Background

Glossar

zum Wirtschaften

1

1A_Tipps

Glossare; →Hinweisgeber-Stellen; das Glossar hier, oder einen Eintrag darin mit Hashtag (#), als Lesezeichen in deinem Internet-Browser; SDG04 gibt's hier

17_Ziele

SDGGlobal_Citizenship/Weltbürgertum →Verantwortung 

Ziel_Eigenschaften

5

5P

bezeichnet die fünf Kernbotschaften und je ihren Anfangs-Buchstabe P (Initiale), in welche die 17 UN Ziele zur Nachhaltigkeit ( SDG) eingeteilt sind: ♦ People ♦ Prosper on the ♦ Planet in ♦ Peace and ♦ Partnerships

Menschen leben ♦ Wohl auf ♦ der Erde ♦ in Frieden und ♦ Gemeinschaft  

5P names the core messages and each of their initial letter P (Initial), into which the 17 UN Sustainable Development Goals ( SDGs) are divided: ♦ People shall ♦ Prosper on the ♦ Planet in ♦ Peace and ♦ Partnerships.

siehe/see →SDG, bezogen auf/with regard to Gemeinschaft/Partnership vgl./compare →Umsatz Revenue (Kundschaft) oder →Soziale_Töpfe (Wohngemeinschaft, Clique, Familie, Verein, Firma, Kommune, Staat) 

7

7W

bezeichnet die Fragen: •  WerWasWoWarum • Womit (mit welchen Mitteln) • Wie (auf welche Weise) und • Wann 

Mehr dazu →Sieben_W_Fragen, vgl. →7W

A

AAB

Abk.f. Allgemeine Auftrag-Bedingungen →Allgemeine Auftrag-Bedingungen (AAB) 

Abgaben_an_den_Staat

sind erforderlich um ihn zu finanzieren, siehe öffentlich_rechtliche_Pflichten (Lasten) 

öffentlich_rechtliche_Pflichten

Abgaben_iSd_AO

sind a. Steuern je nach Gesetz, b. Realsteuern (GrSt, GewSt), c. Abgaben nach EU-Zollkodex (Ein-/Ausfuhr) und d. Steuerliche Nebenleistungen (Zuschläge, Zinsen etc.) 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32013R0952#d1e1602-1-1 

Vgl. →Verkehrsteuer, →Verbrauchsteuer, →Abgaben_iSd_AO, →Steuern_iSd_AO 

Abgeltungssteuer

ist diejenige Einkommen-Steuer im Sinn von EStG § 43.(1), die durch den Abzug von einem Kapital-Ertrag (Dividende, Verkaufs-Gewinn**1 etc.) erhoben wird, UND die damit gemäß EStG § 43.(5).S1 abgegolten ist

Hinweise:

**1 gilt nicht für Gewinn, wenn der zugehörige Einkauf vor dem 01.01.2009 war

Die Abgeltungssteuer ist eine Sonderform der →Kapital-Ertrag-Steuer.

Vgl. →Erhebungsformen_im_EStG

Gläubiger im Sinn von EStG § 43 ist diejenige Person, der die Kapital-Erträge zufließen; vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44.html Absatz (1) Satz 1.

Personen, vor allem: Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute, welche (im Auftrag)

    • Ausschüttungen etc. auszahlen und/oder
    • Verkäufe mit Gewinn ausführen

haben in den entsprechenden Fällen den Steuer-Abzug [nach den Vorschriften der Finanz-Verwaltung] für Rechnung des*der Gläubiger*in vorzunehmen. Sie heißen dann

    • Auszahlende Stelle bzw.
    • Ausführende Stelle.

Die Abgeltungs-Wirkung

    • tritt nicht ein, wenn
      • der*die Gläubigerin seine*ihren Pflichten nicht nachkommt und/oder
      • wenn zu wenig Kapital-Ertrag-Steuer erhoben worden ist.

EStG § 43.(5).S1 iVm § 44.(1) Satz 10 und 11

    • wenn die Auszahlende oder Ausführende Stelle (siehe oben) nicht vorschriftsmäßig oder mit Unrecht gehandelt hat

EStG § 43.(5).S1 iVm § 44.(5)

    • ist NICHT möglich, wenn die Kapital-Erträge zu den betrieblichen Einkünften der Gewinn-Einkunftsarten, oder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören (also nur für Privatpersonen)

EStG § 43.(5).S2

    • kann auf Antrag (in der Steuer-Erklärung) ersetzt werden, indem
      • eine Günstigerprüfung**2 durchgeführt wird, mit der
      • die Kapital-Erträge nach EStG § 31d.(6)
      • den Einkünften im Sinn des EStG § 2 hinzu gerechnet werden und
      • der tariflichen ESt unterworfen werden,
      • wenn diese zu einer niedrigeren ESt führt

EStG § 43.(5).S3 iVm § 32d.(6)

**2 Die Günstigerprüfung lohnt sich in der Regel nur, wenn

      • der individuelle (tarifliche) Steuer-Satz >25%**3 beträgt (ohne andere Steuern oder Zuschläge) , oder
      • die Summe aller Kapital-Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.

**3vgl.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html Absatz (1) 
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html Absatz (1) Satz 1 Nummer 1

 

abiotisch

bezeichnet un-belebte Umwelt-Faktoren/ -Einflüsse auf ein/ein Ökosystem/ Lebensraum, z.B. Temperatur, Sauerstoff-Gehalt, Sonnen-Einstrahlung oder Luft-Feuchtigkeit

Quelle: https://studyflix.de/biologie/okosystem-2524

Vgl. →Biom, →biotisch, →abiotisch

Abschluss

Das WORT "Abschluss" hat andere Bedeutung je nach Kontext, zum Beispiel: 

  • bei Kaufleuten: Abschluss eines Jahres (Jahresabschluss), eines Konzerns, Perioden-, Zwischen- etc. Abschluss  
  • im  Recht: Abschluss eines Vertrags (begründet für zwei oder mehrere Parteien Pflichten und Ansprüche).
     

Auf dieser Website wird der Begriff "Abschluss" grundsätzlich im Sinn der Kaufleute verwendet. 
Nach den Begriff-Bstimmungen in Gesetzen und Standards ist ein (Jahres-) Abschluss 

    • mindestens das Ganze aus den Teilen: Bilanz + GuV

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html Absatz (3),
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html Absatz (1), 
http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__60.html Absatz (1)

 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html Absatz (1) Satz 1, 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0034&from=EN#d1e1180-19-1 Artikel 4 Absatz (1) [→EU_AbschlussRL_2013/34],
IAS 1.10.(a), (b) und (e) [Quelle bitte via →IFRS]

 

EU-Definition: "Ein Abschluss [Financial_Statements] ist

    • eine strukturierte Abbildung [Representations]
    • der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
      [Financial_Position and Financial_Performance]

eines Unternehmens [Entity]. Die Zielsetzung eines Abschlusses ist es,

      • Informationen 
        • über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
        • und die Cashflows eines Unternehmens
          bereitzustellen, die
      • für ein breites Spektrum von Adressat*innen [Users, Stakeholder
      • nützlich [useful] sind, um
        • wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.

Ein Abschluss legt ebenfalls

      • Rechenschaft über
      • die Ergebnisse der Verwaltung
      • des, dem Management anvertrauten Vermögens ab
        [Stewardship of the Resources; →Wirtschaften].

Um diese Zielsetzung zu erfüllen, liefert ein Abschluss Informationen über: 

      1. Vermögenswerte [Asset/s];
      2. Schulden [Liabilities, Fremdkapital];
      3. Eigenkapital [Equity];
        [→Bilanz]
      4. Erträge und Aufwendungen [Income and Expenses, →GuV], einschließlich 
        • Gewinne und Verluste [Gains and Losses]
        • aus Veräußerungen langfristiger Vermögenswerte und
        • aus Wertänderungen;
      5. Kapitalzuführungen [Contributions] von Eigentümern und
        • Ausschüttungen [Distributions, Dividende] an Eigentümer [Owners], die jeweils
        • in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln;
          und
      6. Cashflows eines Unternehmens.

Diese Informationen helfen [assist] 

      • den Adressat*innen
        • zusammen mit den anderen Informationen
        • im Anhang [the Notes],
      • die künftigen Cashflows des Unternehmens
        sowie insbesondere deren
      • vorauszusagen [predicting, →Going Concern]."

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:02008R1126-20220101#tocId7 IAS 1.9 

Dazu, welche Begriffsbestimmung für welche Unternehmen gelten, siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Hinweise zum Begriff im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info, →Abschluss

vgl. →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Englisch_Deutsch 

Abschlussprüferrichtlinie

siehe EU RL 2006/43/EG (geänderte Abschlussprüferrichtlinie) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1589365816525&uri=CELEX:32006L0043

Abschluss_Richtlinie

bezeichnet die EU_AbschlussRL_2013/34 

siehe bitte →EU_AbschlussRL_2013/34, →Material/EU_RL_2023_24   

Englisch_Deutsch 

Accountancy_Europe

= Dach-Verband für Berufsverbände von Wirtschaftsprüfer*innen in Europa, Sitz: Brüssel, Mitglied der →IFAC

https://www.accountancyeurope.eu/

vgl. →IFAC, →Ethik Glossar

Accountant

meint international die Aufgaben der Bücher führenden, der steuerberatenden und der Abschlüsse prüfenden Berufe, das Tun zum Controlling und Reporting mit einschließend  

Englisch wörtlich für: Buchhalter*in.

Die →IFAC unterscheidet im →IESBA_Code begrifflich zwischen  

    • Professional Accountant in Business, etwa als Angestellter  
      • in Gewerbe und/oder Industrie 
      • im Öffentlichen Sektor, in der Bildung, gemeinnützigen Bereichen oder Regulierenden Behörden und anderen Institutionen 
        (ebenda Guide Ziffer 4, sowie Part 2) und 
    • Professional Accountant in Public Practice mit den Aufgaben des deutschen WP (Part 3, 4A und 4B) 

Genaueres siehe bitte →Warum wir den Begriff Acco3untant verwenden

Vgl. →Accountant, →Steuerberatende*r, →WP  

Accounting for Advantage

heißt: Entscheidungsnützliche Information zum Vorteil machen, nach der Idee: Das, was große benutzen, für ein freies Weltbürgertum schon den Kleinen geben - vom Global Citizen zum Global Player 

Wie im Sport geht es dabei um

Zur Herkunft der Idee →Accounting 4 Advantage - Der Grund für dieses Leitbild

Vgl. →COSO, →SDG17, →Global_Player, →Global_Citizenship, →Entscheidungsnutzen  

Adressenausfall_Risiko

ist das →Kontrahenten_Risiko und bezeichnet die mögliche Gefahr, dass

  • durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
  • die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en

nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]

AEK

Abk.f. Allianz für Entwicklung und Klima, eine Stiftung im Auftrag des BMZ zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz mit ESG** als Leitlinien 

Quelle: →https://allianz-entwicklung-klima.de/ueber-uns/ueber-uns/, **ESG ebenda bezeichnet: Ökologie, Ökonomie und Soziales; →https://allianz-entwicklung-klima.de/impressum/ 

Hinweis: →https://allianz-entwicklung-klima.de/karte/christoph-balk-wirtschaftspruefer/ 

BMZ 

Aerosole

sind Mischungen von festen oder flüssigen Partikeln (Schwebeteilchen, Staub-Partikel) in einem Gas oder Gas-Gemisch (zum Beispiel: Luft) 

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/innenraumluft/infektioese-aerosole-in-innenraeumen#was-sind-aerosole- 

vgl. →Aerosole, →PM

AEUV

Abk.f. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gründet, zusammen mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), die Europäischen Union (EU) und ist Grundlage für die Verfassung (in) der EU (Grundlage für: Das • EU-Recht, • Grundsätze und • Ziele der EU, • Politikbereiche und • Handlungs-Möglichkeiten 

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/treaty-on-the-functioning-of-the-european-union.html;
Vertrag: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12016ME%2FTXT&qid=1627049977281 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →Gewaltenteilung, →EU_Ziele, →EU_Institution 

  

AfA

Abk.f. Absetzungen für Abnutzung /und Substanzverringerung, bezeichnete einen Typus**1 von Abschreibungen**2, die im Steuerrecht zulässig sind 

siehe:

**1 die Methode zum Berechnen der Absetzungen (Abchreibungen) richtiet sich hier an die voraussichtliche, geschätzte oder pauschal vorgegebene Dauer der Ab-/ Nutzung; anderer Typus vgl. EStG § 6.(1).Nr1 wie vor z.B.: Sonderabschreibungen   

**2 vom Sinn her (= einen Wert für Abnutzung/ Verbrauch pro Zeit haben) entspricht die AfA den 'Abschreibungen' im HGB. 

AG

je nach Kontext Abk.f.:

vgl. →Transparenzregister

AGVO

Abk.f. Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung der EU über Kriterien für bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen, die nicht vorher der Europäischen Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden müssen, eine Gruppe bilden "Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation" (AGVO Abschnitt 4, Artikel 25)

https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/general-block-exemption-regulation.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0651
vgl. →https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/__9.html

  • Begriffsbestimmungen siehe AGVO Artikel 2
    • Zu FuE siehe ebenda Nummer 83 fort folgende

Vgl. →FuE Glossar (200)

AHK

Abk.f. Anschaffungs- oder Herstellungs-Kosten, bezeichnet einen Maßstäbe zur Bewertung von Vermögens-Gegenständen 

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/3-Gewinn/Paragraf-6/inhalt.html 

AIF

Abk.f. Alternative Investmentfonds, ist ein Organismus**1, dessen gemeinsame Anlagen nicht**2, oder nicht nach den Regeln des Gesetzes**3, in Wertpapieren investiert werden

**1 genauer: "Organismus für gemeinsame Anlagen" (OGA) bzw. Investmentvermögen im Sinn des KAGB 

**2 sondern zum Beispiel in Immobilien

**3 gemeint sind die Regeln für OGA in Wertpapiere (OGAW) im Kapitalanlage-Gesetzbuch (KAGB)

Genauer Wortlaut in KAGB § 1.(3): "Alternative Investmentfonds (AIF) sind alle Investmentvermögen, die keine OGAW sind".

Vgl. →Fonds-Glossar 

AIFM

Abk.f. Alternative Investment Funds Manager/s, bezeichnet den Verwalter eines AIF 

EU_RL_2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über Verwalter eines AIF →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011L0061 Gründe (1) 

AK

Abk.f. Anschaffungs-Kosten

Begriffsbestimmung siehe →Anschaffungskosten

Vgl. →Anschaffungskosten, →AK, →ANK

Akkreditierung

bezeichnet eine Art der Beglaubigung**1, im Sinn ähnlich wie: Anerkennung, Bescheinigung, Bestätigung, Beurkundung, Nachweis, Zertifikat oder Bezeugung/Zeugnis**2 

Wort-Herkunft: Aus dem Französischen (accréditer) abgeleitet vom lateinischen Ursprung**1 credere = Glauben schenken**3

**1 Quelle: →Duden_HW
**2 Sinn-verwandte Worte (Synonyme) gemäß https://www.dwds.de/wb/Beglaubigung (DWDS = Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache)
**3 Siehe bitte →Kredit

AktG

Abk.f. Aktien-Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/index.html

vgl. →Gesellschafts_Organe

Besteht aus drei Büchern über: 

  1. die AG (§§ 1ff.) 
  2. die KGaA (§§ 278ff.) 
  3. Verbundene Unternehmen (§§ 291ff.)

Aktiva

sind Vermögenswerte**1, die in einer Bilanz auf einer, von den Schulden getrennten Seite**2 dargestellt werden [→HGB § 242.(1)

**1 Zu dem, was diese sein können siehe bitte →Asset

**2 Die so genannte Aktivseite, siehe dafür bitte →HGB § 266.(2) erstes Wort 

Pendant: Passiva

  

Algorithmus

meint im Allgemeinen eine aufgezeichnete Vorgehensweise, die Einzel-Schritte bestimmt und wie man sie zusammen setzt 

Ein Algorithmus ist unabhängig von:

  • Arten und Formen der Zeichen und Symbolen in der Aufzeichnung, oder von
  • Art und Form von einem aus Zeichen Zusammengefügten

Wort-Herkunft: Wohl aus dem Arabischen „Algorismi“ und sei abgeleitet aus dem Namen eines persischen Universal-Gelehrten (Abu Ja'far Muhammad ibn Musa al- Chwarizmi, 8-9 Jhd. nC), wobei im Namen die letzten Silben (al gorism) auf die Herkunft hinweise (aus/von Chorasmien, Persien), und dieser auch die Algebra begründet habe [Diverse Quellen, n_n]

allgemein_anerkannter_Standard

ist ein/e Gesetz, Verordnung oder ein Rahmenwerk mit Anforderungen, das oder die von einer allgemein anerkannten Organisation erlassen ist, und zwar 1. im autorisierten Verfahren, 2. öffentlich, 3. mit transparenten Regeln, 4. mit →Sorgfalt und 5. nachverfolgbar entwickelt und verabschiedet ist  

Quelle: IDW PS_981 Abschnitt 2 - Definitionen, dort zu so genannte Rahmenkonzepte 

Die Begriffe Standard (z.B. →IFRS, →ISA), Rahmenkonzept/ Rahmenwerk (z.B. ISO) oder Kodex (z.B. →DCGK) sind das Gleiche, →Sorgfalt

Mit Anderem setzt ein Allgemein Anerkannter Standard Maße für Angemessenheit.

Vgl. →Suffizienz, → Angemessenheit, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung (vs. → conditio_sine_qua_non  = Notwendige Bedingung) 

Altersentlastungsbetrag

Spezial-Begriff in EStG § 24a, siehe bitte ebenda und in EStH 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html  

→https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html

Ambiguitätstoleranz

bezeichnet das Ertragen-Können von Mehrdeutigkeit oder Unsicherheit; sie sei notwendig für souveräne Entscheidungen, vor allem in komplexen Situation, und könne durch Offenheit, kritisches Denken und Lösungs-Suche außerhalb eigener Vorstellungen gefördert werden     

Quellen: Brockhaus-Enzyklopädie Band 1 1986; Felicitas Witte: Soll ich oder soll ich nicht, in FAZ 04.09.2021 

Wort-Herkunft: lateinisch ambiguitas = Zwei-Deutigkeit, Doppel-Sinn und ambiguus = zweideutig, zwischen zwei schwankend, veränderlich, zwitterhaft, ungewiss, und tolerare = ertragen, aushalten, dulden; Quelle: →Stowasser 

Vgl. →Ambiguitätstoleranz, →Resilienz 

    

AMS

Abk.f. Allgemeines Meldeportal Statistik, bezeichnet die Website (Portal) der Deutschen Bundesbank für die Meldungen von Privat- und juristischen Personen über Ein-/Aus-Zahlungen mit dem und Vermögen im Ausland (Außenwirtschaftsverkehr)

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/ams

Vgl. →AWG (regelt, DASS eingeschränkt und überwacht werden kann/wird),→ AWV  (regelt, WAS eingeschränkt und WIE überwacht wird), →AMS (= Meldeportal der Deutsche Bundesbank), →Inländer*in_iSv_AWV_63, →Fristen 

AN

Abk.f. Arbeit-Nehmende*r bzw. Arbeitnehmer*in 

Vgl. →Arbeit_Nehmende, →Beschäftigte, →Stakeholder

Angaben_im_Anhang

bezeichnet 

  1. jedes, verbal oder mit Zahlen, Nennen von Tatsachen und Beschreiben von Sachverhalten (Synonym für →Darstellung) oder  
  2. den Oberbegriff für jede - nach Gesetz oder Standards geforderte - Information** in einem Anhang (Disclosures) zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften 

** siehe auch →Aufgliederung_im_Anhang, →Ausweis_im_Anhang, →Begründung_im_Anhang, →Darstellung_im_Anhang, →Erläuterung_im_Anhang  

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang 

Angabe_im_Anhang

bezeichnet das, verbal oder mit Zahlen, Nennen von einer Tatsache und Beschreiben von einem Sachverhalt in einem Anhang (Disclosure) zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang 

Angabe_im_Lagebericht

meint, verbal oder mit Zahlen, einen Hinweis auf Tatsachen, Daten, Namen etc. 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen in gesetzlichen Vorschriften: Angabe, Aufgliederung, Ausweis, Begründung, Darstellung, Erläuterung  

Angehörige*r

ist, auf dieser Website meist ein*e Angehörige*r im Sinn von AO § 15, vor allem: ein*e nahe*r Verwandte*r oder/und ein*e Lebens-Partner*in 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__15.html

Für ein Zivilprozess-Verfahren sind Angehörige definiert in →http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__383.html   

Für ein Strafprozess-Verfahren sind Angehörige definiert in →http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html 

vgl. →Angehörige*r, →Nahe_stehende_Person, Finanz- versus Ordentliche →Gerichtsbarkeit 

angemessenes_Handeln_iSd_LkSG

ist eine Handlungs-Weise mit genügender Sorgfalt im Sinn des LkSG, je nach 1. Geschäftstätigkeit, 2. Einfluss-Vermögen, 3. Schwere** und Wahrscheinlichkeit und 4. Verursachens-Beitrag in Bezug auf ein Verletzungs-Risiko zu Menschenrecht oder Umweltschutz 

Quelle: →LkSG § 3.(2)  

**die Schwere des Verletzungs-Risikos ist abzuschätzen mit 

    • einem Grad - Ausmaß - der (tatsächlichen oder potenziellen) Beeinträchtigung (im Menschenrecht oder der Umwelt)
    • der Zahl - Umfang - der betroffenen Menschen (Reichweite)
      und
    • der - Umkehrbarkeit, das heißt: Die Möglichkeit, negative Auswirkungen wieder zu beheben 

Quele: RegE LkSG Begründung B zu § 3.(2).Nr3, **2 ebenda zu § 5.(2)

Angemessenheit

Angemessenheit (Eignung) zeigt an, ob Verfahrens-Weisen und ein Kriterium, sie zu beurteilen, dazu geeignet sind, dass ein erwünschtes Ergebnis hinreichend sicher erreicht werden kann 

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

Angemessenheit und Suffizienz geben verschiedene Maße: Das Eine ist für alle akzeptabel, das Andere setzt ein →allgemein_anerkannter_Standard.

Vgl. →Suffizienz, → Angemessenheit, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung (vs. →conditio_sine_qua_non = Notwendige Bedingung) 

Angewandte_Forschung

ist eine ♦ originäre Arbeit**1, die durchgeführt wird zur ♦ Aneignung neuen Wissens**2, aber - primär - ausgerichtet ist auf ein ♦ spezifisches praktisches Ziel oder Ergebnis 

Die Begriffsbestimmung von →Industrielle_Forschung des BMF spricht hier von

**1 "Forschen/Erforschen", sodass - aufgrund der Definition von →Forschung im HGB - hier die Begriffe Arbeit = Forschung = Suche gleich gesetzt werden können    

**2 "Gewinnung neuer →Kenntnisse und →Fertigkeiten", sodass hier der Begriff Wissen = Kenntnisse und/oder Fertigkeiten umfasst 

Angewandte Forschung wird entweder betrieben zur Ermittlung

    • von Anwendungs-Möglichkeiten für Ergebnisse der Grundlagenforschung,
      oder zur Ermittlung
    • neuer Wege oder Methoden zum Erreichen spezifischer und vorab festgelegter Ziele,
      und schließt das
    • Berücksichtigen vorhandener Erkenntnisse und deren Erweiterung zur Lösung spezieller Probleme ein. 

Quelle: →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../248590 FoZulG RegE BT Drucks. 17/10940 Seite 13 Anlage zu § 2 Absatz 1 

bzw. (wortgleich) ist eine ♦ originäre Arbeit, die durchgeführt wird zur ♦ Aneignung neuen Wissens, aber - primär - ausgerichtet ist auf ein ♦ spezifisches praktisches Ziel oder Ergebnis 

Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 47

Vgl. im Steuer-Recht →Industrielle_Forschung, vgl. →FuE Glossar (200) 

Anhang_iSd_HGB

ist DER Anhang, der für →Gesellschaften_ohne_persönliche_Haftende gemäß HGB § 264ff. zum Teil der →Aufstellung_des_Jahresabschlusses gehört, beziehungsweise der im gegebenen Fall gemäß HGB § 297 Teil des Konzernabschlusses ist 

Siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html, →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__284.html fort folgende bzw. darüber die Überschrift unter Fünfter Titel im Inhaltsverzeichnis dort   

Bzw. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html, →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__313.html und folgender bzw. darüber die Überschrift unter Achter Titel im Inhaltsverzeichnis dort   

Der ist nach Gesetzen und Standards (international: Disclosures) in der Regel ein Teil vom (Jahres-) →Abschluss

ANK

Abk.f. Anschaffungs-Neben-Kosten

Vgl. →Anschaffungskosten, →AK, →ANK

Hinweise ggf. über https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2022/home.html Eingaben in das Feld "Suchbegriff".
Hauptmenü dazu auf https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html: "Amtliche Einkommensteuer-Handbücher".

Anleihe

ist ein Darlehen, das über den öffentlichen Kapitalmarkt (Schuldtitel) langfristig in Anspruch genommen wird; sie kann verschiedene rechtliche Formen (Rechtsformen) haben  

Quelle: WP Handbuch Tz. F 695, IDW Verlag 2021 

Hinweise: 

Ansatz_im_Abschluss

ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten 

  1. Kriterien, wann ein Posten (Vermögensgegenstand, Schuld, sonstiger) in der Buchführung und Bilanz zu erfassen ist;
  2. Mit welchem Betrag ein Posten anzusetzen ist; 
  3. Welche Angaben zu den Posten wo in der Bilanz oder einem Anhang_iSd_HGB zu machen sind 

1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel  

2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel 

3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.; bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)   

 

Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch

   

Anschaffungskosten

sind die Aufwendungen, die zu einem Vermögens-Gegenstand geleistet werden, um ihn 

  • zu erwerben und
  • in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,
  • soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
     
  • Dazu gehören auch:
    • Nebenkosten (ANK) sowie
    • nachträgliche AK
  • Anschaffungs-Preisminderungen, sind abzusetzen.

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (1)

Vgl. →Anschaffungskosten, →AK, →ANK

anthropogene_THG

bezeichnet durch Menschen gemachte bzw. verursachte Treibhausgase (THG), die für das Wirtschaften bedeutsam, und von den natürlichen THG abzugrenzen sind   

Wortherkunft: griechisch anthropos = Mensch und genos = Geschlecht, Familie, Ursprung (zum Wortstamm vgl. 'das Gen' in der Biologie oder 'die Genesis' in der Bibel) 

Sieben anthropogene_THG haben die UN vereinbart zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6)**

**Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/die-treibhausgase 

Die OECD zählt zusätzlich noch PFKW zu den F_Gasen [ebenda: Die OECD in Zahlen und Fakten 2015-2016 Seite 148). 

Andere Quellen zählen noch Kohlenmonoxid (CO), Ozon (O3) und Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zu den wichtigsten THG.** 

Quelle: Umweltdachverband GmbH, Wien, Forum Umweltbildung https://www.umweltbildung.at/, https://www.umweltbildung.at/cms/praxisdb/dateien/75_thdown.pdf   

Liste der THG'e siehe bitte EU_VO_525/2013 vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgas-Emissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen (...) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32013R0525#d1e32-30-1 

anthropogene_Vermögenswerte

bezeichnet solche/s Werte/ Vorteile/ Vermögen, die/das im Zusammenspiel (co-) zwischen Natur und Menschen erzeugt (production) sind:

  • Bebaute Infrastruktur
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Wissen - einschließend:
    • indigene und lokale Wissenssysteme und
    • technische oder wissenschaftliche Kenntnisse - sowie
  • Bildung (formal und nicht-formal)
  • Arbeit,
  • Technologie (sowohl physische Objekte, als auch Verfahren) und
  • Finanzielle Vermögenswerte.

Anthropogene Werte wurden hervorgehoben, um zu betonen, dass eine gute Lebensqualität durch eine Koproduktion von Vorteilen zwischen Natur und Menschen erreicht wird.

Quelle: →https://www.ipbes.net/glossary-tag/anthropogenic-assets:

“Built-up infrastructure, health facilities, or knowledge - including indigenous and local knowledge systems and technical or scientific knowledge - as well as formal and non-formal education, work, technology (both physical objects and procedures), and financial assets.
Anthropogenic assets have been highlighted to emphasize that a good quality of life is achieved by a co-production of benefits between nature and people.” 

Vgl. →Asset, ESRS Anhang_II Tabelle 2 Begriffsbestimmung “Einflussfaktoren“ (PDF Download S.269), →anthropogene_Vermögenswerte

Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes

ist eine, beim BMFSFJ geschaffene gemäß AGG § 25 geschaffene Stelle, an die sich jede*r wenden kann, welche*r der Ansicht ist, - wegen eines in AGG § 1 genannten Grundes - benachteiligt worden zu sein 

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/gesetzliche-grundlagen/gesetzliche-grundlagen-node.html 

Quellen: →AGG § 1, →AGG § 25, →AGG § 27

vgl.  →AGG, →Diskriminierung, →Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes, →Nachhaltigkeit Glossar (001), →menschenrechtliches_Risiko, LkSG § 2.(2).Nr7, SDG10 Weniger Ungleichheiten 

Anwachsung

bezeichnet ab 2024 das Anwachsen vom Vermögens-Wert-Anteil an einer Personengesellschaft durch Zuwachsen desjenigen Gesellschaft-Anteils von einem*einer Gesellschafter*in, der*die aus der Gesellschaft ausscheidet**3  an die verbliebenen Gesellschafter*innen

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__712.html Absatz (1)**1, gilt 

Hinweise:

    • Bei dem Anwachsen/ Zuwachs gehen die Anteile an den (Rechten über die) Vermögensgegenstände(n) und an (den Pflichten aus) den Schulden auf den/die verbleibenden Gesellschafter*in/nen über (IDW RS HFA 42.92)
    • Verbleibende Gesellschafter*innen können selbst eine PersG oder KapG, oder natürliche_Person sein

    • Zur Bilanz und steuerlichen Behandlung: In der Regel
      • erhält der*die Ausscheidende einen Gegenwert [z.B. eine Zahlung, BGB § 728.(2)], der höher ist als das zu-/angewachsene Vermögen (netto abzgl. Schulden/-Anteile),
        • hat der*die Ausscheidende daraus einen Gewinn und
        • hat/haben der/die Verbleibende/n in Höhe des Gegenwertes Anschaffungskosten [HGB §§ 253.(1), 255.(3)]
           
      • Wenn der/die Verbleibende nur EINE Gesellschaft ist, beachte vor allem
        https://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/, IDW RS HFA 42 und die folgenden Fälle:
        1. Die Verbleibende hat die Rechtsform einer PersG
          1. Die PersG zahlt (überträgt) den Gegenwert →https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html
          2. Der*Die Ausscheidende erhält Anteile an der PersG →https://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_2006/__24.html 

        2. Die Verbleibende hat die Rechtsform einer KapG
          https://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_2006/__20.html und
          1. Die KapG zahlt (überträgt) den Gegenwert →https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8b.html
          2. Der*Die Ausscheidende erhält Anteile an der KapG →https://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_2006/__20.html

**1 Wortlaut ab 01.01.2024 (vgl. →MoPeG) BGB § 712.(1): "(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wächst sein Anteil an der Gesellschaft den übrigen Gesellschaftern im Zweifel im Verhältnis ihrer Anteile zu.";
bis 31.12.2023: BGB § 738.(1).S1: "(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. "
**2 Bis 31.12.2023: "... Absatz (3)"
**3MoPeG RegE BT-Drucks. 19/27635 Begründung S.146:  "§ 712 ... Absatz 1  übernimmt im Wesentlichen den ... § 738 Absatz 1  Satz 1  BGB.  ... Die Vorschrift bestimmt ..., dass der Anteil des ausgeschiedenen ... kraft Gesetz auf die verbleibenden Gesellschafter übergeht, ohne dass es ... einer rechtsgeschäftlichen Verfügung bedarf. Im Unterschied zum ... § 738  Absatz 1  Satz 1  BGB bezieht sich die Vorschrift

    • auf den Gesellschaftsanteil als Inbegriff der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten
    • und nicht  [mehr] auf den Anteil am Gesellschaftsvermögen....

Darin kommt das Wert-bezogene Verständnis der Anwachsung zum Ausdruck ..."  

AN_Zahl

bezeichnet die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer*innen, die nach HGB § 267.(5) zu berechnen ist 

Kontext: HGB § 267, HGB § 266.(2) - Aktivseite, HGB § 268.(3) - nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag,→Bilanzsumme_iSv_HGB_267, →Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, →AN_Zahl

Vgl. →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

   

AO

Abk.f. Abgaben-Ordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html

vgl. →AO, →AEAO, →FAGO, →BpO

APAReG

Abk.f. Abschluss-Prüfer-Aufsichts-Reform-Gesetz, hat 2016 im Wesentlichen 1. die WPO geändert und 2. das Gesetz zur Einrichtung der APAS geschaffen, um a. die Richtlinie über eine Abschluss-Prüfung EU_APrfgRL_2006/43 umzusetzen und b. die Verordnung für Abschluss-Prüfer*innen EU_APrVO_537/2014 bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) auszuführen

Quelle: →https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussprueferaufsichtsreformgesetz-regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Seite 1

vgl. →WPO, →APAS, →EU_RL, →EU_VO, →EU_APrfgRL_2006/43, →EU_APrfrVO_537/2014, →PIE

APAS

Abk.f. Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, unter anderem für die Aufsicht der →WPK 

https://www.apasbafa.bund.de/APAS/DE/Home/home_node.html
http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__66a.html 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca, →WPK, →BaFin

APrfrVO

Abk.f. Abschluss-Prüfer-Verordnung der EU, siehe bitte →EU_APrfrVO_537/2014

AR

Abk. nach Kontext für: Aufsichtsrat**1, oder: Application Requirement (Anwendungs-Anforderung der ESRS**2

**1 Vgl. →Gesellschafts_Organe und →Genossenschafts_Organe 
**2 Vgl. →ESRS 

Arbeitgeber*in

ist eine Person, die durch Arbeitsvertrag verpflichtet ist, die vereinbarte Vergütung zu leisten für eine Gegen-Leistung, die 

  • im Dienste des Arbeitgebers*der Arbeitgeberin UND eine Arbeit ist, die 
  • weisungsgebunden, fremdbestimmt und in persönlicher Abhängigkeit erfolgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html, Pendant: →Arbeitnehmer*in 

Arbeitnehmer*in

ist eine Person, die durch Arbeitsvertrag verpflichtet ist zu einer Leistung, die  

  • im Dienste einer anderen Person [→Arbeitgeber*in], und eine Arbeit ist, die 
  • Weisung-gebunden, fremd-bestimmt und in persönlicher Abhängigkeit erfolgt.

Mehr dazu siehe bitte →Arbeit_Nehmende

Arbeit_Gebende

sind Personen, die durch Arbeitsvertrag verpflichtet sind, die vereinbarte Vergütung zu leisten für eine Gegen-Leistung, die 

  • im Dienste einer anderen Person und eine Arbeit ist, die 
  • Weisung-gebunden, fremd-bestimmt und in persönlicher Abhängigkeit erfolgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html, Pendant: →Arbeit_Nehmende 

Arbeit_Nehmende

sind Personen, die durch Arbeitsvertrag verpflichtet sind zu einer Leistung, die  

  • im Dienste einer anderen Person ist und eine Arbeit ist, die 
  • Weisung-gebunden, fremd-bestimmt und in persönlicher Abhängigkeit erfolgt.

Begriff-Bestimmung: →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html; Pendant: →Arbeit-Gebende; Abzugrenzen von: →Beschäftigte; Besondere Begriff-Bestimmung im →NachwG siehe bitte: →https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__1.html 

Hinweise: 

    • Das Weisungs-Recht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen (vgl. →NachwG). 
       
    • Weisung-gebunden ist, wer NICHT im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeits-Zeit bestimmen kann. 
       
    • Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. 
       
    • Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. 
       
    • Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertrags-Verhältnisses, dass es sich um ein Arbeits-Verhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. 

Vgl. →https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__5.html 

Ab der Größe für eine so genannte Mittelgroße Kapital-Gesellschaft (siehe→Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen) findest du

    • die durchschnittliche Zahl der dort, während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer*innen
    • in dem Anhang zu einem Jahres- oder Konzern-Abschluss

(HGB § 285.Nr7, § 314.Nr4; "Gruppen" in diesen Vorschriften sind solche nach EntgTranspG § 21, siehe WP Handbuch IDW Verlag 2021 F.1061). 

Vgl. →Arbeit_Nehmende, →Beschäftigte, →MA, →Erfüllungsgehilfe*in, →NachwG, →Stakeholder

 

ArbnErfG

Abk.f. Arbeitnehmer-Erfindungs-Gesetz (Gesetz über Arbeitnehmererfindungen)

http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html 

ArbV

Abk.f. Arbeits-Vertrag

ArbZG

Abk.f. Arbeitszeit-Gesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html 

AReg

Abk.f. Abschlussprüfungs-Reform-Gesetz, hat 2016 im Wesentlichen die Gesetze je Rechtsform** für Unternehmen geändert, um a. die Richtlinie über eine Abschluss-Prüfung EU_APrfgRL_2006/43 umzusetzen und b. die Verordnung für Abschluss-Prüfer*innen EU_APrVO_537/2014 bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) auszuführen

**vor allem: →EU_RL, →HGB, →PublG, →AktG, →GmbHG, →GenG, →SE (im SE-Ausführungsgesetz SEAG)

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/18/072/1807219.pdf Seite 1 vgl.

Vgl. →EU_APrfgRL_2006/43, →EU_APrfrVO_537/2014, →PIE

AR_

Abk.f. für Application Requirement/s, Anwendungs-Anforderung/en in den ESRS

Vgl. →ESRS, →GOV, →SBM, →IRO, →MT, →DR_, →AR_

ASCG

Abbr.f. Accounting Standards Committee of Germany, Berlin, is the German setting body for standards on group financial reporting, and is acknowledged by The German Ministry of Justice (BMJ) pursuant to HGB Sect. 342 

Among others, the ASCG is a member of the European sustainability reporting standards setting body (EFRAG).

Compare: →EFRAG, →BMJ, →DRSC (engl. →ASCG), →HGB

Asset

ist allgemein ein Vermögens-Wert, der sich aus Eigenschaften (Qualitäten) von 
• Personen (Zeit, Qualifikation etc.) 
• Sachen (Nutzen, Geometrie etc.) oder/und 
• Rechten (Patente, Anteile etc.) 
ergibt, die eine Chance auf Einnahmen haben. 

Im Besonderen bezeichnet "Assets" die →Aktiva in der Bilanz (vgl. →Kapital). 

Definition für Bilanzierende siehe bitte:  IFRS_CF.4.2 Definition: Asset =

    • A present economic resource**
    • controlled by the entity
    • as a result of past events.

**An economic resource is a right that has the potential to produce economic benefits.

IFRS Conceptual Framework for Financial Reporting ("IFRS_CF")


Vgl. →Abschluss, →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben, →FuE Glossar (200)

 

Atmosphäre

ist die Hülle aus Gas und Luft, die unserer Erde umgibt. Sie besteht aus fünf Schichten: Tropospähre (Stoffwechsel, Klima), Stratosphäre (Ozon), Meso-, Thermo- und Exo-Sphäre 

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen

Aufgabe-Bilanz

bezeichnet eine Bilanz zu einem Zeit-Punkt, an dem alle Handlungen einer Betriebsaufgabe (Auflösung eines Betriebs) vollzogen sind**3;
dazu im Unterschied ist eine Schluss_Bilanz zu dem Zeitpunkt, für den der Entschluss**1 über den Beginn der (Betriebs-) Aufgabe**2 gelten soll 

**1 Die Schluss-Bilanz ist eine Abbildung zu dem Zeit-Punkt der Erklärung - gegenüber dem Finanzamt - über die Entscheidung (Entschluss) der (Betriebs-) Aufgabe

    • Q.1 BFH Gründe II.1: "Schlussbilanz für die Beendigung [der] gewerblichen Tätigkeit", und
    • Q.1 BFH Gründe II.1.a)bb) "...weil zu diesem Zeitpunkt seine (laufende) gewerbliche Tätigkeit endete und auf diesen Zeitpunkt diese Schlussbilanz [...] nachträglich) zu erstellen ist.]
    • Q.1 BFH Gründe II.1.a)bb).(1):
      • "den Entschluss gefasst hat,
        1. seine betriebliche Tätigkeit einzustellen
          und
        2. seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen...",
          und
      • ..." 

Die Schluss_Bilanz ist sozusagen = die Eröffnungs-Bilanz für die Betriebs-Aufgabe 

**2 Die (Betriebs-) Aufgabe besteht aus einer (Reihe von) Handlung(en)

    • Q.1 BFH Leitsatz 1 zu EStG § 16.(2): "Eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG beginnt mit der ersten, vom Aufgabe-Entschluss getragenen Handlung, die [...] auf die Auflösung des Betriebs gerichtet ist."
    • Q.1 BFH Gründe II.1.a)bb).(1):
      • "... Entschluss
        ...
        und
      • in Ausführung dieses Entschlusses
        • alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs
        • in einem einheitlichen Vorgang
        • innerhalb kurzer Zeit
        • an verschiedene Abnehmer veräußert
        • oder in das Privatvermögen überführt."
    • Q.3 EStG 16.(3) Satz 1: "... DIE Aufgabe des Gewerbebetriebs"

**3 Die Aufgabe-Bilanz ist die Abbildung zu dem Zeit-Punkt, an dem alle Handlungen zur Auflösung des Betriebs vollzogen sind

    • Q.3 EStG 16.(3) Satz 1: "Als Veräußerung gilt ... die Aufgabe des Gewerbebetriebs" 
    • das heißt oben: Zu dem Zeit-Punkt, an dem das (letzte) Betriebsvermögen - analog der Veräußerung - die Sphäre des Eigentums verlassen hat
    • vgl. EStDV § 6.(2)

Hinweis: Die Bewertung erfolgt

A. in der Schluss-Bilanz

      • Q.1 BFH Gründe II.1.a)aa): "Das Betriebsvermögen IST nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 oder des § 5 EStG zu ermitteln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG {Q.7})"],

und zwar in Bezug auf die

A.I. noch in der Sphäre des (geschlossenen) Betriebs verbleibenden [Q.4] Wirtschaftsgüter

      • mit Buchwerten oder niedrigeren Teilwerten
        [EStG § 6.(1).Nr1.S2 oder 6.(1).Nr2.S2f. im Anlage-Vermögen,
        EStG § 6.(1).Nr2.S2f. im Umlauf-Vermögen]
      • das heißt: unter der ANNAHME der Betriebsfortführung
        [Q.6 EStG § 6.(1).Nr1.S3]

und in Bezug auf

A.II. Entnahmen

und hier 

B. in der Aufgabe_Bilanz

    • grundsätzlich mit jeweils dem gemeinen Wert [Q.8]
    • mit Ausnahmen im Fall der so genannten Realteilung [EStG § 16.(2).S2ff.]

Quellen:

    1. zur Unterscheidung: BFH Urteil v. 05.05.2015 - X R 48/13 - https://datenbank.nwb.de/Dokument/547212/
    2. http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__6.html Absatz (2): "Wird ein Betrieb aufgegeben [oder veräußert], so tritt ... an die Stelle des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahrs das[jenige] Betriebsvermögen im Zeitpunkt der [tatsächlichen] Aufgabe [oder der Veräußerung] des Betriebs."
    3. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html  Absatz (3) Satz 1: "Als Veräußerung gilt auch die Aufgabe des Gewerbebetriebs sowie eines Anteils [...]."
    4. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absatz (1) Satz 1: "Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen [...], vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen."
    5. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5.html Absatz (1) Satz 1: "Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, ... Abschlüsse zu machen, oder ... ohne eine solche Verpflichtung ... (§ 4 Absatz 1 Satz 1), ... nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ..., es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt."
    6. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html Absatz (1) Nummer 1. Satz 3  "3Teilwert ...; dabei ist davon auszugehen, dass [...] den Betrieb fortführt."
    7. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html Absatz (2) Satz 1: "Veräußerungsgewinn ... [bei der Veräußerung 1. des GANZEN Gewerbebetriebs ... [oder] 2. des GESAMTEN Anteils ..."]
    8. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html Absatz (2) Satz 7: "Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt der Aufgabe anzusetzen."

Vgl. →Abschluss, →Bilanz, →Aufgabe-Bilanz, →Schluss-Bilanz, →Aufstellung_des_Jahresabschlusses

Aufgliederung_im_Anhang

bezeichnet das Aufteilen (Segmentierung) einer Größe in Zahlen und Abschnitte (Segmente) 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Aufsicht-Behörde im Sinn der DSGVO

ist eine, von einem Mitglied-Staat der Europäischen Union (EU), gemäß DSGVO Art. 51 eingerichtete, unabhängige und 
staatliche Stelle [→DSGVO Art. 4 Nr. 20] bzw. Behörde [→DSGVO Art. 51.(1)], 

  • die für die Überwachung der Anwendung der DSGVO zuständig ist,
  • damit die Grund-Rechte und Grund-Freiheiten für eine natürliche Person
  • bei der Daten-Verarbeitung geschützt werden und damit 
  • der freie Verkehr Personen-bezogener Daten in der EU erleichtert wird.

Aufstellungs-Pflichten zum Jahresabschluss

ergeben sich aus den deutschen handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorschriften für eine*n

  • Gewerbliche*n Unternehmer*in nach AO § 141  
  • Land- und Forst-Wirt*in nach AO § 141
  • Kauffrau*Kaufmann nach HGB § 242 
  • Ohne solche Pflichten regelmäßig (freiwillig) Abschluss machende Gewerbetreibende*n nach EStG § 5.(1), dann in Verbindung mit EStDV § 60 [Steuerbilanz]  
  • Ohne solche Pflichten regelmäßig (freiwillig) bilanzierende andere Personen nach EStG § 4.(3) [Betriebsvermögen-Vergleich], dann in Verbindung mit EStDV § 60 [Steuerbilanz] 
  • Kapital-Gesellschaft [HGB § 264] 
  • Personen- (Handels-) Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende [HGB § 264a] 

Zu dem Umfang der (Pflicht-) Bestandteile eines Abschlusses beziehungsweise den benötigten Instrumenten zur Steuerung von Unternehmen siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Zu Sinn und Zweck der Pflichten: Auch für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften dient "eine ordnungsgemäße Buchführung und der sie abschließende Jahresabschluß nicht nur im Insolvenzfalle dem Gläubigerschutz, weil die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten eine solide Geschäftsführung gewährleistet" 

[BiRiLiG RegE BT Drucksache 10/317 26.08.83 Begründung zu § 39 (= Vorläufer von § 245)]

    

Aufstellungs-Pflichten zum Konzernabschluss

ergeben sich aus den handelsrechtlichen Vorschriften für 

Aufstellung_des_Jahresabschlusses

bezeichnet die gesetzliche Pflicht für eine/n Kaufmann/Kauffrau und die gesetzlichen Vertreter*innen einer Personenhandels- oder Kapital-Gesellschaft, oder deren freiwilliges Erfüllen durch andere Personen, sowie das Vorgehen (den Prozess) um einen Jahres-Abschluss gemäß den anzuwendenden Vorschriften rechtsverbindlich zu machen**1 oder zur Rechts-Verbindlichkeit zu führen. 

**1 vgl. →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses

Die Aufstellung ist der erste der vier grundlegenden Prozess-Schritte bis zur formal korrekten Information der Öffentlichkeit über eine Personenvereinigung, die am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und für die kein Mensch persönlich haftet**2:   

**2 vgl. →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende

Vgl. →Darstellung_iSd_HGB, →Bild_iSv_HGB_264 (vor allem wegen des Ausdrucks "tatsächlichen Verhältnissen entsprechen")

Zu dem Umfang der (Pflicht-) Bestandteile eines Abschlusses beziehungsweise den benötigten Instrumenten zur Steuerung von Unternehmen siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Zum Sinn und Zweck der Vorschriften: Auch für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften dient "eine ordnungsgemäße Buchführung und der sie abschließende Jahresabschluß nicht nur im Insolvenzfalle dem Gläubigerschutz, weil die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten eine solide Geschäftsführung gewährleistet" 

[BiRiLiG RegE BT Drucksache 10/317 26.08.83 Begründung zu § 39 (= Vorläufer von § 245)]

Kontext: →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen (931), →Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses, →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung

URL zum Kopieren des Links für diesen Glossar-Eintrag: https://www.accountant-balk.com/glossar.html#Aufstellung_des_Jahresabschlusses  

    

Auftrag-Verarbeitende*r

ist eine 

  • →natürliche Person oder →juristische Person,
  • Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, 

der →Personen-bezogene Daten offengelegt werden, und zwar 

  • unabhängig davon, ob es sich bei ihr um eine*n Dritten** handelt oder nicht. 

**Ein*e "Dritte*r" ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person selbst, die

    • unter der unmittelbaren Verantwortung des*r Verantwortlichen oder des*r Auftrag-Verarbeitenden
    • befugt ist, Personen-bezogene Daten zu verarbeiten. 


Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungs-Auftrags nach dem Unionsrecht oder nach dem Recht der Mitglied-Staaten möglicherweise Personen-bezogene Daten erhalten, gelten NICHT als
Empfänger*innen; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den
geltenden Datenschutz-Vorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung. 

DSGVO Art. 4 Nr. 9

Auftragsdatei

bezeichnet eine Datei für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach HGB § 316 mit den in WPO § 51c bestimmten Angaben  

http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__51c.html 

Aufwand

ist der Verbrauch von Ressourcen (zum Beispiel: Material, Personal, Maschienerie, Energie, Rechte), der gemessen und in Geldeinheiten bewertet wird, Pendant: →Ertrag 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

Vgl. →Abschluss 

 

Ausbildung

ist, im Sinn des BBiG, das Vermitteln der notwendigen Kompetenz für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt, und zwar mit Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ Absatz (3), beachte bitte den dort folgenden § 3 

Für die Einkommen-Steuer gilt: 

    • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (Erstausbildung) bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr sind Sonderausgaben [EStG § 10.(1).Nr7] und können zu einem geringeren →zvE führen. 

    • Falls eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) bereits abgeschlossen ist, dann sind solche Aufwendungen Werbungskosten [EStG § 9.(6); Merkmale für den Begriff "Erstausbildung" siehe bitte ebenda], welche dann die Einkünfte aus der Ausübung des zuerst gelernten Berufes mindern können. 

Vgl. →SDG04, →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist in dem Abschnitt "Zwischen-Ergebnisse" und/oder →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist in dem Abschnitt "Sonderausgaben"  

Ausbildungs-Position

ist die erste von vier (Lebens-) Situationen in der Steuerlichen Positions-Matrix, für welche die typischen und wichtigsten Aspekte zu den Steuern eine Beitragsreihe hier erläutert (→Material/ Dein Finanzwissen)  

    

Abbildung: →steuerliche_Positions-Matrix

Gesamt-Ziel ist es, gemäß dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu bilden 

Situation: Die Ausbildungs-Position ist in der Matrix unten rechts, denn es sind auf der 

  • Vertikalen Skala die Chancen, Einkommen zu erzielen, typischerweise: gering 

  • Horizontalen Skala die Ausprägung von Stärken in den Eigenschaften, um Einkommen zu erzielen, wie folgt
    • Finanzielle Reserven eher gering 
    • Körperlich-physische Kräfte im Mittel zwischen Kindheit und Erwachsenen und geistig-neuronale Energie durch Ausbildung im Wachstum 
    • Erworbene Kompetenz (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) bzw. Wissen und Know-how im Aufbau und 
    • Zeit ausreichend verfügbar 

Entsprechend zeigen die Anzeigen (Monitore) die Situation wie folgt an: 

  

Situation:
Reserves-Monitor: leer 
    Power-Monitor: Wachstum 
       Know-how-Monitor: im Aufbau 
                         Time-Monitor: genug 

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar 

  

 

Ausfallrisiko

ist das →Kontrahenten_Risiko und bezeichnet die mögliche Gefahr, dass

  • durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
  • die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en

nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe, →Kontrahenten_Risiko]

Ausgabe

ist das Übergeben von Geld- oder Sachvermögen oder das Übertragen von Rechten, die in Geldeinheiten bewertet werden, Pendant: →Einnahme 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Ausgleichsabgabe_iSv_SGB_IX

ist eine zweckgebundene**1 Abgabe, die Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen**2 pro Monat für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz**3 für schwerbehinderte Menschen entrichten**4, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern**1.  

**1 SGB IX § 161
**2 SGB IX § 154.(1) 
**3 SGB IX § 156.ff 
**4 SGB IX § 160 

Vgl. https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/beschaeftigen-sparen/ersparnisrechner/online-rechner/ 

Aussagenlogik_der_Juristerei

bezeichnet hier eine gewisse Aussagen-Logik**1 für Gesetze und deren Anwenden, vor allem: Ein Gesetz ist grundsätzlich eine, in sich abgeschlossene**2, Gesamtheit (Menge**1) ist von

  1. Begriffen bzw. Begriff-Bestimmungen (Definitionen)**3 und 
  2. ihrer Verknüpfung in einer Aussage sowie der Verknüpfung von Aussagen. 

Anmerkungen:

**1 in der Juristerei ist es da ähnlich wie in der Mathematik 

**2 "abgeschlossen" meint: Die Aussagen verknüpfen grundsätzlich NUR Begriffe, die in dem Gesetz selbst definiert sind;

zum Aufbau eines Gesetzes vergleiche bitte das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: →http://hdr.bmj.de/page_c.5.html

Zur Systematik für die Struktur (Gliederung) von einem Steuer-Gesetz vergleiche bitte 

Merkmale (Wesens-Merkmale oder Attribute) zu einer Definition (Begriffsbestimmung), oder zu einer Regel (Satz) in einem Paragrafen, werden in der Literatur "Tatbestand-Merkmale" genannt. Das Gesetz muss dafür in der Regel die →Sieben_W_Fragen beantworten.

zu a: Beg

**3 Für das Wort "Definition" verwenden die Gesetze in der Regel das Wort "Begriffsbestimmung", siehe bitte, in dem Handbuch des BMJ den ersten Punktabsatz innerhalb der Rn 361 das Wort: "Begriffsbestimmungen".

Die Folge aus der Abgeschlossenheit ist: Eine Definition gilt grundsätzlich NUR für die Regeln INNERHALB des jeweiligen Gesetzes.

So kommt es, dass zum Beispiel eine handelnde Person (W-Frage: Wer hat oder trägt das Recht oder die Pflicht), auch wenn sie identisch ist, im

        • BGB (der Mensch, § 1) anders behandelt werden kann als im
        • HGB (der Kaufmann*die Kauffrau, § 1) oder als im
        • EStG (der*die Steuerpflichtige, § 1) oder als im 
        • UStG (der*die Unternehmer*in, § 2)

Vergleiche dazu bitte in →Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist unter: Zwecke und Prinzipien von Gesetzen verstehen.

zu b:

Oft kommt die Wenn-dann-Verknüpfung vor; Beispiel:

"WENN eine bestimmte Einnahme eine der Einkünfte ist, DANN unterliegt sie (grundsätzlich) der ESt".

Dazu folgendes:

      • Für die Wenn-Aussage (Bedingung) "Eine bestimmte Einnahme ist eine der Einkünfte" sind - innerhalb des EStG - die Definitionen für die verschiedenen "Einkünfte" wichtig, siehe dazu die Aufzählung a) bis h) unter: EStG Abschnitt II Ziffer 8 - Die einzelnen Einkunftsarten
          
      • Die verknüpfende Aussage "unterliegt... der EStG" ist häufig der eigentliche Gesetzes-Text, siehe: EStG § 2.(1)
          
      • Um nun zu erfahren, ob - im konkreten Fall - eine bestimmte Einnahme eine der Einkünfte (im Sinn des EStG) ist, muss man prüfen:
         
        • Hat diese Einnahme die Merkmale (Attribute) von einem, wenn ja: welcher, der Einkünfte?
        • Oder im 'Juristen-Latein': Erfüllt der "Sachverhalt" im konkreten Fall die Tatbestand-Merkmale der Definition für einer, wenn ja: welcher, der Einkünfte?**4

Das heißt: Man muss ggf. ALLE Definitionen in der Aufzählung a) bis h) durch deklinieren.

**4 In den häufigsten Streitigkeiten bei den Steuern geht es um die Frage (Interpretation, Auslegung, Teleologie), ob ein bestimmter Sachverhalt bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt. 

Vgl. →Rechtsraum, →Aussagenlogik_der_Juristerei, →Gerichtsbarkeit

Bonmot: "Jede Jeck und jedes Jesetz is anders. Wat demm ehn sing brutto is dem angerem sing netto." (Redensart, Region Rheinland, Ursprung n_n) Beispiel: Brutto im Blick der Arbeit-Nehmenden ist netto im Blick der Arbeit-Gebenden.  

