhang, →Ausweis_im_Anhang, →Begründung_im_Anhang, →Darstellung_im_Anhang, →Erläuterung_im_Anhang  

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang 

Angabe_im_Anhang

bezeichnet das, verbal oder mit Zahlen, Nennen von einer Tatsache und Beschreiben von einem Sachverhalt in einem Anhang (Disclosure) zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang 

Angabe_im_Lagebericht

meint, verbal oder mit Zahlen, einen Hinweis auf Tatsachen, Daten, Namen etc. 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen in gesetzlichen Vorschriften: Angabe, Aufgliederung, Ausweis, Begründung, Darstellung, Erläuterung  

Angehörige*r

ist, auf dieser Website meist ein*e Angehörige*r im Sinn von AO § 15, vor allem: ein*e nahe*r Verwandte*r oder/und ein*e Lebens-Partner*in 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__15.html

Für ein Zivilprozess-Verfahren sind Angehörige definiert in →http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__383.html   

Für ein Strafprozess-Verfahren sind Angehörige definiert in →http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html 

vgl. →Angehörige*r, →Nahe_stehende_Person, Finanz- versus Ordentliche →Gerichtsbarkeit 

angemessenes_Handeln_iSd_LkSG

ist eine Handlungs-Weise mit genügender Sorgfalt im Sinn des LkSG, je nach 1. Geschäftstätigkeit, 2. Einfluss-Vermögen, 3. Schwere** und Wahrscheinlichkeit und 4. Verursachens-Beitrag in Bezug auf ein Verletzungs-Risiko zu Menschenrecht oder Umweltschutz 

Quelle: →LkSG § 3.(2)  

**die Schwere des Verletzungs-Risikos ist abzuschätzen mit 

    • einem Grad - Ausmaß - der (tatsächlichen oder potenziellen) Beeinträchtigung (im Menschenrecht oder der Umwelt)
    • der Zahl - Umfang - der betroffenen Menschen (Reichweite)
      und
    • der - Umkehrbarkeit, das heißt: Die Möglichkeit, negative Auswirkungen wieder zu beheben 

Quele: RegE LkSG Begründung B zu § 3.(2).Nr3, **2 ebenda zu § 5.(2)

Angemessenheit

Angemessenheit (Eignung) zeigt an, ob Verfahrens-Weisen und ein Kriterium, sie zu beurteilen, dazu geeignet sind, dass ein erwünschtes Ergebnis hinreichend sicher erreicht werden kann 

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

Angemessenheit und Suffizienz geben verschiedene Maße: Das Eine ist für alle akzeptabel, das Andere setzt ein →allgemein_anerkannter_Standard.

Vgl. →Suffizienz, → Angemessenheit, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung (vs. →conditio_sine_qua_non = Notwendige Bedingung) 

Angewandte_Forschung

ist eine ♦ originäre Arbeit**1, die durchgeführt wird zur ♦ Aneignung neuen Wissens**2, aber - primär - ausgerichtet ist auf ein ♦ spezifisches praktisches Ziel oder Ergebnis 

Die Begriffsbestimmung von →Industrielle_Forschung des BMF spricht hier von

**1 "Forschen/Erforschen", sodass - aufgrund der Definition von →Forschung im HGB - hier die Begriffe Arbeit = Forschung = Suche gleich gesetzt werden können    

**2 "Gewinnung neuer →Kenntnisse und →Fertigkeiten", sodass hier der Begriff Wissen = Kenntnisse und/oder Fertigkeiten umfasst 

Angewandte Forschung wird entweder betrieben zur Ermittlung

    • von Anwendungs-Möglichkeiten für Ergebnisse der Grundlagenforschung,
      oder zur Ermittlung
    • neuer Wege oder Methoden zum Erreichen spezifischer und vorab festgelegter Ziele,
      und schließt das
    • Berücksichtigen vorhandener Erkenntnisse und deren Erweiterung zur Lösung spezieller Probleme ein. 

Quelle: →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../248590 FoZulG RegE BT Drucks. 17/10940 Seite 13 Anlage zu § 2 Absatz 1 

bzw. (wortgleich) ist eine ♦ originäre Arbeit, die durchgeführt wird zur ♦ Aneignung neuen Wissens, aber - primär - ausgerichtet ist auf ein ♦ spezifisches praktisches Ziel oder Ergebnis 

Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 47

Vgl. im Steuer-Recht →Industrielle_Forschung, vgl. →FuE Glossar (200) 

Anhang_iSd_HGB

ist DER Anhang, der für →Gesellschaften_ohne_persönliche_Haftende gemäß HGB § 264ff. zum Teil der →Aufstellung_des_Jahresabschlusses gehört, beziehungsweise der im gegebenen Fall gemäß HGB § 297 Teil des Konzernabschlusses ist 

Siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html, →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__284.html fort folgende bzw. darüber die Überschrift unter Fünfter Titel im Inhaltsverzeichnis dort   

Bzw. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html, →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__313.html und folgender bzw. darüber die Überschrift unter Achter Titel im Inhaltsverzeichnis dort   

Der ist nach Gesetzen und Standards (international: Disclosures) in der Regel ein Teil vom (Jahres-) →Abschluss

Anleihe

ist ein Darlehen, das über den öffentlichen Kapitalmarkt (Schuldtitel) langfristig in Anspruch genommen wird; sie kann verschiedene rechtliche Formen (Rechtsformen) haben  

Quelle: WP Handbuch Tz. F 695, IDW Verlag 2021 

Hinweise: 

Ansatz_im_Abschluss

ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten 

  1. Kriterien, wann ein Posten (Vermögensgegenstand, Schuld, sonstiger) in der Buchführung und Bilanz zu erfassen ist;
  2. Mit welchem Betrag ein Posten anzusetzen ist; 
  3. Welche Angaben zu den Posten wo in der Bilanz oder einem Anhang_iSd_HGB zu machen sind 

1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel  

2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel 

3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.; bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)   

 

Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch

   

Anschaffungkosten

sind die Aufwendungen, die zu einem Vermögens-Gegenstand geleistet werden, um ihn 

  • zu erwerben und
  • in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,
  • soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
  • Dazu gehören auch: Nebenkosten sowie nachträglichen Anschaffungskosten. 
  • Anschaffungs-Preisminderungen, sind abzusetzen.

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (1)

anthropogene_THG

bezeichnet durch Menschen gemachte bzw. verursachte Treibhausgase (THG), die für das Wirtschaften bedeutsam, und von den natürlichen THG abzugrenzen sind   

Wortherkunft: griechisch anthropos = Mensch und genos = Geschlecht, Familie, Ursprung (zum Wortstamm vgl. 'das Gen' in der Biologie oder 'die Genesis' in der Bibel) 

Sieben anthropogene_THG haben die UN vereinbart zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6)**

**Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/die-treibhausgase 

Die OECD zählt zusätzlich noch PFKW zu den F_Gasen [ebenda: Die OECD in Zahlen und Fakten 2015-2016 Seite 148). 

Andere Quellen zählen noch Kohlenmonoxid (CO), Ozon (O3) und Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zu den wichtigsten THG.** 

Quelle: Umweltdachverband GmbH, Wien, Forum Umweltbildung https://www.umweltbildung.at/, https://www.umweltbildung.at/cms/praxisdb/dateien/75_thdown.pdf   

Liste der THG'e siehe bitte EU_VO_525/2013 vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgas-Emissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen (...) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32013R0525#d1e32-30-1 

Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes

ist eine, beim BMFSFJ geschaffene gemäß AGG § 25 geschaffene Stelle, an die sich jede*r wenden kann, welche*r der Ansicht ist, - wegen eines in AGG § 1 genannten Grundes - benachteiligt worden zu sein 

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/gesetzliche-grundlagen/gesetzliche-grundlagen-node.html 

Quellen: →AGG § 1, →AGG § 25, →AGG § 27

vgl. →AGG, →Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes, →BMFSFJ, →menschenrechtliches_Risiko, LkSG § 2.(2).Nr7, SDG10 Weniger Ungleichheiten 

AN_Zahl

bezeichnet die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer*innen, die nach HGB § 267.(5) zu berechnen ist 

Kontext: HGB § 267, HGB § 266.(2) - Aktivseite, HGB § 268.(3) - nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag,→Bilanzsumme_iSv_HGB_267, →Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, →AN_Zahl

Vgl. →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

   

AO

Abk.f. Abgaben-Ordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html

vgl. →AO, →AEAO, →FAGO, →BpO

APAReG

Abk.f. Abschluss-Prüfer-Aufsichts-Reform-Gesetz, hat 2016 im Wesentlichen 1. die WPO geändert und 2. das Gesetz zur Einrichtung der APAS geschaffen, um a. die Richtlinie über eine Abschluss-Prüfung EU_APrfgRL_2006/43 umzusetzen und b. die Verordnung für Abschluss-Prüfer*innen EU_APrVO_537/2014 bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) auszuführen

Quelle: →https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussprueferaufsichtsreformgesetz-regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Seite 1

vgl. →WPO, →APAS, →EU_RL, →EU_VO, →EU_APrfgRL_2006/43, →EU_APrfrVO_537/2014, →PIE

APAS

Abk.f. Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, unter anderem für die Aufsicht der →WPK 

https://www.apasbafa.bund.de/APAS/DE/Home/home_node.html
http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__66a.html 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca, →WPK, →BaFin

APrfrVO

Abk.f. Abschluss-Prüfer-Verordnung der EU, siehe bitte →EU_APrfrVO_537/2014

AR

Abk.f. Aufsichtsrat 

vgl.
→→Gesellschafts_Organe
Genossenschafts_Organe

Arbeit-Gebende

sind Personen, die durch Arbeitsvertrag verpflichtet sind, die vereinbarte Vergütung zu leisten für eine Gegen-Leistung, die 

  • im Dienste einer anderen Person und eine Arbeit ist, die 
  • weisungsgebunden, fremdbestimmt und in persönlicher Abhängigkeit erfolgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html, Pendant: →Arbeit-Nehmende 

Arbeit-Nehmende

sind Personen, die durch Arbeitsvertrag verpflichtet sind zu einer Leistung, die  

  • im Dienste einer anderen Person ist und eine Arbeit ist, die 
  • Weisung-gebunden, fremd-bestimmt und in persönlicher Abhängigkeit erfolgt.

Begriff-Bestimmung: →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html; Pendant: →Arbeit-Gebende; Abzugrenzen von: →Beschäftigte; Besondere Begriff-Bestimmung im →NachwG siehe bitte: →https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__1.html 

Hinweise: 

    • Das Weisungs-Recht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen (vgl. →NachwG). 
       
    • Weisung-gebunden ist, wer NICHT im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeits-Zeit bestimmen kann. 
       
    • Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. 
       
    • Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. 
       
    • Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertrags-Verhältnisses, dass es sich um ein Arbeits-Verhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. 

Vgl. →https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__5.html 

Ab der Größe für eine so genannte Mittelgroße Kapital-Gesellschaft (siehe→Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen) findest du

    • die durchschnittliche Zahl der dort, während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer*innen
    • in dem Anhang zu einem Jahres- oder Konzern-Abschluss

(HGB § 285.Nr7, § 314.Nr4; "Gruppen" in diesen Vorschriften sind solche nach EntgTranspG § 21, siehe WP Handbuch IDW Verlag 2021 F.1061). 

Vgl. →Arbeit-Nehmende, →Beschäftigte, →MA, →Erfüllungsgehilfe*in, →NachwG, →Stakeholder

 

Arbeitgeber

siehe bitte →Arbeit-Gebende 

Arbeitnehmer

siehe bitte →Arbeit-Nehmende

ArbnErfG

Abk.f. Arbeitnehmer-Erfindungs-Gesetz (Gesetz über Arbeitnehmererfindungen)

http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html 

ArbZG

Abk.f. Arbeitszeit-Gesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html 

AReg

Abk.f. Abschlussprüfungs-Reform-Gesetz, hat 2016 im Wesentlichen die Gesetze je Rechtsform** für Unternehmen geändert, um a. die Richtlinie über eine Abschluss-Prüfung EU_APrfgRL_2006/43 umzusetzen und b. die Verordnung für Abschluss-Prüfer*innen EU_APrVO_537/2014 bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) auszuführen

**vor allem: →EU_RL, →HGB, →PublG, →AktG, →GmbHG, →GenG, →SE (im SE-Ausführungsgesetz SEAG)

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/18/072/1807219.pdf Seite 1 vgl.

Vgl. →EU_APrfgRL_2006/43, →EU_APrfrVO_537/2014, →PIE

ASCG

Abbr.f. Accounting Standards Committee of Germany, Berlin, is the German setting body for standards on group financial reporting, and is acknowledged by The German Ministry of Justice (BMJ) pursuant to HGB Sect. 342 

Among others, the ASCG is a member of the European sustainability reporting standards setting body (EFRAG).

Compare: →EFRAG, →BMJ, →DRSC (engl. →ASCG), →HGB

Asset

ist allgemein ein Vermögens-Wert, der sich aus Eigenschaften (Qualitäten) von 
• Personen (Zeit, Qualifikation etc.) 
• Sachen (Nutzen, Geometrie etc.) oder/und 
• Rechten (Patente, Anteile etc.) 
ergibt, die eine Chance auf Einnahmen haben. 

Im Besonderen bezeichnet "Assets" die →Aktiva in der Bilanz (vgl. →Kapital). 

Definition für Bilanzierende siehe bitte:  IFRS_CF.4.2 Definition: Asset =

    • A present economic resource**
    • controlled by the entity
    • as a result of past events.

**An economic resource is a right that has the potential to produce economic benefits.

IFRS Conceptual Framework for Financial Reporting ("IFRS_CF")


Vgl. →Abschluss, →Asset, →Ressource, →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben, →FuE Glossar (200)

 

Atmosphäre

ist die Hülle aus Gas und Luft, die unserer Erde umgibt. Sie besteht aus fünf Schichten: Tropospähre (Stoffwechsel, Klima), Stratosphäre (Ozon), Meso-, Thermo- und Exo-Sphäre 

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen

Aufgabe_Bilanz

bezeichnet eine Bilanz zu einem Zeit-Punkt, an dem alle Handlungen einer Betriebsaufgabe (Auflösung eines Betriebs) vollzogen sind**3;
dazu im Unterschied ist eine Schluss_Bilanz zu dem Zeitpunkt, für den der Entschluss**1 über den Beginn der (Betriebs-) Aufgabe**2 gelten soll 

**1 Die Schluss_Bilanz ist eine Abbildung zu dem Zeit-Punkt der Erklärung - gegenüber dem Finanzamt - über die Entscheidung (Entschluss) der (Betriebs-) Aufgabe

    • Q.1 BFH Gründe II.1: "Schlussbilanz für die Beendigung [der] gewerblichen Tätigkeit", und
    • Q.1 BFH Gründe II.1.a)bb) "...weil zu diesem Zeitpunkt seine (laufende) gewerbliche Tätigkeit endete und auf diesen Zeitpunkt diese Schlussbilanz [...] nachträglich) zu erstellen ist.]
    • Q.1 BFH Gründe II.1.a)bb).(1):
      • "den Entschluss gefasst hat,
        1. seine betriebliche Tätigkeit einzustellen
          und
        2. seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen...",
          und
      • ..." 

Die Schluss_Bilanz ist sozusagen = die Eröffnungs-Bilanz für die Betriebs-Aufgabe 

**2 Die (Betriebs-) Aufgabe besteht aus einer (Reihe von) Handlung(en)

    • Q.1 BFH Leitsatz 1 zu EStG § 16.(2): "Eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG beginnt mit der ersten, vom Aufgabe-Entschluss getragenen Handlung, die [...] auf die Auflösung des Betriebs gerichtet ist."
    • Q.1 BFH Gründe II.1.a)bb).(1):
      • "... Entschluss
        ...
        und
      • in Ausführung dieses Entschlusses
        • alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs
        • in einem einheitlichen Vorgang
        • innerhalb kurzer Zeit
        • an verschiedene Abnehmer veräußert
        • oder in das Privatvermögen überführt."
    • Q.3 EStG 16.(3) Satz 1: "... DIE Aufgabe des Gewerbebetriebs"

**3 Die Aufgabe_Bilanz ist die Abbildung zu dem Zeit-Punkt, an dem alle Handlungen zur Auflösung des Betriebs vollzogen sind

    • Q.3 EStG 16.(3) Satz 1: "Als Veräußerung gilt ... die Aufgabe des Gewerbebetriebs" 
    • das heißt oben: Zu dem Zeit-Punkt, an dem das (letzte) Betriebsvermögen - analog der Veräußerung - die Sphäre des Eigentums verlassen hat. 

Hinweis: Die Bewertung erfolgt

A. in der Schluss_Bilanz

      • Q.1 BFH Gründe II.1.a)aa): "Das Betriebsvermögen IST nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 oder des § 5 EStG zu ermitteln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG {Q.7})"],

und zwar in Bezug auf die

A.I. noch in der Sphäre des (geschlossenen) Betriebs verbleibenden [Q.4] Wirtschaftsgüter

      • mit Buchwerten oder niedrigeren Teilwerten
        [EStG § 6.(1).Nr1.S2 oder 6.(1).Nr2.S2f. im Anlage-Vermögen,
        EStG § 6.(1).Nr2.S2f. im Umlauf-Vermögen]
      • das heißt: unter der ANNAHME der Betriebsfortführung
        [Q.6 EStG § 6.(1).Nr1.S3]

und in Bezug auf

A.II. Entnahmen

und hier 

B. in der Aufgabe_Bilanz

    • grundsätzlich mit jeweils dem gemeinen Wert [Q.8]
    • mit Ausnahmen im Fall der so genannten Realteilung [EStG § 16.(2).S2ff.]

Quellen:

    1. zur Unterscheidung: BFH Urteil v. 05.05.2015 - X R 48/13 - https://datenbank.nwb.de/Dokument/547212/
    2. http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__6.html Absatz (2): "Wird ein Betrieb aufgegeben [oder veräußert], so tritt ... an die Stelle des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahrs das[jenige] Betriebsvermögen im Zeitpunkt der [tatsächlichen] Aufgabe [oder der Veräußerung] des Betriebs."
    3. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html  Absatz (3) Satz 1: "Als Veräußerung gilt auch die Aufgabe des Gewerbebetriebs sowie eines Anteils [...]."
    4. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absatz (1) Satz 1: "Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen [...], vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen."
    5. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5.html Absatz (1) Satz 1: "Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, ... Abschlüsse zu machen, oder ... ohne eine solche Verpflichtung ... (§ 4 Absatz 1 Satz 1), ... nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ..., es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt."
    6. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html Absatz (1) Nummer 1. Satz 3  "3Teilwert ...; dabei ist davon auszugehen, dass [...] den Betrieb fortführt."
    7. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html Absatz (2) Satz 1: "Veräußerungsgewinn ... [bei der Veräußerung 1. des GANZEN Gewerbebetriebs ... [oder] 2. des GESAMTEN Anteils ..."]
    8. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html Absatz (2) Satz 7: "Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt der Aufgabe anzusetzen."

Vgl. →Abschluss, →Bilanz, →Aufgabe_Bilanz, →Schluss_Bilanz, →Aufstellung_des_Jahresabschlusses

Aufgliederung_im_Anhang

bezeichnet das Aufteilen (Segmentierung) einer Größe in Zahlen und Abschnitte (Segmente) 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Aufsicht-Behörde im Sinn der DSGVO

ist eine, von einem Mitglied-Staat der Europäischen Union (EU), gemäß DSGVO Art. 51 eingerichtete, unabhängige und 
staatliche Stelle [→DSGVO Art. 4 Nr. 20] bzw. Behörde [→DSGVO Art. 51.(1)], 

  • die für die Überwachung der Anwendung der DSGVO zuständig ist,
  • damit die Grund-Rechte und Grund-Freiheiten für eine natürliche Person
  • bei der Daten-Verarbeitung geschützt werden und damit 
  • der freie Verkehr Personen-bezogener Daten in der EU erleichtert wird.

Aufstellungs-Pflichten zum Jahresabschluss

ergeben sich aus den deutschen handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorschriften für eine*n

  • Gewerbliche*n Unternehmer*in nach AO § 141  
  • Land- und Forst-Wirt*in nach AO § 141
  • Kauffrau*Kaufmann nach HGB § 242 
  • Ohne solche Pflichten regelmäßig (freiwillig) Abschluss machende Gewerbetreibende*n nach EStG § 5.(1), dann in Verbindung mit EStDV § 60 [Steuerbilanz]  
  • Ohne solche Pflichten regelmäßig (freiwillig) bilanzierende andere Personen nach EStG § 4.(3) [Betriebsvermögen-Vergleich], dann in Verbindung mit EStDV § 60 [Steuerbilanz] 
  • Kapital-Gesellschaft [HGB § 264] 
  • Personen- (Handels-) Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende [HGB § 264a] 

Zu dem Umfang der (Pflicht-) Bestandteile eines Abschlusses beziehungsweise den benötigten Instrumenten zur Steuerung von Unternehmen siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Zu Sinn und Zweck der Pflichten: Auch für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften dient "eine ordnungsgemäße Buchführung und der sie abschließende Jahresabschluß nicht nur im Insolvenzfalle dem Gläubigerschutz, weil die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten eine solide Geschäftsführung gewährleistet" 

[BiRiLiG RegE BT Drucksache 10/317 26.08.83 Begründung zu § 39 (= Vorläufer von § 245)]

    

Aufstellungs-Pflichten zum Konzernabschluss

ergeben sich aus den handelsrechtlichen Vorschriften für 

Aufstellung_des_Jahresabschlusses

bezeichnet die gesetzliche Pflicht für eine/n Kaufmann/Kauffrau und die gesetzlichen Vertreter*innen einer Personenhandels- oder Kapital-Gesellschaft, oder deren freiwilliges Erfüllen durch andere Personen, sowie das Vorgehen (den Prozess) um einen Jahres-Abschluss gemäß den anzuwendenden Vorschriften rechtsverbindlich zu machen**1 oder zur Rechts-Verbindlichkeit zu führen. 

**1 vgl. →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses

Die Aufstellung ist der erste der vier grundlegenden Prozess-Schritte bis zur formal korrekten Information der Öffentlichkeit über eine Personenvereinigung, die am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und für die kein Mensch persönlich haftet**2:   

**2 vgl. →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende

Zu dem Umfang der (Pflicht-) Bestandteile eines Abschlusses beziehungsweise den benötigten Instrumenten zur Steuerung von Unternehmen siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Zum Sinn und Zweck der Vorschriften: Auch für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften dient "eine ordnungsgemäße Buchführung und der sie abschließende Jahresabschluß nicht nur im Insolvenzfalle dem Gläubigerschutz, weil die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten eine solide Geschäftsführung gewährleistet" 

[BiRiLiG RegE BT Drucksache 10/317 26.08.83 Begründung zu § 39 (= Vorläufer von § 245)]

Kontext: →Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses, →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung

URL zum Kopieren des Links für diesen Glossar-Eintrag: https://www.accountant-balk.com/glossar.html#Aufstellung_des_Jahresabschlusses  

    

Auftrag-Verarbeitende*r

ist eine 

  • →natürliche Person oder →juristische Person,
  • Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, 

der →Personen-bezogene Daten offengelegt werden, und zwar 

  • unabhängig davon, ob es sich bei ihr um eine*n Dritten** handelt oder nicht. 

**Ein*e "Dritte*r" ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person selbst, die

    • unter der unmittelbaren Verantwortung des*r Verantwortlichen oder des*r Auftrag-Verarbeitenden
    • befugt ist, Personen-bezogene Daten zu verarbeiten. 


Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungs-Auftrags nach dem Unionsrecht oder nach dem Recht der Mitglied-Staaten möglicherweise Personen-bezogene Daten erhalten, gelten NICHT als
Empfänger*innen; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den
geltenden Datenschutz-Vorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung. 

DSGVO Art. 4 Nr. 9

Auftragsdatei

bezeichnet eine Datei für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach HGB § 316 mit den in WPO § 51c bestimmten Angaben  

http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__51c.html 

Aufwand

ist der Verbrauch von Ressourcen (zum Beispiel: Material, Personal, Maschienerie, Energie, Rechte), der gemessen und in Geldeinheiten bewertet wird, Pendant: →Ertrag 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

Vgl. →Abschluss 

 

Ausbildung

ist, im Sinn des BBiG, das Vermitteln der notwendigen Kompetenz für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt, und zwar mit Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ Absatz (3), beachte bitte den dort folgenden § 3 

Für die Einkommen-Steuer gilt: 

    • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (Erstausbildung) bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr sind Sonderausgaben [EStG § 10.(1).Nr7] und können zu einem geringeren →zvE führen. 

    • Falls eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) bereits abgeschlossen ist, dann sind solche Aufwendungen Werbungskosten [EStG § 9.(6); Merkmale für den Begriff "Erstausbildung" siehe bitte ebenda], welche dann die Einkünfte aus der Ausübung des zuerst gelernten Berufes mindern können. 

Vgl. →SDG04, →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist in dem Abschnitt "Zwischen-Ergebnisse" und/oder →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist in dem Abschnitt "Sonderausgaben"  

Ausbildungs-Position

ist die erste von vier (Lebens-) Situationen in der Steuerlichen Positions-Matrix, für welche die typischen und wichtigsten Aspekte zu den Steuern eine Beitragsreihe hier erläutert (→Material/ Dein Finanzwissen)  

    

Abbildung: →steuerliche_Positions-Matrix

Gesamt-Ziel ist es, gemäß dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu bilden 

Situation: Die Ausbildungs-Position ist in der Matrix unten rechts, denn es sind auf der 

  • Vertikalen Skala die Chancen, Einkommen zu erzielen, typischerweise: gering 

  • Horizontalen Skala die Ausprägung von Stärken in den Eigenschaften, um Einkommen zu erzielen, wie folgt
    • Finanzielle Reserven eher gering 
    • Körperlich-physische Kräfte im Mittel zwischen Kindheit und Erwachsenen und geistig-neuronale Energie durch Ausbildung im Wachstum 
    • Erworbene Kompetenz (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) bzw. Wissen und Know-how im Aufbau und 
    • Zeit ausreichend verfügbar 

Entsprechend zeigen die Anzeigen (Monitore) die Situation wie folgt an: 

  

Situation:
Reserves-Monitor: leer 
    Power-Monitor: Wachstum 
       Know-how-Monitor: im Aufbau 
                         Time-Monitor: genug 

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar 

  

 

Ausfallrisiko

ist das →Kontrahenten_Risiko und bezeichnet die mögliche Gefahr, dass

  • durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
  • die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en

nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe, →Kontrahenten_Risiko]

Ausgabe

ist das Übergeben von Geld- oder Sachvermögen oder das Übertragen von Rechten, die in Geldeinheiten bewertet werden, Pendant: →Einnahme 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Ausgleichsabgabe_iSv_SGB_IX

ist eine zweckgebundene**1 Abgabe, die Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen**2 pro Monat für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz**3 für schwerbehinderte Menschen entrichten**4, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern**1.  

**1 SGB IX § 161
**2 SGB IX § 154.(1) 
**3 SGB IX § 156.ff 
**4 SGB IX § 160 

Vgl. https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/beschaeftigen-sparen/ersparnisrechner/online-rechner/ 

Aussagenlogik_der_Juristerei

bezeichnet hier eine gewisse Aussagen-Logik**1 für Gesetze und deren Anwenden, vor allem: Ein Gesetz ist grundsätzlich eine, in sich abgeschlossene**2, Gesamtheit (Menge**1) ist von

  1. Begriffen bzw. Begriff-Bestimmungen (Definitionen)**3 und 
  2. ihrer Verknüpfung in einer Aussage sowie der Verknüpfung von Aussagen. 

Anmerkungen:

**1 in der Juristerei ist es da ähnlich wie in der Mathematik 

**2 "abgeschlossen" meint: Die Aussagen verknüpfen grundsätzlich NUR Begriffe, die in dem Gesetz selbst definiert sind;

zum Aufbau eines Gesetzes vergleiche bitte das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: →http://hdr.bmj.de/page_c.5.html

Zur Systematik für die Struktur (Gliederung) von einem Steuer-Gesetz vergleiche bitte 

Merkmale (Wesens-Merkmale oder Attribute) zu einer Definition (Begriffsbestimmung), oder zu einer Regel (Satz) in einem Paragrafen, werden in der Literatur "Tatbestand-Merkmale" genannt. Das Gesetz muss dafür in der Regel die →Sieben_W_Fragen beantworten.

zu a: Beg

**3 Für das Wort "Definition" verwenden die Gesetze in der Regel das Wort "Begriffsbestimmung", siehe bitte, in dem Handbuch des BMJ den ersten Punktabsatz innerhalb der Rn 361 das Wort: "Begriffsbestimmungen".

Die Folge aus der Abgeschlossenheit ist: Eine Definition gilt grundsätzlich NUR für die Regeln INNERHALB des jeweiligen Gesetzes.

So kommt es, dass zum Beispiel eine handelnde Person (W-Frage: Wer hat oder trägt das Recht oder die Pflicht), auch wenn sie identisch ist, im

        • BGB (der Mensch, § 1) anders behandelt werden kann als im
        • HGB (der Kaufmann*die Kauffrau, § 1) oder als im
        • EStG (der*die Steuerpflichtige, § 1) oder als im 
        • UStG (der*die Unternehmer*in, § 2)

Vergleiche dazu bitte in →Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist unter: Zwecke und Prinzipien von Gesetzen verstehen.

zu b:

Oft kommt die Wenn-dann-Verknüpfung vor; Beispiel:

"WENN eine bestimmte Einnahme eine der Einkünfte ist, DANN unterliegt sie (grundsätzlich) der ESt".

Dazu folgendes:

      • Für die Wenn-Aussage (Bedingung) "Eine bestimmte Einnahme ist eine der Einkünfte" sind - innerhalb des EStG - die Definitionen für die verschiedenen "Einkünfte" wichtig, siehe dazu die Aufzählung a) bis h) unter: EStG Abschnitt II Ziffer 8 - Die einzelnen Einkunftsarten
          
      • Die verknüpfende Aussage "unterliegt... der EStG" ist häufig der eigentliche Gesetzes-Text, siehe: EStG § 2.(1)
          
      • Um nun zu erfahren, ob - im konkreten Fall - eine bestimmte Einnahme eine der Einkünfte (im Sinn des EStG) ist, muss man prüfen:
         
        • Hat diese Einnahme die Merkmale (Attribute) von einem, wenn ja: welcher, der Einkünfte?
        • Oder im 'Juristen-Latein': Erfüllt der "Sachverhalt" im konkreten Fall die Tatbestand-Merkmale der Definition für einer, wenn ja: welcher, der Einkünfte?**4

Das heißt: Man muss ggf. ALLE Definitionen in der Aufzählung a) bis h) durch deklinieren.

**4 In den häufigsten Streitigkeiten bei den Steuern geht es um die Frage (Interpretation, Auslegung, Teleologie), ob ein bestimmter Sachverhalt bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt. 

Vgl. →Rechtsraum, →Aussagenlogik_der_Juristerei, →Gerichtsbarkeit

Bonmot: "Jede Jeck und jedes Jesetz is anders. Wat demm ehn sing brutto is dem angerem sing netto." (Redensart, Region Rheinland, Ursprung n_n) Beispiel: Brutto im Blick der Arbeit-Nehmenden ist netto im Blick der Arbeit-Gebenden.  

 

Ausweis_im_Abschluss

ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten 

  1. Kriterien, wann ein Posten (Vermögensgegenstand, Schuld, sonstiger) in der Buchführung und Bilanz zu erfassen ist;
  2. Mit welchem Betrag ein Posten anzusetzen ist; 
  3. Welche Angaben zu den Posten wo in der Bilanz oder einem Anhang_iSd_HGB zu machen sind 

1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel  

2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel 

3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.;
bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)    

 

Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Posten; →Englisch_Deutsch 

   

Ausweis_im_Anhang

bezeichnet das Nennen von Beträgen (Zahl und Sachbezeichnung) in dem Anhang zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Auszahlung

ist das Übergeben von Geldvermögen, Pendant: →Einzahlung

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Authentifizierung

ist ein elektronischer Prozess zur Daten-Sicherheit**, um Identität einer Person*** und/oder den Ursprung und die Unversehrtheit von anderen Daten zu bestätigen 

**Daten-Sicherheit + Daten-Schutz = Komponenten der Informations-Sicherheit 

***Person = →natürliche Person oder →juristische Person

Quelle: →eIDAS_VO Art. 3.5

Authentizität

meint die Identität von Personen**1 und der ursprünglichen Umstände, die in einem Dokument bezeichnet sind  

In einem elektronischen Dokument wird der Beweis der Identität einer Person**1 nur durch qualifizierte elektronische Signatur (qeSignatur) hergestellt.**2  

Der Beweis der Identität (Authentizität i.e.S.**3) der ursprünglichen Umstände, die in einem Dokument bezeichnet sind, kann auch durch fortgeschrittene Signatur (feSignatur) geführt werden, allerdings nur durch den*die Absenderin selbst.***    

**1 Person = →natürliche Person oder →juristische Person 

**2 Quelle: WPK Praxishinweis: Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte, Stand: 14. Mai 2020  

**3 Authentizität im engeren Sinn meint hier: die Authentizität der Daten über die Umstände

die Authentizität i.e.S. + die Identität mit der Person = die →Authentizität (im weitesten Sinn der eIDAS_VO) 

Vgl. bitte 

eIDAS_VO Art. 3.5

→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen) 
→Integrität_von_Daten 

 

Außergewöhnliche_Belastungen

sind solche Aufwendungen, die

  • einem*r Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen (zum Beispiel aufgrund einer Krankheit) UND
  • größere Aufwendungen sind, und zwar größer als sie es bei
    • der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen
    • mit gleichen Einkommens-Verhältnissen, gleicher Vermögens-Verhältnissen und gleichen Familienstands sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html Absatz (1)

Aus solcher Aufwendungen kann ein Teil von dem Gesamtbetrag_der_Einkünfte abgezogen werden, und zwar

  • wenn solche Aufwendungen die so genannte zumutbare Belastung übersteigt UND
  • auf Antrag.

Was eine zumutbare Belastung ist, das ist definiert in EStG § 33 (Link oben) Absatz (3) in einer Tabelle: zumutbar sind danach zwischen 1-2% (ab drei Kindern) bis 7% (Singles mit hohem Einkommen) vom Gesamtbetrag_der_Einkünfte.  

Mehr dazu siehe: EStH auf →https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

AV

je nach Kontext Abk.f. 

  1. Anlage-Vermögen oder 
  2. Arbeitslosen-Versicherung, ggf. gesetzlich im Sinn von SGB III 

vgl.

zu a. →HGB § 266.(2).A und HGB § 247.(2): "Gegenstände..., die [dazu] bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen" [= die der Kaufmann*die Kauffrau dazu bestimmt hat, dauernd im Betrieb zu benutzen] 

zu b.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html

Vgl. →Vorsorgeaufwendungen; →Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →PflV, →SozV

Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Werte-der-Rentenversicherung/werte-der-rentenversicherung.html  

   

Awareness

englische Bezeichnung für: Bewusstsein**1, Erkenntnis, meist im Sinn von Bewusstheit, bewusster Wahrnehmung, Sensibilisiert-Sein oder Problem-Bewusstsein**2; ist in den ISA bedeutsam in folgenden Kontexten: 

IESBA_Code (2020): 

    • Subsection 113: Professional Competence and Due Care:  "Maintaining professional competence requires a continuing awareness and understanding of relevant technical, professional business and technology-related develepment." [113.1.A2]

**1 Deutsche Übersetzung (Herausgeber WPK, 2018): "Die Beibehaltung der der Fachkompetenz erfordert ein anhaltendes Bewusstsein und ein Verständnis für die im Beruf und Geschäft fachlich relevanten Entwicklungen." (Unterabschnitt 113: Fachkompetenz und Sorgfalt)

IFAC_Handbook (2020/ ISA): 

    • Preface: "practitioners’ awareness of significant new or emerging issues... [in] existing requirements application provisions of IAASB pronouncements" [Preface.24] 
       
    • Glossary: "Control Environment - Includes the governance and management functions and the attitudes, awareness and actions of those charged with governance and management concerning the entity’s internal control and its importance in the entity. The control environment is a component of internal control." 
        
    • ISA_315 IDENTIFYING AND ASSESSING THE RISKS OF MATERIAL MISSTATEMENT THROUGH UNDERSTANDING THE ENTITY AND ITS ENVIRONMENT: 
       
      • "The control environment includes the governance and management functions and the attitudes, awareness, and actions of those charged with governance and management concerning the entity’s internal control and its importance in the entity." [ISA_315.A77]  
         
      • "...attitudes, awareness and actions of management or the owner-manager" [ISA_315.A87] 
           
    • ISA_260 Communication with those charged with Governance: "The attitudes, awareness, and actions of those charged with governance concerning (a) the entity’s internal control and its importance in the entity, including how those charged with governance oversee the effectiveness of internal control, and (b) the detection or possibility of →fraud." [ISA_260.A14/A51]

**2"...Grundeinstellungen, Problembewusstsein und Verhalten des managements in Bezug auf das interne Kontrollsystem" [IDW_PS_261nf.30]

    • ISA_600 SPECIAL CONSIDERATIONS—AUDITS OF GROUP FINANCIAL STATEMENTS (INCLUDING THE WORK OF COMPONENT AUDITORS): "Where independent oversight bodies have been established to oversee the auditing profession and monitor the quality of audits, awareness of the regulatory environment may assist the group engagement team in evaluating the independence and competence of the component auditor." [ISA_600.A36]

vgl.  →Awareness, →Compliance, →Fraud  

AWE

Abk.f. Agentur für Wirtschaft & Entwicklung, Bonn und Eschborn, betreibt unter anderem die Website "KMU Kompass" und ist ein Projekt des BMZ, das gemeinschaftlich von GIZ GmbH und der DEG mbh getragen wird  

Quelle: →https://wirtschaft-entwicklung.de/impressum-1 

**bzw. "Sorgfalts-Kompass", ein Tool für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette, →https://kompass.wirtschaft-entwicklung.de/sorgfalts-kompass/strategie-entwickeln 

vgl. →https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Leitfaeden/Allgemeine-Leitfaeden/allgemeine-leitfaeden.html 

DEG = Abk.f. Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH 

vgl. →AWE, →GIZ, →BMZ, →LkSG, →KMU, →CSR

 

B

BAB

Abk.f. Betriebs-Abrechnungs-Bogen 

vgl. →material/kalkulation.html 

BAFA

Abk.f. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, ist eine Behörde des BMWi für wichtige Verwaltungs-Aufgaben mit Bezug auf: Ausfuhr-/Export-Kontrolle, EU-Handelspolitik, Förderung von KMU und Energie-Einsparung, sowie die Aufsicht und Regelungen zu bestimmten Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfer*innen**

Quelle: →https://www.bafa.de/DE/Bundesamt/Organisation/Aufgaben/aufgaben_node.html (Stand: 05.06.2021) 

**vgl. unter →Impressum Angaben nach Telemedien-Gesetz

 

BaFin

Abk.f. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, Bonn und Frankfurt 

https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html

hilfreich für Begriffs-Definitionen: →https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/finanzwissen_node.html (→Nützliche Links zu den Themen des Accounting)

Aufgabe vor allem: In Deutschland die Aufsicht über**1  

    • Banken 
    • Versicherungen und Pensionsfonds 
    • Andere Akteure im Wertpapier-/ Kapital-Markt wie ein/e  
      • Betreiber*in solcher Märkte (Markt-Infrastruktur) 
      • Wertpapier-Institut  
      • Investment-Unternehmen (Kapital-Verwaltungs-Gesellschaft, Sondervermögen) 
      • Aktien-Gesellschaft (→Börsen_notiert) 
      • Unternehmen mit einer Anleihe (→Kapitalmarkt_orientiert)
    • die von diesen offenzulegenden Informationen wie ein  
      • Wertpapier-Prospekt  
      • Jahres-/ Konzern- und anderen →Abschluss**1  
    • Verbraucherschutz für Finanzanlagen 
    • Geldwäsche-Prävention 

Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_organigramm.html Stand 06.04.2022, vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__6.html 

**1 siehe →PIE 

**2 http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__106.html fort folgende, mit Austausch von Informationen mit der Aufsicht über die Abschluss-Prüfer (→APAS), vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__109a.html Absatz (1) Nr. 2 und http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__110.html Absatz (2) 

 

  

BAG

Abk.f. Bundesarbeitsgericht, Erfurt, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

http://www.bundesarbeitsgericht.de/  

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

Baisse

französisch für: das Ab-/Sinken, das Fallen, bezeichnet meist den Zeitraum mit, oft auch nur die Erwartung von fallenden Kursen** für Wertpapiere, Agrarprodukte und Rohstoffe 

Bei Börsen-Akteur*innen ist dafür auch üblich die Bezeichnung: Bear Market (Bären Markt)***    

**Preise für an Börsen gehandelte Rechte und Waren; zu den 4 Arten solcher Börsen-(Markt-)Preise vgl. Marktpreis_Risiko

*** "des Bären Pranken fallen nach unten", genaue Herkunft (von dem Bild) der Bezeichnungen ist unbekannt (diverse Quellen n_n)  

Pendant: Hausse ⇔ Bull Market (Bullen-Markt), "des Bullen Hörner steigen hoch" 

Vgl. →Long_Position (Hausse), →Short_Position (Baisse) 

Bank-Produkte

siehe →BaFin/ Verbraucher/ Finanzwissen

BASt

Abk.f Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch-Gladbach 

Hinweis: stellt Bilder für Verkehrszeichen und Sympbole kostenfrei zur Verfügung 

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-verkehrszeichen/vz-download.html 

bAV

Abk.f. betriebliche Altersversorgung 

Definition siehe http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1.html Absatz (1) Satz 1: 

Eine bAV im Sinn des betrAVG lieg vor, wenn

      • einem*r Arbeitnehmer *in [AN] 
      • Leistungen der Versorgung für
        • Alter
        • Invalidität oder
        • Hinterbliebene 
      • aus Anlass seines*ihres Arbeits-Verhältnisses
      • von dem*der Arbeit-gebenden [AG] 
      • zugesagt sind.

Die Art der von dem*der AG zugesagten Leistungen kann sein: 

    1. Beitrag-orientiert: der*die AG entrichtet in jeder Periode einen bestimmten Beitrag [→defined_contribution_plan]
      oder
    2. Leistung-orientiert: der*die AG hat für den Fall des Eintritts von bestimmten Bedingungen [Alter, Invalidität, Tod] bestimmte Leistungen zugesagt [→defined_benefit_plan]  

Die Art der Erfüllung der Leistungs-Zusagen kann sein:

    1. Unmittelbar über den*die Arbeit-gebenden [AG; Pension, vgl. HGB § 266.(3).B.1, IAS_1.54, IAS 37.11] oder
    2. Mittelbar über einen Versorgungs-Träger [betrAVG § 1b]:
      1. Direktversicherung 
      2. Pensions-Kasse oder -Fonds [Versorgungs-Einrichtung] 
      3. Unterstützungs-Kasse [Rückdeckung einer unmittelbaren Leistungszusage zur Pension] 

Kombinationen von a. oder b. mit α. oder β sowie ggf. mit weiteren Merkmalen werden so genannte "Durchführungswege" definiert und unterschieden.

Vgl. →https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/F/finanzierung_der_betrieblichen_altersversorgung_durch_den_arbeitnehmer.html  

Bis 2018 waren alle Durchführungswege nur für sehr große Unternehmen attraktiv. Mit dem BRSG wurde in 2018 ein Weg mit dem so genannten Sozialpartnermodell geschaffen, das für kleine Unternehmen die bAV attraktiv machen sollte. 

Hinweis auf Glossar der ABA, gemeinnützige Organisation: https://www.aba-online.de/infothek/glossar/begriffe 

Vgl. →bAV, →BetrAVG, →PSV,BRSG, →Sozialpartnermodell

BBemG

Abk.f. Beitrags-Bemessungs-Grundlage 

Beispiel: Grundlage zum Bemessen des Beitrags zu einer Versicherung

vgl. →BemG, →BBemG, →Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

BBG

Abk.f. Beitrags-Bemessungs-Grenze, bezieht sich auf die gesetzliche RV, KV, AV und PflV 

Vgl. →Vorsorgeaufwendungen, →https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/B/beitragsbemessungsgrenze.html 

bbh

Abk.f. b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V., Berlin

BBiG

Abk.f. Berufs-Bildungs-Gesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ 

BBK

Abk.f. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 

https://www.bbk.bund.de/ 

Das BBK ist zuständig vor allem  

    • für den Zivil-Schutz im Verteidigungs-Fall (Krieg) 
    • chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN) 
    • für die Katastrophen-Hilfe zum Bevölkerungs-Schutz und zum Katastrophenschutz der Länder bei 
      • Gefahren für die Gesundheit(→SDG03
      • Folgen des Klimawandels (Hochwasser, Starkregen, Stürme, Waldbrände; →SDG13

Quelle: →https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/themen_node.html 

vgl. →BBK, →ZSKG, →Zivilschutz, →Katastrophenschutz, →Notfall Glossar  

BDSG

Abk.f. Bundesdatenschutzgesetz, verweist in § 1.(5) auf die DSGVO [(EU) 2016/679] 

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/ 

vgl. →BDSG, →DSGVO, →EU_VO

bedungen

"etwas ist bedungen" heißt: Etwas ist a. Ursache, b. Voraussetzung, oder in älterer Sprache: c. vereinbart; Wortsinn c. gilt noch in Gesetzen wie BGB von 1896 oder HGB von 1897; das Wort ist die Vergangenheit-Form (Präteritum) von: bedingen   

Quelle: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) KöR, Berlin (Hrsg.): bedingen, Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS), dwds.de/wb/bedingen Stand 04.08.2021

Jahres-Angaben siehe bitte:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html

 →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html

Beispiele:

"Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung vereinbart werden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__328.html Absatz (1)

"Der einem Kommanditisten zukommende Gewinn [eines Jahres] wird seinem Kapitalanteil nur so lange zugeschrieben, als dieser [Kapitalanteil] den Betrag der vereinbarten Einlage nicht erreicht."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__167.html Absatz (2)

vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA

 

bedungene_Einlage

bezeichnet die "vereinbarte Einlage" im Gesellschaftsvertrag einer KG oder KGaA für eine*n Kommanditist*in und das Innen-Verhältnis; ihr Betrag KANN verschieden sein von der "eingetragenen Einlage" im Handelsregister für das Außenverhältnis

Quelle: Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, Kapitel 5.3, www.haufe.de Stand 04.08.2021 

Hinweise:

Zum Gesellschaftsvertrag vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__163.html.

Zu den wichtigsten Merkmalen für einen Gesellschaftsvertrag vergleiche bitte zum Fonds_Prinzip die Regeln:

Außenverhältnis ≅ Vertretung und Haftung

Innenverhältnis ≅ Geschäftsführung und Verteilung (Gewinn/ Verlust)

Zum Innen-Verhältnis (= das zwischen den Gesellschafter*innen untereinander):

Die "bedungene Einlage" bestimmt in der Regel den Kapitalanteil, und dieser den Anteil am Gewinn (oder Verlust) der Gesellschaft, vgl. bitte HGB §§ 120f., 167.

Zum Außen-Verhältnis (= das der Gesellschaft/er*innen gegenüber Gläubiger*innen):

Zu "eingetragene Einlage" im Handelsregister und Geltung gegenüber Gläubiger*innen siehe bitte http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__172.html Absatz (1). Sie wird oft als "Haftsumme" bzw. "Hafteinlage" bezeichnet.

Eine eingetragene Einlage (Hafteinlage), die nicht geleistet ist, kann in ungünstigen Fällen von einer Gläubigerversammlung eingefordert werden (→http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__171.html).

vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA, →Fonds_Prinzip 

  

Begründung_im_Anhang

bezeichnet das verbale Offenlegen der Motive oder/und Ursachen in dem Anhang zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Begründung_iSd_AO

ist die Angabe von Gründen (Grundlagen) für Art und Höhe von Feststellungen, Festsetzungen etc. in einem Bescheid (= Verwaltungsakt)

Das Gesetz sagt nur, dass eine Begründung da sein muss, aber nicht wie sie aussieht (Form).

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__121.html

BEHG

Abk.f. Brennstoff-Emissions-Handels-Gesetz: Gesetz über einen nationalen Zertifikate-Handel für Brennstoff-Emissionen 

http://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html 

Beleg

ist die Abbildung von einem Geschäftsvorfall, und einer der drei grundlegenden Bestand-Teile, die kaufmännische Bücher haben müssen:  • Beleg - für jeden Geschäfts-Vorfall •  Journal - mit der zeitliche Reihen-Folge der Geschäfts-Vorfälle •  Konto - für deren sachliche Ordnung**1  

             

**1 Hinweis: die Zusammenfassung von Konten zu Konten-Gruppen, sowie die Addition ihrer Salden erlauben die Darstellung der "Posten" in einem Jahres-Abschluss, siehe dazu bitte: 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html   

Quellen:

 

Beleg-, Journal- und Konto-Funktion sind erfüllt, wenn in der Buchführung mindestens die folgenden Angaben erfasst bzw. dargestellt sind (Tz'n 36,37, 44 und 47):

    1. Buchungs-Text oder Buchungs-Schlüssel - hinreichende Erläuterung des Vorgangs/ Geschäfts-Vorfalls
    2. Buchungs-Betrag bzw. Mengen- und Wert-Angaben, aus denen er sich ergibt 
    3. Beleg-Datum - Zeitpunkt des Geschäfts-Vorfalls  zur Bestimmung der Buchungs-Periode 
    4. Autorisierung - Bestätigung durch den Buchführungs-Pflichten 
    5. Konto 
    6. Konto-Bezeichnung 
    7. Gegenkonto 
    8. Gegenkonto - Bezeichnung 
    9. Beleg-Nummer (Ordnungskriterium, Kennzeichnung der Buchung, Beleg-Verweis) 
    10. Buchungs-Datum - Zeitpunkt der Buchung 

Vergleiche bitte in den Gesetzes-Texten zu  

    • Beleg:  "...Handelsgeschäfte ersichtlich machen*a (Satz 1), ...richtig*b (auch: wahr*c), ...den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend*d..."
         
    • Journal: "...Entstehung und Abwicklung*a (Satz 3), ...vollständig, zeitgerecht*b..."

    • Konto: ...Überblick*a (Satz 2), ...geordnet*b..."

*a HGB § 238.(1), Entsprechendes siehe AO § 145.(1)
*b HGB § 239.(2), Entsprechendes siehe AO § 146.(1) 
*c AO § 154, StGB § 283b  
*d HGB § 264.(2).S1

   

Belegfunktion

ist eine der drei Grund-Funktionen der Buchführung:  • Belegfunktion - um jeden Geschäfts-Vorfall belegen zu können •  Journalfunktion - um die Geschäfts-Vorfälle in ihrer zeitlichen**1 Reihen-Folge darstellen zu können •  Kontofunktion - um sie nach sachlichen Kriterien**2 ordnen zu können 

Nähere rechtliche Details siehe bitte →Beleg, →Journal beziehungsweise →Konto

**1 vergleiche französisch tous/ le jour = jeden/ der Tag 

**2 Ein sachliches Kriterium kann zum Beispiel sein: die Zugehörigkeit des Soll- oder des Haben-Eintrags einer Buchung zu

Vgl. italienisch il conto = die Rechnung, die Abrechnung, das Konto (im Sinn einer Ab-/Schlussrechnung) 

Vgl. →GoB Glossar 

Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

ist die Grundlage, um eine Steuer zu bemessen (BemG • s), das heißt:

  • der grundlegende Wert [BemG], mit dem
  • der Steuer-Satz oder Steuer-Tarif [s] multipliziert wird,
  • um die Höhe einer Steuer zu ermitteln.