 

Ausweis_im_Abschluss

ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten 

  1. Kriterien, wann ein Posten (Vermögensgegenstand, Schuld, sonstiger) in der Buchführung und Bilanz zu erfassen ist;
  2. Mit welchem Betrag ein Posten anzusetzen ist; 
  3. Welche Angaben zu den Posten wo in der Bilanz oder einem Anhang_iSd_HGB zu machen sind 

1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel  

2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel 

3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.;
bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)    

 

Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Posten; →Englisch_Deutsch 

   

Ausweis_im_Anhang

bezeichnet das Nennen von Beträgen (Zahl und Sachbezeichnung) in dem Anhang zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Auswirkungen_auf_Umwelt_und_Mensch

meint Wirkungen, die ein •Tun in einer Unternehmung (jetzt) •im Kreis seiner Interessen-Träger*innen (in Zukunft) •auf Natur und Menschen hat; für den Nachhaltigkeits-Bericht sind diese Wirkungen zu ermitteln (mit Blick) auf: ♦Umwelt, ♦Soziales, ♦Menschenrechte, ♦Governance, ♦Arbeit-Nehmende, ♦Anti-Korruption/-Bestechung (Nachhaltigkeitsaspekte)

Hinweise

    • gleichbedeutend/ Synonyme:
      • Tun = eigene Tätigkeiten**4 und Tätigkeiten**4 in seiner vor- und/oder nach-gelagerten Wertschöpfungskette (**1 S.269)
      • Unternehmung = Unternehmen
      • Interessen-Träger*innen = →Stakeholder, Interessenten, Interessen-Gruppen (vgl. **1 S.278)
      • Nachhaltigkeits-Bericht = Nachhaltigkeitserklärung, der spezielle Abschnitt (**1 S.280, ESRS 1 Anlage F) im Management-Bericht (= Lagebericht, siehe →EU_AbschlussRL_2013/34
         
    • Wesen des Tuns in einer Unternehmung:
      • Ressourcen benutzen (Input), um Produkte und Dienstleistungen herzustellen/ zu fertigen und sie zu vertreiben/ verkaufen (Geschäftsmodell, **1 S.262)
        sowie
      • darüber Verträge zu schließen und andere Vereinbarungen zu treffen, einschließlich Absprachen mit Behörden/ Regierungen (Geschäftsbeziehungen, **1 S.262; Operations/ Ausführungen, →COSO)
    • Umfang der Zergliederung/ Analyse (ermitteln**2 und bewerten**3) des Tuns, seiner Auswirkungen und ihr Bezug zu den N'Aspekten (**1 S.269):
      • Vorgelagerte W'Kette:
        • Umsatz (Marketing, Werbung/Sensibilisierung, Verkauf-Anbahnung, Vertrieb, After Sales)
      • Eigene Tätigkeiten**4 mit nachgelagerten W'Ketten:
        • FuE
        • Produktion
        • Material (Einkauf/ Beschaffung, Logistik, Lager)
        • Personal
        • Investition
        • Finanzierung
        • Steuern und Beiträge
        • Risiko-Tragung und Gewinn-Verteilung
      • Eigenschaften einer Auswirkung:
        • Sie können
          • tatsächlich oder potenziell
          • negativ oder positiv
          • beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie
          • umkehrbar oder unumkehrbar sein
        • Sie können eine Rückwirkung (via Governance) haben auf das Geschäftsmodell, Strategie und Fähigkeit zur Erreichung der Ziele,
          • gemessen mit der Kombination von Ausmaß (SH) und der Eintritt-Wahrscheinlichkeit (EW) rückwirkender Risiken/ Chancen (**1 S. 280)

**1 ESRS Anhang II Tabelle 2: Begriffsbestimmungen in den ESRS, Seiten-Angaben beziehen sich auf den pdf-Ausdruck der →EU_VO_2023/2772

**2 ESRS 1.14.a

**3 zu bewerten ist die Wesentlichkeit der Auswirkungen**2, sie sich bezieht auf je einen Nachhaltigkeits-Aspekt (ESRS 1.43) 

**4 Begriffe vergleiche →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten

Auszahlung

ist das Übergeben von Geldvermögen, Pendant: →Einzahlung

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Authentifizierung

ist ein elektronischer Prozess zur Daten-Sicherheit**, um Identität einer Person*** und/oder den Ursprung und die Unversehrtheit von anderen Daten zu bestätigen 

**Daten-Sicherheit + Daten-Schutz = Komponenten der Informations-Sicherheit 

***Person = →natürliche Person oder →juristische Person

Quelle: →eIDAS_VO Art. 3.5

Authentizität

meint die Identität von Personen**1 und der ursprünglichen Umstände, die in einem Dokument bezeichnet sind  

In einem elektronischen Dokument wird der Beweis der Identität einer Person**1 nur durch qualifizierte elektronische Signatur (qeSignatur) hergestellt.**2  

Der Beweis der Identität (Authentizität i.e.S.**3) der ursprünglichen Umstände, die in einem Dokument bezeichnet sind, kann auch durch fortgeschrittene Signatur (feSignatur) geführt werden, allerdings nur durch den*die Absenderin selbst.***    

**1 Person = →natürliche Person oder →juristische Person 

**2 Quelle: WPK Praxishinweis: Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte, Stand: 14. Mai 2020  

**3 Authentizität im engeren Sinn meint hier: die Authentizität der Daten über die Umstände

die Authentizität i.e.S. + die Identität mit der Person = die →Authentizität (im weitesten Sinn der eIDAS_VO) 

Vgl. bitte 

eIDAS_VO Art. 3.5

→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen) 
→Integrität_von_Daten 

 

Außergewöhnliche_Belastungen

sind solche Aufwendungen, die

  • einem*r Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen (zum Beispiel aufgrund einer Krankheit) UND
  • größere Aufwendungen sind, und zwar größer als sie es bei
    • der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen
    • mit gleichen Einkommens-Verhältnissen, gleicher Vermögens-Verhältnissen und gleichen Familienstands sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html Absatz (1)

Aus solcher Aufwendungen kann ein Teil von dem Gesamtbetrag_der_Einkünfte abgezogen werden, und zwar

  • wenn solche Aufwendungen die so genannte zumutbare Belastung übersteigt UND
  • auf Antrag.

Was eine zumutbare Belastung ist, das ist definiert in EStG § 33 (Link oben) Absatz (3) in einer Tabelle: zumutbar sind danach zwischen 1-2% (ab drei Kindern) bis 7% (Singles mit hohem Einkommen) vom Gesamtbetrag_der_Einkünfte.  

Mehr dazu siehe: EStH auf →https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

AV

je nach Kontext Abk.f. 

  1. Anlage-Vermögen oder 
  2. Arbeitslosen-Versicherung, ggf. gesetzlich im Sinn von SGB III 

vgl.

zu a. →HGB § 266.(2).A und HGB § 247.(2): "Gegenstände..., die [dazu] bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen" [= die der Kaufmann*die Kauffrau dazu bestimmt hat, dauernd im Betrieb zu benutzen] 

zu b.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html

Vgl. →Vorsorgeaufwendungen; →Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →PflV, →SozV

Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Werte-der-Rentenversicherung/werte-der-rentenversicherung.html  

Abk.f. Arbeitsvertrag hier: →ArbV

Awareness

englische Bezeichnung für: Bewusstsein**1, Erkenntnis, meist im Sinn von Bewusstheit, bewusster Wahrnehmung, Sensibilisiert-Sein oder Problem-Bewusstsein**2; ist in den ISA bedeutsam in folgenden Kontexten: 

IESBA_Code (2020): 

    • Subsection 113: Professional Competence and Due Care:  "Maintaining professional competence requires a continuing awareness and understanding of relevant technical, professional business and technology-related develepment." [113.1.A2]

**1 Deutsche Übersetzung (Herausgeber WPK, 2018): "Die Beibehaltung der der Fachkompetenz erfordert ein anhaltendes Bewusstsein und ein Verständnis für die im Beruf und Geschäft fachlich relevanten Entwicklungen." (Unterabschnitt 113: Fachkompetenz und Sorgfalt)

IFAC_Handbook (2020/ ISA): 

    • Preface: "practitioners’ awareness of significant new or emerging issues... [in] existing requirements application provisions of IAASB pronouncements" [Preface.24] 
       
    • Glossary: "Control Environment - Includes the governance and management functions and the attitudes, awareness and actions of those charged with governance and management concerning the entity’s internal control and its importance in the entity. The control environment is a component of internal control." 
        
    • ISA_315 IDENTIFYING AND ASSESSING THE RISKS OF MATERIAL MISSTATEMENT THROUGH UNDERSTANDING THE ENTITY AND ITS ENVIRONMENT: 
       
      • "The control environment includes the governance and management functions and the attitudes, awareness, and actions of those charged with governance and management concerning the entity’s internal control and its importance in the entity." [ISA_315.A77]  
         
      • "...attitudes, awareness and actions of management or the owner-manager" [ISA_315.A87] 
           
    • ISA_260 Communication with those charged with Governance: "The attitudes, awareness, and actions of those charged with governance concerning (a) the entity’s internal control and its importance in the entity, including how those charged with governance oversee the effectiveness of internal control, and (b) the detection or possibility of →fraud." [ISA_260.A14/A51]

**2"...Grundeinstellungen, Problembewusstsein und Verhalten des managements in Bezug auf das interne Kontrollsystem" [IDW_PS_261nf.30]

    • ISA_600 SPECIAL CONSIDERATIONS—AUDITS OF GROUP FINANCIAL STATEMENTS (INCLUDING THE WORK OF COMPONENT AUDITORS): "Where independent oversight bodies have been established to oversee the auditing profession and monitor the quality of audits, awareness of the regulatory environment may assist the group engagement team in evaluating the independence and competence of the component auditor." [ISA_600.A36]

vgl.  →Awareness, →Compliance, →Fraud  

AWE

Abk.f. Agentur für Wirtschaft & Entwicklung, Bonn und Eschborn, betreibt unter anderem die Website "KMU Kompass" und ist ein Projekt des BMZ, das gemeinschaftlich von GIZ GmbH und der DEG mbh getragen wird  

Quelle: →https://wirtschaft-entwicklung.de/impressum-1 

**bzw. "Sorgfalts-Kompass", ein Tool für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette, →https://kompass.wirtschaft-entwicklung.de/sorgfalts-kompass/strategie-entwickeln 

vgl. →https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Leitfaeden/Allgemeine-Leitfaeden/allgemeine-leitfaeden.html 

DEG = Abk.f. Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH 

vgl. →AWE, →GIZ, →BMZ, →LkSG, →KMU, →CSR

 

AWG

Abk.f. Außenwirtschaftsgesetz, enthält Bestimmungen über Einschränkungen und Überwachung des Verkehrs (Tausch) mit dem Ausland von Gütern, Dienstleistungen, Kapital, Zahlungen und sonstigen Werten, sowie im Inand von Auslandswerten und Gold

https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/__1.html 

Für die ungleichen Bestimmungen vergleiche bitte auf https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/BJNR148210013.html unter der Inhaltsübersicht die zwei Teile

    1. mit Blick auf die Einschränkungen (von Rechtsgeschäften und Handlungen) und
    2. zur Überwachung vor allem die Verfahrens- und Meldevorschriften (§ 11; was wie überwacht wird steht in der →AWV)  

Vgl. →AWG (regelt, DASS eingeschränkt und überwacht werden kann/wird), →AWV  (regelt, WAS eingeschränkt und WIE überwacht wird), →AMS (= Meldeportal der Deutsche Bundesbank), →Inländer*in_iSv_AWV_63

AWV

Abk.f. Außenwirtschaftsverordnung, regelt welcher Verkehr (Tausch) von Gütern, Dienstleistungen, Kapital, Geld und anderen Werten mit dem Ausland im Inland wie eingeschränkt und überwacht wird, vor allem die Meldungen von Privat- und juristischen Personen über Ein-/Aus-Zahlungen mit dem und Vermögen im Ausland (Außenwirtschaftsverkehr) 

https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/BJNR286500013.html, betrachte dort vor allem die Kapitel-Überschriften: 

    1. Allgmeine Vorschriften
    2. Ausfuhr [...]
    3. Einfuhr
    4. Sonstiger Güterverkehr
    5. Dienstleistungs-Verkehr
    6. [...] Kapital-Verkehr 
    7. Melde-Vorschriften im Kapital- und Zahlungs-Verkehr [vgl. →Fristen
      fortan folgende [...] 

Vgl. →AWG (regelt, DASS eingeschränkt und überwacht werden kann/wird),→ AWV  (regelt, WAS eingeschränkt und WIE überwacht wird), →AMS (= Meldeportal der Deutsche Bundesbank), →Inländer*in_iSv_AWV_63, →Fristen (001, 800, 931)

B

BAB

Abk.f. Betriebs-Abrechnungs-Bogen 

vgl. →material/kalkulation.html 

BAFA

Abk.f. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, ist eine Behörde des BMWi für wichtige Verwaltungs-Aufgaben mit Bezug auf: Ausfuhr-/Export-Kontrolle, EU-Handelspolitik, Förderung von KMU und Energie-Einsparung, sowie die Aufsicht und Regelungen zu bestimmten Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfer*innen**

Quelle: →https://www.bafa.de/DE/Bundesamt/Organisation/Aufgaben/aufgaben_node.html (Stand: 05.06.2021) 

**vgl. unter →Impressum Angaben nach Telemedien-Gesetz

 

BaFin

Abk.f. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, Bonn und Frankfurt 

https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html

hilfreich für Begriffs-Definitionen: →https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/finanzwissen_node.html (→Nützliche Links zu den Themen des Accounting)

Aufgabe vor allem: In Deutschland die Aufsicht über**1  

    • Banken 
    • Versicherungen und Pensionsfonds 
    • Andere Akteure im Wertpapier-/ Kapital-Markt wie ein/e  
      • Betreiber*in solcher Märkte (Markt-Infrastruktur) 
      • Wertpapier-Institut  
      • Investment-Unternehmen (Kapital-Verwaltungs-Gesellschaft, Sondervermögen) 
      • Aktien-Gesellschaft (→Börsen_notiert) 
      • Unternehmen mit einer Anleihe (→Kapitalmarkt_orientiert)
    • die von diesen offenzulegenden Informationen wie ein  
      • Wertpapier-Prospekt  
      • Jahres-/ Konzern- und anderen →Abschluss**1  
    • Verbraucherschutz für Finanzanlagen 
    • Geldwäsche-Prävention 

Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_organigramm.html Stand 06.04.2022, vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__6.html 

**1 siehe →PIE 

**2 http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__106.html fort folgende, mit Austausch von Informationen mit der Aufsicht über die Abschluss-Prüfer (→APAS), vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__109a.html Absatz (1) Nr. 2 und http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__110.html Absatz (2) 

 

  

BAG

Abk.f. Bundesarbeitsgericht, Erfurt, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

http://www.bundesarbeitsgericht.de/  

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

Baisse

französisch für: das Ab-/Sinken, das Fallen, bezeichnet meist den Zeitraum mit, oft auch nur die Erwartung von fallenden Kursen** für Wertpapiere, Agrarprodukte und Rohstoffe 

Bei Börsen-Akteur*innen ist dafür auch üblich die Bezeichnung: Bear Market (Bären Markt)***    

**Preise für an Börsen gehandelte Rechte und Waren; zu den 4 Arten solcher Börsen-(Markt-)Preise vgl. Marktpreis_Risiko

*** "des Bären Pranken fallen nach unten", genaue Herkunft (von dem Bild) der Bezeichnungen ist unbekannt (diverse Quellen n_n)  

Pendant: Hausse ⇔ Bull Market (Bullen-Markt), "des Bullen Hörner steigen hoch" 

Vgl. →Long_Position (Hausse), →Short_Position (Baisse) 

Bank-Produkte

siehe →BaFin/ Verbraucher/ Finanzwissen

BASt

Abk.f Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch-Gladbach 

Hinweis: stellt Bilder für Verkehrszeichen und Sympbole kostenfrei zur Verfügung 

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-verkehrszeichen/vz-download.html 

bAV

Abk.f. betriebliche Altersversorgung 

Definition siehe http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1.html Absatz (1) Satz 1: 

Eine bAV im Sinn des betrAVG lieg vor, wenn

      • einem*r Arbeitnehmer *in [AN] 
      • Leistungen der Versorgung für
        • Alter
        • Invalidität oder
        • Hinterbliebene 
      • aus Anlass seines*ihres Arbeits-Verhältnisses
      • von dem*der Arbeit-gebenden [AG] 
      • zugesagt sind.

Die Art der von dem*der AG zugesagten Leistungen kann sein: 

    1. Beitrag-orientiert: der*die AG entrichtet in jeder Periode einen bestimmten Beitrag [→defined_contribution_plan]
      oder
    2. Leistung-orientiert: der*die AG hat für den Fall des Eintritts von bestimmten Bedingungen [Alter, Invalidität, Tod] bestimmte Leistungen zugesagt [→defined_benefit_plan]  

Die Art der Erfüllung der Leistungs-Zusagen kann sein:

    1. Unmittelbar über den*die Arbeit-gebenden [AG; Pension, vgl. HGB § 266.(3).B.1, IAS_1.54, IAS 37.11] oder
    2. Mittelbar über einen Versorgungs-Träger [betrAVG § 1b]:
      1. Direktversicherung 
      2. Pensions-Kasse oder -Fonds [Versorgungs-Einrichtung] 
      3. Unterstützungs-Kasse [Rückdeckung einer unmittelbaren Leistungszusage zur Pension] 

Kombinationen von a. oder b. mit α. oder β sowie ggf. mit weiteren Merkmalen werden so genannte "Durchführungswege" definiert und unterschieden.

Vgl. →https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/F/finanzierung_der_betrieblichen_altersversorgung_durch_den_arbeitnehmer.html  

Bis 2018 waren alle Durchführungswege nur für sehr große Unternehmen attraktiv. Mit dem BRSG wurde in 2018 ein Weg mit dem so genannten Sozialpartnermodell geschaffen, das für kleine Unternehmen die bAV attraktiv machen sollte. 

Hinweis auf Glossar der ABA, gemeinnützige Organisation: https://www.aba-online.de/infothek/glossar/begriffe 

Vgl. →bAV, →BetrAVG, →PSV,BRSG, →Sozialpartnermodell

BBemG

Abk.f. Beitrags-Bemessungs-Grundlage 

Beispiel: Grundlage zum Bemessen des Beitrags zu einer Versicherung

vgl. →BemG, →BBemG, →Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

BBG

Abk.f. Beitrags-Bemessungs-Grenze, bezieht sich auf die gesetzliche RV, KV, AV und PflV 

Vgl. →Vorsorgeaufwendungen, →https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/B/beitragsbemessungsgrenze.html 

bbh

Abk.f. b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V., Berlin

BBiG

Abk.f. Berufs-Bildungs-Gesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ 

BBK

Abk.f. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 

https://www.bbk.bund.de/ 

Das BBK ist zuständig vor allem  

    • für den Zivil-Schutz im Verteidigungs-Fall (Krieg) 
    • chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN) 
    • für die Katastrophen-Hilfe zum Bevölkerungs-Schutz und zum Katastrophenschutz der Länder bei 
      • Gefahren für die Gesundheit(→SDG03
      • Folgen des Klimawandels (Hochwasser, Starkregen, Stürme, Waldbrände; →SDG13

Quelle: →https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/themen_node.html 

vgl. →BBK, →ZSKG, →Zivilschutz, →Katastrophenschutz, →Notfall Glossar  

BDSG

Abk.f. Bundesdatenschutzgesetz, verweist in § 1.(5) auf die DSGVO [(EU) 2016/679] 

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/ 

vgl. →BDSG, →DSGVO, →EU_VO

bedungen

"etwas ist bedungen" heißt: Etwas ist a. Ursache, b. Voraussetzung, oder in älterer Sprache: c. vereinbart; Wortsinn c. gilt noch in Gesetzen wie BGB von 1896 oder HGB von 1897; das Wort ist die Vergangenheit-Form (Präteritum) von: bedingen   

Quelle: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) KöR, Berlin (Hrsg.): bedingen, Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS), dwds.de/wb/bedingen Stand 04.08.2021

Jahres-Angaben siehe bitte:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html

 →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html

Beispiele:

"Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung vereinbart werden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__328.html Absatz (1)

"Der einem Kommanditisten zukommende Gewinn [eines Jahres] wird seinem Kapitalanteil nur so lange zugeschrieben, als dieser [Kapitalanteil] den Betrag der vereinbarten Einlage nicht erreicht."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__167.html Absatz (2)

vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA

 

bedungene_Einlage

bezeichnet die "vereinbarte Einlage" im Gesellschaftsvertrag einer KG oder KGaA für eine*n Kommanditist*in und das Innen-Verhältnis; ihr Betrag KANN verschieden sein von der "eingetragenen Einlage" im Handelsregister für das Außenverhältnis

Quelle: Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, Kapitel 5.3, www.haufe.de Stand 04.08.2021 

Hinweise:

Zum Gesellschaftsvertrag vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__163.html.

Zu den wichtigsten Merkmalen für einen Gesellschaftsvertrag vergleiche bitte zum Fonds_Prinzip die Regeln:

Außenverhältnis ≅ Vertretung und Haftung

Innenverhältnis ≅ Geschäftsführung und Verteilung (Gewinn/ Verlust)

Zum Innen-Verhältnis (= das zwischen den Gesellschafter*innen untereinander):

Die "bedungene Einlage" bestimmt in der Regel den Kapitalanteil, und dieser den Anteil am Gewinn (oder Verlust) der Gesellschaft, vgl. bitte HGB §§ 120f., 167.

Zum Außen-Verhältnis (= das der Gesellschaft/er*innen gegenüber Gläubiger*innen):

Zu "eingetragene Einlage" im Handelsregister und Geltung gegenüber Gläubiger*innen siehe bitte http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__172.html Absatz (1). Sie wird oft als "Haftsumme" bzw. "Hafteinlage" bezeichnet.

Eine eingetragene Einlage (Hafteinlage), die nicht geleistet ist, kann in ungünstigen Fällen von einer Gläubigerversammlung eingefordert werden (→http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__171.html).

vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA, →Fonds_Prinzip 

  

Begründung_im_Anhang

bezeichnet das verbale Offenlegen der Motive oder/und Ursachen in dem Anhang zu einem Abschluss 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Begründung_iSd_AO

ist die Angabe von Gründen (Grundlagen) für Art und Höhe von Feststellungen, Festsetzungen etc. in einem Bescheid (= Verwaltungsakt)

Das Gesetz sagt nur, dass eine Begründung da sein muss, aber nicht wie sie aussieht (Form).

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__121.html

BEHG

Abk.f. Brennstoff-Emissions-Handels-Gesetz: Gesetz über einen nationalen Zertifikate-Handel für Brennstoff-Emissionen 

http://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html 

Beleg

ist die Abbildung von einem Geschäftsvorfall, und einer der drei grundlegenden Bestand-Teile, die kaufmännische Bücher haben müssen:  • Beleg - für jeden Geschäfts-Vorfall •  Journal - mit der zeitliche Reihen-Folge der Geschäfts-Vorfälle •  Konto - für deren sachliche Ordnung**1  

             

**1 Hinweis: die Zusammenfassung von Konten zu Konten-Gruppen, sowie die Addition ihrer Salden erlauben die Darstellung der "Posten" in einem Jahres-Abschluss, siehe dazu bitte: 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html   

Quellen:

 

Beleg-, Journal- und Konto-Funktion sind erfüllt, wenn in der Buchführung mindestens die folgenden Angaben erfasst bzw. dargestellt sind (Tz'n 36,37, 44 und 47):

    1. Buchungs-Text oder Buchungs-Schlüssel - hinreichende Erläuterung des Vorgangs/ Geschäfts-Vorfalls
    2. Buchungs-Betrag bzw. Mengen- und Wert-Angaben, aus denen er sich ergibt 
    3. Beleg-Datum - Zeitpunkt des Geschäfts-Vorfalls  zur Bestimmung der Buchungs-Periode 
    4. Autorisierung - Bestätigung durch den Buchführungs-Pflichten 
    5. Konto 
    6. Konto-Bezeichnung 
    7. Gegenkonto 
    8. Gegenkonto - Bezeichnung 
    9. Beleg-Nummer (Ordnungskriterium, Kennzeichnung der Buchung, Beleg-Verweis) 
    10. Buchungs-Datum - Zeitpunkt der Buchung 

Vergleiche bitte in den Gesetzes-Texten zu  

    • Beleg:  "...Handelsgeschäfte ersichtlich machen*a (Satz 1), ...richtig*b (auch: wahr*c), ...den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend*d..."
         
    • Journal: "...Entstehung und Abwicklung*a (Satz 3), ...vollständig, zeitgerecht*b..."

    • Konto: ...Überblick*a (Satz 2), ...geordnet*b..."

*a HGB § 238.(1), Entsprechendes siehe AO § 145.(1)
*b HGB § 239.(2), Entsprechendes siehe AO § 146.(1) 
*c AO § 154, StGB § 283b  
*d HGB § 264.(2).S1

   

Belegfunktion

ist eine der drei Grund-Funktionen der Buchführung:  • Belegfunktion - um jeden Geschäfts-Vorfall belegen zu können •  Journalfunktion - um die Geschäfts-Vorfälle in ihrer zeitlichen**1 Reihen-Folge darstellen zu können •  Kontofunktion - um sie nach sachlichen Kriterien**2 ordnen zu können 

Nähere rechtliche Details siehe bitte →Beleg, →Journal beziehungsweise →Konto

**1 vergleiche französisch tous/ le jour = jeden/ der Tag 

**2 Ein sachliches Kriterium kann zum Beispiel sein: die Zugehörigkeit des Soll- oder des Haben-Eintrags einer Buchung zu

Vgl. italienisch il conto = die Rechnung, die Abrechnung, das Konto (im Sinn einer Ab-/Schlussrechnung) 

Vgl. →GoB Glossar 

Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

ist die Grundlage, um eine Steuer zu bemessen (BemG • s), das heißt:

  • der grundlegende Wert [BemG], mit dem
  • der Steuer-Satz oder Steuer-Tarif [s] multipliziert wird,
  • um die Höhe einer Steuer zu ermitteln.

Beispiele:

vgl. →BemG, →BBemG, →Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

BemG

Abk.f. Bemessungs-Grundlage

vgl. →BemG, →BBemG, →Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer

Benchmark

bezeichnet einen Fix-Punkt zum Vergleichen 

Wortherkunft: aus dem Englischen bench = Bank, Sitzbank (unter anderen auch für: Richter oder Abgeordnete), aber auch: Werkbank, Arbeitstisch, Arbeitsfläche, und: Böschung, Felsleiste, Flussterasse, sowie mark = Markierung 

Quellen: diverse n_n, vgl. →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/bench 

Berufsgeheimnisträger*in

bezeichnet hier eine in StGB § 203 genannte Person: 

ebenda Absatz (1):

    1. Arzt*Ärztin, Zahnarzt*Zahnärztin, Tierarzt*Tierärztin, Apotheker*in oder Angehörige*r eines anderen staatlich geregelten Heilberufs
    2. Staatlich anerkannte Berufspsychologen*innen
    3. Rechtsanwalt*Rechtsanwältin, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt*Patentanwältin, Notar*in, Verteidigende*r in einem gesetzlich geordneten Verfahren,
      WP, vereidigtem Buchprüfer*in, StB (→Steuerberatende*r), Steuerbevollmächtigte*r oder
      Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft
    4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugend-Berater*in sowie
      Berater*in für Suchtfragen in einer öffentlich anerkannten Beratungsstelle
    5. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    6. staatlich anerkannte Sozialarbeiter*in oder staatlich anerkanntem Sozialpädagoge*in
    7. Angehörigen eines Unternehmens der privaten KV, UV oder RV 
      oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle

ebenda Absatz (2)

    1. Amtsträger*in oder Europäischer Amtsträger*in 
    2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete*r 
    3. eine Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt (Personalrat*rätin)
    4. Mitglied
      • eines, für ein Gesetzgebungs-Organ des Bundes oder eines Landes tätigen, Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates,
      • das nicht selbst Mitglied von diesem Organ, oder
      • eine Hilfskraft für eines solchen Ausschuss oder Rat 
    5. öffentlich bestellte*r und förmlich verpflichtete*r Sachverständige*r 
    6. eine förmlich verpflichte Person bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html 

Quelle für die Begriffsbestimmung "Berufsgeheimnisträger*in": Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung Schweigepflichttiger Personen vom 30. Oktober 2017, →https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Neuregelung_Schutzes_von_Geheimnissen_bei_Mitwirkung_Dritter_an_der_Berufsausuebung_schweigepflichtiger_Personen.html, RegE Seite 1

Berufsgrundsätze

sind Bezeichnungen und Grundsätze für gefordertes Verhalten bei der Ausübung bestimmter Berufe oder Funktionen; in der Regel bezeichnet sie ein Gesetz und konkretisieren sie Verordnungen und Standards (berufliche Regelungen); sie werden oft auch ethische Grundsätze genannt  

Berufliche Regelungen (Verhaltens-Normen, international: Ethical Standards) werden in der Regel abgegrenzt von Fachlichen Regelungen (Gegenstands-Normen).

Berufliche Regelungen hier siehe bitte im →Impressum  

vgl. →Ethik Glossar, →Awareness  

Beschlussmangel

bezeichnet es, wenn ein Gesellschafter*innen-Beschluss einen Mangel (Fehler) hat, der bestimmte Rechtsfolgen haben kann; ein Beschluss kann etwa

  1. Nichtig sein, wenn er oder dessen Grundlage oder Gegenstand einen besonders schwer wiegenden Mangel hat (der bereits "aus sich heraus" zur Nichtigkeit führt) oder
  2. Mangel-behaftet sein, und erst durch Anfechtungsklage innerhalb einer bestimmten Frist vernichtet werden

Beispiele zu

  1. Nichtigkeit
  2. Begründeter Anfechtung
    • bisher →https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__242.html nach Absatz
      1. Verletzung von Gesetz oder Satzung
      2. Sondervorteile Einzelner zulasten der Gesellschaft oder anderer Aktionäre
      3. [nicht bei bestimmten technischen Störungen)
      4. Unrichtiger oder Unvollständiger Informationen unter bestimmten Voraussetzungen
    • Ab 01.01.2024 für PersG: HGB § 110.(2) idF MoPeG: Wegen Verletzung von Rechtsvorschriften

Quelle: →https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927635.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 19/27635 19. Wahlperiode 17.03.2021 Gesetzentwurf der Bundesregierung [MoPeG RegE] Seiten 3, 102ff.  

Vgl. →MoPeG, →Beschlussmangel 

Beschäftigte

im weiten Sinn sind Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die einem Unternehmen zuliefern, sowie informell Beschäftigte**1 [Sorgfaltspflichtengesetz RegE Begründung zu § 4 Absatz 4] 

Zur Definition in einem engen Sinn vergleiche bitte EntgTranspG § 5.(2), vor allem dort den Wortlaut: "im Sinn dieses Gesetzes".   

**1 zum Beispiel Personen, die nach den Gesetzen in Schwarzarbeit tätig sind, Arbeitsverboten unterliegen oder Scheinselbstständige sind [ebenda] 

Vgl. →Arbeit_Nehmende, →Beschäftigte, →MA, →Erfüllungsgehilfe*in   

besondere_Kategorien_für_Personen-bezogene_Daten

sind Daten, deren Verarbeitung 

  • untersagt ist (DSGVO Art. 9) oder 
  • nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden darf
    (DSGVO Art. 10).

Untersagt sind grundsätzlich** [Art. 9. (1)**] die Verarbeitung von Daten in folgenden Kategorien: 

  • Daten, aus denen hervorgehen:
    • Rassische oder ethnische Herkunft
    • Politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
    • Gewerkschaft-Zugehörigkeit
    • Genetische Daten
    • Biometrische Daten (zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person)
    • Gesundheits-Daten
    • Daten zum Sexual-Leben oder zur sexuellen Orientierung 

**Ausnahmen siehe Liste in DSGVO Art. 9.(2) und: sie sind nur zulässig unter Verantwortung von Fach-Personal, das einem Beruf-Geheimnis unterliegt [Art. 9.(3)] 

Beispiel: AO § 31c zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken

Nur unter behördlicher Aufsicht dürfen verarbeitet werden:

  • Daten über straf-rechtliche Verurteilungen oder/und über Straf-Taten 
  • Damit zusammen hängende Sicherungs-Maßregeln 

Besteuerungsgrundlagen

liefern die Begründung durch Angabe der 

• Rechtlichen Grundlagen (anwendbare Gesetze) 

• Mathematischen Grundlagen 

• persönliche Grundlagen  

• Grundlagen durch Verträge 

Vgl. Abbildungen  in →Teil 3 vom ESt-Bescheid

BetrAVG

Abk.f. betriebliche Altersversorgung-Gesetz, bezeichnet das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" beziehungsweise das "Betriebsrentengesetz"

Siehe bitte →bAV, vgl. →BetrAVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/  

betriebliche_Funktion

ist ein betrieblicher Aufgaben-Bereich. Die klassischen betrieblichen Bereiche (operations) sind mit den financials [GuV nach HGB § 275.(2)] wie folgt verlinkt (↔): 

operations  ↔  financials    [vgl. →COSO]

---------------------------------------------------------------------------------

Verkauf, Vertrieb, Absatz ↔ Umsatz (100) 

Forschung und Entwicklung ↔ F+E (200)

Produktion, Logistik ↔ Bestands-Veränderungen (300) 

Einkauf ↔ Material (400)

Personal, Human Ressource ↔ Personal (500)

Investition ↔ Abschreibungen (600)

Finanzierung ↔ Zinsen (700)

Steuern ↔ Steuern vom Ertrag (800) 

Steuerung und Überwachung (Governance**) ↔  Verlust oder Gewinn (900)

**mit ggf. eigenen Funktionen für Aufgaben wie: , Geschäfts-Führung (920), Aufsicht (910), Buchführung und Controlling (930), IT (940), Kommunikation, Risiko_Management (950), Compliance (960), IKS (970), Revision (980)

Zum Anwenden siehe bitte →GuV und GuV-Index

Wortherkunft: von lateinisch: functio - die Verrichtung (Quelle: →Stowasser

Betriebs-Abrechnungs-Bogen

bezeichnet eine Matrix, mit der Kosten-Arten aufgeteilt bzw. zugerechnet werden auf/zu Kosten-Stellen  

vgl. →material/kalkulation.html 

Betriebsaufspaltung

liegt vor, wenn 

  • Ein Unternehmen (Besitz-Unternehmen)
    • eine wesentliche Betriebsgrundlage [hat und es] 
  • an eine gewerblich tätige
    • Personen- oder Kapital-Gesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung
  • überlässt (sachliche Verflechtung)
    UND 
  • eine Person oder Personengruppe
    • sowohl das Besitzunternehmen
    • als auch das Betriebsunternehmen
  • in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind,
    • in beiden Unternehmen einen
    • einheitlichen
    • geschäftlichen
    • Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung).

Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung vor, dann ist

    • die Vermietung oder Verpachtung
    • KEINE →Vermögensverwaltung mehr, sondern
    • eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung und
    • das Besitzunternehmen ein Gewerbebetrieb. 

Quelle: →https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/inhalt.html H 15.7 (4) 

  

Betriebsausgaben_iSd_EStG

sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, UND die das EStG für die Berechnungen der Steuern nicht ausnimmt** 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absatz (4) 

**so genannte nichtabzugsfähige_Betriebsausgaben, vgl. ebenda Absätze (4a)ff.  

Betriebsrentengesetz

Kurzbezeichnung für: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 

Siehe bitte  →bAV, →BetrAVG

Betriebsstoffe

sind Stoffe, die keinen-Bestandteil von den Erzeugnissen bilden und doch bei der Fertigung verbraucht werden, Beispiel: Maschinen-Öl bei einer Tischlerei**1 

Rohstoffe sowie Hilfsstoffe und Betriebsstoffe bilden, zu dem →Wertschöpfungsmodell**2 einer Produktion, die erste Stufe in dem dazu gehörigen Ertragsmodell im HGB**3   

**1 Beispiele im Gesamt-Zusammenhang siehe bitte →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

**2 aus (1) Material + Arbeit werden ⇒ (2) Unfertige Erzeugnisse werden ⇒ (3) Fertige Erzeugnisse 

**3 Ausweis_im_Abschluss siehe bitte für die Bilanz/ Vorräte in HGB § 266.(2).B.I. und für die GuV in HGB § 275.(2).5.a  bzw. HGB § 275.(3) i_V_m HGB § 285.8.a

Englisch: Supplies (Quelle: eSteuer.de), Hinweis: auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 Anhang III fort folgende sind für den Ausweis_im_Abschluss die Consumables (Hilfsstoffe) und die Supplies (Betriebsstoffe) einheitlich zusammen gefasst unter: Supplies  

Vgl. →RHB, →RCS, →Englisch_Deutsch

 

Betriebsvereinbarung

ist ein Vertrag zwischen einem*r Arbeit-Gebenden und dem Betriebsrat 

Zum Begriff vergleiche zum Beispiel: 

Vgl. →Tarifvertrag, →Dienstvereinbarung (Pendant im öffentlichen Dienst), →Betriebsvereinbarung

Wenn es nur Nicht-Tarif-gebundene Arbeit-Nehmende und keinen Betriebsrat und gibt, dann sind Einzel-Vereinbarungen zwischen AG und AN notwendig.  

betroffene_Person

ist eine →Natürliche Person, die mit und anhand von →Personen-bezogenen Daten identifiziert worden oder identifizierbar ist. 

Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die

  • direkt oder indirekt,
  • insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung
    - wie einem • Namen, zu einer • Kennnummer, zu • Standort-Daten, zu einer • Online-Kennung oder zu einem oder mehreren • besonderen Merkmalen, die Ausdruck der • physischen, • physiologischen, • genetischen, • psychischen, • wirtschaftlichen, • kulturellen oder • sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, - 
  • Identifiziert werden kann. 

DSGVO Art. 4 Nr. 1 

BetrVG

Abk.f. Betriebs-Verfassungs-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html 

Beurteilungs-Maßstab

vgl. →Kriterium

(→Kriterium

Beurteilung_iSv_PS

bezeichnet ein Vorgehen von: a. Identifizieren einschlägiger Sachverhalte, b. Analysieren derselben - inkl. Vornehmen von weiteren Prüfungshandlungen -, um. c. eine Schlussfolgerung zu ziehen

Quelle: →IDW PS_KMU_1.8:

  • "feststellen: die Festlegung oder Entscheidung auf Basis von erlangten Prüfungsnachweisen
  • beurteilen: Identifizierung und Analyse der einschlägigen Sachverhalte, einschließlich Vornahme weiterer Prüfungshandlungen, um eine Schlussfolgerung ziehen zu können
  • würdigen: etwas auf Basis vorhandener Informationen einschätzen, um eine Schlussfolgerung zu ziehen"

Vgl. →IDW_PS, Würdigung_iSv_PS, →Beurteilung_iSv_PS, →Feststellung_iSv_PS, →Feststellung_iSd_AO, →Feststellung_des_Jahresabschlusses, →Methode (Vorgehen)

Bewertung_im_Abschluss

ist einer der drei Kern-Bereiche (Ansatz, Bewertung, Ausweis), die Gesetze und Standards zur Buchführung und für einen vergleichbaren Abschluss regeln; die Regelungen enthalten 

  1. Kriterien, wann ein Posten (Vermögensgegenstand, Schuld, sonstiger) in der Buchführung und Bilanz zu erfassen ist;
  2. Mit welchem Betrag ein Posten anzusetzen ist; 
  3. Welche Angaben zu den Posten wo in der Bilanz oder einem Anhang_iSd_HGB zu machen sind 

1. = begrifflich "Ansatz", bedeutet: Erfassung, englisch (IFRS): Recognition; siehe den Begriff bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 2. Titel  

2. = "Bewertung", englisch (IFRS): Measurement, Valuation; den Begriff siehe bitte in der Überschrift vom HGB 3. Buch 1. Abschnitt 2. Unterabschnitt 3. Titel 

3. = "Ausweis", vgl. dazu HGB § 246.(1).S2, HGB §§ 266ff., 275ff. und 284ff.; bedeutet eigentlich: Einstufung (Classification) UND Darstellung (Presentation), wird im Englischen unterschiedlich übersetzt (nur) mit Presentation oder durch "...be shown" (wird ausgewiesen)    

 

Vgl. →Ansatz_im_Abschluss, →Bewertung_im_Abschluss, →Ausweis_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch 

   

Bewirtungsbeleg

ist ein Beleg mit den, in EStG § 4.(5).Nr2 bestimmten Angaben 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absatz (4) Nummer 2: 

 "... Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. ... Gaststätte ... Rechnung ... beizufügen;"

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BfDI

Abk.f. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html 

BFH

Abk.f. Bundesfinanzhof, München, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

https://www.bundesfinanzhof.de/de/; dort sind die seit 2010 ergangenen V- und NV-Entscheidungen verfügbar 

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

BfJ

Abk.f. Bundesamt für Justiz, ist eine ausführende Behörde des →BMJV, unter anderem**2 zum Einhalten der Frist für die Offenlegung von Jahres- und Konzern-Abschlüssen**1

**1 https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html, vgl. →Offenlegung
**2 Überblick der Zuständigenkeiten siehe: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Themen_node.html, etwa auch für Führungszeugnis, Verbraucherschutz und gegen Hasskriminalität im Internet (→Cyber)

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html 
Hinweis für Elektronische Post an das BfJ: 

BfN

Abk.f. Bundesamt für Naturschutz, Bonn, eine Behörde des BMU  

https://www.bfn.de/impressum, vgl. →BfN, →BMU

BG

Abk.f. Berufsgenossenschaft, ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__114.html 

Hinweise: 

    1. Die Liste, welche gewerbliche BG es gibt, siehe bitte in →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/anlage_1.html 
       
    2. Gesetzliche Pflicht zur Versicherung 
       
      1. Die Personen die "Kraft Gesetz" unter die gesetzliche UV fallen (vor allem: Beschäftigte) siehe bitte in →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html 
          
      2. Für Personen (vor allem: gewerbliche Unternehmer*innen), für die die Satzung von einer BG bestimmen KANN, dass - und unter welchen Voraussetzungen - sie unter die gesetzliche UV fallen (auf die "sich die Versicherung erstreckt"), siehe bitte in →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html 

    3. Um zu prüfen, welche BG für dein Unternehmen zuständig ist, empfehle ich zwei Schritte: 
       
      1. Internet-Recherchen (Suche über Web-Browser) zu Seiten wie zum Beispiel 
      2. Auf die Seite der entsprechenden BG gehen, Satzung downloaden und dort entsprechend nachschauen 
         

vgl. →SGB VII, →SozV, →BG, →UV

BGB

Abk.f. das Bürgerliche Gesetz-Buch, bestehend aus fünf Büchern: 1. Allgemeiner Teil (Begriffsbestimmungen), 2. Schuldrecht (auch Vertragsrecht genannt), 3. Sachenrecht (so genannte Dingliche Rechte), 4. Familienrecht, und 5. Erbrecht  

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
BGB Gliederung (Arbeitsmittel)

 

BGBl

Abk.f. Bundesgesetzblatt, ist das amtliche Verkündungsblatt der BRD in zwei Teilen, vor allem 

  1. Gesetze (Bund), VO'en (wesentliche, dauerhafte), BVerfG Urteils-Formeln, diverse Bekanntmachungen der Verfassungsorgane
  2. Völkerrechtliche Verträge und Erlasse, Rechtsvorschriften des Zolltarifwesen 

Quelle: →https://www.bgbl.de/informationen/ueber-das-bgbl.html 

BGG

Abk.f. Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz bzw. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt u.a. zu verständlichen Informationen in Leichter Sprache 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__11.html 

Hinweise:

Das Ziel des  BGG ist zwar: Beseitigen und Verhindern von Benachteiligungen (ebenda § 1), aber: Die Anlage 2 der BITV 2.0 zur Umsetzung des BGG

https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html

entspricht Anforderungen, welche sich nach den Ergebnissen aus öffentlich geförderten Projekten und der Wissenschaft allgemein an Zweck-gerichtete Kommunikation ergeben (siehe dazu bitte unter →Leichte_Sprache)

vgl. →Einfache_Sprache, →BGG, →BITV 

BGH

Abk.f. Bundesgerichtshof, Karlsruhe, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

→https://www.bundesgerichtshof.de/

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

BGM

Abk.f. Betriebliches Gesundheits-Management

Bias

englisch für: Schräge, Neigung, Hang; bezeichnet Verzerrungen gegenüber dem Normal-Bild durch nicht berücksichtigte Faktoren, Beispiele: Schätz-Fehler in der Statistik, Überlagerungen von Wellen oder Impulsen in Elektrik und Elektronik, oder: Verzerrungen in Umfragen oder in der Wahrnehmung

Der Begriff hat Bedeutung bei Abwägungen und Entscheidungen, vgl. die dunkle Seite der Macht in →Wege zur Wahrung der Ethik

BIC

Abk.f. Business Identifier Code, ist die Ziffernfolge, die die SWIFT Genossenschaft zur Identifikation eines Finanzinstituts vergibt, das Finanz-Dienstleistungen (vor allem Zahlungsanweisungen zum Geldtransfer) mit der SWIFT und deren angeschlossenen Instituten abwickeln will

https://www.swift.com/standards/data-standards/bic-business-identifier-code 

vgl. →SWIFT, →BIC, →IBAN

Bilanz

ist für eine Unternehmung, oder für einen bestimmten Zweck, die Gegenüberstellung 

  • von dem Vermögen, das zum aktiven Handeln zur Verfügung steht (Aktiva), 
  • zu dem Vermögen, das von (passiven) Eigentümer*innen und von Gläubiger*innen zur Verfügung gestellt worden ist (Passiva),   

und zwar an einem bestimmten (Stich-) Tag. 

Englisch: 

Gliederung:

Vgl. →HGB § 242.(1), →Abschluss, →Bilanz, →GuV, →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch, →GoB Glossar (930), →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen (931) 

Bonmot siehe Zauberwort Nachhaltigkeit #bonmot-zur-bilanz 

Wortherkunft: Aus dem italienisch bilancia = Waage bzw. lateinisch bi-lanx = doppelte Schüssel [Quelle: Duden Herkunftswörterbuch 2001] 

Bilanzsumme_iSv_HGB_267

ist definiert als die Summe der Aktivseite ohne einen eventuellen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag  

Kontext: HGB § 267, HGB § 266.(2) - Aktivseite, HGB § 268.(3) - nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag,→Bilanzsumme_iSv_HGB_267, →Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, →AN_Zahl

Vgl. →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

   

Bild

ist a. ein Bild im Sinn von HGB § 264 und b. was jede*r sonst in den tatsächlichen Verhältnissen** sehen kann

Darstellung_iSd_HGB, →Bild_iSv_HGB_264**

**Der Ausdruck "tatsächliche Verhältnisse entsprechend" findet sich im gesamten HGB AN NUR DIESER EINEN STELLE vor: in https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html Absatz (2), ist aber m_E der WICHTIGSTE AUSDRUCK für die Erstellung von Dingen wie →Bilanz, →Abschluss, →Lage-Bericht etc. 

Bild_iSv_HGB_264

bezeichnet eine Darstellung, die es Sach-Kundigen**1 ermöglicht, die Lage zu peilen, das heißt: Einen Eindruck/ Überblick über die Lage von Vermögen, Finanzen und (netto) Erträgen verschaffen bzw. vor Augen führen kann, UND bei der zur (H)Erstellung**2,3 der Darstellung selbst sowie der, sie begründenden Aufzeichnungen**4, in einer Art verfahren worden ist, die den GoB entspricht 

Vgl.   **1 siehe →Kunde*in, jede*r "sachverständige Dritte" in →https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html Absatz (1) Satz 2

**2 "Herstellung/s-Kosten in https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (2),
**3 Beachte den kleinen aber feinen Unterschied der Worte im Gesetz zwischen Erstellung und →Aufstellung_des_Jahresabschlusses 

**4 "Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen" in →https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__239.html Absatz (1) Satz 1]

Darstellung_iSd_HGB, →Bild_iSv_HGB_264  

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html: "(2) 1Der Jahresabschluß ... hat - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - ein 

      • den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes**6
      • Bild
      • der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ... zu vermitteln. 


1Führen besondere Umstände dazu, daß der Jahresabschluß ein

      • den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes**6 
      • Bild
      • im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt,

 so sind im Anhang zusätzliche Angaben**5 zu machen." 

**5 Angaben_im_Anhang

**6 Der Ausdruck "tatsächliche Verhältnisse entsprechend" findet sich im gesamten HGB AN NUR DIESER EINEN STELLE vor: in https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html Absatz (2), ist aber m_E der WICHTIGSTE AUSDRUCK für die Erstellung von Dingen wie →Bilanz, →Abschluss, →Lage-Bericht etc. 

Billiarden

sind Tausend Billionen bzw. Tausend mal Millionen Quadrat: 1.000 x (106)2 = 10^15 

Tausendmal eine (Eins mit sechs Nullen) und das zweimal, vgl. →Zahlnamen

Billionen

sind Millionen im Quadrat (106)2 = 10^12 

Eine (Eins mit sechs Nullen) und das zweimal, vgl. →Zahlnamen

BImSchG

Abk.f. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt-Einwirkungen durch Luft-Verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 

→http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

Biodiversität

gleichbedeutend (synonym) mit: Biologische_Vielfalt

Siehe bitte →Biologische_Vielfalt, Quelle ebenda

Biologische_Vielfalt

bezeichnet die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter: Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören.

Dazu gehören

  • Unterschiede bei genetischen, phänotypischen, phylogenetischen und funktionellen Attributen sowie
  • zeitliche und räumliche Veränderungen
    • der Abundanz und
    • der Verbreitung innerhalb von und zwischen Arten, biologischen Gemeinschaften und Ökosystemen.

Quelle: ESRS Anhang II Tabelle 2 Begriffsbestimmungen (PDF Download S.261)

Biom

bezeichnet ein Landschafts-Gepräge/ Ökosystem aus ähnlicher Vegetation (Phytom, Flora) und Fauna (Zoom) sowie aus einheitlichem Klima-Typ (Zonobiom), Boden-Typ (Pedobiom) oder Gebirgs-Massiv (Orobiom)

Quelle: https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/biom/8711

Vgl. →Ökosystem-Typologie (931-933), →Biom, →biotisch, →abiotisch

Biomethan

bezeichnet Gas, das durch Ver-/Gärung aus biologisch-organischen Stoffen (Biomasse) entsteht, z.B. aus Mais, Sorghumhirse, Wickroggen, Riesenweizengras (Szarvasi), Wildblume Silphie, Gülle und/oder Mist

Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Berlin →https://www.bdew.de/energie/erdgas/biomethan-der-erneuerbare-alleskoenner-im-gassystem/ 

Wortherkunft:

  • Bio = Kurzform für biologisch und Biologie, bezeichnet natur-/leben-gelehrt und die Lehre vom Leben, aus altgriechisch bios = das Leben und logos = das Wort (Wissen) [Q.: Duden_HW]
  • Methan oder Methyl bezeichnet Flüssigkeiten aus Kohlen-Wasserstoff-Verbindungen (CH3-Gruppen), Wort-Herkunft wohl aus griechisch methy = Wein und (h)yle = Holz, Stoff, Material [Q.: →https://www.chemieunterricht.de/dc2/ch/ch-namen.htm]

Vgl. →Methan (Gas, →THG) und Methyl (unter →Biomethan); →LNG

biometrische_Daten

sind 

  • mit speziellen technischen Verfahren gewonnene, 
  • Personen-bezogene Daten 
  • zu den • physischen, • physiologischen oder • Verhaltens-typischen  Merkmalen einer natürlichen
    Person, die
  • die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person • ermöglichen oder • bestätigen,
  • wie •  Gesichtsbilder oder • daktyloskopische** Daten.

DSGVO Art. 4 Nr. 14 

**vgl. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Kriminaltechnik/Biometrie/Daktyloskopie/daktyloskopie_node.html

biotisch

bezeichnet belebte Faktoren/ Einflüsse auf ein/ein Ökosystem/ Lebensraum in den Beziehungen zwischen den Lebewesen, z.B. Räuber-Beute-Beziehung

Quelle: https://studyflix.de/biologie/okosystem-2524

Vgl. →Biom, →biotisch, →abiotisch

BIP

Abk.f. Bruttoinlandsprodukt, gibt den Wert aller, in einem Land hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung) an, die nicht für die Herstellung von anderen Waren oder Dienstleistungen geliefert bzw. geleistet worden sind, 

  • ist ein Maß (Indikator) für die wirtschaftliche Leistung (bzw. Leistungs-Fähigkeit) in dem Land (Volkswirtschaft) und 
  • und bezeichnet eine statistische Zahl, 

Zahlen von Regierungs- und Internationalen Organisation siehe 

Quelle für die Definition: Statistisches Bundesamt →https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Methoden/bip.html 

   

BITV

Abk.f. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (2.0)** hat in Anlage 2 Teil 2 Vorgaben für einen nutzerfreundlich leicht, und damit schnell erfassbaren Text im Internet 

**Langtext: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz  

vgl. →Einfache_Sprache, →BGG, →BITV, →Leichte_Sprache

BKA

Abk.f. Bundeskriminalamt, eine Behörde des Bundes-Ministerium des Innern und Heimat 

https://www.bka.de/ 
https://www.bka.de/DE/Service/LeichteSprache/wasMachenWir/aufgabenBKA.html 

Vgl. →BMI, →BKA, →ZMI, →ZIT

BMAS

Abk.f. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html 

BMBF

Abk.f. Bundesministerium für Bildung und Forschung

https://www.bmbf.de/bmbf/de/services/impressum/impressum_node.html 

BMDV

Abk.f. Bundesministerium für Digitales und Verkehr

https://bmdv.bund.de

BMEL

Abk.f. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

https://www.bmel.de

BMF

Abk.f. Bundesministerium der Finanzen, →https://www.bundesfinanzministerium.de/ 

Fun_Fact: Das BMF ist eines der so genannten "klassischen Ministerien", die an der Bezeichnung "...der" (wie zum Beispiel: ...der Finanzen, ...der Justiz) erkennbar ist; die Ministerien sonst haben die Bezeichnung "...für" (Quelle: Vortrag in den 1980er Jahren n_n)

BMFSFJ

Abk.f. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

https://www.bmfsfj.de/ 

vgl. →Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes, →BMFSFJ

BMF_Steuerrechner_de

ein online-Angebot des BMF, eine Lohn- und Einkommen-Steuer auf sein zvE selbst zu berechnen oder eine solche Berechnung zu überprüfen 

siehe →https://www.bmf-steuerrechner.de/ 

Formel vergleiche: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html 

BMG

Abk.f. Bundesministerium für Gesundheit, Bonn und 2. Berlin

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/, vgl. →BMG, →BZgA

BMI

Abk.f. für Bundesministerium des Innern und für Heimat 

https://www.bmi.bund.de/  
(bis 2021: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Fun_Fact: Das BMI sei eines der so genannten "klassischen Ministerien", die an der Bezeichnung "...der" (wie zum Beispiel: ...der Finanzen, ...der Justiz) erkennbar ist; die Ministerien sonst haben die Bezeichnung "...für" (Quelle: Vortrag in den 1980er Jahren n_n)   

Vgl. →BMI, →BKA, →ZMI, →ZIT

BMJ

Abk.f. Bundesministerium der Justiz 

vgl. →http://hdr.bmj.de/impressum.html und →https://www.bmjv.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html 

bis 2021:  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Fun_Fact: Das BMJ sei eines der so genannten "klassischen Ministerien", die an der Bezeichnung "...der" (wie zum Beispiel: ...der Finanzen, ...der Justiz) erkennbar ist; die Ministerien sonst haben die Bezeichnung "...für" (Quelle: Vortrag in den 1980er Jahren n_n)

 

The abbreviation (see above) terms The German Federal Ministry of Justice 

https://www.bmj.de/EN/Service/Imprint/imprint_node.html

 

BMJV

Abk.f. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bis 2021), danach: Bundesministerium der Justiz 

https://www.bmjv.de/DE/Startseite/Startseite_node.html

BMU

Abk.f. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (bis 2021), jetzt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 

https://www.bmuv.de/
[→https://www.bmu.de/], vgl. →BfN, →BMU 

BMUV

Abk.f. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Berlin 

https://www.bmuv.de/, vgl. →BMU

BMWi

Abk.f. die frühere Bezeichnung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 

https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html wird jetzt umgeleitet auf →https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html →

bis 2021: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

BMWK

Abk.f. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 

https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html 

bis 2021: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (→BMWi

BMZ

Abk.f. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Berlin 

https://www.bmz.de/  

Boden-Degradation

bezeichnet für einen Boden das Herabstufen von dessen Funktionen für die Natur**1 durch Zerstören**2 seiner natürlichen Merkmale und Strukturen  

**1 das heißt: Funktionen /Aufgaben für ein Ökosystem  

**2 durch etwa: Verwüsten, Verschmutzen, Entwalden, Umwandeln zu Landwirtschafts-Flächen, vgl. →https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2018/04/75-prozent-der-weltweiten-landflaechen-sind-degradiert 

Definition Quelle: →https://hypersoil.uni-muenster.de/0/02/02/01.htm

Bonmot

aus französisch bon mot für: gutes Wort, guter Ausspruch, im Sinn einer treffenden oder sinnigen Bemerkung 

Zu Bonmots von anderen Personen (Zitate) werden auf dieser Website die Quellen angegeben. Wenn keine Quelle oder →"n_n" angegeben ist, entstammt der Spruch bloß meiner Erinnerung.

Fun_Facts und Bonmots sollen helfen, sich Dinge zu merken (Mnemonics) und/oder sich für Neues zu überwinden. 

Vgl. →Fun_Fact, →Bonmot, →m_E 

BpO

Abk.f. Betriebsprüfungs-Ordnung für Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden und des Bundeszentralamtes für Steuern 

**Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung - (BpO 2000) vom 15.3.2000 (Bundesanzeiger Nr. 5, S. 368; BStBl I S. 368), zuletzt geändert durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20.7.2011 (BStBl I S. 710), →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/Pruefungsordnung/betriebspruefungsordnung-2000.html 

vgl. →AO, →FAGO, →BpO

BP_

Abk.f. Basis for Preparation, Grundlagen für die Erstellung, Angabe-Pflicht/en nach ESRS 2 Kapitel 1

Vgl. →ESRS, →BP_ 

Briefkurs

Briefkurs ist der Preis, den der*die Inhaber*in von einem/r Wertpapier oder Derivat (verbriefte Rechte), Währung, Rohstoff oder Edelmetall verlangt

  • Will er*sie den Preis verwirklichen, muss er*sie warten, bis sich dafür ein*e Käufer*in findet 
  • Muss er*sie jetzt verkaufen, wird er*sie dagegen nur den →Geldkurs bekommen (Beispiel: Zwangsversteigerung)

Hinweise: 

Der →Briefkurs ist immer höher als der →Geldkurs 

Der Preis ist abhängig von a. Ort, b. Zeitpunkt und c. Umfang der Verfügbarkeit des Gutes 

Im Sinn verwandte Worte:

      • Der*Die Inhaber*in des Rechts oder der Ware
        • ist Verkäufer*in 
        • hat daran ein Angebot (englisch: offer**1) und 
        • fragt (englisch: ask**2)
        • ), ob Bedarf besteht 

Quellen:
**1 https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_anlage_fachbegriffe_crr_crd_IV.html 
**2 https://deutsche-boerse.com/dbg-de/unternehmen/wissen/boersenlexikon/boersenlexikon-article/Geld-246194 

Wörterherkunft (Quelle →Duden_HW):

BRSG

Abk.f. Betriebsrenten-Stärkungs-Gesetz, bezeichnet das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-08-23-Betriebsrentenstaerkungsgesetz.html 

Vgl. →bAV, →BetrAVG, →BRSG, →Sozialpartnermodell

BSG

Abk.f. Bundessozialgericht, Kassel, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

https://www.bsg.bund.de/  

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit, →sozial 

   

BSI

Abk.f. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html 

Aufgaben siehe BSI-Gesetz § 3

Vgl. →IT, →BSI, →CERT, →Hinweisgeber-Stellen, →Datensicherheit Glossar (940)

 

BStBK

Abk.f. Bundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts

https://www.bstbk.de/de/impressum 

BStBK_Verlautbarung_Abschluss_Erstellung

Kurzform für: Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Beschlossen von der Bundeskammerversammlung am 12./13. April 2010 

BS_WP

Abk.f. Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers (Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP) 

https://www.wpk.de/wpk/rechtsvorschriften/, beinhaltet die §§ mit Erkläuterungen zu diesen im Anhang zu der Satzung 

vgl. →Ethik Glossar

Bundes-Steuernummer

ist eine 13-stellige Steuernummer in einem einheitlichen Bundesschema, in das jede Steuer-Nr. für die elektronische Daten-Übermittlung gebracht wird (das so genannte ELStER-Schema). 

Tabelle für Standarschema der Länder versus Vereinheitlichtes Bundesschema siehe bitte →https://www.bzst.de/SharedDocs/Newsletter/CRS/20210609_CRS_03_2021.html 

vgl. →ELSTER, →CRS, →Bundes-Steuernummer

Bundesanzeiger

ist das Medium der Bundes-Regierung in Deutschland für amtliche Bekanntmachungen, vor allem für: 

  • Offenlegung von Rechnungslegung/ Finanzberichten (vgl. HGB § 325ff.)
  • Gerichtliche Bekanntmachungen 
  • Amtliche Bekanntmachungen 
  • zum Kapitalmarkt  

https://www.bundesanzeiger.de/

BundID

bezeichnet a. die Online-Plattform selbst und b. dort (d)ein persönliches Nutzer*innen-Konto (Postfach) für die digitale Kommunikation zwischen Behörden der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen) und Bürger*innen, vor allem für das Stellen von Anträgen und Übermitteln von Bescheiden online 

https://id.bund.de/de 

Hinweise:

Vgl. → BundID, →BMI, →eIDAS_VO, →ELSTER

Business_Case

bezeichnet ein Geschäfts-Szenario**1, das den möglichen Umfang**2 für den Kauf eines/r Produkts/Dienstleistung und dazu die/den mögliche/n Vergütung/Preis**3 und Aufwand**4 beschreibt und in Zahlen zusammenfassend**5 darstellt

Hinweise: 

**1 Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 60 

**2 = Menge/n, ggf. auch für eine Kombination von mehreren Produkten/ Dienstleistungen, vgl. →nichtfinanzieller_Indikator 

**3 vgl. →finanzieller_Indikator

Menge x Preis = Umsatz, zu dessen Ausweis in der →GuV (siehe bitte ebenda) 

**4 beschrieben wird jeweils der →Aufwand vor allem für Personal, Material, Geräte/Standorte/Logistik, Finanzierung und Steuern (zu diesen siehe bitte →GuV) sowie die Kalkulation mit Ihnen, um zu einem möglichen Ertrag zu kommen

**5 vom Ergebnis her sind Business_Case und →Business_Plan oft dasselbe und die Abgrenzung fließend; die Unterschied im Wesen sind wohl:

      • Der →Business_Plan ist ein sehr detailliertes Rechenwerk mit konkreten Zahlen und detaillierten Beschreibungen, auf welchen Annahmen und Quellen die Zahlen beruhen, der Business_Case dagegen mehr eine Zusammenfassung. 
      • Der →Business_Plan umfasst in der Regel die gesamte Geschäfts-Tätigkeit einer Unternehmung, der Business_Case kann dagegen auch auf eine einzelne →betriebliche_Funktion oder einen Teil davon beschränkt sein; Beispiel aus Quelle**1: "Ein Startup-Unternehmen konzipiert anhand eines von Forschern entwickelten Codes das Geschäftsszenario (business case) für das Softwareprodukt zur Verbesserung des Online-Marketing."

Grob kann man wohl wie folgt unterscheiden: 

→Business_Case = zusammenfassende Szenarien für eine/ mögliche Geschäfts-Tätigkeit/en

Business_Plan = detailliertes Rechenwerk mit dessen detaillierten Beschreibungen für eine/ geplante Geschäfts-Tätigkeit/en 

→Geschäftsmodell**6 = Darstellung der Struktur (für die Abbidlung) von Geschäfts-Tätigkeit/en, die sich wiederkehrend in einem Business_Plan und/oder →Abschluss mit Lage-Bericht wiederfindet

Wortherkunft von Szenario: aus lateinisch scaena = Bühne, Theater, Schauplatz, Öffentlichkeit (Quelle: →Stowasser), wurde ab dem 17. Jahrhundert auch das Wort für die Abfolge/ den Ablauf/ Hergang/ Vorgang (Drehbuch) einzelner Elemente (Szenen) von einem Schauspiel (Theaterstück, Film; Quelle: →Duden_HW)

→Geschäftsmodell**6, →Nutzenmodell, →Wertschöpfungsmodell**6/ →Kalkulation, →Ertragsmodell/ →GuV, →Abschluss, →Lage-Bericht, →Business_Plan, →Business_Case

**6 Aus technischen Gründen funktioniert hier ein Hyperlink auf Glossar-Einträge mit Umlauten (ä, ö, ü) nicht, gehe deshalb über das Buchstaben-Menü bitte →Glossar-Seite und habe bitte Verständnis 

Vgl. →Abschluss 

Business_Judgement_Rule

ist vereinfacht gesagt** die Regel, dass bei einer Entscheidung die Sorgfalt erfüllt ist, wenn mit angemessenen Dokumenten die Annahme begründet werden kann: sie ist/war vernünftig und zum Wohl der Gesellschaft.   

"Eine Pflichtverletzung [gegen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit] liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln." [AktG § 92.(1).S2, GenG § 34.(1).S2

**Hinweis: Dieser Glossar-Eintrag dient lediglich dem allgemeinen Verständnis, und gibt keine Gewähr. Im Zweifel konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.  

Weitere Hinweise siehe bitte →Corporate_Governance_Judgement.

vgl. →Business_Judgement_Rule, →Corporate_Governance_Judgement, →Sorgfalt, →Ethik Glossar 

Business_Plan

ist das Rechenwerk, um - vor allem mit Finanz-Zahlen - für mehr als ein Jahr**1 darzustellen, auf welche Weise ein Ziel**2-Umsatz und der Aufwand dazu angestrebt wird oder werden kann

Hinweise dazu und den größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

**1 vgl. →mittelfristig und →langfristig

**2 vgl. →Ziel_Eigenschaften 

Vgl. →Abschluss und Going Concern - Wie mache ich eine Fortführungsprognose 

BVA

Abk.f. Bundesverwaltungsamt, Köln; ist eine Bundesoberbehörde zum BMI für über 150 Aufgaben, unter anderem für die Aufsicht des Transparenzregisters 

https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html 
https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/T/Transparenzregister/transparenz_node.html 

vgl. →BMI; →BVA;→Transparenzregister

   

BVerfG

Abk.f. Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, ist das oberste Organ in Deutschland für die, das Gesetz konkretisierende Funktion (Jurisdiktion) 

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html

Vgl. →Gewaltenteilung im Staat, →Legislative, →Gerichtsbarkeit

BVerwG

Abk.f. Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, einer der fünf**2 obersten Gerichts-Höfe in Deutschland nach dem Bundesverfassungs-Gericht**1  

https://www.bverwg.de/   

**1 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html; Abk.: BVerfG, Sitz in Karlsruhe 

**2 siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html 

    • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 
    • Bundesfinanzhof (BFH) in München
    • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
    • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel 

vgl. →Gerichtsbarkeit

   

BVL

Abk.f. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Braunschweig 

https://www.bvl.bund.de/DE/Meta/Impressum/impressum_node.html 

https://www.bvl.bund.de/DE/Service/05_Glossar/Functions/glossar.html 

BZgA

Abk.f. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des BMG

https://www.bzga.de/, vgl. →BMG, →BZgA

BZSt

Abk.f. Bundeszentralamt für Steuern

https://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html

Vgl. →USt_ID, →UStG § 27a, →VIES, →MIAS, →BZSt
Vgl. →Dividende, →KapErtrSt, →MiKaDiv, →Börsen_notiert, →BZSt 

Börsen_notiert

ist eine Aktien-Gesellschaft nach AktG 3.(2), deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von

  • staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird,
  • regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist. 

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__3.html 

 

Vgl. →Kapitalmarkt_orientiert, →Börsen_notiert, →FISG, →PIE  
Vgl. →Dividende, →KapErtrSt, →MiKaDiv, →Börsen_notiert, →BZSt 

Merksatz: Jede (mit Aktien) Börsen_notierte Gesellschaft ist Kapitalmarkt_orientiert, aber nicht umgekehrt. Umkehr-Beispiel: zugelassene Anleihe, vgl. HGB § 266.(3).C.1. Aktien = Eigenkapital, Anleihe = Fremdkapital. 

C

C+R

Abk.f. Chancen und Risiken, bezeichnen auch Faktoren (Aspekte) im Umfeld einer Person, die in der →Positions-Matrix** immer in vertikal von oben (C) nach unten (R) dargestellt werden 

**angelehnt an SWOT

Hinweise:

Vgl.: →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko

CADR

Abk.f. Clean Air Delivery Rate, übersetzt: Saubere Luft Abgabe-Rate, bezeichnet die Leistung von einem Luft-Reiniger, Aerosol-freie Luft über eine Zeit in den Innen-Raum abzugeben; sie wird gemessen in Kubikfuß pro ft^3/min oder in Kubikmeter pro Stunde (m^3/h) 

Quelle: http://www.luftreiniger-abc.de/luftreiniger/cadr-sinnvoller-wert-fuer-vergleiche/ (private Webpage)

Hinweise:

    • für eine alternative Vorstellung:

1 m^3/h = 1.000 Liter pro Stunde = 1.000 L/60 min ≈ 16,7 Liter pro Minute (l/min)

    • Für die englische Maße Fuß und Kubikfuß gilt: 

1 ft = 30,48 cm

(Quelle: https://www.smart-rechner.de/laengen_umr/rechner.php, private Website)

1 ft^3 = 0,02832 m^3

(Quelle: https://www.smart-rechner.de/volumen_umr/rechner.php, private Website**2)

beziehungsweise: 

1 m^3 = 35,31467 ft^3 

und somit:

1 m^3/h = 35,31467 ft/ 60 min = 0,58857783 ft/min

dazu der Kehrwert:

1 ft^3/min = 1,699 1 m^3/h, oder mal 16,7 rund ≈ 28,4 Liter pro Minute

Probe**2: 1 ft.^3 = 28,31685 Liter 

vgl. →Zahlnamen, →Indikator, →PM, →CADR, →Lufthygiene-Check für Innenraum-Luft, →Lufthygiene-Check Excel Tabelle

CAPEX

Abk.f. Capital Expenditures, bezeichnet für ein Geschäftsjahr, die Höhe der Investitionen und Zugänge zum Anlagevermögen, dessen Entwicklung in der Aufgliederung im Anhang darzustellen, und, bezogen auf den Einsatz für ESG-Ziele/-Aktivitäten, im Nachhaltigkeit-Bericht anzugeben ist

Aufgliederung im Anhang siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__284.html Absatz (3);
Quelle für die Abk. siehe Draft-ESRS_2.67↔https://www.efrag.org/lab6

Vgl. →CAPEX, →OPEX

Cash_Flow

ist das Maß (the metric) in Geld-Einheiten 

  • um Geschäfts-Volumina in Zeit-Räumen zu messen 
    • [Volumina zu Zeit-Punkten misst man für Vermögen und Schulden in der Bilanz] 
  • dient mit anderen Maßen vor allem dem einen Zweck: Beurteile mit den Finanzen, wie es weiter geht (Going Concern)  
  • das eine Sicht auf jede der vier möglichen Perspektiven zulässt: 
    1. Going Concern    
    2. Kontrolle (Control)      
    3. Rechenschaft      und   
    4. Entscheidung  
        

  • ist als finanzieller-Indikator anders als ein nicht-finanzieller Indikator zu sehen (vgl. →Der Grund für das Leitbild/ Accounting im Wandel
      
  • Cash Flow Management  ist Teil der →Liquiditäts_Politik

Vgl. →Abschluss

   

CCS

Abk.f. Carbon Capture and Storage (Kohlenstoff Ein-/Fangen und Ein-/Binden**; bezeichnet beim Verbrennen ein Verfahren mit Trennen von CO2 im Abgas-Strom, das dann flüssig gemacht und später unter der Erde/ unter dem Meer eingelagert wird

**Amtliche Übersetzung: CO2-Abscheidung und -Speicherung, Quelle: →https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CCS#alphabar

mehr dazu →https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-belastungen/carbon-capture-storage#rechtsvorschriften-fur-ccs 

 

CDM

Abk.f. Clean Development Mechanism, bezeichnet den Entwicklungs-Mechanismus zur sauberer Umwelt, wonach in einem Land erzielte Emission-Einsparung zertifiziert wird und  in CO2_eq Volumina gehandelt werden kann     

https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/internationale-klimapolitik/kyoto-protokoll/kyoto-mechanismen#c9040  

vgl. →UNFCCC, →THG, →CO2_eq, →CDM, →NDC, →Emissionshandel, →BMU 

CDSB

Abk.f. Climate Disclosure Standards Board, London, ist eine internationale Arbeitsgemeinschaft (Konsortium) aus Unternehmen und Umwelt-Organisationen der Privat-Wirtschaft mit dem Ziel, in Unternehmens-Berichten Naturkapital mit Finanzkapital gleichzustellen.

www.cdsb.net 
(Stichwort: Nachhaltigkeit)

CEAOB

Abk.f. Committee of European Auditing Oversight Bodies, verantwortliche Stelle für die europäische Zusammenarbeit der Abschlussprüfer-Aufsichten in den EU-Mitgliedstaaten 

vgl. →APAS

CEDH

Abk.f. Cour européenne des droits de l'homme, Strasbourg  

Deutsch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (→EGMR)
Englisch: European Court of Human Rights (ECHR)  
https://www.echr.coe.int/ 

CERT

Abk.f. Computer Emergency Response Team, bezeichnet einen Verbund Organisationen (öffentlich + privat; national + international) zum Schutz der IT-Netze und für gemeinsamen Reaktion bei Sicherheits-Vorkommnissen

Tipps:

Für Verbraucher*innen/ Bürger*innen (und Mitarbeitende): Abonniere den Verbraucherschutz-Newsletter "Sicher Informiert" (alle 14 Tage, in verständlicher Sprache), um über Sicherheit deines Computers und im Internet auf dem Laufenden zu sein →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Abonnements/Newsletter/Buerger-CERT-Abos/Newsletter-Sicher-informiert/newsletter-sicher-informiert_node.html 

Für Unternehmer*innen und IT-Fachleute: Der Warn- und Informations-Dienst →https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Technische-Sicherheitshinweise-und-Warnungen/Technische-Sicherheitshinweise/technische-sicherheitshinweise_node.html

Quellen: →https://www.cert-verbund.de/, →https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Reaktion/CERT-Bund/Nationale-und-internationale-Zusammenarbeit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit_node.html

Vgl. →IT, →BSI, →CERT, →Hinweisgeber-Stellen, →Datensicherheit Glossar (940)

CH4

Abk.f. für eine die chemische Verbindung, Methan genannt, aus den Elementen Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H) im Verhältnis von Kohlenstoff-Atomen 1:4 Wasserstoff-Atomen. 

Methan entsteht unter anderen aus Umwandlungs-Vorgängen von Stoffen (im bio-/chemischen Sinn) mit Mikro-Organismen (Fäulnis, Gärung, vgl. →Fermentation) in luftdichten Räumen.  

Es ist eins der Sieben anthropogenen_THG [Quelle ebenda], die in den UN vereinbart sind zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6). Ihr Wirk-Grad (relativ zu CO2) wird in CO2-Äquivalenten (CO2_eq) gemessen (vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen).

 

Chance

ist die schlichte Möglichkeit, Ressourcen oder Assets

  • fair tauschen
  • Abnehmenden anbieten
  • fair verteilen
  • frei/ fair verbrauchen und benutzen und/oder
  • bilden und sichern

zu können.

  • Begriffsbestimmung i.d. Lehre: Chance ist eine mögliche positive (erwünschte) Abweichung von einem Ziel oder Ziel-Wert**1, der
    • messbar (→sMart) ist
      • mit einem Indikator (Mess-Größe**2) für:
        • Richtung (Chance, Risiko, Ziel) und
        • Intensität (geringer, höher; kälter, wärmer) und 
    • einen spezifisch realistischer Faktor/ Umstand (→SmaRt) im externen Umfeld**3 bezeichnet,
    • unsicher ist, aber übertroffen werden/ zu einer positiven (+) Abweichung führen kann.
      • **1 vgl. "messbar" als eine von vier Ziel_Eigenschaften 
      • **2 unterschieden wird zwischen: finanziellen und nicht-finanziellen Leistungs-Indikatoren, gemessen wird entsprechend in: digitalen Geld-Werten (z.B. Preis, Kurs, Gewinn, Umsatz), oder in: in anderen, digitalen**2a oder analogen**2b, Mess-Grüßen
        • **2a Beispiele für digitale, nicht-finanzielle Mess-Größen: Stück-Zahlen, Längen, Flächen, Volumen, Kilowattstunden
          **2b Beispiele für analoge Mess-Grüßen: hoch, mittel, niedrig
      • **3 beachte bitte: Chance oder Risiko ergeben sich aus Eigenschaften und Faktoren, die im  externen Umfeld liegen - und man selbst NICHT (durch Entscheidungen) beeinflussen kann; vgl. SWOT  
      • Die Definition nach DRS_20.12 lautet: Chancen = "mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen [+] Abweichung von Prognosen beziehungsweise Zielen [...] führen". 

Vgl.: →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →DRS_20.11

ChatGPT

bezeichnet ein Programm der Organisation OpenAI**2, das jede*r über das Internet benutzen kann**1, um Fragen zu stellen, und das Antworten aufgrund statistischer Häufigkeit der Worte und ihrer Reihenfolge**3 erstellt 

**1 https://chat.openai.com/auth/login, englisch chat = schnattern, vgl. →GPT

**2 https://openai.com/about, AI = Abk.f. Artificial Intelligence = auf deutsch: Künstliche Intelligenz (KI)

**3 Harald Staun: Die Welt im Spiegel der KI, in FAZ 12.12.2022; vergleiche "der Chatbot  [kennt] die Strukturen, die seinen Sätzen zugrunde liegen, nicht", unter: Trainingsrunden für Sprachroboter in FAZ 25.02.2023 

Viele Quellen (n_n) warnen davor, das Programm ohne eigene Reflexion zu benutzen, vor allem weil es die Quellen für die Aussagen in den Antworten nicht kennt, und weil Urheber*innen-Rechte verletzt werden können.

Vgl. →GPT, →ChatGPT, →KI

Chat_Bot

bezeichnet eine Maschine mit einem Programm für eine (künstliche) Unterhaltung in Echtzeit

Wortherkunft aus englisch to chat = plaudern, schwätzen und bot = Abk.f. Roboter

Vergleiche: Chat Bots in →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132798 und bot in →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132796 

Clickbait

ist englisch und ein „Klick-Köder“, bezeichnet ein/e Überschrift/Titel, der zum Klicken (Like, Kommentar, Teilen) ködert durch Neugier, Sensation, Versprechungen und ähnlichem für deine Aufmerksamkeit, meist um an Werbung zu verdienen und/oder um Inhalte schnell zu verbreiten, darunter oft Fake (falsche, Schwindel-, Betrug-) Nachrichten

Quelle: →https://www.ins-netz-gehen.info/glossar/begriff/clickbait/, Seite der BZgA (→https://www.ins-netz-gehen.info/impressum/), eine Bemerkung wert ist: Das BZgA ist eine Fachbehörde des BMG, wodurch die oberste Regierungs-Einrichtung für Gesundheit einen wichtigen Zusammenhang zwischen Internet-Benutzen und Gesundheit betont.

vgl. →https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021013.html (BGH), →Für ein freies und sauberes Internet, →Clickbait, →Fake, →Spam, →Datensicherheit Glossar (940)

CMS

hier Abk.f. Compliance Management System im betriebswirtschaftlichen Kontext [im Kontext von Websites: Content Management System]

Gehört zu den so genannten Corporate Governance Systemen, mit denen sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW PS 981 Tz. 5

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 
    • vgl. IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980) Stand 11.03.2011 

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Compliance, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

CO2

Abk.f. Kohlenstoffdioxid oder Kohlendioxid, bezeichnet die chemische Verbindung aus den Elementen Kohlenstoff (C) und Sauerstoff (Oxid, O) im Verhältnis von Kohlenstoff-Atomen 1:2 Sauerstoff-Atomen. 

Es ist eins der Sieben anthropogenen_THG [Quelle ebenda], die in den UN vereinbart sind zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6). Ihr Wirk-Grad (relativ zu CO2) wird in CO2-Äquivalenten (CO2_eq) gemessen.   

Von dem natürlichen CO2 ist das so genannte anthropogene CO2 abzugrenzen, das für das Wirtschaften bedeutsam ist. 

In der Natur weist Angaben gemäß Kohlenstoff (C) von allen chemischen Elementen die größte Vielfalt in chemischen Verbindungen auf, was wohl dessen Verteilung der Elektronen um den Atom-Kern ausmacht. Diese Vielfalt mache erst die ständigen Umwandlungsprozesse (Stoffwechsel, Fotosynthese, etc.) in der Trospospähre und somit das Leben in der Natur möglich. Zudem benötigen fast alle Lebewesen zum Leben Sauerstoff (O). [Quelle: de.wikipedia.org diverse Seiten]. 

Mehr dazu: →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen

vgl. →UNFCCC, →THG, →CO2, →CO2_eq 

CO2_eq

Abk.f. CO2 equivalent (CO2-Äquivalent), ist eine (statistische) Grad-Zahl für die Auswirkung einer Mengeneinheit eines THGes, über einen bestimmten Zeitraum, im Vergleich zu CO2, auf die Erd-Erwärmung; die Grad-Zahlen für wichtigsten THG berechnet das IPCC in Genf  

Aussage-Beispiele**1

  • 1 Tonne CO2_eq wirkt sich auf die Erd-Erwärmung in 100 Jahren genau so stark aus wie 1 Tonne CO2 
  • Methan (CH4) wirkt sich auf die Erd-Erwärmung in 100 Jahren 28 mal so stark aus wie 1 Tonne CO2 
  • Lachgas (N2O) wirkt sich auf die Erd-Erwärmung in 100 Jahren 265 mal so stark aus wie 1 Tonne CO2 
  • 1 CO2_eq Lachgas entspricht rd. 3,77 kg N2O

Hinweise:

Vgl. diverse Quellen (n_n) für die Definition.  

**1 Quelle: →https://www.umweltberatung.at/co2-aequivalente-def 

Das CO2_eq errechnt sich aus verschiedenen Parametern wie Masse, Aufnahme-Fähigkeit von (Sonnen-) Strahlung, Verweildauer in der Troposphäre durch Umwandlungs-Prozesse. 

Methan (CH4) zum Beispiel wird mit Sauerstoff [O(...)] in der Atmospähre zu Kohlendioxid (CO2) und Wasserdampf (H2O) so umgewandelt, dass nach 15 Jahren die Hälfe der ursprünglich vorhandenen Methan-Menge abgebaut ist [Quelle: →https://www.energie-lexikon.info/co2_aequivalente.html].  

Englische Bezeichnung: Global Warming Potential (GWP). 

Statistische Zahlen siehe: 

Vgl. →THG, →Indikator, →IPCC, →UNFCCC, →CO2_eq, →BMU, →Atmosphärische Grundlagen, →Treibhausgas Volumen/ Anlagen  

COE

Abk.f. Council of Europe, Englisch für: Europarat, Strasbourg, ist DIE Organisation in Europa für Menschenrechte, deren Mitglieder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gezeichnet haben 

https://www.coe.int/de/web/about-us 

Compliance

ist das Überein-Stimmen (Konformität) von Wille, Wort und Tat und/oder Arbeits-Ergebnissen mit Regeln, vor allem mit einem Gesetz oder Standard   

Wort-Bedeutungen: englisch to comply with = überein-stimmen mit, compliance wörtlich übersetzt = Willfährigkeit (auch: Bewusstsein wie englisch →awareness). 

Willfährigkeit (Compliance) sei zum Beispiel in der Medizin der Ausschlag gebende Faktor (notwendige Bedingung): wenn beim Menschen der Wille zur Gesundung nicht gegeben ist, dann greife keine Therapie (Quelle. Brockhaus Enzyklopädie 1987).

Sinn-verwandt mit: lateinisch integer = rein, unbescholten, unbestechlich, ehrlich, redlich; lateinisch integritas = der unverletzte Rechts-Zustand (Quelle: →Stowasser). 

Vgl. →Awareness, →Compliance, →allgemein_anerkannter_StandardCMS, →Compliance_Risiko 

Compliance_Risiko

bezeichnet eine Gefahr, die dem Erreichen einer Ziel-Situation oder von einem Ziel-Zustand ohne einen Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Regel entgegensteht  

Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Compliance, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe 

 

conditio_per_quam

lat.f. die Bedingung, durch welche etwas am Ende wirksam ist/ "Hinreichende Bedingung" bezeichnet Konzepte in Informatik, Logik, Recht und der Natur: Die, die hinreichend da ist (→Suffizienz), damit ein/e Handlung, Erklärung oder Beschlüsse für alle Beteiligten akzeptabel ist    

Vgl. →conditio_sine_qua_non = Notwendige Bedingung, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung, →Suffizienz

Suffizienz und Angemessenheit sind zwei verschiedene Maße: Das eine für alle akzeptabel, Angemessenheit setzt ein →allgemein_anerkannter_Standard.

conditio_sine_qua_non

lat.f. die Bedingung, ohne die Nichts ist/ "Notwendige Bedingung" bezeichnet  Konzepte in Informatik, Logik, Recht und Natur: Die, ohne die nichts geht/ Die da sein muss, damit Handlungen, Erklärungen oder Beschlüsse wirksam sind    

Vgl. → conditio_sine_qua_non = Notwendige Bedingung, →conditio_per_quam (Hinreichende Bedingung)

Suffizienz und Angemessenheit sind zwei verschiedene Maße: Das Eine ist für alle akzeptabel ist, das Andere setzt ein →allgemein_anerkannter_Standard.

Copyright

allgemein übersetzt als: das Recht des Urhebers*der Urheberin, dass (zunächst nur) er*sie eine angemessene Vergütung**1 erhält oder vereinbaren kann, wenn eines seiner*ihrer persönlichen geistigen Schöpfungen**2 und Werke (wirtschaftlich**3) be-/nutzt wird, und über die Be-/Nutzungen bestimmen kann 

**1http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html 

**2http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html Absatz (2) 

**3→der Sinn des Copyright ist vor allem, dass nicht ein*e andere*r als der*die Schöpfer*in (UrhG § 7) das Geld verdient oder einspart**4, das sich aus dem Be-/Nutzen des Werkes ergibt. 

**4 etwa durch eine unerlaubte Kopie  

Mein Copyright siehe bitte im →Impressum

Corona_Regeln_unserer_Standorte

Rheinberg, Moers und Kamp-Lintfort: →https://warnung.bund.de/corona-regel/051700000000 

Umfeld Duisburg: →https://warnung.bund.de/corona-regel/051120000000

Finsterwalde (Elbe-Elster): →https://warnung.bund.de/corona-regel/120620000000 

Seiten des →BBK

Corporate_Governance

bezeichnet die Regentschaft**1 über das Geflecht (Corporation**2) der Beziehungen zwischen der Geschäftsführung, Aufsichtsorgan (Board), Eigentümern (Aktionären) und den anderen Beteiligten (Stakeholdern) in einem Unternehmen, und den Rahmen für

  • das Festlegen der Unternehmens-Ziele
  • das Identifizieren der Mittel und Wege zu ihrer Umsetzung (operations**3) und
  • die Erfolgskontrolle (countables, financials**3).

Quelle: G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance, OECD Publishing 2015 Paris, Seite 9 

**1 vgl. →Governance, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)
**2 englisch für: Körperschaft; Wortherkunft: lateinisch corpus = Körper, erscheint ab dem 17. Jahrh. als Militärbegriff 'Korps' = Schar, Abteilung (Quelle: Duden_HW
**3 vgl. →Accounting for Advantage, →ethics, →Ethik Glossar, →Kultur 

Corporate_Governance_Judgement

englisch für: Ermessen/ Beurteilung bei der Unternehmens-Führung (und Überwachung), bezeichnet es,

  • bei einer unternehmerischen Entscheidung  
  • auf der Grundlage angemessener Informationen 
  • vernünftiger Weise anzunehmen oder annehmen zu dürfen, 
  • zum Wohle der Gemeinschaft (Gesellschaft, Genossenschaft) zu handeln [AktG § 92.(1).S2, GenG § 34.(1).S2].

Hinweise: 

  • AktG § 92 gilt für den Vorstand einer Aktien-Gesellschaft unmittelbar: wenn diese Regel bei einer Entscheidung erfüllt ist, dann hat er*sie die Pflicht zur Sorgfalt erfüllt.  
    • Für den Aufsichtsrat gilt AktG § 92.(1).S2 sinngemäß [AktG § 116]. 
       
  • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 116 i.V.m. § 93.(1) entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
     
  • Zum Wohle einer Genossenschaft gilt dasselbe wie in AktG § 92.(1).S2 für

vgl. →Corporate_Governance, →Corporate_Governance_Judgement, →Business_Judgement_Rule, →Sorgfalt, →Ethik Glossar  

Corporate_Governance_Systeme

bezeichnet die Gesamtheit der Systeme aus Rechnungslegung sowie IKS, RMS, IRS_de und CMS, mit der sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW PS 981) Stand 03.03.2017, sowie  Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340nF) Stand 27.05.2020 Tz. 5

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991) 

CoS

Abk.f. Cost of Sales 

siehe →CoS_Methode  

COSO

Abk.f. The Committee of Sponsoring Organizations; ist eine Organisation in den USA für Governance Standards

Quelle: https://www.coso.org/Pages/aboutus.aspx

Vgl. →Themen des Accounting, →Governance Glossar (900)

Hinweise:

Der sog. COSO Standard gilt als DER Ur-Standard für (betriebs-) wirtschaftliche Governance_System** (Abbildung).

**bzw. um Wirtschaften (in Betrieben) systematisch zu Steuern (Control, Govern) und zu Überwachen (Leiten, Lenken, Führen) 

Dessen Komponenten für ein System (zum Steuern hin zu den Zielen) sind unterteilt in den drei Gruppen: 1. Strategie, 2. Methode und 3. Organisation [vgl. →Organe].

Die Strategie-Komponenten beinhalten: Ziele nach

    1. Operations (Ausführungen, Handlungen, vgl. →Verantwortung; in einer Staats-Führung [eines*r Gouverneur*in] vergleichbar mit der →Exekutive),
    2. Financials (messbar vgl. →SMART z.B. in einem →Abschluss; Rechenschaft, liegt in der Verantwortung der →Exekutive) und
    3. Compliance (vergleichbar mit der gegebenen →Legislative),
      später ergänzt um
    4. Ethics (vergleichbar mit der →Jurisdiktion, Abwägen vgl. →Sorgfalt). 

Seine ursprünglich fünf Methode-Komponenten sind zu einer Unternehmung in Ganzen oder in abgegrenzten Bereichen (z.B. je →betriebliche_Funktion; vgl. →Risiko_Management_Methode):

    1. Environment: Externe/s und interne/s Umwelt/ Umfeld (Umgebung) betrachten 
    2. Risk: Relevante Faktoren der Umfelder und jeweils ihre Indikation auf
      1. Risiko
      2. Chance
        1. identifizieren (Risk_ID) und dann
        2. je auf ihre Bedeutung hin (significance) bewerten  
    3. Activities: Maßnahmen ergreifen, um dem Realisieren von bedeutsamen (significant) Risiken zu begegnen (→Risiko_Strategien) oder Chancen näher zu kommen  
    4. a. Information & b. Communication: Bestimmen
      • von a. geeigneten Grundlagen und Quellen für die Methoden-Komponenten 1. bis 5. und dann: Einholen der Information, sowie
      • von b. Ziel-Personen/-Gruppen, Formen, Inhalten und Mitteln für Botschaften in der Methoden-Komponente 3. und dann: Bewerkstelligen der Kommunikation 
    5. Monitoring: Überwachen und Steuern/ Verbessern (Control, Govern) der Unternehmung oder des Bereichs sowie des Systems bzw. seiner Komponenten/ Elemente selbst 

Abbildung: Überblick über die Komponenten eines Governance Systems nach dem COSO Internal Control Framework (Quelle: ebenda) 

Anmerkung zum historischen Hintergrund und Zusammenhang:

1984 rief die Regierung in den USA in Folge von Bilanz-Skandalen das COSO Committee ins Leben, mit dem Auftrag, Standards für die Steuerung und Überwachung von Unternehmen zu entwickeln, um solche Fehl-Entwicklungen zukünftig zu vermeiden. Die Anwendung des ersten COSO Standards war freiwillig. 

2002 wurde, nach erneuten Bilanz-Skandalen, die Anwendung des COSO Standards mit dem so genannten Sarbanes-Oxley-Act (SOX) zur gesetzlichen Pflicht. 

   

Cost_of_Sales_Method

bezeichnet für eine GuV die Form der Darstellung, welche die Aufwendungen (expense) nach der Funktion, mit der sie anfallen, gliedert**, entspricht im Deutschen dem Umsatz-Verfahren nach Kosten-Stellen; sie heißt auch: Function of Expense Method    

** Gemeint ist die Gliederung der Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit (vor Finanzen /Finanzierungstätigkeit und Steuern, vgl. →EBIT

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008R1274#d1e34-4-1, IAS 1.(103): 

"... form of analysis ... classifies expenses according to their function as part of cost of sales or, for example, the costs of distribution or administrative activities. At a minimum, an entity discloses its cost of sales under this method separately from other expenses. ... but allocating costs to functions may require arbitrary allocations and involve considerable judgement."  

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

CoS_Methode

bezeichnet diejenige Methode (Verfahrensweise), mit der die GuV nach dem so genannten Umsatz-Kosten-Verfahren gegliedert wird, siehe bitte →UKV 

Pendants: TC_Methode ⇔ GKV

Covenant

bezeichnet eine Klausel in einem Vertrag**1, die den*die Schuldner*in zu bestimmtem Verhalten**2 verpflichtet, oft verbunden mit dem Rechts des*der Gläubiger*in, bei Nicht-Einhalten außerordentlich zu kündigen  

**1 in der Regel in einem Vertrag über eine/n Anleihe, Darlehen oder Kredit  

**2 häufige Beispiele: 

    • In einem Abschluss eine bestimmte Bilanz-/ Kennzahl einhalten ("Financial Covenant"; vgl. →KPI
    • Den*die Gläubiger*in regelmäßig informieren, etwa mit einem Monats- oder Quartals-Abschluss 
    • Bei dem*der Gläubiger*in die Zustimmung für bestimmte Geschäfte einholen 

Wortherkunft als lateinisch conveniere = zusammenkommen, überein kommen oder gemeinsam beschließen [Quelle: →Stowasser

COVMG

Abk.f. Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Covid Maßnahmen Gesetz)

CPAB_ca

Abk.f. Canadian Public Accountability Board, staatliche Aufsicht-Stelle für Unabhängige Prüfer*innen (public accounting firms) in Canada, Pendant zur APAS und könnte für diese als internationales Vorbild nach Ansicht namhafter deutscher Praktiker und Wissenschaftler sein 

Quellen: →https://www.cpab-ccrc.ca/, FAZ 27.12.2021 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca

CPE

Abk.f. Continuing Professional Education

vgl. →https://na.theiia.org/certification/certified/Pages/CPE-Requirements.aspx 

CRA

Abk.f. Credit Rating Agencies, bezeichnet Rating-Agenturen, siehe →ESMA

CRMA

Abk.f.  Abkürzung für Certified in Risk Managment Assurance

siehe bitte →Impressum - Angaben zur Qualifikations-Bezeichnung CRMA

Crown

bezeichnet die Rolle den*die verantwortliche König*in (Tragende Stratege*in) in der Fiktion (Spiel, Schrift) einer 4er-Gruppe aus Warrior Magician Crown Lover 

Wege zur Wahrung der Ethik, →Warrior, →Magician, →Crown, →Lover, →Gamification

CRR

Abk.f. Capital Requirements Regulation ([EU] Verordnung über [Eigen-]Kapital-Anforderungen), bezeichnet die EU_VO 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (...)  

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0575 

Zur Abkürzung siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html Absatz (3d) i_V_mhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0575#d1e1242-1-1 [Artikel 4 Absatz (1) Nummer (1)]  

CRS

Abk.f. Common Reporting Standard, ist das internationale Verfahren zum (digitalen) Austausch von Finanz-Konten-Informationen, mit den Zielen 

  • Grenz-überschreitende Sachverhalte aufzudecken und 
  • Steuer-Hinterziehung zu bekämpfen.

Unter anderem wird für die elektronische Daten-Übermittlung jede Steuer-Nr. eines Bundeslandes in eine 13-stellige Steuernummer für ein einheitliches Bundsschema gebracht (das so genannte ELStER-Schema). 

 Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/commonreportingstandard_node.html 

vgl. →ELSTER, →CRS, →Bundes-Steuernummer

CSR

Abk.f. Corporate Social Responsibility; bezeichnet

  • die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen für ein nachhaltiges Wirtschaften bzw. 
  • den spezifischen Beitrag, den Unternehmen zum nachhaltigen Wirtschaften (Nachhaltigkeit) leisten**. 

**Quelle: https://www.csr-in-deutschland.de/, Stand 07.04.2021; verantwortlich laut Impressum ebenda: BMAS Referat "CSR"- Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, Berlin 

vgl. →Corporate_Governance, →AWE, →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR , →Organe, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship, →Rechtsträger*in 

 

 

CSRD

Abk.f. Corporate Sustainability Reporting Directive, soll die NFRD (CSR-Richtlinie) ändern, vor allem um

  • den Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen UND alle auf geregelten Märkte**1
  • die Prüfung (Assurance) der gemeldeten Informationen 
  • detailliertere Berichtspflichten einschließlich nach EU-Standards für Nachhaltigkeit-Berichte**2 
  • ein digitale Datenkennung (tag, Lesezeichen) so dass die Informationen maschinenlesbar sind**3

Quelle: →https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_de?etrans=de 

**1 Ausnahme: Kleinst-KapG, vgl. →Kapitalmarkt_orientiert versus →Börsen_notiert

**2 aus Nichtfinanzieller Erklärung (Nonfinancial Statement) wird: Nachhaltigkeits-Bericht (Sustainability Reporting). vgl.

    • EU_AbschlussRL_2013/34/EU Artikel 19a in der
      • Fassung von NFRD 2014/95/EU Artikel 1 versus der 
      • Fassung von CSRD Proposal Artikel 1.(3)
    • **3 vgl. →ESEF

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj 

Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Directive 2013/34/EU, Directive 2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Regulation (EU) No 537/2014, as regards corporate sustainability reporting

vgl.

Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

CSRD (= Änderung der NFRD, Nachhaltigkeit-Bericht, soll für alle großen Unternehmen auf Finanzmärkten gelten, EU_RL proposal) 

NFRD (= CSR_Richtlinie, Nichtfinanzielle_Erklärung, gilt für Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse [→PIE], EU_RL 2014/95/EU, umgesetzt mit HGB §§ 289c, 315c), →CSR

Accounting_Directive (Abschluss_Richtlinie, →EU_AbschlussRL_2013/34, gilt für Unternehmen, EU_RL 2013/34/EU,  umgesetzt in HGB 3. Buch et. al.)

zur Abgrenzung: →SFDR (Offenlegung von Informationen zur →Nachhaltigkeit, verpflichtet Teilnehmende und Berater der Finanzmärkte [Kapitalmarkt, Börse], EU_VO 2019/2088)

 

cui bono

lateinisch für: wem zum Guten (Zweck), salopp: wem nützt das 

Cyber

ist das Bestimmungswort, das die Bedeutung des Grundwortes in der, durch Computer (IT) erzeugten, virtuellen Schein-Welt bestimmt, Beispiel: Cyber-Raum ist der virtuelle weltweite Raum aller, über das Internet vernetzten oder vernetzbaren IT-Systeme 

Quellen: →Duden_HW zur Wort-Bedeutung, →Glossar BSI zur Cyber-Sicherheit 

Vgl. →Cyber, →virtuell

vgl. →IT, →Cyber, →Cybercrime, →Glossare

Cybercrime

englisch für: Computer-bezogene/s Kriminalität, Straftat, Verbrechen, Delikt 

vgl. →Cyber, →Cybercrime, →Für ein freies und sauberes Internet

D

Darstellen

bezeichnet hier auf dieser Website: Ein Bild vermitteln mit:

  1. Nennen (in Worten/ verbal und in Zahlen) von Tatsachen/ Gegebenheiten (Fakten), und/oder
  2. Beschreiben (verbal und mit Zahlen) von Sachverhalten 

Siehe bitte →Darstellung_iSd_HGB, →Bild_iSv_HGB_264 (vor allem wegen des Ausdrucks "tatsächlichen Verhältnissen entsprechen")

Darstellung_im_Anhang

bezeichnet das, verbal und mit Zahlen, Nennen von Tatsachen und Beschreiben Sachverhalten 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Darstellung_im_Lagebericht

ist = der, verbale und/oder aus Zahlen bestehende, Verbund aus: Angaben + Aufgliederung + Erläuterung + Begründung zu einem Sachverhalt 

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen in gesetzlichen Vorschriften: Angabe, Aufgliederung, Ausweis, Begründung, Darstellung, Erläuterung  

Darstellung_iSd_HGB

bezeichnet ein Bild, das vermittelt wird mit dem: a. Nennen (in Worten/ verbal und in Zahlen) von Tatsachen/ Gegebenheiten (Fakten), oder b. Beschreiben (verbal und mit Zahlen) von Sachverhalten 

Quelle: WP-Handbuch 17. Auflage F.944, Kommentierung zur Rechnungslegung nach HGB Drittes Buch (siehe →Überschrift über § 238 "Nichtamtliches Verzeichnis

Vgl. →Darstellung_iSd_HGB, →Bild_iSv_HGB_264 (vor allem wegen des Ausdrucks "tatsächlichen Verhältnissen entsprechen")

Daten-Schutz

bezeichnet den Schutz jeder →natürlichen Person (privacy) bei der →Daten-Verarbeitung ihrer →Personen-bezogenen Daten im freien Verkehr solcher Daten**1, vor allem vor Missbrauch durch Dritte**2 (data protection)

Quellen:
**1 DSGVO Artikel 1 →( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2016%3A119%3ATOC#d1e1403-1-1)
**2https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132772 

Vgl. →Daten-Verarbeitung, →Person, →Personen-bezogene Daten, →Daten-Schutz, →Daten-Sicherheit, →Informations-Sicherheit, →Glossare

Daten-Sicherheit

bezeichnet den Schutz von Daten vor Verlust ihrer Informations-Grund-Werte, das heißt: Schutz vor:

  • Verfälschung (Fake) und/oder Veränderbarkeit (verletzt die Integrität von Daten:= echt, unversehrt und unverändert)
  • Unglaubwürdigkeit (verletzt die Verbindlichkeit:= authentisch (echt), nicht-abstreitbar, glaubwürdig und zuverlässig oder zuverlässig verbürgt)
  • Verlust (verletzt die Verfügbar:= zu jedem Zeitpunkt abrufbar und verwendbar /nutzbar) und
  • Unbefugte Offenbarung**1 (verletzt die Vertraulichkeit:= NUR den zur Entscheidung befugten Personen zugänglich)

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=13277

**1 Vgl. "Schutz gegen unbefugte Offenbarung [StGB § 203]" in →Verschwiegenheit von Dienstleistenden wie Angestellten

Vgl. →Daten-Schutz, →Daten-Sicherheit, →Informations-Sicherheit, →Fake, →Informations-Grund-Werte, →Glossare 

Daten-Souveränität

bezeichnet das Ausüben und Behalten der Hoheit über Daten und Informationen einer Person in seiner jeweiligen gesellschaftlichen Rolle, und ist eine Facette der Digitalen Souveränität  

Quelle:  https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souver%C3%A4nit%C3%A4t November 2017 

Vgl. →Daten-Souveränität, →digitale_Souveränität, →Person

Daten-Verarbeitung

ist im Sinn der DSGVO jeder Umgang mit Daten, das heißt:   

  • Jeder Vorgang (oder Vorgangs-Reihe/ mit oder ohne automatisierten Verfahren)
  • im Zusammenhang mit →Personen-bezogenen Daten 

wie 

  • Erheben und Erfassen,
  • die Organisation und das Ordnen, 
  • die Speicherung, Anpassung oder Veränderung, 
  • Auslesen und Abfragen (Ausgabe), 
  • die Verwendung (Nutzung), 
  • die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, 
  • Abgleich oder Verknüpfung, 
  • Einschränkung, Löschen oder Vernichtung. 

Quelle: DSGVO Art. 4 Nr. 1, vgl. →IT  

DB

Abk.f. Deckungs-Beitrag 

vgl. →material/kalkulation.html 

DCGK

Abk.f. Deutscher Corporate Governance Kodex der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Frankfurt am Main 

https://www.dcgk.de/de/kodex.html 

https://www.dcgk.de/de/impressum.html 

Bedeutung: 

A. Vorstand und AR einer Gesellschaft, die →Börsen_notiert ist, erklären jährlich, dass

      • den Empfehlungen der Regierungskommission DCGK
      • entsprochen wurde und wird

oder,  

      • welche Empfehlungen NICHT angewendet wurden oder werden und
      • warum nicht [AktG § 161.(1)].

[Gleiches gilt für die Organe einer Gesellschaft, die →Kapitalmarkt_orientiert ist UND deren Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem iSv WpHG § 2.(8).S1.Nr8 gehandelt werden.]

Die Erklärung zum DCKG hat die Gesellschaft auf ihrer Website dauerhaft zugänglich zu machen [AktG § 161.(2)].

B. Im Anhang_iSd_HGB zu einem Abschluss [JA: HGB § 285.Nr16; KA: HGB § 314.Nr8, für jedes einbezogene Unternehmen, das →Börsen_notiert ist] ist anzugeben,

      • dass die Erklärung nach AktG § 161 abgegeben und
      • wo sie öffentlich zugänglich gemacht

worden ist. 

Hinweis auf IDW_PS_345nF

 

DDoS

Abk.f. Distributed Denial of Service, bezeichnet es, wenn ein Rechner (Computer, Server) seine Dienste zur elektronischen Kommunikation mit vielen verteilten (distributed) Geräten verweigert, weil die Kommunikations-Software (Applikation, App) in kürzester Zeit massenhaft startet und die Rechner-Kapazität schnell überlastet; den massenhaften Start lösen Hacker-Attacken in verschiedenen Formen aus:

  • Für den Verbindungs-Aufbau erhält der Rechner viele verschiedene, gefälschte IP-Adressen und sendet dann massenhaft die Antwortsignale ("rödelt") über das Internet wiederholt (in Schleifen) ins Leere (so genanntes Syn[chronisation] Flooding)
  • Der Ziel-Rechner erhält massenhaft (pro Sekunde) Anfrage-Signale (Ping), ob seine Adresse (IP oder URL) überhaupt existiert, die es auslösen, dass er ebenso massenhaft bestätigende Signale (Pong) zurück sendet (sog. Ping Flooding)
  • Ein eMail-Account (Ziel) erhält in küzester Zeit sehr große oder/und massenhaft eMails (sog. Mail-Bombing)
  • Eine Website erhält in kürzester Zeit massenhaft Anfragen zum Verbindungs-Aufbau (Website-Bombing)
  • Für den einfachen Denial of Service (DoS) reicht ein einziger Rechner aus und beim DDoS nutzt der Hacker massenhaft andere, ungeschützt am Internet angeschlossene (verteilte) Rechner

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/DoS-Denial-of-Service/dos-denial-of-service_node.html  

vgl. →Cybercrime, →Für ein freies und sauberes Internet

De-Mail

bezeichnet(e) eine Plattform der Arbeitsgruppe** AG De-Mail aus dem BMI und bestimmten eMail-Anbietern

Hinweis: Der De-Mail Dienst der Telekom wird/wurde zum 31.08.2022 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Versenden und Empfangen von De-Mails dort nicht mehr möglich. 

Die Plattform sollte ursprünglich für eine, den Angaben dort gemäß, rechtssichere Kommunikation zwischen dort registrierten Behörden, Unternehmen und Privatpersonen dienen.  

https://de-mail.info/, **siehe bitte unter "Impressum und Datenschutzhinweise" ebenda 

Vgl. →https://de-mail.info/eidas.html, →eIDAS_VO, →BMI

Debitor*in

ist ein*e Schuldner*in (Verpflichtete*r), das heißt: eine Person, gegen die eine Forderung entstanden ist 

Zum Ausweis von Forderungen in der Bilanz siehe bitte HGB § 266.(2).B.II. 

Wortherkunft: lateinisch: debitor = Schuldner*in, Verpflichtete*r, und: debere = schulden, verdanken, verpflichtet sein (Quelle: →Stowasser)

Pendant: →Kreditor*in (man selbst ist ein Vertrauende*r gegenüber seinen Debitor*innen).

Gegenüber seinem*r Debitor*in trägt man das →Kredit_Risiko.

Zum Zusammenhang vgl. →Soll_und_Haben

   

debit_and_credit

international/ englisch für: Soll und Haben; bezeichnen die beiden Seiten eines Eintrags ("Buchung") in kaufmännische Bücher nach HGB § 238ff. 

Hinweise siehe bitte →Soll_und_Haben

DeckRV

Abk.f. Deckungs-Rückstellungs-Verordnung bzw.Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen 

http://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/index.html 

Deckungs-Beitrag

ist die Differenz zwischen Umsatz und Variablen_Kosten

vgl. →material/kalkulation.html 

Deduktion

bezeichnet eine Methode in Buchführung, Internen Kontrollen, Revision sowie Risiko und Compliance Management, von Eigenschaften (nach Kategorien) einer Gesamtheit auf deren Einzel-Fälle zu schließen vor allem zur Vollständigkeit 

Abzugrenzen von →Induktion

 

Vgl. →Information, →Risk_ID, →Induktion, →Deduktion, →COSO,  →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe 

defined_benefit_plan

ist ein Versorgungsplan, mit dem ein Unternehmen bestimmte Leistungen - für den Fall des Eintritts bestimmter Bedingungen, z.B. Alter, Invalidität, Tod, - an Arbeitnehmende zugesagt hat (Leistung-orientierter Versorgungsplan)

Hinweise:

Definition "Plan" (Versorgungsplan) iSv IAS 19.8:

      • Betrifft Leistungen an AN NACH Beendigung des Arbeits-Verhältnisses
      • Ist eine formelle oder informelle Vereinbarungen, durch die
        • ein Unternehmen
        • einem oder mehreren Arbeitnehmenden 
        • Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. 

Wörtliche Definition nach IAS 19.8: Ein Leistung-orientierte Plan ist einer, der nicht unter die Definition für einen Beitrag-orientierten Plan fällt. 

Die Definition gilt für den Zweck der Bilanzierung, vgl. dazu im Detail IAS 19.55ff. 

Tipp: →http://eu-ifrs.de/eu-ifrs-texte/eu-ifrs-2021/ 

vgl. →bAV, →defined_contribution_plan, →defined_benefit_plan

defined_contribution_plan

ist ein Versorgungsplan, mit dem ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (Fonds) entrichtet UND weder rechtlich noch faktisch verpflichtet ist, darüber hinaus gehende Beiträge zu zahlen [auch], wenn der Fonds nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf die, gegenwärtigen oder früheren, Arbeitsleistungen des*der AN zu erbringen (Beitrag-orientierter Versorgungsplan) 

Hinweise: 

Definition "Plan" (Versorgungsplan) iSv IAS 19.8:

      • Betrifft Leistungen an AN NACH Beendigung des Arbeits-Verhältnisses
      • Ist eine formelle oder informelle Vereinbarungen, durch die
        • ein Unternehmen
        • einem oder mehreren Arbeitnehmenden 
        • Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. 

Die Definition gilt für den Zweck der Bilanzierung, vgl. dazu im Detail IAS 19.50ff. 

Tipp: →http://eu-ifrs.de/eu-ifrs-texte/eu-ifrs-2021/ 

vgl. →bAV, →defined_contribution_plan, →defined_benefit_plan

Demokratie_Prinzip

bezeichnet den Ursprung für alle Regeln zur Herrschaft des Volkes in der Verfassung: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch ... Organe ... ausgeübt."