Beispiele:

vgl. →BemG, →BBemG, →Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

BemG

Abk.f. Bemessungs-Grundlage

vgl. →BemG, →BBemG, →Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

Benchmark

bezeichnet einen Fix-Punkt zum Vergleichen 

Wortherkunft: aus dem Englischen bench = Bank, Sitzbank (unter anderen auch für: Richter oder Abgeordnete), aber auch: Werkbank, Arbeitstisch, Arbeitsfläche, und: Böschung, Felsleiste, Flussterasse, sowie mark = Markierung 

Quellen: diverse n_n, vgl. →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/bench 

Berufsgeheimnisträger*in

bezeichnet hier eine in StGB § 203 genannte Person: 

ebenda Absatz (1):

    1. Arzt*Ärztin, Zahnarzt*Zahnärztin, Tierarzt*Tierärztin, Apotheker*in oder Angehörige*r eines anderen staatlich geregelten Heilberufs
    2. Staatlich anerkannte Berufspsychologen*innen
    3. Rechtsanwalt*Rechtsanwältin, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt*Patentanwältin, Notar*in, Verteidigende*r in einem gesetzlich geordneten Verfahren,
      WP, vereidigtem Buchprüfer*in, StB (→Steuerberatende*r), Steuerbevollmächtigte*r oder
      Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft
    4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugend-Berater*in sowie
      Berater*in für Suchtfragen in einer öffentlich anerkannten Beratungsstelle
    5. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    6. staatlich anerkannte Sozialarbeiter*in oder staatlich anerkanntem Sozialpädagoge*in
    7. Angehörigen eines Unternehmens der privaten KV, UV oder RV 
      oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle

ebenda Absatz (2)

    1. Amtsträger*in oder Europäischer Amtsträger*in 
    2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete*r 
    3. eine Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt (Personalrat*rätin)
    4. Mitglied
      • eines, für ein Gesetzgebungs-Organ des Bundes oder eines Landes tätigen, Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates,
      • das nicht selbst Mitglied von diesem Organ, oder
      • eine Hilfskraft für eines solchen Ausschuss oder Rat 
    5. öffentlich bestellte*r und förmlich verpflichtete*r Sachverständige*r 
    6. eine förmlich verpflichte Person bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html 

Quelle für die Begriffsbestimmung "Berufsgeheimnisträger*in": Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung Schweigepflichttiger Personen vom 30. Oktober 2017, →https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Neuregelung_Schutzes_von_Geheimnissen_bei_Mitwirkung_Dritter_an_der_Berufsausuebung_schweigepflichtiger_Personen.html, RegE Seite 1

Berufsgrundsätze

sind Bezeichnungen und Grundsätze für gefordertes Verhalten bei der Ausübung bestimmter Berufe oder Funktionen; in der Regel bezeichnet sie ein Gesetz und konkretisieren sie Verordnungen und Standards (berufliche Regelungen); sie werden oft auch ethische Grundsätze genannt  

Berufliche Regelungen (Verhaltens-Normen, international: Ethical Standards) werden in der Regel abgegrenzt von Fachlichen Regelungen (Gegenstands-Normen).

Berufliche Regelungen hier siehe bitte im →Impressum  

vgl. →Ethik Glossar, →Awareness  

Beschäftigte

im weiten Sinn sind Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die einem Unternehmen zuliefern, sowie informell Beschäftigte**1 [Sorgfaltspflichtengesetz RegE Begründung zu § 4 Absatz 4] 

Zur Definition in einem engen Sinn vergleiche bitte EntgTranspG § 5.(2), vor allem dort den Wortlaut: "im Sinn dieses Gesetzes".   

**1 zum Beispiel Personen, die nach den Gesetzen in Schwarzarbeit tätig sind, Arbeitsverboten unterliegen oder Scheinselbstständige sind [ebenda] 

Vgl. →Arbeit-Nehmende, →Beschäftigte, →MA, →Erfüllungsgehilfe*in   

besondere_Kategorien_für_Personen-bezogene_Daten

sind Daten, deren Verarbeitung 

  • untersagt ist (DSGVO Art. 9) oder 
  • nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden darf
    (DSGVO Art. 10).

Untersagt sind grundsätzlich** [Art. 9. (1)**] die Verarbeitung von Daten in folgenden Kategorien: 

  • Daten, aus denen hervorgehen:
    • Rassische oder ethnische Herkunft
    • Politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
    • Gewerkschaft-Zugehörigkeit
    • Genetische Daten
    • Biometrische Daten (zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person)
    • Gesundheits-Daten
    • Daten zum Sexual-Leben oder zur sexuellen Orientierung 

**Ausnahmen siehe Liste in DSGVO Art. 9.(2) und: sie sind nur zulässig unter Verantwortung von Fach-Personal, das einem Beruf-Geheimnis unterliegt [Art. 9.(3)] 

Beispiel: AO § 31c zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken

Nur unter behördlicher Aufsicht dürfen verarbeitet werden:

  • Daten über straf-rechtliche Verurteilungen oder/und über Straf-Taten 
  • Damit zusammen hängende Sicherungs-Maßregeln 

Besteuerungsgrundlagen

liefern die Begründung durch Angabe der 

• Rechtlichen Grundlagen (anwendbare Gesetze) 

• Mathematischen Grundlagen 

• persönliche Grundlagen  

• Grundlagen durch Verträge 

Vgl. Abbildungen  in →Teil 3 vom ESt-Bescheid

BetrAVG

Abk.f. betriebliche Altersversorgung-Gesetz, bezeichnet das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" beziehungsweise das "Betriebsrentengesetz"

Siehe bitte →bAV, vgl. →BetrAVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/  

betriebliche_Funktion

ist ein betrieblicher Aufgaben-Bereich. Die klassischen betrieblichen Bereiche (operations) sind mit den financials [GuV nach HGB § 275.(2)] wie folgt verlinkt (↔): 

operations  ↔  financials

--------------------------------------------

 Verkauf, Vertrieb, Absatz ↔ Umsatz 

 Forschung und Entwicklung ↔ F+E 

 Produktion, Logistik ↔ Bestands-Veränderungen 

 Einkauf ↔ Material

Personal, Human Ressource ↔ Personal

 Investition ↔ Abschreibungen 

 Finanzierung ↔ Zinsen

 Steuern ↔ Steuern vom Ertrag 

 Steuerung und Überwachung (Governance**) ↔  Verlust oder Gewinn 

**mit ggf. eigenen Funktionen für Aufgaben wie: Buchführung, IT, Kommunikation, Controlling, Risiko Management, Compliance, Revision, Geschäfts-Führung, Aufsicht 

Zum Anwenden siehe bitte →GuV und GuV-Index

Wortherkunft: von lateinisch: functio - die Verrichtung (Quelle: →Stowasser

Betriebs-Abrechnungs-Bogen

bezeichnet eine Matrix, mit der Kosten-Arten aufgeteilt bzw. zugerechnet werden auf/zu Kosten-Stellen  

vgl. →material/kalkulation.html 

Betriebsaufspaltung

liegt vor, wenn 

  • Ein Unternehmen (Besitz-Unternehmen)
    • eine wesentliche Betriebsgrundlage [hat und es] 
  • an eine gewerblich tätige
    • Personen- oder Kapital-Gesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung
  • überlässt (sachliche Verflechtung)
    UND 
  • eine Person oder Personengruppe
    • sowohl das Besitzunternehmen
    • als auch das Betriebsunternehmen
  • in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind,
    • in beiden Unternehmen einen
    • einheitlichen
    • geschäftlichen
    • Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung).

Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung vor, dann ist

    • die Vermietung oder Verpachtung
    • KEINE →Vermögensverwaltung mehr, sondern
    • eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung und
    • das Besitzunternehmen ein Gewerbebetrieb. 

Quelle: →https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/inhalt.html H 15.7 (4) 

  

Betriebsausgaben_iSd_EStG

sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, UND die das EStG für die Berechnungen der Steuern nicht ausnimmt** 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absatz (4) 

**so genannte nichtabzugsfähige_Betriebsausgaben, vgl. ebenda Absätze (4a)ff.  

Betriebsrentengesetz

Kurzbezeichnung für: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 

Siehe bitte  →bAV, →BetrAVG

Betriebsstoffe

sind Stoffe, die keinen-Bestandteil von den Erzeugnissen bilden und doch bei der Fertigung verbraucht werden, Beispiel: Maschinen-Öl bei einer Tischlerei**1 

Rohstoffe sowie Hilfsstoffe und Betriebsstoffe bilden, zu dem →Wertschöpfungsmodell**2 einer Produktion, die erste Stufe in dem dazu gehörigen Ertragsmodell im HGB**3   

**1 Beispiele im Gesamt-Zusammenhang siehe bitte →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

**2 aus (1) Material + Arbeit werden ⇒ (2) Unfertige Erzeugnisse werden ⇒ (3) Fertige Erzeugnisse 

**3 Ausweis_im_Abschluss siehe bitte für die Bilanz/ Vorräte in HGB § 266.(2).B.I. und für die GuV in HGB § 275.(2).5.a  bzw. HGB § 275.(3) i_V_m HGB § 285.8.a

Englisch: Supplies (Quelle: eSteuer.de), Hinweis: auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 Anhang III fort folgende sind für den Ausweis_im_Abschluss die Consumables (Hilfsstoffe) und die Supplies (Betriebsstoffe) einheitlich zusammen gefasst unter: Supplies  

Vgl. →RHB, →RCS, →Englisch_Deutsch

 

Betriebsvereinbarung

ist ein Vertrag zwischen einem*r Arbeit-Gebenden und dem Betriebsrat 

Zum Begriff vergleiche zum Beispiel: 

Vgl. →Tarifvertrag, →Dienstvereinbarung (Pendant im öffentlichen Dienst), →Betriebsvereinbarung

Wenn es nur Nicht-Tarif-gebundene Arbeit-Nehmende und keinen Betriebsrat und gibt, dann sind Einzel-Vereinbarungen zwischen AG und AN notwendig.  

betroffene_Person

ist eine →Natürliche Person, die mit und anhand von →Personen-bezogenen Daten identifiziert worden oder identifizierbar ist. 

Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die

  • direkt oder indirekt,
  • insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung
    - wie einem • Namen, zu einer • Kennnummer, zu • Standort-Daten, zu einer • Online-Kennung oder zu einem oder mehreren • besonderen Merkmalen, die Ausdruck der • physischen, • physiologischen, • genetischen, • psychischen, • wirtschaftlichen, • kulturellen oder • sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, - 
  • Identifiziert werden kann. 

DSGVO Art. 4 Nr. 1 

BetrVG

Abk.f. Betriebs-Verfassungs-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html 

Beurteilungs-Maßstab

vgl. →Kriterium

(→Kriterium

Bewertung_im_Abschluss

ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten 

  1. Kriterien, wann ein Posten (Vermögensgegenstand, Schuld, sonstiger) in der Buchführung und Bilanz zu erfassen ist;
  2. Mit welchem Betrag ein Posten anzusetzen ist; 
  3. Welche Angaben zu den Posten wo in der Bilanz oder einem Anhang_iSd_HGB zu machen sind 

1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel  

2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel 

3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.; bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)    

 

Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch 

   

Bewirtungsbeleg

ist ein Beleg mit den, in EStG § 4.(5).Nr2 bestimmten Angaben 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absatz (4) Nummer 2: 

 "... Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. ... Gaststätte ... Rechnung ... beizufügen;"

Tipp: Mach dir einfach aus dem Link oben ein Lesezeichen in irgend einem Browser oder markiere es in einer Nachrichten-App.

BfDI

Abk.f. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html 

BFH

Abk.f. Bundesfinanzhof, München, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

https://www.bundesfinanzhof.de/de/; dort sind die seit 2010 ergangenen V- und NV-Entscheidungen verfügbar 

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

BfJ

Abk.f. Bundesamt für Justiz, ist eine ausführende Behörde des →BMJV, unter anderem**2 zum Einhalten der Frist für die Offenlegung von Jahres- und Konzern-Abschlüssen**1

**1 https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html, vgl. →Offenlegung
**2 Überblick der Zuständigenkeiten siehe: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Themen_node.html, etwa auch für Führungszeugnis, Verbraucherschutz und gegen Hasskriminalität im Internet (→Cyber)

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html 
Hinweis für Elektronische Post an das BfJ: 

BfN

Abk.f. Bundesamt für Naturschutz, Bonn, eine Behörde des BMU  

https://www.bfn.de/impressum, vgl. →BfN, →BMU

BG

Abk.f. Berufsgenossenschaft, ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__114.html 

Hinweise: 

    1. Die Liste, welche gewerbliche BG es gibt, siehe bitte in →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/anlage_1.html 
       
    2. Gesetzliche Pflicht zur Versicherung 
       
      1. Die Personen die "Kraft Gesetz" unter die gesetzliche UV fallen (vor allem: Beschäftigte) siehe bitte in →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html 
          
      2. Für Personen (vor allem: gewerbliche Unternehmer*innen), für die die Satzung von einer BG bestimmen KANN, dass - und unter welchen Voraussetzungen - sie unter die gesetzliche UV fallen (auf die "sich die Versicherung erstreckt"), siehe bitte in →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html 

    3. Um zu prüfen, welche BG für dein Unternehmen zuständig ist, empfehle ich zwei Schritte: 
       
      1. Internet-Recherchen (Suche über Web-Browser) zu Seiten wie zum Beispiel 
      2. Auf die Seite der entsprechenden BG gehen, Satzung downloaden und dort entsprechend nachschauen 
         

vgl. →SGB VII, →SozV, →BG, →UV

BGB

Abk.f. das Bürgerliche Gesetz-Buch, bestehend aus fünf Büchern: 1. Allgemeiner Teil (Begriffsbestimmungen), 2. Schuldrecht (auch Vertragsrecht genannt), 3. Sachenrecht (so genannte Dingliche Rechte), 4. Familienrecht, und 5. Erbrecht  

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
BGB Gliederung (Arbeitsmittel)

 

BGBl

Abk.f. Bundesgesetzblatt, ist das amtliche Verkündungsblatt der BRD in zwei Teilen, vor allem 

  1. Gesetze (Bund), VO'en (wesentliche, dauerhafte), BVerfG Urteils-Formeln, diverse Bekanntmachungen der Verfassungsorgane
  2. Völkerrechtliche Verträge und Erlasse, Rechtsvorschriften des Zolltarifwesen 

Quelle: →https://www.bgbl.de/informationen/ueber-das-bgbl.html 

BGG

Abk.f. Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz bzw. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt u.a. zu verständlichen Informationen in Leichter Sprache 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__11.html 

Hinweise:

Das Ziel des  BGG ist zwar: Beseitigen und Verhindern von Benachteiligungen (ebenda § 1), aber: Die Anlage 2 der BITV 2.0 zur Umsetzung des BGG

https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html

entspricht Anforderungen, welche sich nach den Ergebnissen aus öffentlich geförderten Projekten und der Wissenschaft allgemein an Zweck-gerichtete Kommunikation ergeben (siehe dazu bitte unter →Leichte_Sprache)

vgl. →Einfache_Sprache, →BGG, →BITV 

BGH

Abk.f. Bundesgerichtshof, Karlsruhe, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

→https://www.bundesgerichtshof.de/

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

BGM

Abk.f. Betriebliches Gesundheits-Management

Bias

englisch für: Schräge, Neigung, Hang; bezeichnet Verzerrungen gegenüber dem Normal-Bild durch nicht berücksichtigte Faktoren, Beispiele: Schätz-Fehler in der Statistik, Überlagerungen von Wellen oder Impulsen in Elektrik und Elektronik, oder: Verzerrungen in Umfragen oder in der Wahrnehmung

Der Begriff hat Bedeutung bei Abwägungen und Entscheidungen, vgl. die dunkle Seite der Macht in →Wege zur Wahrung der Ethik

BIC

BIC
Abk.f. Business Identifier Code, ist die Ziffernfolge, die die SWIFT Genossenschaft zur Identifikation eines Finanzinstituts vergibt, das Finanz-Dienstleistungen (vor allem Zahlungsanweisungen zum Geldtransfer) mit der SWIFT und deren angeschlossenen Instituten abwickeln will

https://www.swift.com/standards/data-standards/bic-business-identifier-code 

vgl. →SWIFT, →BIC, →IBAN

Bilanz

ist für eine Unternehmung, oder für einen bestimmten Zweck, die Gegenüberstellung 

  • von dem Vermögen, das zum aktiven Handeln zur Verfügung steht (Aktiva), 
  • zu dem Vermögen, das von (passiven) Eigentümer*innen und von Gläubiger*innen zur Verfügung gestellt worden ist (Passiva),   

und zwar an einem bestimmten (Stich-) Tag. 

Englisch: 

Vgl. →HGB § 242.(1), →Abschluss, →Englisch_Deutsch 

Bonmot siehe Zauberwort Nachhaltigkeit #bonmot-zur-bilanz 

Wortherkunft: italienisch bilancia = Waage bzw. lateinisch bi-lanx doppelte Schüssel [Quelle: Duden Herkunftswörterbuch 2001] 

Bilanzsumme_iSv_HGB_267

ist definiert als die Summe der Aktivseite ohne einen eventuellen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag  

Kontext: HGB § 267, HGB § 266.(2) - Aktivseite, HGB § 268.(3) - nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag,→Bilanzsumme_iSv_HGB_267, →Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, →AN_Zahl

Vgl. →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

   

Billiarden

sind Tausend Billionen bzw. Tausend mal Millionen Quadrat: 1.000 x (106)2 = 10^15 

Tausendmal eine (Eins mit sechs Nullen) und das zweimal, vgl. →Zahlnamen

Billionen

sind Millionen im Quadrat (106)2 = 10^12 

Eine (Eins mit sechs Nullen) und das zweimal, vgl. →Zahlnamen

BImSchG

Abk.f. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt-Einwirkungen durch Luft-Verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 

→http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

biometrische_Daten

sind 

  • mit speziellen technischen Verfahren gewonnene, 
  • Personen-bezogene Daten 
  • zu den • physischen, • physiologischen oder • Verhaltens-typischen  Merkmalen einer natürlichen
    Person, die
  • die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person • ermöglichen oder • bestätigen,
  • wie •  Gesichtsbilder oder • daktyloskopische** Daten.

DSGVO Art. 4 Nr. 14 

**vgl. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Kriminaltechnik/Biometrie/Daktyloskopie/daktyloskopie_node.html

BIP

Abk.f. Bruttoinlandsprodukt, gibt den Wert aller, in einem Land hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung) an, die nicht für die Herstellung von anderen Waren oder Dienstleistungen geliefert bzw. geleistet worden sind, 

  • ist ein Maß (Indikator) für die wirtschaftliche Leistung (bzw. Leistungs-Fähigkeit) in dem Land (Volkswirtschaft) und 
  • und bezeichnet eine statistische Zahl, 

Zahlen von Regierungs- und Internationalen Organisation siehe 

Quelle für die Definition: Statistisches Bundesamt →https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Methoden/bip.html 

   

BITV

Abk.f. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (2.0)** hat in Anlage 2 Teil 2 Vorgaben für einen nutzerfreundlich leicht, und damit schnell erfassbaren Text im Internet 

**Langtext: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz  

vgl. →Einfache_Sprache, →BGG, →BITV, →Leichte_Sprache

BKA

Abk.f. Bundeskriminalamt 

https://www.bka.de/ 

BMAS

Abk.f. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html 

BMBF

Abk.f. Bundesministerium für Bildung und Forschung

https://www.bmbf.de/bmbf/de/services/impressum/impressum_node.html 

BMF

Abk.f. Bundesministerium der Finanzen, →https://www.bundesfinanzministerium.de/ 

Fun_Fact: Das BMF ist eines der so genannten "klassischen Ministerien", die an der Bezeichnung "...der" (wie zum Beispiel: ...der Finanzen, ...der Justiz) erkennbar ist; die Ministerien sonst haben die Bezeichnung "...für" (Quelle: Vortrag in den 1980er Jahren n_n)

BMFSFJ

Abk.f. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

https://www.bmfsfj.de/ 

vgl. →Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes, →BMFSFJ

BMF_Steuerrechner_de

ein online-Angebot des BMF, eine Lohn- und Einkommen-Steuer auf sein zvE selbst zu berechnen oder eine solche Berechnung zu überprüfen 

siehe →https://www.bmf-steuerrechner.de/ 

Formel vergleiche: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html 

BMG

Abk.f. Bundesministerium für Gesundheit, Bonn und 2. Berlin

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ 

BMI

Abk.f. für Bundesministerium des Innern und für Heimat 

https://www.bmi.bund.de/  
(bis 2021: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Fun_Fact: Das BMI sei eines der so genannten "klassischen Ministerien", die an der Bezeichnung "...der" (wie zum Beispiel: ...der Finanzen, ...der Justiz) erkennbar ist; die Ministerien sonst haben die Bezeichnung "...für" (Quelle: Vortrag in den 1980er Jahren n_n)   

BMJ

Abk.f. Bundesministerium der Justiz 

vgl. →http://hdr.bmj.de/impressum.html und →https://www.bmjv.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html 

bis 2021:  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Fun_Fact: Das BMJ sei eines der so genannten "klassischen Ministerien", die an der Bezeichnung "...der" (wie zum Beispiel: ...der Finanzen, ...der Justiz) erkennbar ist; die Ministerien sonst haben die Bezeichnung "...für" (Quelle: Vortrag in den 1980er Jahren n_n)

 

The abbreviation (see above) terms The German Federal Ministry of Justice 

https://www.bmj.de/EN/Service/Imprint/imprint_node.html

 

BMJV

Abk.f. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bis 2021), danach: Bundesministerium der Justiz 

https://www.bmjv.de/DE/Startseite/Startseite_node.html

BMU

Abk.f. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (bis 2021), jetzt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 

https://www.bmuv.de/
[→https://www.bmu.de/], vgl. →BfN, →BMU 

BMUV

Abk.f. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Berlin 

https://www.bmuv.de/, vgl. →BMU

BMWi

Abk.f. die frühere Bezeichnung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 

https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html wird jetzt umgeleitet auf →https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html →

bis 2021: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

BMWK

Abk.f. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 

https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html 

bis 2021: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (→BMWi

BMZ

Abk.f. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Berlin 

https://www.bmz.de/  

Boden-Degradation

bezeichnet für einen Boden das Herabstufen von dessen Funktionen für die Natur**1 durch Zerstören**2 seiner natürlichen Merkmale und Strukturen  

**1 das heißt: Funktionen /Aufgaben für ein Ökosystem  

**2 durch etwa: Verwüsten, Verschmutzen, Entwalden, Umwandeln zu Landwirtschafts-Flächen, vgl. →https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2018/04/75-prozent-der-weltweiten-landflaechen-sind-degradiert 

Definition Quelle: →https://hypersoil.uni-muenster.de/0/02/02/01.htm

Bonmot

aus französisch bon mot für: gutes Wort, guter Ausspruch, im Sinn einer treffenden oder sinnigen Bemerkung 

Zu Bonmots von anderen Personen (Zitate) werden auf dieser Website die Quellen angegeben. Wenn keine Quelle oder →"n_n" angegeben ist, entstammt der Spruch bloß meiner Erinnerung.

Fun_Facts und Bonmots sollen helfen, sich Dinge zu merken (Mnemonics) und/oder sich für Neues zu überwinden. 

Vgl. →Fun_Fact, →Bonmot, →m_E 

BpO

Abk.f. Betriebsprüfungs-Ordnung für Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden und des Bundeszentralamtes für Steuern 

**Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung - (BpO 2000) vom 15.3.2000 (Bundesanzeiger Nr. 5, S. 368; BStBl I S. 368), zuletzt geändert durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20.7.2011 (BStBl I S. 710), →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/Pruefungsordnung/betriebspruefungsordnung-2000.html 

vgl. →AO, →FAGO, →BpO

Briefkurs

Briefkurs ist der Preis, den der*die Inhaber*in von einem/r Wertpapier oder Derivat (verbriefte Rechte), Währung, Rohstoff oder Edelmetall verlangt

  • Will er*sie den Preis verwirklichen, muss er*sie warten, bis sich dafür ein*e Käufer*in findet 
  • Muss er*sie jetzt verkaufen, wird er*sie dagegen nur den →Geldkurs bekommen (Beispiel: Zwangsversteigerung)

Hinweise: 

Der →Briefkurs ist immer höher als der →Geldkurs 

Der Preis ist abhängig von a. Ort, b. Zeitpunkt und c. Umfang der Verfügbarkeit des Gutes 

Im Sinn verwandte Worte:

      • Der*Die Inhaber*in des Rechts oder der Ware
        • ist Verkäufer*in 
        • hat daran ein Angebot (englisch: offer**1) und 
        • fragt (englisch: ask**2)
        • ), ob Bedarf besteht 

Quellen:
**1 https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_anlage_fachbegriffe_crr_crd_IV.html 
**2 https://deutsche-boerse.com/dbg-de/unternehmen/wissen/boersenlexikon/boersenlexikon-article/Geld-246194 

Wörterherkunft (Quelle →Duden_HW):

BRSG

Abk.f. Betriebsrenten-Stärkungs-Gesetz, bezeichnet das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-08-23-Betriebsrentenstaerkungsgesetz.html 

Vgl. →bAV, →BetrAVG, →BRSG, →Sozialpartnermodell

BSG

Abk.f. Bundessozialgericht, Kassel, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

https://www.bsg.bund.de/  

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit, →sozial 

   

BSI

Abk.f. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html 

Aufgaben siehe BSI-Gesetz § 3

Vgl. →IT, →BSI, →CERT, →Hinweisgeber-Stellen, →Datensicherheit Glossar (940)

 

BStBK

Abk.f. Bundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts

https://www.bstbk.de/de/impressum 

BStBK_Verlautbarung_Abschluss_Erstellung

Kurzform für: Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Beschlossen von der Bundeskammerversammlung am 12./13. April 2010 

BS_WP

Abk.f. Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers (Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP) 

https://www.wpk.de/wpk/rechtsvorschriften/, beinhaltet die §§ mit Erkläuterungen zu diesen im Anhang zu der Satzung 

vgl. →Ethik Glossar

Bundes-Steuernummer

ist eine 13-stellige Steuernummer in einem einheitlichen Bundesschema, in das jede Steuer-Nr. für die elektronische Daten-Übermittlung gebracht wird (das so genannte ELStER-Schema). 

Tabelle für Standarschema der Länder versus Vereinheitlichtes Bundesschema siehe bitte →https://www.bzst.de/SharedDocs/Newsletter/CRS/20210609_CRS_03_2021.html 

vgl. →ELSTER, →CRS, →Bundes-Steuernummer

Bundesanzeiger

ist das Medium der Bundes-Regierung in Deutschland für amtliche Bekanntmachungen, vor allem für: 

  • Offenlegung von Rechnungslegung/ Finanzberichten (vgl. HGB § 325ff.)
  • Gerichtliche Bekanntmachungen 
  • Amtliche Bekanntmachungen 
  • zum Kapitalmarkt  

https://www.bundesanzeiger.de/

Business_Case

bezeichnet ein Geschäfts-Szenario**1, das den möglichen Umfang**2 für den Kauf eines/r Produkts/Dienstleistung und dazu die/den mögliche/n Vergütung/Preis**3 und Aufwand**4 beschreibt und in Zahlen zusammenfassend**5 darstellt

Hinweise: 

**1 Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 60 

**2 = Menge/n, ggf. auch für eine Kombination von mehreren Produkten/ Dienstleistungen, vgl. →nichtfinanzieller_Indikator 

**3 vgl. →finanzieller_Indikator

Menge x Preis = Umsatz, zu dessen Ausweis in der →GuV (siehe bitte ebenda) 

**4 beschrieben wird jeweils der →Aufwand vor allem für Personal, Material, Geräte/Standorte/Logistik, Finanzierung und Steuern (zu diesen siehe bitte →GuV) sowie die Kalkulation mit Ihnen, um zu einem möglichen Ertrag zu kommen

**5 vom Ergebnis her sind Business_Case und →Business_Plan oft dasselbe und die Abgrenzung fließend; die Unterschied im Wesen sind wohl:

      • Der →Business_Plan ist ein sehr detailliertes Rechenwerk mit konkreten Zahlen und detaillierten Beschreibungen, auf welchen Annahmen und Quellen die Zahlen beruhen, der Business_Case dagegen mehr eine Zusammenfassung. 
      • Der →Business_Plan umfasst in der Regel die gesamte Geschäfts-Tätigkeit einer Unternehmung, der Business_Case kann dagegen auch auf eine einzelne →betriebliche_Funktion oder einen Teil davon beschränkt sein; Beispiel aus Quelle**1: "Ein Startup-Unternehmen konzipiert anhand eines von Forschern entwickelten Codes das Geschäftsszenario (business case) für das Softwareprodukt zur Verbesserung des Online-Marketing."

Grob kann man wohl wie folgt unterscheiden: 

→Business_Case = zusammenfassende Szenarien für eine/ mögliche Geschäfts-Tätigkeit/en

Business_Plan = detailliertes Rechenwerk mit dessen detaillierten Beschreibungen für eine/ geplante Geschäfts-Tätigkeit/en 

→Geschäftsmodell**6 = Darstellung der Struktur (für die Abbidlung) von Geschäfts-Tätigkeit/en, die sich wiederkehrend in einem Business_Plan und/oder →Abschluss mit Lage-Bericht wiederfindet

Wortherkunft von Szenario: aus lateinisch scaena = Bühne, Theater, Schauplatz, Öffentlichkeit (Quelle: →Stowasser), wurde ab dem 17. Jahrhundert auch das Wort für die Abfolge/ den Ablauf/ Hergang/ Vorgang (Drehbuch) einzelner Elemente (Szenen) von einem Schauspiel (Theaterstück, Film; Quelle: →Duden_HW)

→Geschäftsmodell**6, →Nutzenmodell, →Wertschöpfungsmodell**6/ →Kalkulation, →Ertragsmodell/ →GuV, →Abschluss, →Lage-Bericht, →Business_Plan, →Business_Case

**6 Aus technischen Gründen funktioniert hier ein Hyperlink auf Glossar-Einträge mit Umlauten (ä, ö, ü) nicht, gehe deshalb über das Buchstaben-Menü bitte →Glossar-Seite und habe bitte Verständnis 

Vgl. →Abschluss 

Business_Judgement_Rule

ist vereinfacht gesagt** die Regel, dass bei einer Entscheidung die Sorgfalt erfüllt ist, wenn mit angemessenen Dokumenten die Annahme begründet werden kann: sie ist/war vernünftig und zum Wohl der Gesellschaft.   

"Eine Pflichtverletzung [gegen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit] liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln." [AktG § 92.(1).S2, GenG § 34.(1).S2

**Hinweis: Dieser Glossar-Eintrag dient lediglich dem allgemeinen Verständnis, und gibt keine Gewähr. Im Zweifel konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.  

Weitere Hinweise siehe bitte →Corporate_Governance_Judgement.

vgl. →Business_Judgement_Rule, →Corporate_Governance_Judgement, →Sorgfalt, →Ethik Glossar 

Business_Plan

ist das Rechenwerk, um - vor allem mit Finanz-Zahlen - für mehr als ein Jahr**1 darzustellen, auf welche Weise ein Ziel**2-Umsatz und der Aufwand dazu angestrebt wird oder werden kann

Hinweise dazu und den größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

**1 vgl. →mittelfristig und →langfristig

**2 vgl. →Ziel_Eigenschaften 

Vgl. →Abschluss und Going Concern - Wie mache ich eine Fortführungsprognose 

BVA

Abk.f. Bundesverwaltungsamt, Köln; ist eine Bundesoberbehörde zum BMI für über 150 Aufgaben, unter anderem für die Aufsicht des Transparenzregisters 

https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html 
https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/T/Transparenzregister/transparenz_node.html 

vgl. →BMI; →BVA;→Transparenzregister

   

BVerfG

Abk.f. Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, ist das oberste Organ in Deutschland für die, das Gesetz konkretisierende Funktion (Jurisdiktion) 

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html

Vgl. →Gewaltenteilung im Staat, →Legislative, →Gerichtsbarkeit

BVerwG

Abk.f. Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

https://www.bverwg.de/   

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

BVL

Abk.f. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Braunschweig 

https://www.bvl.bund.de/DE/Meta/Impressum/impressum_node.html 

https://www.bvl.bund.de/DE/Service/05_Glossar/Functions/glossar.html 

BZSt

Abk.f. Bundeszentralamt für Steuern

https://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html

Vgl. →USt_ID, →UStG § 27a, →VIES, →MIAS, →BZSt

Börsen_notiert

ist eine Aktien-Gesellschaft nach AktG 3.(2), deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von

  • staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird,
  • regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist. 

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__3.html 

 

Vgl. →Kapitalmarkt_orientiert, →Börsen_notiert, →FISG, →PIE  

Merksatz: Jede (mit Aktien) Börsen_notierte Gesellschaft ist Kapitalmarkt_orientiert, aber nicht umgekehrt. Umkehr-Beispiel: zugelassene Anleihe, vgl. HGB § 266.(3).C.1. Aktien = Eigenkapital, Anleihe = Fremdkapital. 

C

C+R

Abk.f. Chancen und Risiken, bezeichnen auch Faktoren (Aspekte) im Umfeld einer Person, die in der →Positions-Matrix** immer in vertikal von oben (C) nach unten (R) dargestellt werden 

englische Abkürzung: = O+T = opportunities and threats (risks) 

Vergleiche: Chance, Risiko; Pendant: S+W

**angelehnt an SWOT

Für eine allgemeinen Einordnung siehe bitte →Strategische Positionen einer Unternehmung - Raster, Matrix und Faktoren  

CADR

Abk.f. Clean Air Delivery Rate, übersetzt: Saubere Luft Abgabe-Rate, bezeichnet die Leistung von einem Luft-Reiniger, Aerosol-freie Luft über eine Zeit in den Innen-Raum abzugeben; sie wird gemessen in Kubikfuß pro ft^3/min oder in Kubikmeter pro Stunde (m^3/h) 

Quelle: http://www.luftreiniger-abc.de/luftreiniger/cadr-sinnvoller-wert-fuer-vergleiche/ (private Webpage)

Hinweise:

    • für eine alternative Vorstellung:

1 m^3/h = 1.000 Liter pro Stunde = 1.000 L/60 min ≈ 16,7 Liter pro Minute (l/min)

    • Für die englische Maße Fuß und Kubikfuß gilt: 

1 ft = 30,48 cm

(Quelle: https://www.smart-rechner.de/laengen_umr/rechner.php, private Website)

1 ft^3 = 0,02832 m^3

(Quelle: https://www.smart-rechner.de/volumen_umr/rechner.php, private Website**2)

beziehungsweise: 

1 m^3 = 35,31467 ft^3 

und somit:

1 m^3/h = 35,31467 ft/ 60 min = 0,58857783 ft/min

dazu der Kehrwert:

1 ft^3/min = 1,699 1 m^3/h, oder mal 16,7 rund ≈ 28,4 Liter pro Minute

Probe**2: 1 ft.^3 = 28,31685 Liter 

vgl. →Zahlnamen, →Indikator, →PM, →CADR, →Lufthygiene-Check für Innenraum-Luft, →Lufthygiene-Check Excel Tabelle

CAPEX

Abk.f. Capital Expenditure, im Zusammenhang mit der Planung und Steuerung von Ausgaben für Investitionen

Cash_Flow

ist das Maß (the metric) in Geld-Einheiten 

  • um Geschäfts-Volumina in Zeit-Räumen zu messen 
    • [Volumina zu Zeit-Punkten misst man für Vermögen und Schulden in der Bilanz] 
  • dient mit anderen Maßen vor allem dem einen Zweck: Beurteile mit den Finanzen, wie es weiter geht (Going Concern)  
  • das eine Sicht auf jede der vier möglichen Perspektiven zulässt: 
    1. Going Concern    
    2. Kontrolle (Control)      
    3. Rechenschaft      und   
    4. Entscheidung  
        

  • ist als finanzieller-Indikator anders als ein nicht-finanzieller Indikator zu sehen (vgl. →Der Grund für das Leitbild/ Accounting im Wandel
      
  • Cash Flow Management  ist Teil der →Liquiditäts_Politik

Vgl. →Abschluss

   

CCS

Abk.f. Carbon Capture and Storage (Kohlenstoff Ein-/Fangen und Ein-/Binden**; bezeichnet beim Verbrennen ein Verfahren mit Trennen von CO2 im Abgas-Strom, das dann flüssig gemacht und später unter der Erde/ unter dem Meer eingelagert wird

**Amtliche Übersetzung: CO2-Abscheidung und -Speicherung, Quelle: →https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CCS#alphabar

mehr dazu →https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-belastungen/carbon-capture-storage#rechtsvorschriften-fur-ccs 

 

CDM

Abk.f. Clean Development Mechanism, bezeichnet den Entwicklungs-Mechanismus zur sauberer Umwelt, wonach in einem Land erzielte Emission-Einsparung zertifiziert wird und  in CO2_eq Volumina gehandelt werden kann     

https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/internationale-klimapolitik/kyoto-protokoll/kyoto-mechanismen#c9040  

vgl. →UNFCCC, →THG, →CO2_eq, →CDM, →NDC, →Emissionshandel, →BMU 

CDSB

Abk.f. Climate Disclosure Standards Board, London, ist eine internationale Arbeitsgemeinschaft (Konsortium) aus Unternehmen und Umwelt-Organisationen der Privat-Wirtschaft mit dem Ziel, in Unternehmens-Berichten Naturkapital mit Finanzkapital gleichzustellen.

www.cdsb.net 
(Stichwort: Nachhaltigkeit)

CEAOB

Abk.f. Committee of European Auditing Oversight Bodies, verantwortliche Stelle für die europäische Zusammenarbeit der Abschlussprüfer-Aufsichten in den EU-Mitgliedstaaten 

vgl. →APAS

CEDH

Abk.f. Cour européenne des droits de l'homme, Strasbourg  

Deutsch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (→EGMR)
Englisch: European Court of Human Rights (ECHR)  
https://www.echr.coe.int/ 

CERT

Abk.f. Computer Emergency Response Team, bezeichnet einen Verbund Organisationen (öffentlich + privat; national + international) zum Schutz der IT-Netze und für gemeinsamen Reaktion bei Sicherheits-Vorkommnissen

Tipps:

Für Verbraucher*innen/ Bürger*innen (und Mitarbeitende): Abonniere den Verbraucherschutz-Newsletter "Sicher Informiert" (alle 14 Tage, in verständlicher Sprache), um über Sicherheit deines Computers und im Internet auf dem Laufenden zu sein →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Abonnements/Newsletter/Buerger-CERT-Abos/Newsletter-Sicher-informiert/newsletter-sicher-informiert_node.html 

Für Unternehmer*innen und IT-Fachleute: Der Warn- und Informations-Dienst →https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Technische-Sicherheitshinweise-und-Warnungen/Technische-Sicherheitshinweise/technische-sicherheitshinweise_node.html

Quellen: →https://www.cert-verbund.de/, →https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Reaktion/CERT-Bund/Nationale-und-internationale-Zusammenarbeit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit_node.html

Vgl. →IT, →BSI, →CERT, →Hinweisgeber-Stellen, →Datensicherheit Glossar (940)

CH4

Abk.f. für eine die chemische Verbindung, Methan genannt, aus den Elementen Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H) im Verhältnis von Kohlenstoff-Atomen 1:4 Wasserstoff-Atomen. 

Methan entsteht unter anderen aus Umwandlungs-Vorgängen von Stoffen (im bio-/chemischen Sinn) mit Mikro-Organismen (Fäulnis, Gärung, vgl. →Fermentation) in luftdichten Räumen.  

Es ist eins der Sieben anthropogenen_THG [Quelle ebenda], die in den UN vereinbart sind zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6). Ihr Wirk-Grad (relativ zu CO2) wird in CO2-Äquivalenten (CO2_eq) gemessen (vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen).

 

Chance

meint hier: die mögliche positive (erwünschte) Abweichung von einem Ziel oder Ziel-Wert**1 

  • der Indikator ist die Mess-Größe**2 für Chance, Risiko und Ziel und 
  • der Faktor ist der (unsichere) Umstand im externen Umfeld**3, der zu der positiven Abweichung führen kann.

Hinweise: 

Die Definition nach DRS_20.12 lautet: Chancen = "mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen [+] Abweichung von Prognosen beziehungsweise Zielen [...] führen". 

**1 vgl. "messbar" als eine von vier Ziel_Eigenschaften

**2 unterschieden wird zwischen: finanziellen und nicht-finanziellen Leistungs-Indikatoren, 
gemessen wird entsprechend in: digitalen Geld-Werten (z.B. Preis, Kurs, Gewinn, Umsatz), oder in: in anderen, digitalen**2a oder analogen**2b, Mess-Grüßen 

**2a Beispiele für digitale, nicht-finanzielle Mess-Größen: Stück-Zahlen, Längen, Flächen, Volumen, Kilowattstunden 

**2b Beispiele für analoge Mess-Grüßen: hoch, mittel, niedrig 

**3 beachte bitte: Chance oder Risiko ergeben sich aus Eigenschaften und Faktoren, die im  externen Umfeld liegen - und man selbst NICHT (durch Entscheidungen) beeinflussen kann; vgl. SWOT  

Pendant: Risiko [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]

Chat_Bot

bezeichnet eine Maschine mit einem Programm für eine (künstliche) Unterhaltung in Echtzeit

Wortherkunft aus englisch to chat = plaudern, schwätzen und bot = Abk.f. Roboter

Vergleiche: Chat Bots in →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132798 und bot in →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132796 

CMS

hier Abk.f. Compliance Management System im betriebswirtschaftlichen Kontext [im Kontext von Websites: Content Management System]

Gehört zu den so genannten Corporate Governance Systemen, mit denen sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW PS 981 Tz. 5

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 
    • vgl. IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980) Stand 11.03.2011 

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Compliance, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

CO2

Abk.f. Kohlenstoffdioxid oder Kohlendioxid, bezeichnet die chemische Verbindung aus den Elementen Kohlenstoff (C) und Sauerstoff (Oxid, O) im Verhältnis von Kohlenstoff-Atomen 1:2 Sauerstoff-Atomen. 

Es ist eins der Sieben anthropogenen_THG [Quelle ebenda], die in den UN vereinbart sind zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6). Ihr Wirk-Grad (relativ zu CO2) wird in CO2-Äquivalenten (CO2_eq) gemessen.   

Von dem natürlichen CO2 ist das so genannte anthropogene CO2 abzugrenzen, das für das Wirtschaften bedeutsam ist. 

In der Natur weist Angaben gemäß Kohlenstoff (C) von allen chemischen Elementen die größte Vielfalt in chemischen Verbindungen auf, was wohl dessen Verteilung der Elektronen um den Atom-Kern ausmacht. Diese Vielfalt mache erst die ständigen Umwandlungsprozesse (Stoffwechsel, Fotosynthese, etc.) in der Trospospähre und somit das Leben in der Natur möglich. Zudem benötigen fast alle Lebewesen zum Leben Sauerstoff (O). [Quelle: de.wikipedia.org diverse Seiten]. 

Mehr dazu: →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen

vgl. →UNFCCC, →THG, →CO2, →CO2_eq 

CO2_eq

Abk.f. CO2 equivalent (CO2-Äquivalent), ist eine (statistische) Grad-Zahl für die Auswirkung einer Mengeneinheit eines THGes, über einen bestimmten Zeitraum, im Vergleich zu CO2, auf die Erd-Erwärmung; die Grad-Zahlen für wichtigsten THG berechnet das IPCC in Genf  

Aussage-Beispiele**1

  • 1 Tonne CO2_eq wirkt sich auf die Erd-Erwärmung in 100 Jahren genau so stark aus wie 1 Tonne CO2 
  • Methan (CH4) wirkt sich auf die Erd-Erwärmung in 100 Jahren 28 mal so stark aus wie 1 Tonne CO2 
  • Lachgas (N2O) wirkt sich auf die Erd-Erwärmung in 100 Jahren 265 mal so stark aus wie 1 Tonne CO2 
  • 1 CO2_eq Lachgas entspricht rd. 3,77 kg N2O

Hinweise:

Vgl. diverse Quellen (n_n) für die Definition.  

**1 Quelle: →https://www.umweltberatung.at/co2-aequivalente-def 

Das CO2_eq errechnt sich aus verschiedenen Parametern wie Masse, Aufnahme-Fähigkeit von (Sonnen-) Strahlung, Verweildauer in der Troposphäre durch Umwandlungs-Prozesse. 

Methan (CH4) zum Beispiel wird mit Sauerstoff [O(...)] in der Atmospähre zu Kohlendioxid (CO2) und Wasserdampf (H2O) so umgewandelt, dass nach 15 Jahren die Hälfe der ursprünglich vorhandenen Methan-Menge abgebaut ist [Quelle: →https://www.energie-lexikon.info/co2_aequivalente.html].  

Englische Bezeichnung: Global Warming Potential (GWP). 

Statistische Zahlen siehe: 

Vgl. →THG, →Indikator, →IPCC, →UNFCCC, →CO2_eq, →BMU, →Atmosphärische Grundlagen, →Treibhausgas Volumen/ Anlagen  

COE

Abk.f. Council of Europe, Englisch für: Europarat, Strasbourg, ist DIE Organisation in Europa für Menschenrechte, deren Mitglieder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gezeichnet haben 

https://www.coe.int/de/web/about-us 

Compliance

ist das Überein-Stimmen (Konformität) von Wille, Wort und Tat und/oder Arbeits-Ergebnissen mit Regeln, vor allem mit einem Gesetz oder Standard   

Wort-Bedeutungen: englisch to comply with = überein-stimmen mit, compliance wörtlich übersetzt = Willfährigkeit (auch: Bewusstsein wie englisch →awareness). 

Willfährigkeit (Compliance) sei zum Beispiel in der Medizin der Ausschlag gebende Faktor (notwendige Bedingung): wenn beim Menschen der Wille zur Gesundung nicht gegeben ist, dann greife keine Therapie (Quelle. Brockhaus Enzyklopädie 1987).

Sinn-verwandt mit: lateinisch integer = rein, unbescholten, unbestechlich, ehrlich, redlich; lateinisch integritas = der unverletzte Rechts-Zustand (Quelle: →Stowasser). 

Vgl. →Awareness, →Compliance, →allgemein_anerkannter_StandardCMS, →Compliance_Risiko 

Compliance_Risiko

bezeichnet eine Gefahr, die dem Erreichen einer Ziel-Situation oder von einem Ziel-Zustand ohne einen Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Regel entgegensteht  

Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Compliance, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe 

 

conditio_per_quam

lat.f. die Bedingung, durch welche etwas am Ende wirksam ist/ "Hinreichende Bedingung" bezeichnet Konzepte in Informatik, Logik, Recht und der Natur: Die, die hinreichend da ist (→Suffizienz), damit ein/e Handlung, Erklärung oder Beschlüsse für alle Beteiligten akzeptabel ist    

Vgl. →conditio_sine_qua_non = Notwendige Bedingung, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung, →Suffizienz

Suffizienz und Angemessenheit sind zwei verschiedene Maße: Das eine für alle akzeptabel, Angemessenheit setzt ein →allgemein_anerkannter_Standard.

conditio_sine_qua_non

lat.f. die Bedingung, ohne die Nichts ist/ "Notwendige Bedingung" bezeichnet  Konzepte in Informatik, Logik, Recht und Natur: Die, ohne die nichts geht/ Die da sein muss, damit Handlungen, Erklärungen oder Beschlüsse wirksam sind    

Vgl. → conditio_sine_qua_non = Notwendige Bedingung, →conditio_per_quam (Hinreichende Bedingung)

Suffizienz und Angemessenheit sind zwei verschiedene Maße: Das Eine ist für alle akzeptabel ist, das Andere setzt ein →allgemein_anerkannter_Standard.

Copyright

allgemein übersetzt als: das Recht des Urhebers*der Urheberin, dass (zunächst nur) er*sie eine angemessene Vergütung**1 erhält oder vereinbaren kann, wenn eines seiner*ihrer persönlichen geistigen Schöpfungen**2 und Werke (wirtschaftlich**3) be-/nutzt wird, und über die Be-/Nutzungen bestimmen kann 

**1http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html 

**2http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html Absatz (2) 

**3→der Sinn des Copyright ist vor allem, dass nicht ein*e andere*r als der*die Schöpfer*in (UrhG § 7) das Geld verdient oder einspart**4, das sich aus dem Be-/Nutzen des Werkes ergibt. 

**4 etwa durch eine unerlaubte Kopie  

Mein Copyright siehe bitte im →Impressum

Corona_Regeln_unserer_Standorte

Rheinberg, Moers und Kamp-Lintfort: →https://warnung.bund.de/corona-regel/051700000000 

Umfeld Duisburg: →https://warnung.bund.de/corona-regel/051120000000

Finsterwalde (Elbe-Elster): →https://warnung.bund.de/corona-regel/120620000000 

Seiten des →BBK

Corporate_Governance

bezeichnet die Regentschaft**1 über das Geflecht (Corporation**2) der Beziehungen zwischen der Geschäftsführung, Aufsichtsorgan (Board), Eigentümern (Aktionären) und den anderen Beteiligten (Stakeholdern) in einem Unternehmen, und den Rahmen für

  • das Festlegen der Unternehmens-Ziele
  • das Identifizieren der Mittel und Wege zu ihrer Umsetzung (operations**3) und
  • die Erfolgskontrolle (countables, financials**3).

Quelle: G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance, OECD Publishing 2015 Paris, Seite 9 

**1 vgl. →Governance, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)
**2 englisch für: Körperschaft; Wortherkunft: lateinisch corpus = Körper, erscheint ab dem 17. Jahrh. als Militärbegriff 'Korps' = Schar, Abteilung (Quelle: Duden_HW
**3 vgl. →Accounting for Advantage, →ethics, →Ethik Glossar, →Kultur 

Corporate_Governance_Judgement

englisch für: Ermessen/ Beurteilung bei der Unternehmens-Führung (und Überwachung), bezeichnet es,

  • bei einer unternehmerischen Entscheidung  
  • auf der Grundlage angemessener Informationen 
  • vernünftiger Weise anzunehmen oder annehmen zu dürfen, 
  • zum Wohle der Gemeinschaft (Gesellschaft, Genossenschaft) zu handeln [AktG § 92.(1).S2, GenG § 34.(1).S2].

Hinweise: 

  • AktG § 92 gilt für den Vorstand einer Aktien-Gesellschaft unmittelbar: wenn diese Regel bei einer Entscheidung erfüllt ist, dann hat er*sie die Pflicht zur Sorgfalt erfüllt.  
    • Für den Aufsichtsrat gilt AktG § 92.(1).S2 sinngemäß [AktG § 116]. 
       
  • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 116 i.V.m. § 93.(1) entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
     
  • Zum Wohle einer Genossenschaft gilt dasselbe wie in AktG § 92.(1).S2 für

vgl. →Corporate_Governance, →Corporate_Governance_Judgement, →Business_Judgement_Rule, →Sorgfalt, →Ethik Glossar  

Corporate_Governance_Systeme

bezeichnet die Gesamtheit der Systeme aus Rechnungslegung sowie IKS, RMS, IRS_de und CMS, mit der sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW PS 981) Stand 03.03.2017, sowie  Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340nF) Stand 27.05.2020 Tz. 5

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991) 

CoS

Abk.f. Cost of Sales 

siehe →CoS_Methode  

COSO

Abk.f. The Committee of Sponsoring Organizations; ist eine Organisation in den USA für Governance Standards

Quelle: https://www.coso.org/Pages/aboutus.aspx

Vgl. →Themen des Accounting

Hinweise:

Der sog. COSO Standard gilt als der Ur-Standard für (betriebs-) wirtschaftliche Governance Systeme** (Abbildung).

**bzw. um Wirtschaften (in Betrieben) systematisch zu Steuern (Control, Govern)  

Dessen Haupt-Komponenten für ein System (zum Steuern hin zu den Zielen) sind unterteilt in den drei Dimensionen: 1. Strategie, 2. Methode und 3. Organisation.

Die Strategie-Komponenten beinhalten: Ziele nach 1. operations, 2. financials und 3. compliance, später ergänzt um 4. ethics

Seine ursprünglich fünf Methode-Komponenten sind zu einer Unternehmung in Ganzen oder in abgegrenzten Bereichen (z.B. eine →betriebliche_Funktion): m

    1. Environment: Externes und internes Umfeld betrachten 
    2. Risk: Relevante Faktoren der Umfelder und jeweils ihre Indikation auf α. Risiko oder β. Chance a. identifizieren und dann b. je auf ihre Bedeutung hin (significance) bewerten  
    3. Activities: Maßnahmen ergreifen, um dem Realisieren von bedeutsamen (significant) Risiken zu begegnen (→Risiko_Strategien) oder Chancen näher zu kommen  
    4. a. Information & b. Communication: Bestimmen
      • von a. geeigneten Grundlagen und Quellen für die Methoden-Komponenten 1. bis 5. und dann: Einholen der Information, sowie
      • von b. Ziel-Personen/-Gruppen, Formen, Inhalten und Mitteln für Botschaften in der Methoden-Komponente 3. und dann: Bewerkstelligen der Kommunikation 
    5. Monitoring: Überwachen und Steuern/ Verbessern (Control, Govern) der Unternehmung oder des Bereichs sowie des Systems bzw. seiner Komponenten/ Elemente selbst 

Abbildung: Überblick über die Komponenten eines Governance Systems nach dem COSO Internal Control Framework (Quelle: ebenda) 

 

vgl. →Governance_System 

Anmerkung zum historischen Hintergrund und Zusammenhang:

1984 rief die Regierung in USA in Folge von Bilanz-Skandalen das COSO Committee ins Leben mit dem Auftrag, Standards für die Steuerung und Überwachung von Unternehmen zu entwickeln, um solche Fehl-Entwicklungen zukünftig zu vermeiden. Die Anwendung des ersten COSO Standards war freiwillig. 