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.htm Absatz (2) 

Hinweise:

Dieser Ursprung ist Grundlage für alle weiteren Regelungen zum Beispiel dazu,

    • WER die Staatsgewalt (WAS) - bestehend aus der

Legislative/ Gesetz-gebenden Gewalt (zur Unternehmensführung [→Governance] vergleichbar in →COSO mit: →Compliance)

Exekutive/ vollziehenden Gewalt (vergleichbar in →COSO mit: Operations und Financials), und der 

Jurisdiktion/ Rechtsprechung (Abwägung; vergleichbar in →COSO mit: →Ethics) -

ausübt, und zwar 

    • WIE und WOMIT/mit welchen Mitteln etc.; →7W)
      und
    • WIE er*sie dazu berechtigt wird (z.B. durch Wahlen der Legislative wie den Bundestag →GG Art. 38)
       

Vgl.: →BpBhttps://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323240/demokratieprinzip/

Wort-Herkunft: Aus griechisch dēmos = das Volk, kràtos = Macht, Kraft und lateinisch principum = Anfang, Ursprung, Grundlage (Q. →Duden_HW)

Vgl. →Rechtsstaat_Prinzip, →Gewaltenteilung, →Demokratie_Prinzip (Deutschland), →EU_Werte, →SDG16 (UN, Welt), →Organe, →Governance Glossar (900)  

Depot

bezeichnet a. allgemeine ein Lager (Ort zur Aufbewahrung) und im Finanz-Wesen b. eine Verwahrstelle für Wertpapiere 

zu a. Wortherkunft aus lateinisch deponere = niederlegen, beiseite legen, unterbringen, anvertrauen 

zu b. Quelle: →https://www.boerse-frankfurt.de/wissen/lexikon/depot 

Destatis

bezeichnet die Internet-Domäne (hierarchischer Raum für Internet-Adressnamen), unter dem das Statistische Bundesamt seine Statistiken veröffentlicht 

https://www.statistikportal.de/de#daten-und-fakten 

Zur Definition vergleiche https://www.destatis.de/DE/Service/Impressum/_inhalt.html und https://www.statistikportal.de/de/impressum 

Vgl. →EDGAR, →Eurostat, →Destatis 

vgl. →Makroönonomisches_Dashboard  

De_Mail_G

Abk.f. De-Mail-Gesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/de-mail-g/

Didaktik

ist die Kunst und/oder die Wissenschaft von der Lehre 

Original-Definition: "The art or [the] science of teaching." Quelle:  →GEMETDidaktik, Wort-Herkunft: aus griechisch didáskein ) lehren und daēnai = lernen (Q. →Duden_HW

Dienstleistung

ist das Ergebnis einer Produktions-Tätigkeit, die den Austausch von Finanz-Aktiva oder von Waren erleichtert, oder die den Zustand einer konsumierenden Einheit verändert

Die Veränderung kann betreffen:  

    • Von Personen den
      • Geistigen Zustand, zum Beispiel: Informiert-Sein, Fort-/Aus-/Gebildet-Sein, Gesund-Sein oder den 
      • Physischen Zustand, zum Beispiel Verkehrsdienste Mobil-/In-Bewegung-Sein   
    • Den Zustand der Waren oder der Finanzaktiva  

Die Produkte basieren auf Wissens-Erfassung, die Produktions-Tätigkeit betrifft in der Regel 

    • Bereitstellung, Speicherung, Kommunikation und Verbreitung von Informationen,
    • Beratung oder/und
    • Unterhaltung

auf eine Weise, die es der konsumierenden Einheit ermöglicht,

    • wiederholten Zugang zum Wissen zu bekommen.

Quelle: →Frascati 2.79, mit Verweis auf →SNA 2008 und Europäische Kommission et al. 2009 

Dienstleistungs_Risiko

bezeichnet eine - durch auf eine bestimmte Dienstleistung bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann: 

Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine Dienstleistung, die    

    1. in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht 
        
    2. die Anonymität begünstigen kann 
       
    3. in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie 
      - elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,  
      - einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder  
      - andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg 
        
    4. in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht 
       
    5. neu ist oder in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte   
       
    6. in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten 

[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2] 

Vgl. →Risiko Begriffe

Dienstvereinbarung

ist ein Vertrag im öffentlichen Dienst zwischen der (Leitung einer) Dienst-Stelle und deren Personalrat 

Beispiele: 

Vgl. →Tarifvertrag, →Dienstvereinbarung, →Betriebsvereinbarung (= Pendant in der Privat-Wirtschaft) 

digital

bedeutet eigentlich: Aus Ziffern bestehend; meint hier in der Regel: in elektronischer Form, gemeint sein können auch: Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole** 

Wortherkunft wohl aus dem Englischen digit = Finger, Stelle, Zahl, Ziffer (Quelle: Duden_HW

** vergleiche bitte (Fun_Fact): 

Digitale_Kompetenz

bezeichnet die Kenntnis, Fertigkeit und Fähigkeit, mit Software (Applikationen, Apps) im Internet so mit Verantwortung umzugehen, dass Daten und Persönlichkeit von anderen so sicher /geschützt sind wie die eigenen 

Quelle: angelehnt an BSI** →https://www.cyberfibel.de/digitale-kompetenzen/ 

**Urheber vgl. →https://www.cyberfibel.de/impressum/  

für den Indikator 4.4.1 zu SDG04 (Qualifikation) wird der Grad der Digitalen_Kompetenz (Kompetenzen in Informations- und Kommunikations-Technologie, IKT) gemessen am 

    1. Nutzung von erweiterten Tabellen-Funktionen zur Organisation und Analyse von Daten, wie beispielsweise: Sortieren, Filtern, Formeln und Grafiken 
    2. Installation von Software oder Anwendungen (Apps)
    3. Übertragung von Dateien zwischen Computern und anderen Geräten 
    4. Schreiben eines Programmes in einer Programmiersprache 

Vgl. →Glossare, →Digitale_Kompetenz, →Kompetenz, →Informations-Grund-Werte, →Informations-Sicherheit, →Digitale_Souveränität, →Datensicherheit Glossar (940), →Datenschutz Glossar (502)

Digitale_Souveränität

bezeichnet die Kompetenz zum Umgang mit IT, um die Hoheit über Daten und Informationen in seiner jeweiligen gesellschaftlichen Rolle auszuüben und zu behalten 

Für die gesellschaftliche Rolle wird unterschieden zwischen 

    • dem einzelnen Menschen (als Privatperson, Bürger*in, Arbeitnehmer*in)  
    • Unternehmen, Verwaltung und Regierung, wenn sie Nutzer von IT sind 
    • IT-Produzent*innen und IT-Dienstleistende 
    • das Gemeinwesen als Ganzes (zum Beispiel: Staat, Kommune, Vereinigung) 

Quelle: abgeleitet aus https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souver%C3%A4nit%C3%A4t November 2017 

Hinweis: „Offizielle Definition von Datensouveränität fehlt“ [Q.: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-pa-digitale-agenda-792802 Stand 07.09.2021]

Vgl. →Daten-Souveränität, →digitale_Souveränität, →Person, →Kompetenz, →Digitale_Kompetenz, →IT, →Stakeholder

Digitale_Transformation

bezeichnet hier die andauernde Umwandlung**1 von Abläufen und Absprachen zum Wirtschaften an neue Ziffern, Zeichen und Technologie(n)**2    

**1 Umwandlung = Transformation, vergleiche Transformator = Umwandler 

**2 angelehnt an: https://www.iem.fraunhofer.de/de/schwerpunktthemen/digitale-transformation.html 

Beispiele für 

    • Abläufe: 
      • betriebliche Abläufe zur 
        • zur Steuerung von Maschinen und Ressourcen 
        • zum Zählen von Parzellen und Erträgen 
        • zur Koordination von Menschen (Kommunikation)  
           
    • Absprachen: 
      • von Schnurtelefon zur Kurznachricht 
      • von Briefpost zum Upload  

DIHK

Abk.f. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Berlin  

https://www.vermittlerregister.info/impressum 

vgl. →HwO, →GewO, →DIHK 

DIIR

Abk.f. Deutsches Institut für Interne Revision e.V.

https://www.diir.de/impressum/ 

vgl. →IIA, →DIIR, →IFAC

DIIR_RevS

Abk.f. Revisions-Standard des DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V.

DIIR_RevS_3

Abk.f. DIIR Revisionsstandard Nr. 3 zur Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessments)

vgl. zu Tätigkeiten →Impressum, im Übrigen →QSS, →IPPF, →DIIR_RevS_3, →Ethik Glossar

Direktversicherung

ist eine Lebensversicherung, die abgeschlossen wird

  • für die betriebliche Altersversorgung (bAV), und zwar 
  • auf das Leben des*der Arbeitnehmer*in,
  • durch die*den Arbeitgebende*n (2)
  • wobei der*die Arbeitnehmer*in, oder seine*ihre Hinterbliebenen, das Bezugsrecht hinsichtlich der Leistungen des Versicherers hat 

Der*die Arbeitgebende ist verpflichtet, wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Bezugsrecht NICHT mehr zu widerrufen. 

http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1b.html Absatz (2) 

diskreditieren

bezeichnet ein Handeln oder Aussagen außerhalb einer bestimmten →Kredit-Sache in Bezug auf die Fähigkeit oder Bereitschaft einer wirtschaftlichen Einheit oder Person, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, oder sonst auf deren persönliche Eigenschaften 

Quelle: →Duden_HW ("in Verruf bringen") 

vgl. →Kredit, →diskreditieren

Diskriminierung

bezeichnet a. rechtlich eine a1. Benachteiligung (= Ungleichbehandlung**2), und zwar a2. aufgrund bestimmter Eigenschafts-/Merkmals-Gruppen**4 und a3. ohne sachlichen Grund (a2 + a3 = ungerechtfertigt**3)**1 und b. allgemein eine Zuschreibung von Eigenschaften (Bezeichnung als) zu und Abwertung einer Person, einer Gruppe oder einem Teil der Bevölkerung aufgrund biologischer, sozialer/ allgemeiner Faktoren/Merkmale [vgl.**3] ohne**8 oder/und mit Beschimpfen, Verächtlich-machen oder Verleumden**9

Zu a "muss ... beachtet werden, dass es in den unterschiedlichen Rechtsgebieten ... verschiedene Diskriminierungs-Definitionen gibt, [und] ... unterschiedliche prozessuale Voraussetzungen ... etwa ... Klagefristen." [Q.A.S35]**6, Beispiele [vgl. Q.A.S62ff.]:

**1 Q.A Seite 34
**2 "... im rechtlichen Sinne ... jede 'ungerechtfertigte Ungleichbehandlung'**5 ['jede Form einer weniger günstigen Behandlung', Q.C**7] ...
**3 ... aufgrund von 'Rasse', ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung." Q.B
**4 Wortlaut Q.A.S34ff.: Diskriminierungs-"Kategorien" [der Begriff 'Kategorie' sei aus der Wort-Herkunft von griechisch kategoria = Grundaussage abgeleitet worden im 19. Jh. zu: Klasse, Gattung; Q: Duden_HW]
**5 "Das deutsche Recht verwendet den Begriff der Benachteiligung, wogegen das europäische Recht von Diskriminierung spricht. Gemeint ist das Gleiche." [Q.A.S36]
**6 vgl. Aussagenlogik_der_Juristerei
**7 siehe Wortlaut in AGG § 3.(1).S1
**8 RAin Christina Clemm in: Fast alle kennen Betroffene, aber niemand Täter, FAZ 19.09.2023 
**9 vgl. StGB § 130.(1).Nr2

Quellen:

    1. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Wegweiser/agg_wegweiser_erlaeuterungen_beispiele.pdf 
    2. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/schutz-vor-diskriminierung 
    3. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/was-ist-diskriminierung/diskriminierungsformen/diskriminierungsformen-node.html 

Wort-Herkunft aus lateinisch discrimen = Trenn-Linie, Zwischen-Raum, Unterschied (auch: Bedrängnis, Gefahr, Krise) und discriminere = trennen, scheiden [Q: Duden_HW]

Vgl. →AGG, →Diskriminierung, →Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes, →Nachhaltigkeit Glossar (001), →menschenrechtliches_Risiko, LkSG § 2.(2).Nr7, SDG10 Weniger Ungleichheiten 

Dividende

bezeichnet einen Anteil am Gewinn, der ausgeschüttet (verwendet, verteilt) wird oder wurde, aus a. Eigenkapital-Anteilen an einer, oder b. Genussrechten**1 gegen eine AG, GmbH, Genossenschaft oder anderen Rechtsform**2 mit ähnlichen Regeln zur Gewinn-Verwendung

Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

**1 beruhen in der Regel auf einem Vertrag der Gesellschaft mit dem*der Rechte-Inhaber*in über Zusagen an

    • diese*n über eine Gewinn-abhängige Vergütung für dessen*deren Kapital-Einlage, die höher ist als die der Gesellschafter*innen,
    • dafür weniger Eigentümer-Rechte

**2 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1a.html

Hinweis: Für die tatsächliche Ausschüttung ist in der Regel ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich, der erst nach der Feststellung eines Abschlusses erfolgen kann.

Zu den Begriffen Gewinn- oder Ergebnis-Verwendung und/oder Ergebnis-Verteilung vergleiche zum Beispiel 

Wortherkunft: aus lateinisch dividere = teilen (wie etwa in der Mathematik: dividieren, Division; Quelle: →Duden_HW)

Vgl. →Dividende, →KapErtrSt, →MiKaDiv, →Börsen_notiert, →BZSt 
Vgl. →Fonds_Prinzip, →AG, →GmbH, →Gen, →Rechtsform, →Abschluss, →Eigenkapital 

DLT

Abk.f. Distributed-Ledger-Technologie, bezeichnet eine Technologie, welche die verteilte Aufzeichnung (verteilte Register, Journale) von verschlüsselten Daten unterstützt

Begriff-Bestimmung in: →MiCAR Artikel 3.(1).Nr1

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

DMA

Abk.f. Digital Markets Act (Digitale Märkte Gesetz), ist eine von zwei Gesetz-Initiativen der EU Kommission für 

  1. mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld, das heißt für: einen sichereren Digital-Raum, zum Schutz der Grundrechte aller Nutzer von digitalen Diensten (Digital Services, →DSA) sowie 
  2. faire und offene digitale Märkte, das heißt für: gleiche Bedingungen für Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa und in der Welt, (Digital Markets, DMA hier) 

Näheres siehe bitte zu: 

  1. Digitale Services: →DSAhttps://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de 

  2. Digitale Märkte: →DMA →https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de 

Gegen Fairness und Wettbewerb wäre es zum Beispiel, wenn 

      • Anbieter von Online-Plattformen einen Markt so kontrollieren würden, dass etwa 
        • bestimmte Wettbewerber (Anbieter, Verkäufer) vom Markt ausgeschlossen sind bzw. keinen Zugang zu diesem erhalten - die Plattform wäre dann kein Markt (-Platz), sondern bloß ein Laden bzw. eine Art Geschäftshaus [Store]  
      • Such-Maschinen-Anbieter nur eigene Produkte (Software, Apps) anböten - das wäre dann keine "Maschine" zum Suchen im Internet, sondern bloß wie eine Such-"Funktion" in einer Art eigenen Datenbank 

Gegen Fairness ist NICHT das AUSFÜHREN solcher Praktiken wie, den Zugang zum eigenen Laden zu beschränken, oder eine Suchfunktion laufen zu lassen;

sondern gegen Fairness ist es, solche Praktiken AUSZUFÜHREN UND sie ANDERS zu BEZEICHNEN, was Werte von Wettbewerb und Markt (Mehr Möglichkeiten für alle Markt-Teilnehmer*innen durch Dinge wie Preis-Vergleiche, Entscheidungs-Hilfen, Ressourcen-Allokation etc.) vortäuschen würde, ohne sie tatsächlich zu geben. 

P.S. die Werte werden von Regierungen (Legislative, Exekutive, Jurisdiktion), geschaffen, die von Bürger*innen gewählt werden, und mit Steuern finanziert   

Verwandte Themen: →GWB, →DMA, →DSA

   

DMS

Abk.f. Dokumenten-Management System

Quelle: BSI, Technische Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen - Version 1.4.1, →https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138.pdf, Hinweise:

    • Diese Technische Richtlinie zielt auf eine Steigerung der Rechtssicherheit im Bereich des ersetzenden Scannens ab.
    • Der Begriff „ersetzendes Scannen“ bezeichnet dort: Den Vorgang
      • des elektronischen Erfassens von Papierdokumenten
      • mit dem Ziel der elektronischen Weiterverarbeitung und Aufbewahrung des hierbei entstehenden elektronischen Abbildes (Scanprodukt)
        UND
      • der späteren Vernichtung des papiergebundenen
        Originals verstanden.

[Q: Vorbemerkungen ebenda Ziff. 1.1]

DNK

Abk.f. Deutscher Nachhaltigkeits-Kodex zur a. Unterstützung zum Aufbau einer Nachhaltigkeit-Strategie, und zum b. Einstieg in die Nachhaltigkeit-Berichterstattung  

https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/Home/General-Information/Impressum 

Doppik

= Bezeichnung (anderes Wort) für: doppelte Buchführung 

Siehe bitte →Soll_und_Haben

DoSO

Abk.f. Days of Sales Outstanding - Anzahl der Tage ausstehender (offener, unbezahlter) Umsatzerlöse, ist eine Kennzahl (Indikator) für die Dauer von Zahlungen durch Debitor*innen im Durchschnitt 

Berechnung: 

DoSO = Ford_LuL** [€] ÷ (Umsatz ÷ 365 [€/Tag])  

** ggf. netto ohne USt [z.B. = 1 ÷ 1,19]  

Formel vgl. →DoSO, →Skontofrist

vgl. →DoSO, →Indikator, →Debitor*in, →Umsatz Revenue Begriff Datenblatt  

DRS

Abk.f. Deutscher Rechnungslegungs Standard 

https://www.drsc.de/verlautbarungen/

DRSC

Abk.f. Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V., Berlin, ist das Gremium für deutsche Standards zur Konzern-Rechnungslegung und vom BMJ dazu anerkannt. Im Sinn von HGB § 342

https://www.drsc.de/profilhttps://www.drsc.de/impressum/ 

Unter anderem ist das DRSC Mitglied der europäischen Organisation EFRAG für Standards zur Nachhaltigkeit-Berichterstattung

https://www.efrag.org/About/Governance

Vgl. →EFRAG, →BMJ, →DRSC (engl. →ASCG), →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__342.html, →DRS_20

 

DRS_20

Abk.f. Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) Konzernlagebericht, gilt als Standard für Lage-Berichte auch im Sinn von HGB § 289

Hinweise:  

    • Er ist abrufbar im Bundesanzeiger mit Eingabe von Suchbegriff:  "drs 20", Bereich: "Amtlicher Teil",  und Veröffentlichungsdatum:  04.12 2012.
    • In Teilen ist er später durch einzelne Deutsche-Rechnunglegungs-Änderungs-Standards (DRÄS) geändert worden; der jeweils aktuell vollständige Text ist gemäß dem DRSC erhältlich als PDF unter https://www.genios.de/dosearch/DRS/ 

DRS_21

Abk.f. Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 21(DRS 21) Kapitalflussrechnung

Bekanntmachung durch das BMJ am 08. April 2014 im Bundesanzeiger: BAnz AT 8.4.2014 B2, →https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?7&edition=BAnz+AT+08.04.2014, beachte:

DRV

Abk.f. Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts**1 und der Bundesträger**2 der allgemeinen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland**3 

**1 Satzung DRV (→https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/Bund/Wir_ueber_uns_und_Presse/satzung_drv_bund.html) § 1 

**2 Vgl. SGB IV (→https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/) Vierter Abschnitt 

**3 Satzung DRV § 2.(1) 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/ 

Vgl. →RV, →DRV, →Glossare

   

DR_

Abk.f. Disclosure Requirement/s, Angabe-Pflicht/en, gemäß den ESRS

Vgl. →ESRS, →GOV, →SBM, →IRO, →MT, →DR_, →AR_

DRÄS

Abk.f. Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard 

https://www.drsc.de/glossar/ 

vgl. →DRS

DSA

Abk.f. Digital Services Act (Digitale Dienste Gesetz), ist eine von zwei Gesetz-Initiativen der EU Kommission für 

  1. mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld, das heißt für: einen sichereren Digital-Raum, zum Schutz der Grundrechte aller Nutzer von digitalen Diensten (Digital Services, hier) sowie 
  2. faire und offene digitale Märkte, das heißt für: gleiche Bedingungen für Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa und in der Welt, (Digital Markets, →DMA) 

Näheres siehe bitte: 

  1. Digitale Services (→DSA) →https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de 

  2. Digitale Märkte Act (→DMA) →https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de 

  Verwandte Themen: →GWB, →DMA, →DSA 

 

DSGVO

Abk.f. Datenschutz-Grundverordnung 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2016%3A119%3ATOC

Hinweis: Vor der eigentlichen VO sind 173 Gründe - am Bildschirm also weit nach unten scrollen, um den eigentlichen VO-Text zu sehen. 

Tipp: Die EU Seite unter obiger URL (Link) macht es mit der Funktion "Multilingual Display" möglich, den VO-Text in zwei oder drei Sprachen parallel zu haben - falls man mal eine offizielle Übersetzung von einem solchen Text braucht. 

vgl. →BDSG, →DSGVO, →EU_VO

DSGVO_Art.6.(1).a

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn

a) die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der

  • sie betreffenden Personen-bezogenen Daten
  • für einen oder mehrere bestimmte Zwecke

gegeben hat. 

DSGVO_Art.6.(1).b

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn

b) die Verarbeitung

  • für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder 
  • zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. 

DSGVO_Art.6.(1).c

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn

c) die Verarbeitung erforderlich ist

  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der 
  • die/der Verantwortliche unterliegt. 

DSGVO_Art.6.(1).e

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn 

d) die Verarbeitung

  • für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse […] erforderlich ist,
  • die dem*der Verantwortlichen übertragen wurde.

DSGVO_Art.6.(1).f

(1) Die Daten-Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn 

f) die Verarbeitung erforderlich ist

  • zur Wahrung der berechtigten Interessen des/r Verantwortlichen oder eines/r Dritten,
  • sofern NICHT die Interessen oder Grund-Rechte und Grund-Freiheiten der betroffenen Person den Schutz Personen-bezogener Daten erfordern, überwiegen,
    • insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. 

[Hinweis: Dieser] (Unter-) Absatz (1).f  gilt NICHT für die,  

  • in Erfüllung ihrer Aufgaben 
  • vorgenommene Verarbeitung von Behörden. 

DStV

Abk.f. Deutscher Steuerberaterverband e.V., Berlin 

→https://www.dstv.de/impressum/  

vgl. →KMU, →SME, →EFAA, →DStV

Duden_HW

bezeichnet auf dieser Website: Duden Das Herkunftswörterbuch Etymologie der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut / F.A. Brockhaus AG, Mannheim 2001 

E

EBA

Abk.f. European Banking Authority - Europäische Banken-Aufsichtsbehörde, sie ist da für die Finanz-Stabilität und das Funktionieren des Banken-Sektors in Europa, und ist eine der unabhängigen Institutionen im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS, bestehend aus 

  1. der Banken-Aufsicht (EBA)
  2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.eba.europa.eu/languages/home_de  

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

EBIT

Abk.f. Earnings before Interest and Tax, heißt: Ergebnis vor Zinsen und Steuern 

Die Kennzahl (finanzieller Indikator) soll einen Vergleich von Betriebs-Ergebnissen ermöglichen, und zwar unabhängig von der Art der Finanzierung und von der Belastung mit Steuern vom Ertrag und Einkommen.  

Entspricht rechnerisch in Deutschland i.d.R. dem so genannten Betriebs-Ergebnis abzgl. Sonstige Steuern 

International sind die Sonstigen Steuern in der Regel rechnerisch im Betriebs-Ergebnis enthalten, vgl. 

  • zum GKV [nature of expense method, IAS 1.(102)**]: Ausweis unter Other Expenses 
  • zum UKV [function of expense method, IAS 1.(103)***]: Ausweis unter der Kosten-Stelle, wo sie anfallen, Beispiel: KFZ-Steuern für Fahrzeuge in der Produktion unter Herstellungskosten für den Umsatz, für Fahrzeuge zum Vertrieb unter Vertriebskosten und für Dienstwagen der Verwaltung unter Verwaltungsaufwendungen 

**in anderen Standards auch bezeichnet als: total cost method [TC] 
***in anderen Standards auch bezeichnet als: cost of sales method [CoS] 

EBRA

Abk.f. European Business Registration Association, ist eine elektronische Plattform, die nationale Unternehmens-Register in Europa verlinkt 

https://ebra.be/european-business-register-network/ 

Mehr dazu siehe bitte →Handelsegister 

Vgl. →Handelsregister, →EBRA, →juristische_Person

ECHR

Abk.f. European Court of Human Rights, Strasbourg 

Deutsch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (→EGMR),
Französisch: Cour européenne des droits de l'homme (CEDH)
https://www.echr.coe.int/ 

ECTS

Abk.f. European Credit Transfer and Accumulation System (Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studien-Leistungspunkten), zur ♦Anrechnung Studien-Leistungen und zur ♦Förderung der Mobiliät von Studierenden zwischen Hochschulen im Europäischen Hochschulraum, es entsprechen ein

  • Vollständiges Studien- oder Arbeits-Jahr: 60 ECTS-Punkte
    • Üblicherweise ist ein normales Studien-Jahr ist in mehrere Module unterteilt
  • Typischer „Kurzstudiengang“: 90-120 ECTS-Punkte
  • Bachelor-Abschluss („erster Studienzyklus“): entweder 180 ECTS-Punkte oder 240 ECTS-Punkte
  • Master-Abschluss („zweiter Studienzyklus“) zusätzlich entweder 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte
  • Doktor-Abschluss (Promotion, „dritter Studienzyklus“) unterschiedlichen Handhabungen.

Quelle: →https://education.ec.europa.eu/de/education-levels/higher-education/inclusive-and-connected-higher-education/european-credit-transfer-and-accumulation-system 

Vgl. →StudAkkStaatV, →MRVO, →KMK, →ECTS, →Über Merkmale von Hochschul-Studiengängen  

eDaten

Abk.f. elektronische Daten; die wir hier an bestimmten Stellen verwendet, an denen die Abgrenzung von Daten auf Papier, Stein oder anderen physischen Medien wichtig ist 

EDGAR

Abk.f. Emissions Database for Global Atmospheric Research (Emissions-Datenbank für die globale Atmosphären-Forschung), bezeichnet eine Website der EU Kommission mit Daten über THG Emissionen (in Giga-Tonnen)  

https://edgar.jrc.ec.europa.eu/ 

https://edgar.jrc.ec.europa.eu/emissions_data_and_maps 

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC 

Vgl. →EDGAR, →Eurostat, →Destatis

EDV

Abk.f. elektronische Daten-Verarbeitung 

vgl. →Daten-Verarbeitung im Sinn der DSGVO

EEA_Bildung

Abk.f. European Education Area, bezeichnet den Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung für die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU)

https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/eea-in-the-world/about-the-eea-in-the-world 

EEA_Raum

Abk.f. European Economic Area: →EWR

vgl. →EU, →EUV, →EFTA, →EEA_Raum, →EWR 

EEA_Umweltagentur

Abk.f. European Environment Agency, København, Dänemark, bezeichnet die Europäische Umweltagentur (EUA) der Europäischen Union 

https://www.eea.europa.eu/de 

Vgl. →EEA_Umwelt, →Eionet, →GEMET, →UBA  

EEG

Abk.f. Erneuerbare-Energien-Gesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__64.html (Hinweis: Die Jahres-Zahl 2014 in dem Link stimmt nicht mit dem Text des Gesetzes hinter dem Link überein, weil der Text dort die jeweils aktuelle Fassung zeigt)  

eeSignatur

Abk.f. einfache elektronische Signatur (Beispiel: Bild-Datei der Unterschrift), das ist eine eSignatur, die keine fortgeschrittene eSignatur und keine qualifizierte eSignatur ist 

Hinweis: von der juristischen Definition hier ist eeSignatur = der eSignatur im Sinn von eIDAS_VO Art. 3.10. Der Begriff "einfache" eSignatur ist oft in der Literatur zu finden und wird hier auch in diesem Sinn verwendet. 

Vgl. bitte →drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur), →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **xText-Form), →feSignatur (zusätzlich mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form

  

EFAA

Abk.f. European Federation of Accountants and Auditors for SMEs, Brüssel, ist ein Dach-Verband von nationalen EU-Organisationen für WP und StB, die vor allem KMU/ SME bedienen; deutsches Mitglied ist der DStV 

https://efaa.com/ 

vgl. →KMU, →SME, →EFAA, →DStV

Hinweis: →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Effektivität

(Wirksamkeit) zeigt an, ob bestimmte Inputs und Prozesse ein Ergebnis überhaupt (tatsächlich, wirklich) bewirken 

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

Effizienz

(Wirtschaftlichkeit) zeigt ein Verhältnis von Ergebnis (Output) zu Einsatz (Input) an 

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

EFRAG

Abk.f. European Financial Reporting Advisory Group, Brüssel, ist die europäische Organisation für Standards zur Nachhaltigkeit-Berichterstattung (ESRS); sie wird unter anderen von der Europäischen Kommission finanziert

https://www.efrag.org/About/Facts

Vgl. →EFRAG, →Nachhaltigkeit, →ESRS, →DRSC (engl. →ASCG

EFTA

Abk.f. European Free Trade Association (Europäische Freihandelszone), ist eine gemeinsame Organisation von Staaten, die über das separate Abkommen "Agreement on the EEA" dem EWR (EEA) beigetreten sind 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/europaeische-freihandelszone-efta--616358 

https://www.efta.int/eea/eea-agreement 

vgl. →EU, →EUV, →EFTA, →EEA_Raum, →EWR

eGbR

Abk.f. eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts

BGB § 707a.(2) idF MoPeG ab 01.01.2024

eGeld_Token

bezeichnet einen Krypto-wert**, dessen Haupt-Zweck es ist, als Tausch-Mittel zu dienen, UND bei dem, für die Wert-Stabilität, eine Nominal-Geld-Währung (= gesetzliches Zahlungmittel) als Bezugs-Grundlage verwendet wird

Begriff-Bestimmung in: →MiCAR Artikel 3.(1).Nr4 

**→Krypto_Wert = eine digitale Darstellung, von einem Wert oder Recht, der/das unter Verwendung der Distributed-Ledger-, oder einer ähnlichen, Technologie, elektronisch übertragen UND gespeichert werden kann
Token = eine Hardware-Komponente mit integriertem Prozessor und Programm für Identifizierung und Authentifizierung

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

EGHGB

Abk.f. Einführungs-Gesetz zum Handels-Gesetzbuch 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/index.html

EGMR

Abk.f. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg 

Quellenhinweis: →https://www.coe.int/de/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte 

Englisch: European Court of Human Rights (ECHR)
Französisch: Cour européenne des droits de l'homme (CEDH) 
https://www.echr.coe.int/

 

EGV

Abk.f. Europäische Gemeinschaften Vertrag, zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, ist heute der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" und definiert die Rechtsakte der Union  

Vergleiche →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016E288 

Siehe bitte →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt

EGVP

Abk.f. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach, um elektronische Dokumente sicher an teilnehmende Gerichte und Behörden zu übermitteln, dessen Dienste-Anbieter im Sinn des TMG das Land NRW, im Auftrag des Bundes und der Länder, ist  

https://egvp.justiz.de/, →https://egvp.justiz.de/impressum/index.php 

[Zu den Rechtsquellen und Bedeutungen der Begriffe 'Dienste-Anbieter' und 'TMG' in einem Kontext vergleiche einfach das →Impressum hier.]

Bürger*innen und Organisationen (vor allem →juristische_Person), können sich dort das so genannte "elektronische Bürger- und Organisationspostfach" (eBO) einrichten lassen.

Stand 01.06.2022 benötigen sie für das eBO eine kostenpflichtige Software, künftig soll es ein kostenfreies OZG-Nutzerkonto**1 geben.

Quelle: →https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php

**1 OZG = Abk.f. Online-Zugang(s)-Gesetz, zu dem Begriff 'Nutzerkonto' vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/__2.html Absatz (4)

Die Bürger*innen sollen in Zukunft 

    1. in Deutschland, mit der Umsetzung des OZG, Zugang zu jeder öffentlichen Verwaltung (von Bund, Ländern und Kommunen)**a und 

    2. in Europa, durch Verlinken mit dem so genannten SDG_(EU), Zugang zu den öffentlichen Verwaltungen (→Exekutive, →Jurisdiktion) aller europäischen Mitgliedsstaaten**b

über ein einziges (Internet-) Portal haben.

**a Quelle: →https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-ozg-node.html (eine Website des →BMI

**b Quelle: →https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-sdg/info-sdg-node.html; EU_SDG = hier Abk.f. Single Digital Gateway (ein einziges digitales Zugangstor in Europa)

Vgl. →EGVP, →OZG, →SDG_(EU)

 

Ehre

ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

eIDAS

Abk.f. für electronic IDentification, Authentication and trust Services; bezeichnet regelmmäßig die →eIDAS_VO 

eIDAS_VO

eIDAS_VO

englische Abk. für: VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014

  • über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste
  • für elektronische Transaktionen im [EU] Binnenmarkt

und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32014R0910

Englische Bezeichnung: REGULATION (EU) No 910/2014 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 23 July 2014 on electronic identification and trust services for electronic transactions in the internal market and repealing Directive 1999/93/EC

Vergleiche: →eSignatur, →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **xText-Form), →feSignatur (mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form), →DE-Mail/ →https://www.de-mail.info/eidas.html, → BundID 

Eigenbeleg

ist ein Rechtsbegriff, ist nicht im Gesetz bestimmt (unbestimmter Rechtsbegriff), und wird verwendet für die Aufzeichnung einer Vermögens-Änderung  

Beispiel: AEAO zu § 146 https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Abgabenordnung/Vierter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Erster-Unterabschnitt/Paragraf-146/paragraf-146.html#anchor534014e0-84e3-4969-a803-4b1a3241f193 Rand-Ziffer 3.3 

Eigenkapital

ist der Anteil**1 der Eigentümer*innen am Gesamt-Vermögen (Aktiva) einer wirtschaftlichen Einheit; er ergibt sich NUR aus**2 Ein- und Auszahlungen der Eigentümer*innen oder Gewinnen oder Verlusten**3

**1 = Aktiva - Schulden  

siehe zu der Formel bitte

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__247.html
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (3) Buchstabe A

**2 Vergleiche dazu bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__272.html

**3 vgl. bei einer

   Mit den Anteilen sind regelmäßig und im Wesentlichen verbunden 

    • Eigentümer-Rechte:
      • Stimm-Rechte
      • Auskunfts-Rechte
      • Anspruch auf Gewinn

und

    • Eigentümer-Pflichten und Risiko:
      • Leistung der Einlagen und Kapital-Rücklagen
      • Treuepflicht (den Zweck der Gesellschaft zu fördern)
      • (anteiliges) Verlust-Risiko

Die wichtigste Funktion des Eigenkapital ist die Vorsorge gegen Verluste bzw. jede Art von Risiko, die zu Verlusten führen (so genannte Puffer-Funktion).

Für die Regierung ist wichtig, dass ein mittelständischer Betrieb ein hohe EK-Quote hat (→https://dserver.bundestag.de/btd/19/306/1930692.pdf)



Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung 28.05.2021
mit Bezug auf www.ecoaustria.ac.at 

Vgl. Bundesministerium BMWK →https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Finanzierung/Finanzierungswissen/Eigenkapital/inhalt.html: "Der Anteil des unternehmerischen Eigenkapitals am Gesamtkapital sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, eher darüber." 

Pendant: →Fremdkapital, vgl. →Abschluss, →Going Concern Fortführungsprognose unter Anhalt-Punkte: Finanzwirtschaftliche Gegebenheiten  

     

Einfache_Sprache

oft verwendeter Ausdruck für →Leichte_Sprache

Tipps zum Be-/ Nutzen von Leichter Sprache findest du: 

vgl. →Einfache_Sprache, →BGG, →BITV, →Leichte_Sprache

EinhV

Abk.f. Einheiten-Verordnung, legt - für den im amtlichen und geschäftlichen Verkehr - fest, welche Einheiten, Namen und Einheiten-Zeichen zu verwenden sind 

Vgl. →EinhZeitG, →EinhV, →Zahlnamen

Gesetzliche Einheiten mit besonderem Namen: https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1.html 

Zur Bezeichnung von dezimalen Vielfachen und Teilen von Einheiten: https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_2.html 

   

EinhZeitG

Abk.f. Einheiten- und Zeitgesetz, bestimmt, dass - im amtlichen und im geschäftlichen Verkehr - Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben und welche festgelegte Namen und Einheiten-Zeichen zu verwenden sind

https://www.gesetze-im-internet.de/me_einhg/__1.html Absatz (1) 

Das BMWi ist darin ermächtigt, für die zu verwendenden Einheiten, Namen und Einheiten-Zeichen eine Rechtsverordnung zu erlassen. 

Zur Ermächtigung siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/me_einhg/__3.html 

Zur Verordnung siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/eingangsformel.html 

Zur Kompetenz des Bundes für dieses Gesetz siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html Absatz (1) Nr. 4

Vgl. →EinhZeitG ,→EinhV ,→Zahlnamen

Einkommen_iSd_EStG

ist eine (Zwischen-) Summe im ESt-Bescheid, die sich aus dem so genannten "Gesamtbetrag der Einkünfte" abzüglich von sog. Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen ergibt 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (4)

Einkommen_iSd_KStG

ist grundsätzlich das Einkommen_iSd_EStG plus ggf. Sonderregeln des KStG 

http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8.html 

Hinweis:

Vgl. →Einkommen_iSd_EStG, →Einkommen_iSd_KStG, →zvE

Einkünfte

sind 

= der Gewinn**1 oder 
= der Überschuss**2 der Einnahmen**3 über die Werbungskosten**4 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (2) Satz 1 Nr.1 

Anmerkungen: 

**1 und zwar nur bei**5 • Land- und Forstwirtschaft, • Gewerbebetrieb und • Selbständiger Arbeit; und 
was bei diesen DER Gewinn ist, das legen im EStG die §§ 4 bis 7k und 13a fest.

vgl. →Gewinn-Einkunftsarten

**2 und zwar nur bei**5 den anderen vier Einkunft-Arten aus: • Nicht-selbständiger Arbeit • Kapital •  Vermietung und Verpachtung • Sonstigem (gemäß EStG §§ 22ff.) 

**3 Was Einnahmen sind, legt im EStG der § 8 fest 

vgl. →Einnahmen_iSd_EStG

**4 Was Werbungskosten sind, legen EStG §§ 9 und 9a fest 

siehe →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist 

**5 Wegen dieser Definition in EStG § 2.(2) spricht die Fach-/ Literatur von den 

    • drei  "Gewinn-Einkunftsarten" und den 
    • vier "Überschuss-Einkunftsarten". 

Gängige Abkürzungen beziehungsweise Kurz-Bezeichnungen im Kontext der Einkommen-Steuer sind: 

LuF     Gewerbe     Freiberuflich 

  LuG    KapV    VuV     Sonstige  

Einlagensicherung

ist eine Absicherung der Ansprüche (Einlagen) von Einlegern und Anlegern (Bank-Kundschaft) bei einem Kredit- und/oder Finanz-Institut (Bank) mit einem gesetzlichen oder vertraglichen System, durch das der Bank-Kundschaft ihre Einlagen im Fall von Insolvenz usw. der Bank erstattet oder entschädigt werden; jede hat Bank ihre Kundschaft nach KWG § 23a über die Höhe der Absicherung zu informieren 

Einnahme

ist das Entgegen-Nehmen von Geld- oder Sachvermögen oder das Annehmen der Übertragung von Rechten, die in Geldeinheiten bewertet werden, Pendant: →Ausgabe 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Einnahmen_bei_Ueberschusseinkünften

sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen. und die dem Steuerpflichtigen - im Rahmen einer der Einkunftsarten von EStG § 2.(1).Nr4bis7 zufließen.

  • Dazu gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten;
  • das gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von ZAG § 2.(1).Nr10 erfüllen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html 

 

Einnahmen_iSd_EStG

sind [grundsätzlich**1] solche, die [- die folgenden Kriterien erfüllen, dass sie -] 

    • innerhalb desjenigen Kalender-Jahres**2 bezogen sind, 

    • in dem sie dem*der Steuerpflichtigen zugeflossen**4 sind.  

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html Absatz 1 Satz 1 

**1 Siehe die Ausnahmen bitte in § 11.(1) Sätze 5ff.

**2 Die ESt wird pro Kalender-Jahr erhoben: Die ESt ist eine so-genannte "Jahres-Steuer ...jeweils für das Kalender-Jahr" [EStG § 2.(7) Sätze 2ff.

Was →Einnahmen_der_Überschuss_Einkünfte sind, legt EStG § 8 fest

EinSiG

Abk.f. Einlagensicherungsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/ 

Einspruch

ist das Rechts-Mittel, um sich gegen einen unberechtigten Steuer-Bescheid zu behelfen

siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__347.html 

über den Einspruch enscheidet noch die Finanz-Behörde, die den Steuer-Bescheid erlassen hat: →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__367.html 

Einspruchs_Frist

ist zu einem Steuer-Bescheid innerhalb eines Monats - nach Bekanntgabe - des Verwaltungsakts gegeben.  

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html

Vgl. →Wie das mit den Steuern ist

Einspruchs_Frist_Bedeutung

Dann, wenn die →Einspruchsfrist abgelaufen ist, sind die Steuer-Festsetzung oder ihre Änderung durch Einspruch nicht mehr zulässig 

vgl. zur Festsetzungs-Frist →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

 

Einspruchs_Frist_Beginn

Als Beginn der Einspruchs-Frist (= Datum der Bekanntgabe) 

GILT grundsätzlich für einen 

  • schriftlichen Verwaltungsakt, der durch die Post - im Inland - übermittelt wird**2, der dritte Tag nach dem Tag der Aufgabe zur Post**1
  • elektronisch übermittelten**2 Verwaltungsakt der dritte Tage nach dem Tag der Absendung**1 und 
  • zum Daten-Abruf bereitgestellter**3 Verwaltungsakt der dritte Tag nach dem Tag der Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten an die Abruf-berechtigte Person. 

**1 in der Regel = Datum des Steuer-Bescheids  

**2 siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122.html Absätze (2) und (2a) 

**3 →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122a.html  

Einstieg-Position

ist (zum Berufseinstieg) die zweite von vier (Lebens-) Situationen in der Steuerlichen Positions-Matrix, für welche die typischen und wichtigsten Aspekte zu den Steuern eine Beitragsreihe hier erläutert (→Material/ Dein Finanzwissen)  

     

Abbildung: →steuerliche_Positions-Matrix

Gesamt-Ziel ist es, gemäß dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu bilden 

Situation: Die Einstieg-Position ist in der Matrix oben rechts, denn es sind auf der 

  • Vertikalen Skala die Chancen, Einkommen zu erzielen, typischerweise: hoch  

  • Horizontalen Skala die Ausprägung von Stärken in den Eigenschaften, um Einkommen zu erzielen, wie folgt
    • Finanzielle Reserven eher gering 
    • Körperlich-physische Kräfte und geistig-neuronale Energie am Ende der Ausbildung auf dem Höhepunkt 
    • Erworbene Kompetenz (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) bzw. Wissen und Know-how ausgeprägt und  
    • Zeit ausreichend verfügbar 

Entsprechend zeigen die Anzeigen (Monitore) die Situation wie folgt an: 

  

Situation:
Reserves-Monitor: leer 
        Power-Monitor: top  
    Know-how-Monitor: ausgeprägt
                 Time-Monitor: genug 

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar 

   

 

Einzahlung

ist das Entgegen-Nehmen von Geldvermögen, Pendant: →Auszahlung 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Einzel-Kosten

oder direkte Kosten sind solche, die sich direkt (unmittelbar) einer betrieblichen Leistung** zurechnen lassen  

**meint: die Herstellung einer Ware oder Dienst-Leistung, die einzelne Leistung wird als Kosten-Träger bezeichnet  

Pendant: Gemein-Kosten

vgl. →material/kalkulation.html

Eionet

Abk.f. Environment Information and Observation Network, bezeichnet das Netzwerk der EEA_Umweltagentur mit den nationalen Umwelt-Behörden in der EU 

https://www.eionet.europa.eu/

Vgl. →EEA_Umwelt, →Eionet, →GEMET, →UBA  

EIOPA

Abk.f. European Insurance an Occupational Pensions Authority - Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, sie ist da für die finanzielle Stabilität und das Vertrauen** in die Versicherungs- und Rentenmärkte in Europa, und ist eine der unabhängigen Institutionen im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS bestehend aus 

  1. der Banken-Aufsicht (EBA)
  2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.eiopa.europa.eu/about/eiopa-glance/mission-and-tasks_en: **"Our aim is to foster financial stability and confidence in the insurance and pensions markets."

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

EK

Abk.f. Eigen-Kapital (Kapital der Eigentümer*innen) 

Eigenkapital, Pendant: Fremdkapital 

Ekf

Abk.f. Einkauf 

EKo

Abk.f. Einzel-Kosten 

vgl. →material/kalkulation.html

Elektronische_Form

ist im BGB für die Gültigkeit einer Willens-Erklärung in einem Dokument definiert für den Fall, dass Schriftform ersetzt werden soll, oder dass diese Form der Willens-Erklärung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. BGB § 125). 

Zu unterscheiden sind die Begriffe:  

**oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens

**Ein Dokument erfüllt die Elektronische Form, wenn - anstelle der eigenhändigen Unterschrift**3 - 

    • der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzugefügt UND
    • das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeSignatur) versehen hat.

Vgl. bitte 

→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen) 
→Integrität_von_Daten 

**Mit anderen Worten:

In der elektronischen (digitalen) Welt ist nur die qeSignatur (BGB § 126a) der Schriftform (BGB § 126, mit Unterschrift) in der physischen Welt gleich gestellt. Oder: 

Nur die qeSignatur gewährleistet die gleiche Verbindlichkeit**4 wie die Schriftform. 

**Vgl. →Verbindlichkeit_von_Daten als eine der →Informations-Grund-Werte 

 

Elektronische_Identifizierung

ist zur Daten-Sicherheit** ein Prozess, Personen-Identifizierung-Daten in elektronischer Form zu verwenden, um eine, in einem elektronischen Dokument bezeichnete Person*** eindeutig zu identifizieren 

**Daten-Sicherheit + Daten-Schutz = Komponenten der Informations-Sicherheit 

***elektronische Personen-Identifizierung-Daten können sich beziehen auf  

  • natürliche Person 
  • juristische Person oder 
  • natürliche Person oder juristische Person, die eine juristische Person vertritt (Hinweis auf BGB § 164)

vgl. →eIDAS_VO Art.3.1  

Element

Element bezeichnet einen Ur-Stoff oder Grund-Stoff/ Grund-Bestandteil

Wort-Herkunft unbekannt (Quelle: Duden_HW), wahrscheinlich aus lateinisch elementum = Ur-/Grund-Stoff oder Anfang (auch im Alphabet, Quelle: Stowasser)  

Vgl. →Element, →Komponente, →System, →Konzept 

ELSTER

ist die Online-Plattform www.elster.de, über welche die Steuer-Erklärung für die Bundesrepublik Deutschland im Login über das Internet abgegeben werden kann

Näheres siehe bitte →Wie das mit den Steuern ist/ Was Werbungskosten (WK) sind

Die Bezeichnung ist aus der Abkürzung von ELektronische STeuer-ERklärung entstanden.

vgl. →ELSTER, →CRS, → BundID, →Bundes-Steuernummer

EMA

Abk.f. European Medicines Agency, Amsterdam, bezeichnet die Europäische Arzneimittel-Agentur für Gesundheit von Mensch und Tier sowie Bewertung und Überwachung von Arzneimitteln in der EU 

→https://www.ema.europa.eu/en, vgl. →EU_Institution   

EMAS_VO_1221/2009

Kurzform für: VERORDNUNG (EG) Nr. 1221/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung**  

** englisch: Eco-Management and [Eco] Audit Scheme (EMAS) 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32009R1221 

Hinweise siehe →https://www.emas.de/, Website Betreiber: Umweltgutachterausschuss (UGA) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin 

EMIR

Abk.f. European Market Infrastructure Regulation, bezeichnet die EU Verordnung (Regulation) 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, siehe →ESMA

Emission

ist je nach Kontext ein Vorgang (Prozess), und zwar  

  1. die Ausgabe von Wertpapieren oder 
  2. der Ausstoß von Stoffen, Teilchen oder Strahlung 

Emissionshandel

bezeichnet den Markt-Mechanismus, wonach für THG-Emissionen eine rechtliche Grenze gesetzt wird, durch die Einsparende Volumina verkaufen, die andere Markt-Teilnehmende einkaufen können   

https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/emissionshandel/emissionshandel 

vgl. →THG, →CDMEmissionshandel 

Empfänger*in_iSd_DSGVO

ist eine 

  • natürliche oder juristische Person, 
  • Behörde, Einrichtung oder anderer Stelle, 

der Personen-bezogene Daten offen gelegt werden, und zwar 

unabhängig davon, ob es sich bei ihr um eine*n Dritte*n handelt oder nicht. 

NICHT als Empfänger*innen gelten Behörden, die 

  • im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags
  • nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten
  • möglicherweise
  • personenbezogene Daten erhalten;

die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutz-Vorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung. 

DSGVO Art.4 Nr. 9 

Empowerment

bezeichnet a. allgemein: Personen in die Lage zu versetzen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen (können, wollen & dürfen), und b. speziell: b.1 Aufgabe der Führung in b.2 der Organisation Einrichtungen zu schaffen zu b.3 den Zwecken: b.3.1 Fördern der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (sozial, wirtschaftlich, politisch**2), einschließlich b.3.2 Räume/Möglichkeiten zu Reflexion, Selbstbestimmung und Resilienz (im next level), sowie b.3.3 Übergeben von Verantwortung und der dafür erforderlichen Mittel am Arbeitsplatz**2

b.3.1 damit sie können
b.3.2 damit sie wollen und
b.3.3 damit sie dürfen

Quellen:

Target 10.2: "...empower and promote the social, economic and political**2 inclusion of all, irrespective of ..."

https://sdg-indikatoren.de/10/

10.2 Ziel = "... alle Menschen unabhängig ... zu Selbstbestimmungb.3.2 befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern"

SDG10:= Ungleichheit verringern, das heißt: = Vorteile aus Diversität heben/erhöhen

    • **2 https://carstenschermuly.de/ueber-mich/ et al in Future Work Verlagsbeilage FAZ 29.12.2022
       
    • Englisch für: Ermächtigung, Bevollmächtigung, Vollmacht, Berechtigung, Vertretung, Befähigung, Mündigkeit, Verantwortungs-Übertragung, Stärkung, Handlungsfähigkeit
      Vgl. →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/empowerment

Vgl. →Empowerment, →Inklusion, →Personal, Personnel (500), →Rechtsraum, →Kompetenz, →SDG04, →sozial, →Wirtschaften, →Reflexion, →Resilienz, →Verantwortung, →SDG10, Rechtsträger*in, →Verbraucher*in, →Unternehmer*in, Weltbürger*in (→Global_Citizenship), →Weltbuerger*in_Glossar

EMRK

Abk.f. Europäische Menschenrechtskonvention 

https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/how-it-works

Englisch_Deutsch

Übersetzungen von anerkannten Institutionen findest du hier 

  • zu den Posten eines Abschlusses: 

♦ EU: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013L0034&qid=1662292038882, EU_RL__2013/34/EU vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen (...) 

Tipp: Wähle dort die "Mehrsprachige Anzeige", danach ist es nötig, sehr weit nach unten zu scrollen und dann findest du aber der Anlage III fort folgend die offiziellen Übersetzungen zur Bilanz und zur GuV 

P.S. So findest du die Übersetzungen in ALLE Sprachen der EU - tolle Sache. Diversity pur.  

Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW: →http://www.esteuer.de/#finanzantrag, eSteuer.de - Schnittstellen zur E-Bilanz [EStG] § 5b EStG

Tipp: Wenn du/ihr öfter nachschauen wollt, dann mache/t dir/euch 

      • von dieser Seite 
      • einen Download der neuesten Taxonomie
        (in der Regel: "Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht", Ausnahmen siehe ebenda), 
      • in der Form der dann angegeben zip Datei; 
      • darin ist eine Excel-Datei mit den Spalten (im Excel-Fenster weiter rechts") und ihren Überschriften "standard de" und "standard en". 
      • Aktiviere darin in der (gesamt markierten) Überschriften-Zeile die Funktion "Daten - Filter" (Menü-Bereich: Sortieren und Filtren). 
      • Mit dem Filter kannst du einzelne, bestimmte Posten auswählen und brauchst dort nicht weiter scrollen. 

Hinweis: Die Übersetzungen können sehr vereinzelt von einander abweichen. Beispiel: Waren wird in der EU_RL übersetzt mit "goods for resale" und in eSteuer.de mit "purchased merchandise".   