2002 wurde, nach erneuten Bilanz-Skandalen, die Anwendung des COSO Standards mit dem so genannten Sarbanes-Oxley-Act (SOX) zur gesetzlichen Pflicht. 

   

Cost_of_Sales_Method

bezeichnet für eine GuV die Form der Darstellung, welche die Aufwendungen (expense) nach der Funktion, mit der sie anfallen, gliedert**, entspricht im Deutschen dem Umsatz-Verfahren nach Kosten-Stellen; sie heißt auch: Function of Expense Method    

** Gemeint ist die Gliederung der Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit (vor Finanzen /Finanzierungstätigkeit und Steuern, vgl. →EBIT

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008R1274#d1e34-4-1, IAS 1.(103): 

"... form of analysis ... classifies expenses according to their function as part of cost of sales or, for example, the costs of distribution or administrative activities. At a minimum, an entity discloses its cost of sales under this method separately from other expenses. ... but allocating costs to functions may require arbitrary allocations and involve considerable judgement."  

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

CoS_Methode

bezeichnet diejenige Methode (Verfahrensweise), mit der die GuV nach dem so genannten Umsatz-Kosten-Verfahren gegliedert wird, siehe bitte →UKV 

Pendants: TC_Methode ⇔ GKV

Covenant

bezeichnet eine Klausel in einem Vertrag**1, die den*die Schuldner*in zu bestimmtem Verhalten**2 verpflichtet, oft verbunden mit dem Rechts des*der Gläubiger*in, bei Nicht-Einhalten außerordentlich zu kündigen  

**1 in der Regel in einem Vertrag über eine/n Anleihe, Darlehen oder Kredit  

**2 häufige Beispiele: 

    • In einem Abschluss eine bestimmte Bilanz-/ Kennzahl einhalten ("Financial Covenant"; vgl. →KPI
    • Den*die Gläubiger*in regelmäßig informieren, etwa mit einem Monats- oder Quartals-Abschluss 
    • Bei dem*der Gläubiger*in die Zustimmung für bestimmte Geschäfte einholen 

Wortherkunft als lateinisch conveniere = zusammenkommen, überein kommen oder gemeinsam beschließen [Quelle: →Stowasser

COVMG

Abk.f. Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Covid Maßnahmen Gesetz)

CPAB_ca

Abk.f. Canadian Public Accountability Board, staatliche Aufsicht-Stelle für Unabhängige Prüfer*innen (public accounting firms) in Canada, Pendant zur APAS und könnte für diese als internationales Vorbild nach Ansicht namhafter deutscher Praktiker und Wissenschaftler sein 

Quellen: →https://www.cpab-ccrc.ca/, FAZ 27.12.2021 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca

CPE

Abk.f. Continuing Professional Education

vgl. →https://na.theiia.org/certification/certified/Pages/CPE-Requirements.aspx 

CRA

Abk.f. Credit Rating Agencies, bezeichnet Rating-Agenturen, siehe →ESMA

CRMA

Abk.f.  Abkürzung für Certified in Risk Managment Assurance

siehe bitte →Impressum - Angaben zur Qualifikations-Bezeichnung CRMA

Crown

bezeichnet die Rolle den*die verantwortliche König*in (Tragende Stratege*in) in der Fiktion (Spiel, Schrift) einer 4er-Gruppe aus Warrior Magician Crown Lover 

Wege zur Wahrung der Ethik, →Warrior, →Magician, →Crown, →Lover, →Gamification

CRR

Abk.f. Capital Requirements Regulation ([EU] Verordnung über [Eigen-]Kapital-Anforderungen), bezeichnet die EU_VO 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (...)  

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0575 

Zur Abkürzung siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html Absatz (3d) i_V_mhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0575#d1e1242-1-1 [Artikel 4 Absatz (1) Nummer (1)]  

CRS

Abk.f. Common Reporting Standard, ist das internationale Verfahren zum (digitalen) Austausch von Finanz-Konten-Informationen, mit den Zielen 

  • Grenz-überschreitende Sachverhalte aufzudecken und 
  • Steuer-Hinterziehung zu bekämpfen.

Unter anderem wird für die elektronische Daten-Übermittlung jede Steuer-Nr. eines Bundeslandes in eine 13-stellige Steuernummer für ein einheitliches Bundsschema gebracht (das so genannte ELStER-Schema). 

 Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/commonreportingstandard_node.html 

vgl. →ELSTER, →CRS, →Bundes-Steuernummer

CSR

Abk.f. Corporate Social Responsibility; bezeichnet

  • die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen für ein nachhaltiges Wirtschaften bzw. 
  • den spezifischen Beitrag, den Unternehmen zum nachhaltigen Wirtschaften (Nachhaltigkeit) leisten**. 

**Quelle: https://www.csr-in-deutschland.de/, Stand 07.04.2021; verantwortlich laut Impressum ebenda: BMAS Referat "CSR"- Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, Berlin 

vgl. →Corporate_Governance, →AWE, →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR , →Organe, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship, →Rechtsträger*in 

 

 

CSRD

Abk.f. Corporate Sustainability Reporting Directive, soll die NFRD (CSR-Richtlinie) ändern, vor allem um

  • den Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen UND alle auf geregelten Märkte**1
  • die Prüfung (Assurance) der gemeldeten Informationen 
  • detailliertere Berichtspflichten einschließlich nach EU-Standards für Nachhaltigkeit-Berichte**2 
  • ein digitale Datenkennung (tag, Lesezeichen) so dass die Informationen maschinenlesbar sind**3

Quelle: →https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_de?etrans=de 

**1 Ausnahme: Kleinst-KapG, vgl. →Kapitalmarkt_orientiert versus →Börsen_notiert

**2 aus Nichtfinanzieller Erklärung (Nonfinancial Statement) wird: Nachhaltigkeits-Bericht (Sustainability Reporting). vgl.

    • EU_AbschlussRL_2013/34/EU Artikel 19a in der
      • Fassung von NFRD 2014/95/EU Artikel 1 versus der 
      • Fassung von CSRD Proposal Artikel 1.(3)
    • **3 vgl. →ESEF

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj 

Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Directive 2013/34/EU, Directive 2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Regulation (EU) No 537/2014, as regards corporate sustainability reporting

vgl.

Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

CSRD (= Änderung der NFRD, Nachhaltigkeit-Bericht, soll für alle großen Unternehmen auf Finanzmärkten gelten, EU_RL proposal) 

NFRD (= CSR_Richtlinie, Nichtfinanzielle_Erklärung, gilt für Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse [→PIE], EU_RL 2014/95/EU, umgesetzt mit HGB §§ 289c, 315c), →CSR

Accounting_Directive (Abschluss_Richtlinie, →EU_AbschlussRL_2013/34, gilt für Unternehmen, EU_RL 2013/34/EU,  umgesetzt in HGB 3. Buch et. al.)

zur Abgrenzung: →SFDR (Offenlegung von Informationen zur →Nachhaltigkeit, verpflichtet Teilnehmende und Berater der Finanzmärkte [Kapitalmarkt, Börse], EU_VO 2019/2088)

 

cui bono

lateinisch für: wem zum Guten (Zweck), salopp: wem nützt das 

Cyber

ist das Bestimmungswort, das die Bedeutung des Grundwortes in der, durch Computer (IT) erzeugten, virtuellen Schein-Welt bestimmt, Beispiel: Cyber-Raum ist der virtuelle weltweite Raum aller, über das Internet vernetzten oder vernetzbaren IT-Systeme 

Quellen: →Duden_HW zur Wort-Bedeutung, →Glossar BSI zur Cyber-Sicherheit 

Vgl. →Cyber, →virtuell

vgl. →IT, →Cyber, →Cybercrime, →Glossare

Cybercrime

englisch für: Computer-bezogene/s Kriminalität, Straftat, Verbrechen, Delikt 

vgl. →Cyber, →Cybercrime, →Für ein freies und sauberes Internet

D

Darstellung_im_Anhang

bezeichnet das, verbal und mit Zahlen, Nennen von Tatsachen und Beschreiben Sachverhalten 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Darstellung_im_Lagebericht

ist = der, verbale und/oder aus Zahlen bestehende, Verbund aus: Angaben + Aufgliederung + Erläuterung + Begründung zu einem Sachverhalt 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen in gesetzlichen Vorschriften: Angabe, Aufgliederung, Ausweis, Begründung, Darstellung, Erläuterung  

Daten-Schutz

bezeichnet den Schutz jeder →natürlichen Person (privacy) bei der →Daten-Verarbeitung ihrer →Personen-bezogenen Daten im freien Verkehr solcher Daten**1, vor allem vor Missbrauch durch Dritte**2 (data protection)

Quellen:
**1 DSGVO Artikel 1 →( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2016%3A119%3ATOC#d1e1403-1-1)
**2https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132772 

Vgl. →Daten-Verarbeitung, →Person, →Personen-bezogene Daten, →Daten-Schutz, →Daten-Sicherheit, →Informations-Sicherheit, →Glossare

Daten-Sicherheit

bezeichnet den Schutz von Daten vor Verlust ihrer Informations-Grund-Werte, das heißt: Schutz vor:

  • Verfälschung (Fake) und/oder Veränderbarkeit (verletzt die Integrität von Daten:= echt, unversehrt und unverändert)
  • Unglaubwürdigkeit (verletzt die Verbindlichkeit:= authentisch (echt), nicht-abstreitbar, glaubwürdig und zuverlässig oder zuverlässig verbürgt)
  • Verlust (verletzt die Verfügbar:= zu jedem Zeitpunkt abrufbar und verwendbar /nutzbar) und
  • Unbefugte Offenbarung**1 (verletzt die Vertraulichkeit:= NUR den zur Entscheidung befugten Personen zugänglich)

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=13277

**1 Vgl. "Schutz gegen unbefugte Offenbarung [StGB § 203]" in →Verschwiegenheit von Dienstleistenden wie Angestellten

Vgl. →Daten-Schutz, →Daten-Sicherheit, →Informations-Sicherheit, →Fake, →Informations-Grund-Werte, →Glossare 

Daten-Souveränität

bezeichnet das Ausüben und Behalten der Hoheit über Daten und Informationen einer Person in seiner jeweiligen gesellschaftlichen Rolle, und ist eine Facette der Digitalen Souveränität  

Quelle:  https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souver%C3%A4nit%C3%A4t November 2017 

Vgl. →Daten-Souveränität, →digitale_Souveränität, →Person

Daten-Verarbeitung

ist im Sinn der DSGVO jeder Umgang mit Daten, das heißt:   

  • Jeder Vorgang (oder Vorgangs-Reihe/ mit oder ohne automatisierten Verfahren)
  • im Zusammenhang mit →Personen-bezogenen Daten 

wie 

  • Erheben und Erfassen,
  • die Organisation und das Ordnen, 
  • die Speicherung, Anpassung oder Veränderung, 
  • Auslesen und Abfragen (Ausgabe), 
  • die Verwendung (Nutzung), 
  • die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, 
  • Abgleich oder Verknüpfung, 
  • Einschränkung, Löschen oder Vernichtung. 

Quelle: DSGVO Art. 4 Nr. 1, vgl. →IT  

DB

Abk.f. Deckungs-Beitrag 

vgl. →material/kalkulation.html 

DCGK

Abk.f. Deutscher Corporate Governance Kodex der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Frankfurt am Main 

https://www.dcgk.de/de/kodex.html 

https://www.dcgk.de/de/impressum.html 

Bedeutung: 

A. Vorstand und AR einer Gesellschaft, die →Börsen_notiert ist, erklären jährlich, dass

      • den Empfehlungen der Regierungskommission DCGK
      • entsprochen wurde und wird

oder,  

      • welche Empfehlungen NICHT angewendet wurden oder werden und
      • warum nicht [AktG § 161.(1)].

[Gleiches gilt für die Organe einer Gesellschaft, die →Kapitalmarkt_orientiert ist UND deren Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem iSv WpHG § 2.(8).S1.Nr8 gehandelt werden.]

Die Erklärung zum DCKG hat die Gesellschaft auf ihrer Website dauerhaft zugänglich zu machen [AktG § 161.(2)].

B. Im Anhang_iSd_HGB zu einem Abschluss [JA: HGB § 285.Nr16; KA: HGB § 314.Nr8, für jedes einbezogene Unternehmen, das →Börsen_notiert ist] ist anzugeben,

      • dass die Erklärung nach AktG § 161 abgegeben und
      • wo sie öffentlich zugänglich gemacht

worden ist. 

Hinweis auf IDW PS 345nF Stand 06.05.2021

 

 

DDoS

Abk.f. Distributed Denial of Service, bezeichnet es, wenn ein Rechner (Computer, Server) seine Dienste zur elektronischen Kommunikation mit vielen verteilten (distributed) Geräten verweigert, weil die Kommunikations-Software (Applikation, App) in kürzester Zeit massenhaft startet und die Rechner-Kapazität schnell überlastet; den massenhaften Start lösen Hacker-Attacken in verschiedenen Formen aus:

  • Für den Verbindungs-Aufbau erhält der Rechner viele verschiedene, gefälschte IP-Adressen und sendet dann massenhaft die Antwortsignale ("rödelt") über das Internet wiederholt (in Schleifen) ins Leere (so genanntes Syn[chronisation] Flooding)
  • Der Ziel-Rechner erhält massenhaft (pro Sekunde) Anfrage-Signale (Ping), ob seine Adresse (IP oder URL) überhaupt existiert, die es auslösen, dass er ebenso massenhaft bestätigende Signale (Pong) zurück sendet (sog. Ping Flooding)
  • Ein eMail-Account (Ziel) erhält in küzester Zeit sehr große oder/und massenhaft eMails (sog. Mail-Bombing)
  • Eine Website erhält in kürzester Zeit massenhaft Anfragen zum Verbindungs-Aufbau (Website-Bombing)
  • Für den einfachen Denial of Service (DoS) reicht ein einziger Rechner aus und beim DDoS nutzt der Hacker massenhaft andere, ungeschützt am Internet angeschlossene (verteilte) Rechner

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/DoS-Denial-of-Service/dos-denial-of-service_node.html  

vgl. →Cybercrime, →Für ein freies und sauberes Internet

De-Mail

bezeichnet(e) eine Plattform der Arbeitsgruppe** AG De-Mail aus dem BMI und bestimmten eMail-Anbietern

Hinweis: Der De-Mail Dienst der Telekom wird/wurde zum 31.08.2022 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Versenden und Empfangen von De-Mails dort nicht mehr möglich. 

Die Plattform sollte ursprünglich für eine, den Angaben dort gemäß, rechtssichere Kommunikation zwischen dort registrierten Behörden, Unternehmen und Privatpersonen dienen.  

https://de-mail.info/, **siehe bitte unter "Impressum und Datenschutzhinweise" ebenda 

Vgl. →https://de-mail.info/eidas.html, →eIDAS_VO, →BMI

Debitor*in

ist ein*e Schuldner*in (Verpflichtete*r), das heißt: eine Person, gegen die eine Forderung entstanden ist 

Zum Ausweis von Forderungen in der Bilanz siehe bitte HGB § 266.(2).B.II. 

Wortherkunft: lateinisch: debitor = Schuldner*in, Verpflichtete*r, und: debere = schulden, verdanken, verpflichtet sein (Quelle: →Stowasser)

Pendant: →Kreditor*in (man selbst ist ein Vertrauende*r gegenüber seinen Debitor*innen).

Gegenüber seinem*r Debitor*in trägt man das →Kredit_Risiko.

Zum Zusammenhang vgl. →Soll_und_Haben

   

debit_and_credit

international/ englisch für: Soll und Haben; bezeichnen die beiden Seiten eines Eintrags ("Buchung") in kaufmännische Bücher nach HGB § 238ff. 

Hinweise siehe bitte →Soll_und_Haben

DeckRV

Abk.f. Deckungs-Rückstellungs-Verordnung bzw.Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen 

http://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/index.html 

Deckungs-Beitrag

ist die Differenz zwischen Umsatz und Variablen_Kosten

vgl. →material/kalkulation.html 

Deduktion

bezeichnet eine Methode in Buchführung, Internen Kontrollen, Revision sowie Risiko und Compliance Management, von Eigenschaften (nach Kategorien) einer Gesamtheit auf deren Einzel-Fälle zu schließen vor allem zur Vollständigkeit 

Abzugrenzen von →Induktion

 

Vgl. →Information, →Risk_ID, →Induktion, →Deduktion, →COSO,  →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe 

defined_benefit_plan

ist ein Versorgungsplan, mit dem ein Unternehmen bestimmte Leistungen - für den Fall des Eintritts bestimmter Bedingungen, z.B. Alter, Invalidität, Tod, - an Arbeitnehmende zugesagt hat (Leistung-orientierter Versorgungsplan)

Hinweise:

Definition "Plan" (Versorgungsplan) iSv IAS 19.8:

      • Betrifft Leistungen an AN NACH Beendigung des Arbeits-Verhältnisses
      • Ist eine formelle oder informelle Vereinbarungen, durch die
        • ein Unternehmen
        • einem oder mehreren Arbeitnehmenden 
        • Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. 

Wörtliche Definition nach IAS 19.8: Ein Leistung-orientierte Plan ist einer, der nicht unter die Definition für einen Beitrag-orientierten Plan fällt. 

Die Definition gilt für den Zweck der Bilanzierung, vgl. dazu im Detail IAS 19.55ff. 

Tipp: →http://eu-ifrs.de/eu-ifrs-texte/eu-ifrs-2021/ 

vgl. →bAV, →defined_contribution_plan, →defined_benefit_plan

defined_contribution_plan

ist ein Versorgungsplan, mit dem ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (Fonds) entrichtet UND weder rechtlich noch faktisch verpflichtet ist, darüber hinaus gehende Beiträge zu zahlen [auch], wenn der Fonds nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf die, gegenwärtigen oder früheren, Arbeitsleistungen des*der AN zu erbringen (Beitrag-orientierter Versorgungsplan) 

Hinweise: 

Definition "Plan" (Versorgungsplan) iSv IAS 19.8:

      • Betrifft Leistungen an AN NACH Beendigung des Arbeits-Verhältnisses
      • Ist eine formelle oder informelle Vereinbarungen, durch die
        • ein Unternehmen
        • einem oder mehreren Arbeitnehmenden 
        • Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. 

Die Definition gilt für den Zweck der Bilanzierung, vgl. dazu im Detail IAS 19.50ff. 

Tipp: →http://eu-ifrs.de/eu-ifrs-texte/eu-ifrs-2021/ 

vgl. →bAV, →defined_contribution_plan, →defined_benefit_plan

Demokratie_Prinzip

bezeichnet den Ursprung für alle Regeln zur Herrschaft des Volkes in der Verfassung: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch ... Organe ... ausgeübt."

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.htm Absatz (2) 

Dieser Ursprung ist Grundlage für alle weiteren Regelungen zum Beispiel dazu, WER die Staatsgewalt (→Legislative/Gesetzgebung, →Exekutive/vollziehende Gewalt, →Jurisdiktion/Rechtsprechung; WIE, WOMIT/mit welchen Mitteln etc.; →7W) ausübt, oder zu Wahlen der Legislative etc. (zum Beispiel Bundestag →GG Art. 38) Vgl.: →BpBhttps://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323240/demokratieprinzip/

Wörter-Herkunft: Aus griechisch dēmos = das Volk, kràtos = Macht, Kraft und lateinisch principum = Anfang, Ursprung, Grundlage (Q. →Duden_HW)

Vgl. →Rechtsstaat_Prinzip, →Gewaltenteilung, →Demokratie_Prinzip (Deutschland), →EU_Werte, →SDG16 (UN, Welt), →Organe  

Depot

bezeichnet a. allgemeine ein Lager (Ort zur Aufbewahrung) und im Finanz-Wesen b. eine Verwahrstelle für Wertpapiere 

zu a. Wortherkunft aus lateinisch deponere = niederlegen, beiseite legen, unterbringen, anvertrauen 

zu b. Quelle: →https://www.boerse-frankfurt.de/wissen/lexikon/depot 

Destatis

bezeichnet die Internet-Domäne (hierarchischer Raum für Internet-Adressnamen), unter dem das Statistische Bundesamt seine Statistiken veröffentlicht 

https://www.statistikportal.de/de#daten-und-fakten 

Zur Definition vergleiche https://www.destatis.de/DE/Service/Impressum/_inhalt.html und https://www.statistikportal.de/de/impressum 

Vgl. →EDGAR, →Eurostat, →Destatis 

vgl. →Makroönonomisches_Dashboard  

Didaktik

ist die Kunst und/oder die Wissenschaft von der Lehre 

Original-Definition: "The art or [the] science of teaching." Quelle:  →GEMETDidaktik, Wort-Herkunft: aus griechisch didáskein ) lehren und daēnai = lernen (Q. →Duden_HW

Dienstleistung

ist das Ergebnis einer Produktions-Tätigkeit, die den Austausch von Finanz-Aktiva oder von Waren erleichtert, oder die den Zustand einer konsumierenden Einheit verändert

Die Veränderung kann betreffen:  

    • Von Personen den
      • Geistigen Zustand, zum Beispiel: Informiert-Sein, Fort-/Aus-/Gebildet-Sein, Gesund-Sein oder den 
      • Physischen Zustand, zum Beispiel Verkehrsdienste Mobil-/In-Bewegung-Sein   
    • Den Zustand der Waren oder der Finanzaktiva  

Die Produkte basieren auf Wissens-Erfassung, die Produktions-Tätigkeit betrifft in der Regel 

    • Bereitstellung, Speicherung, Kommunikation und Verbreitung von Informationen,
    • Beratung oder/und
    • Unterhaltung

auf eine Weise, die es der konsumierenden Einheit ermöglicht,

    • wiederholten Zugang zum Wissen zu bekommen.

Quelle: →Frascati 2.79, mit Verweis auf →SNA 2008 und Europäische Kommission et al. 2009 

Dienstleistungs_Risiko

bezeichnet eine - durch auf eine bestimmte Dienstleistung bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann: 

Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine Dienstleistung, die    

    1. in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht 
        
    2. die Anonymität begünstigen kann 
       
    3. in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie 
      - elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,  
      - einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder  
      - andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg 
        
    4. in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht 
       
    5. neu ist oder in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte   
       
    6. in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten 

[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2] 

Vgl. →Risiko Begriffe

Dienstvereinbarung

ist ein Vertrag im öffentlichen Dienst zwischen der (Leitung einer) Dienst-Stelle und deren Personalrat 

Beispiele: 

Vgl. →Tarifvertrag, →Dienstvereinbarung, →Betriebsvereinbarung (= Pendant in der Privat-Wirtschaft) 

digital

bedeutet eigentlich: Aus Ziffern bestehend; meint hier in der Regel: in elektronischer Form, gemeint sein können auch: Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole** 

Wortherkunft wohl aus dem Englischen digit = Finger, Stelle, Zahl, Ziffer (Quelle: Duden_HW

** vergleiche bitte (Fun_Fact): 

Digitale_Kompetenz

bezeichnet die Kenntnis, Fertigkeit und Fähigkeit, mit Software (Applikationen, Apps) im Internet so mit Verantwortung umzugehen, dass Daten und Persönlichkeit von anderen so sicher /geschützt sind wie die eigenen 

Quelle: angelehnt an BSI** →https://www.cyberfibel.de/digitale-kompetenzen/ 

**Urheber vgl. →https://www.cyberfibel.de/impressum/  

für den Indikator 4.4.1 zu SDG04 (Qualifikation) wird der Grad der Digitalen_Kompetenz (Kompetenzen in Informations- und Kommunikations-Technologie, IKT) gemessen am 

    1. Nutzung von erweiterten Tabellen-Funktionen zur Organisation und Analyse von Daten, wie beispielsweise: Sortieren, Filtern, Formeln und Grafiken 
    2. Installation von Software oder Anwendungen (Apps)
    3. Übertragung von Dateien zwischen Computern und anderen Geräten 
    4. Schreiben eines Programmes in einer Programmiersprache 

Vgl. →Glossare, →Digitale_Kompetenz, →Kompetenz, →Informations-Grund-Werte, →Informations-Sicherheit, →Digitale_Souveränität, →Datensicherheit Glossar (940), →Datenschutz Glossar (502)

Digitale_Souveränität

bezeichnet die Kompetenz zum Umgang mit IT, um die Hoheit über Daten und Informationen in seiner jeweiligen gesellschaftlichen Rolle auszuüben und zu behalten 

Für die gesellschaftliche Rolle wird unterschieden zwischen 

    • dem einzelnen Menschen (als Privatperson, Bürger*in, Arbeitnehmer*in)  
    • Unternehmen, Verwaltung und Regierung, wenn sie Nutzer von IT sind 
    • IT-Produzent*innen und IT-Dienstleistende 
    • das Gemeinwesen als Ganzes (zum Beispiel: Staat, Kommune, Vereinigung) 

Quelle: abgeleitet aus https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souver%C3%A4nit%C3%A4t November 2017 

Hinweis: „Offizielle Definition von Datensouveränität fehlt“ [Q.: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-pa-digitale-agenda-792802 Stand 07.09.2021]

Vgl. →Daten-Souveränität, →digitale_Souveränität, →Person, →Kompetenz, →Digitale_Kompetenz, →IT, →Stakeholder

Digitale_Transformation

bezeichnet hier die andauernde Umwandlung**1 von Abläufen und Absprachen zum Wirtschaften an neue Ziffern, Zeichen und Technologie(n)**2    

**1 Umwandlung = Transformation, vergleiche Transformator = Umwandler 

**2 angelehnt an: https://www.iem.fraunhofer.de/de/schwerpunktthemen/digitale-transformation.html 

Beispiele für 

    • Abläufe: 
      • betriebliche Abläufe zur 
        • zur Steuerung von Maschinen und Ressourcen 
        • zum Zählen von Parzellen und Erträgen 
        • zur Koordination von Menschen (Kommunikation)  
           
    • Absprachen: 
      • von Schnurtelefon zur Kurznachricht 
      • von Briefpost zum Upload  

DIHK

Abk.f. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Berlin  

https://www.vermittlerregister.info/impressum 

vgl. →HwO, →GewO, →DIHK 

DIIR

Abk.f. Deutsches Institut für Interne Revision e.V.

https://www.diir.de/impressum/ 

vgl. →IIA, →DIIR, →IFAC

DIIR_RevS

Abk.f. Revisions-Standard des DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V.

DIIR_RevS_3

Abk.f. DIIR Revisionsstandard Nr. 3 zur Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessments)

vgl. zu Tätigkeiten →Impressum, im Übrigen →QSS, →IPPF, →DIIR_RevS_3, →Ethik Glossar

Direktversicherung

ist eine Lebensversicherung, die abgeschlossen wird

  • für die betriebliche Altersversorgung (bAV), und zwar 
  • auf das Leben des*der Arbeitnehmer*in,
  • durch die*den Arbeitgebende*n (2)
  • wobei der*die Arbeitnehmer*in, oder seine*ihre Hinterbliebenen, das Bezugsrecht hinsichtlich der Leistungen des Versicherers hat 

Der*die Arbeitgebende ist verpflichtet, wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Bezugsrecht NICHT mehr zu widerrufen. 

http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1b.html Absatz (2) 

diskreditieren

bezeichnet ein Handeln oder Aussagen außerhalb einer bestimmten →Kredit-Sache in Bezug auf die Fähigkeit oder Bereitschaft einer wirtschaftlichen Einheit oder Person, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, oder sonst auf deren persönliche Eigenschaften 

Quelle: →Duden_HW ("in Verruf bringen") 

vgl. →Kredit, →diskreditieren

Dividende

bezeichnet einen Anteil am Gewinn, der ausgeschüttet (verwendet, verteilt) wird oder wurde, aus a. Eigenkapital-Anteilen an einer, oder b. Genussrechten**1 gegen eine AG, GmbH, Genossenschaft oder anderen Rechtsform**2 mit ähnlichen Regeln zur Gewinn-Verwendung

Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

**1 beruhen in der Regel auf einem Vertrag der Gesellschaft mit dem*der Rechte-Inhaber*in über Zusagen an

    • diese*n über eine Gewinn-abhängige Vergütung für dessen*deren Kapital-Einlage, die höher ist als die der Gesellschafter*innen,
    • dafür weniger Eigentümer-Rechte

**2 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1a.html

Hinweis: Für die tatsächliche Ausschüttung ist in der Regel ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich, der erst nach der Feststellung eines Abschlusses erfolgen kann.

Zu den Begriffen Gewinn- oder Ergebnis- Verwendung und/oder -Verteilung vergleiche zum Beispiel 

Wortherkunft: aus lateinisch dividere = teilen (wie etwa in der Mathematik: dividieren, Division; Quelle: →Duden_HW)

Vgl. →Fonds_Prinzip, →AG, →GmbH, →Gen, →Rechtsform, →Abschluss, →Eigenkapital

DLT

Abk.f. Distributed-Ledger-Technologie, bezeichnet eine Technologie, welche die verteilte Aufzeichnung (verteilte Register, Journale) von verschlüsselten Daten unterstützt

Begriff-Bestimmung in: →MiCAR Artikel 3.(1).Nr1

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

DMA

Abk.f. Digital Markets Act (Digitale Märkte Gesetz), ist eine von zwei Gesetz-Initiativen der EU Kommission für 

  1. mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld, das heißt für: einen sichereren Digital-Raum, zum Schutz der Grundrechte aller Nutzer von digitalen Diensten (Digital Services, →DSA) sowie 
  2. faire und offene digitale Märkte, das heißt für: gleiche Bedingungen für Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa und in der Welt, (Digital Markets, DMA hier) 

Näheres siehe bitte zu: 

  1. Digitale Services: →DSAhttps://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de 

  2. Digitale Märkte: →DMA →https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de 

Gegen Fairness und Wettbewerb wäre es zum Beispiel, wenn 

      • Anbieter von Online-Plattformen einen Markt so kontrollieren würden, dass etwa 
        • bestimmte Wettbewerber (Anbieter, Verkäufer) vom Markt ausgeschlossen sind bzw. keinen Zugang zu diesem erhalten - die Plattform wäre dann kein Markt (-Platz), sondern bloß ein Laden bzw. eine Art Geschäftshaus [Store]  
      • Such-Maschinen-Anbieter nur eigene Produkte (Software, Apps) anböten - das wäre dann keine "Maschine" zum Suchen im Internet, sondern bloß wie eine Such-"Funktion" in einer Art eigenen Datenbank 

Gegen Fairness ist NICHT das AUSFÜHREN solcher Praktiken wie, den Zugang zum eigenen Laden zu beschränken, oder eine Suchfunktion laufen zu lassen;

sondern gegen Fairness ist es, solche Praktiken AUSZUFÜHREN UND sie ANDERS zu BEZEICHNEN, was Werte von Wettbewerb und Markt (Mehr Möglichkeiten für alle Markt-Teilnehmer*innen durch Dinge wie Preis-Vergleiche, Entscheidungs-Hilfen, Ressourcen-Allokation etc.) vortäuschen würde, ohne sie tatsächlich zu geben. 

P.S. die Werte werden von Regierungen (Legislative, Exekutive, Jurisdiktion), geschaffen, die von Bürger*innen gewählt werden, und mit Steuern finanziert   

Verwandte Themen: →GWB, →DMA, →DSA

   

DNK

Abk.f. Deutscher Nachhaltigkeits-Kodex zur a. Unterstützung zum Aufbau einer Nachhaltigkeit-Strategie, und zum b. Einstieg in die Nachhaltigkeit-Berichterstattung  

https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/Home/General-Information/Impressum 

Doppik

= Bezeichnung (anderes Wort) für: doppelte Buchführung 

Siehe bitte →Soll_und_Haben

DoSO

Abk.f. Days of Sales Outstanding - Anzahl der Tage ausstehender (offener, unbezahlter) Umsatzerlöse, ist eine Kennzahl (Indikator) für die Dauer von Zahlungen durch Debitor*innen im Durchschnitt 

Berechnung: 

DoSO = Ford_LuL** [€] ÷ (Umsatz ÷ 365 [€/Tag])  

** ggf. netto ohne USt [z.B. = 1 ÷ 1,19]  

Formel vgl. →DoSO, →Skontofrist

vgl. →DoSO, →Indikator, →Debitor*in, →Umsatz Revenue Begriff Datenblatt  

DRS

Abk.f. Deutscher Rechnungslegungs Standard 

https://www.drsc.de/verlautbarungen/

DRSC

Abk.f. Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V., Berlin, ist das Gremium für deutsche Standards zur Konzern-Rechnungslegung und vom BMJ dazu anerkannt. Im Sinn von HGB § 342

https://www.drsc.de/profilhttps://www.drsc.de/impressum/ 

Unter anderem ist das DRSC Mitglied der europäischen Organisation EFRAG für Standards zur Nachhaltigkeit-Berichterstattung

https://www.efrag.org/About/Governance

Vgl. →EFRAG, →BMJ, →DRSC (engl. →ASCG), →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__342.html, →DRS_20

 

DRS_20

Abk.f. Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) Konzernlagebericht, gilt als Standard für Lage-Berichte auch im Sinn von HGB § 289

Hinweise:  

    • Er ist abrufbar im Bundesanzeiger mit Eingabe von Suchbegriff:  "drs 20", Bereich: "Amtlicher Teil",  und Veröffentlichungsdatum:  04.12 2012.
    • In Teilen ist er später durch einzelne Deutsche-Rechnunglegungs-Änderungs-Standards (DRÄS) geändert worden; der jeweils aktuell vollständige Text ist gemäß dem DRSC erhältlich als PDF unter https://www.genios.de/dosearch/DRS/ 

DRV

Abk.f. Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts**1 und der Bundesträger**2 der allgemeinen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland**3 

**1 Satzung DRV (→https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/Bund/Wir_ueber_uns_und_Presse/satzung_drv_bund.html) § 1 

**2 Vgl. SGB IV (→https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/) Vierter Abschnitt 

**3 Satzung DRV § 2.(1) 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/ 

Vgl. →RV, →DRV, →Glossare

   

DRÄS

Abk.f. Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard 

https://www.drsc.de/glossar/ 

vgl. →DRS

DSA

Abk.f. Digital Services Act (Digitale Dienste Gesetz), ist eine von zwei Gesetz-Initiativen der EU Kommission für 

  1. mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld, das heißt für: einen sichereren Digital-Raum, zum Schutz der Grundrechte aller Nutzer von digitalen Diensten (Digital Services, hier) sowie 
  2. faire und offene digitale Märkte, das heißt für: gleiche Bedingungen für Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa und in der Welt, (Digital Markets, →DMA) 

Näheres siehe bitte: 

  1. Digitale Services (→DSA) →https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de 

  2. Digitale Märkte Act (→DMA) →https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de 

  Verwandte Themen: →GWB, →DMA, →DSA 

 

DSGVO

Abk.f. Datenschutz-Grundverordnung 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2016%3A119%3ATOC

Hinweis: Vor der eigentlichen VO sind 173 Gründe - am Bildschirm also weit nach unten scrollen, um den eigentlichen VO-Text zu sehen. 

Tipp: Die EU Seite unter obiger URL (Link) macht es mit der Funktion "Multilingual Display" möglich, den VO-Text in zwei oder drei Sprachen parallel zu haben - falls man mal eine offizielle Übersetzung von einem solchen Text braucht. 

vgl. →BDSG, →DSGVO, →EU_VO

DSGVO_Art.6.(1).a

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn

a) die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der

  • sie betreffenden Personen-bezogenen Daten
  • für einen oder mehrere bestimmte Zwecke

gegeben hat. 

DSGVO_Art.6.(1).b

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn

b) die Verarbeitung

  • für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder 
  • zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. 

DSGVO_Art.6.(1).c

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn

c) die Verarbeitung erforderlich ist

  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der 
  • die/der Verantwortliche unterliegt. 

DSGVO_Art.6.(1).e

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn 

d) die Verarbeitung

  • für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse […] erforderlich ist,
  • die dem*der Verantwortlichen übertragen wurde.

DSGVO_Art.6.(1).f

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn 

f) die Verarbeitung erforderlich ist

  • zur Wahrung der berechtigten Interessen des/r Verantwortlichen oder eines/r Dritten,
  • sofern NICHT die Interessen oder Grund-Rechte und Grund-Freiheiten der betroffenen Person den Schutz Personen-bezogener Daten erfordern, überwiegen,
    • insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. 

[Hinweis: Dieser] (Unter-) Absatz (1).f  gilt NICHT für die,  

  • in Erfüllung ihrer Aufgaben 
  • vorgenommene Verarbeitung von Behörden. 

DStV

Abk.f. Deutscher Steuerberaterverband e.V., Berlin 

→https://www.dstv.de/impressum/  

vgl. →KMU, →SME, →EFAA, →DStV

Duden_HW

bezeichnet auf dieser Website: Duden Das Herkunftswörterbuch Etymologie der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut / F.A. Brockhaus AG, Mannheim 2001 

E

EBA

Abk.f. European Banking Authority - Europäische Banken-Aufsichtsbehörde, sie ist da für die Finanz-Stabilität und das Funktionieren des Banken-Sektors in Europa, und ist eine der unabhängigen Institutionen im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS, bestehend aus 

  1. der Banken-Aufsicht (EBA)
  2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.eba.europa.eu/languages/home_de  

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

EBIT

Abk.f. Earnings before Interest and Tax, heißt: Ergebnis vor Zinsen und Steuern 

Die Kennzahl (finanzieller Indikator) soll einen Vergleich von Betriebs-Ergebnissen ermöglichen, und zwar unabhängig von der Art der Finanzierung und von der Belastung mit Steuern vom Ertrag und Einkommen.  

Entspricht rechnerisch in Deutschland i.d.R. dem so genannten Betriebs-Ergebnis abzgl. Sonstige Steuern 

International sind die Sonstigen Steuern in der Regel rechnerisch im Betriebs-Ergebnis enthalten, vgl. 

  • zum GKV [nature of expense method, IAS 1.(102)**]: Ausweis unter Other Expenses 
  • zum UKV [function of expense method, IAS 1.(103)***]: Ausweis unter der Kosten-Stelle, wo sie anfallen, Beispiel: KFZ-Steuern für Fahrzeuge in der Produktion unter Herstellungskosten für den Umsatz, für Fahrzeuge zum Vertrieb unter Vertriebskosten und für Dienstwagen der Verwaltung unter Verwaltungsaufwendungen 

**in anderen Standards auch bezeichnet als: total cost method [TC] 
***in anderen Standards auch bezeichnet als: cost of sales method [CoS] 

EBRA

Abk.f. European Business Registration Association, ist eine elektronische Plattform, die nationale Unternehmens-Register in Europa verlinkt 

https://ebra.be/european-business-register-network/ 

Mehr dazu siehe bitte →Handelsegister 

Vgl. →Handelsregister, →EBRA, →juristische_Person

ECHR

Abk.f. European Court of Human Rights, Strasbourg 

Deutsch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (→EGMR),
Französisch: Cour européenne des droits de l'homme (CEDH)
https://www.echr.coe.int/ 

ECTS

Abk.f. European Credit Transfer and Accumulation System (Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studien-Leistungspunkten), zur ♦Anrechnung Studien-Leistungen und zur ♦Förderung der Mobiliät von Studierenden zwischen Hochschulen im Europäischen Hochschulraum, es entsprechen ein

  • Vollständiges Studien- oder Arbeits-Jahr: 60 ECTS-Punkte
    • Üblicherweise ist ein normales Studien-Jahr ist in mehrere Module unterteilt
  • Typischer „Kurzstudiengang“: 90-120 ECTS-Punkte
  • Bachelor-Abschluss („erster Studienzyklus“): entweder 180 ECTS-Punkte oder 240 ECTS-Punkte
  • Master-Abschluss („zweiter Studienzyklus“) zusätzlich entweder 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte
  • Doktor-Abschluss (Promotion, „dritter Studienzyklus“) unterschiedlichen Handhabungen.

Quelle: →https://education.ec.europa.eu/de/education-levels/higher-education/inclusive-and-connected-higher-education/european-credit-transfer-and-accumulation-system 

Vgl. →StudAkkStaatV, →MRVO, →KMK, →ECTS, →Über Merkmale von Hochschul-Studiengängen  

eDaten

Abk.f. elektronische Daten; die wir hier an bestimmten Stellen verwendet, an denen die Abgrenzung von Daten auf Papier, Stein oder anderen physischen Medien wichtig ist 

EDGAR

Abk.f. Emissions Database for Global Atmospheric Research (Emissions-Datenbank für die globale Atmosphären-Forschung), bezeichnet eine Website der EU Kommission mit Daten über THG Emissionen (in Giga-Tonnen)  

https://edgar.jrc.ec.europa.eu/ 

https://edgar.jrc.ec.europa.eu/emissions_data_and_maps 

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC 

Vgl. →EDGAR, →Eurostat, →Destatis

EDV

Abk.f. elektronische Daten-Verarbeitung 

vgl. →Daten-Verarbeitung im Sinn der DSGVO

EEA_Bildung

Abk.f. European Education Area, bezeichnet den Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung für die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU)

https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/eea-in-the-world/about-the-eea-in-the-world 

EEA_Raum

Abk.f. European Economic Area: →EWR

vgl. →EU, →EUV, →EFTA, →EEA_Raum, →EWR 

EEA_Umweltagentur

Abk.f. European Environment Agency, København, Dänemark, bezeichnet die Europäische Umweltagentur (EUA) der Europäischen Union 

https://www.eea.europa.eu/de 

Vgl. →EEA_Umwelt, →Eionet, →GEMET, →UBA  

EEG

Abk.f. Erneuerbare-Energien-Gesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__64.html (Hinweis: Die Jahres-Zahl 2014 in dem Link stimmt nicht mit dem Text des Gesetzes hinter dem Link überein, weil der Text dort die jeweils aktuelle Fassung zeigt)  

eeSignatur

Abk.f. einfache elektronische Signatur (Beispiel: Bild-Datei der Unterschrift), das ist eine eSignatur, die keine fortgeschrittene eSignatur und keine qualifizierte eSignatur ist 

Hinweis: von der juristischen Definition hier ist eeSignatur = der eSignatur im Sinn von eIDAS_VO Art. 3.10. Der Begriff "einfache" eSignatur ist oft in der Literatur zu finden und wird hier auch in diesem Sinn verwendet. 

Vgl. bitte →drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur), →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **xText-Form), →feSignatur (zusätzlich mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form

  

EFAA

Abk.f. European Federation of Accountants and Auditors for SMEs, Brüssel, ist ein Dach-Verband von nationalen EU-Organisationen für WP und StB, die vor allem KMU/ SME bedienen; deutsches Mitglied ist der DStV 

https://efaa.com/ 

vgl. →KMU, →SME, →EFAA, →DStV

Hinweis: →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Effektivität

(Wirksamkeit) zeigt an, ob bestimmte Inputs und Prozesse ein Ergebnis überhaupt (tatsächlich, wirklich) bewirken 

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

Effizienz

(Wirtschaftlichkeit) zeigt ein Verhältnis von Ergebnis (Output) zu Einsatz (Input) an 

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

EFRAG

Abk.f. European Financial Reporting Advisory Group, Brüssel, ist die europäische Organisation für Standards zur Nachhaltigkeit-Berichterstattung (ESRS); sie wird unter anderen von der Europäischen Kommission finanziert

https://www.efrag.org/About/Facts

Vgl. →EFRAG, →Nachhaltigkeit, →ESRS, →DRSC (engl. →ASCG

EFTA

Abk.f. European Free Trade Association (Europäische Freihandelszone), ist eine gemeinsame Organisation von Staaten, die über das separate Abkommen "Agreement on the EEA" dem EWR (EEA) beigetreten sind 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/europaeische-freihandelszone-efta--616358 

https://www.efta.int/eea/eea-agreement 

vgl. →EU, →EUV, →EFTA, →EEA_Raum, →EWR

eGeld_Token

bezeichnet einen Krypto-wert**, dessen Haupt-Zweck es ist, als Tausch-Mittel zu dienen, UND bei dem, für die Wert-Stabilität, eine Nominal-Geld-Währung (= gesetzliches Zahlungmittel) als Bezugs-Grundlage verwendet wird

Begriff-Bestimmung in: →MiCAR Artikel 3.(1).Nr4 

**→Krypto_Wert = eine digitale Darstellung, von einem Wert oder Recht, der/das unter Verwendung der Distributed-Ledger-, oder einer ähnlichen, Technologie, elektronisch übertragen UND gespeichert werden kann
Token = eine Hardware-Komponente mit integriertem Prozessor und Programm für Identifizierung und Authentifizierung

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

EGHGB

Abk.f. Einführungs-Gesetz zum Handels-Gesetzbuch 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/index.html

EGMR

Abk.f. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg 

Quellenhinweis: →https://www.coe.int/de/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte 

Englisch: European Court of Human Rights (ECHR)
Französisch: Cour européenne des droits de l'homme (CEDH) 
https://www.echr.coe.int/

 

EGV

Abk.f. Europäische Gemeinschaften Vertrag, zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, ist heute der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" und definiert die Rechtsakte der Union  

Vergleiche →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016E288 

Siehe bitte →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt

EGVP

Abk.f. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach, um elektronische Dokumente sicher an teilnehmende Gerichte und Behörden zu übermitteln, dessen Dienste-Anbieter im Sinn des TMG das Land NRW, im Auftrag des Bundes und der Länder, ist  

https://egvp.justiz.de/, →https://egvp.justiz.de/impressum/index.php 

[Zu den Rechtsquellen und Bedeutungen der Begriffe 'Dienste-Anbieter' und 'TMG' in einem Kontext vergleiche einfach das →Impressum hier.]

Bürger*innen und Organisationen (vor allem →juristische_Person), können sich dort das so genannte "elektronische Bürger- und Organisationspostfach" (eBO) einrichten lassen.

Stand 01.06.2022 benötigen sie für das eBO eine kostenpflichtige Software, künftig soll es ein kostenfreies OZG-Nutzerkonto**1 geben.

Quelle: →https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php

**1 OZG = Abk.f. Online-Zugang(s)-Gesetz, zu dem Begriff 'Nutzerkonto' vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/__2.html Absatz (4)

Die Bürger*innen sollen in Zukunft 

    1. in Deutschland, mit der Umsetzung des OZG, Zugang zu jeder öffentlichen Verwaltung (von Bund, Ländern und Kommunen)**a und 

    2. in Europa, durch Verlinken mit dem so genannten SDG_(EU), Zugang zu den öffentlichen Verwaltungen (→Exekutive, →Jurisdiktion) aller europäischen Mitgliedsstaaten**b

über ein einziges (Internet-) Portal haben.

**a Quelle: →https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-ozg-node.html (eine Website des →BMI

**b Quelle: →https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-sdg/info-sdg-node.html; EU_SDG = hier Abk.f. Single Digital Gateway (ein einziges digitales Zugangstor in Europa)

Vgl. →EGVP, →OZG, →SDG_(EU)

 

Ehre

ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

eIDAS

Abk.f. für electronic IDentification, Authentication and trust Services; bezeichnet regelmmäßig die →eIDAS_VO 

eIDAS_VO

eIDAS_VO

englische Abk. für: VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014

  • über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste
  • für elektronische Transaktionen im [EU] Binnenmarkt

und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32014R0910

Englische Bezeichnung: REGULATION (EU) No 910/2014 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 23 July 2014 on electronic identification and trust services for electronic transactions in the internal market and repealing Directive 1999/93/EC

Vergleiche: →eSignatur, →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **xText-Form), →feSignatur (mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form), →DE-Mail/ →https://www.de-mail.info/eidas.html 

Eigenbeleg

ist ein Rechtsbegriff, ist nicht im Gesetz bestimmt (unbestimmter Rechtsbegriff), und wird verwendet für die Aufzeichnung einer Vermögens-Änderung  

Beispiel: AEAO zu § 146 https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Abgabenordnung/Vierter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Erster-Unterabschnitt/Paragraf-146/paragraf-146.html#anchor534014e0-84e3-4969-a803-4b1a3241f193 Rand-Ziffer 3.3 

Eigenkapital

ist der Anteil**1 der Eigentümer*innen am Gesamt-Vermögen (Aktiva) einer wirtschaftlichen Einheit; er ergibt sich NUR aus**2 Ein- und Auszahlungen der Eigentümer*innen oder Gewinnen oder Verlusten**3

**1 = Aktiva - Schulden  

siehe zu der Formel bitte

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__247.html
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (3) Buchstabe A

**2 Vergleiche dazu bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__272.html

**3 vgl. bei einer

   Mit den Anteilen sind regelmäßig und im Wesentlichen verbunden 

    • Eigentümer-Rechte:
      • Stimm-Rechte
      • Auskunfts-Rechte
      • Anspruch auf Gewinn

und

    • Eigentümer-Pflichten und Risiko:
      • Leistung der Einlagen und Kapital-Rücklagen
      • Treuepflicht (den Zweck der Gesellschaft zu fördern)
      • (anteiliges) Verlust-Risiko

Die wichtigste Funktion des Eigenkapital ist die Vorsorge gegen Verluste bzw. jede Art von Risiko, die zu Verlusten führen (so genannte Puffer-Funktion).

Für die Regierung ist wichtig, dass ein mittelständischer Betrieb ein hohe EK-Quote hat (→https://dserver.bundestag.de/btd/19/306/1930692.pdf)



Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung 28.05.2021
mit Bezug auf www.ecoaustria.ac.at 

Vgl. Bundesministerium BMWK →https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Finanzierung/Finanzierungswissen/Eigenkapital/inhalt.html: "Der Anteil des unternehmerischen Eigenkapitals am Gesamtkapital sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, eher darüber." 

Pendant: →Fremdkapital, vgl. →Abschluss, →Going Concern Fortführungsprognose unter Anhalt-Punkte: Finanzwirtschaftliche Gegebenheiten  

     

Einfache_Sprache

oft verwendeter Ausdruck für →Leichte_Sprache

Tipps zum Be-/ Nutzen von Leichter Sprache findest du: 

vgl. →Einfache_Sprache, →BGG, →BITV, →Leichte_Sprache

EinhV

Abk.f. Einheiten-Verordnung, legt - für den im amtlichen und geschäftlichen Verkehr - fest, welche Einheiten, Namen und Einheiten-Zeichen zu verwenden sind 

Vgl. →EinhZeitG, →EinhV, →Zahlnamen

Gesetzliche Einheiten mit besonderem Namen: https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1.html 

Zur Bezeichnung von dezimalen Vielfachen und Teilen von Einheiten: https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_2.html 

   

EinhZeitG

Abk.f. Einheiten- und Zeitgesetz, bestimmt, dass - im amtlichen und im geschäftlichen Verkehr - Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben und welche festgelegte Namen und Einheiten-Zeichen zu verwenden sind

https://www.gesetze-im-internet.de/me_einhg/__1.html Absatz (1) 

Das BMWi ist darin ermächtigt, für die zu verwendenden Einheiten, Namen und Einheiten-Zeichen eine Rechtsverordnung zu erlassen. 

Zur Ermächtigung siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/me_einhg/__3.html 

Zur Verordnung siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/eingangsformel.html 

Zur Kompetenz des Bundes für dieses Gesetz siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html Absatz (1) Nr. 4

Vgl. →EinhZeitG ,→EinhV ,→Zahlnamen

Einkommen_iSd_EStG

ist eine (Zwischen-) Summe im ESt-Bescheid, die sich aus dem so genannten "Gesamtbetrag der Einkünfte" abzüglich von sog. Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen ergibt 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (4)

Einkommen_iSd_KStG

ist grundsätzlich das Einkommen_iSd_EStG plus ggf. Sonderregeln des KStG 

http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8.html 

Hinweis:

Vgl. →Einkommen_iSd_EStG, →Einkommen_iSd_KStG, →zvE

Einkünfte

sind 

= der Gewinn**1 oder 
= der Überschuss**2 der Einnahmen**3 über die Werbungskosten**4 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (2) Satz 1 Nr.1 

Anmerkungen: 

**1 und zwar nur bei**5 • Land- und Forstwirtschaft, • Gewerbebetrieb und • Selbständiger Arbeit; und 
was bei diesen DER Gewinn ist, das legen im EStG die §§ 4 bis 7k und 13a fest.

vgl. →Gewinn-Einkunftsarten

**2 und zwar nur bei**5 den anderen vier Einkunft-Arten aus: • Nicht-selbständiger Arbeit • Kapital •  Vermietung und Verpachtung • Sonstigem (gemäß EStG §§ 22ff.) 

**3 Was Einnahmen sind, legt im EStG der § 8 fest 

vgl. →Einnahmen_iSd_EStG

**4 Was Werbungskosten sind, legen EStG §§ 9 und 9a fest 

siehe →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist 

**5 Wegen dieser Definition in EStG § 2.(2) spricht die Fach-/ Literatur von den 

    • drei  "Gewinn-Einkunftsarten" und den 
    • vier "Überschuss-Einkunftsarten". 

Gängige Abkürzungen beziehungsweise Kurz-Bezeichnungen im Kontext der Einkommen-Steuer sind: 

LuF     Gewerbe     Freiberuflich 

  LuG    KapV    VuV     Sonstige  

Einlagensicherung

ist eine Absicherung der Ansprüche (Einlagen) von Einlegern und Anlegern (Bank-Kundschaft) bei einem Kredit- und/oder Finanz-Institut (Bank) mit einem gesetzlichen oder vertraglichen System, durch das der Bank-Kundschaft ihre Einlagen im Fall von Insolvenz usw. der Bank erstattet oder entschädigt werden; jede hat Bank ihre Kundschaft nach KWG § 23a über die Höhe der Absicherung zu informieren 

Einnahme

ist das Entgegen-Nehmen von Geld- oder Sachvermögen oder das Annehmen der Übertragung von Rechten, die in Geldeinheiten bewertet werden, Pendant: →Ausgabe 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Einnahmen_bei_Ueberschusseinkünften

sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen. und die dem Steuerpflichtigen - im Rahmen einer der Einkunftsarten von EStG § 2.(1).Nr4bis7 zufließen.

  • Dazu gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten;
  • das gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von ZAG § 2.(1).Nr10 erfüllen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html 

 

Einnahmen_iSd_EStG

sind [grundsätzlich**1] solche, die [- die folgenden Kriterien erfüllen, dass sie -] 

    • innerhalb desjenigen Kalender-Jahres**2 bezogen sind, 

    • in dem sie dem*der Steuerpflichtigen zugeflossen**4 sind.  

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html Absatz 1 Satz 1 

**1 Siehe die Ausnahmen bitte in § 11.(1) Sätze 5ff.

**2 Die ESt wird pro Kalender-Jahr erhoben: Die ESt ist eine so-genannte "Jahres-Steuer ...jeweils für das Kalender-Jahr" [EStG § 2.(7) Sätze 2ff.

Was →Einnahmen_der_Überschuss_Einkünfte sind, legt EStG § 8 fest

EinSiG

Abk.f. Einlagensicherungsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/ 

Einspruch

ist das Rechts-Mittel, um sich gegen einen unberechtigten Steuer-Bescheid zu behelfen

siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__347.html 

über den Einspruch enscheidet noch die Finanz-Behörde, die den Steuer-Bescheid erlassen hat: →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__367.html 

Einspruchs_Frist

ist zu einem Steuer-Bescheid innerhalb eines Monats - nach Bekanntgabe - des Verwaltungsakts gegeben.  

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html

Vgl. →Wie das mit den Steuern ist

Einspruchs_Frist_Bedeutung

Dann, wenn die →Einspruchsfrist abgelaufen ist, sind die Steuer-Festsetzung oder ihre Änderung durch Einspruch nicht mehr zulässig 

vgl. zur Festsetzungs-Frist →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

 

Einspruchs_Frist_Beginn

Als Beginn der Einspruchs-Frist (= Datum der Bekanntgabe) 

GILT grundsätzlich für einen 

  • schriftlichen Verwaltungsakt, der durch die Post - im Inland - übermittelt wird**2, der dritte Tag nach dem Tag der Aufgabe zur Post**1
  • elektronisch übermittelten**2 Verwaltungsakt der dritte Tage nach dem Tag der Absendung**1 und 
  • zum Daten-Abruf bereitgestellter**3 Verwaltungsakt der dritte Tag nach dem Tag der Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten an die Abruf-berechtigte Person. 

**1 in der Regel = Datum des Steuer-Bescheids  

**2 siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122.html Absätze (2) und (2a) 

**3 →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122a.html  

Einstieg-Position

ist (zum Berufseinstieg) die zweite von vier (Lebens-) Situationen in der Steuerlichen Positions-Matrix, für welche die typischen und wichtigsten Aspekte zu den Steuern eine Beitragsreihe hier erläutert (→Material/ Dein Finanzwissen)  

     

Abbildung: →steuerliche_Positions-Matrix

Gesamt-Ziel ist es, gemäß dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu bilden 

Situation: Die Einstieg-Position ist in der Matrix oben rechts, denn es sind auf der 

  • Vertikalen Skala die Chancen, Einkommen zu erzielen, typischerweise: hoch  

  • Horizontalen Skala die Ausprägung von Stärken in den Eigenschaften, um Einkommen zu erzielen, wie folgt
    • Finanzielle Reserven eher gering 
    • Körperlich-physische Kräfte und geistig-neuronale Energie am Ende der Ausbildung auf dem Höhepunkt 
    • Erworbene Kompetenz (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) bzw. Wissen und Know-how ausgeprägt und  
    • Zeit ausreichend verfügbar 

Entsprechend zeigen die Anzeigen (Monitore) die Situation wie folgt an: 

  

Situation:
Reserves-Monitor: leer 
        Power-Monitor: top  
    Know-how-Monitor: ausgeprägt
                 Time-Monitor: genug 

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar 

   

 

Einzahlung

ist das Entgegen-Nehmen von Geldvermögen, Pendant: →Auszahlung 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Einzel-Kosten

oder direkte Kosten sind solche, die sich direkt (unmittelbar) einer betrieblichen Leistung** zurechnen lassen  

**meint: die Herstellung einer Ware oder Dienst-Leistung, die einzelne Leistung wird als Kosten-Träger bezeichnet  

Pendant: Gemein-Kosten

vgl. →material/kalkulation.html

Eionet

Abk.f. Environment Information and Observation Network, bezeichnet das Netzwerk der EEA_Umweltagentur mit den nationalen Umwelt-Behörden in der EU 

https://www.eionet.europa.eu/

Vgl. →EEA_Umwelt, →Eionet, →GEMET, →UBA  

EIOPA

Abk.f. European Insurance an Occupational Pensions Authority - Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, sie ist da für die finanzielle Stabilität und das Vertrauen** in die Versicherungs- und Rentenmärkte in Europa, und ist eine der unabhängigen Institutionen im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS bestehend aus 

  1. der Banken-Aufsicht (EBA)
  2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.eiopa.europa.eu/about/eiopa-glance/mission-and-tasks_en: **"Our aim is to foster financial stability and confidence in the insurance and pensions markets."

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

EK

Abk.f. Eigen-Kapital (Kapital der Eigentümer*innen) 

Eigenkapital, Pendant: Fremdkapital 

Ekf

Abk.f. Einkauf 

EKo

Abk.f. Einzel-Kosten 

vgl. →material/kalkulation.html

Elektronische_Form

ist im BGB für die Gültigkeit einer Willens-Erklärung in einem Dokument definiert für den Fall, dass Schriftform ersetzt werden soll, oder dass diese Form der Willens-Erklärung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. BGB § 125). 

Zu unterscheiden sind die Begriffe:  

**oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens

**Ein Dokument erfüllt die Elektronische Form, wenn - anstelle der eigenhändigen Unterschrift**3 - 

    • der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzugefügt UND
    • das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeSignatur) versehen hat.

Vgl. bitte 

→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen) 
→Integrität_von_Daten 

**Mit anderen Worten:

In der elektronischen (digitalen) Welt ist nur die qeSignatur (BGB § 126a) der Schriftform (BGB § 126, mit Unterschrift) in der physischen Welt gleich gestellt. Oder: 

Nur die qeSignatur gewährleistet die gleiche Verbindlichkeit**4 wie die Schriftform. 

**Vgl. →Verbindlichkeit_von_Daten als eine der →Informations-Grund-Werte 

 

Elektronische_Identifizierung

ist zur Daten-Sicherheit** ein Prozess, Personen-Identifizierung-Daten in elektronischer Form zu verwenden, um eine, in einem elektronischen Dokument bezeichnete Person*** eindeutig zu identifizieren 

**Daten-Sicherheit + Daten-Schutz = Komponenten der Informations-Sicherheit 

***elektronische Personen-Identifizierung-Daten können sich beziehen auf  

  • natürliche Person 
  • juristische Person oder 
  • natürliche Person oder juristische Person, die eine juristische Person vertritt (Hinweis auf BGB § 164)

vgl. →eIDAS_VO Art.3.1  

Element

Element bezeichnet einen Ur-Stoff oder Grund-Stoff/ Grund-Bestandteil

Wort-Herkunft unbekannt (Quelle: Duden_HW), wahrscheinlich aus lateinisch elementum = Ur-/Grund-Stoff oder Anfang (auch im Alphabet, Quelle: Stowasser)  

Vgl. →Element, →Komponente, →System, →Konzept 

ELSTER

ist die Online-Plattform www.elster.de, über welche die Steuer-Erklärung für die Bundesrepublik Deutschland im Login über das Internet abgegeben werden kann

Näheres siehe bitte →Wie das mit den Steuern ist/ Was Werbungskosten (WK) sind

Die Bezeichnung ist aus der Abkürzung von ELektronische STeuer-ERklärung entstanden.

vgl. →ELSTER, →CRS, →Bundes-Steuernummer

EMA

Abk.f. European Medicines Agency, Amsterdam, bezeichnet die Europäische Arzneimittel-Agentur für Gesundheit von Mensch und Tier sowie Bewertung und Überwachung von Arzneimitteln in der EU 

→https://www.ema.europa.eu/en, vgl. →EU_Institution   

EMAS_VO_ 1221/2009

Kurzform für: VERORDNUNG (EG) Nr. 1221/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung**  

** englisch: Eco-Management and [Eco] Audit Scheme (EMAS) 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32009R1221 

Hinweise siehe →https://www.emas.de/, Website Betreiber: Umweltgutachterausschuss (UGA) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin 

EMIR

Abk.f. European Market Infrastructure Regulation, bezeichnet die EU Verordnung (Regulation) 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, siehe →ESMA

Emission

ist je nach Kontext ein Vorgang (Prozess), und zwar  

  1. die Ausgabe von Wertpapieren oder 
  2. der Ausstoß von Stoffen, Teilchen oder Strahlung 

Emissionshandel

bezeichnet den Markt-Mechanismus, wonach für THG-Emissionen eine rechtliche Grenze gesetzt wird, durch die Einsparende Volumina verkaufen, die andere Markt-Teilnehmende einkaufen können   

https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/emissionshandel/emissionshandel 

vgl. →THG, →CDMEmissionshandel 

Empfänger*in_iSd_DSGVO

ist eine 

  • natürliche oder juristische Person, 
  • Behörde, Einrichtung oder anderer Stelle, 

der Personen-bezogene Daten offen gelegt werden, und zwar 

unabhängig davon, ob es sich bei ihr um eine*n Dritte*n handelt oder nicht. 

NICHT als Empfänger*innen gelten Behörden, die 

  • im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags
  • nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten
  • möglicherweise
  • personenbezogene Daten erhalten;

die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutz-Vorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung. 

DSGVO Art.4 Nr. 9 

Empowerment

bezeichnet a. allgemein: Personen in die Lage zu versetzen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen (können, wollen & dürfen), und b. speziell: b.1 Aufgabe der Führung in b.2 der Organisation Einrichtungen zu schaffen zu b.3 den Zwecken: b.3.1 Fördern der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (sozial, wirtschaftlich, politisch**2), einschließlich b.3.2 Räume/Möglichkeiten zu Reflexion, Selbstbestimmung und Resilienz (im next level), sowie b.3.3 Übergeben von Verantwortung und der dafür erforderlichen Mittel am Arbeitsplatz**2

b.3.1 damit sie können
b.3.2 damit sie wollen und
b.3.3 damit sie dürfen

Quellen:

Target 10.2: "...empower and promote the social, economic and political**2 inclusion of all, irrespective of ..."

https://sdg-indikatoren.de/10/

10.2 Ziel = "... alle Menschen unabhängig ... zu Selbstbestimmungb.3.2 befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern"

SDG10:= Ungleichheit verringern, das heißt: = Vorteile aus Diversität heben/erhöhen

    • **2 https://carstenschermuly.de/ueber-mich/ et al in Future Work Verlagsbeilage FAZ 29.12.2022
       
    • Englisch für: Ermächtigung, Bevollmächtigung, Vollmacht, Berechtigung, Vertretung, Befähigung, Mündigkeit, Verantwortungs-Übertragung, Stärkung, Handlungsfähigkeit
      Vgl. →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/empowerment

Vgl. →Empowerment, →Inklusion, →Personal, Personnel (500), →Rechtsraum, →Kompetenz, →SDG04, →sozial, →Wirtschaften, Reflexion (→web browser search), →Resilienz, →Verantwortung, →SDG10, Rechtsträger*in, →Verbraucher*in, →Unternehmer*in, Weltbürger*in (→Global_Citizenship), →Weltbuerger*in_Glossar

EMRK

Abk.f. Europäische Menschenrechtskonvention 

https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/how-it-works

Englisch_Deutsch

Übersetzungen von anerkannten Institutionen findest du hier 

  • zu den Posten eines Abschlusses: 

♦ EU: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013L0034&qid=1662292038882, EU_RL__2013/34/EU vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen (...) 

Tipp: Wähle dort die "Mehrsprachige Anzeige", danach ist es nötig, sehr weit nach unten zu scrollen und dann findest du aber der Anlage III fort folgend die offiziellen Übersetzungen zur Bilanz und zur GuV 

P.S. So findest du die Übersetzungen in ALLE Sprachen der EU - tolle Sache. Diversity pur.  

Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW: →http://www.esteuer.de/#finanzantrag, eSteuer.de - Schnittstellen zur E-Bilanz [EStG] § 5b EStG

Tipp: Wenn du/ihr öfter nachschauen wollt, dann mache/t dir/euch 

      • von dieser Seite 
      • einen Download der neuesten Taxonomie
        (in der Regel: "Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht", Ausnahmen siehe ebenda), 
      • in der Form der dann angegeben zip Datei; 
      • darin ist eine Excel-Datei mit den Spalten (im Excel-Fenster weiter rechts") und ihren Überschriften "standard de" und "standard en". 
      • Aktiviere darin in der (gesamt markierten) Überschriften-Zeile die Funktion "Daten - Filter" (Menü-Bereich: Sortieren und Filtren). 
      • Mit dem Filter kannst du einzelne, bestimmte Posten auswählen und brauchst dort nicht weiter scrollen. 

Hinweis: Die Übersetzungen können sehr vereinzelt von einander abweichen. Beispiel: Waren wird in der EU_RL übersetzt mit "goods for resale" und in eSteuer.de mit "purchased merchandise".   

 

ENISA

Abk.f. the European Union Agency for Cybersecurity, heißt: Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit

https://www.enisa.europa.eu/media/enisa-auf-deutsch/ 

siehe auch: VERORDNUNG (EU) 2019/881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019R0881&qid=1606506846123

Entlastungsbetrag_für_Alleinerziehende

Spezial-Begriff in EStG § 24b, siehe bitte ebenda und in EStH 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

Entlastung_der_gesetzlichen_Vertreter*innen

bezeichnet den Rechts-Akt (Beschluss) der bewirkt, dass ein*e gesetzliche*r Vertreter*in aus seiner*ihrer Verantwortung für 

  • das Führen und Ausführen der Geschäfte UND 
  • ihre Abbildung in der Rechenschafts-Legung 

entlastet wird. 

Vgl. für 

Entscheidungsnutzen

bezeichnet die Eigenschaft der Benutzbarkeit**4 einer Finanz_Information für eine Entscheidung**5 zur Auswahl zwischen Alternativen**2 beim Wirtschaften**1, mit Aussagen über zukünftige Cashflows**3; englisch Useful_Information

**1 Wortlaut: "Die Zielsetzung eines Abschlusses ist es, Informationen ... bereitzustellen, die

      • für ein breites Spektrum von Adressat*innen [User, Stakeholder**4]
      • nützlich [useful] sind,
      • um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen." Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss, vgl. →Wirtschaften 

**2 "Entscheidungen**5 der Nutzer**4 [User, Stakeholder**4] beinhalten die Wahl zwischen Alternativen, z.B.

      • eine Anlage zu verkaufen oder zu halten, oder
      • in ... Unternehmen zu investieren." →IFRS_CF 2.24

**3 gemeint sind vor allem Aussagen über Wahrscheinlichkeit/en [Sicherheit], dass zu einem/ bestimmten Zeitpunkt/en in Zukunft ein Cash_Flow (Auszahlung, Einzahlung) entsteht:

"Diese Informationen sollen den Adressat*innen helfen [assist] ...,

        • die zukünftigen Cashflows des Unternehmens ... und
        • [deren] Sicherheit [certainty; Wahrscheinlichkeit] des Entstehens
        • vorauszusagen [predicting]." Q:Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss

**4 Nutzer*innen sind hier nach dem Rahmenwerk →IFRS_CF solche, die

      • angemessene Kenntnisse haben [vgl. →Kompetenz] über
        • geschäftliche und wirtschaftliche Aktivitäten, und die
      • Informationen mit Sorgfalt überprüfen und analysieren [Due_Diligence], und die
      • zu gegebener Zeit
        • die Hilfe eines*einer Beratenden anstreben,
        • um (Informationen über) komplexe wirtschaftliche Gegebenheiten zu verstehen [vgl. →Corporate_Governance_Judgement]
          (→IFRS_CF 2.36), und die
      • eigene Rendite-Erwartungen [eigenverantwortlich, vgl. →Verantwortung] bilden, und
      • eine eigene Einschätzung (Beurteilung, Assessment) machen von

**5 Eine Entscheidung ist zum Beispiel

      • Kauf, Verkauf oder Halten von Eigenkapital- und Schuld-Instrumenten [→Finanzinstrumente];
      • Gewähren oder Abwickeln von Darlehen und anderen Formen von Krediten [→Kreditor*in]; oder
      • Ausüben von Stimmrechten oder
      • anderweitiges Beeinflussen von Management-Handlungen, die

Die Eigenschaft der Entscheidungs-Nützlichkeit hat gemäß dem Rahmenwerk IFRS_CF eine Information dann, wenn sie die folgenden Merkmale hat: Sie ist/gibt eine 

    1. Relevant (...)
    2. Wesentlich (Material)
    3. Wirklichkeit-getreue Abbildung (Faithful Representation; einschließlich: ♦ vollständig**6 [complete], ♦ neutral/unvoreingenommen mit Vorsicht**7 [neutral without bias ... exercise of prudence] und ♦ frei von Fehlern [free from error]
    4. Vergleichbar (Comparable)
    5. Zeitnah (zeitgerecht**6; Timely) und
    6. Verständlich (Understandable; das heißt: ♦ geordnet **6 und ♦ in Beschreibung und Darstellung ♦ klar**8 [classifying, characterising and presenting ... clearly ])

**6 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__239.html Absatz (2)
**7 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__252.html Absatz (1) Nummer 4 
**8 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__243.html Absatz (2), →Darstellung_im_Anhang, →Darstellung_im_Lagebericht 

 

entscheidungsnützlich

ist Eigenschaft der Benutzbarkeit**4 einer Finanz_Information für eine Entscheidung**5 zur Auswahl zwischen Alternativen**2 beim Wirtschaften**1, mit Aussagen über zukünftige Cashflows**3; englisch Useful_Information

**1 Wortlaut: "Die Zielsetzung eines Abschlusses ist es, Informationen ... bereitzustellen, die

      • für ein breites Spektrum von Adressat*innen [User, Stakeholder**4]
      • nützlich [useful] sind,
      • um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen." Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss, vgl. →Wirtschaften 

**2 "Entscheidungen**5 der Nutzer**4 [User, Stakeholder**4] beinhalten die Wahl zwischen Alternativen, z.B.

      • eine Anlage zu verkaufen oder zu halten, oder
      • in ... Unternehmen zu investieren." →IFRS_CF 2.24

**3 gemeint sind vor allem Aussagen über Wahrscheinlichkeit/en [Sicherheit], dass zu einem/ bestimmten Zeitpunkt/en in Zukunft ein Cash_Flow (Auszahlung, Einzahlung) entsteht:

"Diese Informationen sollen den Adressat*innen helfen [assist] ...,

        • die zukünftigen Cashflows des Unternehmens ... und
        • [deren] Sicherheit [certainty; Wahrscheinlichkeit] des Entstehens
        • vorauszusagen [predicting]." Q:Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss

**4 Nutzer*innen sind hier nach dem Rahmenwerk →IFRS_CF solche, die

      • angemessene Kenntnisse haben [vgl. →Kompetenz] über
        • geschäftliche und wirtschaftliche Aktivitäten, und die
      • Informationen mit Sorgfalt überprüfen und analysieren [Due_Diligence], und die
      • zu gegebener Zeit
        • die Hilfe eines*einer Beratenden anstreben,
        • um (Informationen über) komplexe wirtschaftliche Gegebenheiten zu verstehen [vgl. →Corporate_Governance_Judgement]
          (→IFRS_CF 2.36), und die
      • eigene Rendite-Erwartungen [eigenverantwortlich, vgl. →Verantwortung] bilden, und
      • eine eigene Einschätzung (Beurteilung, Assessment) machen von

**5 Eine Entscheidung ist zum Beispiel

      • Kauf, Verkauf oder Halten von Eigenkapital- und Schuld-Instrumenten [→Finanzinstrumente];
      • Gewähren oder Abwickeln von Darlehen und anderen Formen von Krediten [→Kreditor*in]; oder
      • Ausüben von Stimmrechten oder
      • anderweitiges Beeinflussen von Management-Handlungen, die

Die Eigenschaft der Entscheidungs-Nützlichkeit hat gemäß dem Rahmenwerk IFRS_CF eine Information dann, wenn sie die folgenden Merkmale hat: Sie ist/gibt eine 

    1. Relevant (...)
    2. Wesentlich (Material)
    3. Wirklichkeit-getreue Abbildung (Faithful Representation; einschließlich: ♦ vollständig**6 [complete], ♦ neutral/unvoreingenommen mit Vorsicht**7 [neutral without bias ... exercise of prudence] und ♦ frei von Fehlern [free from error]
    4. Vergleichbar (Comparable)
    5. Zeitnah (zeitgerecht**6; Timely) und
    6. Verständlich (Understandable; das heißt: ♦ geordnet **6 und ♦ in Beschreibung und Darstellung ♦ klar**8 [classifying, characterising and presenting ... clearly ])

**6 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__239.html Absatz (2)
**7 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__252.html Absatz (1) Nummer 4 
**8 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__243.html Absatz (2), →Darstellung_im_Anhang, →Darstellung_im_Lagebericht 

  

Entwicklung

ist a. das Anwenden von Forschungs-Ergebnissen oder von anderem Wissen - für die Neu-Entwicklung von Gütern oder Verfahren -, oder b. das Weiter-Entwickeln von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen 

Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (2a) Satz 2 

Vgl. Material →Forschung und Entwicklung, Research and Development (200), →FuE Glossar (200)Kalkulation (300, 930) 

EQAR

Abk.f. The European Quality Assurance Register for Higher Education 

https://www.eqar.eu/, →Merkmale von Hochschul-Studiengängen (200, 340)

EQR

Abk.f. Europäischer Qualifikations-Rahmen für lebenslanges Lernen 

→EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (→EQR) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1

Vgl. →FuE Glossar (200)

ErbSt

Abkf.f. Erbschaft- UND Schenkung-Steuer 

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html

ErbStG

Abk.f. Erbschaft-Steuer- UND Schenkung-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html

Erfüllungsgehilfe*in

bezeichnet eine Person, der man sich zur Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeit bedient, das heißt in der Regel: Eine Hilfsperson, welche Tätigkeiten ausführt, um ein geschuldete Leistung zu erbringen  

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html 

vgl. →Erfüllungsgehilfe*in, →Beschäftigte*r, →MA 

Erhebungsformen_im_EStG

sind, im EStG festgelegte, Formen (bzw. Verfahrens-Weisen), wie die Einkommen-Steuer erhoben wird:  

  • durch Erklärung  
  • mit Vorauszahlungen und/oder 
  • mit Steuer-Abzug (vom Lohn, vom Kapital-Ertrag etc.) 

 

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html 

vgl. →EStG_Gliederung

Erläuterung_im_Anhang

bezeichnet das weiter gehende Erläutern, Kommentieren und Interpretieren einer Darstellung (genannte Tatsachen, beschriebene Sachverhalt)

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Erpressung

ist rechtswidriges, mit Gewalt oder Androhung eines empfindlichen Übels, Nötigen zu einerr Handlung, Duldung oder Unterlassung, und dadurch, dem Vermögen des*der Genötigten oder eines*r anderen, Nachteil-Zufügen, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, oder der Versuch dazu 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html 

Ertrag

ist der Zuwachs von verfügbaren Ressourcen (zum Beispiel: Material, Maschienerie, Energie, Rechte), der gemessen und in Geld-Einheiten bewertet wird, Pendant: →Aufwand 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

Vgl. →Abschluss 

 

Ertragsmodell

bezeichnet die Abbildung vom →Nutzenmodell (Output) und vom →Wertschöpfungsmodell (Input und Output) in der Finanz-Kommunikation; es ist eine der drei Dimensionen in dem so genannten →Geschäftsmodell.**

Dabei beschreiben das 

  • Geschäftsmodell die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu generieren und Geld zu verdienen**

und darin das 

Icon Pflanze in der Hand als Symbol für Material Nutzenmodell die Ziel-Kundschaft mit ihren Bedürfnissen, und das Nutzen-Versprechen (Mehrwert) des Unternehmens  

 

    • Wertschöpfungsmodell die Aktivitäten** mit Input und Output von Ressourcen wie 

Material (Verbrauch, einschließlich Energie und für Logistik) 

Icon mit Mann und Schlüssel als Symbol für Personal Mensch (Zeit, physische Kraft, Know-how) und 

Icon mit Fabrik-Gebäude als Symbol für Geräte Geräte (Verbrauch durch Abnutzung) 

 

Icon mit den Operanden der vier Grund-Rechenarten als Symbol für Handels-Bücher und Bericht  Ertragsmodell die Abbildung von beidem in der Finanz-Kommunikation (Bücher, sonstige Aufzeichnungen und Berichte wie Finanzplan und Jahres-Abschluss) 

Die folgende Abbildung zeigt schematisch, wie die drei Dimensionen zu einander im Verhältnis stehen***: 

 

 

**Quellen: diverse, hier angelehnt an: Gassman, Sutter: Digitale Transformation im Unternehmen gestalten Hanser Verlag 2016 S. 16f.

***vgl. auch →betriebliche_Funktion oder/und →Stakeholder

   

 

ErtrSt

Abk.f. Ertrag-Steuer/n 

ESEF

Abk.f. European Single Electronic Format**1, bezeichnet das XHTML-Format**3 mit bestimmten Auszeichnungen (Tags)**4, das Wertpapier-Inlandsemittenten im Sinn des WpHG**5 für die Offenlegung von IFRS Finanz-Berichten anzuwenden haben 

**1 dieses Format ist festgelegt in der sog. ESEF_VO**2, siehe ebenda Artikel 1 

**2 Kurform für: Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 - zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  - im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats  

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02019R0815-20210101&qid=1613668471597  

**3 ESEF_VO Artikel 3 

**4 die Auszeichnungen (Tags) sind in den Anlagen zur ESEF_VO bestimmt, vgl. ebenda Artikel 4ff. 

**5 Inlandsemittenten im Sinn des WpHG § 2.(14) und Wertpapiere im Sinn des WpHG § 2.(1),
http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html  

**6 Pflicht zur Anwendung siehe HGB § 328.(1) letzter Satz 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__328.html 

 

ESFS

Abk.f. European System of Financial Supervision - Europäisches Finanz-Aufsicht-System, sie ist da für die Stabilität der Finanz-Märkte und den Verbraucher-Schutz in Europa und bezeichnet das dafür zusammengestellte Ganze (System) der EU-Institutionen dazu, das im Wesentlichen besteht aus den unabhängigen Institutionen

  1. zur Banken-Aufsicht (EBA)
  2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/84/europaisches-finanzaufsichtssystem-esfs- 

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB

ESG

Abk.f. Environment, Social and Good Governance Objectives (to which an economic activity should contribute); übersetzt: Umwelt-, Sozial- und Gute-Unternehmens-Führungs-Ziele (zu denen jedes Tun beim Wirtschaften beitragen sollte); die ESG-Ziel stehen mit bestimmten Anpassungen im Einklang mit den Entwicklungs-Zielen zur Nachhaltigkeit (→SDG) der UN.   

Quelle: https://www.unglobalcompact.org/take-action/action/private-sustainability-finance, Stand: 04.11.2010 

Hinweise:

A. Für die Finanz-Branche sind in der EU die ESG für Nachhaltigkeits-Zeile seit 2019 gesetzlich definiert: 

- "nachhaltige Investition" eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die

      • zur Erreichung eines Umweltziels [E] beiträgt,

gemessen beispielsweise an Schlüssel-Indikatoren für Ressourcen-Effizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, von THG_Emissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft,

oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die

      • zur Erreichung eines sozialen Ziels [S] beiträgt,

insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert [vgl. →sozial

oder eine Investition in 

Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen,

vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen

      • und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung [G] anwenden,

insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften  - 

siehe: Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019
über Nnachhaltigkeit-bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2088&qid=1613908282706 Artikel 2 Nummer 17 

Quelle für Hinweis A: Lessing: Nachhaltig investieren gegen den Klimawandel, Braumüller Verlag Wien 2020 

B. Vergleiche 

   

eSignatur

Abk.f. elektronische Signatur im Sinn von eIDAS_VO Art. 3.10 (= {eeSignatur, feSignatur, qeSignatur}), das sind eDaten, die 

  • anderen eDaten beigefügt, oder logisch mit ihnen verbunden werden/sind, UND 
  • der*die Unterzeichner*in zum Unterzeichnen verwendet

Vgl. bitte 

Elektronische_Form im Sinn des BGB 
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar

 

Im Allgemeinen werden drei Arten der elektronischen Signatur unterschieden: 

Von diesen darf in der EU**1 (nur) der qeSignatur die Rechtswirkung, und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren NICHT abgesprochen**2 werden [eIDAS VO Art. 25.(1)]. 

**1 die eIDAS_VO ist direkt auf jede*n Bürger und jedes Staats-Organ in den Mitgliedstaaten anwendbar, siehe →EU_VO

**2 das heißt: NUR wenn die qeSignatur 

      • die Anforderungen an eine →feSignatur erfüllt, 
      • von einer qualifizierten elektronischen Signatur-Erstellungs-Einheit**3 erstellt worden ist 
        UND 
      • auf einem qualifizierten Zertifikat für eSignaturen**4 beruht.

**3 Art. 3.22:. „Elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet wird. 
Art. 3.23: „Qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine Elektronische  Signaturerstellungseinheit, die die Anforderungen des Anhangs II [der eIDAS VO] erfüllt.

**4 Art. 15. | „Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen“ ist ein, von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestelltes Zertifikat für elektronische Signaturen, das die Anforderungen des Anhangs I erfüllt. 

  

ESMA

Abk.f. European Securities and Markets Authority - Europäische Wertpapier- und Markt-Aufsicht-Behörde; sie ist da für den Anleger*innen-Schutz, Geregelte Märkte und Finanz-Stabilität**, und hat folgende Aufgaben 

  • Führen öffentlicher Register und Datenbanken mit Warnhinweisen für Anleger 
  • Entwickeln von einheitlichen Rechts-Standards für Finanzmärkte in der EU 
  • Aufsicht und Entwickeln einheitlicher Normen für Aufsichtsverfahren über Finanz-Institute, Rating-Agenturen und Transaktions-Register 

https://www.esma.europa.eu/ 
**Quelle: →https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles/esma_de  

Die ESMA nimmt auch Berichte von Whistleblower*innen (Informant*innen) über Verstöße gegen EU-Regelungen über 

    1. Fonds- und Investment-Gesellschaften 
    2. Derivate-Kontrakte und 
    3. Rating-Agenturen 

entgegen, siehe →https://www.esma.europa.eu/whistleblowers-corner

zu a: Diese Gesellschaften werden bezeichnet, 
im Englischen als Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS) und 
im Deutschen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (→OGAW
gemäß der EU Richtlinie (Directive) 2009/65/EC vom 13. Juli 2009. 

zu b: Handel und Aufsicht dieser Kontrakte sind geregelt in der
EU Verordnung (Regulation) 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister,
welche auch als European Market Infrastructure Regulation (EMIR) bezeichnet wird. Näheres siehe →BaFin/ Derivate/ OTC-Derivate-Emir.

zu c. Diese werden bezeichnet '
als Credit Rating Agencies (CRA) 
gemäß der EU Verordnung (Regulation) 1060/2009/EC vom 16. September 2009. 

Die ESMA ist eine der unabhängigen Institutionen im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS bestehend aus

    1. der Banken-Aufsicht (EBA)
    2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
    3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
    4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
    5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
    6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten  

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

ESRB

Abk.f. European Systemic Risk Board - Europäischer Ausschuss für System-Risiken; er ist vorbeugend da für den Schutz der Bürger*innen und das Vertrauen in das Finanz-System in Europa, und ist im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS eine der unabhängigen Institutionen

  • zur Banken-Aufsicht (EBA)
  • der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  • der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  • dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  • einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  • jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.esrb.europa.eu/about/background/html/index.de.html   

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

ESRS

Abk.f. EU Sustainability Reporting Standard, bezeichnet einen Standard für Nachhaltigkeit-Berichterstattung in der EU, der von der EFRAG verabschiedet wird

Vgl. →EFRAG, →Nachhaltigkeit, →ESRS, →https://www.efrag.org/, →Nachhaltigkeit Glossar 

ESt

Abk.f. Einkommen-Steuer/n

Immer mal wieder nützlich: →https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml 

Vgl. →EStG_Gliederung, →Steuer-Vokabeln 

 

EStDV

Abk.f. Einkommen-Steuer-Durchführungs-Verordnung 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

Vgl. →Steuer-Vokabeln 

EStG

Abk.f. Einkommen-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Vgl. →EStG_Gliederung, →Steuer-Vokabeln 

EStG_Gliederung

zeigt 14 Teile: I Steuer-Pflicht - II Einkommen - III Veranlagung - IV Tarif - V Ermäßigungen - VI Erhebung - VII Abzug bei Bauleistungen - VIII Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger - IX Bußgeld/Ermächtigung/Schluss/Vorschriften - X Kindergeld - XI Altersvorsorgezulage - XII Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung - XIII Mobilitätsprämie - XIV Vorschriften zur Corona-Pandemie   

Vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html, →Sieben_W_Fragen, →EStG_Gliederung, →Steuer-Vokabeln 

EStH

Abk.f. (amtliches) Einkommen-Steuer-Handbuch 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

EStR

Abk.f. Einkommen-Steuer-Richtlinie/n 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

ethics

 = englisch für: Ethik, ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

Ethik

ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

Ethik_Risiko

bezeichnet: Die mögliche negative /unerwünschte Abweichung von dem Ziel-Zustand: Frei von einem Verstoß gegen Kaufmannsehre oder andere Berufsgrundsätze zu sein /Die Ehre halten   

Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Ethik, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe, →Ethik Glossar

 

Ethos

= altgriechisch für: Ethik, ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

EU

Abk.f. Europäische Union 

https://europa.eu/european-union/index_de 

Vergleiche bitte: Dein Europa (Your Europe): →https://europa.eu/youreurope/index_de.htm 

Die EU ist gegründet zusammen durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welche die Grundlage für die Verfassung (in) der EU bilden 

Konsolidierte Fassung von EUV und AEUV: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12016ME%2FTXT&qid=1627049977281 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →Gewaltenteilung, →EU_Ziele, →EU_Institution

Vgl. →SNA, →UN, →EU, →OECD, →Weltbank 

 

Eurostat

bezeichnet das statistische Amt der Europäischen Union 

https://ec.europa.eu/eurostat/data/database 

https://ec.europa.eu/eurostat/de/data/browse-statistics-by-theme 

Quelle für die Definition: →https://ec.europa.eu/eurostat/de/about/who-we-are 

Vgl. →EDGAR, →Eurostat, →Destatis, →EU_Institution  

Eutrophierung

bezeichnet eine Über-Ernährung von Küsten-/ Gewässern mit Nährsalzen wie Phosphor und Stickstoff, die ein Übermaß an einzelligen Algen (Phytoplankton) zur Folge haben kann 

Eutrophierung hat Bedeutung im Indikator 14.1.1 (vgl. →https://sdg-indikatoren.de/14/) zu SDG14 

Quelle: →https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/eutrophierung#eutrophierung-was-bedeutet-das  

vgl. →Eutrophierung, Stickstoff vgl. →F_Gase, →N2O, →SDG14

EUV

Abk.f. Vertrag über die Europäische Union, gründet, zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Europäischen Union (EU) und ist Grundlage für die Verfassung (in) der EU 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12016ME%2FTXT&qid=1627049977281 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →Gewaltenteilung, →EU_Ziele, →EU_Institution

 

EU_AbschlussRL_2013/34

Abk.f. EU Abschluss-Richtlinie, regelt Form und Inhalte von einem Jahresabschluss, einem konsolidierten [Konzern-] Abschluss und damit verbundenen Berichte für bestimmte Unternehmen, ist umgesetzt in HGB 3. Buch Abschnitte 2ff. und den Gesetzen je Rechtsform 

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2013/34/oj

Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und
zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates  

Directive 2013/34/EU of the European Parliament and of the Council of 26 June 2013 on the annual financial statements, consolidated financial statements and related reports of certain types of undertakings,
amending Directive 2006/43/EC of the European Parliament and of the Council and repealing Council Directives 78/660/EEC and 83/349/EEC  

vgl. 

Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung

Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

CSRD (= Änderung der NFRD, Nachhaltigkeit-Bericht, soll für alle großen Unternehmen auf Finanzmärkten gelten, EU_RL proposal)

NFRD (= CSR_Richtlinie, Nichtfinanzielle_Erklärung, gilt für Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse [→PIE], EU_RL 2014/95/EU, umgesetzt mit HGB §§ 289c, 315c), →CSR

Accounting_Directive (Abschluss_Richtlinie, →EU_AbschlussRL_2013/34, gilt für Unternehmen, EU_RL 2013/34/EU,  umgesetzt in HGB 3. Buch et. al.)

zur Abgrenzung: →SFDR (Offenlegung von Informationen zur →Nachhaltigkeit, verpflichtet Teilnehmende und Berater der Finanzmärkte [Kapitalmarkt, Börse], EU_VO 2019/2088)

Vgl. →Abschluss, →Englisch_Deutsch

 

EU_APrfgRL_2006/43

Abk.f. EU Abschluss-Prüfungs-Richtlinie bzw.: RICHTLINIE 2006/43/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen,...

...zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1600193711569&uri=CELEX:32006L0043 

Hinweise: 

EU_APrfrVO_537/2014

Abk.f. EU Abschluss-Prüfer-Verordnung bzw.: VERORDNUNG (EU) Nr. 537/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse...

...und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.158.01.0077.01.DEU

Sie für Abschluss-Prüfungen bei →Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse (→PIE) unmittelbar und vorrangig zu den Vorschriften über die Prüfung im 3. Unterabschnitt vom 2. Abschnitt (→Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende) im HGB 3. Buch 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316a.html 

Für ihre Zwecke gelten (ebenda Artikel 3) die Begriff-Bestimmungen in Artikel 2 der →EU_APrfgRL_2006/43.

vgl. →EU_VO 

EU_Handelsregister

siehe bitte →Handelsregister (→Handelsregister)

EU_Institution

ist eine ausführende** Einrichtung der EU, der bestimmte Mittel und Zuständigkeiten in EUV und AEUV übertragen sind, um die Ziele der EU zu verfolgen 

Zum EU Institutionen und Einrichtungen Anzeigen siehe →https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles_de  

Zur Begriffsbestimmung siehe bitte EUV Artikel 3 Absatz (6), ebenda zu "den Verträgen" siehe EUV Artikel 1 letzter Satz [= EUV + AEUV]  

Vgl. **→Exekutive, →EU_Ziele, →EU_Werte, →EU_Institution 

EU_Rechtsakt

ist ein, von den Organen der EU, ausgeführter Akt um das Recht im Europa der EU zu schaffen, und kann sein: 

  • Verordnung (EU_VO) - gilt für jede Person in einem Mitgliedstaat unmittelbar 
  • Richtlinie (EU_RL) - gibt für jeden Mitgliedstaat die Ziel-Vorgabe für die eigene Gesetz-Gebung/ Legislative 
  • EU_Beschluss - gilt für darin Benannte Adressaten unmittelbar 
  • EU_Empfehlung - gibt eine nicht verbindliche Orientierung 
  • Stellungnahme (EU_StN) - gibt eine nicht verbindliche Orientierung 

Quellen und weitere Hinweise: 

https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016E288https://publications.europa.eu/code/de/de-110202.htm 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV),→EU_Rechtsakt, →EU_VO, →EU_RL, →Gewaltenteilung, →Legislative 

EU_RL

Abk.f. Richtlinie der Europäischen Union, die in den Mitglied-Staaten nicht unmittelbar gilt, sondern als Ziel-Vereinbarung mit einer Frist, die in durch die nationalen Gesetzgebungs-Organe umgesetzt werden müssen.  

Eine EU_RL kann sein: ein Erlass als RICHTLINIE (EU) <Jahr/Nr.> oder als RICHTLINIE <Jahr/Nr./EG> 

  • DES RATES 
  • DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES oder 
  • DER KOMMISSION (auf untergeordneter Ebene) 

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html, mit Such-Maske für: Rechtsakte durchsuchen 

https://europa.eu/european-union/law/legal-acts_de 

für den Text oben: Die Rechtsordnung der EU, Model/ Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch, C.H. Beck Verlag 33. Auflage 2012, Abschnitt 35 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →EU_VO (engl. Regulation), →EU_RL (engl. Directive) 

EU_Tax _Observatory

(EU Steuerbeobachtungsstelle) ist ein, mit Mitteln der EU Kommission durch die GU_TAXUD gefördertes, Forschungslabor an der Pariser School of Economics, um die EU bei der Bekämpfung von Steuermissbrauch zu unterstützen. 

https://www.taxobservatory.eu/ 
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_2714 
Vgl. →GD_TAXUD

  

EU_Unternehmensregister

siehe bitte →Handelsregister (→Handelsregister)

EU_Vertrag

siehe bitte →EUV, →AEUV (→EGV

Vgl. →EU_Rechtsakt

EU_VO

Abk.f. Verordnung der Europäischen Union, die direkt (unmittelbar) auf jede*n Bürger*in der EU und jedes Staats-Organ in den Mitglied-Staaten anwendbar ist, und zwar: ohne Mitwirkung der nationalen Gesetzgebungs-Organe 

Eine EU_VO kann sein: ein Erlass sein als VERORDNUNG (EU)  

  • <Nr.> DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES oder 
  • <Jahr/Nr.> DER KOMMISSION (auf untergeordneter Ebene) 

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html, mit Such-Maske für: Rechtsakte durchsuchen 

https://europa.eu/european-union/law/legal-acts_de 

für den Text oben: Die Rechtsordnung der EU, Model/ Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch, C.H. Beck Verlag, 33. Auflage 2012, Abschnitt 35 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →EU_VO (engl. Regulation), →EU_RL (engl. Directive) 

EU_Werte

sind die, die Union begründenden, und die in einer Gesellschaft und allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Werte  

  • Achtung der Menschenwürde, 
  • Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die
  • Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören,

und die sich auszeichnen durch

  • Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz,
  • Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern.

Quelle: EUV Artikel 2 

Vgl. →Demokratie_Prinzip (Deutschland), →Menschenrechte, →EU_Ziele, →EU_Werte, →EU_Institution, →SDG (UN), →Global_Citizenship, →Weltbürger*in_Glossar

EU_Whistleblower_Richtlinie

bezeichnet die RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden 

Danach sollen juristische Personen des privaten Sektors und des öffentlichen Sektors die Pflicht haben, Kanäle und Verfahren einzurichten für interne Meldungen und für Folgemaßnahmen [Artikel 8.(1)]

Eine "interne Meldung" ist die mündliche oder schriftliche Mitteilung von Informationen über Verstöße innerhalb der juristischen Person [Artikel 5.Nr4].

"Folgemaßnahmen" sind,

      • von dem Empfänger einer Meldung oder von einer zuständigen Behörde ergriffene Maßnahmen [Artikel 5.Nr12]
      • zur Prüfung der Stichhaltigkeit der in der Meldung erhobenen Behauptungen und
      • gegebenenfalls zum Vorgehen gegen den gemeldeten Verstoß, unter anderem durch interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder Abschluss des Verfahrens [Artikel 5.Nr12]. 

Artikel 8.(1) gilt für grundsätzlich 

    • juristische Personen des privaten Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmenden [Artikel 8.(3)] und 
    • alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors, einschließlich der, in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehenden Stellen
      • Die Mitgliedstaaten können Gemeinden ausnehmen mit
        • weniger als 10 000 Einwohnern oder
        • weniger als 50 Arbeitnehmenden [Artikel 8.(9)] 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019L1937&qid=1631548211149 

Vgl. →EU_Whistleblower_Richtlinie, →Hinweisgeber*in, →Hinweisgeber-Stellen

EU_Ziele

sind in EUV Artikel 3: 

  1. Den Frieden, die Werte der EU und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. 
  2. Den Bürger*innen 
    • einen Raum bieten für 
      • Freiheit,
      • Sicherheit und 
      • des Rechts ohne Binnengrenzen,
    • in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist,
      und zwar – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf
      • die Kontrollen an den Außengrenzen,
      • das Asyl,
      • die Einwanderung sowie
      • die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität.
  3. Ein Binnenmarkt mit
    • Wirkung hin zu 
      • Der nachhaltigen Entwicklung Europas auf der Grundlage
        • eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und
        • von Preisstabilität,
      • Einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die abzielt auf
        • Vollbeschäftigung und
        • sozialen Fortschritt,
      • Einem hohen Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität. 
    • Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts. 
    • Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen und
    • Förderung von 
      • Sozialer Gerechtigkeit und sozialen Schutz, 
      • Gleichstellung von Frauen und Männern, 
      • Solidarität zwischen den Generationen, 
      • Schutz der Rechte des Kindes.  
    • Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. 
    • Wahrung des Reichtums der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der EU und
    • Sorge für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.
  4. Eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.
  5. In ihren Beziehungen zur übrigen Welt
    • Schutz und Förderung der EU_Werte [Artikel 2] und Interessen und ihrer Bürger*innen.
    • Beitrag
      • zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern,
      • zu freiem und gerechtem Handel,
      • zur Beseitigung der Armut und
      • zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie
      • zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.

Quelle siehe bitte →EUV 

Vgl. →EU_Ziele, →EU_Werte, →EU_Institution, →SDG

EW

Abk.f. Eintritt-Wahrscheinlichkeit, gibt für eine Risiko-Beurteilung Gradmesser dafür, wie wahrscheinlich das Eintreten einer möglichen (negativen) Auswirkung bzw. Ziel-Abweichung ist 

vgl. →Risiko, →SH, →EW, →Weltbürger*in_Glossar

EWIV

Abk.f. Europäische wirtschaftliche Interessen-Vereinigung, ist eine besondere Rechtsform zur Vereinigung von Unternehmen aus natürlichen und juristischen Personen in der EU und zur Erleichterung für gemeinsame Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft 

Quellen:

 

eWpG

Abk.f. Gesetz über elektronische Wertpapiere, ist auf Schuldverschreibungen auf den Inhaber anzuwenden (ebenda § 1) und regelt die Existenz solcher Wertpapiere - an Stelle der Ausstellung einer Wertpapier-Urkunde - durch Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister bewirkt 

https://www.gesetze-im-internet.de/ewpg/ 
RegE siehe →https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Einfuehrung_elektr_Wertpapiere.html 

Hinweis: "Ein elektronisches Wertpapier gilt als Sache im Sinne des § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" [ebenda § 2 Absatz (3)].

EWR

Abk.f. Europäische Wirtschaftsraum, umfasst die Mitgliedstaaten der EU und diejenigen Länder, die in separaten Abkommen EU-Binnenmarkt-Regeln übernehmen vor allem in den folgenden Bereichen

  • Agrar- und Fischerei-Politik
  • Außen- und Sicherheit-Politik
  • Handelspolitik
  • Justiz und Inneres
  • Wirtschafts- und Währungsunion

https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/169/der-europaische-wirtschaftsraum-ewr-die-schweiz-und-der-norden 

vgl. →EU, →EUV, →EFTA, →EEA_Raum, →EWR

Exekutive

bezeichnet, von den Drei Haupt-Funktionen zur →Gewalten-Teilung im Staat, die das/ein Gesetz AUSFÜHRENDE Funktion (Verwaltung, Regierung)  

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Absatz (2): "vollziehende Gewalt" 

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Gewaltenteilung im Staat, →Legislative, →Exekutive, →Jurisdiktion 

Exosphäre

ist die äußerste der fünf Schichten der Atmosphäre mit nur noch Wasserstoff-Atomen in abnehmender Dichte im fließenden Übergang zum Weltraum 

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen 

Experiment

heißt im engen Sinn: Versuch, Probe, Ausprobieren oder Erfahrung, im weiteren Sinn: Prüfen

Fun_Fact: Der Wort-Teil peri stamme aus einem Verb periri, das nur in Wort-Zusammensetzungen bezeugt sei;
dieser Wort-Teil würde zu der indogermanischen Wort-Gruppe von "Gefahr" (→Risiko) gehören,
zu welcher wiederum Worte gehörten wie: Versuch oder Prüfung (Experiment), Wagnis (Pirat), Erfahrung (empirisch), Erkundigung (→Kundschaft) oder Unternehmen (→Unternehmer*in, →Unternehmung); Quelle: →Duden_HW

Wortherkunft aus lateinisch experimentum (Quelle: →Stowasser)

Vgl. →FuE Glossar (200) 

Experimentelle_Entwicklung

ist eine ♦ systematische, ♦ auf vorhandenen Kenntnissen - aus Forschung und praktischer Erfahrung - aufbauende, und ihrerseits zusätzliches Wissen erzeugende Arbeit, die abzielt auf die Herstellung ♦ neuer, beziehungsweise auf die Verbesserung existierender, Produkte oder Verfahren 

Das Entwickeln neuer Produkte oder Verfahren ist Experimentelle_Entwicklung, wenn sie die Kriterien für die Identifizierung von FuE-Tätigkeiten hat.