 

ENISA

Abk.f. the European Union Agency for Cybersecurity, heißt: Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit

https://www.enisa.europa.eu/media/enisa-auf-deutsch/ 

siehe auch: VERORDNUNG (EU) 2019/881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019R0881&qid=1606506846123

Entlastungsbetrag_für_Alleinerziehende

Spezial-Begriff in EStG § 24b, siehe bitte ebenda und in EStH 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

Entlastung_der_gesetzlichen_Vertreter*innen

bezeichnet den Rechts-Akt (Beschluss) der bewirkt, dass ein*e gesetzliche*r Vertreter*in aus seiner*ihrer Verantwortung für 

  • das Führen und Ausführen der Geschäfte UND 
  • ihre Abbildung in der Rechenschafts-Legung 

entlastet wird. Keine Entlastung bedeutet u.a. den Vorbehalt der Gesellschafter*innen/ Mitglieder, gesetzlichen Vertreter*innen juristisch zu verfolgen.**

Vgl. für 

Quelle: ** FAZ 11.05.2023 Artikel: Historische Watschen für Philips, Aktionäre verweigern dem Vorstand die Entlastung

Entscheidungsnutzen

bezeichnet die Eigenschaft der Benutzbarkeit**4 einer Finanz_Information für eine Entscheidung**5 zur Auswahl zwischen Alternativen**2 beim Wirtschaften**1, mit Aussagen über zukünftige Cashflows**3; englisch Useful_Information

**1 Wortlaut: "Die Zielsetzung eines Abschlusses ist es, Informationen ... bereitzustellen, die

      • für ein breites Spektrum von Adressat*innen [User, Stakeholder**4]
      • nützlich [useful] sind,
      • um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen." Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss, vgl. →Wirtschaften 

**2 "Entscheidungen**5 der Nutzer**4 [User, Stakeholder**4] beinhalten die Wahl zwischen Alternativen, z.B.

      • eine Anlage zu verkaufen oder zu halten, oder
      • in ... Unternehmen zu investieren." →IFRS_CF 2.24

**3 gemeint sind vor allem Aussagen über Wahrscheinlichkeit/en [Sicherheit], dass zu einem/ bestimmten Zeitpunkt/en in Zukunft ein Cash_Flow (Auszahlung, Einzahlung) entsteht:

"Diese Informationen sollen den Adressat*innen helfen [assist] ...,

        • die zukünftigen Cashflows des Unternehmens ... und
        • [deren] Sicherheit [certainty; Wahrscheinlichkeit] des Entstehens
        • vorauszusagen [predicting]." Q:Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss

**4 Nutzer*innen sind hier nach dem Rahmenwerk →IFRS_CF solche, die

      • angemessene Kenntnisse haben [vgl. →Kompetenz] über
        • geschäftliche und wirtschaftliche Aktivitäten, und die
      • Informationen mit Sorgfalt überprüfen und analysieren [Due_Diligence], und die
      • zu gegebener Zeit
        • die Hilfe eines*einer Beratenden anstreben,
        • um (Informationen über) komplexe wirtschaftliche Gegebenheiten zu verstehen [vgl. →Corporate_Governance_Judgement]
          (→IFRS_CF 2.36), und die
      • eigene Rendite-Erwartungen [eigenverantwortlich, vgl. →Verantwortung] bilden, und
      • eine eigene Einschätzung (Beurteilung, Assessment) machen von

**5 Eine Entscheidung ist zum Beispiel

      • Kauf, Verkauf oder Halten von Eigenkapital- und Schuld-Instrumenten [→Finanzinstrumente];
      • Gewähren oder Abwickeln von Darlehen und anderen Formen von Krediten [→Kreditor*in]; oder
      • Ausüben von Stimmrechten oder
      • anderweitiges Beeinflussen von Management-Handlungen, die

Die Eigenschaft der Entscheidungs-Nützlichkeit hat gemäß dem Rahmenwerk IFRS_CF eine Information dann, wenn sie die folgenden Merkmale hat: Sie ist/gibt eine 

    1. Relevant (...)
    2. Wesentlich (Material)
    3. Wirklichkeit-getreue Abbildung (Faithful Representation; einschließlich: ♦ vollständig**6 [complete], ♦ neutral/unvoreingenommen mit Vorsicht**7 [neutral without bias ... exercise of prudence] und ♦ frei von Fehlern [free from error]
    4. Vergleichbar (Comparable)
    5. Zeitnah (zeitgerecht**6; Timely) und
    6. Verständlich (Understandable; das heißt: ♦ geordnet **6 und ♦ in Beschreibung und Darstellung ♦ klar**8 [classifying, characterising and presenting ... clearly ])

**6 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__239.html Absatz (2)
**7 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__252.html Absatz (1) Nummer 4 
**8 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__243.html Absatz (2), →Darstellung_im_Anhang, →Darstellung_im_Lagebericht 

 

entscheidungsnützlich

ist Eigenschaft der Benutzbarkeit**4 einer Finanz_Information für eine Entscheidung**5 zur Auswahl zwischen Alternativen**2 beim Wirtschaften**1, mit Aussagen über zukünftige Cashflows**3; englisch Useful_Information

**1 Wortlaut: "Die Zielsetzung eines Abschlusses ist es, Informationen ... bereitzustellen, die

      • für ein breites Spektrum von Adressat*innen [User, Stakeholder**4]
      • nützlich [useful] sind,
      • um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen." Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss, vgl. →Wirtschaften 

**2 "Entscheidungen**5 der Nutzer**4 [User, Stakeholder**4] beinhalten die Wahl zwischen Alternativen, z.B.

      • eine Anlage zu verkaufen oder zu halten, oder
      • in ... Unternehmen zu investieren." →IFRS_CF 2.24

**3 gemeint sind vor allem Aussagen über Wahrscheinlichkeit/en [Sicherheit], dass zu einem/ bestimmten Zeitpunkt/en in Zukunft ein Cash_Flow (Auszahlung, Einzahlung) entsteht:

"Diese Informationen sollen den Adressat*innen helfen [assist] ...,

        • die zukünftigen Cashflows des Unternehmens ... und
        • [deren] Sicherheit [certainty; Wahrscheinlichkeit] des Entstehens
        • vorauszusagen [predicting]." Q:Quelle: →IAS_1.9, siehe →Abschluss

**4 Nutzer*innen sind hier nach dem Rahmenwerk →IFRS_CF solche, die

      • angemessene Kenntnisse haben [vgl. →Kompetenz] über
        • geschäftliche und wirtschaftliche Aktivitäten, und die
      • Informationen mit Sorgfalt überprüfen und analysieren [Due_Diligence], und die
      • zu gegebener Zeit
        • die Hilfe eines*einer Beratenden anstreben,
        • um (Informationen über) komplexe wirtschaftliche Gegebenheiten zu verstehen [vgl. →Corporate_Governance_Judgement]
          (→IFRS_CF 2.36), und die
      • eigene Rendite-Erwartungen [eigenverantwortlich, vgl. →Verantwortung] bilden, und
      • eine eigene Einschätzung (Beurteilung, Assessment) machen von

**5 Eine Entscheidung ist zum Beispiel

      • Kauf, Verkauf oder Halten von Eigenkapital- und Schuld-Instrumenten [→Finanzinstrumente];
      • Gewähren oder Abwickeln von Darlehen und anderen Formen von Krediten [→Kreditor*in]; oder
      • Ausüben von Stimmrechten oder
      • anderweitiges Beeinflussen von Management-Handlungen, die

Die Eigenschaft der Entscheidungs-Nützlichkeit hat gemäß dem Rahmenwerk IFRS_CF eine Information dann, wenn sie die folgenden Merkmale hat: Sie ist/gibt eine 

    1. Relevant (...)
    2. Wesentlich (Material)
    3. Wirklichkeit-getreue Abbildung (Faithful Representation; einschließlich: ♦ vollständig**6 [complete], ♦ neutral/unvoreingenommen mit Vorsicht**7 [neutral without bias ... exercise of prudence] und ♦ frei von Fehlern [free from error]
    4. Vergleichbar (Comparable)
    5. Zeitnah (zeitgerecht**6; Timely) und
    6. Verständlich (Understandable; das heißt: ♦ geordnet **6 und ♦ in Beschreibung und Darstellung ♦ klar**8 [classifying, characterising and presenting ... clearly ])

**6 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__239.html Absatz (2)
**7 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__252.html Absatz (1) Nummer 4 
**8 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__243.html Absatz (2), →Darstellung_im_Anhang, →Darstellung_im_Lagebericht 

  

Entwicklung

ist a. das Anwenden von Forschungs-Ergebnissen oder von anderem Wissen - für die Neu-Entwicklung von Gütern oder Verfahren -, oder b. das Weiter-Entwickeln von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen 

Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (2a) Satz 2 

Vgl. Material →Forschung und Entwicklung, Research and Development (200), →FuE Glossar (200)Kalkulation (300, 930) 

ePA

Abk.f. elektronische Patient*innen-Akte, welche ein*e Versicherte von seiner*ihrer Krankenkasse erhalten soll, um medizinische Informationen aus Untersuchungen, Behandlungen und über Befunde elektronisch speichern zu können

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html 

Siehe dazu bitte auch https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte und  https://www.gematik.de/ueber-uns/gesetzliche-grundlagen

Vgl. →ePA, →BMG, →KV 

EQAR

Abk.f. The European Quality Assurance Register for Higher Education 

https://www.eqar.eu/, →Merkmale von Hochschul-Studiengängen (200, 340)

EQR

Abk.f. Europäischer Qualifikations-Rahmen für lebenslanges Lernen 

→EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (→EQR) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1

Vgl. →FuE Glossar (200)

Er*Sie_kann

bezeichnet eine Option zum Handeln (Tun oder Unterlassen), einschließlich des Wahlrechts zu einer Anforderung (aus einer Vorschrift/ Regel)

Merksatz: "kann" bezieht sich auf eine Handlung, "könnte" auf eine Möglichkeit

Englisch original version: may
This term is used in the Code to denote permission to take a particular action in certain circumstances, including as an exception to a requirement.
It is not used to denote possibility.

Eigene Übersetzung:
Dieser Begriff wird (im IESBA_Code) benutzt, um die Befugnis zu bezeichnen, eine besondere Handlung unter bestimmten Umständen auszuführen (oder zu unterlassen), einschließlich (des Wahlrechts) einer Ausnahme [vgl. →grundsätzlich] zu einer Anforderung (aus einer Vorschrift/ Regel).
Er wird nicht verwendet, um eine Möglichkeit zu bezeichnen.

Quellen: →IESBA_Code Glossary, →IIA Global Internal Audit Standards (draft) Glossary

Vgl. →Er*Sie_kann, →grundsätzlich, →Es_könnte, →Risiko, →Möglichkeit, →Wahrscheinlichkeit, →Audit Begriffe (980)

ErbSt

Abkf.f. Erbschaft- UND Schenkung-Steuer 

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html

ErbStG

Abk.f. Erbschaft-Steuer- UND Schenkung-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html

Erfüllungsgehilfe*in

bezeichnet eine Person, der man sich zur Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeit bedient, das heißt in der Regel: Eine Hilfsperson, welche Tätigkeiten ausführt, um ein geschuldete Leistung zu erbringen  

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html 

vgl. →Erfüllungsgehilfe*in, →Beschäftigte*r, →MA 

Erhebungsformen_im_EStG

sind, im EStG festgelegte, Formen (bzw. Verfahrens-Weisen), wie die Einkommen-Steuer erhoben wird:  

  • durch Erklärung  
  • mit Vorauszahlungen und/oder 
  • mit Steuer-Abzug (vom Lohn, vom Kapital-Ertrag etc.) 

 

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html 

vgl. →EStG_Gliederung

Erläuterung_im_Anhang

bezeichnet das weiter gehende Erläutern, Kommentieren und Interpretieren einer Darstellung (genannte Tatsachen, beschriebene Sachverhalt)

Quelle: WP-Handbuch in Kapitel F über die Angabe-Formen nach gesetzlichen Vorschriften für →Angaben_im_Anhang  

Erpressung

ist rechtswidriges, mit Gewalt oder Androhung eines empfindlichen Übels, Nötigen zu einerr Handlung, Duldung oder Unterlassung, und dadurch, dem Vermögen des*der Genötigten oder eines*r anderen, Nachteil-Zufügen, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, oder der Versuch dazu 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html 

Ertrag

ist der Zuwachs von verfügbaren Ressourcen (zum Beispiel: Material, Maschienerie, Energie, Rechte), der gemessen und in Geld-Einheiten bewertet wird, Pendant: →Aufwand 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

Vgl. →Abschluss 

 

Ertragsmodell

bezeichnet die Abbildung vom →Nutzenmodell (Output) und vom →Wertschöpfungsmodell (Input und Output) in der Finanz-Kommunikation; es ist eine der drei Dimensionen in dem so genannten →Geschäftsmodell.**

Dabei beschreiben das 

  • Geschäftsmodell die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu generieren und Geld zu verdienen**

und darin das 

Icon Pflanze in der Hand als Symbol für Material Nutzenmodell die Ziel-Kundschaft mit ihren Bedürfnissen, und das Nutzen-Versprechen (Mehrwert) des Unternehmens  

 

    • Wertschöpfungsmodell die Aktivitäten** mit Input und Output von Ressourcen wie 

Material (Verbrauch, einschließlich Energie und für Logistik) 

Icon mit Mann und Schlüssel als Symbol für Personal Mensch (Zeit, physische Kraft, Know-how) und 

Icon mit Fabrik-Gebäude als Symbol für Geräte Geräte (Verbrauch durch Abnutzung) 

 

Icon mit den Operanden der vier Grund-Rechenarten als Symbol für Handels-Bücher und Bericht  Ertragsmodell die Abbildung von beidem in der Finanz-Kommunikation (Bücher, sonstige Aufzeichnungen und Berichte wie Finanzplan und Jahres-Abschluss) 

Die folgende Abbildung zeigt schematisch, wie die drei Dimensionen zu einander im Verhältnis stehen***: 

 

 

**Quellen: diverse, hier angelehnt an: Gassman, Sutter: Digitale Transformation im Unternehmen gestalten Hanser Verlag 2016 S. 16f.

***vgl. auch →betriebliche_Funktion oder/und →Stakeholder

   

 

ErtrSt

Abk.f. Ertrag-Steuer/n 

ESEF

Abk.f. European Single Electronic Format**1, bezeichnet das XHTML-Format**3 mit bestimmten Auszeichnungen (Tags)**4, das Wertpapier-Inlandsemittenten im Sinn des WpHG**5 für die Offenlegung von IFRS Finanz-Berichten anzuwenden haben 

**1 dieses Format ist festgelegt in der sog. ESEF_VO**2, siehe ebenda Artikel 1 

**2 Kurform für: Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 - zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  - im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats  

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02019R0815-20210101&qid=1613668471597  

**3 ESEF_VO Artikel 3 

**4 die Auszeichnungen (Tags) sind in den Anlagen zur ESEF_VO bestimmt, vgl. ebenda Artikel 4ff. 

**5 Inlandsemittenten im Sinn des WpHG § 2.(14) und Wertpapiere im Sinn des WpHG § 2.(1),
http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html  

**6 Pflicht zur Anwendung siehe HGB § 328.(1) letzter Satz 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__328.html 

 

ESFS

Abk.f. European System of Financial Supervision - Europäisches Finanz-Aufsicht-System, sie ist da für die Stabilität der Finanz-Märkte und den Verbraucher-Schutz in Europa und bezeichnet das dafür zusammengestellte Ganze (System) der EU-Institutionen dazu, das im Wesentlichen besteht aus den unabhängigen Institutionen

  1. zur Banken-Aufsicht (EBA)
  2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/84/europaisches-finanzaufsichtssystem-esfs- 

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB

ESG

Abk.f. Environment, Social and Good Governance Objectives (to which an economic activity should contribute); übersetzt: Umwelt-, Sozial- und Gute-Unternehmens-Führungs-Ziele (zu denen jedes Tun beim Wirtschaften beitragen sollte); die ESG-Ziel stehen mit bestimmten Anpassungen im Einklang mit den Entwicklungs-Zielen zur Nachhaltigkeit (→SDG) der UN.   

Quelle: https://www.unglobalcompact.org/take-action/action/private-sustainability-finance, Stand: 04.11.2010 

Hinweise:

A. Für die Finanz-Branche sind in der EU die ESG für Nachhaltigkeits-Zeile seit 2019 gesetzlich definiert: 

- "nachhaltige Investition" eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die

      • zur Erreichung eines Umweltziels [E] beiträgt,

gemessen beispielsweise an Schlüssel-Indikatoren für Ressourcen-Effizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, von THG_Emissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft,

oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die

      • zur Erreichung eines sozialen Ziels [S] beiträgt,

insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert [vgl. →sozial

oder eine Investition in 

Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen,

vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen

      • und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung [G] anwenden,

insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften  - 

siehe: Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019
über Nnachhaltigkeit-bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2088&qid=1613908282706 Artikel 2 Nummer 17 

Quelle für Hinweis A: Lessing: Nachhaltig investieren gegen den Klimawandel, Braumüller Verlag Wien 2020 

B. Vergleiche 

   

eSignatur

Abk.f. elektronische Signatur im Sinn von eIDAS_VO Art. 3.10 (= {eeSignatur, feSignatur, qeSignatur}), das sind eDaten, die 

  • anderen eDaten beigefügt, oder logisch mit ihnen verbunden werden/sind, UND 
  • der*die Unterzeichner*in zum Unterzeichnen verwendet

Vgl. bitte 

Elektronische_Form im Sinn des BGB 
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar

 

Im Allgemeinen werden drei Arten der elektronischen Signatur unterschieden: 

Von diesen darf in der EU**1 (nur) der qeSignatur die Rechtswirkung, und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren NICHT abgesprochen**2 werden [eIDAS VO Art. 25.(1)]. 

**1 die eIDAS_VO ist direkt auf jede*n Bürger und jedes Staats-Organ in den Mitgliedstaaten anwendbar, siehe →EU_VO

**2 das heißt: NUR wenn die qeSignatur 

      • die Anforderungen an eine →feSignatur erfüllt, 
      • von einer qualifizierten elektronischen Signatur-Erstellungs-Einheit**3 erstellt worden ist 
        UND 
      • auf einem qualifizierten Zertifikat für eSignaturen**4 beruht.

**3 Art. 3.22:. „Elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet wird. 
Art. 3.23: „Qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine Elektronische  Signaturerstellungseinheit, die die Anforderungen des Anhangs II [der eIDAS VO] erfüllt.

**4 Art. 15. | „Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen“ ist ein, von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestelltes Zertifikat für elektronische Signaturen, das die Anforderungen des Anhangs I erfüllt. 

  

ESMA

Abk.f. European Securities and Markets Authority - Europäische Wertpapier- und Markt-Aufsicht-Behörde; sie ist da für den Anleger*innen-Schutz, Geregelte Märkte und Finanz-Stabilität**, und hat folgende Aufgaben 

  • Führen öffentlicher Register und Datenbanken mit Warnhinweisen für Anleger 
  • Entwickeln von einheitlichen Rechts-Standards für Finanzmärkte in der EU 
  • Aufsicht und Entwickeln einheitlicher Normen für Aufsichtsverfahren über Finanz-Institute, Rating-Agenturen und Transaktions-Register 

https://www.esma.europa.eu/ 
**Quelle: →https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles/esma_de  

Die ESMA nimmt auch Berichte von Whistleblower*innen (Informant*innen) über Verstöße gegen EU-Regelungen über 

    1. Fonds- und Investment-Gesellschaften 
    2. Derivate-Kontrakte und 
    3. Rating-Agenturen 

entgegen, siehe →https://www.esma.europa.eu/whistleblowers-corner

zu a: Diese Gesellschaften werden bezeichnet, 
im Englischen als Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS) und 
im Deutschen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (→OGAW
gemäß der EU Richtlinie (Directive) 2009/65/EC vom 13. Juli 2009. 

zu b: Handel und Aufsicht dieser Kontrakte sind geregelt in der
EU Verordnung (Regulation) 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister,
welche auch als European Market Infrastructure Regulation (EMIR) bezeichnet wird. Näheres siehe →BaFin/ Derivate/ OTC-Derivate-Emir.

zu c. Diese werden bezeichnet '
als Credit Rating Agencies (CRA) 
gemäß der EU Verordnung (Regulation) 1060/2009/EC vom 16. September 2009. 

Die ESMA ist eine der unabhängigen Institutionen im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS bestehend aus

    1. der Banken-Aufsicht (EBA)
    2. der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
    3. der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
    4. dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
    5. einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
    6. jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten  

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

ESRB

Abk.f. European Systemic Risk Board - Europäischer Ausschuss für System-Risiken; er ist vorbeugend da für den Schutz der Bürger*innen und das Vertrauen in das Finanz-System in Europa, und ist im so genannten Europäischen System zur Finanz-Aufsicht ESFS eine der unabhängigen Institutionen

  • zur Banken-Aufsicht (EBA)
  • der Aufsicht für Versicherungs-Wesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  • der Aufsicht für Wertpapiere und Wertpapier-Märkte (ESMA)
  • dem Europäischen Ausschuss für System-Risiken ESRB
  • einem Gemeinsamen Ausschuss der (drei) Europäischen Aufsicht-Behörden sowie
  • jeweils den nationalen Aufsicht-Behörden der EU-Staaten

Quelle: →https://www.esrb.europa.eu/about/background/html/index.de.html   

Vgl. →System, →SDG16 (dort vor allem Indikator 16.6 und 16.10), →SDG17 (zu dem Begriff "Kohärenz" 17.4), →EU, →ESFS, →EBA, →EIOPA, →ESMA, →ESRB 

ESRS

bezeichnet: Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Abk.f. European sustainability reporting standards (ESRS) gemäß der EU_VO_2023/2772 "Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Details in: →ESRS Überblick, →ESRS Allgemein, →ESRS-E, →ESRS-S, →ESRS-G

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2772&qid=1707738624405 

Vgl. →EFRAG, →Nachhaltigkeit, →ESRS, →EU_VO_2023/2772, →https://www.efrag.org/, →Nachhaltigkeit Glossar 

ESt

Abk.f. Einkommen-Steuer/n

Immer mal wieder nützlich: →https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml 

Vgl. →EStG_Gliederung, →Steuer-Vokabeln 

 

EStDV

Abk.f. Einkommen-Steuer-Durchführungs-Verordnung 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

Vgl. →Steuer-Vokabeln 

EStG

Abk.f. Einkommen-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Vgl. →EStG_Gliederung, →Steuer-Vokabeln 

EStG_Gliederung

zeigt 14 Teile: I Steuer-Pflicht - II Einkommen - III Veranlagung - IV Tarif - V Ermäßigungen - VI Erhebung - VII Abzug bei Bauleistungen - VIII Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger - IX Bußgeld/Ermächtigung/Schluss/Vorschriften - X Kindergeld - XI Altersvorsorgezulage - XII Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung - XIII Mobilitätsprämie - XIV Vorschriften zur Corona-Pandemie   

Vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html, →Sieben_W_Fragen, →EStG_Gliederung, →Steuer-Vokabeln 

EStH

Abk.f. (amtliches) Einkommen-Steuer-Handbuch 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

EStR

Abk.f. Einkommen-Steuer-Richtlinie/n 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

Es_könnte

bezeichnet die Möglichkeit für das Entstehen eines Sachverhalts, den Eintritt eines Ereignisses oder der Vornahme einer Handlung an sich; in Verbindung mit Gefahr (Risiko, Threat) bezeichnet es KEIN Maß für Wahrscheinlichkeit, weil die Bewertung vom Ausmaß der Gefahr abhängig ist von: Den Tatsachen und Umständen im Einzelfall jeder Sachlage, jedes Ereignisses oder jeder Handlung

Merksatz: "kann" bezieht sich auf eine Handlung, "könnte" auf eine Möglichkeit

English original version: might
This term is used in the Code to denote the possibility of a matter arising‚ an event occurring or a course of action being taken.
The term does not ascribe any particular level of possibility or likelihood when used in conjunction with a threat, as the evaluation of the level of a threat depends on the facts and circumstances of any particular matter, event or course of action.

Eigene Übersetzung:
Dieser Begriff wird (im IESBA_Code) benutzt für das Bezeichnen der Möglichkeit, dass ein Sachverhalt entsteht, ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird.
In Verbindung mit einer Gefahr schreibt dieser Begriff kein besonderes Maß für Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit zu, weil die Bewertung des Ausmaßes einer Gefahr abhängig ist von den Tatsachen und Umständen im Einzelfall jeder Sachlage, jedes Ereignisses oder jeder Handlung.  

Quellen: →IESBA_Code Glossary, →IIA Global Internal Audit Standards (draft) Glossary 

Vgl. →Er*Sie_kann, →grundsätzlich, →Es_könnte, →Risiko, →Möglichkeit, →Wahrscheinlichkeit, →Audit Begriffe (980) 

ethics

 = englisch für: Ethik, ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

Ethik

ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

Ethik_Risiko

bezeichnet: Die mögliche negative /unerwünschte Abweichung von dem Ziel-Zustand: Frei von einem Verstoß gegen Kaufmannsehre oder andere Berufsgrundsätze zu sein /Die Ehre halten   

Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Ethik, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe, →Ethik Glossar

 

Ethos

= altgriechisch für: Ethik, ist die Gesinnung, welche die Richtung bei dem Zusammen-Wirken von Menschen in einem System wie Familie, Betrieb oder/und Gesellschaft bestimmt 

  • In strategischen**1 Systemen ist sie eine der vier Kern-Komponenten für ein Methoden-Wissen über : 

 Spielzüge (moves, operations)

Daten (financials)

Regeln (compliance) und 

Ethik (ethics) 

 

**1 vgl. →Strategische Positionen (...)/ Methode und Komponenten

 

  • im philosophischen Sinn**2 ist sie eine der drei Kern-Komponenten, das Handeln bestimmen, bestehend aus: 

Ethos = Einstellung, Gesinnung

Logos = Wort  

Pathos = Gefühl     

**2 Quellen n_n

Wort-Bedeutungen werden hier gleich gesetzt: altgriechisch ethos (εθος) = german. Ethik = englisch ethics ∼Sinn gemäß: Ehre = viking. (Ør) = der*die am meisten für das Ganze (die Gruppe) Sorgende  

vgl. →Ethik Glossar

EU

Abk.f. Europäische Union 

https://europa.eu/european-union/index_de 

Vergleiche bitte: Dein Europa (Your Europe): →https://europa.eu/youreurope/index_de.htm 

Die EU ist gegründet zusammen durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welche die Grundlage für die Verfassung (in) der EU bilden 

Konsolidierte Fassung von EUV und AEUV: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12016ME%2FTXT&qid=1627049977281 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →Gewaltenteilung, →EU_Ziele, →EU_Institution

Vgl. →SNA, →UN, →EU, →OECD, →Weltbank 

 

Eurostat

bezeichnet das statistische Amt der Europäischen Union 

https://ec.europa.eu/eurostat/data/database 

https://ec.europa.eu/eurostat/de/data/browse-statistics-by-theme 

Quelle für die Definition: →https://ec.europa.eu/eurostat/de/about/who-we-are 

Vgl. →EDGAR, →Eurostat, →Destatis, →EU_Institution  

Eutrophierung

bezeichnet eine Über-Ernährung von Küsten-/ Gewässern mit Nährsalzen wie Phosphor und Stickstoff, die ein Übermaß an einzelligen Algen (Phytoplankton) zur Folge haben kann 

Eutrophierung hat Bedeutung im Indikator 14.1.1 (vgl. →https://sdg-indikatoren.de/14/) zu SDG14 

Quelle: →https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/eutrophierung#eutrophierung-was-bedeutet-das  

vgl. →Eutrophierung, Stickstoff vgl. →F_Gase, →N2O, →SDG14

EUV

Abk.f. Vertrag über die Europäische Union, gründet, zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Europäischen Union (EU) und ist Grundlage für die Verfassung (in) der EU 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12016ME%2FTXT&qid=1627049977281 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →Gewaltenteilung, →EU_Ziele, →EU_Institution

 

EU_AbschlussRL_2013/34

Abk.f. EU Abschluss-Richtlinie, regelt Form und Inhalte von einem Jahresabschluss, einem konsolidierten [Konzern-] Abschluss und damit verbundenen Berichte für bestimmte Unternehmen, ist umgesetzt in HGB 3. Buch Abschnitte 2ff. und den Gesetzen je Rechtsform 

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2013/34/oj

Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und
zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates  

Directive 2013/34/EU of the European Parliament and of the Council of 26 June 2013 on the annual financial statements, consolidated financial statements and related reports of certain types of undertakings,
amending Directive 2006/43/EC of the European Parliament and of the Council and repealing Council Directives 78/660/EEC and 83/349/EEC  

Vgl. →Material/EU/RL_2023/24/EU   

vgl. 

Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung

Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

CSRD (= Änderung der NFRD, Nachhaltigkeit-Bericht, soll für alle großen Unternehmen auf Finanzmärkten gelten, EU_RL proposal)

NFRD (= CSR_Richtlinie, Nichtfinanzielle_Erklärung, gilt für Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse [→PIE], EU_RL 2014/95/EU, umgesetzt mit HGB §§ 289c, 315c), →CSR

Accounting_Directive (Abschluss_Richtlinie, →EU_AbschlussRL_2013/34, gilt für Unternehmen, EU_RL 2013/34/EU,  umgesetzt in HGB 3. Buch et. al.)

zur Abgrenzung: →SFDR (Offenlegung von Informationen zur →Nachhaltigkeit, verpflichtet Teilnehmende und Berater der Finanzmärkte [Kapitalmarkt, Börse], EU_VO 2019/2088)

Vgl. →Abschluss, →Englisch_Deutsch, →GuV und GuV-Index

 

EU_APrfgRL_2006/43

Abk.f. EU Abschluss-Prüfungs-Richtlinie bzw.: RICHTLINIE 2006/43/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen,...

...zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1600193711569&uri=CELEX:32006L0043 

Hinweise: 

EU_APrfrVO_537/2014

Abk.f. EU Abschluss-Prüfer-Verordnung bzw.: VERORDNUNG (EU) Nr. 537/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse...

...und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.158.01.0077.01.DEU

Sie für Abschluss-Prüfungen bei →Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse (→PIE) unmittelbar und vorrangig zu den Vorschriften über die Prüfung im 3. Unterabschnitt vom 2. Abschnitt (→Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende) im HGB 3. Buch 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316a.html 

Für ihre Zwecke gelten (ebenda Artikel 3) die Begriff-Bestimmungen in Artikel 2 der →EU_APrfgRL_2006/43.

vgl. →EU_VO 

EU_Handelsregister

siehe bitte →Handelsregister (→Handelsregister)

EU_Institution

ist eine ausführende** Einrichtung der EU, der bestimmte Mittel und Zuständigkeiten in EUV und AEUV übertragen sind, um die Ziele der EU zu verfolgen 

Zum EU Institutionen und Einrichtungen Anzeigen siehe →https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles_de  

Zur Begriffsbestimmung siehe bitte EUV Artikel 3 Absatz (6), ebenda zu "den Verträgen" siehe EUV Artikel 1 letzter Satz [= EUV + AEUV]  

Vgl. **→Exekutive, →EU_Ziele, →EU_Werte, →EU_Institution 

EU_Rechtsakt

ist ein, von den Organen der EU, ausgeführter Akt um das Recht im Europa der EU zu schaffen, und kann sein: 

  • Verordnung (EU_VO) - gilt für jede Person in einem Mitgliedstaat unmittelbar 
  • Richtlinie (EU_RL) - gibt für jeden Mitgliedstaat die Ziel-Vorgabe für die eigene Gesetz-Gebung/ Legislative 
  • EU_Beschluss - gilt für darin Benannte Adressaten unmittelbar 
  • EU_Empfehlung - gibt eine nicht verbindliche Orientierung 
  • Stellungnahme (EU_StN) - gibt eine nicht verbindliche Orientierung 

Quellen und weitere Hinweise: 

https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016E288https://publications.europa.eu/code/de/de-110202.htm 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV),→EU_Rechtsakt, →EU_VO, →EU_RL, →Gewaltenteilung, →Legislative 

EU_RL

Abk.f. Richtlinie der Europäischen Union, die in den Mitglied-Staaten nicht unmittelbar gilt, sondern als Ziel-Vereinbarung mit einer Frist, die in durch die nationalen Gesetzgebungs-Organe umgesetzt werden müssen.  

Eine EU_RL kann sein: ein Erlass als RICHTLINIE (EU) <Jahr/Nr.> oder als RICHTLINIE <Jahr/Nr./EG> 

  • DES RATES 
  • DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES oder 
  • DER KOMMISSION (auf untergeordneter Ebene) 

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html, mit Such-Maske für: Rechtsakte durchsuchen 

https://europa.eu/european-union/law/legal-acts_de 

für den Text oben: Die Rechtsordnung der EU, Model/ Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch, C.H. Beck Verlag 33. Auflage 2012, Abschnitt 35 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →EU_VO (engl. Regulation), →EU_RL (engl. Directive) 

EU_Tax _Observatory

(EU Steuerbeobachtungsstelle) ist ein, mit Mitteln der EU Kommission durch die GU_TAXUD gefördertes, Forschungslabor an der Pariser School of Economics, um die EU bei der Bekämpfung von Steuermissbrauch zu unterstützen. 

https://www.taxobservatory.eu/ 
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_2714 
Vgl. →GD_TAXUD

  

EU_Unternehmensregister

siehe bitte →Handelsregister (→Handelsregister)

EU_Vertrag

siehe bitte →EUV, →AEUV (→EGV

Vgl. →EU_Rechtsakt

EU_VO

Abk.f. Verordnung der Europäischen Union, die direkt (unmittelbar) auf jede*n Bürger*in der EU und jedes Staats-Organ in den Mitglied-Staaten anwendbar ist, und zwar: ohne Mitwirkung der nationalen Gesetzgebungs-Organe 

Eine EU_VO kann sein: ein Erlass sein als VERORDNUNG (EU)  

  • <Nr.> DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES oder 
  • <Jahr/Nr.> DER KOMMISSION (auf untergeordneter Ebene) 

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html, mit Such-Maske für: Rechtsakte durchsuchen 

https://europa.eu/european-union/law/legal-acts_de 

für den Text oben: Die Rechtsordnung der EU, Model/ Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch, C.H. Beck Verlag, 33. Auflage 2012, Abschnitt 35 

Vgl. →EU, →EUV, →AEUV (→EGV), →EU_Rechtsakt, →EU_VO (engl. Regulation), →EU_RL (engl. Directive) 

EU_VO_2023/2772

legt die ESRS als Standards für die Nachhaltigkeit-Berichterstattung und ihre Gültigkeit ab 1.1.2024 fest 

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2772 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 22.12.2023, PDF-Ausdruck 284 Seiten, →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2772&qid=1707738624405  

Vgl. →ESRS, →EU_VO_2023/2772 

EU_Werte

sind die, die Union begründenden, und die in einer Gesellschaft und allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Werte  

  • Achtung der Menschenwürde, 
  • Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die
  • Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören,

und die sich auszeichnen durch

  • Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz,
  • Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern.

Quelle: EUV Artikel 2 

Vgl. →Demokratie_Prinzip (Deutschland), →Menschenrechte, →EU_Ziele, →EU_Werte, →EU_Institution, →SDG (UN), →Global_Citizenship, →Weltbürger*in_Glossar, →Nachhaltigkeit Glossar (001) 

EU_Whistleblower_Richtlinie

bezeichnet die RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden 

Danach sollen juristische Personen des privaten Sektors und des öffentlichen Sektors die Pflicht haben, Kanäle und Verfahren einzurichten für interne Meldungen und für Folgemaßnahmen [Artikel 8.(1)]

Eine "interne Meldung" ist die mündliche oder schriftliche Mitteilung von Informationen über Verstöße innerhalb der juristischen Person [Artikel 5.Nr4].

"Folgemaßnahmen" sind,

      • von dem Empfänger einer Meldung oder von einer zuständigen Behörde ergriffene Maßnahmen [Artikel 5.Nr12]
      • zur Prüfung der Stichhaltigkeit der in der Meldung erhobenen Behauptungen und
      • gegebenenfalls zum Vorgehen gegen den gemeldeten Verstoß, unter anderem durch interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder Abschluss des Verfahrens [Artikel 5.Nr12]. 

Artikel 8.(1) gilt für grundsätzlich 

    • juristische Personen des privaten Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmenden [Artikel 8.(3)] und 
    • alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors, einschließlich der, in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehenden Stellen
      • Die Mitgliedstaaten können Gemeinden ausnehmen mit
        • weniger als 10 000 Einwohnern oder
        • weniger als 50 Arbeitnehmenden [Artikel 8.(9)] 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019L1937&qid=1631548211149 

Vgl. →EU_Whistleblower_Richtlinie, →Hinweisgeber*in, →Hinweisgeber-Stellen

EU_Ziele

sind in EUV Artikel 3: 

  1. Den Frieden, die Werte der EU und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. 
  2. Den Bürger*innen 
    • einen Raum bieten für 
      • Freiheit,
      • Sicherheit und 
      • des Rechts ohne Binnengrenzen,
    • in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist,
      und zwar – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf
      • die Kontrollen an den Außengrenzen,
      • das Asyl,
      • die Einwanderung sowie
      • die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität.
  3. Ein Binnenmarkt mit
    • Wirkung hin zu 
      • Der nachhaltigen Entwicklung Europas auf der Grundlage
        • eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und
        • von Preisstabilität,
      • Einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die abzielt auf
        • Vollbeschäftigung und
        • sozialen Fortschritt,
      • Einem hohen Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität. 
    • Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts. 
    • Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen und
    • Förderung von 
      • Sozialer Gerechtigkeit und sozialen Schutz, 
      • Gleichstellung von Frauen und Männern, 
      • Solidarität zwischen den Generationen, 
      • Schutz der Rechte des Kindes.  
    • Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. 
    • Wahrung des Reichtums der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der EU und
    • Sorge für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.
  4. Eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.
  5. In ihren Beziehungen zur übrigen Welt
    • Schutz und Förderung der EU_Werte [Artikel 2] und Interessen und ihrer Bürger*innen.
    • Beitrag
      • zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern,
      • zu freiem und gerechtem Handel,
      • zur Beseitigung der Armut und
      • zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie
      • zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.

Quelle siehe bitte →EUV 

Vgl. →EU_Ziele, →EU_Werte, →EU_Institution, →SDG,  →AGG, →Diskriminierung, →Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes, →Nachhaltigkeit Glossar (001)

EW

Abk.f. Eintritt-Wahrscheinlichkeit, gibt für eine Risiko-Beurteilung Gradmesser dafür, wie wahrscheinlich das Eintreten einer möglichen (negativen) Auswirkung bzw. Ziel-Abweichung ist 

vgl. →Risiko, →SH, →EW, →Weltbürger*in_Glossar

EWIV

Abk.f. Europäische wirtschaftliche Interessen-Vereinigung, ist eine besondere Rechtsform zur Vereinigung von Unternehmen aus natürlichen und juristischen Personen in der EU und zur Erleichterung für gemeinsame Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft 

Quellen:

 

eWpG

Abk.f. Gesetz über elektronische Wertpapiere, ist auf Schuldverschreibungen auf den Inhaber anzuwenden (ebenda § 1) und regelt die Existenz solcher Wertpapiere - an Stelle der Ausstellung einer Wertpapier-Urkunde - durch Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister bewirkt 

https://www.gesetze-im-internet.de/ewpg/ 
RegE siehe →https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Einfuehrung_elektr_Wertpapiere.html 

Hinweis: "Ein elektronisches Wertpapier gilt als Sache im Sinne des § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" [ebenda § 2 Absatz (3)].

EWR

Abk.f. Europäische Wirtschaftsraum, umfasst die Mitgliedstaaten der EU und diejenigen Länder, die in separaten Abkommen EU-Binnenmarkt-Regeln übernehmen vor allem in den folgenden Bereichen

  • Agrar- und Fischerei-Politik
  • Außen- und Sicherheit-Politik
  • Handelspolitik
  • Justiz und Inneres
  • Wirtschafts- und Währungsunion

https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/169/der-europaische-wirtschaftsraum-ewr-die-schweiz-und-der-norden 

vgl. →EU, →EUV, →EFTA, →EEA_Raum, →EWR

Exekutive

bezeichnet, von den Drei Haupt-Funktionen zur →Gewalten-Teilung im Staat, die das/ein Gesetz AUSFÜHRENDE Funktion (Verwaltung, Regierung)  

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Absatz (2): "vollziehende Gewalt" 

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Gewaltenteilung im Staat, →Legislative, →Exekutive, →Jurisdiktion 

Exosphäre

ist die äußerste der fünf Schichten der Atmosphäre mit nur noch Wasserstoff-Atomen in abnehmender Dichte im fließenden Übergang zum Weltraum 

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen 

Experiment

heißt im engen Sinn: Versuch, Probe, Ausprobieren oder Erfahrung, im weiteren Sinn: Prüfen

Fun_Fact: Der Wort-Teil peri stamme aus einem Verb periri, das nur in Wort-Zusammensetzungen bezeugt sei;
dieser Wort-Teil würde zu der indogermanischen Wort-Gruppe von "Gefahr" (→Risiko) gehören,
zu welcher wiederum Worte gehörten wie: Versuch oder Prüfung (Experiment), Wagnis (Pirat), Erfahrung (empirisch), Erkundigung (→Kundschaft) oder Unternehmen (→Unternehmer*in, →Unternehmung); Quelle: →Duden_HW

Wortherkunft aus lateinisch experimentum (Quelle: →Stowasser)

Vgl. →FuE Glossar (200) 

Experimentelle_Entwicklung

ist eine ♦ systematische, ♦ auf vorhandenen Kenntnissen - aus Forschung und praktischer Erfahrung - aufbauende, und ihrerseits zusätzliches Wissen erzeugende Arbeit, die abzielt auf die Herstellung ♦ neuer, beziehungsweise auf die Verbesserung existierender, Produkte oder Verfahren 

Das Entwickeln neuer Produkte oder Verfahren ist Experimentelle_Entwicklung, wenn sie die Kriterien für die Identifizierung von FuE-Tätigkeiten hat.

Quelle: →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../248590 FoZulG RegE BT Drucks. 17/10940 Seite 13 Anlage zu § 2 Absatz 1

bzw. (wortgleich) ist eine ♦ systematische, ♦ auf vorhandenen Kenntnissen - aus Forschung und praktischer Erfahrung - aufbauende, und ihrerseits zusätzliches Wissen erzeugende Arbeit, die abzielt auf die Herstellung ♦ neuer, beziehungsweise auf die Verbesserung existierender, Produkte oder Verfahren

Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 47f.

bzw. ist ♦ der Erwerb, die ◊ Kombination, ◊ Gestaltung und ◊ Nutzung ♦ vorhandener - ◊ wissenschaftlicher, ◊ technischer, ◊ wirtschaftlicher und ◊ sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten - mit dem Ziel, ♦ neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Forschungszulagen/2021-11-11-gewaehrung-von-forschungszulage-nach-dem-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-forschung-und-entwicklung.html (Tz. 30)

Vgl. →FuE Glossar (200) 

Exposition

meint ein „Ausgesetzt-Sein“ gegenüber (bestimmten) äußeren Bedingungen, vor allem a. physisch gegenüber Natur-/ Gefahren oder b. im Tun gegenüber Wandlungen in Regulative/ Politik/ Gesellschaft, Beispiele:

  • Anteil der Einwohner in Innenstadt-Bereichen = Exposition für die Verwundbarkeit einer Bevölkerung bei Hitzewellen (a)
  • Zahl der Wohngebäude, die an eine Senke grenzen und in Wasser bei Starkregen eindringen könnte = Exposition für die Verwundbarkeit bei Starkregen (a)
  • Nettoeinnahmen aus Geschäftstätigkeiten mit Gas/ Kohle/ Öl = Exposition gegenüber Wandlungen in Regulative für den (geplanten) Ausstieg (b)

Quellen:

  • https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/KRITIS-Gefahrenlagen/Naturgefahren/naturgefahren_node.html (a.)
  • BBK Abschätzung der Verwundbarkeit gegenüber Hitzewellen und Starkregen, Praxis im Bevölkerungsschutz Band 11, Auflage 09.2013, Link wie vor, Seite 3 bzw. Seite 81
  • EU_VO_2023/2772 ESRS_E1.AR.76.b

Vergleiche: Englisch exposure = (unter vielem anderen:) Ausgesetzt-Sein (gegenüber), Aufdeckung, Bloßstellung, Position, Gefahrenpotenzial, Belastung, Strahlungsbelastung, Gefährdungsgrad, Haftungssumme, (…) vgl. https://dict.leo.org/englisch-deutsch/exposure

extent

englisch für: Umfang, Ausdehnung, Ausmaß, Weite; bezeichnet in IFAC Standards in einem Auftrag regelmäßig einen Umfang für mögliche Grade bei Begriffen, Personen, Handlungen oder Gegenständen, die sich - mit Blick auf Auftrags-Ziele (Suffizienz etc.**) - aus den Details der Umstände ergeben werden 

**etwa →Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

Beispiele: Extent of 

    • (audit) procedures performed/ work performed
    • evidence
    • that information is used
    • significant transactions

vgl. Glossary im →IAASB_Handbook, →scope, →extent 

externer_Faktor

ist ein Umstand, Aspekt, eine Einflussgröße oder Eigenschaft, die eine handelnde Person NICHT beeinflussen kann 

Pendant →interner_Faktor

EZB

Abk.f. Europäische Zentralbank 

https://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html 

EÜR

Abk.f. Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Sinn von EStG § 4.(3)

F

F+E

Abk.f. Forschung und Entwicklung, englisch: Research and Development 

vgl. Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →FuE, →Forschung, →Entwicklung, →F+E_Quote, →Forschung und Entwicklung, Research and Development (200), →FuE Glossar (200) 

F+E_Quote

ist eine Kennzahl**1, die den Aufwand für Forschung und Entwicklung in Prozent der Umsatzerlöse angibt, und ein finanzieller Indikator für die Innovations-Tätigkeit**2  

**1 Wird auch als F+E-Aufwandsquote bezeichnet. 

**2 Innovations-Tätigkeit, -Fähigkeit und/oder -Kraft geben eine Indikation für die Zukunfts-Fähigkeit eines Unternehmens: 

    • Deren Richtung kann aus der Position in einer Band-Breite zwischen Null und zum Beispiel einem Branchen-Benchmark oder -Durchschnitt abgeleitet werden, zum Beispiel wären die Innovationskraft 
      • gering am untereren Ende 
      • mittelmäßig im Durchschnitt und 
      • relativ hoch am oberen Ende einer Band-Breite 

Für Branchen-Benchmarks vergleiche zum Beispiel: →https://www.statista.com/statistics/270233/percentage-of-global-rundd-spending-by-industry/

    • Die Intensität der Innovations-Tätigkeit erlaubt noch keine Aussage über die Intensität der Innovations-Fähigkeit oder Innovations-Kraft, diese kann vielleicht über weitere Kennzahlen, etwa die Höhe von Anderen aktivierten Eigenleistungen [HGB § 275.(2).Nr3], oder Angaben im Lagebericht [HGB § 289.(2).Nr2] abgeleitet werden. 

Zur Bedeutung dieser Indikatoren als Position (Phase) eines Unternehmens in den typisierten Verläufen von Wachstum und Krise siehe bitte →Positionen von Personen - Phasen im Wachstum oder Krisen Verlauf

fachübergreifende_Erkenntnisse

bezeichnet hier Kenntnisse, Theorie- und Fakten-Wissen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, in denen gleiche oder ähnliche Phänomene, beobachtbare Fakten, Ursachen und Wirkungen als Forschungsgebiet auftauchen, vor allem zu Wirkungen zwischen einem Mensch oder Menschen-Gruppen und seinem/ihrem Umfeld 

Beispiel: Zu "Kommunikation" forschen Fachbereiche/ Disziplinen wie Klimaforschung ("Klima-Kommunikation"), Biologie (Neuronale Gehirn-/Forschung), Informations-Technologie (Künstliche Intelligenz/ Aritficial Intelligence), Sport-Wissenschaften (Hooligan, Panik-Phänomene), Psychologie (OCEAN-Methode) und Kognitions-Wissenschaft, VWL (Verhaltensforschung), BWL (Governance, Führung), Erziehungs-Wissenschaften, Soziologie (Hass, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit), Politik-Wissenschaft (Leichte_Sprache), Medien- und Kommunikations-Wissenschaften, Anthropologie (Gender-Forschung), Sprachwissenschaft, Soziologie    

Vgl. →FuE Glossar (200), →Übersichten zum FZulG (200) 

FAGO

Abk.f. Finanzamt-Geschäftsordnung**, verpflichtet vor allem dazu, bei Gesetzen,
Rechtsverordnungen und ... Verwaltungsvorschriften – sofern erforderlich – die Fundstelle anzugeben 

**Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2020) vom 4. Dezember 2020, O 2120 BStBl 2020 I S. 1218, →https://datenbank.nwb.de/Dokument/844307/, Ziffer 3 4.4.(1)

vgl. →AO, →FAGO, →BpO

Fake

englisch für: Fälschung, Schwindel; Fake News sind Falschmeldungen, die irrtümlich oder bewusst, im Internet verbreitet werden, vor allem in Sozialen Medien 

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html unter Buchstabe F 

vgl. →Für ein freies und sauberes Internet, →Clickbait, →Fake, →Spam, →Datensicherheit Glossar (940)

FAO

Abk.f. Food and Agriculture Organization of the United Nations, Rom 

https://www.fao.org/home/en/ vgl. →UN

veröffentlicht unter anderen: zum Ziel SDG02 (alle satt) den Indikator 2.1.2 "Anteil/Verteilung (Prävalenz) für Ernährungs-Unsicherheit", anhand einer Skala** von

1 = besorgt, dass nicht genug zu essen zu haben bis 

8 = den ganzen Tag nichts gegessen 

in den letzten 12 Monten 

** so genannte: Food Insecurity Experience Scale (FIES) - Nachrungs-Unsicherheit-Erfahrung-Skala 

vgl. →UN, →FAO, →FIES

FATF

Abk.f. Financial Action Task Force, Paris, ist das, bei der OECD angegliederte und wichtigste internationale Gremium zum Kampf gegen Geldwäsche, gegen Finanzierung von Terrorismus und gegen Verbreitung von Kern-/Massenvernichtungs-Waffen (Proliferation**) 

https://www.fatf-gafi.org/about/ 

Die FATF veröffentlicht Listen über Länder mit Defiziten bei der Umsetzung der OECD Standards gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferation** (high risk jurisdictions): 

https://www.fatf-gafi.org/publications/high-risk-and-other-monitored-jurisdictions/  

      • Jurisdictions under Increased Monitoring 
      • Jurisdictions subject to a Call for Action

Quelle für die Definition von FATF: →https://www.bafin.de/DE/Internationales/GlobaleZusammenarbeit/FATF/fatf_artikel.html 

**2 Definition: "Unter Proliferation versteht man die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen" siehe: →http://www.geldwaeschecompliance.de/glossar.html 

 

FCKW

Abk.f. Flour-Chlor-Kohlen-Wasserstoff; ist eine von Gas-Verbindungen mit künstlich eingefügten Flour- (F) und Chlor- (Cl) Atomen zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H)  

Mehr dazu siehe →anthropogene_THG 

Fermentation

bezeichnet den Vorgang, in dem Mikro-Organismen wie Schimmelpilze, Bakterien oder Hefe Stoffe (im bio-/chemischen Sinn) umwandeln

Bekannteste Beispiele sind Umwandlungen von Zucker in andere Stoffe wie 

    • Alkohol durch Hefe-Bakterien** aus Hopfen und Malz 
    • Essig durch Essig-Bakterien aus Trauben 
    • Milchsäure durch Milchsäure-Bakterien aus Kohlehydraten (in Mais oder Kartoffeln) zur Konservierung von Lebensmitteln 
    • sowie jeweils CO2 

Quellen (jeweils Stand 12.07.2021): 

    • Spektrum der Wissenschaft Verlag Heidelberg (www.spektrum.de/lexikon/biologie/: .../fermentation/24148; .../essigsaeurebakterien/22629)     
    • Kompetenzzentrum für Ernährung im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.genussakademie.bayern/fermentation/)
    • Verbraucherzentrale Bayern (https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/haetten-sies-gewusst/was-ist-der-unterschied-zwischen-obergaerigem-und-untergaerigem-bier-26905) 

Diverse Quellen (n_n) unterscheiden zwischen 

    • Gärung, die ohne Sauerstoff leben würde, und 
    • sonstige Fermentation (mit Sauerstoff) 

**In der Gärung bei oberen Temperaturen (15-20 °C) steigt Hefe nach oben (der Vorgang heißt: obergärig, hell), bei unteren Temperaturen (4-9 °C) steigt sie nach oben unten  (der Vorgang heißt: untergärig, dunkel). 

 

Fertigkeiten

bezeichnet Können von kognitivem Denken (mit Logik, Intuition, Kreativität) und praktischem Fertigen /Fertig-Machen (mit Geschicklichkeit, Anwenden v. Material, Werkzeug, Instrumenten)  

Quelle: EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (→EQR) Anhang II (Deskriptoren/ Beschreiber) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1 und Anhang I (Begriffsbestimmungen) EUR-Lex - 32017H0615(01) - DE - EUR-Lex (europa.eu)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-20-1   

Vergleiche:

Vgl. →FuE Glossar (200),→Kompetenz, →SDG04

feSignatur

Abk.f. fortgeschrittene Elektronische Signatur (Beispiel: User- und Kennwort-Kennung), das ist eine 

  • eeSignatur, die zusätzlich 
  • die Anforderungen des Art. 26 erfüllt; das ist der Fall, wenn die eeSignatur 

    1. dem*der Unterzeichner*in eindeutig zugeordnet ist
        • zum Beispiel: weil diese*r das Kennwort und/oder die Bild-Datei mit der Unterschrift den anderen eDaten beigefügt hat  

    2. die Identifizierung des*der Unterzeichner*in ermöglicht 
        • zum Beispiel: weil auf dem Bild sein*ihr Name und Vorname lesbar ist 

    3. für sie „Elektronische Signaturerstellungsdaten"**1 verwendet worden sind, die der*die Unterzeichner*in 
      1. mit einem hohen Maß an Vertrauen und...
      2. ...unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann 

    4. mit den - auf diese Weise unterzeichneten - Daten so verbunden ist, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann 
        • das wäre zum Beispiel unter a. der Fall, weil das Speichern mit einem neuen Kennwort ein neues Speicher-Datum erzeugen würde 

**1 „Elektronische Signaturerstellungsdaten" sind eindeutige Daten, die von dem*der Unterzeichner*in zum Erstellen einer eSignatur verwendet werden. (eIDAS VO Art. 3.14)  

eIDAS_VO Art. 3.11 in Verbindung mit Art. 3.26

Hinweis zu den Beispielen:
in der Literatur ist strittig, ob Verschlüsselung/ Schutz mit Kennwort (und Benutzer-Name des*der Unterzeichner*in für den Zugriff auf die, von ihm gespeicherte Original-Datei) für eine feSignatur ausreichend sein würden.
Es gibt andere Auffassungen, die sagen, dass - obwohl die Rechts-Definition der feSignatur mit Bilck auf die Technologie neutral formuliert ist - sei es allgemein anerkannt, dass die „Elektronische Signaturerstellungsdaten" auf einer Kryptographie mit öffentlichen Schlüsseln hergestellt sein müssten.  
Wie auch immer, darf in der EU darf (nur) der qeSignatur die Rechtswirkung, und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren NICHT abgesprochen werden, siehe ebenda

Vgl. bitte →drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur), →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **xText-Form), →feSignatur (zusätzlich mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form

   

Festsetzungs_Frist_Bedeutung

Dann, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, sind die Steuer-Festsetzung sowie, ihre Aufhebung, oder ihre Änderung. nicht mehr zulässig:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html 

  

Feststellung_des_Jahresabschlusses

ist derjenige (Rechts-) Akt durch die Anteils-Eigner*innen an einem Gemeinschafts-Vermögen - oder anderen dazu Ermächtigten -, welcher die Rechts-Verbindlichkeit des Jahres-Abschlusses (JA) herstellt, das heißt: Der JA wird zur verbindlichen Grundlage**2 für

  • Gewinn-/ Ergebnis-Verwendungen
  • Einkommen- bzw. Körperschaft-Steuer und
  • andere, an Aussagen im JA, durch Gesetz oder Vertrag gebundene Rechts-Folgen**1 

**1 Beispiele für solche, an Aussagen im JA, durch Vertrag gebundene Rechts-Folgen:

    • An das Jahres-Ergebnis gebundene Tantiemen
    • An bestimmte, aus dem JA abzuleitende Kennziffern (so genannte Covenants) gebundene Kündigungs-Rechte

**2 Dass die Grundlage (Rechts-) wirksam wird, macht in AktG §§ 172, 173 (vgl. Hinweis unten) zu dem Begriff "Feststellung" die englische Übersetzung in AktG Sect.172/173 mit "approval AND establishment" deutlich:

    • Zustimmung zu dem/ Genehmigung des (aufgestellten) Abschluss/es UND
    • dessen (rechtliches) Etablieren/ in Stellung-Bringen.

Die Feststellung ist einer der vier grundlegenden Prozess-Schritte bis zur formal korrekten Information der Öffentlichkeit über eine Personenvereinigung, die am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und für die kein Mensch persönlich haftet:   

  • Aufstellung (HGB 242ff., 264ff,)  
  • [Prüfung eventuell, HGB § 316ff.] 
  • Feststellung (Einzelvorschrift je Rechtsform) und 
  • Offenlegung (HGB 325ff.

Allgemeiner Hinweis: In den Gesetzen variieren je nach Rechtsform der Gemeinschaft die Bezeichnungen für: den Rechts-Akt (a), die Anteils-Eigener*innen oder anderen Ermächtigten (b), der Rechtsform selbst (c) und den JA (d); vgl. zum Beispiel für

GbR:

      1. Zustimmung →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__709.html, ab 01.01.2024: BGB § 714 idF MoPeG
      2. Gesellschafter
      3. Gesellschaft
      4. Rechnungsabschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__721.html, ab 01.01.2024: BGB § 714 idF MoPeG

OHG/ KG:

      1. Zustimmung →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__119.html, ab 01.01.2024: Beschluss HGB § 121 idF MoPeG 
      2. Gesellschafter
      3. Handelsgesellschaft
      4. Bilanz →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__120.html
        ab 01.01.2024: Jahres-Abschluss HGB § 121 idF MoPeG,
        und Jahres-Abschluss http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__245.html

Verein:

 -  der KEIN Handelsgewerbe betreibt:

        1. Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html
        2. Mitgliederversammlung
        3. Verein
        4. Rechenschaft →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__666.html**3
          und/oder Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html  

**3  Für die Geschäftsführung des Vorstands gelten die Vorschriften für den Auftrag nach BGB §§ 664ff. 
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__27.html  

 -  der ein Handelsgewerbe betreibt:

        1. Beschluss nach →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html, ab: 01.01.2024: nach BGB §§ 54.(1).S2 iVm 714 idF MoPeG,
          oder nach Publizitätsgesetz →http://www.gesetze-im-internet.de/publg/__8.html
        2. Mitgliederversammlung
        3. Verein
        4. Jahres-Abschluss wie bei OHG/ KG
          oder nach Publizitätsgesetz →http://www.gesetze-im-internet.de/publg/__3.html ff. 

GmbH:

      1. Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__42a.html
      2. Gesellschafter
      3. Gesellschaft
      4. Jahresabschluss

Genossenschaft: 

      1. Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__48.html
      2. Generalversammlung
      3. Genossenschaft
      4. Jahresabschluss

AktG:

      1. Billigung →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__172.html
        oder Beschluss →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__173.html
      2. Aufsichtsrat
        oder Hauptversammlung
      3. Gesellschaft
      4. Jahresabschluss

P.S. zum Hinweis: In Schriftsätzen ist die, jeweils exakte Bezeichnung zur Rechts-Wirksamkeit nicht unbedingt notwendig (solange alle wissen was gemeint ist; vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__133.html), erleichtert aber.

Kontext: →Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses, →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung 

Vgl. →Beschlussmangel

Feststellung_iSd_AO

ist der hoheitliche (Verwaltungs-/ Rechts-) Akt, der das Fest-Stellen von Grundlagen (so genannte Besteuerungs-Grundlagen) vollendet, die für das fest Setzen bestimmter Steuern nötig sind. 

Grundsätzlich erfolgen Festsetzung und Feststellung in einem Steuerbescheid zusammen. 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__157.html 

Ausnahmen gibt es für - in einem Gesetz - bestimmte Besteuerungs-Grundlagen, die (vor der Festsetzung) "gesondert" festgestellt werden, siehe 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__179.html und vor allem dem dort folgenden § 180

Hinweis zum Unterschied zwischen →Festsetzung_iSd_AO und →Feststellung_iSd_AO:  

Fest gesetzt wird eine Steuer oder ein Steuermessbetrag. 

Fest gestellt werden Grundlagen für die Steuer (so genannte Besteuerungs-Grundlagen). 

Nur - im Gesetz - bestimmte Besteuerungs-Grundlagen werden gesondert festgestellt (→http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__179.html).