Quelle: →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../248590 FoZulG RegE BT Drucks. 17/10940 Seite 13 Anlage zu § 2 Absatz 1

bzw. (wortgleich) ist eine ♦ systematische, ♦ auf vorhandenen Kenntnissen - aus Forschung und praktischer Erfahrung - aufbauende, und ihrerseits zusätzliches Wissen erzeugende Arbeit, die abzielt auf die Herstellung ♦ neuer, beziehungsweise auf die Verbesserung existierender, Produkte oder Verfahren

Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 47f.

bzw. ist ♦ der Erwerb, die ◊ Kombination, ◊ Gestaltung und ◊ Nutzung ♦ vorhandener - ◊ wissenschaftlicher, ◊ technischer, ◊ wirtschaftlicher und ◊ sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten - mit dem Ziel, ♦ neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Forschungszulagen/2021-11-11-gewaehrung-von-forschungszulage-nach-dem-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-forschung-und-entwicklung.html (Tz. 30)

Vgl. →FuE Glossar (200) 

extent

englisch für: Umfang, Ausdehnung, Ausmaß, Weite; bezeichnet in IFAC Standards in einem Auftrag regelmäßig einen Umfang für mögliche Grade bei Begriffen, Personen, Handlungen oder Gegenständen, die sich - mit Blick auf Auftrags-Ziele (Suffizienz etc.**) - aus den Details der Umstände ergeben werden 

**etwa →Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

Beispiele: Extent of 

    • (audit) procedures performed/ work performed
    • evidence
    • that information is used
    • significant transactions

vgl. Glossary im →IAASB_Handbook, →scope, →extent 

externer_Faktor

ist ein Umstand, Aspekt, eine Einflussgröße oder Eigenschaft, die eine handelnde Person NICHT beeinflussen kann 

Pendant →interner_Faktor

EZB

Abk.f. Europäische Zentralbank 

https://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html 

EÜR

Abk.f. Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Sinn von EStG § 4.(3)

F

F+E

Abk.f. Forschung und Entwicklung, englisch: Research and Development 

vgl. Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →FuE, →Forschung, →Entwicklung, →F+E_Quote, →Forschung und Entwicklung, Research and Development (200), →FuE Glossar (200) 

F+E_Quote

ist eine Kennzahl**1, die den Aufwand für Forschung und Entwicklung in Prozent der Umsatzerlöse angibt, und ein finanzieller Indikator für die Innovations-Tätigkeit**2  

**1 Wird auch als F+E-Aufwandsquote bezeichnet. 

**2 Innovations-Tätigkeit, -Fähigkeit und/oder -Kraft geben eine Indikation für die Zukunfts-Fähigkeit eines Unternehmens: 

    • Deren Richtung kann aus der Position in einer Band-Breite zwischen Null und zum Beispiel einem Branchen-Benchmark oder -Durchschnitt abgeleitet werden, zum Beispiel wären die Innovationskraft 
      • gering am untereren Ende 
      • mittelmäßig im Durchschnitt und 
      • relativ hoch am oberen Ende einer Band-Breite 

Für Branchen-Benchmarks vergleiche zum Beispiel: →https://www.statista.com/statistics/270233/percentage-of-global-rundd-spending-by-industry/

    • Die Intensität der Innovations-Tätigkeit erlaubt noch keine Aussage über die Intensität der Innovations-Fähigkeit oder Innovations-Kraft, diese kann vielleicht über weitere Kennzahlen, etwa die Höhe von Anderen aktivierten Eigenleistungen [HGB § 275.(2).Nr3], oder Angaben im Lagebericht [HGB § 289.(2).Nr2] abgeleitet werden. 

Zur Bedeutung dieser Indikatoren als Position (Phase) eines Unternehmens in den typisierten Verläufen von Wachstum und Krise siehe bitte →Positionen von Personen - Phasen im Wachstum oder Krisen Verlauf

fachübergreifende_Erkenntnisse

bezeichnet hier Kenntnisse, Theorie- und Fakten-Wissen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, in denen gleiche oder ähnliche Phänomene, beobachtbare Fakten, Ursachen und Wirkungen als Forschungsgebiet auftauchen, vor allem zu Wirkungen zwischen einem Mensch oder Menschen-Gruppen und seinem/ihrem Umfeld 

Beispiel: Zu "Kommunikation" forschen Fachbereiche/ Disziplinen wie Klimaforschung ("Klima-Kommunikation"), Biologie (Neuronale Gehirn-/Forschung), Informations-Technologie (Künstliche Intelligenz/ Aritficial Intelligence), Sport-Wissenschaften (Hooligan, Panik-Phänomene), Psychologie (OCEAN-Methode) und Kognitions-Wissenschaft, VWL (Verhaltensforschung), BWL (Governance, Führung), Erziehungs-Wissenschaften, Soziologie (Hass, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit), Politik-Wissenschaft (Leichte_Sprache), Medien- und Kommunikations-Wissenschaften, Anthropologie (Gender-Forschung), Sprachwissenschaft, Soziologie    

Vgl. →FuE Glossar (200), →Übersichten zum FZulG (200) 

FAGO

Abk.f. Finanzamt-Geschäftsordnung**, verpflichtet vor allem dazu, bei Gesetzen,
Rechtsverordnungen und ... Verwaltungsvorschriften – sofern erforderlich – die Fundstelle anzugeben 

**Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2020) vom 4. Dezember 2020, →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Organisation_Automation/2020-12-04-gleich-lautende-erlasse-zur-neufassung-der-geschaeftsordnung-fuer-die-finanzaemter.html, Ziffer 3 4.4.(1)

vgl. →AO, →FAGO, →BpO

Fake

englisch für: Fälschung, Schwindel; Fake News sind Falschmeldungen, die irrtümlich oder bewusst, im Internet verbreitet werden, vor allem in Sozialen Medien 

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html unter Buchstabe F 

vgl. →Für ein freies und sauberes Internet

FAO

Abk.f. Food and Agriculture Organization of the United Nations, Rom 

https://www.fao.org/home/en/ vgl. →UN

veröffentlicht unter anderen: zum Ziel SDG02 (alle satt) den Indikator 2.1.2 "Anteil/Verteilung (Prävalenz) für Ernährungs-Unsicherheit", anhand einer Skala** von

1 = besorgt, dass nicht genug zu essen zu haben bis 

8 = den ganzen Tag nichts gegessen 

in den letzten 12 Monten 

** so genannte: Food Insecurity Experience Scale (FIES) - Nachrungs-Unsicherheit-Erfahrung-Skala 

vgl. →UN, →FAO, →FIES

FATF

Abk.f. Financial Action Task Force, Paris, ist das, bei der OECD angegliederte und wichtigste internationale Gremium zum Kampf gegen Geldwäsche, gegen Finanzierung von Terrorismus und gegen Verbreitung von Kern-/Massenvernichtungs-Waffen (Proliferation**) 

https://www.fatf-gafi.org/about/ 

Die FATF veröffentlicht Listen über Länder mit Defiziten bei der Umsetzung der OECD Standards gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferation** (high risk jurisdictions): 

https://www.fatf-gafi.org/publications/high-risk-and-other-monitored-jurisdictions/  

      • Jurisdictions under Increased Monitoring 
      • Jurisdictions subject to a Call for Action

Quelle für die Definition von FATF: →https://www.bafin.de/DE/Internationales/GlobaleZusammenarbeit/FATF/fatf_artikel.html 

**2 Definition: "Unter Proliferation versteht man die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen" siehe: →http://www.geldwaeschecompliance.de/glossar.html 

 

FCKW

Abk.f. Flour-Chlor-Kohlen-Wasserstoff; ist eine von Gas-Verbindungen mit künstlich eingefügten Flour- (F) und Chlor- (Cl) Atomen zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H)  

Mehr dazu siehe →anthropogene_THG 

Fermentation

bezeichnet den Vorgang, in dem Mikro-Organismen wie Schimmelpilze, Bakterien oder Hefe Stoffe (im bio-/chemischen Sinn) umwandeln

Bekannteste Beispiele sind Umwandlungen von Zucker in andere Stoffe wie 

    • Alkohol durch Hefe-Bakterien** aus Hopfen und Malz 
    • Essig durch Essig-Bakterien aus Trauben 
    • Milchsäure durch Milchsäure-Bakterien aus Kohlehydraten (in Mais oder Kartoffeln) zur Konservierung von Lebensmitteln 
    • sowie jeweils CO2 

Quellen (jeweils Stand 12.07.2021): 

    • Spektrum der Wissenschaft Verlag Heidelberg (www.spektrum.de/lexikon/biologie/: .../fermentation/24148; .../essigsaeurebakterien/22629)     
    • Kompetenzzentrum für Ernährung im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.genussakademie.bayern/fermentation/)
    • Verbraucherzentrale Bayern (https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/haetten-sies-gewusst/was-ist-der-unterschied-zwischen-obergaerigem-und-untergaerigem-bier-26905) 

Diverse Quellen (n_n) unterscheiden zwischen 

    • Gärung, die ohne Sauerstoff leben würde, und 
    • sonstige Fermentation (mit Sauerstoff) 

**In der Gärung bei oberen Temperaturen (15-20 °C) steigt Hefe nach oben (der Vorgang heißt: obergärig, hell), bei unteren Temperaturen (4-9 °C) steigt sie nach oben unten  (der Vorgang heißt: untergärig, dunkel). 

 

Fertigkeiten

bezeichnet Können von kognitivem Denken (mit Logik, Intuition, Kreativität) und praktischem Fertigen /Fertig-Machen (mit Geschicklichkeit, Anwenden v. Material, Werkzeug, Instrumenten)  

Quelle: EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (→EQR) Anhang II (Deskriptoren/ Beschreiber) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1 und Anhang I (Begriffsbestimmungen) EUR-Lex - 32017H0615(01) - DE - EUR-Lex (europa.eu)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-20-1   

Vergleiche:

Vgl. →FuE Glossar (200),→Kompetenz, →SDG04

feSignatur

Abk.f. fortgeschrittene Elektronische Signatur (Beispiel: User- und Kennwort-Kennung), das ist eine 

  • eeSignatur, die zusätzlich 
  • die Anforderungen des Art. 26 erfüllt; das ist der Fall, wenn die eeSignatur 

    1. dem*der Unterzeichner*in eindeutig zugeordnet ist
        • zum Beispiel: weil diese*r das Kennwort und/oder die Bild-Datei mit der Unterschrift den anderen eDaten beigefügt hat  

    2. die Identifizierung des*der Unterzeichner*in ermöglicht 
        • zum Beispiel: weil auf dem Bild sein*ihr Name und Vorname lesbar ist 

    3. für sie „Elektronische Signaturerstellungsdaten"**1 verwendet worden sind, die der*die Unterzeichner*in 
      1. mit einem hohen Maß an Vertrauen und...
      2. ...unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann 

    4. mit den - auf diese Weise unterzeichneten - Daten so verbunden ist, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann 
        • das wäre zum Beispiel unter a. der Fall, weil das Speichern mit einem neuen Kennwort ein neues Speicher-Datum erzeugen würde 

**1 „Elektronische Signaturerstellungsdaten" sind eindeutige Daten, die von dem*der Unterzeichner*in zum Erstellen einer eSignatur verwendet werden. (eIDAS VO Art. 3.14)  

eIDAS_VO Art. 3.11 in Verbindung mit Art. 3.26

Hinweis zu den Beispielen:
in der Literatur ist strittig, ob Verschlüsselung/ Schutz mit Kennwort (und Benutzer-Name des*der Unterzeichner*in für den Zugriff auf die, von ihm gespeicherte Original-Datei) für eine feSignatur ausreichend sein würden.
Es gibt andere Auffassungen, die sagen, dass - obwohl die Rechts-Definition der feSignatur mit Bilck auf die Technologie neutral formuliert ist - sei es allgemein anerkannt, dass die „Elektronische Signaturerstellungsdaten" auf einer Kryptographie mit öffentlichen Schlüsseln hergestellt sein müssten.  
Wie auch immer, darf in der EU darf (nur) der qeSignatur die Rechtswirkung, und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren NICHT abgesprochen werden, siehe ebenda

Vgl. bitte →drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur), →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **xText-Form), →feSignatur (zusätzlich mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form

   

Festsetzungs_Frist_Bedeutung

Dann, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, sind die Steuer-Festsetzung sowie, ihre Aufhebung, oder ihre Änderung. nicht mehr zulässig:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html 

  

Festsetzung_iSd_AO

ist der hoheitliche (Verwaltungs-/ Rechts-) Akt, der das fest Setzen von Steuer-Beträgen**1 oder Steuer-Mess-Beträgen**2 vollendet ("die Steuer sitzt fest"). 

**1http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__155.html
**2 http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__184.html 

Hinweis zum Unterschied zwischen →Festsetzung und →Feststellung:  

Fest gesetzt wird eine Steuer oder ein Steuermessbetrag. 

Fest gestellt werden Grundlagen für die Steuer (so genannte Besteuerungs-Grundlagen). 

Nur - im Gesetz - bestimmte Besteuerungs-Grundlagen werden gesondert festgestellt (→http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__179.html).

Feststellung_des_Jahresabschlusses

ist derjenige (Rechts-) Akt durch die Anteils-Eigner*innen an einem Gemeinschafts-Vermögen - oder anderen dazu Ermächtigten -, welcher die Rechts-Verbindlichkeit des Jahres-Abschlusses (JA) herstellt, das heißt: Der JA wird zur verbindlichen Grundlage**2 für

  • Gewinn-/ Ergebnis-Verwendungen
  • Einkommen- bzw. Körperschaft-Steuer und
  • andere, an Aussagen im JA, durch Gesetz oder Vertrag gebundene Rechts-Folgen**1 

**1 Beispiele für solche, an Aussagen im JA, durch Vertrag gebundene Rechts-Folgen:

    • An das Jahres-Ergebnis gebundene Tantiemen
    • An bestimmte, aus dem JA abzuleitende Kennziffern (so genannte Covenants) gebundene Kündigungs-Rechte

**2 Dass die Grundlage (Rechts-) wirksam wird, macht in AktG §§ 172, 173 (vgl. Hinweis unten) zu dem Begriff "Feststellung" die englische Übersetzung in AktG Sect.172/173 mit "approval AND establishment" deutlich:

    • Zustimmung zu dem/ Genehmigung des (aufgestellten) Abschluss/es UND
    • dessen (rechtliches) Etablieren/ in Stellung-Bringen.

Die Feststellung ist einer der vier grundlegenden Prozess-Schritte bis zur formal korrekten Information der Öffentlichkeit über eine Personenvereinigung, die am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und für die kein Mensch persönlich haftet:   

  • Aufstellung (HGB 242ff., 264ff,)  
  • [Prüfung eventuell, HGB § 316ff.] 
  • Feststellung (Einzelvorschrift je Rechtsform) und 
  • Offenlegung (HGB 325ff.

Allgemeiner Hinweis: In den Gesetzen variieren je nach Rechtsform der Gemeinschaft die Bezeichnungen für: den Rechts-Akt (a), die Anteils-Eigener*innen oder anderen Ermächtigten (b), der Rechts-Form selbst (c) und den JA (d); vgl. zum Beispiel für

GbR:

      1. Zustimmung →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__709.html
      2. Gesellschafter
      3. Gesellschaft
      4. Rechnungsabschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__721.html

OHG/ KG:

      1. Zustimmung →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__119.html
      2. Gesellschafter
      3. Handelsgesellschaft
      4. Bilanz →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__120.html
        und →Jahres-Abschluss http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__245.html

Verein:

 -  der KEIN Handelsgewerbe betreibt:

        1. Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html
        2. Mitgliederversammlung
        3. Verein
        4. Rechenschaft →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__666.html**3
          und/oder Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html  

**3  Für die Geschäftsführung des Vorstands gelten die Vorschriften für den Auftrag nach BGB §§ 664ff. 
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__27.html  

 -  der ein Handelsgewerbe betreibt:

        1. Beschluss nach →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html
          oder nach Publizitätsgesetz →http://www.gesetze-im-internet.de/publg/__8.html
        2. Mitgliederversammlung
        3. Verein
        4. Jahres-Abschluss wie bei OHG/ KG
          oder nach Publizitätsgesetz →http://www.gesetze-im-internet.de/publg/__3.html ff. 

GmbH:

      1. Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__42a.html
      2. Gesellschafter
      3. Gesellschaft
      4. Jahresabschluss

Genossenschaft: 

      1. Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__48.html
      2. Generalversammlung
      3. Genossenschaft
      4. Jahresabschluss

AktG:

      1. Billigung →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__172.html
        oder Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__173.html
      2. Aufsichtsrat
        oder Hauptversammlung
      3. Gesellschaft
      4. Jahresabschluss

P.S. zum Hinweis: In Schriftsätzen ist die, jeweils exakte Bezeichnung zur Rechts-Wirksamkeit nicht unbedingt notwendig (solange alle wissen was gemeint ist; vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__133.html), erleichtert aber.

Kontext: →Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses, →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung 

Feststellung_iSd_AO

ist der hoheitliche (Verwaltungs-/ Rechts-) Akt, der das Fest-Stellen von Grundlagen (so genannte Besteuerungs-Grundlagen) vollendet, die für das fest Setzen bestimmter Steuern nötig sind. 

Grundsätzlich erfolgen Festsetzung und Feststellung in einem Steuerbescheid zusammen. 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__157.html 

Ausnahmen gibt es für - in einem Gesetz - bestimmte Besteuerungs-Grundlagen, die (vor der Festsetzung) "gesondert" festgestellt werden, siehe 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__179.html und vor allem dem dort folgenden § 180

Hinweis zum Unterschied zwischen →Festsetzung und →Feststellung:  

Fest gesetzt wird eine Steuer oder ein Steuermessbetrag. 

Fest gestellt werden Grundlagen für die Steuer (so genannte Besteuerungs-Grundlagen). 

Nur - im Gesetz - bestimmte Besteuerungs-Grundlagen werden gesondert festgestellt (→http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__179.html).

FeV

Abk.f. Fahr-Erlaubnis Verordnung bzw. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html 

Zur Bedeutung der Zahlen in der Spalte 12 - Beschränkungen/ Zusatzangaben - auf der Führerschein-Rückseite (und für den Begriff "Schlüsselzahlen") siehe ebenda →https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html 

FG

Abk.f. Finanz-Gericht 

FGO

Abk.f. Finanz-Gerichts-Ordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/fgo/index.html 

FIBAA

Abk.f. Foundation for International Business Adminisation Accreditation, CH-Zürich, führt Akkreditierungen und Zertifizierungen von Programmen für Aus- un Weiterbildung an Hochschulen und anderen Organisationen aus  

https://www.fibaa.org/ 

FiBu

Abk.f. Finanz-Buchführung oder: Finanz-Buchhaltung 

Der in den Gesetze verwendete Begriff ist "Führung" von Büchern und Aufzeichungen (vg. HGB § 239 et. al.); Buchhaltung wird in der Praxis verwendet und meint meistens dasselbe 

 

FIES

Food Insecurity Experience Scale (FIES) - Nachrungs-Unsicherheit-Erfahrung-Skala, wird von der UN Food & Agriculture Organization (FAO) verwendet, um zum SDG02 (alle satt) einen Indikator 2.1.2 "Anteil/Verteilung (Prävalenz) für Ernährungs-Unsicherheit" zu geben

Die FIES Skala geht von

1 = besorgt, dass nicht genug zu essen zu haben bis 

8 = den ganzen Tag nichts gegessen 

in den letzten 12 Monten 

Quelle: →https://www.fao.org/in-action/voices-of-the-hungry/fies/en/ 

vgl. →UN, →FAO, →FIES

Finale-Position

ist die vierte der vier (Lebens-) Situationen in der Steuerlichen Positions-Matrix, um für junge Leute typische Aspekte zu den Steuern in Beiträgen hier zu erläutern (→Material/ Dein Finanzwissen)  

 

Abbildung: →steuerliche_Positions-Matrix

Gesamt-Ziel ist es, gemäß dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu bilden 

Situation: Die Finale-Position ist in der Matrix unten links, denn es sind auf der 

  • Vertikalen Skala die Chancen, Einkommen zu erzielen, typischerweise: wieder geringer 

  • Horizontalen Skala die Ausprägung von Stärken in den Eigenschaften, um Einkommen zu erzielen, wie folgt
    • Finanzielle Reserven gefüllt (Modell-Annahme: Ziel erreicht) 
    • Körperlich-physische Kräfte und geistig-neuronale Energie nehmen biologisch-natürlich ab  
    • Erworbene Kompetenz (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) bzw. Wissen und Know-how werden, durch natürliche Gegebenheiten wie technologischer Fortschritt, relativ geringer 
    • Verfügbare Zeit wird knapper  

Entsprechend zeigen die Anzeigen (Monitore) die Situation wie folgt an: 

  

Situation:
  Reserves-Monitor: gefüllt 
      Power-Monitor: rückläufig 
Know-how-Monitor: rückläufig  
        Time-Monitor: knapp 

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar 

   

Finanzen

Plural-Wort für: Geld, im Sinn von: Geld-Mittel oder Geld-Wesen, einschließlich Geld-Forderungen. 

Finanzen in Form von Forderungen hängen mit Fristen zusammen.

Dagegen kann Geld in Form von Münzen und Scheinen unbefristet verwendet werden (solange es keine Währungs-Reform gibt).

Wort-Herkunft: Aus dem Mittel-Lateinischen (6. bis 15. Jahrhundert) fin/fines = Ende (einer Frist), also: Etwas, das zur Zahlung fällig ist (fin/fines:= Ende); und auch aus dem Französischen des 17. Jahrhunderts: finances = Zahlungen bzw. Geldmittel.** 

**Quellen: Brockhaus Enzyklopädie Mannheim 1988, →Duden_HW;

vgl. →Geld, →Finanzen, →SDG17, →Finanzen, Finance Begriff Datenblatt

finanzieller_Indikator

ist ein in Geld ausgedrückter Anzeiger von

  • Verhältnissen aus Vermögen und Schulden**1 zu einem Stichtag (Zeit-Punkt) oder
  • Verbräuchen (Aufwand), Wachstum (Umsatz, Ertrag, Wertschöpfung) oder Cash_Flow in einem Zeit-Raum**2

**1 http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html Absatz (1)

**2 ebenda Absatz (2), vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html

Er  

  • Wird ermittelt durch sowohl Messen (Geschäftsvorfälle, "Ist") als auch Schätzen ("Plan")
  • Ist verknüpft in der Regel mit Zahlen aus der Buchführung, direkt oder in Formeln
  • Macht eine Aussage vor allem über die Höhe (von Euro, Dollar etc.; Umfang; Größenordnung; Intensität) von Vermögens-Verhältnissen zu einem Stichtag oder -Änderungen in einem Zeit-Raum 

Abbildung: ein Finanzieller Indikator ist immer mit den Zahlen der Buchführung verknüpft und gibt Auskunft über die Größenordnungen

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI  

finanzielles_Risiko

bezeichnet eine Gefahr, die dem Erreichen eines finanziellen Ziel-Wertes entgegensteht, der ZU (Fälligkeit), oder (durch Geld:) AB einem bestimmten Zeit-Punkt verfügbar sein soll  

Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Finanzen, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe 

Finanzinstrument_iSd_WpHG

ist ein/e  

  1. Wertpapier im Sinn des WpHG § 2.(1) 
  2. Anteil an einem Investment-Vermögen im Sinn des KAGB § 1.(1) 
  3. Geldmarkt-Instrument im Sinn des WpHG § 2.(2) 
  4. derivatives Geschäft im Sinn des WpHG § 2.(3)
  5. Emissions-Zertifikat
  6. Recht auf Zeichnung von einem Wertpapier 
  7. Vermögens-Anlage im Sinn des VermAnlG § 1.(2) mit bestimmten Ausnahmen 

http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html 

vgl. →OTC 

Finanz_Information

ist nicht-/ finanzielle Information für den Zweck: Entscheidungen zu treffen, die das Verwenden von Vermögen und Ressourcen, die einem Stakeholder gehören, bestimmen [IFAC_Code 230.3.A2], Beispiele: 

  • Ein Abschluss für Entscheidungen über: Feststellung, Ausschüttung, Käufe 
  • Steuer-Erklärung für die Entscheidung der Steuer-Festsetzung durch die Behörde 
  • Finanz-Daten zu einem Investitions-Antrag 
  • Chancen und Risiko Berichte 
  • Ein Business_Plan, Finanz- oder Liquidität-Plan   
  • Budgets, Prognosen 

Vgl. →IFAC_Code_of_Ethics, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern

Finanz_Kommunikation

meint hier: Das Übermitteln jeder Art Darstellung und Erläuterung, mit nicht-/ finanziellen Indikatoren, für den Zweck: Eine Unternehmung und dazu die Ressourcen mit Finanzen zu steuern.

Für die Finanz-Kommunikation werden Formate und Inhalte durch Gesetze und dem, was man →allgemein_anerkannter_Standard nennt, bestimmt und von mir/uns an die Ziele und Zwecke unserer Klient*innen angepasst (→Accounting for Advantage).  

Beispiele: 

    • Ein Abschluss für Entscheidungen über: Feststellung, Ausschüttung, Käufe 
    • Steuer-Erklärung für die Entscheidung der Steuer-Festsetzung durch die Behörde 
    • Finanz-Daten zu einem Investitions-Antrag 
    • Chancen und Risiko Berichte 
    • Ein Business_Plan, Finanz- oder Liquidität-Plan   
    • Budgets, Prognosen 

Vgl. →AbschlussIFRS, →HGB Drittes Buch, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern 

Finanz_Organisation

bezeichnet hier: Das Tun für alle Einrichtungen und Vorkehrungen, damit Verantwortliche (Organe) die Finanz-Steuerung ihrer Unternehmung effektiv (zielgerichtet, wirksam, funktionsfähig) und effizient betreiben /können; das ist je auch das Bestimmen von  

mit und nach Gesetzen und Dingen, die man →allgemein_anerkannter_Standard nennt

Vgl. →Governance, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern 

Finanz_Steuerung

bezeichnet hier: Alles zu tun, damit Entscheidungen und Maßnahmen, die eine Unternehmung und dazu den Ressourcen-Einsatz mit Finanzen richtig zu messen und zu steuern, inklusive: Über Vorkehrungen, die gutes Zusammen-Wirken von Mensch, Computer und Verfahren, sowie gute Grundlage von gesicherten Informationen für gute Entscheidungen zu begünstigen    

Vgl. →Governance, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern 

FinVermV

Abk.f. Finanzanlagen-Vermittlungs-Verordnung 

https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/ 

betrifft die Berufe des*der 

https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/__1.html

 

fin_KPI

Abk.f. Financial Key Performance Indicator/s, bezeichnet eine (Schlüssel) -Kennzahl/ -Messgröße/ -Variable, die (nur) in Geld gemessen wird, und aus der eine Aussage (Indikation) über Leistung oder Kapazität nach Richtung und/oder Intensität abgeleitet wird   

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI   

 

Firma

ist der Name eines*r Kaufmanns*Kauffrau, unter dem er seine*sie ihre Geschäfte betreibt und, unter der er*sie die Unterschrift abgibt 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html 

Kaufmann*Kauffrau ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html Absatz (1)

Er*Sie kann eine →natürliche_Person, eine Gesellschaft aus nur natürlichen Personen** oder eine →juristische_Person sein. 

**vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__19.html 

Die Firma kann alleine nicht fortgeführt werden ohne das Geschäft, für welches sie geführt wird oder wurde (umgekehrt kann das Geschäft unter einem anderen Namen schon fortgeführt werden).   

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__23.html 

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb und jedes Unternehmen mit einem Geschäft, das nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise betrieben wird. 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html Absatz (2)

FISG

Abk.f. Finanzmarkt-Integritäts-Stärkungs-Gesetz, bezeichnet das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität vom 3. Juni 2021 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-06-10-FISG/0-Gesetz.html 

Das FISG ist geschaffen worden, um in Deutschland die Funktionsfähigkeit vom und das Vertrauen in den Finanzmarkt, und damit Wirtschaft und Wohlstand, zu stärken, vor allem um Manipulationen einer Bilanz eines Unternehmens, das Kapitalmarkt_orientiert zu vermeiden, und zwar vor allem durch folgende Maßnahmen für diese: 

    • Verbessern von Struktur und Befugnissen der BaFin
    • Stärken der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer (externe Prüfer-Rotation nach 10 Jahren, Trennung von Prüfung und Beratung, vgl. HGB 316a iVm EU_APrfVO_537/2014
    • Anpassen des Rechts über Bilanz_Strafen und Bilanz_Ordnungswidrigkeiten
    • Gesetzliche Pflicht zu einem IKS und RMS

Und im Übrigen: 

    • Mitteilung der Finanzbehörden an die FIU im automatisierten Verfahren bei Bedarf 
    • Stärken von Verbraucherschutz im VermAnlG in Bezug auf ein →Geschäftsmodell von Verwahrern und Anbietern von Edelmetall 

Für Vorstand-Mitglieder von einem Unternehmen das nicht →Börsen_notiert ist, folgt die Pflicht zur Einrichtung eines IKS und RMS entsprechender Systeme weiterhin aus der Sorgfalt-Pflicht nach AktG § 93.(1).

Quelle: FISG RefE (Link oben)

Vgl. →PIE, →Ethik Glossar

   

FIU

Abk.f. Financial Intelligence Unit, bezeichnet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen auf und Untersuchungen vor zu verdächtigen Immobilien- und Finanz-Transaktionen - im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

Quelle: →https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html (beim Zoll)

Zu Verdachtsmeldungen Verpflichtete siehe →GWG § 2 und vor allem →GWG § 6 [Hinweis auf ebenda Absatz (2) Nr. 1.c)].

Zu Mitteilungen der Finanzbehörden im automatisierten Verfahren bei Bedarf (GWG § 31) für Untersuchungen (Aufgabe der FIU) siehe →AO § 31b.

Zum Transparenzregister siehe → GWG Abschnitt 4

Die FIU veröffentlicht auch Informationen über Drittländer mit hohem Risiko (für Geldwäsche oder/und Terrorismusfinanzierung) einschließlich einer Finanz-Sanktionsliste von Bund und Ländern und einer EU-Sanktionsliste: 

 vgl. →FIU, →Länder_Risiko, →Transparenzregister

 

Fix-Kosten

sind solche, die von der Beschäftigung oder Auslastung der Kapazitäten unabhängig sind 

Pendant: Variable Kosten

vgl. →material/kalkulation.html

FixKo

Abk.f. Fix-Kosten 

vgl. →material/kalkulation.html

FK

Abk.f. Fremd-Kapital (Kapital der Gläubiger*innen)

Fremdkapital, Pendant: Eigenkapital 

FKAG

Abk.f. Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz bzw. Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats

http://www.gesetze-im-internet.de/fkag/index.html 

FKS

Abk.f. Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bezeichnet ein zentrales Informations-System bei der Zoll-Verwaltung über von ihr eingeleitete Verfahren**1, aus dem auf Ersuchen eine Daten-Übermittlung an andere Behörden erfolgt**2  

**1http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__16.html, insbesondere Absatz (2) Nr. 3 

**2 →http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__17.html, Liste der Behörden in Absatz (1), darunter Nr. 4: Finanzbehörden 

weitere Hinweise siehe bitte →https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html 

FKW

Abk.f. Flour-Kohlen-Wasserstoff; ist eine Gruppe der F_Gase [= Gas-Verbindungen, mit künstlich eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S)]  

Mehr dazu siehe →F_Gase, Quelle siehe →anthropogene_THG 

Fonds

ist 

  • ein Bestand an Geld und/oder anderem Vermögen ("Topf" bzw. wirtschaftlicher Topf)
  • für einen bestimmten Zweck. 

Wort-Bedeutung: Aus der früheren Geschichte, in der

    • öffentliche Einnahmen
    • in bestimmte Kassen flossen,

die nur für bestimmte Ausgaben verwendet werden durften. 

Wort-Herkunft: Von lateinisch fundus = Grund, Boden oder Grundstück, findet sich heute im Französischen fonds = Bestand, Ausstattung, Schatz oder Kapital, und im Englischen funds.  

 

Quelle: Brockhaus Enzyklopädie 1988 

Vgl. →Offener_Fonds, →Geschlossener_Fonds, →Fonds_Prinzip, →Fonds-Glossar

 

Fonds_Prinzip

meint hier das Prinzip, wonach 

  • eine Gruppe von Personen gewisse Beiträge in einen wirtschaftlichen Topf (Fonds) leistet,  
  • der nach bestimmten Regeln verwaltet wird. 

Das Fonds-Prinzip gilt im Grunde für jede

  • rechtliche Einheit (→Rechtsform) und/oder
  • wirtschaftliche Einheit (in einer oder Kombination aus mehreren Rechtformen). 

Die wichtigsten Merkmale sind 

  • für die Beiträge
    • Zu diesen haben die Personen sich durch einen Vertrag**1 (oder eine Satzung**2) selbst verpflichtet, oder sind die Personen durch Gesetz verpflichtet 
    • Sie sind für einen bestimmten, gemeinsamen Zweck
       
  • für die Regeln sind die wichtigsten Aspekte, die in dem Vertrag oder der Satzung zum Fonds zu regulieren (Gesellschaftsvertrag**1, Satzung**2), die folgenden:    
    • Vertretung - wer**3 darf den Fonds in Rechts-Geschäften gegenüber Dritten vertreten, das heißt: über das Vermögen des Fonds verfügen (Verfügungen treffen) oder/und den Fonds gegenüber anderen Parteien (Personen) verpflichten  
    • Geschäftsführung - wie wird das Ausführen der Geschäfte und das Erfüllen der Verpflichtungen organisiert, das heißt: wie sind Aufgaben und Kompetenzen verteilt**3   
    • Haftung - wer haftet bis zu welcher Höhe für Schäden, die das Handeln für den Fonds verursacht 
    • Verteilung - wie werden Gewinn (Chance) und Verluste (Risiko) auf die Mitglieder verteilt  

**1 für das Verwenden des Begriffs (Gesellschafts-) Vertrag siehe zum Beispiel: HGB § 109 oder jeweils die Überschrift zu GmbHG §§ 2 und 3

**2 für das Verwenden des Begriffs Satzung siehe zum Beispiel: BGB § 25 und die Überschriften zu GenG §§ 5ff. oder AktG § 23

**3 vgl. →Organe

vgl. →bedungene_Einlage, →Fonds, →Fonds_Prinzip, →Fonds-Glossar

Forschung

ist die - eigenständige und planmäßige - Suche nach neuen, wissenschaftlichen oder technischen, Erkenntnissen oder Erfahrungen 

  • allgemeiner Art,
  • über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgs-Aussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. 

Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (2a) Satz 3 

Vgl. Material: →Forschung und Entwicklung, Research and Development (200), →FuE Glossar (200), →Kalkulation (300, 930) 

Fortbildung

ist es, im Sinn des BBiG, durch Bildung die berufliche Kompetenz 1. zu erhalten und anzupassen, oder 2. zu erweitern mit der Möglichkeit, beruflich aufzusteigen 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ Absatz (4), beachte bitte den dort folgenden § 3 

Für die Einkommen-Steuer gilt: 

    • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (Erstausbildung) bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr sind Sonderausgaben [EStG § 10.(1).Nr7] und können zu einem geringeren →zvE führen. 

    • Falls eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) bereits abgeschlossen ist, dann sind solche Aufwendungen Werbungskosten [EStG § 9.(6); Merkmale für den Begriff "Erstausbildung" siehe bitte ebenda], welche dann die Einkünfte aus der Ausübung des zuerst gelernten Berufes mindern können. 

Vgl. →SDG04, Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist in dem Abschnitt "Zwischen-Ergebnisse" und/oder →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist in dem Abschnitt "Werbungskosten"  

FRA

Abk.f. Fundamental Rights Agency, Agentur für Menschen-/ Rechte der Europäischen Union in Wien 

genaue Bezeichnung: European Union Agency for Fundamental Rights →https://fra.europa.eu/de/about-fra 

Framing

bezeichnet allgemein: das Festlegen eines Rahmens**1 zu einem bestimmten Zweck, und speziell: den Effekt**3, dass der Rahmen aus der Darstellung eine Information (Sprache, Bild), die Entscheidung des*der Empfänger*in deutlich beeinflusst**2

**1 Für einen politischen Rahmen vgl. →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12007L001&qid=1607451543039&print=true Ziffer 27) (Artikel 11 wird wie folgt geändert), dort ist mit

mit »a) ... "(1) Die Zuständigkeit der Union ... erstreckt sich auf ... Außenpolitik sowie ... Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, ..."«

übersetzt: »"1. The Union's competence ... shall cover ... foreign policy and ... Union's security, including the progressive framing of a common defence policy ..."«

**2 Der Einfluss sei vor allem davon abhängig, ob in dem Rahmen der Information ein Ergebnis als Gewinn oder als Verlust dargestellt wird, →https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/asian-desease-problem-53906

**3 Beispiele dafür, aus dem Framing-Effekt zu schöpfen:

   

Frascati

bezeichnet hier das Frascati-Handbuch 2015 - Leitlinien für die Erhebung und Meldung von Daten über Forschung und experimentelle Entwicklung, zur Messung von wissenschaftlichen, technologischen und Innovationstätigkeiten, Herausgeber: OECD   

https://www.oecd.org/publications/frascati-handbuch-2015-9789264291638-de.htm

 Vgl. →Frascati, →Forschung, →Entwicklung, →F+E, →FZulG

Fraud

als Rechtsverstoß**1, Verstoß**2 oder dolose Handlung**3 in dt. Standards übersetzt, englisch für: Betrug, Fälschung, Irreführung, Schwindel, arglistige/ Täuschung 

**1 Siehe →DCKG Grundsatz 5 A2 (16.12.2019): "Der Vorstand soll für... Compliance Management System sorgen... Beschäftigten soll... die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße... zu geben."

**2 WP-Handbuch IDW 2021 L.483 

**3 ebenda**2 mit Bezug auf

    • ISA_240_de: "Verantwortung des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen"
    • ISA_250_de: "Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei der Abschlussprüfung" 
    • Definition: IAASB_Handbook (2020) Glossary"Fraud - An intentional act by one or more individuals among management, those charged with governance, employees, or third parties, involving the use of deception to obtain an unjust or illegal advantage." 

Frei übersetzt: - eine vorsätzliche Handlung von einer oder mehreren Personen aus der Geschäftsleitung, aus anderen Gremien zur Führung und Überwachung, der Mitarbeiter*innen oder sonstigen Dritten, die das Anwenden von Täuschung /Verschleierung /Betrug mit einbezieht, um einen ungerechten oder ungesetzlichen Vorteil zu erhalten.

    • Im Zusammenhang mit einem Abschluss (Financial Statement) bezeichnen die ISA zwei bedeusame Gründe für einen wesentlichen Fehler (material misstatement): Fraud and Error; Fraud erfolgt dabei mit Absicht (Vorsatz, intentional) - im Gegensatz zum Irrtum (Error) ohne Absicht (unintentional) [ISA_240.2].  

vgl.  →Awareness, →Compliance, →Fraud  

   

FRC_uk

Abk.f. Financial Reporting Council, staatliche Aufsicht-Stelle für Unabhängige Prüfer*innen (audit firms) in Großbritannien, ist das Pendant zur deutschen APAS und könnte für diese als internationales Vorbild nach Ansicht namhafter deutscher Praktiker und Wissenschaftler sein 

Quellen: →https://www.frc.org.uk/, FAZ 27.12.2021 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca

Freiberuf

ist Beruf mit einer Tätigkeit, die unter anderen in EStG § 18.(1).Nr1 gelistet ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html Absatz (1): 

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit:

      1. Selbständig AUSGEÜBTE TÄTIGKEIT  
        • wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
        • unterrichtende oder erzieherische 
      2. Selbständige BERUFS-TÄTIGKEIT der 
        • Ärzte/innen, Zahnärzte/innen, Tierärzte/innen,
        • Rechtsanwälte/innen, Notare/innen, Patentanwälte/innen,
        • Vermessungsingenieure/innen, Ingenieure/innen, Architekten/innen, Handelschemiker/innen,
        • Wirtschaftsprüfer/innen, Steuerberater/innen, beratende Volks- und Betriebswirte/innen**2, vereidigten Buchprüfer/innen, Steuerbevollmächtigten,
        • Heilpraktiker/innen, Dentisten/innen, Krankengymnasten/innen,
        • Journalisten/innen, Bildberichterstatter/innen, Dolmetscher/innen, Übersetzer/innen,
        • Lotsen/innen
          und von 
        • ähnlichen Berufen**2;

Wobei für 1. und 2. gelten muss**1: Die*Der Berufs-Angehörige*r wird 

        • auf Grund von eigenen Fachkenntnissen
        • leitend und 
        • eigenverantwortlich TÄTIG. 

Im EStG ist der Fach-/ Begriff notwendig, um zu bestimmen: Welche Art Einkünfte hat eine Steuer-Pflichtige natürliche_Person**1 mit Gewinnen und/oder Einnahmen-Überschüssen aus einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit?  

**1 Für eine juristische_Person sind in der Regel nach KStG § 8.(2) ALLE Einkünfte als solche aus Gewerbe-Betrieb zu behandeln 

**2 In so einem Beruf ist das Einordnen in entweder EStG § 15 (Gewerbebetrieb) oder EStG § 18 (Selbständige /Freiberufliche Tätigkeit) genau zu begründen; Hinweise dazu: 

Dafür sei es „… allein entscheidend, ob … [der*die Steuerpflichtige] 

        • schöpferische Leistungen vollbringt, …
        • in denen sich seine*ihre individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft [persönlicher Stil und Note, eigene geistige Leistung-Erstellung] widerspiegeln, und 
        • die - neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik … - 
        • eine gewisse [zum Beispiel:] künstlerische Gestaltungshöhe erreichen.“ 

Quelle: →https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Rechtsformen/GbR/GbR-gewerblich-oder-freiberuflich.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/paragraf-15.html H 15.6 

Für eine Personengesellschaft ist EStG § 15.(3) zu beachten: Deren Tätigkeit gilt "als Gewerbebetrieb ... in vollem Umfang" dann, wenn einzelne Tätigkeiten (zum Beispiel: Verkaufen) solche von "gewerblichen Unternehmen" [15.(1)] sind [so genannte Abfärbe-Theorie oder Abfärbe-Wirkung]. 

Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeiten in der Art von gewerblichen Unternehmen die Bagatellgrenze in Höhe von

          • 3 % der Gesamtnettoumsätze UND zusätzlich den Betrag von
          • 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.

Quelle: →https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/einkuenfte-aus-selbstaendiger-taetigkeit-bagatellgrenze-fuer-die-abfaerbewirkung-von-geringfuegigen-gewerblichen-einkuenften/  

Listen in anderen Gesetzen (Beispiel):

Hier ist der Begriff notwendig, um zu bestimmen, ob der*die Berufstätige Anzeige- und weitere Pflichten nach der GewO hat. 

 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten

Fremdkapital

ist die Summe der Schulden einer wirtschaftlichen Einheit (Kapital der Gläubiger*innen), die zu tilgen sind  

  • bei einer juristischen Person aus dem Gesamt-Vermögen (Aktiva) in der Bilanz** (beschränkte Haftung) und 
  • bei einer natürlichen Person aus dem Gesamt-Vermögen dieser Person. 

** Aktiva - Schulden = Eigenkapital   

siehe zu der Formel bitte 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__247.html Absatz (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (2) und Absatz (3)  

Inhaber der Forderung zu einer Schuld ist der*die →Kreditor*in

Pendant: →Eigenkapital, vgl. →Abschluss, →Kredit, →Kredit_Gebende*r, →Kreditor*in, →Fremdkapital 

  

Friede

ist ein Zustand ungebrochener Ordnung in Dingen wie a. Aktuelle Lage, b. Rechts-Lage oder c. am Ort (Garten, Stadt); die Sprachen geben Botschaft/ Signal zum Friede in verschiedenen Formen, zum Beispiel in Form von 

  1. Grüßen
    • peace, shalom, salaam ... 
    • Botschaft: ALLES in Ordnung/ cool (orientalisch), 
  2. Begriffen in Rechts-Ordnungen, etwa  
    • aus lateinisch pax -> Pact, Vertrag, oder
    • Landfrieden, Hausfrieden oder /-Bruch** (okzidentalisch)
      oder/und in Form von 
  3. Bildern über Flächen/ -Räume für Ruhe zum
    • Gedeihen (Einfriedung, Garten-Zaun) oder zum 
    • Handeln, Markt-Treiben (Bürger-/Burg-mauer/-fried; germanisch). 

Quellen: Duden_HW

Hinweise: 

**leicht zu merken: "StGB 123" →http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html 

Bonmot: 

"Wir wollen der Welt den Frieden erklären."

Victor Hugo (1802 - 1885), Einer der Pairs der Restaurationszeit (1814–1848, Mitglieder des Oberhauses im Französischen Parlament; Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pair_von_Frankreich)

Und wie? 

Grafitti Painting (n_n)

FSB

Abk.f. Financial Stability Board, CH-Basel, ist eine internationale Organisation, um zur Finanz-Stabilität die Fortentwicklung der Politik für Regulierung und Aufsicht mit Zentralbanken und Standard-Setzern zu koordinieren.   

Es beobachtet das globale Finanzsystem und gibt Empfehlungen heraus.
www.fsb.org 
(Für das Stichwort Nachhaltigkeit siehe →TCFD)

FSK

Abk.f. Freiwillige Selbstkontrolle** Filmwirtschaft im Sinn vom Jugend-Schutz-Gesetz (JuSchG) 

**→http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__14.html Absatz (2) und Absatz (6)

FTE

ist eine Rechen-Einheit, mit der eine Teil-Zeit-Kraft auf das Äquivalent von eines*r Vollzeit-Mitarbeiter*in ausgedrückt wird (z.B. 1 Halbtags-Kraft = 0,5 FTE), engl.Abk.f. full time equivalent

Wieviel Stunden (pro Woche) eine FTE ist, richtet sich nach dem Unternehmen und/oder einem Tarif-Vertrag  

In großen Einheiten wird die Rechen-Einheit für die Ressourcen-Planung benötigt, vgl. HGB § 285 Nr. 7 und HGB § 314 Nr. 4

FuE

Abk.f. Forschung und Entwicklung, siehe hier: F+E 

F+E

Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →FuE Glossar (200)

Function_of_Expense_Method

bezeichnet für eine GuV die Form der Darstellung, welche die Aufwendungen (expense) nach der Funktion, mit der sie anfallen, gliedert**, entspricht im Deutschen dem Umsatz-Kosten-Verfahren nach Kosten-Stellen; sie heißt auch: Cost of Sales Method    

** Gemeint ist die Gliederung der Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit (vor Finanzen /Finanzierungstätigkeit und Steuern, vgl. →EBIT

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008R1274#d1e34-4-1, IAS 1.(103): 

"... form of analysis ... classifies expenses according to their function as part of cost of sales or, for example, the costs of distribution or administrative activities. At a minimum, an entity discloses its cost of sales under this method separately from other expenses. ... but allocating costs to functions may require arbitrary allocations and involve considerable judgement."  

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

Funktion

bezeichnet je nach Kontext**1 a. die Rolle für eine Aufgabe, b. das Ausführen einer Tätigkeit oder c. den Ablauf (Prozess) oder das Feld von Tätigkeiten mit dem, was**2 als Ergebnis steht oder stehen 

Beispiele:

**1 Kon-Text = Zusammenhang in einem bestimmten Text oder Thema 

**2 siehe bitte →Sieben_W_Fragen

Wortherkunft aus lateinisch functio = die Verrichtung, die Ausführung im Sinn von: Das Verrichten, das Ausführen, das Vollbringen [Quellen: →Stowasser, →Duden_HW]  

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Organe, →Organismus, →Funktion 

Vgl. →Betrieb, →Prozess (= Verfahren, Anwenden einer Methode), →Methode (Verfahrens-Weise), →Funktion (= Verrichtung, Ausführung oder Ausführende in einem Prozess)

 

Fun_Fact

bezeichnet einen Spaß UND eine Tatsache oder tatsächliche Gegebenheit, die Tatsache muss - etwa wissenschaftlich - nachgewiesen oder/und belegt, das heißt: zu ihrem*r Urheber*in**1 nachverfolgbar, sein  

Fun_Facts und Bonmots sollen helfen, sich Dinge zu merken (Mnemonics) und/oder sich für Neues zu überwinden. 

**1 zu dem Begriff vergleiche bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html.

Zur Technik für die Nachverfolgbarkeit vergleiche →Rn oder →Tz sowie zum Stichwort "Zitierweise" auf Webseiten von fast allen Hochschulen 

vgl. →Fun_Fact, →Bonmot, →PS, →n_n  

FZuIBV

Abk.f. Forschungs-Zulagen-Bescheinigungs-Verordnung**, regelt das Bescheinigungs-Verfahren nach FZulG § 6 

Quelle: ebenda § 1, download von →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-02-11-FZulBV/0-Verordnung.html 

http://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/__6.html 

**Langtext: "Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes" 

http://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/__14.html 

Vgl. →FZulG, →FZulBV, →BSFZ 

F_Gase

bezeichnet Gas-Verbindungen, mit künstlich++ eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S) 

** Sie kommen nicht in der Natur vor und werden produziert für den Einsatz als Treibgas, Kühl- oder Löschmittel oder als Rohstoff für Schallschutzscheiben (insbesondere SF6).

F_Gase bezeichnet vier der Sieben anthropogenen_THG [Quelle ebenda], die in den UN vereinbart sind zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6). Ihr Wirk-Grad (relativ zu CO2) wird in CO2-Äquivalenten (CO2_eq) gemessen (vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen).

Die OECD zählt zusätzlich noch PFKW hinzu [ebenda: Die OECD in Zahlen und Fakten 2015-2016 Seite 148). 

vgl. →Eutrophierung, →F_Gase, →N2O, →SDG14

Fähigkeiten

bezeichnet die Eigenschaft, Kenntnisse und Fertigkeiten mit Verantwortung selbständig anzuwenden 

Quelle: EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (→EQR) Anhang II (Deskriptoren /Beschreiber) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1 und Anhang I (Begriffsbestimmungen) EUR-Lex - 32017H0615(01) - DE - EUR-Lex (europa.eu)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-20-1 

Vgl. →FuE Glossar (200), →Kompetenz, →SDG04, →#Verantwortung

G

GAAP

Abk.f. Generally Accepted Accounting Principles; internationales Pendant zu den deutschen GoB

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

GAAS

Abk.f. Generally Accepted Auditing Standards 

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

Gamification

bezeichnet das Übertragen von Elementen, die für ein Spiel typisch sind, auf (bei der Entwicklung für) eine Vorgehensweise in Spiel-fremden Zusammenhängen, unter anderen in betrieblichen Anwendungen 

Wortherkunft von englisch game = Spiel 

Quelle: Prof. Dr. Oliver Bendel, CH-Brugg, auf: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gamification-53874 Stand 28.07.2021 

Für Beispiele vergleiche Workshops auf: 

Accounting for Advantage - Der Grund für das Leitbild zum Dank an die Entwickler*innen unter PPS
Wege zur Wahrung der Ethik 

Garantiezins

ist der Zins, den ein Versicherungs-Unternehmen auf ein, aus Prämien angesammeltes Kapital im Versicherungs-Fall vertraglich zugesichert hat; dafür gilt 

  1. Um im Versicherungs-Fall für die Leistungen ausreichend Kapital verfügbar zu haben, muss das Unternehmen eine Deckungsrückstellung (= Fremdkapital) zum Ansatz bringen, auf die ein Zins zu berechnen ist [Rechnungszins], der eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten darf [vgl. DeckRV § 2.(1)].
  2. Der Teil der Prämien, aus dem für den Garantiezins (sichere) Erträge erwirtschaftet werden müssen, sind so genanntem Sicherungsvermögen zu investieren [vgl. VAG § 125

Quelle: Norbert Heinen in https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/zinsgarantie-1947258.html Stand 02.11.2021  

Hinweise: 

    1. Der Ansatz von Fremdkapital verhindert, dass insoweit Teile aus dem vorhandenen Vermögen   
      1. Nicht für Ausschüttungen (Dividende) verwendet werden können und 
      2. Nicht einfach in Vermögen investiert oder umgeschichtet werden kann, das etwa mit einem hohen Ausfallrisiko und/oder Liquiditäts_Risiko für das Unternehmen verbunden ist  
    2. Je höher der Rechnungszins auf das Fremdkapital ist, desto stärker ist die Wirkung des Mechanismus unter 1. 
    3. Sicherungsvermögen kann in Anlage-/Investitions-Entscheidungen nicht frei für Rendite-starke (die gleichzeitig und Natur-gemäß ein hohes Verlust-Risiko haben) Anlagen verwendet werden [vgl. →Magische_Dreieck_der_Geldanlage

GbR

Abk.f. Gesellschaft bürgerlichen Rechts 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html fort forlgende 

GDP

Abk.f. Gross Domestic Product, englische Bezeichnung für →BIP

GDPdU

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, abgelöst durch die so genannten GoBD - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und zum Datenzugriff

GoBD und →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html

Quelle: →https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datev-im-web/datev-von-a-z/gdpdu-digitale-betriebspruefung-elektronische-betriebspruefung/ 

GD_TAXUD

Abk.f. Directorate-General (GD) for Taxation and Customs Union Directorate General (TAXUD) der EU Kommission, Brüssel, ist die dort zuständige Stelle für die Entwicklung und Umsetzung der Kommissions-Strategien in den Bereichen Steuern (Tax) und Zoll (Customs) 

https://ec.europa.eu/info/departments/taxation-and-customs-union_de 

Geld

ist eine Forderung gegen die jeweilige Zentral-Bank eines Staates oder eines Staaten-Bündnisses wie die Union in Europa, die in Form von Münzen oder Scheinen verkörpert ist; so kann es getauscht werden, um als Zahlungs-Mittel zu dienen  

Geld kann getauscht werden gegen so genanntes "Buchgeld" auf einem Giro-/ Bank-Konto ist 

    • eine Forderung gegen die Bank (das Kredit-Institut), wenn auf dem Konto-Auszug im Haben-Saldo (Credit) steht beziehungsweise 
    • eine Verbindlichkeit der Bank, denn:
      • Es ist von der Bank das eigene Konto und
      • Ein Haben-Saldo zeigt eine Schuld (also die Schuld der Bank).
      • [Ein Soll-Saldo dort würde eine Forderung der Bank zeigen.] 

[vgl. →Soll_und_Haben]

Geld funktioniert nur, weil die Menschen an dessen Wert glauben.

Münz-Prägungen in der Antike zum Beispiel sollten mit dem Kopf des Kaisers signalisieren, dass dem Wert der Münze vertraut werden kann. 

Geld funktioniert auch deshalb, weil es die folgenden →Funktionen bietet: 

    1. Transaktions-Funktion /Tausch-Mittel: Tauschen von Gütern und Diensten wird einfacher durch das Dazwischen-Schalten von Geld    
        
    2. Aufbewahrungs-Funktion /Wert-Speicher: Güter und Dienste können Zeit-versetzt getauscht werden (Güter können verderblich sein) 
        
    3. Bewertungs-Funktion /Wert-Maßstab: Vermögen und Schulden werden in Geld umgerechnet und somit: = bewertet. 

Definition der Bundesbank: Geld ist 

    • Das Tausch- und Zahlungs-Mittel, auf das sich eine Gesellschaft verständigt hat 
    • Gesetzliches Zahlungs-Mittel, wenn die Rechtsordnung dazu verpflichtet, Geld anzunehmen, damit eine Schuld mit rechtlicher Wirkung getilgt werden kann
    • Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel im Euro-Währungsgebiet
    • Im Eurosystem nur Zentralbanken erlaubt, Euro-Bargeld zu schaffen und in Umlauf zu bringen.

Quelle: →https://www.bundesbank.de/action/de/723820/bbksearch?firstLetter=G 

Wortherkunft siehe bitte →Geldkurs

Tipp: Die Funktionen des Geldes und wie es entstanden ist, erklärt das 30 Minuten Video: Bibliothek der Sachgeschichten G2 - Geld Spezial, FLASH Filmstudio GmbH, Köln 2016. 

Vgl. →Geld, →Giro, →Finanzen, →Auszahlung, →Einzahlung

Geldkurs

ist das Geld, das dessen Inhaber*in zu geben bereit ist für ein/e/n: Wertpapier, Währung, Rohstoff, Edelmetall oder Derivat

  • Will er*sie das als Preis verwirklichen, muss er*sie ggf. warten, bis sich ein*e Verkäufer*in dafür findet
  • Will er*sie jetzt kaufen, muss er*sie dagegen den →Briefkurs zahlen

Hinweise: 

Der →Briefkurs ist immer höher als der →Geldkurs 

Der Preis ist abhängig von a. Ort, b. Zeitpunkt und c. Umfang der Verfügbarkeit des Gutes  

Im Sinn verwandte Worte: Der*Die Geld-Inhaber*in

      • ist Käufer*in und 
      • ist Geld-Bietende*r (bieten = englisch bid**) 

**Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_anlage_fachbegriffe_crr_crd_IV.html 

Wörterherkunft (Quelle Duden_HW):

      • Geld aus: althochdeutsch gelt = Vergeltung, Zahlung, Lohn; gotisch gild = Steuer, Zins; altsächsich geld und altenglisch gield = (auch) Opfer
      • Kurs aus: lateinisch cursus = Lauf, Wettlauf, Rundlauf, Verlauf, Laufbahn (wie in: französich cours/e und italienisch corso); in der Seefahrt = Richtung 

Gemein-Kosten

oder indirekte Kosten sind solche, die sich NICHT direkt (nur mittelbar) einer betrieblichen Leistung zurechnen lassen 

**meint: die Herstellung einer Ware oder Dienst-Leistung, die einzelne Leistung wird als Kosten-Träger bezeichnet  

Pendant: Einzel-Kosten

vgl. →material/kalkulation.html

gemeinnützig

ist ein Handeln, das förderlich ist 1. für die Allgemeinheit, und zwar 2. auf 2.a materiellem, 2.b geistigem oder 2.c sittlichem Gebiet, und 3. selbstlos zu fördern.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Absatz (1) 

https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2022/Abgabenordnung/Zweiter-Teil/Dritter-Abschnitt/Paragraf-52/inhalt.html 

Vgl. →Steuerbegünstigte_Zwecke

GEMET

Abk.f. GEneral Multilingual Environmental Thesaurus, bezeichnet ein Online-Glossar für eine gemeinsame Terminologie zu Umwelt-Themen  

https://www.eionet.europa.eu/gemet/de/alphabetic/?letter=0 

Original-Text: "... a source of common and relevant terminology used under the ever-growing environmental agenda", Quelle: →https://www.eionet.europa.eu/gemet/de/about/ 

Vgl. →EEA_Umwelt, →Eionet, →GEMET, →UBA  

Gender

= englisch für: das Genus, das Geschlecht, sozial oder grammatikalisch. Gender Sprache ist neutral im Sinn vom Grundgesetz Art. 3. Gender neutrale Sprache benutzen fördert die Soziale_Verantwortung im Sinn von AGG § 17 in Betrieben und anderen Gemeinschaften  

GG Art. 3, →AGG § 17 

Vorteile für das Anwenden von Gender-Sprache:

    • Mittel, um Schriftsätze zu anonymisieren
    • Trainiert die Fertigkeit, Empfänger-orientiert zu texten oder zu programmieren 
    • Hilft globale Ziele (→SDG05) zu erreichen
    • Hilft zum Selbstbewusstsein für →Global_Citizenship

Ein Grund mehr Vorteilen durch neutrale Sprache kann das biologisch-neuronale →Phänomen sein, dass Sprache das Denken und - via Emotionen - das Verhalten steuere (diverse Quellen n_n). Dass das so ist, bestätigen viele Quellen aus der jüngeren Neuronalen Forschung (Gehirnforschung; div. Q.**). 

**Exemplarisch
für Quellen: Antje Kießler: So beeinflusst Sprache unser Denken, www.quarks.de, Westdeutscher Rundfunk Köln (redaktionelle Verantwortung) 24.09.2018;
für Forschungen: "Vor einem Mathematiktest baten Forscher einige... Studentinnen, ihr Geschlecht anzugeben.... Verglichen mit einer Kontrollgruppe, der Teilnehmer weder ihr Geschlecht noch Ihre Herkunft eintragen mussten, schnitten die mit der Eintragung des Geschlechts schlechter ab..." Robert Caldini: Pre-Suasion, Campus Verlag 2017 Seite 157 

Bonmots

    • Aus Gedanken werden Worte, aus Worten  werden Taten (Talmud, div. Q. n_n) 
    • Am Anfang war das Wort (Joh. 1.1) 

Die Aussagen haben eine gewisse Logik für das Realisieren von Zielen und Plänen (Entstehung, Genesis), weil nicht in Worte gefasste Gedanken nicht kommunizierbar sind (vgl. →Ziel_Eigenschaften).

Wichtige Anmerkung: die Bonmots sind hier NUR als reine Literatur-Zitate zu verstehen. 

genetische Daten

sind

  • Personen-bezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person,
  • die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern
  • und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;

DSGVO Art. 4 Nr. 13

GenG

Abk.f. Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, bzw. Genossenschafts-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/geng/ 

Genossenschafts_Organe

sind natürliche Personen, die für eine Genossenschaft handeln, weil diese selbst es als juristische_Person physisch nicht kann; das sind

nach http://www.gesetze-im-internet.de/geng/index.html 

  • die General-Versammlung (oder Vertreter-Versammlung nach 43a), die
    • über Höhe, Beitrag, und Zweck des Gesellschafts-Fonds und über
    • die Regeln seiner Verwaltung (vgl.→Fonds-Prinzip)
    • durch Beschlüsse entscheidet (§ 48)
  • der Vorstand, der
    • gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 24), das heißt:
    • über die - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen notwendigen - (einzelnen Rechts-) Geschäfte und Verträge entscheidet, und
    • die Verwaltung (→Governance) insgesamt ausführt
  • der Aufsichtsrat (AR, falls nicht nach § 9 verzichtet, § 38), der
    • den Vorstand zu überwachen hat, das heißt:
    • beurteilt, ob - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen -die notwendigen Einrichtungen und Vorkehrungen (vgl. →Governance_System)
      • überhaupt und
      • in angemessener Weise getroffen sind und
      • wirksam (effektiv) und ggf. effizient funktionieren bzw. funktionsfähig sind

 

Vgl. →Organe

   

GenR

Abk.f. Genossenschaftsregister 

    •  

Vgl. →Handelsregister (HReg), →juristische_Person

geografisches_Risiko

siehe bitte Länderrisiko →Länder_Risiko

Gerichtsbarkeit

ist das Wesen, wer auf welche Weise etc.**1 die Rechtsprechung (Jurisdiktion) ausübt und ausüben darf; die Verfassung von Deutschland hat fünf Gerichtsbarkeiten**2: Die 

  1. Ordentliche     (BGH, auch Zivil-Gerichtsbarkeit genannt)
  2. Verwaltungs-  (BVerwG
  3. Finanz-           (BFH
  4. Arbeits- und    (BAG
  5. Sozial-  Gerichtsbarkeit (BSG

**1 vgl. →Sieben_W_Fragen

**2 Quelle: GG Art. 95.(1) 

Vgl. →Rechtsraum, →Aussagenlogik_der_Juristerei, →Gerichtsbarkeit, →Jurisdiktion

   

Gesamtbetrag_der_Einkünfte

ist die Summe der Einkünfte, vermindert um

  • den Altersentlastungsbetrag (EStG § 24a, nach Vollendung des 64. Lebensjahres UND nur für andere Einkünfte als aus nicht-selbständiger Arbeit und als aus bestimmten Vorsorge-Verträgen) 
     
  • den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (EStG § 24b

    und 

  • den Abzug nach EStG § 13 Absatz 3 (bei nicht so hohen Einkünften aus Land- und Forst-Wirtschaft)

Gesamtziel_im_Grundmodell_Finanzen_zum_Leben

ist es: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen, das heißt: 

  • in Kindheit, Jugend und Ausbildung zu nutzen, 
    • um Kompetenzen zu erwerben, die später Einnahmen zu führen 
  • als Erwachsene*r (in der Reife) 
    • diese Kompetenzen zu erweitern und zu erhalten sowie 
    • Einnahmen und Überschüsse zu erzielen, um finanzielle (Kapital-) Reserven zu bauen 
  • um in den letzten Jahren
    • davon zu leben und 
    • den Nachwuchs zu unterstützen**. 

 **Bonmot: Wir haben die Erde von unseren Kindern geliehen (Diverse Quellen n_n

GeschGehG

Abk.f. Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

http://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html

Geschlossener_Fonds

ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen**1, dessen Anteile deren Eigentümer*in (Anleger*in) NICHT zurückgeben oder kündigen kann, bevor der Fonds aufgelöst**2 wird 

Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/WA/GeschlossenerPublikumsfonds/Geschlossener_Publikumsfonds_node.html Stand 06.11.2021

**1 = Investmentvermögen (InvV, InvestmtV), siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (1) 

**2 Gründe für eine Auflösung können zum Beispiel**3 sein:

    • Ablauf der für den Fonds festgelegten Dauer
    • Beschluss durch dasjenige der dazu berechtigen →Organe
    • Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens 
    • Ein (Gerichts-) Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, erlangt Rechtskraft 
    • Die Verfügung eines Registergerichts erlangt Rechtskraft, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Mangel einer Satzung festgestellt worden ist 
    • Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

**3 siehe dazu bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__262.html 
vergleiche:
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__131.html in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html Absatz (2)
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__100.html 

vgl. →Fonds, →Offener_Fonds /→Offenes_InvestmtV, →Geschlossener_Fonds, →Fonds-Glossar

Geschäftsmodell

beschreibt die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu erzeugen und dabei Geld zu verdienen; es umfasst die drei Aspekte: (Kunden-/) →Nutzenmodell, →Wertschöpfungsmodell und →Ertragsmodell.** 

Dabei beschreiben das 

  • Geschäftsmodell die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu generieren und Geld zu verdienen**

und darin das 

Icon Pflanze in der Hand als Symbol für MaterialNutzenmodell die Ziel-Kundschaft mit ihren Bedürfnissen, sowie das Nutzen-Versprechen (Mehrwert) des Unternehmens  

 

    • →Wertschöpfungsmodell die Aktivitäten** mit Input und Output von Ressourcen wie 

Material (Verbrauch, einschließlich Energie und für Logistik) 

Icon mit Mann und Schlüssel als Symbol für Personal Mensch (Zeit, physische Kraft, Know-how) und 

Icon mit Fabrik-Gebäude als Symbol für Geräte Geräte (Verbrauch durch Abnutzung) 

 

Icon mit den Operanden der vier Grund-Rechenarten als Symbol für Handels-Bücher und Bericht  →Ertragsmodell die Abbildung von beidem in der Finanz-Kommunikation (Bücher, sonstige Aufzeichnungen und Berichte wie Finanzplan und Jahres-Abschluss) 

Die folgende Abbildung zeigt schematisch, wie die drei Dimensionen zu einander im Verhältnis stehen***: 

 

 

**Quellen: diverse, hier angelehnt an: Gassman, Sutter: Digitale Transformation im Unternehmen gestalten Hanser Verlag 2016 S. 16f.

***vgl. auch →betriebliche_Funktion oder/und →Stakeholder

Hinweise dazu im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

    

Geschäftsvorfall

ist ein Vorgang (rechtlich, wirtschaftlich), durch den ein Vermögen a. vermehrt (Gewinn), b. vermindert (Verlust) oder c. verändert (Zusammensetzung) wird 

Quelle: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html (→GoBD, BMF 28.11.2019) Rn 16 Abschnitt 1.9

Hinweise:

    • Die Abbildung von einem Geschäftsvorfall in der Buchführung ist: Der →Beleg
       
    • Mit "Vermögen" ist hier oben gemeint: Das Gesamt-Vermögen, das in einer →Bilanz abgebildet wird, es gilt →grundsätzlich:

Gesamt-Vermögen**1

= Bilanz-Summe der Aktiva = Bilanz-Summe der Passiva 

Aktiva

= Anlage-Vermögen (AV**2) + Umlauf-Vermögen (UV) [+ Ausnahmen]

Passiva

= Eigenkapital (EK) + Fremdkapital (FK) [+ Ausnahmen**3]

**1 siehe bitte 

**2 das →AV bezeichnet Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd (in der Regel mehr als ein Jahr) zu dienen 

**3 Beispiele: Rechnungsabgrenzungsposten in Aktiva oder in Passiva, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Aktiva, Sonderposten in Passiva 

Vgl. →Abschluss 

Gesellschafts_Organe

sind natürliche Personen, die für eine Gesellschaft handeln, weil sie es als juristische_Person physisch nicht kann; das sind bei

einer GmbH ( http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html)

    • die Gesellschafter-Versammlung (GesfterV) die
      • über Höhe, Beitrag, und Zweck des Gesellschafts-Fonds und über
      • die Regeln seiner Verwaltung (vgl. →Fonds-Prinzip)
      • durch Beschlüsse entscheidet (§ 48)
    • die Geschäftsführung (GF) die
      • die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 35), das heißt:
      • über die - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen notwendigen - (einzelnen Rechts-) Geschäfte und Verträge entscheidet, und
      • die Verwaltung (→Governance) insgesamt ausführt
    • der Aufsichtsrat (AR, falls im Gesellschafts-Vertrag bestimmt, § 52 iVm AktG § 111), der
      • die Geschäftsführung zu überwachen hat, das heißt:
      • beurteilt, ob - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen -die notwendigen Einrichtungen und Vorkehrungen (vgl. →Governance_System)
        • überhaupt und
        • in angemessener Weise getroffen sind und
        • wirksam (effektiv) und ggf. effizient funktionieren bzw. funktionsfähig sind

einer Aktiengesellschaft (AG, http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/index.html)

    • die Haupt-Versammlung (HV), die
      • über Höhe, Beitrag, und Zweck des Gesellschafts-Fonds und über
      • die Regeln seiner Verwaltung (vgl. →Fonds-Prinzip)
      • durch Beschlüsse entscheidet (§§ 118ff.)
    • der Vorstand, der
      • die Gesellschaft leitet (§ 76) sowie gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 78), das heißt:
      • über die - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen notwendigen - (einzelnen Rechts-) Geschäfte und Verträge entscheidet, und
      • die Verwaltung (→Governance) insgesamt ausführt
    • der Aufsichtsrat (§ 111), der
      • den Vorstand zu überwachen hat, das heißt:
      • beurteilt, ob - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen -die notwendigen Einrichtungen und Vorkehrungen (vgl. →Governance_System)
        • überhaupt und
        • in angemessener Weise getroffen sind und
        • wirksam (effektiv) und ggf. effizient funktionieren bzw. funktionsfähig sind

Hinweis: Eine GbR, OHG oder KG hat in diesem Sinn KEINE Organe, weil deren Gesellschafter*innen physisch handeln und Verträge schließen können.

Vgl. →Organe

   

Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende

meint auf dieser Website eine Gesellschaft, bei der NICHT ein*e Gesellschafter*in eine natürliche Person ist. 

Das ist insbesondere eine 

    • Kapitalgesellschaft (= AG, KGaA, GmbH; vgl. Überschrift zu HGB 3. Buch 2. Abschnitt) oder 
    • OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft bei der NICHT ein*e persönlich haftende*r Gesellschafter*in
      1. eine natürliche Person oder
      2. eine OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft 
        • mit einer natürlichen Person als persönlich haftende*r Gesellschafter*in ist oder
        • bei der sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt (HGB § 264a). 

[vgl. InsO § 15f.]

Das heißt: Eine "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" im Sinn von StaRUG § 1

Pendant: →reine_Personengesellschaft, vergleiche →StaRUG, →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, →Going_Concern

GesfterV

Abk.f. Gesellschafter-Versammlung 

vgl. →→Gesellschafts_Organe

GesV

Abk.f. Gesellschafts-Vertrag

Gewaltenteilung

ist die Lehre vom Staat, welche dessen Gewalt (beziehungsweise Funktion für eine Gesellschaft) in drei Haupt-Funktion (Teil-Gewalten) aufteilt, die voneinander unabhängig sind/ sein müssen, um Machtmissbrauch zu verhindern: die Gesetz... 

Versteht man den Begriff "Staat" als: rechtlicher Zustand, und zwar unabhängig vom Rechts-Raum, dann ist die EU auch ein Staat in diesem Sinn. 

Bonmots

Den rechtlichen Zustand (der Gesellschaft) eines Staates beschreibt seine Verfassung. 

Die Verfassung einer (Teil-) Gesellschaft in einem Verein beschreibt die Satzung; vergleiche: BGB § 25, zum Begriff auch: AktG § 23ff., GenG § 5ff.

"Die Lehre von der Gewaltenteilung im Staat entstand im 18. Jahrhundert und richtete sich gegen den Absolutismus [gegen alle Macht in einer Hand]...
Eine Trennung der staatlichen Gewalten wurde zuerst in England verwirklicht. 
Die Theorie der Gewaltenteilung wurde von Montesquieu in seinem Werk 'De l'Esprit de lois' (1748) formuliert...
Jean Jacques Rousseau betonte in seinem Werk 'Contrat social'  den Vorrang der Gesetzgebung vor den anderen Gewallten. 
Ihm folgten... die Verfassungen (Konstitutionen) vieler Staaten, insbesondere die Frankreichs, der USA und... das GG der Bundesrepublik." (Quelle. Model/ Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch, C.H. Beck Verlag München 2012 I.8) 

Vgl. →Rechtsstaat_Prinzip, →Gewaltenteilung, →Demokratie_Prinzip (Deutschland), →EU_Werte, →SDG16 (UN, Welt), →Organe  

Gewerbe

ist jede 1. erlaubte, 2. nicht sozial unwertige, 3. auf Gewinnerzielung gerichtete, 4. auf Dauer angesetzte und 5. selbständige Tätigkeit, 6. ausgenommen 6.1 Urproduktion, 6.2 freie Berufe und 6.3 bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens 

Quelle: →https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Gewerberecht (Verlag Herder GmbH, Freiburg, siehe Impressum ebenda), mit Verweis auf BVerwG 24.06.1976 – I C 56.74. 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten, →Urproduktion

Gewerbebetrieb_iSd_EStG

ist eine Betätigung, die

  • selbständig und nachhaltig ist, und
  • die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen (ggf. = Neben-Zweck), und die
  • sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt,
  • und zwar immer dann, wenn sie
    • Keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft,
    • Keine Ausübung eines freien Berufs
      und
    • Keine andere selbständige Arbeit ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html Absatz (2)

mehr dazu: →https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/inhalt.html

Der Fach-/ Begriff ist notwendig, um zu bestimmen: Welche Art Einkünfte hat ein*e Steuer-Pflichtige natürliche_Person** mit Gewinnen und/oder Einnahmen-Überschüssen aus einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit?   

**Für eine juristische_Person sind in der Regel nach KStG § (2) ALLE Einkünfte als solche aus Gewerbe-Betrieb zu behandeln. 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten 

Gewinn-Einkunftsarten

sind Einkünfte aus Tätigkeiten 

1. in der Land-/Forstwirtschaft nach EStG §§ 13ff. 
2. im Gewerbe nach EStG § 15ff. und/oder 
3. in Selbständiger Arbeit nach EStG § 18 

Gängige Abkürzungen beziehungsweise Kurz-Bezeichnungen im Kontext der Einkommen-Steuer sind: 

LuF     Gewerbe     Freiberuflich 

vgl. bitte →Einkünfte

und die Gliederung auf →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html 

Pendant: Überschuss-Einkunftsarten

Gewinn-Schuldverschreibung

ist eine solche**, in denen die Rechte der Gläubiger*innen (→Kreditor*in) mit Gewinn-Anteilen von Aktionär*innen in Verbindung gebracht werden

Quelle: →AktG § 221.(1)

**Urkunde, in welcher dem*der Inhaber*in eine bestimmte (Geld-) Leistung des*der Ausstellers*in versprochen ist (BGB § 793

Vgl. →Anleihe, →Schuldverschreibung, →Gewinn-Schuldverschreibung, →Wandel-Schuldverschreibung, →konvertibel, →Kreditor*in 

Gewinn_Ermittlung_im_EStG

unterscheidet für die Gewinn-Einkunftsarten**1 nach Steuerpflichtigen, die 

  1. verpflichtet sind, Abschlüsse zu machen, und die 
  2. NICHT dazu verpflichtet sind. 
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html  

Was DER Gewinn (iSd EStG) ist, das legen im EStG die §§ 4 bis 7k und 13a fest. 

Der Unterscheidung**3 entsprechend wird zur Berechnung für die ESt der Gewinn 

  1. bei  Kaufleuten, die nach HGB § 242 verpflichtet sind Abschlüsse zu machen, zunächst**2 aus dem Abschluss/ der Bilanz abgeleitet [EStG § 5.(1)], und 
  2. bei den anderen aus der so genannten Einnahme-Überschuss-Rechnung [EÜR, EStG § 4.(3)]. 

Zur Bewertung gelten weiterhin entsprechend 

  1. für Kaufleute, die nach HGB § 242 verpflichtet sind Abschlüsse zu machen, zunächst**2 die Vorschriften zur Bewertung_im_Abschluss gemäß HGB §§ 252ff., und 
  2. für die anderen, direkt die Vorschriften von EStG §§ 6ff.

**1 gemeint sind: →Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit 

**2 Abbildungen dazu siehe bitte →Wie das mit den Steuern ist/ Position 3: Solopreneur, Business Owner, Investor 

**3 Für die Steuern (ESt, KöSt, GewSt) gelten, wie auch immer, die EStG §§ 6ff. VORRANGIG vor HGB §§ 252ff. Das heißt ggf.: erst sind der Abschluss nach HGB auf und fest zu stellen, und dann in der Steuer-Erklärung Angaben für Anpassungen zu machen.
Anpassungen mit Auswirkungen auf die Steuern können sich ergeben aus Unterschieden zwischen HGB und EStG für  

  1. den Ansatz_im_Abschluss UND
  2. die Bewertung_im_Abschluss. 

Das ist der Grund, warum

    

GewO

Abk.f. Gewerbe-Ordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html

vgl. →HwO, →GewO, →DIHK 

GewSt

Abk.f. Gewerbe-Steuer 

GewStG

Abk.f. Gewerbe-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/index.html

GewStH

Abk.f. Gewerbe-Steuer-Handbuch 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

GewStR

Abk.f. Gewerbe-Steuer-Richtlinie/n 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

GF

Abk.f. Geschäfts-Führung 

vgl. →Gesellschafts_Organe

GG

Abk.f. Grundgesetz (= Verfassung der Bundes-Republik-Deutschland) 

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

gGmbH

Abk.f. gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine GmbH, ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der AO verfolgt 

zur Abk. siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4.html Satz 2 

zur Gemeinnützigkeit siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG001001301 
und →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html 

GgWP

Abk.f. Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis im Sinn von MRVO Begründung zu § 11.(2) 

Vgl. →MRVO; DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP)“, Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. Bonn →https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/ 

GHG

Abk.f. Greenhouse Gas, entlisch für: Treibhausgas (→THG

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC  

GHGP

Abk.f. Greenhouse Gas Protocol, stellt Accounting Standards und Hilfsmittel zum Messen und Management von THG_Emissionen zur Verfügung und ist ein Kooperation des World Resources Institute (WRI), US-Washington, und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), CH-Genf 

https://ghgprotocol.org/standards 

GHGP_Corp_S

Abk.f. The Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard bzw. A Corporate Accounting and Reporting Standard World Resources Institute (WRI) and WBCSD, Genf und Washingon 2004

https://ghgprotocol.org/standards 

GHGP_Scopes

sind 3 Kategorien für betriebliche THG Emissionen nach GHGP Standard:  

  1. direkte durch den Betrieb selbst (Anlagen) 
  2. indirekte mit Kauf von Energie (Strom etc.) 
  3. indirekte aus der Wertschöpfungskette (Zuliefernde, Kundschaft) 

Hinweise: 

Vgl. →GHG; →THG_Emissionen; →THG_Quelle; →GHGP, →GHGP_Corp_S, →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, →THG Glossar

Das Scope-Konzept (nach direkter und indirekter THG_Emission bei laufenden Anlagen oder Maschinen) wurde dort entwickelt, um eine vergleichbare THG_Bilanz für die verschiedenen Arten von Organsationen, Unternehmens-Zielen und Klima-Politikien zu haben.    

Zu Scope_1: Gemeint sind 

    • direkte Emissionen in der Regel aus der Verbrennung von Brennstoffen oder aus Leckagen sowie
    • der Betrieb einer wirtschaftlichen Einheit bzw. ihrer entsprechenden technischen Anlagen und Maschinen, vgl. HGB § 266.(2).A.II.2, z.B. Heizanlagen, Transport-Geräte, Leitungen.  

Zu den indirekten Emissionen: 

Zu Scope_2 zählen neben Strom auch Fernwärme, Fernkälte und Dampf.  

Zu Scope_3: Beispiele zur Wertschöpfungskette sind: 

    • vorgelagert [vgl. HGB § 275.(2)]: Einkauf von Material (Waren, Dienstleistungen), Berufsverkehr vom Personal, gekaufte Anlage-Güter (abzuschreibende Investitionen), sonstiger betrieblicher Aufwand zum Beispiel aus Geschäftsreisen, Leasing, Abfallaufkommen, Beschaffungs-/Versand-Kosten 
    • UND nachgelagert: Franchise-Betriebe, Leasing, Fracht-/Transport 

Definitionen siehe GHGP_Corp_S Glossary Seite 101 

Abbildungen für einen Überblick siehe: 

Wortbedeutung: englisch scope = Umfang, Geltungs- oder Regelungs-Bereich, Handlungs-/ oder Entscheidungs-/ Rahmen oder Spielraum 

Beispiel in der Wertschöpfungs-Kette von Kauf und Verkauf von Strom (GHGP_Corp_S Seite 29): 

    1. Der*die Strom-Hersteller*in hat Scope_1_Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen 

    2. Der*die Strom-Händler*in hat
      1. vorgelagert Scope_3_Emissionen aus dem eingekauften Strom und 
      2. nachgelagert Scope_3_Emissionen aus dem verkauften Strom (soweit NICHT an eine*n End-Verbraucher*in verkauft) 
         
    3. Der*die Strom-Liefernde hat Scope_2_Emissionen aus dem Verbrauch von eingekauften Strom für den Betrieb des Übetragungs- und Verteilungs-Netzes 
       
    4. Der*die End-Verbraucher*in hat Scope_2_Emissionen aus dem Verbrauch von eingekauftem Strom 

Gigatonne

ist = 1 Milliarde Tonnen = 1 • 10^9 t 

Vgl. →Kilotonne, →Megatonne, →Gigatonne (10^3 t, 10^6 t, 10^9 t) 

Zur Schreibweise vgl. →Zahlnamen

Gigatonne_CO2

ist eine Masse aus Kohlenstoff- (C) und Sauerstoff- (O) Atomen mit einem Volumen (ohne Hohlräume) von rund 

  • 187 Tausend Fußballfeldern, die in der Höhe des die in Höhe des Empire State Building (ESB, 381m) zugebaut sind 
  • dem 2,49-fachen der in Höhe des ESB zugebauten Fläche des Bodensees  
  • 18% der in Höhe des ESB zugebauten Fläche vom Regierungsbezirk Oberfranken 

Herleitung siehe bitte Anhänge zu →Treibhausgas Volumen 

Giro

ist eine historische Bezeichnung für die Eigenschaften von Zahlungsmitteln: a. im Umlauf zu sein (vor allem so genanntes Buchgeld/ Giralgeld**1) und b. das Recht auf Auszahlung (nur) in einer besonderen Form, Indossament genannt, übertragen werden kann**2

Wortherkunft: Aus italienisch Giro = Kreis, Rundfahrt und griechisch gyros = rund**1,2

Quellen:
**1 https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/startseite/glossar/723820/glossar?firstLetter=B&contentId=648416#anchor-648416 
**2 Brockhaus Enzyklopädie Mannheim Band 10 1989

vgl. →Giro, →Geld 

GIZ

Abk.f. Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn und Eschborn 

https://kompass.wirtschaft-entwicklung.de/impressum 

vgl. →AWE, →GIZ, →BMZ, →LkSG 

GKo

Abk.f. Gemein-Kosten 

vgl. →material/kalkulation.html

GKV

Abk.f. Gesamtkosten-Verfahren zur Gliederung der GuV vgl. HGB § 275.(2)

Das Prinzip der Gliederung ist: nach Kosten-Arten (Material, Personal, Abschreibungen, Sonstige). 

International bezeichnet als 

Pendant: UKV

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

Global_Citizenship

englisch für: Welt-Bürger*innen/-tum, bezeichnet das Sich-Bewusstsein dessen, dass eine globale Dimension in unseren tagtäglichen Wahrnehmungen und Entscheidungen**1 bedeutsam ist für: Uns selbst und unsere Gemeinschaft/en**2    

**1 "als wollende und verantwortlich handelnde Subjekte" (Selbst-Wahrnehmung) 

**2 Clique, Dorf, Stadt, Kommune, Staat vgl. →Umsatz Revenue (Fremd-Wahrnehmung) 

Der*Die Welt-Bürger*in hat immer zwei Perspektiven: Bewusstsein für die 

    • Staatsbürgerschaft: Als rechtlicher Status, mit dem Bewusstsein für soziale Rechte und Anspruch (Rechtsträger*in, Selbst-Bestimmung)
      UND
    • Zugehörigkeit zu einem Kollektiv (Gemeinschaft**2): Als gewolltes und erlebtes soziales Anteilnehmen (Partizipation) und politisches Teilhaben (Verantwortung, Sorgfalt). 

Beispiel für das Bewusstsein von einer globalen Dimension auf :

    • Bewusstsein, dass mit Hilfe der digitalen Netze Kommunikation global wird  
    • Verantwortung für eine bürgerliche Selbstvergewisserung zu jeder Kommunikation 
    • Bewusstsein für die Motive und Absichten der kommunizierenden Personen 

Quelle: →https://www.unesco.de/bildung/hochwertige-bildung/global-citizenship-education/global-citizenship-perspektiven-einer 

Der Grad des Global_Citizenship wird gemessen mit dem Indikator

http://sdg-indikatoren.de/4-7-1/ zu →SDG04  Bildung  

http://sdg-indikatoren.de/12-8-1/ zu →SDG12 Konsum und Produktion sowie 

http://sdg-indikatoren.de/13-3-1/ zu →SDG13 Klima  

"Umfang, in dem

      1. Bildung zur Weltbürgerschaft (Global Citizenship Education)
        und
      2. Bildung für nachhaltige Entwicklung

in

      1. (nationale) Bildung /-Politik,
      2. Lehrpläne
      3. Ausbildung von Lehrkräften und
      4. Leistungs-Bewertung der (lebenslang) Lernenden

integriert sind"

Vgl. →UN, →UNESCO, →Global_Citizenship, →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →VN_Leitprinzipien, →Global_Citizenship (zu **1 und **2), →EU_Ziele, →Rechtsträger*in, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Weltbuerger*in_Glossar 

Global_Player

bezeichnet ein Unternehmen, das sehr groß** (ausgewachsen) ist, und in einer Matrix aus internen und externen Faktoren, intern eher Stärken (durch Größe) und extern eher mit Risiken zu tun hat

Position und Strategien siehe: →Strategische Positionen einer Unternehmung: Cash_Cattle (Global_Player), Quelle ebenda 

** zur Größe siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

vgl. →Global Player, →Local_Hero*ine, →Question_Mark, →Star, →Global_Player (Cash_Cattle), externe Faktoren →C+R, →interne Faktoren →S+W

 

Glossare

bezeichnen Wörter-Verzeichnisse; Wortherkunft aus lateinisch glossarium (Quelle: →Duden_HW

Hinweise auf Teil-Verzeichnisse hier und auf Websites mit amtlichen Verzeichnissen, oder solchen von unabhängigen Institutionen (jeweils (Reihenfolge nach →GuV_Index): 

Teil-Verzeichnisse hier: 

Amtliche Verzeichnisse und solche von unabhängigen Institutionen: 

Zu den Themen Umwelt und Klima (100): 

Zu Bildung, Forschung und Kompetenz (502

Zum Thema →Digitale_Kompetenz (502):

Zu Sozial-Versicherungen (505): 

Gesetzliche Renten-Versicherung (→RV): 

Zu den Themen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (650): 

Zum Finanz-Wissen (700): 

Zu den Themen Daten-/Verarbeitung, →IT, Daten-Schutz, Daten- und Cyber-Sicherheit (940): 

     

Gläubiger*in

ist eine Person, gegenüber welcher eine Verbindlichkeit entstanden ist, und die an die Fähigkeit und Bereitschaft glaubt (vertraut), dass die andere Partei ihre Verbindlichkeiten nach den Vereinbarungen begleicht

Hinweise siehe bitte →Kreditor*in

GmbH

Abk.f. Gesellschaft mit beschränkter Haftung 

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html

vgl. →Gesellschafts_Organe

GmbHG

Abk.f. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html

GmbH_gebV

Abk.f. Gesellschaft mit beschränkter Haftung [und] mit gebundenem Vermögen, ist die Idee einer Rechtsform, in der Gewinn (Vermögens-Zuwachs) nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen gebunden wird, um langfristige Kontinuität zu erhalten.  

vgl. →https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/ 

GoB

Abk.f. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 

internationales Pendant: Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) 

GoB Glossar

Hinweise:

Sprachlich unterscheidet man 

      • ordnungsmäßige Dinge, das meint: solche, die einer, zwar noch unbestimmten (nicht genau bezeichneten), aber doch allgemein anerkannten Ordnung folgen  
        und 

      • Ordnungs-gemäße Dinge, also solche, die einer näher bezeichneten Ordnung folgen, etwa einem Rahmenwerk oder einer Vorschrift für eine bestimmte geographische Regionen 
         

Fun_Fact: GoB ist zwar ein Rechtsbegriff, aber einer, der nicht in einem Gesetz bestimmt ist ("unbestimmter Rechtsbegriff"), mehr dazu siehe: https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html Ziffer 1.10 Randnummer 17 

GoB Glossar

GoBD

Abk.f. Grundsätze ordnungsmäßiger Bücher und zum Daten-Zugriff bzw. "Grundsätze zur ordnungsmäßigen

  • Führung und Aufbewahrung von Büchern,
  • Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie
  • zum Datenzugriff

https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html (BMF-Schreiben vom 28.11.2019 - IV A 4 - 0316/19/10003:001 -, BStBl I S. 1269)  

GoB Glossar

Going_Concern

= englisch für: die Unternehmens-Fortführung (Bonmot: Bedenke wie es weiter geht), meint die Verantwortung: Bei** der Aufstellung von einem →Abschluss, die Fähigkeit des Unternehmens einzuschätzen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen (IAS 1.25). 

Wortlaut in HGB § 252.(1).Nr2: "Fortführung der Unternehmenstätigkeit"

Wortwahl in EStG § 6.(1).Nr1.S3 zweiter Halbsatz: Fortführung des Betriebs 

** eigentlich müsste man sagen: Zu Beginn der Aufstellung, weil 

1. ein wichtiger Grundsatz für die →Bewertung_im_Abschluss die Frage ist: Mit welchen Methoden sind die Werte für alle Vermögensgegenstände und Schulden zu berechnen?   

- Fall A: Wenn man die Fortführung (uneingeschränkt) bejaht,

dann

hat zum Beispiel die Bewertung für das Anlage-Vermögen zu erfolgen mit: Anschaffungs- oder Herstellungs-Kosten vermindert um Abschreibungen (vgl. HGB § 253). - 

Und weil  

2. man für das Einschätzen mit →Sorgfalt eigentlich (und in den meisten Fällen tatsächlich)

      • einen Finanz-Plan für mindestens ein kommendes Jahr benötigt, und zwar 
      • ab dem Zeitpunkt der →Aufstellung 
      • und nicht bloß ab dem Zeitpunkt des Abschluss-Stichtages 

[vgl. →Wie mache ich eine Fortführungsprognose]

Weitere Hinweise: 

Fall B: Wenn von den Verantwortlichen einem*einer beim Einschätzen der Fähigkeit, den Betrieb fortzuführen, schon wesentliche Unsicherheiten bekannt sind, die erhebliche Zweifel daran aufwerfen oder aufwerfen können,

dann

        • erfolgt die Bewertung wie im Fall A und
        • diese Unsicherheiten sind im Abschluss anzugeben [IAS 1.(24) vorletzter Satz]. 

Fall C: Keine Fortführung ist in naher Zukunft absehbar, weil
[vgl. IAS 1.25] - aus Sicht der Verantwortlichen - es  

      1. beabsichtigt ist, das Unternehmen aufzulösen oder das Geschäft einzustellen ["tatsächliche" Gegebenheiten im Sinn von HGB § 252.(1).Nr2], 

        oder weil es 

      2. keine andere realistische Alternative gibt, als so zu handeln
        [etwa, weil das Unternehmen in dem kommenden Jahr seine Schulden nicht mehr begleichen kann; "rechtliche" Gegebenheiten im Sinn von HGB § 252.(1).Nr2,
        zum Beispiel: Pflicht nach InsO § 15a]; 

dann muss 

        • jede Bewertung erfolgen mit
          1. dem voraussichtlichen Geld-Wert erfolgen, der mit einem Vermögensgegenstand (Gegenstand der Bewertung) voraussichtlich noch realisiert werden kann, oder 
          2. mit Abschreibungen, welche die Dauer der Nutzung mit positiven Erträgen abbildet bis die Fortführung endet, 
              
            und müssen  

        • im Abschluss angegeben werden [IAS 1.25 letzter Satz; HGB § 264.(2).S2 bzw.  HGB § 264.(2).S4]:

          1. Die Tatsache, dass der Abschluss NICHT auf der Grundlage der Annahme der Unternehmens-Fortführung aufgestellt ist  
          2. Die Grundlagen, auf denen der Abschluss basiert
            (beziehungsweise, auf denen der voraussichtliche Geld-Wert basiert,
            zum Beispiel: ein konkretes Angebot oder realistische Quellen für einen Verkehrs- oder Markt-Wert)
            und 
          3. Der Grund, warum von einer Fortführung des Unternehmens nicht ausgegangen wird oder werden kann. 

Bonmot: Nachhaltig ist Going Concern (vgl. →Zauberwort Nachhaltigkeit #bonmot-zur-bilanz)

Vgl. →Going Concern, →StaRUG, →Abschluss, →Ethik Glossar, →Nachhaltigkeit

 

Goldene_Regeln

sind, zum Teil seit Jahrhunderten, allgemein anerkannte Regeln, sich dem Thema Finanzen zu nähern und damit umzugehen

vgl. →Liquiditäts_Politik, siehe →Wie das mit den Finanzen ist

Link 4 2 Copy: https://www.accountant-balk.com/material/wie-das-mit-den-finanzen-ist.html#ps-goldene-regeln-zum-umgang-mit-finanzen 

 

Good_Governance

bezeichnet gute Unternehmens-/ Führung zum Wohle von Gemeinschaften**1, die Entscheiden**1 und Tun der Handelden erkennbar wird, durch das Anwenden von Grundsätzen**2 und Verfahren**3, die Gesetze**3 und allgemein anerkannte Standards hergeben

**1 vgl. →Corporate_Governance_Judgement

**2 vgl. →Corporate_Governance, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

**3 vgl. zum Beispiel EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) Artikel 2 Nummer 17 →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019R2088:

      • "Artikel 2 Begriffsbestimmungen - 17.| 'nachhaltige Investition' (...)  vorausgesetzt, dass (...) die Unternehmen (...) Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei
        • soliden Management-Strukturen,
        • den Beziehungen zu den Arbeitnehmenden,
        • der Vergütung von Mitarbeitenden [vgl. →Beschäftigte] sowie
        • dem Einhalten der Steuer-Vorschriften;"
           
      • "Article 2 Definitions - (17)|  'sustainable investment' (...) provided that (...) the (...)  companies follow good governance practices, in particular with respect to
        • sound management structures,
        • employee relations,
        • remuneration of staff and
        • tax compliance;"

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard, →Ethik Glossar (929) 

Governance

ist allgemein Regentschaft (Führung und Überwachung), bezeichnet meist Unternehmensführung**1 und umfasst alle Einrichtungen, um methodisch gutes Wirtschaften zu erreichen 

Der*Die Gouverner*in hat zu allererst zwei Aufgaben:

    1. Das, in einem Fonds gesammelte Vermögen (Assets, Ressourcen) der von ihm*ihr gewählten Gemeinschaft (Verein, PersG, KapG, Genossenschaft, Kommune, Staat) zu verwalten,
      UND  
    2. darüber Rechenschaft abzulegen.

Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

**1 wird so übersetzt zum Beispiel in der Quelle: EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) Artikel 2 Nummer 17:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019R2088:

      • "Artikel 2 Begriffsbestimmungen - 17.| 'nachhaltige Investition' (...)  vorausgesetzt, dass (...) die Unternehmen (...) Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden" 
        versus
      • "Article 2 Definitions - (17)|  'sustainable investment' (...) provided that (...) the (...)  companies follow good governance practices"

Hinweise:

    1. Zur Wort-Herkunft: Der Begriff entspricht im
      • Englischen dem Governor, im
      • Französichen dem Gouverneur = der*die Regierende/n
         
        und entstammt dem
      • altgriechischen Kybernator = der Steuermann;
         
        der Wort-Stamm ist auch Wissenschaft und Technik bekannt als
      • Kybernetik = Steuerungs-Mechanik.
         
    2. Als →betriebliche_Funktion
      1. versorgt Governance zum Ziel alle anderen betrieblichen Funktionen mit Wissen und Kompetenzen zu:
        • operations
        • financials
        • compliance  und
        • ethics   

      2. hat Governance ggf. eigene Funktionen (Stellen) für Aufgaben wie:
        • Aufsicht (910)
        • Geschäfts-Führung (920) 
          einschließlich
        • Kommunikation  
        • Buchführung und Controlling   (930)
        • IT /EDV (940) 
        • Risiko Management (950, →RMS)
        • Compliance (960, →CMS)

        • Internes Kontroll-Sytem (→IKS)
        • Revision /Audit (980, →IRS_de

Vgl. →Governance_System, wg. der Zahlen (...) siehe bitte →Material bzw. →GuV und GuV-Index

Governance_System

bezeichnet eine Gesamtheit von Einrichtungen zur Steuerung und Überwachung von Unternehmen, deren Elemente für den Überblick in bestimmte Komponenten nach allgemein anerkannten Standards eingeteilt sind 

Nach Standards sind Teil von einem, oder selbst ein Governance System:

  • Risiko-Management System (RMS, GuV_Index hier = 950) 
  • Compliance Management System (CMS, GuV_Index hier = 960) 
  • Internes Kontrollsystem (IKS, GuV_Index hier = 970) #
  • Internes Revisionssystem (IRS_de, GuV_Index hier = 980) und 

die sich in der Regel an das →COSO Rahmenwerk anlehnen [IDW PS 981.5]. 

Im 21 Jahrhundert kommt der Begriff Governance System auch in Gesetze, wonach dazu - neben RMS/950 und IKS/970 oben - auch gehört: Das

Für die Sorgfalt-Pflicht zu einem RMS und IKS vgl. →FISG.

Vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

GPT

Abk.f. Generative Pre-trained Transformer - ein (etwas) erzeugender und vorher, (mit vielfältigen Programm-Routinen) trainierter (maschineller) Umwandler (Software-Programm)

Quelle für die Abkürzung: https://www.heise.de/news/KI-Sprachmodell-Meta-schickt-den-naechsten-GPT-3-Herausforderer-ins-Rennen-7072968.html 03.05.2022

Hinweis: Zu dem Ergebnis (das Umgewandelte) in der Regel ist nicht bekannt, a. aufgrund welchen (Daten-) Quellen und b. wie/auf welche Weise (die Umwandlung) es zustande gekommen ist (Quellen: FAZ diverse Artikel n_n Januar 2023)

Vgl. →FuE Glossar (200) 

GrEStG

Abk.f. Grund-Erwerb-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/index.html

GRI

Abk.f. Global Reporting Initiative, Amsterdam; ist eine internationale Organisation für Standards zu einem Nachhaltigkeit-Bericht  

https://www.globalreporting.org/ 

Unter anderem stellt GRI Material für die Anwendung ihrer Standards und Integration der →SDG zur Verfügung. 

Grundfreibetrag

ist der Betrag für das Zu versteuernde Einkommen**, bis zu dem die Einkommen-Steuer = Null ist 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html Absatz (1) Satz 2 Nr. 1 

**siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (5) Satz 1 

Grundlagenforschung

ist eine ♦ experimentelle oder theoretische Tätigkeit, die - in erster Linie - dient dem Erwerb ♦ neuen Wissens über die ♦ grundlegenden Ursachen von Phänomenen und beobachtbaren Fakten, ♦ ohne dabei eine besondere Anwendung oder Verwendung im Blick zu haben

Quelle: →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../248590 FoZulG RegE BT Drucks. 17/10940 Seite 13 Anlage zu § 2 Absatz 1

bzw. ist eine ♦ experimentelle oder theoretische Arbeit, die - primär - dient der Erlangung ♦ neuen Wissens über die ♦ grundlegenden Ursachen von Phänomenen und beobachtbaren Fakten dient, ♦ ohne dabei eine bestimmte Anwendung oder Nutzung im Blick zu haben

Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 47

bzw. ist eine ♦ experimentelle oder theoretische Arbeit, die - in erster Linie - dient dem Erwerb ♦ neuen Grundlagen-Wissens ♦ ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungs-Möglichkeiten 

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Forschungszulagen/2021-11-11-gewaehrung-von-forschungszulage-nach-dem-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-forschung-und-entwicklung.html (Tz. 30) 

Vgl. →FuE Glossar (200) 

Grundmodell_Finanzen_zum_Leben

bezeichnet ein vereinfachtes Modell mit drei Phasen (Wachstum, Reife, Finale) für den typisierten Verlauf von Finanzen zu einem Menschen-Leben in einer friedlichen demokratischen Wirtschafts-Ordnung: der Mensch 

  • lebt in der Jugend- und Ausbildungs-Phase von dem Sozial-Vermögen 
  • erarbeitet und pflegt Sozial-Vermögen in der Senioren- bzw. Reife-Phase und 
  • ist in der Renten- bzw. Final-Phase in der Lage, davon zu leben.

Woraus das Sozial-Vermögen genau besteht**, kann hier offen bleiben. Das Grund-Modell wird hier nur benutzt, um zu erörtern, wie sowohl jede*r Einzelne als auch jede Gruppe seine/ihre Finanzen mit Accounting Wissen steuern kann. 

In diesem Grund-Modell sei das Gesamt-Ziel: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen, das heißt: 

  • In der Ausbildung:
    • Kompetenzen zu erwerben, um später Einnahmen zu haben
  • In der Reife:
    • diese Kompetenzen zu erweitern und zu erhalten um 
    • Einnahmen und Überschüsse zu erzielen, um finanzielle (Kapital-) Reserven zu bauen 
  • um in den letzten Jahren
    • davon zu leben und 
    • den Nachwuchs zu unterstützen. 