Vgl. →Feststellung_iSv_PS, →Feststellung_iSd_AO, →Feststellung_des_Jahresabschlusses,

Feststellung_iSv_PS

bezeichnet eine Festlegung, oder Entscheidung, auf der Grundlage von erlangten Prüfungs-Nachweisen

Quelle: →IDW PS_KMU_1.8:

  • "feststellen: die Festlegung oder Entscheidung auf Basis von erlangten Prüfungsnachweisen
  • beurteilen: Identifizierung und Analyse der einschlägigen Sachverhalte, einschließlich Vornahme weiterer Prüfungshandlungen, um eine Schlussfolgerung ziehen zu können
  • würdigen: etwas auf Basis vorhandener Informationen einschätzen, um eine Schlussfolgerung zu ziehen"

Vgl. →IDW_PS, Würdigung_iSv_PS, →Beurteilung_iSv_PS, →Feststellung_iSv_PS, →Feststellung_iSd_AO, →Feststellung_des_Jahresabschlusses, →Methode (Vorgehen)

FeV

Abk.f. Fahr-Erlaubnis Verordnung bzw. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html 

Zur Bedeutung der Zahlen in der Spalte 12 - Beschränkungen/ Zusatzangaben - auf der Führerschein-Rückseite (und für den Begriff "Schlüsselzahlen") siehe ebenda →https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html 

FG

Abk.f. Finanz-Gericht 

FGO

Abk.f. Finanz-Gerichts-Ordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/fgo/index.html 

FIBAA

Abk.f. Foundation for International Business Adminisation Accreditation, CH-Zürich, führt Akkreditierungen und Zertifizierungen von Programmen für Aus- un Weiterbildung an Hochschulen und anderen Organisationen aus  

https://www.fibaa.org/ 

FiBu

Abk.f. Finanz-Buchführung oder: Finanz-Buchhaltung 

Der in den Gesetze verwendete Begriff ist "Führung" von Büchern und Aufzeichungen (vg. HGB § 239 et. al.); Buchhaltung wird in der Praxis verwendet und meint meistens dasselbe 

 

FIES

Food Insecurity Experience Scale (FIES) - Nachrungs-Unsicherheit-Erfahrung-Skala, wird von der UN Food & Agriculture Organization (FAO) verwendet, um zum SDG02 (alle satt) einen Indikator 2.1.2 "Anteil/Verteilung (Prävalenz) für Ernährungs-Unsicherheit" zu geben

Die FIES Skala geht von

1 = besorgt, dass nicht genug zu essen zu haben bis 

8 = den ganzen Tag nichts gegessen 

in den letzten 12 Monten 

Quelle: →https://www.fao.org/in-action/voices-of-the-hungry/fies/en/ 

vgl. →UN, →FAO, →FIES

Finale-Position

ist die vierte der vier (Lebens-) Situationen in der Steuerlichen Positions-Matrix, um für junge Leute typische Aspekte zu den Steuern in Beiträgen hier zu erläutern (→Material/ Dein Finanzwissen)  

 

Abbildung: →steuerliche_Positions-Matrix

Gesamt-Ziel ist es, gemäß dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu bilden 

Situation: Die Finale-Position ist in der Matrix unten links, denn es sind auf der 

  • Vertikalen Skala die Chancen, Einkommen zu erzielen, typischerweise: wieder geringer 

  • Horizontalen Skala die Ausprägung von Stärken in den Eigenschaften, um Einkommen zu erzielen, wie folgt
    • Finanzielle Reserven gefüllt (Modell-Annahme: Ziel erreicht) 
    • Körperlich-physische Kräfte und geistig-neuronale Energie nehmen biologisch-natürlich ab  
    • Erworbene Kompetenz (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) bzw. Wissen und Know-how werden, durch natürliche Gegebenheiten wie technologischer Fortschritt, relativ geringer 
    • Verfügbare Zeit wird knapper  

Entsprechend zeigen die Anzeigen (Monitore) die Situation wie folgt an: 

  

Situation:
  Reserves-Monitor: gefüllt 
      Power-Monitor: rückläufig 
Know-how-Monitor: rückläufig  
        Time-Monitor: knapp 

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar 

   

Finanzen

Plural-Wort für: Geld, im Sinn von: Geld-Mittel oder Geld-Wesen, einschließlich Geld-Forderungen. 

Finanzen in Form von Forderungen hängen mit Fristen zusammen.

Dagegen kann Geld in Form von Münzen und Scheinen unbefristet verwendet werden (solange es keine Währungs-Reform gibt).

Wort-Herkunft: Aus dem Mittel-Lateinischen (6. bis 15. Jahrhundert) fin/fines = Ende (einer Frist), also: Etwas, das zur Zahlung fällig ist (fin/fines:= Ende); und auch aus dem Französischen des 17. Jahrhunderts: finances = Zahlungen bzw. Geldmittel.** 

**Quellen: Brockhaus Enzyklopädie Mannheim 1988, →Duden_HW;

vgl. →Geld, →Finanzen, →SDG17, →Finanzen, Finance Begriff Datenblatt

finanzieller_Indikator

ist ein in Geld ausgedrückter Anzeiger von

  • Verhältnissen aus Vermögen und Schulden**1 zu einem Stichtag (Zeit-Punkt) oder
  • Verbräuchen (Aufwand), Wachstum (Umsatz, Ertrag, Wertschöpfung) oder Cash_Flow in einem Zeit-Raum**2

**1 http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html Absatz (1)

**2 ebenda Absatz (2), vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html

Er  

  • Wird ermittelt durch sowohl Messen (Geschäftsvorfälle, "Ist") als auch Schätzen ("Plan")
  • Ist verknüpft in der Regel mit Zahlen aus der Buchführung, direkt oder in Formeln
  • Macht eine Aussage vor allem über die Höhe (von Euro, Dollar etc.; Umfang; Größenordnung; Intensität) von Vermögens-Verhältnissen zu einem Stichtag oder -Änderungen in einem Zeit-Raum 

Abbildung: ein Finanzieller Indikator ist immer mit den Zahlen der Buchführung verknüpft und gibt Auskunft über die Größenordnungen

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI  

finanzielles_Risiko

bezeichnet eine Gefahr, die dem Erreichen eines finanziellen Ziel-Wertes entgegensteht, der ZU (Fälligkeit), oder (durch Geld:) AB einem bestimmten Zeit-Punkt verfügbar sein soll  

Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Finanzen, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe 

Finanzinstrument_iSd_WpHG

ist ein/e  

  1. Wertpapier im Sinn des WpHG § 2.(1) 
  2. Anteil an einem Investment-Vermögen im Sinn des KAGB § 1.(1) 
  3. Geldmarkt-Instrument im Sinn des WpHG § 2.(2) 
  4. derivatives Geschäft im Sinn des WpHG § 2.(3)
  5. Emissions-Zertifikat
  6. Recht auf Zeichnung von einem Wertpapier 
  7. Vermögens-Anlage im Sinn des VermAnlG § 1.(2) mit bestimmten Ausnahmen 

http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html 

vgl. →OTC 

Finanz_Information

ist nicht-/ finanzielle Information für den Zweck: Entscheidungen zu treffen, die das Verwenden von Vermögen und Ressourcen, die einem Stakeholder gehören, bestimmen [IFAC_Code 230.3.A2], Beispiele: 

  • Ein Abschluss für Entscheidungen über: Feststellung, Ausschüttung, Käufe 
  • Steuer-Erklärung für die Entscheidung der Steuer-Festsetzung durch die Behörde 
  • Finanz-Daten zu einem Investitions-Antrag 
  • Chancen und Risiko Berichte 
  • Ein Business_Plan, Finanz- oder Liquidität-Plan   
  • Budgets, Prognosen 

Vgl. →IFAC_Code_of_Ethics, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern

Finanz_Kommunikation

meint hier: Das Übermitteln jeder Art Darstellung und Erläuterung, mit nicht-/ finanziellen Indikatoren, für den Zweck: Eine Unternehmung und dazu die Ressourcen mit Finanzen zu steuern.

Für die Finanz-Kommunikation werden Formate und Inhalte durch Gesetze und dem, was man →allgemein_anerkannter_Standard nennt, bestimmt und von mir/uns an die Ziele und Zwecke unserer Klient*innen angepasst (→Accounting for Advantage).  

Beispiele: 

    • Ein Abschluss für Entscheidungen über: Feststellung, Ausschüttung, Käufe 
    • Steuer-Erklärung für die Entscheidung der Steuer-Festsetzung durch die Behörde 
    • Finanz-Daten zu einem Investitions-Antrag 
    • Chancen und Risiko Berichte 
    • Ein Business_Plan, Finanz- oder Liquidität-Plan   
    • Budgets, Prognosen 

Vgl. →AbschlussIFRS, →HGB Drittes Buch, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern 

Finanz_Organisation

bezeichnet hier: Das Tun für alle Einrichtungen und Vorkehrungen, damit Verantwortliche (Organe) die Finanz-Steuerung ihrer Unternehmung effektiv (zielgerichtet, wirksam, funktionsfähig) und effizient betreiben /können; das ist je auch das Bestimmen von  

mit und nach Gesetzen und Dingen, die man →allgemein_anerkannter_Standard nennt

Vgl. →Governance, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern 

Finanz_Steuerung

bezeichnet hier: Alles zu tun, damit Entscheidungen und Maßnahmen, die eine Unternehmung und dazu den Ressourcen-Einsatz mit Finanzen richtig zu messen und zu steuern, inklusive: Über Vorkehrungen, die gutes Zusammen-Wirken von Mensch, Computer und Verfahren, sowie gute Grundlage von gesicherten Informationen für gute Entscheidungen zu begünstigen    

Vgl. →Governance, →Stakeholder, →Finanz_Information, →Information, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →Finanz_Kommunikation, →Kommunikation, →Steuer-Erklärung, →Finanz_Organisation, →Organe, →Finanz_Steuerung, →Strg, →Going Concern 

FinVermV

Abk.f. Finanzanlagen-Vermittlungs-Verordnung 

https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/ 

betrifft die Berufe des*der 

https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/__1.html

 

fin_KPI

Abk.f. Financial Key Performance Indicator/s, bezeichnet eine (Schlüssel) -Kennzahl/ -Messgröße/ -Variable, die (nur) in Geld gemessen wird, und aus der eine Aussage (Indikation) über Leistung oder Kapazität nach Richtung und/oder Intensität abgeleitet wird   

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI   

 

Firma

ist der Name eines*r Kaufmanns*Kauffrau, unter dem er*sie a. die eigenen Geschäfte betreibt und b. die eigene Unterschrift abgibt 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html 

Kaufmann*Kauffrau ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html Absatz (1)

Kaufmann/Kauffrau in diesem Sinn kann sein: Eine

Die Firma (bzw. deren Name) kann - ohne das Geschäft, für welches sie geführt wird oder wurde - alleine nicht fortgeführt werden
(umgekehrt kann das Geschäft unter einem anderen Namen schon fortgeführt werden).   

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__23.html 

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb und jedes Unternehmen mit einem Geschäft, das nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise betrieben wird. 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html Absatz (2)
vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten (300, 800)

FISG

Abk.f. Finanzmarkt-Integritäts-Stärkungs-Gesetz, bezeichnet das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität vom 3. Juni 2021 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-06-10-FISG/0-Gesetz.html 

Das FISG ist geschaffen worden, um in Deutschland die Funktionsfähigkeit vom und das Vertrauen in den Finanzmarkt, und damit Wirtschaft und Wohlstand, zu stärken, vor allem um Manipulationen einer Bilanz eines Unternehmens, das Kapitalmarkt_orientiert zu vermeiden, und zwar vor allem durch folgende Maßnahmen für diese: 

    • Verbessern von Struktur und Befugnissen der BaFin
    • Stärken der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer (externe Prüfer-Rotation nach 10 Jahren, Trennung von Prüfung und Beratung, vgl. HGB 316a iVm EU_APrfVO_537/2014
    • Anpassen des Rechts über Bilanz_Strafen und Bilanz_Ordnungswidrigkeiten
    • Gesetzliche Pflicht zu einem IKS und RMS

Und im Übrigen: 

    • Mitteilung der Finanzbehörden an die FIU im automatisierten Verfahren bei Bedarf 
    • Stärken von Verbraucherschutz im VermAnlG in Bezug auf ein →Geschäftsmodell von Verwahrern und Anbietern von Edelmetall 

Für Vorstand-Mitglieder von einem Unternehmen das nicht →Börsen_notiert ist, folgt die Pflicht zur Einrichtung eines IKS und RMS entsprechender Systeme weiterhin aus der Sorgfalt-Pflicht nach AktG § 93.(1).

Quelle: FISG RefE (Link oben)

Vgl. →PIE, →Ethik Glossar

   

FIU

Abk.f. Financial Intelligence Unit, bezeichnet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen auf und Untersuchungen vor zu verdächtigen Immobilien- und Finanz-Transaktionen - im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

Quelle: →https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html (beim Zoll)

Zu Verdachtsmeldungen Verpflichtete siehe →GWG § 2 und vor allem →GWG § 6 [Hinweis auf ebenda Absatz (2) Nr. 1.c)].

Zu Mitteilungen der Finanzbehörden im automatisierten Verfahren bei Bedarf (GWG § 31) für Untersuchungen (Aufgabe der FIU) siehe →AO § 31b.

Zum Transparenzregister siehe → GWG Abschnitt 4

Die FIU veröffentlicht auch Informationen über Drittländer mit hohem Risiko (für Geldwäsche oder/und Terrorismusfinanzierung) einschließlich einer Finanz-Sanktionsliste von Bund und Ländern und einer EU-Sanktionsliste: 

 vgl. →FIU, →Länder_Risiko, →Transparenzregister

 

Fix-Kosten

sind solche, die von der Beschäftigung oder Auslastung der Kapazitäten unabhängig sind 

Pendant: Variable Kosten

vgl. →material/kalkulation.html

FixKo

Abk.f. Fix-Kosten 

vgl. →material/kalkulation.html

FK

Abk.f. Fremd-Kapital (Kapital der Gläubiger*innen)

Fremdkapital, Pendant: Eigenkapital 

FKAG

Abk.f. Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz bzw. Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats

http://www.gesetze-im-internet.de/fkag/index.html 

FKS

Abk.f. Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bezeichnet ein zentrales Informations-System bei der Zoll-Verwaltung über von ihr eingeleitete Verfahren**1, aus dem auf Ersuchen eine Daten-Übermittlung an andere Behörden erfolgt**2  

**1http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__16.html, insbesondere Absatz (2) Nr. 3 

**2 →http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__17.html, Liste der Behörden in Absatz (1), darunter Nr. 4: Finanzbehörden 

weitere Hinweise siehe bitte →https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html 

FKW

Abk.f. Flour-Kohlen-Wasserstoff; ist eine Gruppe der F_Gase [= Gas-Verbindungen, mit künstlich eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S)]  

Mehr dazu siehe →F_Gase, Quelle siehe →anthropogene_THG 

Fonds

ist 

  • ein Bestand an Geld und/oder anderem Vermögen ("Topf" bzw. wirtschaftlicher Topf)
  • für einen bestimmten Zweck. 

Wort-Bedeutung: Aus der früheren Geschichte, in der

    • öffentliche Einnahmen
    • in bestimmte Kassen flossen,

die nur für bestimmte Ausgaben verwendet werden durften. 

Wort-Herkunft: Von lateinisch fundus = Grund, Boden oder Grundstück, findet sich heute im Französischen fonds = Bestand, Ausstattung, Schatz oder Kapital, und im Englischen funds.  

 

Quelle: Brockhaus Enzyklopädie 1988 

Vgl. →Offener_Fonds, →Geschlossener_Fonds, →Fonds_Prinzip, →Fonds-Glossar

 

Fonds_Prinzip

meint hier das Prinzip, wonach 

  • eine Gruppe von Personen gewisse Beiträge in einen wirtschaftlichen Topf (Fonds) leistet,  
  • der nach bestimmten Regeln verwaltet wird. 

Das Fonds-Prinzip gilt im Grunde für jede

  • rechtliche Einheit (→Rechtsform) und/oder
  • wirtschaftliche Einheit (in einer oder Kombination aus mehreren Rechtsformen). 

Die wichtigsten Merkmale sind 

  • für die Beiträge
    • Zu diesen haben die Personen sich durch einen Vertrag**1 (oder eine Satzung**2) selbst verpflichtet, oder sind die Personen durch Gesetz verpflichtet 
    • Sie sind für einen bestimmten, gemeinsamen Zweck
       
  • für die Regeln sind die wichtigsten Aspekte, die in dem Vertrag oder der Satzung zum Fonds zu regulieren (Gesellschaftsvertrag**1, Satzung**2), die folgenden:    
    • Vertretung (nach außen= - wer**3 darf den Fonds in Rechts-Geschäften gegenüber Dritten vertreten, das heißt: über das Vermögen des Fonds verfügen (Verfügungen treffen) oder/und den Fonds gegenüber anderen Parteien (Personen) verpflichten  
    • Geschäftsführung (nach innen) - wie wird das Ausführen der Geschäfte und das Erfüllen der Verpflichtungen organisiert, das heißt: wie sind Aufgaben und Kompetenzen verteilt**3   
    • Haftung - wer haftet bis zu welcher Höhe für Schäden, die das Handeln für den Fonds verursacht 
    • Verteilung - wie werden Gewinn (Chance) und Verluste (Risiko) auf die Mitglieder verteilt  

**1 für das Verwenden des Begriffs (Gesellschafts-) Vertrag siehe zum Beispiel: HGB § 109 oder jeweils die Überschrift zu GmbHG §§ 2 und 3

**2 für das Verwenden des Begriffs Satzung siehe zum Beispiel: BGB § 25 und die Überschriften zu GenG §§ 5ff. oder AktG § 23

**3 vgl. →Organe

Vgl. →Fonds, →Fonds_Prinzip, →Fonds-Glossar, →MoPeG 

Forschung

ist die - eigenständige und planmäßige - Suche nach neuen, wissenschaftlichen oder technischen, Erkenntnissen oder Erfahrungen 

  • allgemeiner Art,
  • über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgs-Aussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. 

Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (2a) Satz 3 

Vgl. Material: →Forschung und Entwicklung, Research and Development (200), →FuE Glossar (200), →Kalkulation (300, 930) 

Fortbildung

ist es, im Sinn des BBiG, durch Bildung die berufliche Kompetenz 1. zu erhalten und anzupassen, oder 2. zu erweitern mit der Möglichkeit, beruflich aufzusteigen 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ Absatz (4), beachte bitte den dort folgenden § 3 

Für die Einkommen-Steuer gilt: 

    • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (Erstausbildung) bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr sind Sonderausgaben [EStG § 10.(1).Nr7] und können zu einem geringeren →zvE führen. 

    • Falls eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) bereits abgeschlossen ist, dann sind solche Aufwendungen Werbungskosten [EStG § 9.(6); Merkmale für den Begriff "Erstausbildung" siehe bitte ebenda], welche dann die Einkünfte aus der Ausübung des zuerst gelernten Berufes mindern können. 

Vgl. →SDG04, Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →Wie das mit den Steuern in der Ausbildungs-Position ist in dem Abschnitt "Zwischen-Ergebnisse" und/oder →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist in dem Abschnitt "Werbungskosten"  

FRA

Abk.f. Fundamental Rights Agency, Agentur für Menschen-/ Rechte der Europäischen Union in Wien 

genaue Bezeichnung: European Union Agency for Fundamental Rights →https://fra.europa.eu/de/about-fra 

Framing

bezeichnet allgemein: das Festlegen eines Rahmens**1 zu einem bestimmten Zweck, und speziell: den Effekt**3, dass der Rahmen aus der Darstellung eine Information (Sprache, Bild), die Entscheidung des*der Empfänger*in deutlich beeinflusst**2

**1 Für einen politischen Rahmen vgl. →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A12007L001&qid=1607451543039&print=true Ziffer 27) (Artikel 11 wird wie folgt geändert), dort ist mit

mit »a) ... "(1) Die Zuständigkeit der Union ... erstreckt sich auf ... Außenpolitik sowie ... Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, ..."«

übersetzt: »"1. The Union's competence ... shall cover ... foreign policy and ... Union's security, including the progressive framing of a common defence policy ..."«

**2 Der Einfluss sei vor allem davon abhängig, ob in dem Rahmen der Information ein Ergebnis als Gewinn oder als Verlust dargestellt wird, →https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/asian-desease-problem-53906

**3 Beispiele dafür, aus dem Framing-Effekt zu schöpfen:

   

Frascati

bezeichnet hier das Frascati-Handbuch 2015 - Leitlinien für die Erhebung und Meldung von Daten über Forschung und experimentelle Entwicklung, zur Messung von wissenschaftlichen, technologischen und Innovationstätigkeiten, Herausgeber: OECD   

https://www.oecd.org/publications/frascati-handbuch-2015-9789264291638-de.htm

 Vgl. →Frascati, →Forschung, →Entwicklung, →F+E, →FZulG

Fraud

als Rechtsverstoß**1, Verstoß**2 oder dolose Handlung**3 in dt. Standards übersetzt, englisch für: Betrug, Fälschung, Irreführung, Schwindel, arglistige/ Täuschung 

**1 Siehe →DCKG Grundsatz 5 A2 (16.12.2019): "Der Vorstand soll für... Compliance Management System sorgen... Beschäftigten soll... die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße... zu geben."

**2 WP-Handbuch IDW 2021 L.483 

**3 ebenda**2 mit Bezug auf

    • ISA_240_de: "Verantwortung des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen"
    • ISA_250_de: "Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei der Abschlussprüfung" 
    • Definition: IAASB_Handbook (2020) Glossary"Fraud - An intentional act by one or more individuals among management, those charged with governance, employees, or third parties, involving the use of deception to obtain an unjust or illegal advantage." 

Frei übersetzt: - eine vorsätzliche Handlung von einer oder mehreren Personen aus der Geschäftsleitung, aus anderen Gremien zur Führung und Überwachung, der Mitarbeiter*innen oder sonstigen Dritten, die das Anwenden von Täuschung /Verschleierung /Betrug mit einbezieht, um einen ungerechten oder ungesetzlichen Vorteil zu erhalten.

    • Im Zusammenhang mit einem Abschluss (Financial Statement) bezeichnen die ISA zwei bedeusame Gründe für einen wesentlichen Fehler (material misstatement): Fraud and Error; Fraud erfolgt dabei mit Absicht (Vorsatz, intentional) - im Gegensatz zum Irrtum (Error) ohne Absicht (unintentional) [ISA_240.2].  

vgl.  →Awareness, →Compliance, →Fraud  

   

FRC_uk

Abk.f. Financial Reporting Council, staatliche Aufsicht-Stelle für Unabhängige Prüfer*innen (audit firms) in Großbritannien, ist das Pendant zur deutschen APAS und könnte für diese als internationales Vorbild nach Ansicht namhafter deutscher Praktiker und Wissenschaftler sein 

Quellen: →https://www.frc.org.uk/, FAZ 27.12.2021 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca

Freiberuf

ist Beruf mit einer Tätigkeit, die unter anderen in EStG § 18.(1).Nr1 gelistet ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html Absatz (1): 

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit:

      1. Selbständig AUSGEÜBTE TÄTIGKEIT  
        • wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
        • unterrichtende oder erzieherische 
      2. Selbständige BERUFS-TÄTIGKEIT der 
        • Ärzte/innen, Zahnärzte/innen, Tierärzte/innen,
        • Rechtsanwälte/innen, Notare/innen, Patentanwälte/innen,
        • Vermessungsingenieure/innen, Ingenieure/innen, Architekten/innen, Handelschemiker/innen,
        • Wirtschaftsprüfer/innen, Steuerberater/innen, beratende Volks- und Betriebswirte/innen**2, vereidigten Buchprüfer/innen, Steuerbevollmächtigten,
        • Heilpraktiker/innen, Dentisten/innen, Krankengymnasten/innen,
        • Journalisten/innen, Bildberichterstatter/innen, Dolmetscher/innen, Übersetzer/innen,
        • Lotsen/innen
          und von 
        • ähnlichen Berufen**2;

Wobei für 1. und 2. gelten muss**1: Die*Der Berufs-Angehörige*r wird 

        • auf Grund von eigenen Fachkenntnissen
        • leitend und 
        • eigenverantwortlich TÄTIG. 

Im EStG ist der Fach-/ Begriff notwendig, um zu bestimmen: Welche Art Einkünfte hat eine Steuer-Pflichtige natürliche_Person**1 mit Gewinnen und/oder Einnahmen-Überschüssen aus einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit?  

**1 Für eine juristische_Person sind in der Regel nach KStG § 8.(2) ALLE Einkünfte als solche aus Gewerbe-Betrieb zu behandeln 

**2 In so einem Beruf ist das Einordnen in entweder EStG § 15 (Gewerbebetrieb) oder EStG § 18 (Selbständige /Freiberufliche Tätigkeit) genau zu begründen; Hinweise dazu: 

Dafür sei es „… allein entscheidend, ob … [der*die Steuerpflichtige] 

        • schöpferische Leistungen vollbringt, …
        • in denen sich seine*ihre individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft [persönlicher Stil und Note, eigene geistige Leistung-Erstellung] widerspiegeln, und 
        • die - neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik … - 
        • eine gewisse [zum Beispiel:] künstlerische Gestaltungshöhe erreichen.“ 

Quelle: →https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Rechtsformen/GbR/GbR-gewerblich-oder-freiberuflich.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/paragraf-15.html H 15.6 

Für eine Personengesellschaft ist EStG § 15.(3) zu beachten: Deren Tätigkeit gilt "als Gewerbebetrieb ... in vollem Umfang" dann, wenn einzelne Tätigkeiten (zum Beispiel: Verkaufen) solche von "gewerblichen Unternehmen" [15.(1)] sind [so genannte Abfärbe-Theorie oder Abfärbe-Wirkung]. 

Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeiten in der Art von gewerblichen Unternehmen die Bagatellgrenze in Höhe von

          • 3 % der Gesamtnettoumsätze UND zusätzlich den Betrag von
          • 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.

Quelle: →https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/einkuenfte-aus-selbstaendiger-taetigkeit-bagatellgrenze-fuer-die-abfaerbewirkung-von-geringfuegigen-gewerblichen-einkuenften/  

Listen in anderen Gesetzen (Beispiel):

Hier ist der Begriff notwendig, um zu bestimmen, ob der*die Berufstätige Anzeige- und weitere Pflichten nach der GewO hat. 

 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten

Fremdkapital

ist die Summe der Schulden einer wirtschaftlichen Einheit (Kapital der Gläubiger*innen), die zu tilgen sind  

  • bei einer juristischen Person aus dem Gesamt-Vermögen (Aktiva) in der Bilanz** (beschränkte Haftung) und 
  • bei einer natürlichen Person aus dem Gesamt-Vermögen dieser Person. 

** Aktiva - Schulden = Eigenkapital   

siehe zu der Formel bitte 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__247.html Absatz (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (2) und Absatz (3)  

Inhaber der Forderung zu einer Schuld ist der*die →Kreditor*in

Pendant: →Eigenkapital, vgl. →Abschluss, →Kredit, →Kredit_Gebende*r, →Kreditor*in, →Fremdkapital 

  

Friede

ist ein Zustand ungebrochener Ordnung in Dingen wie a. Aktuelle Lage, b. Rechts-Lage oder c. am Ort (Garten, Stadt); die Sprachen geben Botschaft/ Signal zum Friede in verschiedenen Formen, zum Beispiel in Form von 

  1. Grüßen
    • peace, shalom, salaam ... 
    • Botschaft: ALLES in Ordnung/ cool (orientalisch), 
  2. Begriffen in Rechts-Ordnungen, etwa  
    • aus lateinisch pax -> Pact, Vertrag, oder
    • Landfrieden, Hausfrieden oder /-Bruch** (okzidentalisch)
      oder/und in Form von 
  3. Bildern über Flächen/ -Räume für Ruhe zum
    • Gedeihen (Einfriedung, Garten-Zaun) oder zum 
    • Handeln, Markt-Treiben (Bürger-/Burg-mauer/-fried; germanisch). 

Quellen: Duden_HW

Hinweise: 

**leicht zu merken: "StGB 123" →http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html 

Bonmot: 

"Wir wollen der Welt den Frieden erklären."

Victor Hugo (1802 - 1885), Einer der Pairs der Restaurationszeit (1814–1848, Mitglieder des Oberhauses im Französischen Parlament; Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pair_von_Frankreich)

Und wie? 

Grafitti Painting (n_n)

FSB

Abk.f. Financial Stability Board, CH-Basel, ist eine internationale Organisation, um zur Finanz-Stabilität die Fortentwicklung der Politik für Regulierung und Aufsicht mit Zentralbanken und Standard-Setzern zu koordinieren.   

Es beobachtet das globale Finanzsystem und gibt Empfehlungen heraus.
www.fsb.org 
(Für das Stichwort Nachhaltigkeit siehe →TCFD)

FSK

Abk.f. Freiwillige Selbstkontrolle** Filmwirtschaft im Sinn vom Jugend-Schutz-Gesetz (JuSchG) 

**→http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__14.html Absatz (2) und Absatz (6)

FTE

ist eine Rechen-Einheit, mit der eine Teil-Zeit-Kraft auf das Äquivalent von eines*r Vollzeit-Mitarbeiter*in ausgedrückt wird (z.B. 1 Halbtags-Kraft = 0,5 FTE), engl.Abk.f. full time equivalent

Wieviel Stunden (pro Woche) eine FTE ist, richtet sich nach dem Unternehmen und/oder einem Tarif-Vertrag  

In großen Einheiten wird die Rechen-Einheit für die Ressourcen-Planung benötigt, vgl. HGB § 285 Nr. 7 und HGB § 314 Nr. 4

FuE

Abk.f. Forschung und Entwicklung, siehe hier: F+E 

F+E

Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →FuE Glossar (200)

Function_of_Expense_Method

bezeichnet für eine GuV die Form der Darstellung, welche die Aufwendungen (expense) nach der Funktion, mit der sie anfallen, gliedert**, entspricht im Deutschen dem Umsatz-Kosten-Verfahren nach Kosten-Stellen; sie heißt auch: Cost of Sales Method    

** Gemeint ist die Gliederung der Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit (vor Finanzen /Finanzierungstätigkeit und Steuern, vgl. →EBIT

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008R1274#d1e34-4-1, IAS 1.(103): 

"... form of analysis ... classifies expenses according to their function as part of cost of sales or, for example, the costs of distribution or administrative activities. At a minimum, an entity discloses its cost of sales under this method separately from other expenses. ... but allocating costs to functions may require arbitrary allocations and involve considerable judgement."  

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

Funktion

bezeichnet je nach Kontext**1 a. die Rolle für eine Aufgabe, b. das Ausführen einer Tätigkeit oder c. den Ablauf (Prozess) oder das Feld von Tätigkeiten mit dem, was**2 als Ergebnis steht oder stehen 

Beispiele:

**1 Kon-Text = Zusammenhang in einem bestimmten Text oder Thema 

**2 siehe bitte →Sieben_W_Fragen

Wortherkunft aus lateinisch functio = die Verrichtung, die Ausführung im Sinn von: Das Verrichten, das Ausführen, das Vollbringen [Quellen: →Stowasser, →Duden_HW]  

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Organe, →Organismus, →Funktion 

Vgl. →Betrieb, →Prozess (= Verfahren, Anwenden einer Methode), →Methode (Verfahrens-Weise), →Funktion (= Verrichtung, Ausführung oder Ausführende in einem Prozess)

 

Fun_Fact

bezeichnet einen Spaß UND eine Tatsache oder tatsächliche Gegebenheit, die Tatsache muss - etwa wissenschaftlich - nachgewiesen oder/und belegt, das heißt: zu ihrem*r Urheber*in**1 nachverfolgbar, sein  

Fun_Facts und Bonmots sollen helfen, sich Dinge zu merken (Mnemonics) und/oder sich für Neues zu überwinden. 

**1 zu dem Begriff vergleiche bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html.

Zur Technik für die Nachverfolgbarkeit vergleiche →Rn oder →Tz sowie zum Stichwort "Zitierweise" auf Webseiten von fast allen Hochschulen 

vgl. →Fun_Fact, →Bonmot, →PS, →n_n  

FZuIBV

Abk.f. Forschungs-Zulagen-Bescheinigungs-Verordnung**, regelt das Bescheinigungs-Verfahren nach FZulG § 6 

Quelle: ebenda § 1, download von →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-02-11-FZulBV/0-Verordnung.html 

http://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/__6.html 

**Langtext: "Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes" 

http://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/__14.html 

Vgl. →FZulG, →FZulBV, →BSFZ 

F_Gase

bezeichnet Gas-Verbindungen, mit künstlich** eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S) 

** Sie kommen nicht in der Natur vor und werden produziert für den Einsatz als Treibgas, Kühl- oder Löschmittel oder als Rohstoff für Schallschutzscheiben (insbesondere SF6).

F_Gase bezeichnet 4 der 7 →anthropogenen_THG [Quelle ebenda], welche in den UN vereinbart sind, sie zu reduzieren: • Kohlendioxid (CO2), • Lachgas (N2O), • Methan (CH4) und 4 weitere F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6). Ihr Wirk-Grad (relativ zu CO2) wird in CO2-Äquivalenten (CO2_eq) gemessen (vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen).

Die OECD zählt dazu zusätzlich noch die →PFKW [ebenda: Die OECD in Zahlen und Fakten 2015-2016 Seite 148). 

vgl. →Eutrophierung, →F_Gase, →N2O, →SDG14

Fähigkeiten

bezeichnet die Eigenschaft, Kenntnisse und Fertigkeiten mit Verantwortung selbständig anzuwenden 

Quelle: EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (→EQR) Anhang II (Deskriptoren /Beschreiber) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1 und Anhang I (Begriffsbestimmungen) EUR-Lex - 32017H0615(01) - DE - EUR-Lex (europa.eu)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-20-1 

Vgl. →FuE Glossar (200), →Kompetenz, →SDG04, →#Verantwortung

G

GAAP

Abk.f. Generally Accepted Accounting Principles; internationales Pendant zu den deutschen GoB

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

GAAS

Abk.f. Generally Accepted Auditing Standards 

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

Gamification

bezeichnet das Übertragen von Elementen, die für ein Spiel typisch sind, auf (bei der Entwicklung für) eine Vorgehensweise in Spiel-fremden Zusammenhängen, unter anderen in betrieblichen Anwendungen 

Wortherkunft von englisch game = Spiel 

Quelle: Prof. Dr. Oliver Bendel, CH-Brugg, auf: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gamification-53874 Stand 28.07.2021 

Für Beispiele vergleiche Workshops auf: 

Accounting for Advantage - Der Grund für das Leitbild zum Dank an die Entwickler*innen unter PPS
Wege zur Wahrung der Ethik 

Garantiezins

ist der Zins, den ein Versicherungs-Unternehmen auf ein, aus Prämien angesammeltes Kapital im Versicherungs-Fall vertraglich zugesichert hat; dafür gilt 

  1. Um im Versicherungs-Fall für die Leistungen ausreichend Kapital verfügbar zu haben, muss das Unternehmen eine Deckungsrückstellung (= Fremdkapital) zum Ansatz bringen, auf die ein Zins zu berechnen ist [Rechnungszins], der eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten darf [vgl. DeckRV § 2.(1)].
  2. Der Teil der Prämien, aus dem für den Garantiezins (sichere) Erträge erwirtschaftet werden müssen, sind so genanntem Sicherungsvermögen zu investieren [vgl. VAG § 125

Quelle: Norbert Heinen in https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/zinsgarantie-1947258.html Stand 02.11.2021  

Hinweise: 

    1. Der Ansatz von Fremdkapital verhindert, dass insoweit Teile aus dem vorhandenen Vermögen   
      1. Nicht für Ausschüttungen (Dividende) verwendet werden können und 
      2. Nicht einfach in Vermögen investiert oder umgeschichtet werden kann, das etwa mit einem hohen Ausfallrisiko und/oder Liquiditäts_Risiko für das Unternehmen verbunden ist  
    2. Je höher der Rechnungszins auf das Fremdkapital ist, desto stärker ist die Wirkung des Mechanismus unter 1. 
    3. Sicherungsvermögen kann in Anlage-/Investitions-Entscheidungen nicht frei für Rendite-starke (die gleichzeitig und Natur-gemäß ein hohes Verlust-Risiko haben) Anlagen verwendet werden [vgl. →Magische_Dreieck_der_Geldanlage

GbR

Abk.f. Gesellschaft bürgerlichen Rechts 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html fort folgende

Vgl. →MoPeG 

GDP

Abk.f. Gross Domestic Product, englische Bezeichnung für →BIP

GDPdU

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, abgelöst durch die so genannten GoBD - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und zum Datenzugriff

GoBD und →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html

Quelle: →https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datev-im-web/datev-von-a-z/gdpdu-digitale-betriebspruefung-elektronische-betriebspruefung/ 

GD_TAXUD

Abk.f. Directorate-General (GD) for Taxation and Customs Union Directorate General (TAXUD) der EU Kommission, Brüssel, ist die dort zuständige Stelle für die Entwicklung und Umsetzung der Kommissions-Strategien in den Bereichen Steuern (Tax) und Zoll (Customs) 

https://ec.europa.eu/info/departments/taxation-and-customs-union_de 

Geld

ist eine Forderung gegen die jeweilige Zentral-Bank eines Staates oder eines Staaten-Bündnisses wie die Union in Europa, die in Form von Münzen oder Scheinen verkörpert ist; so kann es getauscht werden, um als Zahlungs-Mittel zu dienen  

Geld kann getauscht werden gegen so genanntes "Buchgeld" auf einem Giro-/ Bank-Konto ist 

    • eine Forderung gegen die Bank (das Kredit-Institut), wenn auf dem Konto-Auszug im Haben-Saldo (Credit) steht beziehungsweise 
    • eine Verbindlichkeit der Bank, denn:
      • Es ist von der Bank das eigene Konto und
      • Ein Haben-Saldo zeigt eine Schuld (also die Schuld der Bank).
      • [Ein Soll-Saldo dort würde eine Forderung der Bank zeigen.] 

[vgl. →Soll_und_Haben]

Geld funktioniert nur, weil die Menschen an dessen Wert glauben.

Münz-Prägungen in der Antike zum Beispiel sollten mit dem Kopf des Kaisers signalisieren, dass dem Wert der Münze vertraut werden kann. 

Geld funktioniert auch deshalb, weil es die folgenden →Funktionen bietet: 

    1. Transaktions-Funktion /Tausch-Mittel: Tauschen von Gütern und Diensten wird einfacher durch das Dazwischen-Schalten von Geld    
        
    2. Aufbewahrungs-Funktion /Wert-Speicher: Güter und Dienste können Zeit-versetzt getauscht werden (Güter können verderblich sein) 
        
    3. Bewertungs-Funktion /Wert-Maßstab: Vermögen und Schulden werden in Geld umgerechnet und somit: = bewertet. 

Definition der Bundesbank: Geld ist 

    • Das Tausch- und Zahlungs-Mittel, auf das sich eine Gesellschaft verständigt hat 
    • Gesetzliches Zahlungs-Mittel, wenn die Rechtsordnung dazu verpflichtet, Geld anzunehmen, damit eine Schuld mit rechtlicher Wirkung getilgt werden kann
    • Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel im Euro-Währungsgebiet
    • Im Eurosystem nur Zentralbanken erlaubt, Euro-Bargeld zu schaffen und in Umlauf zu bringen.

Quelle: →https://www.bundesbank.de/action/de/723820/bbksearch?firstLetter=G 

Wortherkunft siehe bitte →Geldkurs

Tipp: Die Funktionen des Geldes und wie es entstanden ist, erklärt m_E das 30 Minuten Video "Bibliothek der Sachgeschichten G2 - Geld Spezial", erhältlich bei FLASH Filmstudio GmbH, Köln 2016, ganz hervorragend. 

Vgl. →Geld, →Giro, →Finanzen, →Auszahlung, →Einzahlung

Geldkurs

ist das Geld, das dessen Inhaber*in zu geben bereit ist für ein/e/n: Wertpapier, Währung, Rohstoff, Edelmetall oder Derivat

  • Will er*sie das als Preis verwirklichen, muss er*sie ggf. warten, bis sich ein*e Verkäufer*in dafür findet
  • Will er*sie jetzt kaufen, muss er*sie dagegen den →Briefkurs zahlen

Hinweise: 

Der →Briefkurs ist immer höher als der →Geldkurs 

Der Preis ist abhängig von a. Ort, b. Zeitpunkt und c. Umfang der Verfügbarkeit des Gutes  

Im Sinn verwandte Worte: Der*Die Geld-Inhaber*in

      • ist Käufer*in und 
      • ist Geld-Bietende*r (bieten = englisch bid**) 

**Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_anlage_fachbegriffe_crr_crd_IV.html 

Wörterherkunft (Quelle Duden_HW):

      • Geld aus:
        • althochdeutsch gelt = Vergeltung, Zahlung, Lohn 
        • gotisch gild = Steuer, Zins 
        • altsächsich geld und altenglisch gield = (auch) Opfer
      • Kurs:
        • aus lateinisch cursus = Lauf, Wettlauf, Rundlauf, Verlauf, Laufbahn (wie in: französich cours/e und italienisch corso)
        • in der Seefahrt = Richtung 

Gemein-Kosten

oder indirekte Kosten sind solche, die sich NICHT direkt (nur mittelbar) einer betrieblichen Leistung zurechnen lassen 

**meint: die Herstellung einer Ware oder Dienst-Leistung, die einzelne Leistung wird als Kosten-Träger bezeichnet  

Pendant: Einzel-Kosten

vgl. →material/kalkulation.html

gemeinnützig

ist ein Handeln, das förderlich ist 1. für die Allgemeinheit, und zwar 2. auf 2.a materiellem, 2.b geistigem oder 2.c sittlichem Gebiet, und 3. selbstlos zu fördern.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Absatz (1) 

https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2022/Abgabenordnung/Zweiter-Teil/Dritter-Abschnitt/Paragraf-52/inhalt.html 

Vgl. →Steuerbegünstigte_Zwecke

GEMET

Abk.f. GEneral Multilingual Environmental Thesaurus, bezeichnet ein Online-Glossar für eine gemeinsame Terminologie zu Umwelt-Themen  

https://www.eionet.europa.eu/gemet/de/alphabetic/?letter=0 

Original-Text: "... a source of common and relevant terminology used under the ever-growing environmental agenda", Quelle: →https://www.eionet.europa.eu/gemet/de/about/ 

Vgl. →EEA_Umwelt, →Eionet, →GEMET, →UBA  

Gender

= englisch für: das Genus, das Geschlecht, sozial oder grammatikalisch. Gender Sprache ist neutral im Sinn vom Grundgesetz Art. 3. Sie benutzen fördert die Soziale_Verantwortung im Sinn von AGG § 17 in Betrieben und anderen Gemeinschaften  

GG Art. 3, →AGG § 17, →sozial 

Vorteile für das Anwenden von Gender-Sprache:

    • Mittel, um Schriftsätze zu anonymisieren
    • Trainiert die Fertigkeit, Empfänger*in/innen-orientiert zu texten oder zu programmieren 
    • Konzentriert das Formulieren oft auf das Geschehen oder Handeln statt auf Personen 
    • Hilft globale Ziele (→SDG05) zu erreichen
    • Hilft zum Selbstbewusstsein für →Global_Citizenship

Ein Grund mehr Vorteilen durch neutrale Sprache kann das biologisch-neuronale →Phänomen sein, dass Sprache das Denken und - via Emotionen - das Verhalten steuere (diverse Quellen n_n). Dass das so ist, bestätigen viele Quellen aus der jüngeren Neuronalen Forschung (Gehirnforschung; div. Q.**). 

**Exemplarisch
für Quellen: Antje Kießler: So beeinflusst Sprache unser Denken, www.quarks.de, Westdeutscher Rundfunk Köln (redaktionelle Verantwortung) 24.09.2018;
für Forschungen: "Vor einem Mathematiktest baten Forscher einige ... Studentinnen, ihr Geschlecht anzugeben.... Verglichen mit einer Kontrollgruppe, der Teilnehmer weder ihr Geschlecht noch Ihre Herkunft eintragen mussten, schnitten die mit der Eintragung des Geschlechts schlechter ab ..." Robert Caldini: Pre-Suasion, Campus Verlag 2017 Seite 157 

Bonmots

    • Aus Gedanken werden Worte, aus Worten  werden Taten (Talmud, div. Q. n_n) 
    • Am Anfang war das Wort (Joh. 1.1) 

Die Aussagen haben eine gewisse Logik für das Realisieren von Zielen und Plänen (Entstehung, Genesis), weil nicht in Worte gefasste Gedanken nicht kommunizierbar sind (vgl. →Ziel_Eigenschaften).

Wichtige Anmerkung: die Bonmots sind hier NUR als reine Literatur-Zitate zu verstehen. 

genetische Daten

sind

  • Personen-bezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person,
  • die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern
  • und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;

DSGVO Art. 4 Nr. 13

GenG

Abk.f. Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, bzw. Genossenschafts-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/geng/ 

Genossenschafts_Organe

sind natürliche Personen, die für eine Genossenschaft handeln, weil diese selbst es als juristische_Person physisch nicht kann; das sind

nach http://www.gesetze-im-internet.de/geng/index.html 

  • die General-Versammlung (oder Vertreter-Versammlung nach 43a), die
    • über Höhe, Beitrag, und Zweck des Gesellschafts-Fonds und über
    • die Regeln seiner Verwaltung (vgl.→Fonds-Prinzip)
    • durch Beschlüsse entscheidet (§ 48)
  • der Vorstand, der
    • gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 24), das heißt:
    • über die - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen notwendigen - (einzelnen Rechts-) Geschäfte und Verträge entscheidet, und
    • die Verwaltung (→Governance) insgesamt ausführt
  • der Aufsichtsrat (AR, falls nicht nach § 9 verzichtet, § 38), der
    • den Vorstand zu überwachen hat, das heißt:
    • beurteilt, ob - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen -die notwendigen Einrichtungen und Vorkehrungen (vgl. →Governance_System)
      • überhaupt und
      • in angemessener Weise getroffen sind und
      • wirksam (effektiv) und ggf. effizient funktionieren bzw. funktionsfähig sind

 

Vgl. →Organe

   

GenR

Abk.f. Genossenschaftsregister 

    •  

Vgl. →Handelsregister (HReg), →juristische_Person

geografisches_Risiko

siehe bitte Länderrisiko →Länder_Risiko

Gerichtsbarkeit

ist das Wesen, wer auf welche Weise etc.**1 die Rechtsprechung (Jurisdiktion) ausübt und ausüben darf; die Verfassung von Deutschland hat fünf Gerichtsbarkeiten**2: Die 

  1. Ordentliche     (BGH, auch Zivil-Gerichtsbarkeit genannt)
  2. Verwaltungs-  (BVerwG
  3. Finanz-           (BFH
  4. Arbeits- und    (BAG
  5. Sozial-  Gerichtsbarkeit (BSG

**1 vgl. →Sieben_W_Fragen

**2 Quelle: GG Art. 95.(1) 

Vgl. →Rechtsraum, →Aussagenlogik_der_Juristerei, →Gerichtsbarkeit, →Jurisdiktion

   

Gesamtbetrag_der_Einkünfte

ist die Summe der Einkünfte, vermindert um

  • den Altersentlastungsbetrag (EStG § 24a, nach Vollendung des 64. Lebensjahres UND nur für andere Einkünfte als aus nicht-selbständiger Arbeit und als aus bestimmten Vorsorge-Verträgen) 
     
  • den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (EStG § 24b

    und 

  • den Abzug nach EStG § 13 Absatz 3 (bei nicht so hohen Einkünften aus Land- und Forst-Wirtschaft)

Gesamtziel_im_Grundmodell_Finanzen_zum_Leben

ist es: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen, das heißt: 

  • in Kindheit, Jugend und Ausbildung zu nutzen, 
    • um Kompetenzen zu erwerben, die später Einnahmen zu führen 
  • als Erwachsene*r (in der Reife) 
    • diese Kompetenzen zu erweitern und zu erhalten sowie 
    • Einnahmen und Überschüsse zu erzielen, um finanzielle (Kapital-) Reserven zu bauen 
  • um in den letzten Jahren
    • davon zu leben und 
    • den Nachwuchs zu unterstützen**. 

 **Bonmot: Wir haben die Erde von unseren Kindern geliehen (Diverse Quellen n_n

GeschGehG

Abk.f. Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

http://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html

Geschlossener_Fonds

ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen**1, dessen Anteile deren Eigentümer*in (Anleger*in) NICHT zurückgeben oder kündigen kann, bevor der Fonds aufgelöst**2 wird 

Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/WA/GeschlossenerPublikumsfonds/Geschlossener_Publikumsfonds_node.html Stand 06.11.2021

**1 = Investmentvermögen (InvV, InvestmtV), siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (1) 

**2 Gründe für eine Auflösung können zum Beispiel**3 sein:

    • Ablauf der für den Fonds festgelegten Dauer
    • Beschluss durch dasjenige der dazu berechtigen →Organe
    • Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens 
    • Ein (Gerichts-) Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, erlangt Rechtskraft 
    • Die Verfügung eines Registergerichts erlangt Rechtskraft, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Mangel einer Satzung festgestellt worden ist 
    • Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

**3 siehe dazu bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__262.html 
vergleiche:
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__131.html in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html Absatz (2)
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__100.html 

vgl. →Fonds, →Offener_Fonds /→Offenes_InvestmtV, →Geschlossener_Fonds, →Fonds-Glossar

Geschäftsmodell

beschreibt die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu erzeugen und dabei Geld zu verdienen; es umfasst die drei Aspekte: (Kunden-/) →Nutzenmodell, →Wertschöpfungsmodell und →Ertragsmodell.** 

Dabei beschreiben das 

  • Geschäftsmodell die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu generieren und Geld zu verdienen**

und darin das 

Icon Pflanze in der Hand als Symbol für MaterialNutzenmodell die Ziel-Kundschaft mit ihren Bedürfnissen, sowie das Nutzen-Versprechen (Mehrwert) des Unternehmens  

 

    • →Wertschöpfungsmodell die Aktivitäten** mit Input und Output von Ressourcen wie 

Material (Verbrauch, einschließlich Energie und für Logistik) 

Icon mit Mann und Schlüssel als Symbol für Personal Mensch (Zeit, physische Kraft, Know-how) und 

Icon mit Fabrik-Gebäude als Symbol für Geräte Geräte (Verbrauch durch Abnutzung) 

 

Icon mit den Operanden der vier Grund-Rechenarten als Symbol für Handels-Bücher und Bericht  →Ertragsmodell die Abbildung von beidem in der Finanz-Kommunikation (Bücher, sonstige Aufzeichnungen und Berichte wie Finanzplan und Jahres-Abschluss) 

Die folgende Abbildung zeigt schematisch, wie die drei Dimensionen zu einander im Verhältnis stehen***: 

 

 

**Quellen: diverse, hier angelehnt an: Gassman, Sutter: Digitale Transformation im Unternehmen gestalten Hanser Verlag 2016 S. 16f.

***vgl. auch →betriebliche_Funktion oder/und →Stakeholder

Hinweise dazu im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

    

Geschäftsvorfall

ist ein Vorgang (rechtlich, wirtschaftlich), durch den ein Vermögen a. vermehrt (Gewinn), b. vermindert (Verlust) oder c. verändert (Zusammensetzung) wird 

Quelle: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html (→GoBD, BMF 28.11.2019) Rn 16 Abschnitt 1.9

Hinweise:

    • Die Abbildung von einem Geschäftsvorfall in der Buchführung ist: Der →Beleg
       
    • Mit "Vermögen" ist hier oben gemeint: Das Gesamt-Vermögen, das in einer →Bilanz abgebildet wird, es gilt →grundsätzlich:

Gesamt-Vermögen**1

= Bilanz-Summe der Aktiva = Bilanz-Summe der Passiva 

Aktiva

= Anlage-Vermögen (AV**2) + Umlauf-Vermögen (UV) [+ Ausnahmen]

Passiva

= Eigenkapital (EK) + Fremdkapital (FK) [+ Ausnahmen**3]

**1 siehe bitte 

**2 das →AV bezeichnet Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd (in der Regel mehr als ein Jahr) zu dienen 

**3 Beispiele: Rechnungsabgrenzungsposten in Aktiva oder in Passiva, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Aktiva, Sonderposten in Passiva 

Vgl. →Abschluss 

Gesellschafts_Organe

sind natürliche Personen, die für eine Gesellschaft handeln, weil sie es als juristische_Person physisch nicht kann; das sind bei

einer GmbH ( http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html)

    • die Gesellschafter-Versammlung (GesfterV) die
      • über Höhe, Beitrag, und Zweck des Gesellschafts-Fonds und über
      • die Regeln seiner Verwaltung (vgl. →Fonds-Prinzip)
      • durch Beschlüsse entscheidet (§ 48)
    • die Geschäftsführung (GF) die
      • die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 35), das heißt:
      • über die - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen notwendigen - (einzelnen Rechts-) Geschäfte und Verträge entscheidet, und
      • die Verwaltung (→Governance) insgesamt ausführt
    • der Aufsichtsrat (AR, falls im Gesellschafts-Vertrag bestimmt, § 52 iVm AktG § 111), der
      • die Geschäftsführung zu überwachen hat, das heißt:
      • beurteilt, ob - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen -die notwendigen Einrichtungen und Vorkehrungen (vgl. →Governance_System)
        • überhaupt und
        • in angemessener Weise getroffen sind und
        • wirksam (effektiv) und ggf. effizient funktionieren bzw. funktionsfähig sind

einer Aktiengesellschaft (AG, http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/index.html)

    • die Haupt-Versammlung (HV), die
      • über Höhe, Beitrag, und Zweck des Gesellschafts-Fonds und über
      • die Regeln seiner Verwaltung (vgl. →Fonds-Prinzip)
      • durch Beschlüsse entscheidet (§§ 118ff.)
    • der Vorstand, der
      • die Gesellschaft leitet (§ 76) sowie gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 78), das heißt:
      • über die - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen notwendigen - (einzelnen Rechts-) Geschäfte und Verträge entscheidet, und
      • die Verwaltung (→Governance) insgesamt ausführt
    • der Aufsichtsrat (§ 111), der
      • den Vorstand zu überwachen hat, das heißt:
      • beurteilt, ob - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen -die notwendigen Einrichtungen und Vorkehrungen (vgl. →Governance_System)
        • überhaupt und
        • in angemessener Weise getroffen sind und
        • wirksam (effektiv) und ggf. effizient funktionieren bzw. funktionsfähig sind

Hinweis: Eine GbR, OHG oder KG hat in diesem Sinn KEINE Organe, weil deren Gesellschafter*innen physisch handeln und Verträge schließen können.

Vgl. →Organe

   

Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende

meint auf dieser Website eine Gesellschaft, bei der NICHT ein*e Gesellschafter*in eine natürliche Person ist. 

Das ist insbesondere eine 

    • Kapitalgesellschaft (= AG, KGaA, GmbH; vgl. Überschrift zu HGB 3. Buch 2. Abschnitt) oder 
    • OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft bei der NICHT ein*e persönlich haftende*r Gesellschafter*in
      1. eine natürliche Person oder
      2. eine OHG, KG oder andere Personen-Gesellschaft 
        • mit einer natürlichen Person als persönlich haftende*r Gesellschafter*in ist oder
        • bei der sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt (HGB § 264a). 

[vgl. InsO § 15f.]

Das heißt: Eine "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" im Sinn von StaRUG § 1

Pendant: →reine_Personengesellschaft, vergleiche →StaRUG, →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, →Going_Concern

GesfterV

Abk.f. Gesellschafter-Versammlung 

vgl. →→Gesellschafts_Organe

GesV

Abk.f. Gesellschafts-Vertrag

Gewaltenteilung

ist die Lehre vom Staat, welche dessen Gewalt (beziehungsweise Funktion für eine Gesellschaft) in drei Haupt-Funktion (Teil-Gewalten) aufteilt, die voneinander unabhängig sind/ sein müssen, um Machtmissbrauch zu verhindern: die Gesetz... 

Versteht man den Begriff "Staat" als: rechtlicher Zustand, und zwar unabhängig vom Rechts-Raum, dann ist die EU auch ein Staat in diesem Sinn. 

Bonmots

Den rechtlichen Zustand (der Gesellschaft) eines Staates beschreibt seine Verfassung. 

Die Verfassung einer (Teil-) Gesellschaft in einem Verein beschreibt die Satzung; vergleiche: BGB § 25, zum Begriff auch: AktG § 23ff., GenG § 5ff.