______________

**vgl. zum Sozial-Vermögen zum Beispiel die Begriffe 
Asset
Six_Capitals
Sustainable Development Goals (SDG)
sozial
oder die →fiktive Staats-Bilanz bei dem Thema: Wie das mit den Steuern ist (die illustrieren soll, was mit Steuern finanziert wird [oder werden kann])   

Das Grundmodell wird hier verwendet, um jungen Leuten zu erläutern 

Wie das mit den Finanzen ist - dort sind auch anerkannte Quellen angegeben, aus deren Publikationen das Modell hier in Zahlen abgeleitet ist -  
Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist und , 
Wie das mit den Steuern ist - dort werden die vier typischen Positionen im Verlauf eines Lebens (so genannte Steuerliche_Positions_Matrix) aus dem Grundmodelll abgeleitet, und für drei davon die, für junge Leute wichtigsten Aspekte erörtert, vgl. →steuerliche_Positions-Matrix

   

grundsätzlich

Bedeutung: etwas gilt im Grundsatz UND Ausnahmen sind möglich; wichtig für das Auslegen und Anwenden von Gesetzen und Standards 

GuV

Abk.f. Gewinn- und Verlustrechnung, Gliederungen siehe →HGB § 275, gibt ein Bild über Zeit-Raum bezogene Interaktionen (Geschäfte) mit Kategorien (Konten-Gruppen) nach Kosten-Arten, Kosten-Stellen oder Stakeholdern  

 

Abbildung 1: Kategorien (Konten-Gruppen) in der GuV nach →KoArt und →Stakeholder

 

Abbildung 2: Screenshot von http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html Absatz (2) nach dem →GKV mit Kosten-Arten (→KoArt)

Die GuV ist nach Gesetzen und Standards in der Regel ein Teil vom (Jahres-) →Abschluss

Hinweise dazu im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

Englisch: 

Vgl. →Abschluss, →GuV (Glossar), →GuV (Material), →GuV_Index, →Englisch_Deutsch 

  

GuV_Index

bezeichnet hier die Kombination von einer Zahl und einem Bezeichner, um eOrdner oder Dateien zu den Posten der GuV in deren üblichen Reihenfolge** elektronisch als Liste sortieren zu können:  

Zur betrieblichen Tätigkeit: 

100_Umsatz_Revenue

200_F+E_R+D (inkl. andere aktivierte Eigenleistungen)

300_Produktion_Manufacturing (Bestandsveränderung)  

400_Material_Einkauf_Purchasing

500_Personal

600_Invest

Zur Finanzierungs-Tätigkeit mit Fremdkapital

700_Finanzen_Finance

Zu (Ertrag-) Steuern: 

800_Steuern_Tax

Zur Finanzierungs-Tätigkeit mit Eigenkapital

900_Eigentum_Chance_Risiko_Ownership_Opportunity_Risk

** Reihenfolge der Posten in der GKV siehe:

Vgl. →GuV (Glossar), →GuV und GuV-Index (Material), →GuV_Index, →Englisch_Deutsch  

GWB

Abk.f. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 

http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ 

  Begründung siehe bitte →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../135432 

Verwandte Themen: →GWB, →DMA, →DSA 

 

   

GWG

Abk.f. Geldwäschegesetz: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/index.html 

GWP

Abk.f. Global Warming Potential, bezeichnet das CO2_Äquialent: eine Grad-Zahl für die Auswirkung einer Mengeneinheit eines THGes, über einen bestimmten Zeitraum, im Vergleich zu CO2, auf die Erd-Erwärmung (→CO2_eq

gwWG

Abk.f. gering-wertiges Wirtschafts-Gut im Sinn von EStG § 6.(2a), das heißt ein solches mit einem Wert 

  • von >250 bis 1.000 Euro, für das mit anderen gwWG ein Sammelposten gebildet werden kann (ebenda Satz 1) oder 
  • bis 250 Euro, das im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden kann (Satz 4). 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html Absatz (2a) 

Günstigerprüfung

ist eine Prüfung, die das Finanzamt auf Antrag darauf hin durchführt, ob bei Einkünften aus Kapitalvermögen die tarifliche Steuer oder die Kapitalertrag-/ Abgeltungssteuer günstiger ist 

siehe →Kapitalertragsteuer und →Abgeltungssteuer

H

Handelsgewerbe

Ein Handels-Gewerbe ist ein 

  • Gewerbe-Betrieb 
  • Unternehmen und 
  • Geschäfts-Betrieb, der 
    • nach Art oder Umfang 
    • in kaufmännischer Weise** eingerichtet ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html Absatz (2)

** "in kaufmännischer Weise" meint, für etwas (mit Angemessenheit)  organisatorische Vorkehrungen zu treffen, das die fünf Bücher des HGB umreißen, nämlich für 

    1. Sich selbst (den Handels-Stand, die Kaufleute)
    2. Sich als Gruppe (Handels-Gesellschaften)
    3. Handels-/ Bücher 
    4. Handels-Geschäfte und
    5. Speziell den See-Handel

und zwar mit Blick auf →Verantwortung und →Sorgfalt

Vergleiche →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten

Handelsregister

ist das Register, in das eine juristische Person eigenständig Träger*in und/oder Erwerber*in von Rechten und Pflichten erst dann wird, wenn sie dort eingetragen ist; weil sie dann nur noch beschränkt haftet, muss das jede*r einsehen können; außerdem werden dort Handelsgesellschaften (OHG, KG) ohne eigene Rechtsträgerschaft eingetragen  

Für den Check zu einer juristische_Person in

** dort unter Erweiterte Suche unterscheidet die Registerart: 

      • HRA - Handelsregister Abteilung A für Handels-Gesellschaften [Gewerbe] ohne eigene Rechtsträgerschaft (OHG, KG) 
      • HRB - Abteilung B für solche mit eigener Rechtsträgerschaft [AG, GmbH; steuerlich →grundsätzlich Gewerbe →KStG § 8.(2)
      • GnR - Genossenschaftsregister 
      • PR - Partnerschaftsregister (Freie Berufe, vgl. PartGG § 1.(1))  
      • VR - Vereinsregister 

Allgemeine Abkürzung: HReg

Vgl. →Handelsregister, →EBRA, →juristische_Person

  

Handwerk

ist eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit, a. deren Merkmale ja nach ihrer Art in spezifischen Gesetzen bestimmt wird, und b.1 zur Herstellung /Veränderung einer Sache, oder b.2 die einen Erfolg durch Arbeit /Dienstleistung herbei führt

Quellen zu

zu b.1. vgl. →https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90.html für den Begriff der Sache

zu b.2 vgl. auch den Begriff „geistige Schöpfungen“ in →https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html Absatz (2) 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten 

Handwerkerleistungen_iSd_EStG

siehe Bestimmungen dazu in EStG § 35a.(3), und Beispiele dazu in EStH 35a und in den dort verlinkten "Anhang 27 B II", dort ganz unten auf der Seite ist eine Anlage 1, in der eine Tabelle mit den Beispielen ist, zum download 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anhang-27b-II.html 

    • dort ganz unten auf der Seite siehe bitte: "Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" (PDF Datei zum Downloaden) 

vgl. →haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse, →haushaltsnahe_Dienstleistungen, →Handwerkerleistungen_iSd_EStG, →Steuer-Vokabeln

Handwerksrolle

bezeichnet das Verzeichnis über Inhaber*innen von Betrieben für Zulassungs-pflichtige Handwerke, das bei der Handwerkskammer geführt wird 

Regelungen siehe HwO Erster Teil Zweiter Abschnitt (→http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html#BJNR014110953BJNG000301308, §§ 6ff.) 

haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse

siehe Bestimmungen dazu in EStG § 35a.(2), und Beispiele dazu in EStH 35a und in den dort verlinkten "Anhang 27 B II", dort ganz unten auf der Seite ist eine Anlage 1, in der eine Tabelle mit den Beispielen ist, zum download 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anhang-27b-II.html 

    • dort ganz unten auf der Seite siehe bitte: "Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" (PDF Datei zum Downloaden) 

vgl. →haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse, →haushaltsnahe_Dienstleistungen, →Handwerkerleistungen_iSd_EStG, →Steuer-Vokabeln 

haushaltsnahe_Dienstleistungen

siehe Bestimmungen dazu in EStG § 35a.(1), und Beispiele dazu in EStH 35a und in den dort verlinkten "Anhang 27 B II", dort ganz unten auf der Seite ist eine Anlage 1, in der eine Tabelle mit den Beispielen ist, zum download 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anhang-27b-II.html 

    • dort ganz unten auf der Seite siehe bitte: "Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" (PDF Datei zum Downloaden) 

vgl. →haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse, →haushaltsnahe_Dienstleistungen, →Handwerkerleistungen_iSd_EStG, →Steuer-Vokabeln 

Hausse

französisch für: das An-/Steigen, der Anstieg, bezeichnet meist den Zeitraum mit, oft auch nur die Erwartung von steigenden Kursen** für Wertpapiere, Agrarprodukte und Rohstoffe 

Bei Börsen-Akteur*innen ist dafür auch üblich die Bezeichnung: Bull Market (Bullen Markt)***  

**Preise für an Börsen gehandelte Rechte und Waren; zu den 4 Arten solcher Börsen-(Markt-)Preise vgl. Marktpreis_Risiko

*** "des Bullen Hörner steigen hoch", genaue Herkunft (von dem Bild) der Bezeichnungen ist unbekannt (diverse Quellen n_n)  

Pendant: Baisse ⇔ Bear Market (Bären-Markt), "des Bären Pranken fallen nach unten" 

Vgl. →Long_Position (Hausse), →Short_Position (Baisse) 

Herstellungskosten

sind die Aufwendungen, die zu einem Vermögensgegenstand entstehen 

  • durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten
  • für dessen Herstellung, Erweiterung oder, über den ursprünglichen Zustand hinaus gehende, wesentliche Verbesserung 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (2) Satz 1

vgl. →material/kalkulation.html

HFC

Abk.f. Hydrofluorcarbone**, englische Bezeichnung für die Treibhausgas-Gruppe FKW 

FKW, →F_Gase

Die HFC Flour-Kohlenwasserstoff-Verbindungen enthalten noch Wasserstoff-Anteile (Hydro, H); in den PFC Flour-Kohlenwasserstof-Verbindungen ist der Wasserstoff vollständig durch Fluor ersetzt.  

HFKW

Abk.f. Wasserstoff (zum Teil ersetzt bei) Flour-Kohlen-Wasserstoff; ist eine Gruppe der F_Gase [= Gas-Verbindungen, mit künstlich eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S)]  

Mehr dazu siehe →F_Gase, Quelle siehe →anthropogene_THG 

HGB

Abk.f. Handels-Gesetz-Buch, eigentlich = 5 Bücher 

1.  Handels-Stand (Kaufleute),  2.  Handels-Gesellschaften, 3.  Handels-Bücher, 4.  Handels-Geschäfte, 5.  See-Handel 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/ 


The abbreviation (see above) terms the German Commercial Code which consists of five books: 

1.  Commercial Entities,  2.  Commercial Partnerships and Silent Partnership,  3. Commercial Books of Accounts, 4.  Commercial Contracts, 5.  Maritime Trade 

http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_hgb/index.html (unfortunately, translations of books 3. and 4. are not provided there) 

The website above is provided by Competence Centre for the Federal Legal Information System @ The German Federal Ministry of Justice (→BMJ), please see 'User notice' on →http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_translations.html  

 

HGrG

Abk.f. Haushalts-Grundsätze-Gesetz, bezeichnet das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/index.html 

Hilfsstoffe

sind Stoffe, die - in geringen Mengen oder Werten - einen Neben-Bestandteil von fertigen Erzeugnissen bilden, Beispiel: Leim, Schrauben oder Dübel bei einer Tischlerei**1  

Rohstoffe sowie Hilfsstoffe und Betriebsstoffe bilden, zu dem →Wertschöpfungsmodell**2 einer Produktion, die erste Stufe in dem dazu gehörigen Ertragsmodell im HGB**3   

**1 Beispiele im Gesamt-Zusammenhang siehe bitte →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

**2 aus (1) Material + Arbeit werden ⇒ (2) Unfertige Erzeugnisse werden ⇒ (3) Fertige Erzeugnisse 

**3 Ausweis_im_Abschluss siehe bitte für die Bilanz/ Vorräte in HGB § 266.(2).B.I. und für die GuV in HGB § 275.(2).5.a  bzw. HGB § 275.(3) i_V_m HGB § 285.8.a

Englisch: Consumables
(Quelle: eSteuer.de)
Hinweis: auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 Anhang III fort folgende sind für den Ausweis_im_Abschluss die Consumables (Hilfsstoffe) und die Supplies (Betriebsstoffe) einheitlich zusammen gefasst unter: Supplies  

Vgl. →RHB, →RCS, →Englisch_Deutsch

 

 

Hinweisgeber*in

bezeichnet eine*n, in der Regel anonym zu haltende*n, Informant*in, die Gesetz-Verstöße an eine bestimmte Stelle in einer Behörde oder privaten Organisationen meldet, um die Öffentlichkeit oder Organisation vor Illegalität zu schützen  

Quelle: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de 16.12.2019 

vgl. vgl. →EU_Whistleblower_Richtlinie, →Hinweisgeber*in, →Whistleblower, →Hinweisgeber*in, →Hinweisgeber-Stellen 

Hinweisgeber-Stellen

sind Stellen, die von Behörden oder privaten Organisationen bestimmt sind, um anonym Information über Gesetz-Verstöße aufzunehmen und vor Illegalität zu schützen  

Öffentliche Stellen für jede*n, zum Beispiel um  

Öffentliche Stellen für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer*innen (Beispiele): 

Privatwirtschaftliche und gemeinnützige Institutionen: 

Vgl. →EU_Whistleblower_Richtlinie, →Hinweisgeber*in, →Hinweisgeber-Stellen, →Leak, →CERT 

HK

Abk.f. Herstellungs-Kosten

siehe bitte →Herstellungskosten

Hoax

bezeichnet eine Art Ketten-Brief oder -Nachricht in einer E-Mail, Message oder Post in einem sozialen Medium, in der Regel, um feste oder mobile Computer-Gerätschaft zu überlasten, oft sinnlos und manchmal möglicherweise mit dem kriminellen Ziel, Dein Unternehmen zu erpressen 

Lösche jede/n solche E-Mail, Message oder Post! 

Hinweise: 

Zu den Dingen, die →Hoax (Scherz zum Überlasten der Gerätschaft), →Phishing (Passworte fischen) und →Spam (Sammelbegriff) bezeichnen, überschneiden sich die Begriffe zum Teil. 

Quelle: BSI siehe →Spam.

Wort-Bedeutung im Englischen hoax = Scherz [April Fool's Day hoax = Aprilscherz], Schabernack, Eulenspiegelei, Scharlatanerie, Zeitungs-Ente, Börsen-Gerücht.

Der Wort-Sinn gehe zurück auf das Jahr 1749 in London, als dieselbe Anzeige in zwei Zeitungen erschien: "Im Theater am Heymarket wird... ein Mann... eine... Weinflasche zeigen... in sie hineinsteigen und in ihr singen."
Das Theater war am angekündigten Tag ausverkauft. Geraume Zeit passierte nichts, dann wurde das Publikum unmutig und laut.
Als ein Theater-Sprecher ankündigte, man werde den Eintritt zurückzahlen, entlud sich blanke Aggression: Vorhang und Bühne wurden angezündet und das Theater demoliert.
Über 20 Jahre später stellte sich heraus, dass die Anzeige von einem Stadt-bekannten Spaßvogel war - der hatte eine Wette auf die Leichtgläubigkeit der Leute abgeschlossen.
Diese Geschichte vom "Bottle Conjurer" (Flaschen-Gaukler) sei zum Sinnbild des hoax geworden. Quelle: Fake News laufen einfach gut, Twitter ist bloß etwas effizienter, FAZ 03.12.2021 Seite 12, mit Verweis auf Ian Keable: The Century of Deception, The Westbourne Press, London 2021.  

Für ein freies und sauberes Internet 

  Nachrichten kosten a. Speicher-Platz und b. Strom. Eine zwar wenig, aber eine große Anzahl und große Datenvolumina schon.   

vergleiche zu 

    1. Wege zur Wahrung der Ethik → Bias Größe
    2. Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, typische THG Quellen im Kleinen → Smartphone Information und Kommunikation

Honorar

bezeichnet im Allgemeinen eine Belohnung für eine Arbeitsleistung aus freiberuflicher Tätigkeit (unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen, eigenverantwortlich**

**vgl. →Ethik Ziele und Leitsätze

Wortherkunft: lateinisch honorarium = Ehrensold, Belohnung für einen Ratsherren  

Vgl. →Honorar (Vergütung), →Prämie (Belohnung), →Provision (Vermittlungsgebühr), →Tantieme (Gewinnbeteiligung) 

Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

  

HR

meint regelmäßig die 1. Kompetenz von Menschen in einer Organisation, oder/und 2. betriebliche Funktion, sie zu fördern und zu steuern

Engl.Abk.f. Human Ressources, übersetzt: menschliche Mittel 

vgl. →Kompetenz, →betriebliche Funktion, Human-Kapital unter →Kapital

HRA

Abk.f. Handelsregister Abteilung A, für Handels-Gesellschaften [Gewerbe] ohne eigene Rechtsträgerschaft (OHG, KG) 

Vgl. →Handelsregister (HReg) 

HRB

Abk.f. Handelsregister Abteilung B, Gesellschaften solche mit eigener Rechtsträgerschaft [AG, GmbH; steuerlich →grundsätzlich Gewerbe →KStG § 8.(2)

    •  

Vgl. →Handelsregister (HReg), →juristische_Person

  

HReg

Abk.f. Handelsregister, siehe bitte →ebenda

http

Abk.f. Hypertext Transfer Protocol, übersetzt: Über dem Text liegendes Übertragungs-Protokoll

Protokoll bezeichnet hier das Format für die Daten, die es zur Kommunikation zwischen elektronischen Geräten braucht.

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/cyber-glossar_node.html je Buchstabe

Wortherkunft von Hyper: griechisch hyper = über, darüber (lateinisch: super; Quelle: Duden_HW)

vgl. →URL, →httphttps

https

Abk.f. Hypertext Transfer Protocol with SSL, übersetzt: Über dem Text liegendes Übertragungs-Protokoll mit einem SSL (einer gewissen Verschlüsselung)  

Protokoll bezeichnet hier das Format für die Daten, die es zur Kommunikation zwischen elektronischen Geräten braucht.

SSL wiederum ist die Abkürzung für Secure Sockets Layer [englisch layer = eine (technische) Schicht], der für eine gewisse Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung zwischen Sende-Gerät (Website-Server) und Empfänger-Gerät (des*der Website-Besucher*in) sorgt. 

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/cyber-glossar_node.html je Buchstabe 

vgl. →URL, →httphttps

HV

Abk.f. Haupt-Versammlung 

vgl. →→Gesellschafts_Organe

HwO

Abk.f. Handwerksordnung, regelt in ihren Teilen die 1. Berechtigung, 2. Berufs-Bildung, 3. Meister*innen-Eigenschaften und 4. Organisation zur Ausübung von Handwerk-Berufen   

http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html 

Hinweis: Es gibt den wichtigen Unterschied zwischen einem so genannten 

    1. Zulassung-pflichtigen Gewerbe-Betrieb  
      - siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__1.html 
      sowie https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html -  

      und einem 

    2. Zulassung-freien Handwerk oder Handwerk-ähnlichem Gewerbe 
      - siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html 
      sowie →https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html 

 vgl. →HwO, →GewO, →DIHK

Hybrid

bezeichnet eine Mischung, in der Regel aus Tradition und Innovation, und wird verwendet für Misch-Formen von Abläufen, Prozessen, Erzeugnissen, Erzeugung /Herstellung, Züchtungen von Pflanzen oder Tieren 

Quellen: diverse n_n

I

IAASB

Abkf. f. International Auditing and Assurance Standards Board, weltweites Gremium der →IFAC für Prüfungs-Standards

https://www.iaasb.org/
→https://www.iaasb.org/standards-pronouncements  

vgl. →IFAC, →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE, →ISAE, →ISRS, →Ethik Glossar

IAASB_Handbook

ist das Handbuch mit den Prüfungs-Standards des IAASB in drei Bänden: I. ISA und ISQM 1+2, II. ISRE, ISAE und ISRS, III. Audit Quality Key Elements und Assurance Framework 

downloadbar unter →https://www.iaasb.org/standards-pronouncements 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE, →ISAE, →ISRS, →Ethik Glossar

IAESB

Abk.f. International Accounting Education Standards Board, weltweites Gremium der →IFAC für Ausbildung von Accountants

https://www.iaesb.org/ 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB

IAPN

Abk.f. International Auditing Practice Notes, herausgegeben durch das →IAASB bei der →IFAC

IASB

Abk.f. International Accounting Standards Board, ist das Gremium, welches die IFRS**1, früher: die IAS, allgemein erlässt, die im einzelnen von der EU**2 übernommen werden  

**1https://www.ifrs.org/groups/international-accounting-standards-board/

**2https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/financial-reporting_de 

vgl. →IASB, →ISSB

IAS_1

Abk.f. International Accounting Standard 1: Darstellung des Abschlusses/ Presentation of financial statements 

Text siehe bitte in der Liste der EU-Rechtsakte unter →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101 

Vgl. →Abschluss, →IFRS

IBAN

Abk.f. International Bank Account Number, ist das einheitliche Format für die eindeutige Nummer bei einem Finanzinstitut und dort zu einem Konto, auf dem vor allem Geldtransfers mit der SWIFT und deren angeschlossenen Instituten gutgeschrieben oder belastet werden

Quellen:

Zum Aufbau der IBAN in der EU siehe bitte:  https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/iban-regeln/iban-regeln-603042 

vgl. →SWIFT, →BIC, →IBAN

ID

Abk.f. Identifikations-Merkmal, so etwas wie eine Kennung mit 

  • einem Namen
  • einer Kenn-Nummer 
  • Standort-Daten
  • einer Online-Kennung oder 
  • - einem oder mehreren - besonderen Merkmal/en, etwa: genetische, körperliche, kulturelle, physiologische, physische, psychische, soziale oder wirtschaftliche, Merkmale  

idR

Abk.f. in der Regel, oft im Sinn von: regelmäßig, einer nicht bestimmten Regel folgend 

Unterschied dazu: Regel-gemäß 

Vgl. →GoB Glossar (930) ebenda →ordnungsmäßig vs. →ordnungsgemäß oder →idR 

IDSA

Abk.f. International Data Spaces Association e.V., ist eine gemeinnützige, internationale Organisation aus Unternehmen, die allgemein anerkannte Standards für Daten-Souveränität in virtuellen Daten-Räumen setzt, und zwar Brfanchen-bezogen und -Übergreifend  

Quelle: BSI →https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ACS/DE/leitfaden_CSC_v2.html Februar 2020 Seite 8 

vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

IDV

Abk.f. interne Daten-Verarbeitung

IDW

ist hier grundsätzlich die Abk.f. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

https://www.idw.de/idw/impressum

Das IDW ist als Mitglied von →Accounting_Europe verbunden mit  der →IFAC

Ausnahmen können sich auf dieser Website hier ergeben, wenn der Informationsdienst Wissenschaft e.V. -idw-, Bayreuth, zitiert wird.

https://idw-online.de/de/imprint 

IDW_PH

Abk.f. Prüfungs-Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_PS

Abk.f. Prüfungs-Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_RH

Abk.f. Rechnungslegungs-Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_RS

Abk.f. Rechnungslegungs-Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_S1

Abk.f. IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008, Stand: 02.04.2008) 

Link für den Check auf aktuelle Fassung: →https://www.idw.de/idw/verlautbarungen 

IDW_S7

Abk.f. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Standard (Nr.) 7: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-s-7-03-2021.html

IESBA

Abk.f. International Ethics Standards Board for Accountants, weltweites Gremium der →IFAC für Ethik-Standards

https://www.ethicsboard.org/ 

vgl. →IESBA_Code, →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB

IESBA_Code

Abk.f. IESBA Code of Ethics, of auch IFAC Code of Ethics bzw.: Handbook of the International Code of ethics for Professional Accountants, including International Independence Standard 

Herausgeber: →IFAC

Englisches Original siehe →https://www.ethicsboard.org/ 

Deutsche Übersetzung, Herausgeber WPK, siehe →https://www.wpk.de/wpk/rechtsvorschriften/: Handbuch des internationalen Verhaltenskodex für Berufsangehörige, einschließlich internationaler Unabhängigkeitsstandards 

Titel:

2018 HANDBOOK OF THE INTERNATIONAL CODE OF ETHICS FOR PROFESSIONAL ACCOUNTANTS, Including International Independence Standards

Wichtige Teile für alle Berufe:

PART 1 — COMPLYING WITH THE CODE 

PART 2 — PROFESSIONAL ACCOUNTANTS IN BUSINESS 

für Wirtschaftsprüfer*innen zusätzlich: 

PART 3 — PROFESSIONAL ACCOUNTANTS IN PUBLIC PRACTICE   

PART 4A — INDEPENDENCE FOR AUDIT AND REVIEW ENGAGEMENTS   
    
PART 4B — INDEPENDENCE FOR ASSURANCE ENGAGEMENTS OTHER THAN AUDIT AND REVIEW ENGAGEMENTS 
  

Aufbau (Gliederung): 

  

vgl. →IESBA_Code, →IFAC, →IESBA, →Ethik Glossar 

   

IFAC

Abk.f. International Federation of Accountants, New York, Dach-Organisaton für weltweite Standards zu Prüfung und Rechnungslegung 

https://www.ifac.org/

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →ISQM, →ISA  

Abbildung: IFAC Organisation Struktur im Überblick

IFAC_Code_of_Ethics

siehe bitte →IESBA_Code, bezeichnat den internationalen Ethik-Kodex der International Federaton of Accountants (IFAC), New York 

vgl. →IESBA_Code, →IFAC, →IESBA, →Ethik Glossar

IFIAR

Abk.f. International Forum of Independent Audit Regulators, verantwortliche Stelle für die internationale Zusammenarbeit der Abschlussprüfer-Aufsichten 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca

IFRS

Abk.f. International Financial Reporting Standards 

Tipp: →http://eu-ifrs.de/eu-ifrs-texte/eu-ifrs-2022/

bzw. EU_VO_1126/2008 vom 3. November 2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards [IFRS] →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101 

Die IFRS werden

 

IFRS_15

Abk.f. International Financial Reporting Standard 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden/ Revenue from Contracts with Customers 

Texte →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101#tocId966  

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101#tocId7 

IFRS_CF

Abk.f. IFRS Conceptual Framework for Financial Reporting, Herausgeber: IASB 

https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/conceptual-framework/

vgl. →Abschluss, →Asset 

IHR

Abk.f. International Health Regulations der WHO, deutsch: Internationale Gesundheits-Vorschriften (IGV) für den Indikator 3.d.1 zum Ziel SDG03 (in guter Gesundheit und Verfassung) 

https://www.who.int/health-topics/international-health-regulations#tab=tab_1 

https://sdg-indikatoren.de/3-d-1/  

vgl. →IHR, →WHO 

IIA

Abk.f. The Institute of Internal Auditors = internationale Dach-Organisation für Standards zu Interne Revision 

https://na.theiia.org/

Das DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V. wird als "German Chapter" (Ortsverband) des IIA bezeichnet. 

Vgl. →Impressum - Angaben zur Qualifikations-Bezeichnung CRMA und zur Tätigkeit als Auditor in Interner Revision (IR)

Das IIA ist Netzwerk-Partner der →IFAC 

vgl. →IIA, →DIIR, →IFAC

IIA_Code

Abk.f. IIA Code of Ethics, enthalten in: IPPF - Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision

Deutsche Übersetzung, Herausgeber DIIR siehe →https://www.diir.de/fachwissen/standards/

Titel: 

International Professional Practices Framework - Ethikkodex  

vgl. →IIA, →DIIR, →Ethik Glossar

IIRC

Abk.f. International Integrated Reporting Council, London; ist eine internationale Vereinigung für Standards zu Unternehmens-Berichten, um den Wohlstand für alle und den Schutz unseres Planeten zu fördern

https://integratedreporting.org/ 

IKS

Abk.f. Internes Kontroll-System

Gehört zu den so genannten Corporate Governance Systemen, mit denen sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW PS 981 Tz. 5, vgl. →FISG

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 
    • vgl. IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens (IDW PS 982) Stand:03.03.2017

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

ILO

Abk.f. International Labour Organization, CH-Geneve**1, ist 1919 gegründet worden, um Empfehlungen zu Mindestschutz-Standards für Arbeitnehmende im harten globalen Wettbewerb zu erarbeiten**2 

**1https://www.ilo.org/  

**2 Quelle:  Deutsches Institut für Menschenrechte im Auftrag des BMZ: Menschenrechte achten, Leitfaden für Unternehmen, Broschüre 2012 Seite 15

 

Indikator

ist ein "Anzeiger" von einer (variablen/ veränderbaren) Mess-Größe/-Zahl aus  

  • Eigenem Messen (Ablesen, Addieren, Zählen etc.) oder aus  
  • Berechnen mit Formeln und Verwenden von anderswo gemessenen Indikatoren. 

Hinweise: 

    • Indikatoren werden divers unterschieden, zum Beispiel unterschieden nach:
      • Der Art der Maß-Einheit in
        • Finanzieller Indikator (gemessen in einer Geld-Einheit oder einer Geld-Einheit pro Zeit oder einer anderen Einheit) oder als 
        • Nicht-finanzieller Indikator (gemessen in Anzahl oder Menge). 
             
      • Dem Bezug zur Zeit, durch eine Anzeige zu 
        • Zu einem Zeit-Punkt (zum Beispiel in: Bilanz, Liste, Inventar)
        • Über einen Zeit-Raum (zum Beispiel in der GuV). 
    • Ein Indikator 
      • ist ein Anzeiger grundsätzlich für bloß
        • mögliche oder wahrscheinliche Zusammenhänge und
      • begründet KEINEN zwingenden Zusammenhang.
         
      • Er ist als Anhalt-Punkt nützlich, um über weiter gehende Untersuchungen und dafür Kosten und Aufwendungen zu entscheiden oder nicht. 
    • Wortherkunft von lateinisch indicare = anzeigen, angeben;
      vergleiche lateinisch Index = Anzeiger, Verzeichnis, Katalog
      oder lateinisch indicium = Anzeige, Merkmal, Anzeichen ("Indiz") 
      (Quelle: Stowasser

Indikator bezeichnet in Naturwissenschaften und Technik auch eine Mess-Vorrichtung (Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, Mannheim 1989 Band 10) 

    • Beispiele: 

Für finanzieller Indikator: Umsatzerlöse [Ums; vergleiche HGB § 275], Jahresüberschuss [JÜ], Umsatz-Rendite [r = JÜ ÷ Ums], Durchschnitts-Lohn, Zins, Wechselkurs**

**vgl. →https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/euro-indicators/monetary-and-financial-indicators  

Für nicht-finanzieller Indikator: Anzahl Arbeitnehmende [AN], Fortbildungs-Stunden [Fbdg.Std.], Verbrauchs-Menge (Material, Energie), Menge eines in die Atmosphäre freigesetzten THGes 

Vgl. →Indikator, →Geld, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →KPI, →fin_KPI, →NF_KPI 

Vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info 

 

Indossament

bezeichnet a. den Vorgang der Übertragung von 1. dem Eigentum an und 2. den Rechten aus einem Wertpapier, und/oder b. den Vermerk oder die schriftliche Erklärung auf dem Wertpapier, die den Vorgang dokumentiert

Die, das Eigentum und die Rechte am Wertpapier übertragende Person heißt: Indossatar*in,
die, die Übertragung annehmende Person heißt: heißt: Indossant*in.

Beispiele: Indossament zur Übertragung von

Wortherkunft siehe bitte →Wechsel

Induktion

bezeichnet eine Methode in Buchführung, Internen Kontrollen, Revision sowie Risiko und Compliance Management, von Einzelfällen ausgehend auf eine Gesamtheit Schlußfolgerungen zu ziehen, in der Regel zur Richtigkeit 

abzugrenzen von →Deduktion

 

Vgl. →Information, →Risk_ID, →Induktion, →Deduktion, →COSO,  →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe 

Industrielle_Forschung

ist ein ♦ planmäßiges Forschen**, oder ein kritisches Erforschen, zur ♦ Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten, mit dem ♦ Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, oder wesentliche Verbesserungen bei diesen herbei zu führen

**aufgrund der Begriffsbestimmung von →Forschung im HGB kann hier begrifflich Forschung = Suche gleich gesetzt werden  

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Forschungszulagen/2021-11-11-gewaehrung-von-forschungszulage-nach-dem-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-forschung-und-entwicklung.html (Tz. 30)

Vgl. im Zivil-Recht →Angewandte_Forschung, vgl. →FuE Glossar (200)

Information

bezeichnet, im Allgemeinen eine Auskunft und Daten-Menge (Sachverhalt), sowie im Besonderen: Geeignete Grundlagen, Quellen und deren Einholen in den Methoden-Komponenten zur Governance, um Unternehmungen oder Teilbereiche zu ihren Zielen zu führen (govern) und zu steuern (control)  

vgl. →COSO, →Information, →Kommunikation, →Monitoring

In der Auskunft umfasst die Menge von Daten (Sachverhalt) solche 

    • über ursprüngliche (reale) Personen und Umstände 
    • als Grundlage für Entscheidungen, vor allem zum →Wirtschaften  

Umstände umfassen Daten über: 

    • Gegenstände, Sachen (was, quid) 
    • Ort (wo, ubi) 
    • Zeit-Punkt oder Zeit-Raum (wann, quando) 
    • Gründe, Ursachen (warum, cur) 
    • angewandte Mittel (mit welchen Mitteln, quibus auxiliies)
    • Methoden, Verfahren, Prozesse (auf welche Weise, quomodo) 

[Person ↔ (wer, quis)]  

Wortherkunft: lateinisch informatio = ursprüngliche Vorstellung, Auskunft, Nachricht, Belehrung (das in [eine] Form Gegebene/ gegeben Seiende; Unterschied zu: Datum = das [nur als solches] Gegebene) 

Quellen: →Stowasser, →Duden_HW

Anmerkungen:

Die →Sieben_W_Fragen, lateinisch: quis, quid, ubi, cur, quibus auxiliies, quomodo, quando, seien wissenschaftstheoretisch ausreichend, um einen Sachverhalt abschließend zu beschreiben (Quelle: Erinnerung aus Vorlesungen zum Studium Universale, Bonn 1980er Jahr).

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "informieren" häufig. sowohl im Sinn von "an jemand anderen" Auskunft/ Nachricht/ Belehrung geben verwendet, als auch im Sinn von "sich informieren" und Auskunft einholen

Im besonderen COSO-Kontext bezeichnet "Information" dagegen (nur) das Vorgehen zum Einholen (um Entscheidungen in den Methode-Komponenten zu treffen, "Hol-Schuld"), und wird so abgegrenzt zur Teil-Komponente Kommunikation, die eine Art "Bring-Schuld" definiert.

Wenn jede*r einzelne in diesem Sinn Hol- und Bring-Schuld hat und erfüllt (vergleiche das Konzept der →Verantwortung), funktionieren das ganze System und die Zusammenspiele in geschlossenen Kreisen. 

   

Informations-Grund-Werte

bezeichnen die Werte von →Information für Entscheidungen, die nur dann da sind, wenn sie folgende Eigenschaften haben:   

  • Integrität: sie sind echt, unversehrt und unverändert 
  • Verbindlichkeit: sie sind authentisch (echt), nicht-abstreitbar, glaubwürdig und zuverlässig oder zuverlässig verbürgt
  • Verfügbar: sie sind zu jedem (und/oder vorgegebenen) Zeitpunkt abrufbar und verwendbar (nutzbar) und 
  • Vertraulichkeit: sie sind NUR den zur Entscheidung befugten Personen zugänglich und durch diese abrufbar und verwendbar (nutzbar)   

Quelle:  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/vorkapitel/Glossar_.html 

Informations-Sicherheit

besteht aus Daten-Schutz** und Daten-Sicherheit***, umInformations-Grund-Werte zu bewahren, d.h. Schutz und Sicher-Stellen von 

  • Integrität: es ist sichergestellt, dass Information (bzw. Daten) echt, unbeschädigt, echt und unverändert bleiben  
  • Verbindlichkeit: die Authentizität, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit von Personen und anderen Daten ist gewährleistet 
  • Verfügbarkeit: Daten können jederzeit abgerufen und verwendet (genutzt) werden  
  • Vertraulichkeit: Informationen bleiben NUR für die zur Entscheidung befugten Personen zugänglich, abrufbar und verwendbar (nutzbar)  

**vgl. →eIDAS_VO

***vgl. →DSGVO

Quelle:  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/vorkapitel/Glossar_.html 

Infrastruktur

bezeichnet a. allgemein eine darunter liegende Ordnung**1 oder b. im Besonderen, je nach Art der Gemeinschaft**2 und ihrem Zweck, alle Einrichtungen und Mittel, damit die Gemeinschaft ihre Ziele und Zwecke zu erreicht

Beispiele:

    • Einrichtungen zum Wirtschaften in einem Staat wie**3:
      • Technik für Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Energie- und Wasser-Versorgung, Einrichtungen zur Entsorgung
      • Soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeit-Anlagen, Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen 
         
    • Einrichtungen zur Informations-Verarbeitung in Unternehmen und Institutionen (IT_Infrastruktur)

Quellen: 

**1 aus lateinisch infra = unten, unterhalb (Quelle: Stowasser) und Struktur = Gefüge, zusammenfügende Ordnung, Aufbau, Muster *

*2 zu den Arten von Gemeinschaften vergleiche bitte in →Umsatz Revenue

**3 Bundeszentrale für politische Bildung →https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19727/infrastruktur/ 

vgl. →IT_Infrastruktur, →Infrastruktur, →IT_Grundschutz, →Glossare 

Inhaberpapier

ist eine Urkunde, die ein*e Eigentümer*in - von einer Sache oder einem Recht - a. ausgestellt, sowie mit der er*sie (Aussteller*in) b. erklärt hat, dass der*die Inhaber*in (= Besitzer*in) der Urkunde das darin bestimmte Recht - aus der Sache oder selbst -, gegen den*die Aussteller*in Anspruch nehmen kann

Beispiele: Der*Die Inhaber*in von

Hinweise: Zu einem Inhaber-Papier

vgl. →Inhaberpapier, →Orderpapier, →Schuldverschreibung, →eWpG

inhärent

bedeutet: an etwas haftend/ hängend im Sinn von innewohnend

Wortherkunft aus lateinisch inhaerere = in oder an etwas hängen/ haften/ festhalten

Quellen: →Stowasser, →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/inherent, Brockhaus Enzyklopädie  Band 10, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1989  

Vgl. →inhärent, →Kohärenz 

Inklusion

bezeichnet das Einbeziehen aller Personen-Gruppen in einen jeweils betrachteten Aspekt zu einer Gemeinschaft**1 für gleiche Rechte,  Berechtigungen und Verantwortung, vor allem solcher mit Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen

Wortherkunft: lateinisch includere = (neben einschließen, einsperren hier vor allem) einfügen, einlassen [Quelle: →Stowasser]

Inklusion schafft idR ein besseres Kollektiv-Ergebnis für eine Gemeinschaft**1, weil das Gegenteil (andere Ausschließen**2) das Kollektiv-Ergebnis "nach unten zieht"**3  

**1 Clique, Familie, Team, Unternehmen, Verein, Kommune, Staat, vgl. →Umsatz Revenue Datenblatt

**2 oder: Anderen was wegzunehmen, andere zu zerstören, madig machen, öffentlich bloßstellen, verleugnen, blamieren, schelcht machen, Quelle**3 

**3 Armin Falk, Bonn:Warum wir uns so selten gut verhalten, Podcast 30.09.2022 →https://markt-und-mittelstand.podigee.io/8-neue-episode 

Bezug auf →Lieferkette vergleiche: 

    • LkSG
      • 4.(4) "Das Unternehmen hat… die Interessen… der Beschäftigten… und derjenigen, die durch das wirtschaftliche Handeln… in seinen Lieferketten in einer geschützten Rechtsposition unmittelbar betroffen sein können [RegE Begründung: vulnerable_Personengruppe], angemessen zu berücksichtigen."
      • RegE zu § 5.(1) Risikoanalyse: "Eine wichtige Voraussetzung… ist es, die Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auf die Menschen zu kennen, die infolge einer Geschäftsbeziehung mit den Geschäftsfeldern, den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens verbunden sind. ... Kontextabhängige Faktoren, wie die politischen Rahmenbedingungen oder vulnerable Personengruppen sind in die Analyse einzubeziehen."
    • in den Indikatoren dazu
      • SDG04 (Bildung):
        • 4.5.1 Paritätsindizes nach: • weiblich/männlich • ländlich/städtisch • Vermögen • Behinderungen • (indigene) Bevölkerungs-Gruppen • Beeinträchtigung durch Konflikte
      • SDG08 (Wirtschaft, Beschäftigung und Arbeit):
        • 8.3.1 Informelle Erwerbstätigkeit: nach Geschlecht
        • 8.5.1 Stunden-Verdienst nach: • Geschlecht • Alter • Beruf • Behinderungen
        • 8.8.1 tödliche Arbeits-Unfälle nach: • Geschlecht und • Migrations-Status
      • SDG09 (Infrastruktur, Industrie und Innovation):
        • 9.1.1 Anteil Bevölkerung: • ländlich
      • SDG11 (Städte und Siedlungen) und →SDG16 (Gesellschaft, Justiz und Institutionen): 
        • zum Beispiel 11.1.1f. Anteil Bevölkerung mit geringem Einkommen nach: • städtisch/Slums/unzureichender Wohnraum • Geschlecht • Alter 
    • Literatur-Quellen: 

Weltweit hat die "inklusiv"-Eigenschaft Bedeutung in den folgenden SDG Zielen und Indikatoren: 

Vgl. →Inklusion, →Weltbuerger*in_Glossar

Insider-Informationen

sind solche, die geeignet ist, einen Börsen-Kurs oder Markt-Preis zu beeinflussen, bzw.  nach der EU Marktmissbrauchs-Verordnung grundsätzlich 

  • nicht öffentlich bekannte präzise Informationen  
  • die
    • direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten
    • oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen
  • und die geeignet wären,
    • im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens
    • den Kurs
      • dieser Finanzinstrumente
      • oder damit verbundener derivativer Finanzinstrumente
    • erheblich zu beeinflussen. 

Quelle: →https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenleitfaden/Modul3/Kapitel1/Kapitel1_2/Kapitel1_2_1/kapitel1_2_1_node.html Stand 25.12.202, mit Verweis auf die MAR Artikel 7.(1).a 

vgl. →MarktmissbrauchsVO/→MAR, →Insider-Informationen

InsO

Abk.f. Insolvenz-Ordnung, regelt, wie bei Zahlungs-Unfähigkeit (§§ 16, 17), drohender Zahlungs-Unfähigkeit (§ 18) oder Überschuldung  (§19**) von einer natürlichen oder juristischen Person (§11) verfahren werden kann 

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/ 

**nur juristische Person, im Zusammenhang siehe unter: →http://www.gesetze-im-internet.de/inso/BJNR286600994.html#BJNR286600994BJNG001200000

im Vergleich zum →Konkurs-Verfahren, in dem in der Regel das Geschäft des Schuldners beendet wird, soll das deutsche →Insolvenz-Verfahren möglichst "zum Erhalt des Unternehmens" (§ 1) führen  

Wortherkunft aus lateinsch solvere = lösen, zahlen, Schuld abtragen, mit der Negation "in" = Nichtzahlung, Nichttilgung (Quelle: Stowasser

Integrität_von_Daten

und von Informationen ist nur dann gegeben, wenn sie echt, unversehrt und unverändert sind**1 

In einem Elektronischen Dokument wird der Beweis der Integrität von einer Aussage**2 durch eine Person**3, und von ihrem Bezuges auf Informationen, Daten und/oder Texten, die beide in diesem Dokument enthalten sind, nur durch qualifizierte elektronische Signatur (qeSignatur) hergestellt. 

Mit anderen Worten:

In der elektronischen (digitalen) Welt ist nur die qeSignatur (BGB § 126a) der Schriftform (BGB § 126, mit Unterschrift) in der physischen Welt gleich gestellt. Oder: 

Nur die qeSignatur gewährleistet die gleiche Verbindlichkeit**1 wie die Schriftform. 

Der Nachweis der Integrität von einer Aussage**2 und von ihrem Bezug auf die Informationen, die in beide einem Dokument enthalten sind, kann auch durch die fortgeschrittene Signatur (feSignatur) geführt werden, allerdings nur durch den*die Absender*in selbst. 

**1 Überblick siehe →Informations-Grund-Werte 

**2 Eine Aussage kann sein eine: Willens-/ Erklärung, Bestätigung, Verpflichtung und ähnliches, die nicht (mehr) abstreitbar und glaubwürdig sein soll bzw. die den Wert der Verbindlichkeit**1 hat  

**3 Person = →natürliche Person oder → juristische Person 

 Vgl. bitte 

→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen) 
→Integrität_von_Daten 

 

Intelligenz

bezeichnet die Fähigkeit, a. Dinge aufzunehmen (wahrzunehmen), zusammen mit der Fertigkeit, b. diese gedanklich durchzugehen, um c. zu einer Auffassung** zu gelangen, d. die Fähigkeit der Reflexion von alle dem, sowie e. daraus zu lernen

** Zum Unterschied zwischen 'Auffassung' und 'Meinung':

    • Meinung stellt eine AN-Sicht dar (Wortherkunft wohl aus dem keltischen mian = Wunsch, Verlangen; Quelle →Duden_HW),
    • Auffassung stellt eine EIN-Sicht dar, die mit Gedanken-Gang BEGRÜNDET/ begründbar ist

Wort-Herkunft:

    • aus lateinisch intellegentia = Einsicht [haben oder genommen haben], Verstand, Fassungsvermögen (iSv →Fähigkeit), →Kenntnis, Verständnis (Auffassung, iSv →Fertigkeit),
      Quelle: →Stowasser;
    • wohl abgeleitet aus lateinische inter = zwischen und legere = sammeln, auslesen/ wählen, sehen, durchgehen/-laufen (Quelle: →Duden_HW)

Vgl. →FuE Glossar (200), →Intelligenz, →KI

interner_Faktor

ist eine Eigenschaft, Einflussgröße oder ein Aspekt, den eine handelnde Person (aktiv) beeinflussen kann 

Penant: →externer_Faktor

Internet-Kürzel für Länder

sind so genannte Country Codes aus Buchstaben und Zahlen, die sich auf ein bestimmtes Land beziehen. Quelle: https://www.iso.org/iso-3166-country-codes.html - Standard Nr. 3166 der International Organization for Standardization (ISO)

inter partes

Kurz-Bezeichnung für: zwischen den (Vertrags-Parteien); Herkunft: Latein 

Intervall-Prognose

ist eine, nach DRS_20 zulässige Prognose-Art mit der 

  • Angabe einer Band-Breite zwischen zwei Zahlen-Werten 
  • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz zwischen x und y Euro 

  •  

→DRS_20.11 und DRS_20.130

INTOSAI

Abk.f. International Organization of Supreme Audit Institutions 

https://www.intosai.org/

INTOSI ist Netzwerk-Partnerin der →IFAC

Mitglied der INTOSAI ist unter andern der Bundesrechnungshof (→https://www.bundesrechnungshof.de/de)

Kontakt über: INTOSAI General Secretariat Rechnungshof Österreich, Wien 

Inventar

ist ein erstelltes Verzeichnis (Liste), zum Beispiel 

  • zur Buchführung**1: über Grundstücke, Forderungen und Schulden, Bargeld, sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Anlage-Vermögen) und ihren Werten 
  • zum Risiko-Management**2: über identifizierte Risiken (und Chancen) 
  • zur Treibhausgas-Bilanz**3: über Quellen mit Ihren Emissionen**4 und Senken mit ihrem Entzug 
  • zur Bestandsaufnahme, um neue Verfahren (Abläufe) in Unternehmen einzuführen.

 Quellen: 

**1 Siehe →HGB § 240  

**2 Siehe Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 n.F.) Stand: 27.05.2020, Tz. 17 

**3 Vgl. →THG_Bilanz, →THG_Quelle, →THG_Senke   

**4 Siehe →Scope_1_Emission, →Scope_2_Emission, →Scope_3_Emission, →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, →THG Glossar 

Inventur

ist das Erstellen eines Verzeichnisses (Inventar), oft mit einem bestimmten Verfahren bzw. einer bestimmten Methode 

vgl.  →HGB § 241

Inverses_Denken

bezeichnet eine Praktiker-Methode, um bei Überlegungen oder Bewertungen andere oder weitere Lösungen zu finden als bisher, indem ein Ausgangs-Punkt gewählt wird, der entgegen dem in den bisherigen Überlegungen gesetzt ist (Perspektiven-Wechsel) 

Wird im Englischen häufig auch Reverse Thinking oder Inverse Thinking genannt (umgedrehtes, invertiertes Denken); diverse Quellen n_n 

Begriff hat zum Beispiel Bedeutung bei: Chancen und Risiko Identifikation 

Investition

ist das Halten**1, Hingeben oder Einsetzen von jeder Art Asset (Vermögen), oder das Betreiben von Aufwand, um eine Chance auf Ertrag**2 oder Einnahme in der Zukunft zu haben 

Bei →Finanzen (= nur: Geld) ist das eine →Auszahlung, um eine Chance auf →Einzahlung in der Zukunft zu haben.

**1 im Sinn von: Be-halten = Gegenteil von Verbrauchen (→Konsum)

**2 vorrangiger Begriff in der Landwirtschaft 

Wortherkunft: wahrscheinlich im 19. Jahrhundert aus italienisch investire = etwas (damals: mit dem Schiff) anfahren, an etwas anlegen; Quelle: Duden_HW

Vergleiche bitte: →Asset (Vermögen), →Aufwand, →Chance, →Ertrag**2,Einnahme; →Was das soll (700, 930)

Investment

wörtlich übersetzt = Investition, Vermögensanlage, bedeutet   

  • in der Regel: eine reine Geld-Investition als Eigen- oder Fremd-Kapital-Gebende*r in ein Unternehmen**1 oder einen Fonds, um Zukunfts-Chancen auf Einzahlungen zu haben;   
  • dagegen kann der Begriff "Investition" auch eine Investition in Anlagevermögen durch ein Unternehmen bedeuten (= Zugänge**2 zum Anlagevermögen**3), um Chancen auf Ertrag oder Einnahmen zu haben   

**1 das heißt: Investition in Anteile (Eigenkapital), oder etwa mit Darlehen oder in Schuldverschreibungen (Fremdkapital), die NICHT an Börsen gehandelt werden (Vermögensanlage im Sinn der BaFin**  →https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/WA/Vermoegensanlage/Vermoegensanlage_node.html

**2 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__284.html Absatz (3) Satz 2  

**3 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (2).A  

vgl. →Fonds-Glossar

 

Investmentgesellschaft

ist ein Investmentvermögen in der Rechtsform**1 entweder a. einer Investmt_AG**2 oder b. Investmt_KG; beide sind je eine eigenständige Rechtsform**3, die sich aus i. einem Verweis auf das AktG bzw. HGB, und mit ii. Modifikationen im KAGB bestimmt 

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (11)

**1 das heißt:

    • Die Gesellschaft (→AG**2 oder →KG) ist Eigentümerin (→Rechtsträger*in) des Fonds-Vermögens und 
    • Anleger*innen haben Anteile an dieser Gesellschaft 

[vgl. dazu mögliche "rechtliche Form" von →OGAW]

**2 eine →AG und Investmt_AG sind je eine →Kapitalgesellschaft

 **3 siehe eigene Unterabschnitte in →KAGB Kapitel 1 Abschnitt 4  und Überschriften zu den nachfolgenden Paragrafen für

**4 jeweils nach ebenda Absatz (2) gelten umfangreiche Regelungen aus dem AktG explizit NICHT, vor allem nicht die Vorschriften über

und vgl. anschaulich die Bezeichnungen für die Firma

Hinweis: Es sind die Begriffe

    • Investmentunternehmen bestimmt für jede*n Bilanzierenden zur (Pflicht-gemäßen oder analogen) Anwendung der Vorschriften des HGB zu Ansatz, Bewertung und Ausweis von Anteilen an solchen Unternehmen, und
    • Investmentgesellschaft bestimmt, damit ein solches Unternehmen seine Pflichten nach dem KAGB anwendet (und erfüllt). 

(vgl. Aussagenlogik_der_Juristerei)

Vgl. →Rechtsform, →Fonds-Glossar

Investmentunternehmen

sind (a)  Unternehmen, deren einziger  ♦Zweck darin besteht, ihre Mittel ♦anzulegen in: Wertpapiere, Immobilien, andere Werte, mit dem einzigen ♦Ziel, das •Risiko der Investitionen zu verteilen, und ihre Aktionäre*innen/Gesellschafter**innen zu •beteiligen an: dem Gewinn aus der Verwaltung ihres Vermögens zu beteiligen; oder (b) mit Investmentunternehmen Verbundene_Unternehmen, die ein festes Kapital, und den einzigen Zweck haben, voll eingezahlte Anteile zu erwerben, die von diesen Investmentunternehmen ausgegeben worden sind, zu erwerben [unbeschadet bleibt EU_RL_2012/30EU Artikel 22.(2).h]

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 Kapitel 2 Artikel 2 Nummer 14 

Hinweis: Es sind die Begriffe

    • Investmentunternehmen bestimmt für jede*n Bilanzierenden zur (Pflicht-gemäßen oder analogen) Anwendung der Vorschriften des HGB zu Ansatz, Bewertung und Ausweis von Anteilen an solchen Unternehmen, und
    • Investmentgesellschaft bestimmt, damit ein solches Unternehmen seine Pflichten nach dem KAGB anwendet (und erfüllt). 

(vgl. Aussagenlogik_der_Juristerei)

Investmentvermögen_iSd_KAGB

ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen,

  • der von einer Anzahl von zwei oder mehr Anlegern Kapital einsammelt,
  • um es gemäß einer festgelegten Anlage-Strategie
  • zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und
  • zwar nur ein Unternehmen innerhalb des Finanzsektors ist.