"Die Lehre von der Gewaltenteilung im Staat entstand im 18. Jahrhundert und richtete sich gegen den Absolutismus [gegen alle Macht in einer Hand]...
Eine Trennung der staatlichen Gewalten wurde zuerst in England verwirklicht. 
Die Theorie der Gewaltenteilung wurde von Montesquieu in seinem Werk 'De l'Esprit de lois' (1748) formuliert...
Jean Jacques Rousseau betonte in seinem Werk 'Contrat social'  den Vorrang der Gesetzgebung vor den anderen Gewallten. 
Ihm folgten... die Verfassungen (Konstitutionen) vieler Staaten, insbesondere die Frankreichs, der USA und... das GG der Bundesrepublik." (Quelle. Model/ Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch, C.H. Beck Verlag München 2012 I.8) 

Vgl. →Rechtsstaat_Prinzip, →Gewaltenteilung, →Demokratie_Prinzip (Deutschland), →EU_Werte, →SDG16 (UN, Welt), →Organe  

Gewerbe

ist jede 1. erlaubte, 2. nicht sozial unwertige, 3. auf Gewinnerzielung gerichtete, 4. auf Dauer angesetzte und 5. selbständige Tätigkeit, 6. ausgenommen 6.1 Urproduktion, 6.2 freie Berufe und 6.3 bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens 

Quelle: →https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Gewerberecht (Verlag Herder GmbH, Freiburg, siehe Impressum ebenda), mit Verweis auf BVerwG 24.06.1976 – I C 56.74. 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten, →Urproduktion

Gewerbebetrieb_iSd_EStG

ist eine Betätigung, die

  • selbständig und nachhaltig ist, und
  • die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen (ggf. = Neben-Zweck), und die
  • sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt,
  • und zwar immer dann, wenn sie
    • Keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft,
    • Keine Ausübung eines freien Berufs
      und
    • Keine andere selbständige Arbeit ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html Absatz (2)

mehr dazu: →https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/inhalt.html

Der Fach-/ Begriff ist notwendig, um zu bestimmen: Welche Art Einkünfte hat ein*e Steuer-Pflichtige natürliche_Person** mit Gewinnen und/oder Einnahmen-Überschüssen aus einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit?   

**Für eine juristische_Person sind in der Regel nach KStG § (2) ALLE Einkünfte als solche aus Gewerbe-Betrieb zu behandeln. 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten 

Gewinn-Einkunftsarten

sind Einkünfte aus Tätigkeiten 

1. in der Land-/Forstwirtschaft nach EStG §§ 13ff. 
2. im Gewerbe nach EStG § 15ff. und/oder 
3. in Selbständiger Arbeit nach EStG § 18 

Gängige Abkürzungen beziehungsweise Kurz-Bezeichnungen im Kontext der Einkommen-Steuer sind: 

LuF     Gewerbe     Freiberuflich 

vgl. bitte →Einkünfte

und die Gliederung auf →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html 

Pendant: Überschuss-Einkunftsarten

Gewinn-Schuldverschreibung

ist eine solche**, in denen die Rechte der Gläubiger*innen (→Kreditor*in) mit Gewinn-Anteilen von Aktionär*innen in Verbindung gebracht werden

Quelle: →AktG § 221.(1)

**Urkunde, in welcher dem*der Inhaber*in eine bestimmte (Geld-) Leistung des*der Ausstellers*in versprochen ist (BGB § 793

Vgl. →Anleihe, →Schuldverschreibung, →Gewinn-Schuldverschreibung, →Wandel-Schuldverschreibung, →konvertibel, →Kreditor*in 

Gewinn_Ermittlung_im_EStG

unterscheidet für die Gewinn-Einkunftsarten**1 nach Steuerpflichtigen, die 

  1. verpflichtet sind, Abschlüsse zu machen, und die 
  2. NICHT dazu verpflichtet sind. 
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html  

Was DER Gewinn (iSd EStG) ist, das legen im EStG die §§ 4 bis 7k und 13a fest. 

Der Unterscheidung**3 entsprechend wird zur Berechnung für die ESt der Gewinn 

  1. bei  Kaufleuten, die nach HGB § 242 verpflichtet sind Abschlüsse zu machen, zunächst**2 aus dem Abschluss/ der Bilanz abgeleitet [EStG § 5.(1)], und 
  2. bei den anderen aus der so genannten Einnahme-Überschuss-Rechnung [EÜR, EStG § 4.(3)]. 

Zur Bewertung gelten weiterhin entsprechend 

  1. für Kaufleute, die nach HGB § 242 verpflichtet sind Abschlüsse zu machen, zunächst**2 die Vorschriften zur Bewertung_im_Abschluss gemäß HGB §§ 252ff., und 
  2. für die anderen, direkt die Vorschriften von EStG §§ 6ff.

**1 gemeint sind: →Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit 

**2 Abbildungen dazu siehe bitte →Wie das mit den Steuern ist/ Position 3: Solopreneur, Business Owner, Investor 

**3 Für die Steuern (ESt, KöSt, GewSt) gelten, wie auch immer, die EStG §§ 6ff. VORRANGIG vor HGB §§ 252ff. Das heißt ggf.: erst sind der Abschluss nach HGB auf und fest zu stellen, und dann in der Steuer-Erklärung Angaben für Anpassungen zu machen.
Anpassungen mit Auswirkungen auf die Steuern können sich ergeben aus Unterschieden zwischen HGB und EStG für  

  1. den Ansatz_im_Abschluss UND
  2. die Bewertung_im_Abschluss. 

Das ist der Grund, warum

    

GewO

Abk.f. Gewerbe-Ordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html

vgl. →HwO, →GewO, →DIHK 

GewSt

Abk.f. Gewerbe-Steuer 

GewStG

Abk.f. Gewerbe-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/index.html

GewStH

Abk.f. Gewerbe-Steuer-Handbuch 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

GewStR

Abk.f. Gewerbe-Steuer-Richtlinie/n 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

GF

Abk.f. Geschäfts-Führung 

vgl. →Gesellschafts_Organe

GG

Abk.f. Grundgesetz (= Verfassung der Bundes-Republik-Deutschland) 

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

gGmbH

Abk.f. gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine GmbH, ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der AO verfolgt 

zur Abk. siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4.html Satz 2 

zur Gemeinnützigkeit siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG001001301 
und →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html 

GgWP

Abk.f. Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis im Sinn von MRVO Begründung zu § 11.(2) 

Vgl. →MRVO; DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP)“, Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. Bonn →https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/ 

GHG

Abk.f. Greenhouse Gas, entlisch für: Treibhausgas (→THG

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC  

GHGP

Abk.f. Greenhouse Gas Protocol, stellt Accounting Standards und Hilfsmittel zum Messen und Management von THG_Emissionen zur Verfügung und ist ein Kooperation des World Resources Institute (WRI), US-Washington, und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), CH-Genf 

https://ghgprotocol.org/standards 

GHGP_Corp_S

Abk.f. The Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard bzw. A Corporate Accounting and Reporting Standard World Resources Institute (WRI) and WBCSD, Genf und Washingon 2004

https://ghgprotocol.org/standards 

GHGP_Scopes

sind 3 Kategorien für betriebliche THG Emissionen nach GHGP Standard:  

  1. direkte durch den Betrieb selbst (Anlagen) 
  2. indirekte mit Kauf von Energie (Strom etc.) 
  3. indirekte aus der Wertschöpfungskette (Zuliefernde, Kundschaft) 

Hinweise: 

Vgl. →GHG; →THG_Emissionen; →THG_Quelle; →GHGP, →GHGP_Corp_S, →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, →THG Glossar

Das Scope-Konzept (nach direkter und indirekter THG_Emission bei laufenden Anlagen oder Maschinen) wurde dort entwickelt, um eine vergleichbare THG_Bilanz für die verschiedenen Arten von Organsationen, Unternehmens-Zielen und Klima-Politikien zu haben.    

Zu Scope_1: Gemeint sind 

    • direkte Emissionen in der Regel aus der Verbrennung von Brennstoffen oder aus Leckagen sowie
    • der Betrieb einer wirtschaftlichen Einheit bzw. ihrer entsprechenden technischen Anlagen und Maschinen, vgl. HGB § 266.(2).A.II.2, z.B. Heizanlagen, Transport-Geräte, Leitungen.  

Zu den indirekten Emissionen: 

Zu Scope_2 zählen neben Strom auch Fernwärme, Fernkälte und Dampf.  

Zu Scope_3: Beispiele zur Wertschöpfungskette sind: 

    • vorgelagert [vgl. HGB § 275.(2)]: Einkauf von Material (Waren, Dienstleistungen), Berufsverkehr vom Personal, gekaufte Anlage-Güter (abzuschreibende Investitionen), sonstiger betrieblicher Aufwand zum Beispiel aus Geschäftsreisen, Leasing, Abfallaufkommen, Beschaffungs-/Versand-Kosten 
    • UND nachgelagert: Franchise-Betriebe, Leasing, Fracht-/Transport 

Definitionen siehe GHGP_Corp_S Glossary Seite 101 

Abbildungen für einen Überblick siehe: 

Wortbedeutung: englisch scope = Umfang, Geltungs- oder Regelungs-Bereich, Handlungs-/ oder Entscheidungs-/ Rahmen oder Spielraum 

Beispiel in der Wertschöpfungs-Kette von Kauf und Verkauf von Strom (GHGP_Corp_S Seite 29): 

    1. Der*die Strom-Hersteller*in hat Scope_1_Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen 

    2. Der*die Strom-Händler*in hat
      1. vorgelagert Scope_3_Emissionen aus dem eingekauften Strom und 
      2. nachgelagert Scope_3_Emissionen aus dem verkauften Strom (soweit NICHT an eine*n End-Verbraucher*in verkauft) 
         
    3. Der*die Strom-Liefernde hat Scope_2_Emissionen aus dem Verbrauch von eingekauften Strom für den Betrieb des Übetragungs- und Verteilungs-Netzes 
       
    4. Der*die End-Verbraucher*in hat Scope_2_Emissionen aus dem Verbrauch von eingekauftem Strom 

Gigatonne

ist = 1 Milliarde Tonnen = 1 • 10^9 t 

Vgl. →Kilotonne, →Megatonne, →Gigatonne (10^3 t, 10^6 t, 10^9 t) 

Zur Schreibweise vgl. →Zahlnamen

Gigatonne_CO2

ist eine Masse aus Kohlenstoff- (C) und Sauerstoff- (O) Atomen mit einem Volumen (ohne Hohlräume) von rund 

  • 187 Tausend Fußballfeldern, die in der Höhe des die in Höhe des Empire State Building (ESB, 381m) zugebaut sind 
  • dem 2,49-fachen der in Höhe des ESB zugebauten Fläche des Bodensees  
  • 18% der in Höhe des ESB zugebauten Fläche vom Regierungsbezirk Oberfranken 

Herleitung siehe bitte Anhänge zu →Treibhausgas Volumen 

Giro

ist eine historische Bezeichnung für die Eigenschaften von Zahlungsmitteln: a. im Umlauf zu sein (vor allem so genanntes Buchgeld/ Giralgeld**1) und b. das Recht auf Auszahlung (nur) in einer besonderen Form, Indossament genannt, übertragen werden kann**2

Wortherkunft: Aus italienisch Giro = Kreis, Rundfahrt und griechisch gyros = rund**1,2

Quellen:
**1 https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/startseite/glossar/723820/glossar?firstLetter=B&contentId=648416#anchor-648416 
**2 Brockhaus Enzyklopädie Mannheim Band 10 1989

vgl. →Giro, →Geld 

GIZ

Abk.f. Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn und Eschborn 

https://kompass.wirtschaft-entwicklung.de/impressum 

vgl. →AWE, →GIZ, →BMZ, →LkSG 

GKo

Abk.f. Gemein-Kosten 

vgl. →material/kalkulation.html

GKV

Abk.f. Gesamtkosten-Verfahren zur Gliederung der GuV vgl. HGB § 275.(2)

Das Prinzip der Gliederung ist: nach Kosten-Arten (Material, Personal, Abschreibungen, Sonstige). 

International bezeichnet als 

Pendant: UKV

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

Global_Citizenship

englisch für: Welt-Bürger*innen/-tum, bezeichnet das Sich-Bewusstsein dessen, dass eine globale Dimension in unseren tagtäglichen Wahrnehmungen und Entscheidungen**1 bedeutsam ist für: Uns selbst und unsere Gemeinschaft/en**2    

**1 "als wollende und verantwortlich handelnde Subjekte" (Selbst-Wahrnehmung) 

**2 Clique, Dorf, Stadt, Kommune, Staat vgl. →Umsatz Revenue (Fremd-Wahrnehmung) 

Der*Die Welt-Bürger*in hat immer zwei Perspektiven: Bewusstsein für die 

    • Staatsbürgerschaft: Als rechtlicher Status, mit dem Bewusstsein für soziale Rechte und Anspruch (Rechtsträger*in, Selbst-Bestimmung)
      UND
    • Zugehörigkeit zu einem Kollektiv (Gemeinschaft**2): Als gewolltes und erlebtes soziales Anteilnehmen (Partizipation) und politisches Teilhaben (Verantwortung, Sorgfalt). 

Beispiel für das Bewusstsein von einer globalen Dimension auf :

    • Bewusstsein, dass mit Hilfe der digitalen Netze Kommunikation global wird  
    • Verantwortung für eine bürgerliche Selbstvergewisserung zu jeder Kommunikation 
    • Bewusstsein für die Motive und Absichten der kommunizierenden Personen 

Quelle: →https://www.unesco.de/bildung/hochwertige-bildung/global-citizenship-education/global-citizenship-perspektiven-einer 

Der Grad des Global_Citizenship wird gemessen mit dem Indikator

http://sdg-indikatoren.de/4-7-1/ zu →SDG04  Bildung  

http://sdg-indikatoren.de/12-8-1/ zu →SDG12 Konsum und Produktion sowie 

http://sdg-indikatoren.de/13-3-1/ zu →SDG13 Klima  

"Umfang, in dem

      1. Bildung zur Weltbürgerschaft (Global Citizenship Education)
        und
      2. Bildung für nachhaltige Entwicklung

in

      1. (nationale) Bildung /-Politik,
      2. Lehrpläne
      3. Ausbildung von Lehrkräften und
      4. Leistungs-Bewertung der (lebenslang) Lernenden

integriert sind"

Vgl. →UN, →UNESCO, →Global_Citizenship, →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →VN_Leitprinzipien, →Global_Citizenship (zu **1 und **2), →EU_Ziele, →Rechtsträger*in, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Weltbuerger*in_Glossar 

Global_Player

bezeichnet ein Unternehmen, das sehr groß** (ausgewachsen) ist, und in einer Matrix aus internen und externen Faktoren, intern eher Stärken (durch Größe) und extern eher mit Risiken zu tun hat

Position und Strategien siehe: →Strategische Positionen einer Unternehmung: Cash_Cattle (Global_Player), Quelle ebenda 

** zur Größe siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

vgl. →Global Player, →Local_Hero*ine, →Question_Mark, →Star, →Global_Player (Cash_Cattle), externe Faktoren →C+R, →interne Faktoren →S+W

 

Glossare

bezeichnen Wörter-Verzeichnisse; Wortherkunft aus lateinisch glossarium (Quelle: →Duden_HW

Hinweise auf Teil-Verzeichnisse hier und auf Websites mit amtlichen Verzeichnissen, oder solchen von unabhängigen Institutionen (jeweils (Reihenfolge nach →GuV_Index): 

Teil-Verzeichnisse hier: 

Amtliche Verzeichnisse und solche von unabhängigen Institutionen: 

Zu den Themen Umwelt und Klima (100): 

Zu Bildung, Forschung und Kompetenz (502

Zum Thema →Digitale_Kompetenz (502):

Zu Sozial-Versicherungen (505): 

Gesetzliche Renten-Versicherung (→RV): 

Zu den Themen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (650): 

Zum Finanz-Wissen (700): 

Zu den Themen Daten-/Verarbeitung, →IT, Daten-Schutz, Daten- und Cyber-Sicherheit (940): 

     

Gläubiger*in

ist eine Person, gegenüber welcher eine Verbindlichkeit entstanden ist, und die an die Fähigkeit und Bereitschaft glaubt (vertraut), dass die andere Partei ihre Verbindlichkeiten nach den Vereinbarungen begleicht

Hinweise siehe bitte →Kreditor*in

GmbH

Abk.f. Gesellschaft mit beschränkter Haftung 

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html

vgl. →Gesellschafts_Organe

GmbHG

Abk.f. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html

GmbH_gebV

Abk.f. Gesellschaft mit beschränkter Haftung [und] mit gebundenem Vermögen, ist die Idee einer Rechtsform, in der Gewinn (Vermögens-Zuwachs) nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen gebunden wird, um langfristige Kontinuität zu erhalten.  

vgl. →https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/ 

GoA

Abk.f. Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. "vom →IDW festgestellte deutsche" GoA zum Beispiel in →IDW_PS_KMU_1 Tz.3

GoB

Abk.f. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 

internationales Pendant: Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) 

GoB Glossar

Hinweise:

Sprachlich unterscheidet man 

      • ordnungsmäßige Dinge, das meint: solche, die einer, zwar noch unbestimmten (nicht genau bezeichneten), aber doch allgemein anerkannten Ordnung folgen  
        und 

      • Ordnungs-gemäße Dinge, also solche, die einer näher bezeichneten Ordnung folgen, etwa einem Rahmenwerk oder einer Vorschrift für eine bestimmte geographische Regionen 
         

Fun_Fact: GoB ist zwar ein Rechtsbegriff, aber einer, der nicht in einem Gesetz bestimmt ist ("unbestimmter Rechtsbegriff"), mehr dazu siehe: https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html Ziffer 1.10 Randnummer 17 

GoB Glossar

GoBD

Abk.f. Grundsätze ordnungsmäßiger Bücher und zum Daten-Zugriff bzw. "Grundsätze zur ordnungsmäßigen

  • Führung und Aufbewahrung von Büchern,
  • Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie
  • zum Datenzugriff

https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html (BMF-Schreiben vom 28.11.2019 - IV A 4 - 0316/19/10003:001 -, BStBl I S. 1269)  

GoB Glossar

Going_Concern

= englisch für: die Unternehmens-Fortführung (Fortgang, durch Vernunft geführt), meint die Verantwortung: Bei** der Aufstellung von einem →Abschluss, die Fähigkeit des Unternehmens einzuschätzen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen (IAS 1.25). 

Wortlaut in HGB § 252.(1).Nr2: "Fortführung der Unternehmenstätigkeit"

Wortwahl in EStG § 6.(1).Nr1.S3 zweiter Halbsatz: Fortführung des Betriebs 

** eigentlich müsste man sagen: Zu Beginn der Aufstellung, weil 

1. ein wichtiger Grundsatz für die →Bewertung_im_Abschluss die Frage ist: Mit welchen Methoden sind die Werte für alle Vermögensgegenstände und Schulden zu berechnen?   

- Fall A: Wenn man die Fortführung (uneingeschränkt) bejaht,

dann

hat zum Beispiel die Bewertung für das Anlage-Vermögen zu erfolgen mit: Anschaffungs- oder Herstellungs-Kosten vermindert um Abschreibungen (vgl. HGB § 253). - 

Und weil  

2. man für das Einschätzen mit →Sorgfalt eigentlich (und in den meisten Fällen tatsächlich)

      • einen Finanz-Plan für mindestens ein kommendes Jahr benötigt, und zwar 
      • ab dem Zeitpunkt der →Aufstellung 
      • und nicht bloß ab dem Zeitpunkt des Abschluss-Stichtages 

[vgl. →Wie mache ich eine Fortführungsprognose]

Weitere Hinweise: 

Fall B: Wenn von den Verantwortlichen einem*einer beim Einschätzen der Fähigkeit, den Betrieb fortzuführen, schon wesentliche Unsicherheiten bekannt sind, die erhebliche Zweifel daran aufwerfen oder aufwerfen können,

dann

        • erfolgt die Bewertung wie im Fall A und
        • diese Unsicherheiten sind im Abschluss anzugeben [IAS 1.(24) vorletzter Satz]. 

Fall C: Keine Fortführung ist in naher Zukunft absehbar, weil
[vgl. IAS 1.25] - aus Sicht der Verantwortlichen - es  

      1. beabsichtigt ist, das Unternehmen aufzulösen oder das Geschäft einzustellen ["tatsächliche" Gegebenheiten im Sinn von HGB § 252.(1).Nr2], 

        oder weil es 

      2. keine andere realistische Alternative gibt, als so zu handeln
        [etwa, weil das Unternehmen in dem kommenden Jahr seine Schulden nicht mehr begleichen kann; "rechtliche" Gegebenheiten im Sinn von HGB § 252.(1).Nr2,
        zum Beispiel: Pflicht nach InsO § 15a]; 

dann muss 

        • jede Bewertung erfolgen mit
          1. dem voraussichtlichen Geld-Wert erfolgen, der mit einem Vermögensgegenstand (Gegenstand der Bewertung) voraussichtlich noch realisiert werden kann, oder 
          2. mit Abschreibungen, welche die Dauer der Nutzung mit positiven Erträgen abbildet bis die Fortführung endet, 
              
            und müssen  

        • im Abschluss angegeben werden [IAS 1.25 letzter Satz; HGB § 264.(2).S2 bzw.  HGB § 264.(2).S4]:

          1. Die Tatsache, dass der Abschluss NICHT auf der Grundlage der Annahme der Unternehmens-Fortführung aufgestellt ist  
          2. Die Grundlagen, auf denen der Abschluss basiert
            (beziehungsweise, auf denen der voraussichtliche Geld-Wert basiert,
            zum Beispiel: ein konkretes Angebot oder realistische Quellen für einen Verkehrs- oder Markt-Wert)
            und 
          3. Der Grund, warum von einer Fortführung des Unternehmens nicht ausgegangen wird oder werden kann. 

Bonmot: Nachhaltig ist Going Concern (vgl. →Zauberwort Nachhaltigkeit #bonmot-zur-bilanz)

Vgl. →Going Concern, →StaRUG, →Abschluss, →Ethik Glossar, →Nachhaltigkeit

 

Goldene_Regeln

sind, zum Teil seit Jahrhunderten, allgemein anerkannte Regeln, sich dem Thema Finanzen zu nähern und damit umzugehen

vgl. →Liquiditäts_Politik, siehe →Wie das mit den Finanzen ist

Link 4 2 Copy: https://www.accountant-balk.com/material/wie-das-mit-den-finanzen-ist.html#ps-goldene-regeln-zum-umgang-mit-finanzen 

 

Good_Governance

bezeichnet gute Unternehmens-/ Führung zum Wohle von Gemeinschaften**1, die Entscheiden**1 und Tun der Handelden erkennbar wird, durch das Anwenden von Grundsätzen**2 und Verfahren**3, die Gesetze**3 und allgemein anerkannte Standards hergeben

**1 vgl. →Corporate_Governance_Judgement

**2 vgl. →Corporate_Governance, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

**3 vgl. zum Beispiel EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) Artikel 2 Nummer 17 →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019R2088:

      • "Artikel 2 Begriffsbestimmungen - 17.| 'nachhaltige Investition' (...)  vorausgesetzt, dass (...) die Unternehmen (...) Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei
        • soliden Management-Strukturen,
        • den Beziehungen zu den Arbeitnehmenden,
        • der Vergütung von Mitarbeitenden [vgl. →Beschäftigte] sowie
        • dem Einhalten der Steuer-Vorschriften;"
           
      • "Article 2 Definitions - (17)|  'sustainable investment' (...) provided that (...) the (...)  companies follow good governance practices, in particular with respect to
        • sound management structures,
        • employee relations,
        • remuneration of staff and
        • tax compliance;"

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard, →Ethik Glossar (929) 

GOV

Abk.f. Governance, Angabe-Pflicht nach ESRS 1 Rn 12.a über

  • Verfahren, Kontrollen und Vorgänge (processes, controls and procedures)
  • zur Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung (monitor, manage and oversee)

iVm ESRS_2 Kapitel 2

Vgl. →ESRS, →GOV, →SBM, →IRO, →MT, →DR_, →AR_, →Governance, →MDR_P

Governance

ist allgemein Regentschaft (Führung und Überwachung), bezeichnet meist Unternehmensführung**1 und umfasst alle Einrichtungen, um methodisch gutes Wirtschaften zu erreichen 

Der*Die Gouverner*in hat zu allererst zwei Aufgaben:

    1. Das, in einem Fonds gesammelte Vermögen (Assets, Ressourcen) der von ihm*ihr gewählten Gemeinschaft (Verein, PersG, KapG, Genossenschaft, Kommune, Staat) zu verwalten,
      UND  
    2. darüber Rechenschaft abzulegen.

**1 wird so übersetzt zum Beispiel in der Quelle: EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) Artikel 2 Nummer 17:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32019R2088:

      • "Artikel 2 Begriffsbestimmungen - 17.| 'nachhaltige Investition' (...)  vorausgesetzt, dass (...) die Unternehmen (...) Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden" 
        versus
      • "Article 2 Definitions - (17)|  'sustainable investment' (...) provided that (...) the (...)  companies follow good governance practices"

Zur Wort-Herkunft:

    • Der Begriff
      • entspricht dem englischen Governor, und dem französichen Gouverneur = der*die Regierende/n
      • entstammt dem altgriechischen Kybernator = der Steuermann;
      • Der Wort-Stamm ist auch Wissenschaft und Technik bekannt als Kybernetik = Steuerungs-Mechanik.


Zur Rechenschaft vgl. 

Als →betriebliche_Funktion 

    1. versorgt Governance zum Ziel alle anderen betrieblichen Funktionen mit Wissen und Kompetenzen zu:
      • operations
      • financials
      • compliance  und
      • ethics   

    2. hat Governance ggf. eigene Funktionen (Stellen) für Aufgaben wie:
      • Aufsicht (910)
      • Geschäfts-Führung (920) 
        einschließlich
      • Kommunikation  
      • Buchführung und Controlling   (930)
      • IT /EDV (940) 
      • Risiko Management (950, →RMS)
      • Compliance (960, →CMS)

      • Internes Kontroll-Sytem (→IKS)
      • Revision /Audit (980, →IRS_de

Vgl. →Governance_System, wg. der Zahlen (...) siehe bitte →Material bzw. →GuV und GuV-Index, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991) 

Governance_System

bezeichnet eine Gesamtheit von Einrichtungen zur Steuerung und Überwachung von Unternehmen, deren Elemente für den Überblick in bestimmte Komponenten nach allgemein anerkannten Standards eingeteilt sind 

Nach Standards sind Teil von einem, oder selbst ein Governance System:

  • Risiko-Management System (RMS, GuV_Index hier = 950) 
  • Compliance Management System (CMS, GuV_Index hier = 960) 
  • Internes Kontrollsystem (IKS, GuV_Index hier = 970) #
  • Internes Revisionssystem (IRS_de, GuV_Index hier = 980) und 

die sich in der Regel an das →COSO Rahmenwerk anlehnen [IDW PS 981.5]. 

Im 21 Jahrhundert kommt der Begriff Governance System auch in Gesetze, wonach dazu - neben RMS/950 und IKS/970 oben - auch gehört: Das

Für die Sorgfalt-Pflicht zu einem RMS und IKS vgl. →FISG.

Vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

GPT

Abk.f. Generative Pre-trained Transformer - ein (etwas) erzeugender und vorher, (mit vielfältigen Programm-Routinen) trainierter (maschineller) Umwandler (Software-Programm)

Quelle für die Abkürzung: https://www.heise.de/news/KI-Sprachmodell-Meta-schickt-den-naechsten-GPT-3-Herausforderer-ins-Rennen-7072968.html 03.05.2022

Hinweis: Zu dem Ergebnis (das Umgewandelte) in der Regel ist nicht bekannt, a. aufgrund welchen (Daten-) Quellen und b. wie/auf welche Weise (die Umwandlung) es zustande gekommen ist (Quellen: FAZ diverse Artikel n_n Januar 2023)

Vgl. →FuE Glossar (200), →GPT, →ChatGPT, →KI 

GrEStG

Abk.f. Grund-Erwerb-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/index.html

GRI

Abk.f. Global Reporting Initiative, Amsterdam; ist eine internationale Organisation für Standards zu einem Nachhaltigkeit-Bericht  

https://www.globalreporting.org/ 

Unter anderem stellt GRI Material für die Anwendung ihrer Standards und Integration der →SDG zur Verfügung. 

Grundfreibetrag

ist der Betrag für das Zu versteuernde Einkommen**, bis zu dem die Einkommen-Steuer = Null ist 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html Absatz (1) Satz 2 Nr. 1 

**siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (5) Satz 1 

Grundlagenforschung

ist eine ♦ experimentelle oder theoretische Tätigkeit, die - in erster Linie - dient dem Erwerb ♦ neuen Wissens über die ♦ grundlegenden Ursachen von Phänomenen und beobachtbaren Fakten, ♦ ohne dabei eine besondere Anwendung oder Verwendung im Blick zu haben

Quelle: →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../248590 FoZulG RegE BT Drucks. 17/10940 Seite 13 Anlage zu § 2 Absatz 1

bzw. ist eine ♦ experimentelle oder theoretische Arbeit, die - primär - dient der Erlangung ♦ neuen Wissens über die ♦ grundlegenden Ursachen von Phänomenen und beobachtbaren Fakten dient, ♦ ohne dabei eine bestimmte Anwendung oder Nutzung im Blick zu haben

Quelle: →https://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/Frascati_Manual_2015_de.pdf Seite 47

bzw. ist eine ♦ experimentelle oder theoretische Arbeit, die - in erster Linie - dient dem Erwerb ♦ neuen Grundlagen-Wissens ♦ ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungs-Möglichkeiten 

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Forschungszulagen/2021-11-11-gewaehrung-von-forschungszulage-nach-dem-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-forschung-und-entwicklung.html (Tz. 30) 

Vgl. →FuE Glossar (200) 

Grundmodell_Finanzen_zum_Leben

bezeichnet ein vereinfachtes Modell mit drei Phasen (Wachstum, Reife, Finale) für den typisierten Verlauf von Finanzen zu einem Menschen-Leben in einer friedlichen demokratischen Wirtschafts-Ordnung: der Mensch 

  • lebt in der Jugend- und Ausbildungs-Phase von dem Sozial-Vermögen 
  • erarbeitet und pflegt Sozial-Vermögen in der Senioren- bzw. Reife-Phase und 
  • ist in der Renten- bzw. Final-Phase in der Lage, davon zu leben.

Woraus das Sozial-Vermögen genau besteht**, kann hier offen bleiben. Das Grund-Modell wird hier nur benutzt, um zu erörtern, wie sowohl jede*r Einzelne als auch jede Gruppe seine/ihre Finanzen mit Accounting Wissen steuern kann. 

In diesem Grund-Modell sei das Gesamt-Ziel: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen, das heißt: 

  • In der Ausbildung:
    • Kompetenzen zu erwerben, um später Einnahmen zu haben
  • In der Reife:
    • diese Kompetenzen zu erweitern und zu erhalten um 
    • Einnahmen und Überschüsse zu erzielen, um finanzielle (Kapital-) Reserven zu bauen 
  • um in den letzten Jahren
    • davon zu leben und 
    • den Nachwuchs zu unterstützen. 

______________

**vgl. zum Sozial-Vermögen zum Beispiel die Begriffe 
Asset
Six_Capitals
Sustainable Development Goals (SDG)
sozial
oder die →fiktive Staats-Bilanz bei dem Thema: Wie das mit den Steuern ist (die illustrieren soll, was mit Steuern finanziert wird [oder werden kann])   

Das Grundmodell wird hier verwendet, um jungen Leuten zu erläutern 

Wie das mit den Finanzen ist - dort sind auch anerkannte Quellen angegeben, aus deren Publikationen das Modell hier in Zahlen abgeleitet ist -  
Wie das mit dem Kapital (Reserven) ist und , 
Wie das mit den Steuern ist - dort werden die vier typischen Positionen im Verlauf eines Lebens (so genannte Steuerliche_Positions_Matrix) aus dem Grundmodelll abgeleitet, und für drei davon die, für junge Leute wichtigsten Aspekte erörtert, vgl. →steuerliche_Positions-Matrix

   

grundsätzlich

Bedeutung: etwas gilt im Grundsatz UND Ausnahmen sind möglich; wichtig für das Auslegen und Anwenden von Gesetzen und Standards 

GuV

Abk.f. Gewinn- und Verlustrechnung, gibt ein Bild über Zeit-Raum bezogene Interaktionen (Geschäfte) mit Kategorien (Konten-Gruppen) nach Kosten-Arten, Kosten-Stellen oder Stakeholdern  

 

Abbildung 1: Kategorien (Konten-Gruppen) in der GuV nach →KoArt und →Stakeholder

 

Abbildung 2: Screenshot von http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html Absatz (2) nach dem →GKV mit Kosten-Arten (→KoArt)

Die GuV ist gesetzlich ein Teil vom (Jahres-) →Abschluss

Hinweise dazu im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

Englisch: 

Gliederung, allgemein (Kaufleute): →HGB § 275 

Vgl. →HGB § 242.(1), →Abschluss, →Bilanz, →GuV (Glossar), →GuV_Index, →GuV (Material), →Anhang_iSd_HGB, →Englisch_Deutsch, →GoB Glossar (930), →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen (931) 

 

  

GuV_Index

bezeichnet hier die Kombination von einer Zahl und einem Bezeichner, um eOrdner oder Dateien zu den Posten der GuV in deren üblichen Reihenfolge** elektronisch als Liste sortieren zu können:  

Zur betrieblichen Tätigkeit: 

100_Umsatz_Revenue

200_F+E_R+D (inkl. andere aktivierte Eigenleistungen)

300_Produktion_Manufacturing (Bestandsveränderung)  

400_Material_Einkauf_Purchasing

500_Personal

600_Invest

Zur Finanzierungs-Tätigkeit mit Fremdkapital

700_Finanzen_Finance

Zu (Ertrag-) Steuern: 

800_Steuern_Tax

Zur Finanzierungs-Tätigkeit mit Eigenkapital

900_Eigentum_Chance_Risiko_Ownership_Opportunity_Risk

** Reihenfolge der Posten in der GKV siehe:

Vgl. →GuV (Glossar), →GuV und GuV-Index (Material), →GuV_Index, →Englisch_Deutsch  

GWB

Abk.f. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 

http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ 

  Begründung siehe bitte →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../135432 

Verwandte Themen: →GWB, →DMA, →DSA 

 

   

GWG

Abk.f. Geldwäschegesetz: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/index.html 

GWP

Abk.f. Global Warming Potential, bezeichnet das CO2_Äquialent: eine Grad-Zahl für die Auswirkung einer Mengeneinheit eines THGes, über einen bestimmten Zeitraum, im Vergleich zu CO2, auf die Erd-Erwärmung (→CO2_eq

gwWG

Abk.f. gering-wertiges Wirtschafts-Gut im Sinn von EStG § 6.(2a), das heißt ein solches mit einem Wert 

  • von >250 bis 1.000 Euro, für das mit anderen gwWG ein Sammelposten gebildet werden kann (ebenda Satz 1) oder 
  • bis 250 Euro, das im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden kann (Satz 4). 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html Absatz (2a) 

Günstigerprüfung

ist eine Prüfung, die das Finanzamt auf Antrag darauf hin durchführt, ob bei Einkünften aus Kapitalvermögen die tarifliche Steuer oder die Kapitalertrag-/ Abgeltungssteuer günstiger ist 

siehe →Kapitalertragsteuer und →Abgeltungssteuer

H

Handelsgewerbe

Ein Handels-Gewerbe ist ein 

  • Gewerbe-Betrieb 
  • Unternehmen und 
  • Geschäfts-Betrieb, der 
    • nach Art oder Umfang 
    • in kaufmännischer Weise** eingerichtet ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html Absatz (2)

** "in kaufmännischer Weise" meint, für etwas (mit Angemessenheit)  organisatorische Vorkehrungen zu treffen, das die fünf Bücher des HGB umreißen, nämlich für 

    1. Sich selbst (den Handels-Stand, die Kaufleute)
    2. Sich als Gruppe (Handels-Gesellschaften)
    3. Handels-/ Bücher 
    4. Handels-Geschäfte und
    5. Speziell den See-Handel

und zwar mit Blick auf →Verantwortung und →Sorgfalt

Vergleiche →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten

Handelsregister

ist das Register, in das eine juristische Person eigenständig Träger*in und/oder Erwerber*in von Rechten und Pflichten erst dann wird, wenn sie dort eingetragen ist; weil sie dann nur noch beschränkt haftet, muss das jede*r einsehen können; außerdem werden dort Handelsgesellschaften (OHG, KG) ohne eigene Rechtsträgerschaft eingetragen  

Für den Check zu einer juristische_Person in

** dort unter Erweiterte Suche unterscheidet die Registerart: 

      • HRA - Handelsregister Abteilung A für Handels-Gesellschaften [Gewerbe] ohne eigene Rechtsträgerschaft (OHG, KG) 
      • HRB - Abteilung B für solche mit eigener Rechtsträgerschaft [AG, GmbH; steuerlich →grundsätzlich Gewerbe →KStG § 8.(2)
      • GnR - Genossenschaftsregister 
      • PR - Partnerschaftsregister (Freie Berufe, vgl. PartGG § 1.(1))  
      • VR - Vereinsregister 

Allgemeine Abkürzung: HReg

Vgl. →Handelsregister, →EBRA, →https://justiz.de/onlinedienste/index.php, →juristische_Person

  

Handwerk

ist eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit, a. deren Merkmale ja nach ihrer Art in spezifischen Gesetzen bestimmt wird, und b.1 zur Herstellung /Veränderung einer Sache, oder b.2 die einen Erfolg durch Arbeit /Dienstleistung herbei führt

Quellen zu

zu b.1. vgl. →https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90.html für den Begriff der Sache

zu b.2 vgl. auch den Begriff „geistige Schöpfungen“ in →https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html Absatz (2) 

Vgl. →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten 

Handwerkerleistungen_iSd_EStG

siehe Bestimmungen dazu in EStG § 35a.(3), und Beispiele dazu in EStH 35a und in den dort verlinkten "Anhang 27 B II", dort ganz unten auf der Seite ist eine Anlage 1, in der eine Tabelle mit den Beispielen ist, zum download 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anhang-27b-II.html 

    • dort ganz unten auf der Seite siehe bitte: "Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" (PDF Datei zum Downloaden) 

vgl. →haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse, →haushaltsnahe_Dienstleistungen, →Handwerkerleistungen_iSd_EStG, →Steuer-Vokabeln

Handwerksrolle

bezeichnet das Verzeichnis über Inhaber*innen von Betrieben für Zulassungs-pflichtige Handwerke, das bei der Handwerkskammer geführt wird 

Regelungen siehe HwO Erster Teil Zweiter Abschnitt (→http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html#BJNR014110953BJNG000301308, §§ 6ff.) 

haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse

siehe Bestimmungen dazu in EStG § 35a.(2), und Beispiele dazu in EStH 35a und in den dort verlinkten "Anhang 27 B II", dort ganz unten auf der Seite ist eine Anlage 1, in der eine Tabelle mit den Beispielen ist, zum download 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anhang-27b-II.html 

    • dort ganz unten auf der Seite siehe bitte: "Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" (PDF Datei zum Downloaden) 

vgl. →haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse, →haushaltsnahe_Dienstleistungen, →Handwerkerleistungen_iSd_EStG, →Steuer-Vokabeln 

haushaltsnahe_Dienstleistungen

siehe Bestimmungen dazu in EStG § 35a.(1), und Beispiele dazu in EStH 35a und in den dort verlinkten "Anhang 27 B II", dort ganz unten auf der Seite ist eine Anlage 1, in der eine Tabelle mit den Beispielen ist, zum download 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anhang-27b-II.html 

    • dort ganz unten auf der Seite siehe bitte: "Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" (PDF Datei zum Downloaden) 

vgl. →haushaltsnahe_Beschäftigungsverhältnisse, →haushaltsnahe_Dienstleistungen, →Handwerkerleistungen_iSd_EStG, →Steuer-Vokabeln 

Hausse

französisch für: das An-/Steigen, der Anstieg, bezeichnet meist den Zeitraum mit, oft auch nur die Erwartung von steigenden Kursen** für Wertpapiere, Agrarprodukte und Rohstoffe 

Bei Börsen-Akteur*innen ist dafür auch üblich die Bezeichnung: Bull Market (Bullen Markt)***  

**Preise für an Börsen gehandelte Rechte und Waren; zu den 4 Arten solcher Börsen-(Markt-)Preise vgl. Marktpreis_Risiko

*** "des Bullen Hörner steigen hoch", genaue Herkunft (von dem Bild) der Bezeichnungen ist unbekannt (diverse Quellen n_n)  

Pendant: Baisse ⇔ Bear Market (Bären-Markt), "des Bären Pranken fallen nach unten" 

Vgl. →Long_Position (Hausse), →Short_Position (Baisse) 

Herstellungskosten

sind die Aufwendungen, die zu einem Vermögensgegenstand entstehen 

  • durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten
  • für dessen Herstellung, Erweiterung oder, über den ursprünglichen Zustand hinaus gehende, wesentliche Verbesserung 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html Absatz (2) Satz 1

vgl. →material/kalkulation.html

HFC

Abk.f. Hydrofluorcarbone**, englische Bezeichnung für die Treibhausgas-Gruppe FKW 

FKW, →F_Gase

Die HFC Flour-Kohlenwasserstoff-Verbindungen enthalten noch Wasserstoff-Anteile (Hydro, H); in den PFC Flour-Kohlenwasserstof-Verbindungen ist der Wasserstoff vollständig durch Fluor ersetzt.  

HFKW

Abk.f. Wasserstoff (zum Teil ersetzt bei) Flour-Kohlen-Wasserstoff; ist eine Gruppe der F_Gase [= Gas-Verbindungen, mit künstlich eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S)]  

Mehr dazu siehe →F_Gase, Quelle siehe →anthropogene_THG 

HGB

Abk.f. Handels-Gesetz-Buch, eigentlich = 5 Bücher 

1.  Handels-Stand (Kaufleute),  2.  Handels-Gesellschaften, 3.  Handels-Bücher, 4.  Handels-Geschäfte, 5.  See-Handel 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/ 


The abbreviation (see above) terms the German Commercial Code which consists of five books: 

1.  Commercial Entities,  2.  Commercial Partnerships and Silent Partnership,  3. Commercial Books of Accounts, 4.  Commercial Contracts, 5.  Maritime Trade 

http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_hgb/index.html (unfortunately, translations of books 3. and 4. are not provided there) 

The website above is provided by Competence Centre for the Federal Legal Information System @ The German Federal Ministry of Justice (→BMJ), please see 'User notice' on →http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_translations.html  

 

HGrG

Abk.f. Haushalts-Grundsätze-Gesetz, bezeichnet das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/index.html 

Hilfsstoffe

sind Stoffe, die - in geringen Mengen oder Werten - einen Neben-Bestandteil von fertigen Erzeugnissen bilden, Beispiel: Leim, Schrauben oder Dübel bei einer Tischlerei**1  

Rohstoffe sowie Hilfsstoffe und Betriebsstoffe bilden, zu dem →Wertschöpfungsmodell**2 einer Produktion, die erste Stufe in dem dazu gehörigen Ertragsmodell im HGB**3   

**1 Beispiele im Gesamt-Zusammenhang siehe bitte →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

**2 aus (1) Material + Arbeit werden ⇒ (2) Unfertige Erzeugnisse werden ⇒ (3) Fertige Erzeugnisse 

**3 Ausweis_im_Abschluss siehe bitte für die Bilanz/ Vorräte in HGB § 266.(2).B.I. und für die GuV in HGB § 275.(2).5.a  bzw. HGB § 275.(3) i_V_m HGB § 285.8.a

Englisch: Consumables
(Quelle: eSteuer.de)
Hinweis: auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 Anhang III fort folgende sind für den Ausweis_im_Abschluss die Consumables (Hilfsstoffe) und die Supplies (Betriebsstoffe) einheitlich zusammen gefasst unter: Supplies  

Vgl. →RHB, →RCS, →Englisch_Deutsch

 

 

Hinweisgeber*in

bezeichnet eine*n, in der Regel anonym zu haltende*n, Informant*in, die Gesetz-Verstöße an eine bestimmte Stelle in einer Behörde oder privaten Organisationen meldet, um die Öffentlichkeit oder Organisation vor Illegalität zu schützen  

Quelle: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de 16.12.2019 

vgl. vgl. →EU_Whistleblower_Richtlinie, →Hinweisgeber*in, →Whistleblower, →Hinweisgeber*in, →Hinweisgeber-Stellen 

Hinweisgeber-Stellen

sind Stellen, die von Behörden oder privaten Organisationen bestimmt sind, um anonym Information über Gesetz-Verstöße aufzunehmen und vor Illegalität zu schützen  

Öffentliche Stellen für jede*n, zum Beispiel in einem Fall von

Öffentliche Stellen für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer*innen (Beispiele): 

Privat-wirtschaftliche und gemeinnützige Institutionen: 

Vgl. →EU_Whistleblower_Richtlinie, →Hinweisgeber*in, →Hinweisgeber-Stellen, →Leak, →CERT 

HK

Abk.f. Herstellungs-Kosten

siehe bitte →Herstellungskosten

Hoax

bezeichnet eine Art Ketten-Brief oder -Nachricht in einer E-Mail, Message oder Post in einem sozialen Medium, in der Regel, um feste oder mobile Computer-Gerätschaft zu überlasten, oft sinnlos und manchmal möglicherweise mit dem kriminellen Ziel, Dein Unternehmen zu erpressen 

Lösche jede/n solche E-Mail, Message oder Post! 

Hinweise: 

Zu den Dingen, die →Hoax (Scherz zum Überlasten der Gerätschaft), →Phishing (Passworte fischen) und →Spam (Sammelbegriff) bezeichnen, überschneiden sich die Begriffe zum Teil. 

Quelle: BSI siehe →Spam.

Wort-Bedeutung im Englischen hoax = Scherz [April Fool's Day hoax = Aprilscherz], Schabernack, Eulenspiegelei, Scharlatanerie, Zeitungs-Ente, Börsen-Gerücht.

Der Wort-Sinn gehe zurück auf das Jahr 1749 in London, als dieselbe Anzeige in zwei Zeitungen erschien: "Im Theater am Heymarket wird... ein Mann... eine... Weinflasche zeigen... in sie hineinsteigen und in ihr singen."
Das Theater war am angekündigten Tag ausverkauft. Geraume Zeit passierte nichts, dann wurde das Publikum unmutig und laut.
Als ein Theater-Sprecher ankündigte, man werde den Eintritt zurückzahlen, entlud sich blanke Aggression: Vorhang und Bühne wurden angezündet und das Theater demoliert.
Über 20 Jahre später stellte sich heraus, dass die Anzeige von einem Stadt-bekannten Spaßvogel war - der hatte eine Wette auf die Leichtgläubigkeit der Leute abgeschlossen.
Diese Geschichte vom "Bottle Conjurer" (Flaschen-Gaukler) sei zum Sinnbild des hoax geworden. Quelle: Fake News laufen einfach gut, Twitter ist bloß etwas effizienter, FAZ 03.12.2021 Seite 12, mit Verweis auf Ian Keable: The Century of Deception, The Westbourne Press, London 2021.  

Für ein freies und sauberes Internet 

  Nachrichten kosten a. Speicher-Platz und b. Strom. Eine zwar wenig, aber eine große Anzahl und große Datenvolumina schon.   

vergleiche zu 

    1. Wege zur Wahrung der Ethik → Bias Größe
    2. Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, typische THG Quellen im Kleinen → Smartphone Information und Kommunikation

Honeypot_Infrastruktur

bezeichnet in der IT einen technischen Unter- und Aufbau (Server, Netze, Programme etc.) für nur den Zweck (wie ein Honig-Topf Insekten), Cyber-Angriffe auf sich zu lenken, um diese zu untersuchen; die Honeypot-Infrastruktur erfüllt keine produktive Funktion

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/IDS/Grundlagenv10_pdf.pdf Download Stand: 31. Oktober 2002 Seite 12f. von 49

Vgl. →IT_Infrastruktur, →Honeypot_Infrastruktur, →Infrastruktur, Medien-Kompetenz für freies und sauberes Internet (001, 502, 942)

Honorar

bezeichnet im Allgemeinen eine Belohnung für eine Arbeitsleistung aus freiberuflicher Tätigkeit (unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen, eigenverantwortlich**

**vgl. →Ethik Ziele und Leitsätze

Wortherkunft: lateinisch honorarium = Ehrensold, Belohnung für einen Ratsherren  

Vgl. →Honorar (Vergütung), →Prämie (Belohnung), →Provision (Vermittlungsgebühr), →Tantieme (Gewinnbeteiligung) 

Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

  

HR

meint regelmäßig die 1. Kompetenz von Menschen in einer Organisation, oder/und 2. betriebliche Funktion, sie zu fördern und zu steuern

Engl.Abk.f. Human Ressources, übersetzt: menschliche Mittel 

vgl. →Kompetenz, →betriebliche Funktion, Human-Kapital unter →Kapital

HRA

Abk.f. Handelsregister Abteilung A, für Handels-Gesellschaften [Gewerbe] ohne eigene Rechtsträgerschaft (OHG, KG) 

Vgl. →Handelsregister (HReg) 

HRB

Abk.f. Handelsregister Abteilung B, Gesellschaften solche mit eigener Rechtsträgerschaft [AG, GmbH; steuerlich →grundsätzlich Gewerbe →KStG § 8.(2)

    •  

Vgl. →Handelsregister (HReg), →juristische_Person

  

HReg

Abk.f. Handelsregister, siehe bitte →ebenda

Vgl. →https://justiz.de/onlinedienste/index.php

http

Abk.f. Hypertext Transfer Protocol, übersetzt: Über dem Text liegendes Übertragungs-Protokoll

Protokoll bezeichnet hier das Format für die Daten, die es zur Kommunikation zwischen elektronischen Geräten braucht.

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/cyber-glossar_node.html je Buchstabe

Wortherkunft von Hyper: griechisch hyper = über, darüber (lateinisch: super; Quelle: Duden_HW)

vgl. →URL, →httphttps

https

Abk.f. Hypertext Transfer Protocol with SSL, übersetzt: Über dem Text liegendes Übertragungs-Protokoll mit einem SSL (einer gewissen Verschlüsselung)  

Protokoll bezeichnet hier das Format für die Daten, die es zur Kommunikation zwischen elektronischen Geräten braucht.

SSL wiederum ist die Abkürzung für Secure Sockets Layer [englisch layer = eine (technische) Schicht], der für eine gewisse Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung zwischen Sende-Gerät (Website-Server) und Empfänger-Gerät (des*der Website-Besucher*in) sorgt. 

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/cyber-glossar_node.html je Buchstabe 

vgl. →URL, →httphttps

HV

Abk.f. Haupt-Versammlung 

vgl. →→Gesellschafts_Organe

HwO

Abk.f. Handwerksordnung, regelt in ihren Teilen die 1. Berechtigung, 2. Berufs-Bildung, 3. Meister*innen-Eigenschaften und 4. Organisation zur Ausübung von Handwerk-Berufen   

http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html 

Hinweis: Es gibt den wichtigen Unterschied zwischen einem so genannten 

    1. Zulassung-pflichtigen Gewerbe-Betrieb  
      - siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__1.html 
      sowie https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html -  

      und einem 

    2. Zulassung-freien Handwerk oder Handwerk-ähnlichem Gewerbe 
      - siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html 
      sowie →https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html 

 vgl. →HwO, →GewO, →DIHK

Hybrid

bezeichnet eine Mischung, in der Regel aus Tradition und Innovation, und wird verwendet für Misch-Formen von Abläufen, Prozessen, Erzeugnissen, Erzeugung /Herstellung, Züchtungen von Pflanzen oder Tieren 

Quellen: diverse n_n

I

IAASB

Abkf. f. International Auditing and Assurance Standards Board, weltweites Gremium der →IFAC für Prüfungs-Standards

https://www.iaasb.org/
→https://www.iaasb.org/standards-pronouncements  

vgl. →IFAC, →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE, →ISAE, →ISRS, →Ethik Glossar

IAASB_Handbook

ist das Handbuch mit den Prüfungs-Standards des IAASB in drei Bänden: I. ISA und ISQM 1+2, II. ISRE, ISAE und ISRS, III. Audit Quality Key Elements und Assurance Framework 

downloadbar unter →https://www.iaasb.org/standards-pronouncements 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE, →ISAE, →ISRS, →Ethik Glossar

IAESB

Abk.f. International Accounting Education Standards Board, weltweites Gremium der →IFAC für Ausbildung von Accountants

https://www.iaesb.org/ 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB

IAPN

Abk.f. International Auditing Practice Notes, herausgegeben durch das →IAASB bei der →IFAC

IASB

Abk.f. International Accounting Standards Board, ist das Gremium, welches die IFRS**1, früher: die IAS, allgemein erlässt, die im einzelnen von der EU**2 übernommen werden  

**1https://www.ifrs.org/groups/international-accounting-standards-board/

**2https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/financial-reporting_de 

vgl. →IASB, →ISSB

IAS_1

Abk.f. International Accounting Standard 1: Darstellung des Abschlusses/ Presentation of financial statements 

Text siehe bitte in der Liste der EU-Rechtsakte unter →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101 

Vgl. →Abschluss, →IFRS

IBAN

Abk.f. International Bank Account Number, ist das einheitliche Format für die eindeutige Nummer bei einem Finanzinstitut und dort zu einem Konto, auf dem vor allem Geldtransfers mit der SWIFT und deren angeschlossenen Instituten gutgeschrieben oder belastet werden

Quellen:

Zum Aufbau der IBAN in der EU siehe bitte:  https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/iban-regeln/iban-regeln-603042 

Tipp: Nach Presse-Meldungen gäbe es Fälle, in denen ein*e Verbraucher*in eine Bank-Verbindung (IBAN) im Ausland mit einzelnen Unternehmen für Zahlungen in Deutschland NICHT benutzen konnten;

vgl. →SWIFT, →BIC, →IBAN, →SEPA 

ID

Abk.f. Identifikations-Merkmal, so etwas wie eine Kennung mit 

  • einem Namen
  • einer Kenn-Nummer 
  • Standort-Daten
  • einer Online-Kennung oder 
  • - einem oder mehreren - besonderen Merkmal/en, etwa: genetische, körperliche, kulturelle, physiologische, physische, psychische, soziale oder wirtschaftliche, Merkmale  

idR

Abk.f. in der Regel, oft im Sinn von: regelmäßig, einer nicht bestimmten Regel folgend 

Unterschied dazu: Regel-gemäß 

Vgl. →GoB Glossar (930) ebenda →ordnungsmäßig vs. →ordnungsgemäß oder →idR 

IDSA

Abk.f. International Data Spaces Association e.V., ist eine gemeinnützige, internationale Organisation aus Unternehmen, die allgemein anerkannte Standards für Daten-Souveränität in virtuellen Daten-Räumen setzt, und zwar Brfanchen-bezogen und -Übergreifend  

Quelle: BSI →https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ACS/DE/leitfaden_CSC_v2.html Februar 2020 Seite 8 

vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

IDV

Abk.f. interne Daten-Verarbeitung

IDW

ist hier grundsätzlich die Abk.f. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

https://www.idw.de/idw/impressum

Das IDW ist als Mitglied von →Accounting_Europe verbunden mit  der →IFAC

Ausnahmen können sich auf dieser Website hier ergeben, wenn der Informationsdienst Wissenschaft e.V. -idw-, Bayreuth, zitiert wird.

https://idw-online.de/de/imprint 

IDW_PH

Abk.f. Prüfungs-Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_PS

Abk.f. Prüfungs-Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_PS_KMU_1

betrifft: Anwendungsbereich, Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Vorbemerkungen und Anwendungsbereich (IDW PS KMU 1 (09.2022)) Stand: 28.09.2022

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. →ISA, →IDW, →KMU 

IDW_PS_KMU_2

betrifft: Allgemeine Anforderungen, Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Übergreifende Anforderungen (IDW PS KMU 2 (09.2022)) Stand: 28.09.2022

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. →ISA, →IDW, →KMU 

IDW_PS_KMU_3

betrifft: Auftrag-Annahme und Prüfungs-Planung, Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten Auftragsannahme und vorbereitende Tätigkeiten (IDW PS KMU 3 (09.2022))Stand: 28.09.2022

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. →ISA, →IDW, →KMU 

IDW_PS_KMU_4

betrifft: Risk ID + Risk Assessment (= Risk assessment procedures**), Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Risikoidentifizierung und -beurteilung (IDW PS KMU 4 (09.2022) Stand: 28.09.2022 

** →IAASB-2022-Handbook Volume-1 Glossary

Bezug: Risiko wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss, bestehend aus den Komponenten 

    1. Inhärentes_Risiko - Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) einer (wesentlichen) falschen Darstellung im Abschluss - vor Berücksichtigung von (internen) Kontrollen und
    2. Kontrollrisiko - Die Wahrscheinlichkeit, dass eine (wesentliche) falsche Darstellung bei einer Aussage über
      • eine Art von Geschäftsvorfällen,
      • Kontensalden oder
      • Abschluss-Angaben vom IKS
        • nicht verhindert oder
        • nicht zeitgerecht aufgedeckt und korrigiert wird 

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. ISA_315 (REVISED 2019): IDENTIFYING AND ASSESSING THE RISKS OF MATERIAL MISSTATEMENT, →IKS, →ISA, →IDW, →KMU 

IDW_PS_KMU_5

betrifft: Risk Response, Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Reaktionen auf relevante Risiken (IDW PS KMU 5 (09.2022)) Stand: 28.09.2022 

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. ISA_330 THE AUDITOR’S RESPONSES TO ASSESSED RISKS, →ISA, →IDW, →KMU 

IDW_PS_KMU_6

betrifft: Prüfungsabschluss, Organe-Kommunikation und -Erklärungen, Abk.f. Abschließende Prüfungshandlungen, Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und Erlangung schriftlicher Erklärungen (IDW PS KMU 6 (09.2022)) Stand: 28.09.20221 

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. →ISA, →IDW, →KMU, →Organe, →Kommunikation, →Information

IDW_PS_KMU_7

betrifft: Opinion, Report, Archiv, Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung (IDW PS KMU 7 (09.2022)) Stand: 28.09.20221

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. →ISA, →IDW, →KMU 

IDW_PS_KMU_8

betrifft: Lagebericht, Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Prüfung des Lageberichts (IDW PS KMU 8 (09.2022)) Stand: 28.09.20221

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. →ISA, →IDW, →KMU, →Lage-Bericht 

IDW_PS_KMU_9

betrifft: besondere Umstände/ Gegebenheiten, Abk.f. IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Ergänzende Anforderungen für besondere Fälle (IDW PS KMU 9 (09.2022)) Stand: 28.09.20221

Betreffende Umstände/ Gegebenheiten (nach ebenda Abschnitt-Nr'n): 

    1. (Vorbemerkungen)
    2. Erstprüfung
    3. Einheiten, die Dienstleistende in Anspruch nehmen
    4. Nutzung der Tätigkeit eines*einer Sachverständigen
    5. Nutzung der Tätigkeit interner Revisor*innen (→IRS_de)
    6. Nachtragsprüfung
    7. Widerruf des Bestätigungsvermerks

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/

Vgl. →ISA, →IDW, →KMU 

IDW_RH

Abk.f. Rechnungslegungs-Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_RS

Abk.f. Rechnungslegungs-Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW_S1

Abk.f. IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008, Stand: 02.04.2008) 

Link für den Check auf aktuelle Fassung: →https://www.idw.de/idw/verlautbarungen 

IDW_S7

Abk.f. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Standard (Nr.) 7: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen

https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-s-7-03-2021.html

IESBA

Abk.f. International Ethics Standards Board for Accountants, weltweites Gremium der →IFAC für Ethik-Standards

https://www.ethicsboard.org/, übersetzte Standards siehe bitte →https://www.ifac.org/translations-database 

vgl. →IESBA_Code, →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB

IESBA_Code

Abk.f. IESBA Code of Ethics, of auch IFAC Code of Ethics bzw.: Handbook of the International Code of ethics for Professional Accountants, including International Independence Standard 

Herausgeber: →IFAC

Englisches Original siehe →https://www.ethicsboard.org/, übersetzte Versionen →https://www.ifac.org/translations-database 

 

Deutsche Übersetzung, Herausgeber WPK, siehe →https://www.wpk.de/wpk/rechtsvorschriften/: Handbuch des internationalen Verhaltenskodex für Berufsangehörige, einschließlich internationaler Unabhängigkeitsstandards 

Titel:

2018 HANDBOOK OF THE INTERNATIONAL CODE OF ETHICS FOR PROFESSIONAL ACCOUNTANTS, Including International Independence Standards

Wichtige Teile für alle Berufe:

PART 1 — COMPLYING WITH THE CODE 

PART 2 — PROFESSIONAL ACCOUNTANTS IN BUSINESS 

für Wirtschaftsprüfer*innen zusätzlich: 

PART 3 — PROFESSIONAL ACCOUNTANTS IN PUBLIC PRACTICE   

PART 4A — INDEPENDENCE FOR AUDIT AND REVIEW ENGAGEMENTS   
    
PART 4B — INDEPENDENCE FOR ASSURANCE ENGAGEMENTS OTHER THAN AUDIT AND REVIEW ENGAGEMENTS 
  

Aufbau (Gliederung): 

  

vgl. →IESBA_Code, →IFAC, →IESBA, →Ethik Glossar 

   

IFAC

Abk.f. International Federation of Accountants, New York, Dach-Organisaton für weltweite Standards zu Prüfung und Rechnungslegung 

https://www.ifac.org/, übersetzte Standards siehe bitte →https://www.ifac.org/translations-database 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →ISQM, →ISA  

Abbildung: IFAC Organisation Struktur im Überblick

IFAC_Code_of_Ethics

siehe bitte →IESBA_Code, bezeichnat den internationalen Ethik-Kodex der International Federaton of Accountants (IFAC), New York 

vgl. →IESBA_Code, →IFAC, →IESBA, →Ethik Glossar

IFIAR

Abk.f. International Forum of Independent Audit Regulators, verantwortliche Stelle für die internationale Zusammenarbeit der Abschlussprüfer-Aufsichten 

vgl. →IFIAR, →APAS, →FRC_uk, →CPAB_ca

IFRS

Abk.f. International Financial Reporting Standards 

Tipp: →http://eu-ifrs.de/eu-ifrs-texte/eu-ifrs-2022/

bzw. EU_VO_1126/2008 vom 3. November 2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards [IFRS] →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101 

Die IFRS werden

 

IFRS_15

Abk.f. International Financial Reporting Standard 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden/ Revenue from Contracts with Customers 

Texte →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101#tocId966  

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101#tocId7 

IFRS_CF

Abk.f. IFRS Conceptual Framework for Financial Reporting, Herausgeber: IASB 

https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/conceptual-framework/

vgl. →Abschluss, →Asset 

IHR

Abk.f. International Health Regulations der WHO, deutsch: Internationale Gesundheits-Vorschriften (IGV) für den Indikator 3.d.1 zum Ziel SDG03 (in guter Gesundheit und Verfassung) 

https://www.who.int/health-topics/international-health-regulations#tab=tab_1 

https://sdg-indikatoren.de/3-d-1/  

vgl. →IHR, →WHO 

IIA

Abk.f. The Institute of Internal Auditors = internationale Dach-Organisation für Standards zu Interne Revision 

https://na.theiia.org/

Das DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V. wird als "German Chapter" (Ortsverband) des IIA bezeichnet. 