Genauen Wortlaut siehe bitte: →http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html  Absatz (1) 

vgl. →Organismus, →Fonds-Glossar

InvestmtG

Abk.f. Investmentgesellschaft

Begriffsbestimmung siehe →Investmentgesellschaft, vgl. →Fonds-Glossar

InvestmtV

Abk.f. Investmentvermögen, meint: Organismus für gemeinsame Anlagen im Sinn des KAGB 

Begriffsbestimmung siehe bitte im Glossar dazu via →Fonds-Glossar 

IPCC

Abk.f. The Intergovernmental Panel on Climate Change (Weltklimarat), Genf, ist das Gremium der Vereinten Nationen (UN) um wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel zu beurteilen 

https://www.ipcc.ch/ 

Es veröffentlicht unter anderem die Liste der Treibhausgase (THG; englisch: greenhouse gas, GHG), vgl. →https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/glossary/Greenhouse gas (GHG), und legt die Grad-Zahlen für die CO2-Äquivalente fest (CO2_eq)

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC 

IPPF

Abk.f. International Professional Practices Framework, übersetzt: Die internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision

https://www.diir.de/fachwissen/standards/ 

vgl. →IIA, →DIIR

IPSASB

Abk.f. International Public Sector Accounting Standards Board, Gremium der →IFAC für Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

https://www.iaesb.org/ 

IRC

Abk.f. Integrated Reporting Committee

IRS_de

Abk.f. Internes Revisions-System (mit Internet-Kürzel für Deutschland) 

Gehört zu den so genannten Corporate Governance Systemen, mit denen sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW PS 981 Tz. 5

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 
    • "Die Verpflichtung des Vorstands, für... eine angemessene interne Revision zu sorgen" gilt in AktG § 91.(2) seit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) von 1998, Quelle: RegEhttps://dserver.bundestag.de/btd/13/097/1309712.pdf Begründung Seite 15 
    • Vergleiche zum Thema:  
      • IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Internen Revisionssystemen (IDW PS 983) 03.03.2017 
      • DIIR Revisionsstandard Nr. 3, Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessments)

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS 

IRS_us

Abk.f. Internal Revenue Service, = Nationale Behörde für Steuern in den USA 

https://www.irs.gov/privacy-disclosure/irs-privacy-policy 

IR_Framework

Abk.f. Integrated Reporting Framework; ist ein Rahmenwerk des →IIRC für Unternehmens-Berichte

  • mit integrierten finanziellen und nicht-finanziellen Aspekten
  • für effiziente Kapital-Allokation, finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit. 

→https://integratedreporting.org/resource/international-ir-framework/

ISA

Abk.f. International Standard on Auditing**, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC

**Prüfung von historischen Finanz-Informationen 

Hinweise:

    • Die Sammlung der ISA veröffentlicht das IAASB in Jahres-Ausgaben des "Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services"

https://www.iaasb.org/standards-pronouncements 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC)

ISACA

Abk.f. Information Systems Audit and Control Association, ist ein internationaler Berufsverband aus IT-Revisioren, IT-Sicherheitsmanager und IT-Governance-Beauftragten zur Ausbildung und Weiterentwicklung von Mitgliedern und Interessentinnen 

https://www.isaca.org/ 

Quelle: BSI →https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ACS/DE/leitfaden_CSC_v2.html Februar 2020 Seite 9 

Das BSI kooperiert mit dem ISACA Germany Chapter e.V. →https://www.isaca.de/ 

ISAE

Abk.f. International Standard on Assurance** Engagement, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC 

**zu anderen als historischen Finanz-Informationen 

vgl. →IFAC, →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISQM (früher: ISQC), →ISAE,  →Ethik Glossar

ISCED

Abk.f. International Standard Classification of Education (Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens) der UNESCO und von OECD und Eurostat für einheitliche Bildung-Statistiken mit 9 Stufen: 

ISCED 0 Elementarbereich 

    • 01 Frühkindliche Bildung: Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren
    • 02 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt

ISCED 1 Primarbereich (Grundschulen und andere)

ISCED 2 Sekundarbereich I (Weiter führende Schulen bis Sekundarbereich II) 

ISCED 3 Sekundarbereich II (i.d.R. bis Hochschul-Reife) 

ISCED 4 Postsekundärer nicht-tertiärer Bereich (i.d.R. Berufs-/Fach- Schulen) 

ISCED 5 Kurzes tertiäres Bildungsprogramm (vor allem Meister-Ausbildung) 

ISCED 6 Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

ISCED 7 Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

ISCED 8 Promotion

ISCED 9 Keinerlei andere Klassifizierung (die keinerlei andere Klassifizierung zugeordnet werden /können) 

Quelle: →https://www.datenportal.bmbf.de/portal/de/G293.html 

Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE

iSd

Abk.f. im Sinn des/der  

ISO

Abk.f. International Organization for Standardization, CH-Geneva (Central Secretariat) 

https://www.iso.org/home.html 

ISQC

Abk.f. International Standard on Quality Control des IAASB, abgelöst am 17.12.2020 durch ISQM 1 und ISQM 2 (siehe bitte ebenda) 

vgl. →IAASB, →ISQM

ISQC_1

Abk.f. International Standard on Quality Control No. 1 des IAASB, abgelöst am 17.12.2020 durch ISQM 1 und ISQM 2 (siehe bitte ebenda) 

vgl. →IAASB, →ISQM (früher: ISQC_1)  

ISQM

Abk.f. International Standard on Quality Management des IAASB, umfasst vor allem den

  • ISCM 1 zum Qualität-Management (Praxis-Organisation) für Unternehmen, die Abschluss-Prüfungen oder verandte Dienste durchführen, und
  • ISQM 2 zur Bewertung der Engagement-Qualität (Auftrag-Durchführung) 

https://www.iaasb.org/standards-pronouncements

Beide Standards vom 17. Dezember 2020 ersetzen den ISQC 1, in dem die QM Regelungen für die beiden Bereiche Praxis-Organisation und Auftrag-Durchführung zusammengefasst waren. 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE, →ISAE, →ISRS, →Ethik Glossar

ISRE

Abk.f. International Standard on Review** Engagements, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC 

**Sorgfältige/ Prüferische Durchsicht von historischen Finanz-Informationen 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE 

ISRS

Abk.f. International Standard on Related** Services, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC

**Services bezogen auf Finanz-Informationen, zum Beispiel ein Auftrag mit bestimmter Vorgehensweise oder zur Erstellung 

vgl. →IFAC, →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISQM (früher: ISQC), →ISRS, →Ethik Glossar

ISSB

Abk.f. International Sustainability Standards Board, Gremium für Standards für Angaben (Disclosures) zu Nachhaltigkeit-Aspekten in Unternehmens-Berichten nach IFRS 

https://www.ifrs.org/groups/international-sustainability-standards-board/ 

vgl. →Angabe_im_Anhang, →IASB, →ISSB

iSv

Abk.f. im Sinn von

IT

Abk.f. Informations-Technik, bezeichnet alle technischen Mittel, um Informationen zu verarbeiten oder zu übertragen

Zur Verarbeitung von Informationen gehören:

    • die →Daten-Verarbeitung im Sinn der →DSGVO
      und zusätzlich gemäß →BSI die 
    • Übermittlung 
    • Programm-gesteuerte Verarbeitung 
    • Interne Darstellung 

Quelle: BSI https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/Webs/ACS/DE/Informationen-und-Empfehlungen/Informationen-und-weiterfuehrende-Angebote/Glossar-der-Cyber-Sicherheit/glossar-der-cyber-sicherheit_node.html Stand 07.09.2021 

vgl. →IT, →Cyber, →Datensicherheit Glossar (940), →Datenschutz Glossar (502)

IT_Grundschutz

bezeichnet

  1. die Gesamtheit von Maßnahmen zum Schutz von Daten und Technik, und zwar in der IT_Infrastruktur, in der Organisation, für das Personal und in der Technik selbst, 
  2. einen Zustand, in dem die vom BSI empfohlenen Standard-Sicherheitsmaßnahmen hinreichend umgesetzt sind,
  3. eine Methodik zum Aufbau eines Sicherheits-Management/-Systems
  4. eine Methodik zur Absicherung von Informations-Verbünden durch Standard-Sicherheitsmaßnahmen

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132764 

vgl. →IT_Infrastruktur, →IT_Grundschutz, →Glossare 

IT_Infrastruktur

bezeichnet alle Einrichtungen zur digitalen Informations-Verarbeitung, a. im Allgemeinen unterteilt nach a.1 Hardware, a.2 Software, a.3 Anwender/User-Organisation und a.4 Einrichtungen zum Vernetzen, oder b. im Besonderen beim IT_Grundschutz bestehend aus nur die Einrichtungen zum Vernetzen

Quellen:

zu a. diverse, unter anderen: WP Handbuch 17. Auflage 2021 L.639, mit Verweis auf IDW RS_FAIT_1:

"alle technischen Einrichtungen und Ressourcen sowie organisatorischen Maßnahmen ... für ... die Daten-Verarbeitung erforderlich sind"

zu b. →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132764:

"die für die Informationsverarbeitung ... genutzten Gebäude, Räume, Energieversorgung, Klimatisierung und die Verkabelung ... Die IT-Systeme und Netz-Koppelelemente gehören nicht dazu."

vgl. →IT_Infrastruktur, →Infrastruktur, →IT_Grundschutz, →Glossare 

iVm

Abk.f. in Verbindung mit

i_S_d

Abk.f. im Sinn des/der  (Paragraf/Vorschrift)

i_S_v

Abk.f. im Sinn von

i_V_m

Abk.f. in Verbindung mit 

J

JA

Abk.f. Jahres-Abschluss

vgl. →Abschluss

Journal

ist einer der drei grundlegenden Bestand-Teile, die kaufmännische Bücher haben müssen:  • Beleg - für jeden Geschäfts-Vorfall •  Journal - mit der zeitliche Reihen-Folge der Geschäfts-Vorfälle •  Konto - für deren sachliche Ordnung**1  

             

Quellen:

Beleg-, Journal- und Konto-Funktion sind erfüllt, wenn in der Buchführung mindestens die folgenden Angaben erfasst bzw. dargestellt sind (IDW: Tz'n 36,37, 44 und 47):

  1. Buchungs-Text oder Buchungs-Schlüssel - hinreichende Erläuterung des Vorgangs/ Geschäfts-Vorfalls
  2. Buchungs-Betrag bzw. Mengen- und Wert-Angaben, aus denen er sich ergibt 
  3. Beleg-Datum - Zeitpunkt des Geschäfts-Vorfalls  zur Bestimmung der Buchungs-Periode 
  4. Autorisierung - Bestätigung durch den Buchführungs-Pflichten 
  5. Konto 
  6. Konto-Bezeichnung 
  7. Gegenkonto 
  8. Gegenkonto - Bezeichnung 
  9. Beleg-Nummer (Ordnungskriterium, Kennzeichnung der Buchung, Beleg-Verweis) 
  10. Buchungs-Datum - Zeitpunkt der Buchung 

Vergleiche bitte in den Gesetzes-Texten zu  

  • Beleg:  "...Handelsgeschäfte ersichtlich machen*a (Satz 1), ...richtig*b (auch: wahr*c), ...den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend*d..."
       
  • Journal: "...Entstehung und Abwicklung*a (Satz 3), ...vollständig, zeitgerecht*b..."

  • Konto: ...Überblick*a (Satz 2), ...geordnet*b..."

*a HGB § 238.(1), Entsprechendes siehe AO § 145.(1)
*b HGB § 239.(2), Entsprechendes siehe AO § 146.(1) 
*c AO § 154, StGB § 283b  
*d HGB § 264.(2).S1

**1 Hinweis: die Zusammenfassung von Konten zu Konten-Gruppen sowie die Addition ihrer Salden erlaubt die Darstellung der Posten in einem Jahres-Abschluss, siehe dazu bitte: 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html  

   

Journalfunktion

st eine der drei Grund-Funktionen der Buchführung:  •  Journalfunktion - um die Geschäfts-Vorfälle in ihrer zeitlichen**1 Reihen-Folge darstellen zu können  •  Kontofunktion - um sie nach sachlichen Kriterien**2 ordnen zu können • Belegfunktion - um jeden Geschäfts-Vorfall belegen zu können 

Nähere rechtliche Details siehe bitte →Beleg, →Journal beziehungsweise →Konto

**1 vergleiche französisch tous/ le jour = jeden/ der Tag 

**2 Ein sachliches Kriterium kann zum Beispiel sein: die Zugehörigkeit des Soll- oder des Haben-Eintrags einer Buchung zu

 Vgl. italienisch il conto = die Rechnung, die Abrechnung, das Konto (im Sinn einer Ab-/Schlussrechnung) 

Vgl. →GoB Glossar   

Jurisdiktion

bezeichnet, von den Drei Haupt-Funktionen zur →Gewalten-Teilung im Staat, die das/ein Gesetz AUSLEGENDE UND es in der Rechtsprechung** KONKRETISIERENDE Funktion: Gerichte

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Absatz (2): "Rechtsprechung"

**lateinisch: = jus dicere   

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Gewaltenteilung im Staat, →Legislative, →Exekutive, →Jurisdiktion 

juristische_Person

ist eine Konstruktion des Gesetzes für eine Vereinigung von Menschen (→natürliche Personen), damit diese eigenständig Träger*in oder Erwerber*in von Rechten und Pflichten sein kann. 

Siehe insbesondere:

Vgl. →Handelsregister, →juristische_Person, →Person

 

K

KA

Abk.f. Konzern-Abschluss bzw. Konzernabschluss (Hinweis auf HGB §§ 290ff.) 

KAGB

Abk.f. Kapital-Anlage-Gesetzbuch 

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html 

Hinweise: 

    • Das KAGB regelt die Rechte und Pflichten für ein Investmentvermögen, das heißt: jeder Organismus
      • für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und
      • der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. 

    • Vgl. →Kleinanlegerschutzgesetz

   

Kalibrieren

bezeichnet hier das Einstellen einer Norm für qualitative (Aussagen) oder quantitative (Maße) Indikatoren in einer Skala (im Sinn von: Justieren)

Quelle: Angelehnt an den Begriff in der Messtechnik nach Brockhaus Enzyklopädie Band 24, Mannheim 1990; Kalibrieren wird dort auch als Justieren bezeichnet; in der Fertigungs-Technik bezeichne der Begriff das abschließende Umformen eines Werkstücks auf ein genaues Maß; Wortherkunft dei aus dem arabischen: qālib = Form, Modell oder (Schuster-) Leiste

Kalkulation

bezeichnet bestimmte Berechnungs-Schemata für Entscheidungen (z.B. Kapazitäten, Preise) und Bewertungen (z.B. Vorräte), oft auch "Kostenrechnung" oder "Kosten- und Leistungs-Rechnung" genannt

Details siehe →material/kalkulation.html

Hinweise dazu im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

kalkulatorische_Kosten

sind solche, die nicht oder anders in der GuV erfasst sind, und für Entscheidungen über Preise oder Kapazitäten hinzu gerechnet oder ersetzt werden müssen 

vgl. →material/kalkulation.html 

Kammerberuf

bezeichnet eine Erwerbstätigkeit (Beruf) mit einer gewissen Funktion für das Gemeinwesen, gesetzlichen Ordnung und eigenständigen Institution (Kammer) und Organisation zur funktionalen Selbstverwaltung 

vgl. →https://www.kammerrecht.de/category/kammergesetze/, →Funktion

Wortherkunft von "Kammer" aus lateinisch camera = das Gewölbe [Q. →Stowasser] im Sinn von: Raum, Zimmer, Halle, Saal für unterschiedliche Zwecke, zum Beispiel für: Wohnen, Schlafen, Vorräte, Versammlungen (auch von Mitgliedern, →Organen, Ratsleuten oder einem Gericht) 

KapErtrSt

Abk.f. Kapital-Ertrag-Steuer bzw. Kapitalertragsteuer 

vgl. →Kapitalertragsteuer

KapG

Abk.f. Kapital-Gesellschaft bzw. →Kapitalgesellschaft

Pendant: →PersG 

Kapital

ist im Allgemeinen der Bestand an verfügbaren Mitteln, um Erträge oder Einnahmen zu erzeugen. Im Besonderen hat der Begriff Bedeutung je nach Kontext: 

Volkswirtschaftlich ist Kapital der Bestand an verfügbaren Mitteln, um Güter und Dienstleistungen zu erzeugen (Produktions-Faktoren). 

Betriebswirtschaftlich ist Kapital das Vermögen in der Bilanz, das einem Unternehmen 

    • zum aktiven Handeln zur Verfügung steht (Aktiva) 
      und gleichzeitig 
    • von dessen Eigentümer*innen [= Eigenkapital-Gebende] und von Dritten [= Fremdkapital-Gebende] (passiv) zur Verfügung gestellt worden ist (Passiva). 

Das International Integrated Reporting <IR> Framework (IR_Framework) differenziert die folgenden sechs Kapital-Arten (die so genannten "Six Capitals"; Auflistungen dazu sind Beispiele): 

  1. Finanz-Kapital 
    • Geld, Kredit, Ausleihung, Anleihe, Unternehmens-Anteil, Aktie 
  2. Natural-Kapital  
    • Luft, Wasser, Boden, Rohstoffe, Wald 
    • Biologische Vielfalt und gesundes Ökosystem 
  3. Human-Kapital  
    • Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse (Kompetenz
    • Ethik, Motivation, Compliance 
  4. Intellektuelles  Kapital 
    • Patent, Copyright, Software, Lizenz 
    • Funktionsfähige/s Organisation, Zusammenwirken (System) und Verfahren, Dokumentation  
  5. Manufaktur-Kapital 
    • Sachanlage, Vorräte [vgl. HGB § 266.(2)
    • Infrastruktur wie Straßen, Häfen, Brücken, Müll-Bearbeitung und Wasser-Versorgung 
  6. Sozial-Kapital 
    • Rechts-Struktur, Rechts-Infrastruktur
    • Funktionierende/r Vertrauensschutz, Handelsbräuche, Verkehrssitten
    • Marke, Reputation 
    • Öffentlich-rechtliche Genehmigungen 
    • (Vgl. →sozial, →Sinn und Zweck der Steuern

 

 

Literatur-Quellen: 

  • Brockhaus Enzyklopädie 1990
  • International Integrated Reporting Council (IIRC): The International Integrated Reporting <IR> Framework, 2013 

Kontext Sustainable Development Goals siehe →How SDG fit 2 6 Capitals which hit P&L

Kapitalerhaltungs-Grundsatz

bezeichnet die Regel: das Kapitel (einer juristischen Person) ist zu erhalten, etwa durch Verbote des Auszahlung von, zur Erhaltung des Stammkapitals benötigtem Vermögen (GmbhG), Geschäftsguthaben von Genoss*innen, Einlagen von Aktionär*innen  
 

Kapitalertragsteuer

ist diejenige Einkommen-Steuer im Sinn von EStG § 43.(1), die durch den Abzug von einem Kapital-Ertrag (Dividende, Verkaufs-Gewinn**1 etc.) erhoben wird UND gemäß EStG § 43a bemessen wird 

Hinweise:

Vgl. →Erhebungsformen_im_EStG 

Gläubiger im Sinn von EStG § 43 ist der*diejenige, dem*der die Kapital-Erträge zufließen; vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44.html Absatz (1) Satz 1.

**1 gilt nicht für Gewinn, wenn der zugehörige Einkauf vor dem 01.01.2009 war

Personen, vor allem: Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute, welche (im Auftrag) 

    • welche Ausschüttungen etc. auszahlen und/oder
    • Verkäufe mit Gewinn ausführen

haben in den entsprechenden Fällen den Steuer-Abzug [nach den Vorschriften der Finanz-Verwaltung] für Rechnung des*der Gläubiger*in vorzunehmen. Sie heißen dann

    • Auszahlende Stelle bzw.
    • Ausführende Stelle.

Die Bemessung der Kapitalertragsteuer nach EStG § 43a 

  •  
    • kann auf Antrag (in der Steuer-Erklärung) ersetzt werden, indem
      • eine Günstigerprüfung**2 durchgeführt wird, mit der
      • die Kapital-Erträge nach EStG § 31d.(6)
      • den Einkünften im Sinn des EStG § 2 hinzu gerechnet werden und
      • der tariflichen ESt unterworfen werden,
      • wenn diese zu einer niedrigeren ESt führt

§ 32d.(6)

**2 Die Günstigerprüfung lohnt sich in der Regel nur, wenn

    • der individuelle (tarifliche) Steuer-Satz >25%**3 beträgt (ohne andere Steuern oder Zuschläge) , oder
    • die Summe aller Kapital-Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.

**3vgl. 
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html Absatz (1) 
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html Absatz (1) Satz 1 Nummer 1

Kapitalgesellschaft

meint auf dieser Website die Rechtsformen der AG, KGaA und GmbH entsprechend der Überschrift im HGB Drittes Buch**1 Zweiter Abschnitt**2 

**1 Überschrift: Handels-Bücher 

**2 Überschrift: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften**3 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/ 

**3 die dort im HGB bestimmten Personenhandelsgesellschaften sind solche, bei denen nicht ein*e Gesellschafter*in eine natürliche Person ist, die persönlich haftet, vgl. →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende 

Abkürzung: →KapG

Vgl. →Fonds_Prinzip, Pendant: →Personengesellschaft, →KapitalgesellschaftPendant, →PersG, Unterschiede siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Kapital-Gesellschaft in Start-up Größe 

Kapitalmarkt_orientiert

ist eine Kapital-Gesellschaft nach HGB 264d, wenn sie

  • einen organisierten Markt im Sinn des WPhG 2.(11) durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des WPhG 2.(1) in Anspruch nimmt oder
  • die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. 

Definitionen vgl:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264d.html 

http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html 

 

Vgl. →Kapitalmarkt_orientiert, →Börsen_notiert 

Merksatz: Jede (mit Aktien) Börsen_notierte Gesellschaft ist Kapitalmarkt_orientiert, aber nicht umgekehrt.

Umkehr-Beispiel: zugelassene Anleihe, vgl. HGB § 266.(3).C.1. Aktie = Eigenkapital, Anleihe = Fremdkapital

   

Kapitalverwaltungsgesellschaft

ist ein Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, wenigstens ein

  • inländisches_Investmentvermögen,
  • EU_Investmentvermögen oder
  • ausländisches_AIF zu verwalten,

UND mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland.
"Verwaltung eines Investmentvermögens" liegt vor, wenn mindestens die Portfolio-Verwaltung oder das Risiko-Management**1 für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__17.html Absatz (1)

Abkürzung hier: KapVerwaltgG

(2) Die KapVerwaltgG ist entweder

1. eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (externe_KapVerwG), die bestellt ist

      • von einem Investmentvermögen (InvestmtV) oder
      • im Namen des InvestmtV

UND auf Grund dieser Bestellung für die Verwaltung des InvestmtV verantwortlich**2 ist (externe_Kapitalverwaltungsgesellschaft),

oder

2. das InvestmtV selbst (= interne_KapVerwaltgG), wenn

      • dessen Rechtsform eine interne Verwaltung zulässt
        und
      • der Vorstand oder die Geschäftsführung des InvestmtV entscheidet,
        keine externe_KapVerwaltgG zu bestellen;
        in diesem Fall wird das InvestmtV als KapVerwaltgG zugelassen.

Hinweis: (3) Für jedes InvestmtV kann NUR EINE KapVerwaltgG zuständig sein, die für die Einhaltung der Anforderungen dieses Gesetzes [→KAGB] verantwortlich ist.

**1 vgl. →Risiko Management Begriffe

**2 vgl. den Begriff →Verantwortung

vgl. →Fonds-Glossar

KapV

Abk.f. Kapital-Vermögen, Kurz-Bezeichnung für die Art der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinn von EStG §§ 2 und 20  


KapV-Icon

Es gibt 7 Einkunft-Arten (→Einkünfte), davon 3 mit Gewinn-Rechnung und 3 mit Überschuss-Rechnung für die Steuern

Siehe bitte →Einkünfte, →Gewinn-Einkunftsarten und →Überschuss-Einkunftsarten via →Steuer-Vokabeln, und →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist: Von den 7 Einkunft-Arten muss man mal erfahren haben 

KapVerwaltgG

Abk.f. Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinn des KAGB 

Begriffsbestimmung siehe →Kapitalverwaltungsgesellschaft, vgl. →Fonds-Glossar

Katastrophe

bezeichnet ein Geschehen mit ♦Gefahr oder ♦Schädigung in •Leben, •Gesundheit, •natürlichen Lebens-Grundlagen oder •bedeutenden Sach-Werten für eine •Vielzahl von Menschen, die nur dadurch abgewehrt oder beseitigt werden kann, dass die Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter ♦einheitlicher Führung und Leitung tätig werden  

Quelle für die Begriffsbestimmung: https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Glossar/_functions/glossar.html?nn=19742&cms_lv2=19756 

Hinweis: Für den Katastrophenschutz haben die Länder haben das Recht der Gesetzgebung (Legislativehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html, Exekutivehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html), die Begriffsbestimmung kann in dem entsprechenden Gesetz eines Landes abweichen.  

vgl. →https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/deutsche-strategie-zur-staerkung-der-resilienz-gegenueber-katastrophen-2062054

vgl. →Katastrophe, Gefahr = →Risiko, →Katastrophenschutz, →Notfall Glossar  

Katastrophenschutz

bezeichnet die Organisation für das Zusammenarbeiten der zuständigen Behörden in Kommunen und Staat unter einheitlicher Führung, um Katastrophen-Gefahr abzuwehren oder -Schäden zu beseitigen  

Aktuelle Warnmeldungen siehe bitte: →https://warnung.bund.de/meldungen

Behörden zu unseren Standorten

Quelle für die Begriffsbestimmung: →https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Glossar/_functions/glossar.html?nn=19742&cms_lv2=19756 

Hinweis: Für den Katastrophenschutz haben die Länder haben das Recht der Gesetzgebung (Legislativehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html, Exekutivehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html), die Begriffsbestimmung kann in dem entsprechenden Gesetz eines Landes abweichen.  

vgl. →BBK, →ZSKG, →Zivilschutz, →Katastrophenschutz, →SDG13Notfall Glossar  

Kenntnisse

umfassen Theorie-Wissen und/oder Fakten-Wissen, vor allem Grundsätze, und sind das Ergebnis der Verarbeitung von Information durch Lernen in Theorie und Praxis 

Quelle: EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) Anhang II (Deskriptoren, Beschreiber) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1 und Anhang I (Begriffsbestimmungen) EUR-Lex - 32017H0615(01) - DE - EUR-Lex (europa.eu)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-20-1  

Vgl. →FuE Glossar (200), →Kompetenz, →SDG04

Kernelemente_menschenrechtlicher_Sorgfaltspflicht

bezeichnete 5 Elemente (Komponente n) eines Risiko-Management für, auf  Menschenrechte und auf Umwelt bezogene Risiken:  ♣1. Verantwortung  ♠2. Risiko ID  ♥3. Risiko Einschätzen  ♦4. Info & Berichte  ♣5. Beschwerde ermöglichen 

Mehr Details zu den Kernelementen siehe →Sorgfaltspflichtengesetz, Begriff vgl. Lieferkettengesetz  

Quelle: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Unternehmerische-Sorgfaltspflicht/Fuenf-Kernelemente-Sorgfaltspflicht/fuenf-kernelemente-sorgfaltspflicht.html  

Englisch: https://www.csr-in-deutschland.de/EN/Business-Human-Rights/Corporate-due-diligence/Five-core-elements-of-due-diligence/five-core-elements-of-due-diligence-art.html 

vgl. →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →Ethik Glossar →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship, →Rechtsträger*in

    

KfW

Abk.f. Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Eigentum von Bund und Ländern mit vor allem der Aufgabe, im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen durchzuführen 

https://www.kfw.de/kfw.de.html 

Quellen vor allem: →https://www.gesetze-im-internet.de/kredanstwiag/__1.html, zu den Aufgaben: →https://www.gesetze-im-internet.de/kredanstwiag/__2.html 

KG

Abk.f. Kommandit-Gesellschaft 

Kommanditist*in: = Haftung beschränkt; Komplementär*in: = persönlich Haftende*r (HGB § 161

Einordnung: HGB Zweites Buch (über Handels-Gesellschaften) 2. Abschnitt, siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG019600300

Hinweis: Wenn KEINE natürliche Person ein*e Komplementär*in ist, siehe bitte →Transparenzregister

 vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA 

KGaA

Abk.f. Kommandit-Gesellschaft auf Aktien (AktG §§ 278ff.)

Für Rechts-Verhältnisse gelten

    • mit einem*r Komplementär*in (= persönlich Haftende*r) grundsätzlich die Vorschriften zur KG im HGB 2. Buch (= Handels-Gesellschaften)  2. Abschnitt. 
        
    • im Übrigen die Vorschriften des AktG 1. Buch 

 vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA; →Transparenzregister  

KI

Abkf. f. künstliche Intelligenz, bezeichnet hier die Fähigkeit einer Maschine, a. Daten zu erfassen**a, b. sie mit (rechnerischen) Methoden zu analysiern**b, c. zu einer Darstellung zu gelangen**c, und zwar mit d. eingebauten Rückkoppelungen**d für eine e. höchst mögliche Wahrscheinlichkeit, dass die Darstellung der Kontexte so aufgetreten/

Kilotonne

ist = 1 Tausend Tonnen = 1 • 10^3 t 

Vgl. →Kilotonne, →Megatonne, →Gigatonne (10^3 t, 10^6 t, 10^9 t) 

Zur Schreibweise vgl. →Zahlnamen

Kilotonne_CO2

ist eine Masse aus Kohlenstoff- (C) und Sauerstoff- (O) Atomen mit einem Volumen (ohne Hohlräume) von rund 

  • 509 Tausend Kubikmetern (m^3) 
  • 170 Olympia-Schwimmbecken bzw. 
  • dem Fünftel (0,19) eines Fußballfeldes, das in Höhe des Empire State Building (ESB, 381m) bebaut ist 

Herleitung siehe bitte Anhänge zu →Treibhausgas Volumen 

Kleinanlegerschutzgesetz

ist ein Gesetz**1 zur Änderung einiger Gesetze**2, um den Schutz von Anlegern weiter zu verbessern, weil**3  

  • Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen erhebliche Vermögensschäden erlitten,
  • indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die BaFin unterlagen;
  • die Vermögensschäden dabei auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger beruhten, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden;
  • als Folge dieser irrigen Annahme nicht nur das Vertrauen der Privatanleger, sondern auch das Vertrauen in den Finanzmarkt getroffen wurde.

**1 vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) 

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl115s1114.pdf%27%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1114.pdf%27%5D__1613743449068   

**2  geändert wurden unter anderen: 

http://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/ 
http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/index.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html 

**3 Deutscher Bundestag: Drucksache 18/3994, 18. Wahlperiode, 11.02.2015, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes, A. Problem und Ziel   

Klient*in

bezeichnet die Auftrag gebende Person (die sich vertreten lässt), bedeutet das Gleiche wie →Mandant*in (die Anweisung/ Vollmacht gibt) und wie →Kunde*in (die kundig ist, und [noch] keine Vollmacht gegeben hat) 

Wort Herkunft: lateinisch cliens = die Person, die sich - öffentlich und zum Schutz anschließende - vertreten lässt, und zwar 

    • in Rom
      • durch einen gewählten Vertreter,  oder 
      • vor einem Gericht
        (damals durch den Ältesten [=patronus], heute durch Reichsanwälte*innen) oder 
    • heute vor Finanzbehörden (durch Steuerberater*innen).

Quellen: →Stowasser, →Duden_HW

Vgl. auch englisch client für: der*die Kunde*in/ Auftraggebende 

Kunde*in, →Mandant*in, →Klient*in

 

KMK

Abk.f. Kultusminister Konferenz: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin

https://www.kmk.org/
https://www.kmk.org/impressum.html 

Vgl. →StudAkkStaatV, →MRVO, →KMK, →ECTS, →Über Merkmale von Hochschul-Studiengängen  

KMU

Abk.f. Kleine und Mittlere Unternehmen im Sinn der Empfehlungen der EU Kommission, umfasst die so genannte • Micro Enterprise • Small-sized Enterprise und • Medium-sized Enterprise  

Englisches Pendant: SME = Abk.f. Small and Medium-sized Enterprises 

vgl. →KMU, →SME, →MSME  

Know-how-Monitor

ist ein Anzeiger für den ♦ Grad der Ausprägung von erworbener →Kompetenz (Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten), das heißt: von solchem Know-how und Wissen, das es befähigt, ♦ Einkommen zu erzielen, und zwar in jede der vier ♦ (Lebens-) Situationen in der →steuerlichen Positions-Matrix

Das heißt: Know-how und Wissen sind in der  

     3. in der Reife: top      2. beim Berufs-Einstieg: ausgeprägt   

 

    4. im Finale: rückläufig  1. in der Ausbildungs-Position: im Aufbau 

Abbildung: Monitor für Know-how in den typischen vier (Lebens-) Positionen /Situationen der steuerlichen Positions-Matrix (von rechts unten gegen den Uhrzeiger-Sinn)   

KoArt

Abk.f. Kosten-Art 

vgl. →material/kalkulation.html 

Koheränz

bedeutet allgemein: Widerspruchsfreiheit bzw. die Schlüssigkeit/ Folgerichtigkeit/ Stimmigkeit eines Zusammenhangs, speziell auch: Widerspruchs-Freiheit als Ziel zum Beispiel  

  •  für die Abstimmung von Organisations-Einheiten**1 oder 
  •  einer wissenschaftlichen Theorie**2  

**1 "Politikkohärenz" siehe →NAP Abschnitt V Seite 27  
**2 Quelle: Brockhaus Enzyklopädie Band 12 F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1990 

Wortherkunft von lateinisch co(n) = zusammen und haerere = (an-) haften, (an-) hängen

Weitere Quellen: →https://www.dwds.de/wb/Koh%C3%A4renz,https://dict.leo.org/englisch-deutsch/coherenthttps://de.wikipedia.org/wiki/Koh%C3%A4renz 

Vgl. →inhärent von innewohnend, anhängend 

Kommanditist*in

ist ein*e Gesellschafter*in einer KG, bei dem*der die Haftung gegenüber den Gesellschafts-Gläubiger*innen auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html  

Er*Sie 

    • ist zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt [ebenda § 170] 
    • ist von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen [§ 164] 
    • haftet für Verluste nur bis zu dem Betrag des Kapitalanteils plus rückständiger Einlagen [§ 167.(3)] und 
    • erhält Gewinnanteil bis 4% des Kapitalanteils [§ 168]  

Pendant: →Komplementär*in  

 vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →Komplementär*in, →KG, →KGaA 

Kommunikation

bezeichnet, im Allgemeinen eine Mitteilung oder Verständigung, sowie im Besonderen: Inhalte, Formen, Mittel und Ziel-Personen/-Gruppen für Botschaften in den Methoden-Komponenten zur Governance, um Unternehmungen oder Teilbereiche zu ihren Zielen zu führen (govern) und zu steuern (control)  

vgl. →COSO, →Information, →Kommunikation, →Monitoring

Komparative_Prognose

ist eine nach DRS_20 unzulässige Prognose-Art 

  • Angabe einer Veränderung
    • im Vergleich zu einem Ist-Wert und 
    • der Richtung der Veränderung  
  • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz unter/ über dem aktuellen Wert

→DRS_20.11 und DRS_20.130

Kompetenz

meint im Allgemeinen: Handlungs-Fähigkeit. Zu unterscheiden ist nach: handeln Können (durch • persönliche Eigenschaften) und handeln Dürfen (durch • Vertrag und/oder Anweisung). 

Die persönliche Handlungs-Fähigkeit entsteht aus dem Besitz oder Erwerb von 

    1. Kenntnissen (= Knowledge; Wissen = Know-how)
    2. Fertigkeiten und
    3. →Fähigkeiten (= {Kenntnisse + Fertigkeiten} • {Verantwortung + selbständig})  

bzw.

    1. →Kenntnissen 
    2.  (...) 
    3. →Fähigkeiten (= {Kenntn. + Fertigk.} • {Verwantw. + selbst.}) und
    4. →Einstellungen (→Ethik)  

Quellen:

    •  

Zur Wortbedeutung: competere heißt im Lateinischen unter anderem = kräftig sein (Quelle: →Stowasser

Vgl. →→Kompetenz, →SDG04, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →FuE Glossar (200), →Digitale_Kompetenz, →Weltbürger*in_Glossar

Komplementär*in

ist der*die persönlich haftende Gesellschafter*in einer Kommanditgesellschaft (KG) 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html 

Hinweis: der Begriff ist im Gesetz nicht definiert und in der allgemein (Fach-) Sprache so geläufig 

vgl. →Kommanditist*in, →Komplementär*in, →KG, →KGaA 

Komponente

bezeichnet einen, aus einzelnen Elementen, zusammen gefügten Bestand-/ Teil von einem Ganzen

Wort-Herkunft aus lateinisch con und ponere = zusammen setzen/ stellen/ legen (Quelle: →Stowasser)

Vgl. →Element, →Komponente, →System, →Konzept 

Konkurs

bezeichnet ein Verfahren, in dem das Rest-Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person verteilt wird, weil sie ihre Zahlungen eingestellt hat, und ihre Geschäftstätigkeit endet; im deutschen Recht steht heute dafür der Begriff: Insolvenz 

Wortherkunft aus lateinisch concursus creditorum = der Zusammenlauf der Kreditoren (Gläubiger), Quelle: Stowasser_HW

vgl. →Kreditor*in, →InsO 

Konnossement

ist ein Dokument im Seehandel, durch das der Verfrachter

  • den Empfang des Gutes bestätigt und
  • sich verpflichtet,
    • es zum Bestimmungsort zu befördern und
    • dem*der aus dem Konnossement Berechtigten
    • gegen Rückgabe des Konnossements abzuliefern.

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__514.html 
Angaben auf dem Konnossement siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__515.html 

Konsolidieren

,meint das Zusammen-Setzen/-Fassen**1, Zusammen-Führen**2 beziehungsweise Zusammen-Fügen/-Verdichten**3 von Daten und Informationen nach einem einheitlichen Kriterium 

**1 diese Worte werden für die Konsolidierung von finanziellen Informationen zu einem Konzern-Abschluss verwendet, vgl. in HGB §§ 294.(1), 300.(1)S1 und dazu gehörende Paragraph- und Titel-Überschriften (im Nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis);
einheitliches Kriterium ist dort der "Beherrschende Einfluss" im Sinn von HGB § 290, vor allem durch Mehrheiten von Stimmrechten, durch Rechte um die Organe zu bestimmen, durch Verträge zur Beherrschung oder durch das Innehaben der wesentlichen Chancen und Risiken. 

**2 dieses Wort wird für die Konsolidierung von nicht-finanziellen Informationen in einem Treibhausgas-Bericht (THG-Bericht) verwendet, vgl. DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Anhang A; 
einheitliches Kriterium ist dort die "Kontrolle über die Betriebs-Abläufe" oder der "prozentuale Anteil der wirtschaftlichen Interessen an einer Einrichtung", durch die THGe in die Atmosphäre freigesetzt (Emission) oder der Atmosphäre entzogen werden   

**3 Wortherkunft lateinisch con = zusammen und solidare = dicht machen, fest (solide) machen, verstärken (Quelle: Stowasser

Konsolidierung

meint den Ablauf (Prozess) oder dessen Ergebnis für das Zusammen-Setzen/-Fassen**1, Zusammen-Führen**2 beziehungsweise Zusammen-Fügen/-Verdichten**3 von Daten und Informationen nach einem einheitlichen Kriterium 

**1 diese Worte werden für die Konsolidierung von finanziellen Informationen zu einem Konzern-Abschluss verwendet, vgl. in HGB §§ 294.(1), 300.(1)S1 und dazu gehörende Paragraph- und Titel-Überschriften (im Nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis);
einheitliches Kriterium ist dort der "Beherrschende Einfluss" im Sinn von HGB § 290, vor allem durch Mehrheiten von Stimmrechten, durch Rechte um die Organe zu bestimmen, durch Verträge zur Beherrschung oder durch das Innehaben der wesentlichen Chancen und Risiken. 

**2 dieses Wort wird für die Konsolidierung von nicht-finanziellen Informationen in einem Treibhausgas-Bericht (THG-Bericht) verwendet, vgl. DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Anhang A;
einheitliches Kriterium ist dort die "Kontrolle über die Betriebs-Abläufe" oder der "prozentuale Anteil der wirtschaftlichen Interessen an einer Einrichtung", durch die THGe in die Atmosphäre freigesetzt (Emission) oder der Atmosphäre entzogen werden 

**3 Wortherkunft lateinisch con = zusammen und solidare = dicht machen, fest (solide) machen, verstärken (Quelle: Stowasser

Konsum

ist schlicht: der Verbrauch 

Wortherkunft: lateinisch consumere = verbrauchen, verwenden, vernichten 

Bonmot: Wat fott es, es fott (Volksmund Rheinland) 

Pendant: Investition

Kontierung

bezeichnet die Zuordnung von einem Beleg zu einem Konto, das heißt: die Verknüpfung zwischen einem Beleg und einer Buchung, durch ein Zuordnungs- und Identifikations-Merkmal (Beleg-Nummer) 

Quelle: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html (GoBD BMF 28.11.2019) Rn 50 und Rn 70 fort folgende

Hinweise:

Das BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (GoBD) spricht in Rn 50 über die Zuordnung von einem "Geschäftsvorfall" (mindestens) zu dem Ordnungskriterium privat oder betrieblich 

      • Der Beleg ist die Abbildung von einem →Geschäftsvorfall in der Buchführung, das heißt: DER Beleg entspricht DEM →Geschäftsvorfall 
         
      • Das Konto bezeichnet eine Darstellung, die folgendes enthält: 
         
        • Das Ordnungskriterium (Konto-Nummer)
          sowie
        • die Liste von allen, der Konto-Nummer zugeordneten Geschäftsvorfällen
        • mit der Be-/Rechnung der Summe der Salden, die sich sachlogisch aus den so zugeordneten Geschäftsvorfällen ergeben

Vergleiche bitte: "Zuordnung

        • zwischen Beleg und einer Grund-Aufzeichnung 

- für die so genannte "progressive Prüfung", beginnend beim
Beleg, über die
Grund(buch)aufzeichnungen und
Journale zu den
Konten, danach zur
Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und schließlich zur
Steueranmeldung bzw. Steuererklärung (GoBD ... Rn 33) - 

        • [oder zwischen Beleg und einer] Grundbuch-Aufzeichnung

- für die so genannte "retograde Prüfung", die 
umgekehrt verläuft zur progressiven Prüfung (ebenda Rn 33) - 

        • oder [zwischen Beleg und einer] Buchung"

          (GoBD BMF 28.11.2019 Rn 70)

Dazu gilt: 

        • Das Grundbuch ist in der Regel = das →Journal  
            
        • Eine Grundbuch-Aufzeichnung ist in der Regel = DIE Buchung 
           

Siehe auch: "Verknüpfung

        • zwischen den Belegen und der Grund-Aufzeichnung
        • [oder zwischen Beleg und einer] Grundbuch-Aufzeichnung
        • oder [zwischen Beleg und einer] Buchung." 
           
          (GoBD BMF 28.11.2019 Rn 71 Satz 1) 

Die Zuordnung/ Verknüpfung erfolgt durch ein - eindeutiges - "Zuordnungs- und Identifikations-Merkmal"; dieses Merk-Mal heißt so, weil es

      • die Zuordnung von dem Beleg zu der Buchung,
        und - vice versa - 
      • die Zuordnung von der Buchung zu dem Beleg. 
        Sowie
      • die Identifikation des Merkmals selbst

bezeichnet (siehe bitte GoBD BMF 28.11.2019 Rn 71)

      • und ist in der Regel = DIE Beleg-Nummer (ebenda Rn 76 unten). 

Die Beleg-Nummer muss also erkennbar sein  

      • auf dem Beleg - oder auf einer, mehrere Belege verdichtenden Aufzeichnung für das Konto (Hauptbuch)**1
      • in dem Journal (Grundbuch), beziehungsweise in dessen Darstellung und dort in der Buchung zu dem Beleg, und 
      • in dem Konto (Hauptbuch**2) beziehungsweise in dessen Darstellung. 

**1 siehe bitte GoBD BMF 28.11.2019 Rn 42 
**2 Der Begriff "Hauptbuch" ist gleich dem Begriff "Konto" (ebenda Rn 42)   

vgl. →GoB Glossar

Konto

ist einer der drei grundlegenden Bestand-Teile, die kaufmännische Bücher haben müssen:  • Beleg - für jeden Geschäfts-Vorfall •  Journal - mit der zeitliche Reihen-Folge der Geschäfts-Vorfälle •  Konto - für deren sachliche Ordnung**1  

             

Quelle: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1) Abschnitt 3.2 Stand: 24.09.2002 

Beleg-, Journal- und Konto-Funktion sind erfüllt, wenn in der Buchführung mindestens die folgenden Angaben erfasst bzw. dargestellt sind (Tz'n 36,37, 44 und 47):

  1. Buchungs-Text oder Buchungs-Schlüssel - hinreichende Erläuterung des Vorgangs/ Geschäfts-Vorfalls
  2. Buchungs-Betrag bzw. Mengen- und Wert-Angaben, aus denen er sich ergibt 
  3. Beleg-Datum - Zeitpunkt des Geschäfts-Vorfalls  zur Bestimmung der Buchungs-Periode 
  4. Autorisierung - Bestätigung durch den Buchführungs-Pflichten 
  5. Konto 
  6. Konto-Bezeichnung 
  7. Gegenkonto 
  8. Gegenkonto - Bezeichnung 
  9. Beleg-Nummer (Ordnungskriterium, Kennzeichnung der Buchung, Beleg-Verweis) 
  10. Buchungs-Datum - Zeitpunkt der Buchung 

Vergleiche bitte in den Gesetzes-Texten zu  

  • Beleg:  "...Handelsgeschäfte ersichtlich machen*a (Satz 1), ...richtig*b (auch: wahr*c), ...den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend*d..."
       
  • Journal: "...Entstehung und Abwicklung*a (Satz 3), ...vollständig, zeitgerecht*b..."

  • Konto: ...Überblick*a (Satz 2), ...geordnet*b..."

*a HGB § 238.(1), Entsprechendes siehe AO § 145.(1)
*b HGB § 239.(2), Entsprechendes siehe AO § 146.(1) 
*c AO § 154, StGB § 283b  
*d HGB § 264.(2).S1

**1 Hinweis: die Zusammenfassung von Konten zu Konten-Gruppen sowie die Addition ihrer Salden erlaubt die Darstellung der Posten in einem Jahres-Abschluss, siehe dazu bitte: 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html  

vgl. →Skonto, →Konto, →Kontofunktion  

   

Kontofunktion

st eine der drei Grund-Funktionen, die eine kaufmännische und steuerliche Buchführung erfüllen muss:  •  Kontofunktion - um die Geschäfts-Vorfälle nach sachlichen Kriterien**2 ordnen zu können •  Journalfunktion - um sie in ihrer zeitlichen**1 Reihen-Folge darstellen zu können • Belegfunktion - um jeden Geschäfts-Vorfall belegen zu können 

Nähere rechtliche Details siehe bitte →Beleg, →Journal beziehungsweise →Konto

**1 vergleiche französisch tous/ le jour = jeden/ der Tag 

**2 Ein sachliches Kriterium kann zum Beispiel sein: die Zugehörigkeit des Soll- oder des Haben-Eintrags einer Buchung zu

Vgl. italienisch il conto = die Rechnung, die Abrechnung, das Konto (im Sinn einer Ab-/Schlussrechnung), vgl. →Skonto, →Konto   

Vgl. →GoB Glossar 

Kontokorrent

ist das vertragliche Verfahren für eine Geschäftsverbindung mit einem*r Kaufmann*frau, in dem beider-seitige Leistungen, Ansprüche und Zinsen regelmäßig verrechnet, festgestellt und daraus sich ergebende Überschüsse wenigstens 1x im Jahr ausgeglichen werden; es ist eine andere Bezeichnung für: laufende Rechnung

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__355.html  

Das Kontokorrent ist eines der Handels-Geschäfte im Sinn vom vierten Buch des →HGB (Anzahl und Bezeichnung der Bücher siehe ebenda).

Wortherkunft: vergleiche →Konto und lateinisch concurrere = zusammen-laufen, -treffen oder -stoßen oder herbei eilen (zum Beispiel: zu einem Wettbewerb) [Quelle: →Stowasser]

vgl. →Kontokorrent, →laufende_Rechnung, →Rechnungsabschluss 

KonTraG

Abk.f. Gesetz zur Kontrolle und Transprenz im Unternehmensbereich 

Kontrahenten_Risiko

bezeichnet die mögliche Gefahr, 

  • durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
  • die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en

nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]

Abgrenzungen: Kontrahenten_Risiko versus...

...Kredit_Risiko: 

Das →Kontrahenten-Risiko hier liegt eher in der Zukunft (Ausfall).

Im Unterschied dazu kann das →Kredit_Risiko schon vorliegen, bevor die Vereinbarung zu Leistung und Gegenleistung getroffen wird. 

...Kunden_Risiko: 

Das in DRS_20.11 definierte →Kontrahenten-Risiko hier ist eine Art Gefahr, die einem finanziellem Ziel entgegen stehen kann [→finanzielles_Risiko]. 

Dagegen ist das im GWG definierte →Kunden_Risiko eine Art Gefahr, die dem Ziel-Zustand ohne Verstoß gegen das Geldwäsche-Verbot entgegen stehen kann [→Compliance_Risiko].

  

konvertibel

heißt: umkehrbar, umwandelbar oder verwandelbar; bezeichnet die Möglichkeit bei Finanz-Kapital, Geld in einer Währung in eine andere zu tauschen, oder ein Recht aus einer Schuldverschreibung in eines aus oder auf eine Aktie zu Tauschen   

Wortherkunft aus lateinisch convertere umkehren, umwandeln, verwandeln, verändern, umgestalten (Quelle: Stowasser

Vgl. →Kapital, →Geld, →Anleihe, →Schuldverschreibung, →Gewinn-Schuldverschreibung, →Wandel-Schuldverschreibung, →konvertibel

Konzept

oder auch Konzeption, bezeichnet eine zusammenfassende Grundvorstellung

Wort-Herkunft aus lateinisch con-capere = zusammen-fassen /-erfassen /-begreifen /-nehmen (der Wort-Stamm capere finde sich heute in Worten so verschieden wie: kapieren und [seemännisch:] kapern; Quellen: →Duden_HW, →Stowasser)

Vgl. →Element, →Komponente, →System, →Konzept

Konzern-Lagebericht

meint in der Regel einen Lagebericht im Sinn von HGB §§ 315ff., das heißt: für eine Unternehmens-Gruppe eine, mit Zahlen und verbale Darstellung von 

  • ihrem Geschäfts-Verlauf und ihrem Geschäfts-Ergebnis sowie 
  • der Lage ihres Vermögens, ihrer Finanzen und ihrer Erträge 
  • nach tatsächlichen und wahrscheinlichen** Verhältnissen 

**wahrscheinliche Verhältnisse sind mit Chancen und Risiken darzustellen  

vgl. →Lage-Bericht

Dazu, für welche Unternehmen der Konzern-Lagebericht bedeutsam ist, siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

KoRe

Abk.f. Kosten-Rechnung, oft auch als "Kosten- und Leistungs-Rechnung" oder "Kalkulation" bezeichnet 

siehe →material/kalkulation.html

KoSte

Abk.f. Kosten-Stelle 

vgl. →material/kalkulation.html 

Kosten

ist der Verbrauch von Produktions-Faktoren, Gütern oder Dienstleistungen, der gemessen oder geschätzt und in Geld-Einheiten bewertet wird, Pendant →Leistung 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Kosten_Art

bezeichnet die Art von verbrauchten Produktions-Faktoren, Gütern oder Dienstleistungen;  die GuV nach dem Gesamt-Kosten-Verfahren (GKV) ist grob nach Kosten-Arten gegliedert** 

vgl. →material/kalkulation.html 

**siehe →HGB § 275.(2): Material, Personal, Abschreibungen, Sonstige

Kosten_Stelle

bezeichnet die den betrieblichen Aufgaben-Bereich (Funktion), in dem Produktions-Faktoren, Gütern oder Dienstleistungen verbraucht werden;  die GuV nach dem Umsatz-Kosten-Verfahren (UKV) ist grob nach Kosten-Stellen gegliedert** 

vgl. →material/kalkulation.html 

**siehe →HGB § 275.(3): Produktion (Herstellung), Vertrieb und Verwaltung

Kosten_Träger

bezeichnet eine erstellte Leistung**, dessen Wert pro Stück oder Einheit durch eine Kalkulation ermittelt werden soll  

**meint: eine erstellte Ware oder Dienst-Leistung 

vgl. →material/kalkulation.html

KoTrä

Abk.f. Kosten-Träger 

vgl. →