Vgl. →Impressum - Angaben zur Qualifikations-Bezeichnung CRMA und zur Tätigkeit als Auditor in Interner Revision (IR)

Das IIA ist Netzwerk-Partner der →IFAC 

vgl. →IIA, →DIIR, →IFAC

IIA_Code

Abk.f. IIA Code of Ethics, enthalten in: IPPF - Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision

Deutsche Übersetzung, Herausgeber DIIR siehe →https://www.diir.de/fachwissen/standards/

Titel: 

International Professional Practices Framework - Ethikkodex  

vgl. →IIA, →DIIR, →Ethik Glossar

IIRC

Abk.f. International Integrated Reporting Council, London; ist eine internationale Vereinigung für Standards zu Unternehmens-Berichten, um den Wohlstand für alle und den Schutz unseres Planeten zu fördern

https://integratedreporting.org/ 

IKS

Abk.f. Internes Kontroll-System

Gehört zu den so genannten Corporate Governance Systemen, mit denen sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW PS 981 Tz. 5, vgl. →FISG

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 
    • vgl. IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens (IDW PS 982) Stand:03.03.2017

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

IKT

Abk.f. Informations- und Kommunikationstechnologien; umfasst alle technischen Medien, die eingesetzt werden für: Das Handhaben von Informationen, und: Zum Unterstützen der Kommunikation eingesetzt werden, unter anderem: Computer- und Netzwerk-Hardware und die dazu gehörende Software

Quelle: Statistisches Amt der Europäischen Union Eurostat: →https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Information_and_communication_technology_(ICT)/de 

Vgl. →IKT, →IT, →Information, →Kommunikation

ILO

Abk.f. International Labour Organization, CH-Geneve**1, ist 1919 gegründet worden, um Empfehlungen zu Mindestschutz-Standards für Arbeitnehmende im harten globalen Wettbewerb zu erarbeiten**2 

**1https://www.ilo.org/

**2 Quellen:  Deutsches Institut für Menschenrechte im Auftrag des BMZ: Menschenrechte achten, Leitfaden für Unternehmen, Broschüre 2012 Seite 15; "IAO Internationale Arbeitsorganisation" →ESRS Anhang II Tabelle 1

 

Index

ist im Allgemeinen**1 ein Anzeiger**2 auf eine Stelle oder einen Ort innerhalb eines abgeschlossenen Bereiches (digital etwa ein Ort auf einer Webpage innerhalb einer Website, oder eine Textstelle in einem Papier-Dokument).

Beispiele: 

  • Nummerierte Überschrift/ Gliederungspunkt
  • Tz oder →Rn
  • Posten-Buchstabe/ -Nummer in einer Bilanz oder GuV, vgl. →GuV und GuV-Index

**1 In besonderen Sprach-Gebräuchen wird der Begriff Index auch in der Bedeutung von →Indikator benutzt (z.B. Aktien-Index)  

Vgl. **2→Taxon in: →Taxonomie; →Index, →Indikator (inkl. Wort-Herkunft)  

Indikator

ist ein "Anzeiger" von einer (variablen/ veränderbaren) Mess-Größe/-Zahl aus einem

  • eigenem Messen (Ablesen, Addieren, Zählen etc.) oder Er-messen (Abwägen mit Vergleichs-Maßen/ -Maßstäben) oder aus einem 
  • Berechnen mit Formeln und in diesen dem Verwenden von anderswo gemessenen Indikatoren. 

Hinweise: 

  • Indikatoren werden divers unterschieden, zum Beispiel nach:
    • Der Art der Maß-Einheit in
      • Finanzieller Indikator (gemessen in einer Geld-Einheit oder einer Geld-Einheit pro Zeit oder einer anderen Einheit) oder als 
      • Nicht-finanzieller Indikator (gemessen in Anzahl oder Menge). 
           
    • Dem Bezug zur Zeit, durch eine Anzeige zu 
      • Zu einem Zeit-Punkt (zum Beispiel in: Bilanz, Liste, Inventar)
      • Über einen Zeit-Raum (zum Beispiel in der GuV). 
  • Ein Indikator 
    • ist ein Anzeiger grundsätzlich für bloß
      • mögliche oder wahrscheinliche Zusammenhänge und
    • begründet KEINEN zwingenden Zusammenhang.
       
    • Er ist als Anhalt-Punkt nützlich, um zu entscheiden über: Weiter gehende Untersuchungen, und dafür Kosten und Aufwendungen, oder nicht. 
       
  • Wort-Herkunft aus lateinisch indicare = anzeigen, angeben;
    vergleiche lateinisch →Index = Anzeiger, Verzeichnis, Katalog, oder lateinisch indicium = Anzeige, Merkmal, Anzeichen ("Indiz") 
    (Quelle: Stowasser)
      
  • Indikator bezeichnet in Naturwissenschaften und Technik auch eine Mess-Vorrichtung (Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, Mannheim 1989 Band 10) 
  • Beispiele: 

Für finanzieller Indikator: Umsatzerlöse [Ums; vergleiche HGB § 275], Jahresüberschuss [JÜ], Umsatz-Rendite [r = JÜ ÷ Ums], Durchschnitts-Lohn, Zins, Wechselkurs**

**vgl. →https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/euro-indicators/monetary-and-financial-indicators  

Für nicht-finanzieller Indikator: Anzahl von Arbeitnehmenden [AN], von Fortbildungs-Stunden [Fbdg.Std.], eine Verbrauchs-Menge (Material, Energie) oder die Menge eines in die Atmosphäre freigesetzten THGes 

Vgl. →Indikator, →Geld, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →KPI, →fin_KPI, →NF_KPI 

Vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info 

Indossament

bezeichnet a. den Vorgang der Übertragung von 1. dem Eigentum an und 2. den Rechten aus einem Wertpapier, und/oder b. den Vermerk oder die schriftliche Erklärung auf dem Wertpapier, die den Vorgang dokumentiert

Die, das Eigentum und die Rechte am Wertpapier übertragende Person heißt: Indossatar*in,
die, die Übertragung annehmende Person heißt: heißt: Indossant*in.

Beispiele: Indossament zur Übertragung von

Wortherkunft siehe bitte →Wechsel

Induktion

bezeichnet eine Methode in Buchführung, Internen Kontrollen, Revision sowie Risiko und Compliance Management, von Einzelfällen ausgehend auf eine Gesamtheit Schlußfolgerungen zu ziehen, in der Regel zur Richtigkeit 

abzugrenzen von →Deduktion

 

Vgl. →Information, →Risk_ID, →Induktion, →Deduktion, →COSO,  →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe 

Industrielle_Forschung

ist ein ♦ planmäßiges Forschen**, oder ein kritisches Erforschen, zur ♦ Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten, mit dem ♦ Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, oder wesentliche Verbesserungen bei diesen herbei zu führen

**aufgrund der Begriffsbestimmung von →Forschung im HGB kann hier begrifflich Forschung = Suche gleich gesetzt werden  

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Forschungszulagen/2021-11-11-gewaehrung-von-forschungszulage-nach-dem-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-forschung-und-entwicklung.html (Tz. 30)

Vgl. im Zivil-Recht →Angewandte_Forschung, vgl. →FuE Glossar (200)

Information

bezeichnet, a. im Allgemeinen eine Auskunft und Daten-Menge (Sachverhalt) als Grundlage für Abwägen und Entscheiden, und b. im Besonderen: Geeignete Grundlagen-/ Quellen und deren Einholen in Methode-Komponenten zur Governance, um Unternehmungen oder Teilbereiche zu ihren Zielen zu führen (govern) und zu steuern (control)  

vgl. →COSO, →IKT, →IT, →Information, →Kommunikation, →Monitoring

In der Auskunft umfasst die Menge von Daten (Sachverhalt) solche 

    • über ursprüngliche (reale) Personen und Umstände 
    • als Grundlage für Entscheidungen, vor allem zum →Wirtschaften  

Umstände umfassen Daten über: 

    • Gegenstände, Sachen (was, quid) 
    • Ort (wo, ubi) 
    • Zeit-Punkt oder Zeit-Raum (wann, quando) 
    • Gründe, Ursachen (warum, cur) 
    • angewandte Mittel (mit welchen Mitteln, quibus auxiliies)
    • Methoden, Verfahren, Prozesse (auf welche Weise, quomodo) 

[Person ↔ (wer, quis)]  

Wortherkunft: lateinisch informatio = ursprüngliche Vorstellung, Auskunft, Nachricht, Belehrung (etwas in [eine] Form Gegebene/ gegeben Seiende oder etwas in Formation Gebrachtes; Unterschied zu: Datum = das [nur als solches] Gegebene) 

Quellen: →Stowasser, →Duden_HW

Anmerkungen:

Die →Sieben_W_Fragen, lateinisch: quis, quid, ubi, cur, quibus auxiliies, quomodo, quando, seien wissenschaftstheoretisch ausreichend, um einen Sachverhalt abschließend zu beschreiben (Quelle: Erinnerung aus Vorlesungen zum Studium Universale, Bonn 1980er Jahr).

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "informieren" häufig. sowohl im Sinn von "an jemand anderen" Auskunft/ Nachricht/ Belehrung geben verwendet, als auch im Sinn von "sich informieren" und Auskunft einholen

Im besonderen COSO-Kontext bezeichnet "Information" dagegen (nur) das Vorgehen zum Einholen (um Entscheidungen in den Methode-Komponenten zu treffen, "Hol-Schuld"), und wird so abgegrenzt zur Teil-Komponente Kommunikation, die eine Art "Bring-Schuld" definiert.

Wenn jede*r einzelne in diesem Sinn Hol- und Bring-Schuld hat und erfüllt (vergleiche das Konzept der →Verantwortung), funktionieren das ganze System und die Zusammenspiele in geschlossenen Kreisen. 

   

Informations-Grund-Werte

bezeichnen die Werte von →Information für Entscheidungen, die nur dann da sind, wenn sie folgende Eigenschaften haben:   

  • Integrität: sie sind echt, unversehrt und unverändert 
  • Verbindlichkeit: sie sind authentisch (echt), nicht-abstreitbar, glaubwürdig und zuverlässig oder zuverlässig verbürgt
  • Verfügbar: sie sind zu jedem (und/oder vorgegebenen) Zeitpunkt abrufbar und verwendbar (nutzbar) und 
  • Vertraulichkeit: sie sind NUR den zur Entscheidung befugten Personen zugänglich und durch diese abrufbar und verwendbar (nutzbar)   

Quelle:  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/vorkapitel/Glossar_.html 

Informations-Sicherheit

besteht aus Daten-Schutz** und Daten-Sicherheit***, umInformations-Grund-Werte zu bewahren, d.h. Schutz und Sicher-Stellen von 

  • Integrität: es ist sichergestellt, dass Information (bzw. Daten) echt, unbeschädigt, echt und unverändert bleiben  
  • Verbindlichkeit: die Authentizität, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit von Personen und anderen Daten ist gewährleistet 
  • Verfügbarkeit: Daten können jederzeit abgerufen und verwendet (genutzt) werden  
  • Vertraulichkeit: Informationen bleiben NUR für die zur Entscheidung befugten Personen zugänglich, abrufbar und verwendbar (nutzbar)  

**vgl. →eIDAS_VO

***vgl. →DSGVO

Quelle:  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/vorkapitel/Glossar_.html 

Infrastruktur

bezeichnet a. allgemein eine darunter liegende Ordnung**1 oder b. im Besonderen, je nach Art der Gemeinschaft**2 und ihrem Zweck, alle Einrichtungen und Mittel, damit die Gemeinschaft ihre Ziele und Zwecke zu erreicht

Beispiele:

    • Einrichtungen zum Wirtschaften in einem Staat wie**3:
      • Technik für Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Energie- und Wasser-Versorgung, Einrichtungen zur Entsorgung
      • Soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeit-Anlagen, Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen 
         
    • Einrichtungen zur Informations-Verarbeitung in Unternehmen und Institutionen (IT_Infrastruktur)

Quellen: 

**1 aus lateinisch infra = unten, unterhalb (Quelle: Stowasser) und Struktur = Gefüge, zusammenfügende Ordnung, Aufbau, Muster

**2 zu den Arten von Gemeinschaften vergleiche bitte in →Umsatz Revenue

**3 Bundeszentrale für politische Bildung →https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19727/infrastruktur/ 

Vgl. →IT_Infrastruktur, →Honeypot_Infrastruktur, →Infrastruktur, →IT_Grundschutz, →Glossare 

Inhaberpapier

ist eine Urkunde, die ein*e Eigentümer*in - von einer Sache oder einem Recht - a. ausgestellt, sowie mit der er*sie (Aussteller*in) b. erklärt hat, dass der*die Inhaber*in (= Besitzer*in) der Urkunde das darin bestimmte Recht - aus der Sache oder selbst -, gegen den*die Aussteller*in Anspruch nehmen kann

Beispiele: Der*Die Inhaber*in von

Hinweise: Zu einem Inhaber-Papier

vgl. →Inhaberpapier, →Orderpapier, →Schuldverschreibung, →eWpG

inhärent

bedeutet: an etwas haftend/ hängend im Sinn von innewohnend

Wortherkunft aus lateinisch inhaerere = in oder an etwas hängen/ haften/ festhalten

Quellen: →Stowasser, →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/inherent, Brockhaus Enzyklopädie  Band 10, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1989  

Vgl. →inhärent, →Kohärenz 

Inklusion

bezeichnet das Einbeziehen aller Personen-Gruppen in einen jeweils betrachteten Aspekt zu einer Gemeinschaft**1 für gleiche Rechte,  Berechtigungen und Verantwortung, vor allem solcher mit Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen

Wortherkunft: lateinisch includere = (neben einschließen, einsperren hier vor allem) einfügen, einlassen [Quelle: →Stowasser]

Inklusion schafft idR ein besseres Kollektiv-Ergebnis für eine Gemeinschaft**1, weil das Gegenteil (andere Ausschließen**2) das Kollektiv-Ergebnis "nach unten zieht"**3  

**1 Clique, Familie, Team, Unternehmen, Verein, Kommune, Staat, vgl. →Umsatz Revenue Datenblatt

**2 oder: Anderen was wegzunehmen, andere zu zerstören, madig machen, öffentlich bloßstellen, verleugnen, blamieren, schelcht machen, Quelle**3 

**3 Armin Falk, Bonn:Warum wir uns so selten gut verhalten, Podcast 30.09.2022 →https://markt-und-mittelstand.podigee.io/8-neue-episode 

Bezug auf →Lieferkette vergleiche: 

    • LkSG
      • 4.(4) "Das Unternehmen hat… die Interessen… der Beschäftigten… und derjenigen, die durch das wirtschaftliche Handeln… in seinen Lieferketten in einer geschützten Rechtsposition unmittelbar betroffen sein können [RegE Begründung: vulnerable_Personengruppe], angemessen zu berücksichtigen."
      • RegE zu § 5.(1) Risikoanalyse: "Eine wichtige Voraussetzung… ist es, die Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auf die Menschen zu kennen, die infolge einer Geschäftsbeziehung mit den Geschäftsfeldern, den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens verbunden sind. ... Kontextabhängige Faktoren, wie die politischen Rahmenbedingungen oder vulnerable Personengruppen sind in die Analyse einzubeziehen."
    • in den Indikatoren dazu
      • SDG04 (Bildung):
        • 4.5.1 Paritätsindizes nach: • weiblich/männlich • ländlich/städtisch • Vermögen • Behinderungen • (indigene) Bevölkerungs-Gruppen • Beeinträchtigung durch Konflikte
      • SDG08 (Wirtschaft, Beschäftigung und Arbeit):
        • 8.3.1 Informelle Erwerbstätigkeit: nach Geschlecht
        • 8.5.1 Stunden-Verdienst nach: • Geschlecht • Alter • Beruf • Behinderungen
        • 8.8.1 tödliche Arbeits-Unfälle nach: • Geschlecht und • Migrations-Status
      • SDG09 (Infrastruktur, Industrie und Innovation):
        • 9.1.1 Anteil Bevölkerung: • ländlich
      • SDG11 (Städte und Siedlungen) und →SDG16 (Gesellschaft, Justiz und Institutionen): 
        • zum Beispiel 11.1.1f. Anteil Bevölkerung mit geringem Einkommen nach: • städtisch/Slums/unzureichender Wohnraum • Geschlecht • Alter 
    • Literatur-Quellen: 

Weltweit hat die "inklusiv"-Eigenschaft Bedeutung in den folgenden SDG Zielen und Indikatoren: 

Vgl. →Inklusion, →Weltbuerger*in_Glossar

Inländer*in_iSv_AWV_63

ist eine instutionelle Einheit mit eigener Buchführung (die es tatsächlich gibt oder [fiktiv] zugeschrieben wird)**1 oder ein Privater Haushalt**2

https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__63.html mit Verweis auf **1

**1 EU_VO_2223/96 vom 25. Juni 1996 →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01996R2223-20130701#tocId16 Ziffer 1.12ff., vor allem 2.16:

    1. Einheiten mit vollständiger Rechnungsführung und Entscheidungsbefugnis:
      1. private und öffentliche Kapitalgesellschaften
      2. Genossenschaften und Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit
      3. öffentliche Produktionseinheiten mit besonderem Statut, das ihnen Rechtspersönlichkeit verleiht
      4. Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit
      5. öffentliche Körperschaften
    2. Einheiten mit vollständiger Rechnungsführung, denen Entscheidungsfreiheit zugeschrieben wird:
      • Quasi-Kapitalgesellschaften (siehe 2.13 f))
    3. Einheiten, die nicht unbedingt eine vollständige Rechnungsführung besitzen, denen jedoch vereinbarungsgemäß Entscheidungsfreiheit unterstellt wird:
      1. private Haushalte fiktive
      2. gebietsansässige Einheiten (siehe 2.15).

**2 siehe auch ebenda Ziffer 1.13.a

Vgl. →AWG, →AWV, →AMS, →Inländer*in_iSv_AWV_63

Insider-Informationen

sind solche, die geeignet ist, einen Börsen-Kurs oder Markt-Preis zu beeinflussen, bzw.  nach der EU Marktmissbrauchs-Verordnung grundsätzlich 

  • nicht öffentlich bekannte präzise Informationen  
  • die
    • direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten
    • oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen
  • und die geeignet wären,
    • im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens
    • den Kurs
      • dieser Finanzinstrumente
      • oder damit verbundener derivativer Finanzinstrumente
    • erheblich zu beeinflussen. 

Quelle: →https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenleitfaden/Modul3/Kapitel1/Kapitel1_2/Kapitel1_2_1/kapitel1_2_1_node.html Stand 25.12.202, mit Verweis auf die MAR Artikel 7.(1).a 

vgl. →MarktmissbrauchsVO/→MAR, →Insider-Informationen

InsO

Abk.f. Insolvenz-Ordnung, regelt, wie bei Zahlungs-Unfähigkeit (§§ 16, 17), drohender Zahlungs-Unfähigkeit (§ 18) oder Überschuldung  (§19**) von einer natürlichen oder juristischen Person (§11) verfahren werden kann 

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/ 

**nur juristische Person, im Zusammenhang siehe unter: →http://www.gesetze-im-internet.de/inso/BJNR286600994.html#BJNR286600994BJNG001200000

im Vergleich zum →Konkurs-Verfahren, in dem in der Regel das Geschäft des Schuldners beendet wird, soll das deutsche →Insolvenz-Verfahren möglichst "zum Erhalt des Unternehmens" (§ 1) führen  

Wortherkunft aus lateinsch solvere = lösen, zahlen, Schuld abtragen, mit der Negation "in" = Nichtzahlung, Nichttilgung (Quelle: Stowasser

Vgl. →https://justiz.de/onlinedienste/index.php

Integrität

bezeichnet Eigenschaften von a. Äußerungen und b. Handlungen einer Person, mit den Eigenschaften a. Ehrlichkeit und Wahrheit-von Berichten, Erklärungen, Mitteilungen oder anderen Informationen, b. rechtschaffendem und fairem Handeln, sowie c. angemessenes und standhaftes Verhalten auch in Konflikten und schwierigen Situationen  

Quelle: →IESBA_Code.100, →IIA_Code (Global Internal Audit Standards draft), →Ethik Ziele und Leitsätze (502, 929)

Integrität_von_Daten

und von Informationen ist nur dann gegeben, wenn sie echt, unversehrt und unverändert sind**1 

In einem Elektronischen Dokument wird der Beweis der Integrität von einer Aussage**2 durch eine Person**3, und von ihrem Bezuges auf Informationen, Daten und/oder Texten, die beide in diesem Dokument enthalten sind, nur durch qualifizierte elektronische Signatur (qeSignatur) hergestellt. 

Mit anderen Worten:

In der elektronischen (digitalen) Welt ist nur die qeSignatur (BGB § 126a) der Schriftform (BGB § 126, mit Unterschrift) in der physischen Welt gleich gestellt. Oder: 

Nur die qeSignatur gewährleistet die gleiche Verbindlichkeit**1 wie die Schriftform. 

Der Nachweis der Integrität von einer Aussage**2 und von ihrem Bezug auf die Informationen, die in beide einem Dokument enthalten sind, kann auch durch die fortgeschrittene Signatur (feSignatur) geführt werden, allerdings nur durch den*die Absender*in selbst. 

**1 Überblick siehe →Informations-Grund-Werte 

**2 Eine Aussage kann sein eine: Willens-/ Erklärung, Bestätigung, Verpflichtung und ähnliches, die nicht (mehr) abstreitbar und glaubwürdig sein soll bzw. die den Wert der Verbindlichkeit**1 hat  

**3 Person = →natürliche Person oder → juristische Person 

 Vgl. bitte 

→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur)
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen) 
→Integrität_von_Daten 

 

Intelligenz

bezeichnet die Fähigkeit, a. Dinge aufzunehmen (wahrzunehmen), zusammen mit der Fertigkeit, b. diese gedanklich durchzugehen, um c. zu einer Auffassung** zu gelangen, d. die Fähigkeit der Reflexion von alle dem, sowie e. daraus zu lernen

** Zum Unterschied zwischen 'Auffassung' und 'Meinung':

    • Meinung stellt eine AN-Sicht dar (Wortherkunft wohl aus dem keltischen mian = Wunsch, Verlangen; Quelle →Duden_HW),
    • Auffassung stellt eine EIN-Sicht dar, die mit Gedanken-Gang BEGRÜNDET/ begründbar ist

Wort-Herkunft:

    • aus lateinisch intellegentia = Einsicht [haben oder genommen haben], Verstand, Fassungsvermögen (iSv →Fähigkeit), →Kenntnis, Verständnis (Auffassung, iSv →Fertigkeit),
      Quelle: →Stowasser;
    • wohl abgeleitet aus lateinische inter = zwischen und legere = sammeln, auslesen/ wählen, sehen, durchgehen/-laufen (Quelle: →Duden_HW)

Vgl. →FuE Glossar (200), →Intelligenz, →KI

interner_Faktor

ist eine Eigenschaft, Einflussgröße oder ein Aspekt, den eine handelnde Person (aktiv) beeinflussen kann 

Penant: →externer_Faktor

Internet-Kürzel für Länder

sind so genannte Country Codes aus Buchstaben und Zahlen, die sich auf ein bestimmtes Land beziehen. Quelle: https://www.iso.org/iso-3166-country-codes.html - Standard Nr. 3166 der International Organization for Standardization (ISO)

inter partes

Kurz-Bezeichnung für: zwischen den (Vertrags-Parteien); Herkunft: Latein 

Intervall-Prognose

ist eine, nach DRS_20 zulässige Prognose-Art mit der 

  • Angabe einer Band-Breite zwischen zwei Zahlen-Werten 
  • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz zwischen x und y Euro 

  •  

→DRS_20.11 und DRS_20.130

INTOSAI

Abk.f. International Organization of Supreme Audit Institutions 

https://www.intosai.org/

Hinweise:

    • INTOSAI ist Netzwerk-Partnerin der →IFAC
    • Mitglied der INTOSAI ist unter andern der Bundesrechnungshof (→https://www.bundesrechnungshof.de/de)
    • Deren Mitglieder wenden die →ISSAI an
    • Kontakt über: INTOSAI General Secretariat Rechnungshof Österreich, Wien 

Vgl. →INTOSAI, →ISSAI, →IFAC

Inventar

ist ein erstelltes Verzeichnis (Liste), zum Beispiel 

  • zur Buchführung**1: über Grundstücke, Forderungen und Schulden, Bargeld, sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Anlage-Vermögen) und ihren Werten 
  • zum Risiko-Management**2: über identifizierte Risiken (und Chancen) 
  • zur Treibhausgas-Bilanz**3: über Quellen mit Ihren Emissionen**4 und Senken mit ihrem Entzug 
  • zur Bestandsaufnahme, um neue Verfahren (Abläufe) in Unternehmen einzuführen.

 Quellen: 

**1 Siehe →HGB § 240  

**2 Siehe Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 n.F.) Stand: 27.05.2020, Tz. 17 

**3 Vgl. →THG_Bilanz, →THG_Quelle, →THG_Senke   

**4 Siehe →Scope_1_Emission, →Scope_2_Emission, →Scope_3_Emission, →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, →THG Glossar 

Inventur

ist das Erstellen eines Verzeichnisses (Inventar), oft mit einem bestimmten Verfahren bzw. einer bestimmten Methode 

vgl.  →HGB § 241

Inverses_Denken

bezeichnet eine Praktiker-Methode, um bei Überlegungen oder Bewertungen andere oder weitere Lösungen zu finden als bisher, indem ein Ausgangs-Punkt gewählt wird, der entgegen dem in den bisherigen Überlegungen gesetzt ist (Perspektiven-Wechsel) 

Wird im Englischen häufig auch Reverse Thinking oder Inverse Thinking genannt (umgedrehtes, invertiertes Denken); diverse Quellen n_n 

Begriff hat zum Beispiel Bedeutung bei: Chancen und Risiko Identifikation 

Investition

ist das Halten**1, Hingeben oder Einsetzen von jeder Art Asset (Vermögen), oder das Betreiben von Aufwand, um eine Chance auf Ertrag**2 oder Einnahme in der Zukunft zu haben 

Bei →Finanzen (= nur: Geld) ist das eine →Auszahlung, um eine Chance auf →Einzahlung in der Zukunft zu haben.

**1 im Sinn von: Be-halten = Gegenteil von Verbrauchen (→Konsum)

**2 vorrangiger Begriff in der Landwirtschaft 

Wortherkunft: wahrscheinlich im 19. Jahrhundert aus italienisch investire = etwas (damals: mit dem Schiff) anfahren, an etwas anlegen; Quelle: Duden_HW

Vergleiche bitte: →Asset (Vermögen), →Aufwand, →Chance, →Ertrag**2,Einnahme; →Was das soll (700, 930)

Investment

wörtlich übersetzt = Investition, Vermögensanlage, bedeutet   

  • in der Regel: eine reine Geld-Investition als Eigen- oder Fremd-Kapital-Gebende*r in ein Unternehmen**1 oder einen Fonds, um Zukunfts-Chancen auf Einzahlungen zu haben;   
  • dagegen kann der Begriff "Investition" auch eine Investition in Anlagevermögen durch ein Unternehmen bedeuten (= Zugänge**2 zum Anlagevermögen**3), um Chancen auf Ertrag oder Einnahmen zu haben   

**1 das heißt: Investition in Anteile (Eigenkapital), oder etwa mit Darlehen oder in Schuldverschreibungen (Fremdkapital), die NICHT an Börsen gehandelt werden (Vermögensanlage im Sinn der BaFin**  →https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/WA/Vermoegensanlage/Vermoegensanlage_node.html

**2 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__284.html Absatz (3) Satz 2  

**3 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (2).A  

vgl. →Fonds-Glossar

 

Investmentgesellschaft

ist ein Investmentvermögen in der Rechtsform**1 entweder a. einer Investmt_AG**2 oder b. Investmt_KG; beide sind je eine eigenständige Rechtsform**3, die sich aus i. einem Verweis auf das AktG bzw. HGB, und mit ii. Modifikationen im KAGB bestimmt 

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (11)

**1 das heißt:

    • Die Gesellschaft (→AG**2 oder →KG) ist Eigentümerin (→Rechtsträger*in) des Fonds-Vermögens und 
    • Anleger*innen haben Anteile an dieser Gesellschaft 

[vgl. dazu mögliche "rechtliche Form" von →OGAW]

**2 eine →AG und Investmt_AG sind je eine →Kapitalgesellschaft

 **3 siehe eigene Unterabschnitte in →KAGB Kapitel 1 Abschnitt 4  und Überschriften zu den nachfolgenden Paragrafen für

**4 jeweils nach ebenda Absatz (2) gelten umfangreiche Regelungen aus dem AktG explizit NICHT, vor allem nicht die Vorschriften über

und vgl. anschaulich die Bezeichnungen für die Firma

Hinweis: Es sind die Begriffe

    • Investmentunternehmen bestimmt für jede*n Bilanzierenden zur (Pflicht-gemäßen oder analogen) Anwendung der Vorschriften des HGB zu Ansatz, Bewertung und Ausweis von Anteilen an solchen Unternehmen, und
    • Investmentgesellschaft bestimmt, damit ein solches Unternehmen seine Pflichten nach dem KAGB anwendet (und erfüllt). 

(vgl. Aussagenlogik_der_Juristerei)

Vgl. →Rechtsform, →Fonds-Glossar

Investmentunternehmen

sind (a)  Unternehmen, deren einziger  ♦Zweck darin besteht, ihre Mittel ♦anzulegen in: Wertpapiere, Immobilien, andere Werte, mit dem einzigen ♦Ziel, das •Risiko der Investitionen zu verteilen, und ihre Aktionäre*innen/Gesellschafter**innen zu •beteiligen an: dem Gewinn aus der Verwaltung ihres Vermögens zu beteiligen; oder (b) mit Investmentunternehmen Verbundene_Unternehmen, die ein festes Kapital, und den einzigen Zweck haben, voll eingezahlte Anteile zu erwerben, die von diesen Investmentunternehmen ausgegeben worden sind, zu erwerben [unbeschadet bleibt EU_RL_2012/30EU Artikel 22.(2).h]

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 Kapitel 2 Artikel 2 Nummer 14 

Hinweis: Es sind die Begriffe

    • Investmentunternehmen bestimmt für jede*n Bilanzierenden zur (Pflicht-gemäßen oder analogen) Anwendung der Vorschriften des HGB zu Ansatz, Bewertung und Ausweis von Anteilen an solchen Unternehmen, und
    • Investmentgesellschaft bestimmt, damit ein solches Unternehmen seine Pflichten nach dem KAGB anwendet (und erfüllt). 

(vgl. Aussagenlogik_der_Juristerei)

Investmentvermögen_iSd_KAGB

ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen,

  • der von einer Anzahl von zwei oder mehr Anlegern Kapital einsammelt,
  • um es gemäß einer festgelegten Anlage-Strategie
  • zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und
  • zwar nur ein Unternehmen innerhalb des Finanzsektors ist.

Genauen Wortlaut siehe bitte: →http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html  Absatz (1) 

vgl. →Organismus, →Fonds-Glossar

InvestmtG

Abk.f. Investmentgesellschaft

Begriffsbestimmung siehe →Investmentgesellschaft, vgl. →Fonds-Glossar

InvestmtV

Abk.f. Investmentvermögen, meint: Organismus für gemeinsame Anlagen im Sinn des KAGB 

Begriffsbestimmung siehe bitte im Glossar dazu via →Fonds-Glossar 

InvStG

Abk.f. Investment-Steuer-Gesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/

IPBES

Abk.f. Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, D-Bonn (Zwischenstaatliche Wissenschafts-Strategie Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen )

https://www.ipbes.net/about

(Eigene Übersetzung, nicht bestätigt)

IPCC

Abk.f. The Intergovernmental Panel on Climate Change (Weltklimarat), Genf, ist das Gremium der Vereinten Nationen (UN) um wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel zu beurteilen 

https://www.ipcc.ch/ 

Es veröffentlicht unter anderem die Liste der Treibhausgase (THG; englisch: greenhouse gas, GHG), vgl. →https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/glossary/Greenhouse gas (GHG), und legt die Grad-Zahlen für die CO2-Äquivalente fest (CO2_eq)

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC 

IPPF

Abk.f. International Professional Practices Framework, übersetzt: Die internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision

https://www.diir.de/fachwissen/standards/ 

vgl. →IIA, →DIIR

IPSASB

Abk.f. International Public Sector Accounting Standards Board, Gremium der →IFAC für Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

https://www.iaesb.org/ 

IRC

Abk.f. Integrated Reporting Committee

IRO

Abk.f. Impact, Risk and Opportunity Management, Mgmt. v. Auswirkungen, Risiken und Chancen, Angabe-Pflicht nach ESRS 1 Rn 12.c über

  • das/die Verfahren, mit dem/denen das Unternehmen 
    1. Auswirkungen, Risiken und Chancen
      • ermittelt und
      • ihre Wesentlichkeit bewertet
        (IRO-1 ESRS 2 Abschnitt 4.2), sowie
    2. wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte mittels Strategien und Maßnahmen angeht (ESRS 2 Abschnitt 4.2)

Vgl. →ESRS, →GOV, →SBM, →IRO, →MT, →DR_, →AR_, →Nachhaltigkeitsaspekte_ESRS, →MDR_A 

IRS_de

Abk.f. Internes Revisions-System (mit Internet-Kürzel für Deutschland) 

Gehört zu den so genannten Corporate Governance Systemen, mit denen sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW PS 981 Tz. 5

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1. 
    • "Die Verpflichtung des Vorstands, für... eine angemessene interne Revision zu sorgen" gilt in AktG § 91.(2) seit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) von 1998, Quelle: RegEhttps://dserver.bundestag.de/btd/13/097/1309712.pdf Begründung Seite 15 
    • Vergleiche zum Thema:  
      • IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Internen Revisionssystemen (IDW PS 983) 03.03.2017 
      • DIIR Revisionsstandard Nr. 3, Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessments)

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS 

IRS_us

Abk.f. Internal Revenue Service, = Nationale Behörde für Steuern in den USA 

https://www.irs.gov/privacy-disclosure/irs-privacy-policy 

IR_Framework

Abk.f. Integrated Reporting Framework; ist ein Rahmenwerk des →IIRC für Unternehmens-Berichte

  • mit integrierten finanziellen und nicht-finanziellen Aspekten
  • für effiziente Kapital-Allokation, finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit. 

→https://integratedreporting.org/resource/international-ir-framework/

ISA

Abk.f. International Standard on Auditing**, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC

**Prüfung von historischen Finanz-Informationen 

Hinweise:

    • Die Sammlung der ISA veröffentlicht das IAASB in Jahres-Ausgaben des "Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services"

https://www.iaasb.org/standards-pronouncements 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC)

ISACA

Abk.f. Information Systems Audit and Control Association, ist ein internationaler Berufsverband aus IT-Revisioren, IT-Sicherheitsmanager und IT-Governance-Beauftragten zur Ausbildung und Weiterentwicklung von Mitgliedern und Interessentinnen 

https://www.isaca.org/ 

Quelle: BSI →https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ACS/DE/leitfaden_CSC_v2.html Februar 2020 Seite 9 

Das BSI kooperiert mit dem ISACA Germany Chapter e.V. →https://www.isaca.de/ 

ISAE

Abk.f. International Standard on Assurance** Engagement, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC 

**zu anderen als historischen Finanz-Informationen, check nach übersetzten Standards auf →https://www.ifac.org/translations-database 

vgl. →IFAC, →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISQM (früher: ISQC), →ISAE,  →Ethik Glossar

ISCED

Abk.f. International Standard Classification of Education (Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens) der UNESCO und von OECD und Eurostat für einheitliche Bildung-Statistiken mit 9 Stufen: 

ISCED 0 Elementarbereich 

    • 01 Frühkindliche Bildung: Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren
    • 02 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt

ISCED 1 Primarbereich (Grundschulen und andere)

ISCED 2 Sekundarbereich I (Weiter führende Schulen bis Sekundarbereich II) 

ISCED 3 Sekundarbereich II (i.d.R. bis Hochschul-Reife) 

ISCED 4 Postsekundärer nicht-tertiärer Bereich (i.d.R. Berufs-/Fach- Schulen) 

ISCED 5 Kurzes tertiäres Bildungsprogramm (vor allem Meister-Ausbildung) 

ISCED 6 Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

ISCED 7 Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

ISCED 8 Promotion

ISCED 9 Keinerlei andere Klassifizierung (die keinerlei andere Klassifizierung zugeordnet werden /können) 

Quelle: →https://www.datenportal.bmbf.de/portal/de/G293.html 

Vgl. →Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE

iSd

Abk.f. im Sinn des/der  

ISIN

Abk.f. International Securities Identification Number - Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer -, mit der Wertpapier eindeutig (international, zusätzlich zur Wertpapier-Kenn-Nummer WKN) identifizierbar ist; sie wird von einer jeweils national zuständigen Stelle, vergeben/ festgelegt

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016O0034&qid=1705526367163#d1e32-53-1, Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (Neufassung) (EZB/2016/34)

ISO

Abk.f. International Organization for Standardization, CH-Geneva (Central Secretariat) 

https://www.iso.org/home.html 

ISQC

Abk.f. International Standard on Quality Control des IAASB, abgelöst am 17.12.2020 durch ISQM 1 und ISQM 2 (siehe bitte ebenda) 

vgl. →IAASB, →ISQM

ISQC_1

Abk.f. International Standard on Quality Control No. 1 des IAASB, abgelöst am 17.12.2020 durch ISQM 1 und ISQM 2 (siehe bitte ebenda) 

vgl. →IAASB, →ISQM (früher: ISQC_1)  

ISQM

Abk.f. International Standard on Quality Management des IAASB, umfasst vor allem den

  • ISCM 1 zum Qualität-Management (Praxis-Organisation) für Unternehmen, die Abschluss-Prüfungen oder verandte Dienste durchführen, und
  • ISQM 2 zur Bewertung der Engagement-Qualität (Auftrag-Durchführung) 

https://www.iaasb.org/standards-pronouncements

Beide Standards vom 17. Dezember 2020 ersetzen den ISQC 1, in dem die QM Regelungen für die beiden Bereiche Praxis-Organisation und Auftrag-Durchführung zusammengefasst waren. 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISA, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE, →ISAE, →ISRS, →Ethik Glossar

ISRE

Abk.f. International Standard on Review** Engagements, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC 

**Sorgfältige/ Prüferische Durchsicht von historischen Finanz-Informationen 

vgl. →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISQM (früher: ISQC), →ISRE 

ISRS

Abk.f. International Standard on Related** Services, festgelegt (verabschiedet) durch das →IAASB bei der →IFAC

**Services bezogen auf Finanz-Informationen, zum Beispiel ein Auftrag mit bestimmter Vorgehensweise oder zur Erstellung 

vgl. →IFAC, →IAASB, →IAASB_Handbook, →ISQM (früher: ISQC), →ISRS, →Ethik Glossar

ISSAI

Abk.f. International Standards of Supreme Audit Institutions/ Internationale Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (z.B. Rechnungshöfe), herausgegeben**1 von:  INTOSAI (INTernational Organisation of Supreme Audit Institutions/ Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden), und angewendet**2 von: The European Court of Auditors (ECA)/ Europäischer Rechnungshof (EuRH**3)

**1 https://www.issai.org/professional-pronouncements/
**2 https://www.eca.europa.eu/de/our-methodology
**3 https://www.eca.europa.eu/de/governance

Vgl. →INTOSAI, →ISSAI, →IFAC 

 

ISSB

Abk.f. International Sustainability Standards Board, Gremium für Standards für Angaben (Disclosures) zu Nachhaltigkeit-Aspekten in Unternehmens-Berichten nach IFRS 

https://www.ifrs.org/groups/international-sustainability-standards-board/ 

vgl. →Angabe_im_Anhang, →IASB, →ISSB

iSv

Abk.f. im Sinn von

IT

Abk.f. Informations-Technik, bezeichnet alle technischen Mittel, um Informationen zu verarbeiten oder zu übertragen

Zur Verarbeitung von Informationen gehören:

    • die →Daten-Verarbeitung im Sinn der →DSGVO
      und zusätzlich gemäß →BSI die 
    • Übermittlung 
    • Programm-gesteuerte Verarbeitung 
    • Interne Darstellung 

Quelle: BSI https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/Webs/ACS/DE/Informationen-und-Empfehlungen/Informationen-und-weiterfuehrende-Angebote/Glossar-der-Cyber-Sicherheit/glossar-der-cyber-sicherheit_node.html Stand 07.09.2021 

vgl. →IKT, →IT, →Information, →Kommunikation, →Cyber, →Datensicherheit Glossar (940), →Datenschutz Glossar (502)

IT_Grundschutz

bezeichnet

  1. die Gesamtheit von Maßnahmen zum Schutz von Daten und Technik, und zwar in der IT_Infrastruktur, in der Organisation, für das Personal und in der Technik selbst, 
  2. einen Zustand, in dem die vom BSI empfohlenen Standard-Sicherheitsmaßnahmen hinreichend umgesetzt sind,
  3. eine Methodik zum Aufbau eines Sicherheits-Management/-Systems
  4. eine Methodik zur Absicherung von Informationen-Verbünden durch Standard-Sicherheitsmaßnahmen

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132764 

Hinweise:

Vgl. →IT_Infrastruktur, →IT_Grundschutz, →Glossare, →Datensicherheit Glossar (940) 

IT_Infrastruktur

bezeichnet alle Einrichtungen zur digitalen Informations-Verarbeitung, a. im Allgemeinen unterteilt nach a.1 Hardware, a.2 Software, a.3 Anwender/User-Organisation und a.4 Einrichtungen zum Vernetzen, oder b. im Besonderen beim IT_Grundschutz bestehend aus nur die Einrichtungen zum Vernetzen

Quellen:

zu a. diverse, unter anderen: WP Handbuch 17. Auflage 2021 L.639, mit Verweis auf IDW RS_FAIT_1:

"alle technischen Einrichtungen und Ressourcen sowie organisatorischen Maßnahmen ... für ... die Daten-Verarbeitung erforderlich sind"

zu b. →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132764:

"die für die Informationsverarbeitung ... genutzten Gebäude, Räume, Energieversorgung, Klimatisierung und die Verkabelung ... Die IT-Systeme und Netz-Koppelelemente gehören nicht dazu."

vgl. →IT_Infrastruktur, →Infrastruktur, →IT_Grundschutz, →Glossare 

IUCN

Abk.f. International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, CH-Gland (Headquarters); bietet eine Typologie der Ökosysteme (Global Ecosystem Typology 2.0) gemäß ESRS_Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.266)

https://www.iucn.org/legal, vgl. →Ökosystem-Typologie (931-933)

iVm

Abk.f. in Verbindung mit

i_S_d

Abk.f. im Sinn des/der  (Paragraf/Vorschrift)

i_S_v

Abk.f. im Sinn von

i_V_m

Abk.f. in Verbindung mit 

J

JA

Abk.f. Jahres-Abschluss

vgl. →Abschluss

JAbschlWUV

Abk.f. Jahres-Abschluss für Wohnungs-Unternehmen Verordnung (Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen)

https://www.gesetze-im-internet.de/jabschlwuv/, ebenda →Anlage Formblatt, Hinweis: IDW_RS_IFA_3

Vgl. →Abschluss, →Bilanz, →JAbschlWUV

Journal

ist einer der drei grundlegenden Bestand-Teile, die kaufmännische Bücher haben müssen:  • Beleg - für jeden Geschäfts-Vorfall •  Journal - mit der zeitliche Reihen-Folge der Geschäfts-Vorfälle •  Konto - für deren sachliche Ordnung**1  

             

Quellen:

Beleg-, Journal- und Konto-Funktion sind erfüllt, wenn in der Buchführung mindestens die folgenden Angaben erfasst bzw. dargestellt sind (IDW: Tz'n 36,37, 44 und 47):

  1. Buchungs-Text oder Buchungs-Schlüssel - hinreichende Erläuterung des Vorgangs/ Geschäfts-Vorfalls
  2. Buchungs-Betrag bzw. Mengen- und Wert-Angaben, aus denen er sich ergibt 
  3. Beleg-Datum - Zeitpunkt des Geschäfts-Vorfalls  zur Bestimmung der Buchungs-Periode 
  4. Autorisierung - Bestätigung durch den Buchführungs-Pflichten 
  5. Konto 
  6. Konto-Bezeichnung 
  7. Gegenkonto 
  8. Gegenkonto - Bezeichnung 
  9. Beleg-Nummer (Ordnungskriterium, Kennzeichnung der Buchung, Beleg-Verweis) 
  10. Buchungs-Datum - Zeitpunkt der Buchung 

Vergleiche bitte in den Gesetzes-Texten zu  

  • Beleg:  "...Handelsgeschäfte ersichtlich machen*a (Satz 1), ...richtig*b (auch: wahr*c), ...den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend*d..."
       
  • Journal: "...Entstehung und Abwicklung*a (Satz 3), ...vollständig, zeitgerecht*b..."

  • Konto: ...Überblick*a (Satz 2), ...geordnet*b..."

*a HGB § 238.(1), Entsprechendes siehe AO § 145.(1)
*b HGB § 239.(2), Entsprechendes siehe AO § 146.(1) 
*c AO § 154, StGB § 283b  
*d HGB § 264.(2).S1

**1 Hinweis: die Zusammenfassung von Konten zu Konten-Gruppen sowie die Addition ihrer Salden erlaubt die Darstellung der Posten in einem Jahres-Abschluss, siehe dazu bitte: 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html  

   

Journalfunktion

st eine der drei Grund-Funktionen der Buchführung:  •  Journalfunktion - um die Geschäfts-Vorfälle in ihrer zeitlichen**1 Reihen-Folge darstellen zu können  •  Kontofunktion - um sie nach sachlichen Kriterien**2 ordnen zu können • Belegfunktion - um jeden Geschäfts-Vorfall belegen zu können 

Nähere rechtliche Details siehe bitte →Beleg, →Journal beziehungsweise →Konto

**1 vergleiche französisch tous/ le jour = jeden/ der Tag 

**2 Ein sachliches Kriterium kann zum Beispiel sein: die Zugehörigkeit des Soll- oder des Haben-Eintrags einer Buchung zu

 Vgl. italienisch il conto = die Rechnung, die Abrechnung, das Konto (im Sinn einer Ab-/Schlussrechnung) 

Vgl. →GoB Glossar   

Jurisdiktion

bezeichnet, von den Drei Haupt-Funktionen zur →Gewalten-Teilung im Staat, die das/ein Gesetz AUSLEGENDE UND es in der Rechtsprechung** KONKRETISIERENDE Funktion: Gerichte

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Absatz (2): "Rechtsprechung"

**lateinisch: = jus dicere   

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Gewaltenteilung im Staat, →Legislative, →Exekutive, →Jurisdiktion, →https://justiz.de/onlinedienste/index.php

juristische_Person

ist eine Konstruktion des Gesetzes für eine Vereinigung von Menschen (→natürliche Personen), damit diese eigenständig Träger*in oder Erwerber*in von Rechten und Pflichten sein kann. 

Siehe insbesondere:

Vgl. →Handelsregister, →juristische_Person, →Person

 

K

KA

Abk.f. Konzern-Abschluss bzw. Konzernabschluss (Hinweis auf HGB §§ 290ff.) 

Kaduzierung

bezeichnet den a. Ausschluss eines/r Gesellschafters/in (aus einer GmbH oder AG), mit b. der abschließenden Erklärung, dass er*sie b1 der (Rechte** durch die) Gesellschafts-Anteile/ Aktien, und b2 der bis dahin geleisteten Einzahlungen verlustig (gegangen) ist, das heißt: Er*Sie hat b1 die (Rechte** durch die) Anteile/ Aktien und b2 das bisher eingezahlte Geld verloren 

**im Wesentlichen: • Stimmrechte und • Rechte über Anteile am Gewinn bzw. an der Gewinn-Verteilung (vgl. →Fonds_Prinzip)

Quellen:

    • https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__21.html:
      • Siehe bitte Überschrift ebenda
      • "(1) ... Androhung seines Ausschlusses mit dem Geschäftsanteil ...
      • (2) Nach ... Ablauf der Frist ist der säumige Gesellschafter
        • seines Geschäftsanteils und der geleisteten Teilzahlungen
        • zugunsten der Gesellschaft verlustig zu erklären."
    • https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__64.html
      • Überschrift: "Ausschluß säumiger Aktionäre
      • (1) ... Androhung ..., daß sie nach Fristablauf
        • ihrer Aktien und der geleisteten Einzahlungen
        • für verlustig erklärt werden.
      • (3) Aktionäre, die ... trotzdem nicht zahlen, werden ...
        • ihrer Aktien und der geleisteten Einzahlungen
        • zugunsten der Gesellschaft für verlustig erklärt."
    • https://www.dwds.de/wb/verlustig

Zu Wort-Herkunft: wahrscheinlich (diverse Q.)

    • aus dem lateinischen caducus = fallend, zum Fallen geneigt, hinfällig, vergänglich, verfallen, herrenlos (→Stowasser
    • in der Rechtssprache spezifisch für die GmbH/ AG, denn als Verwendung für die Genossenschaft nicht bekannt

KAGB

Abk.f. Kapital-Anlage-Gesetzbuch 

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html 

Hinweise: 

    • Das KAGB regelt die Rechte und Pflichten für ein Investmentvermögen, das heißt: jeder Organismus
      • für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und
      • der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. 

    • Vgl. →Kleinanlegerschutzgesetz

   

Kalibrieren

bezeichnet hier das Einstellen einer Norm für qualitative (Aussagen) oder quantitative (Maße) Indikatoren in einer Skala (im Sinn von: Justieren)

Quelle: Angelehnt an den Begriff in der Messtechnik nach Brockhaus Enzyklopädie Band 24, Mannheim 1990; Kalibrieren wird dort auch als Justieren bezeichnet; in der Fertigungs-Technik bezeichne der Begriff das abschließende Umformen eines Werkstücks auf ein genaues Maß; Wortherkunft dei aus dem arabischen: qālib = Form, Modell oder (Schuster-) Leiste

Kalkulation

bezeichnet bestimmte Berechnungs-Schemata für Entscheidungen (z.B. Kapazitäten, Preise) und Bewertungen (z.B. Vorräte), oft auch "Kostenrechnung" oder "Kosten- und Leistungs-Rechnung" genannt

Details siehe →material/kalkulation.html

Hinweise dazu im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

kalkulatorische_Kosten

sind solche, die nicht oder anders in der GuV erfasst sind, und für Entscheidungen über Preise oder Kapazitäten hinzu gerechnet oder ersetzt werden müssen 

vgl. →material/kalkulation.html 

Kammerberuf

bezeichnet eine Erwerbstätigkeit (Beruf) mit einer gewissen Funktion für das Gemeinwesen, gesetzlichen Ordnung und eigenständigen Institution (Kammer) und Organisation zur funktionalen Selbstverwaltung 

vgl. →https://www.kammerrecht.de/category/kammergesetze/, →Funktion

Wortherkunft von "Kammer" aus lateinisch camera = das Gewölbe [Q. →Stowasser] im Sinn von: Raum, Zimmer, Halle, Saal für unterschiedliche Zwecke, zum Beispiel für: Wohnen, Schlafen, Vorräte, Versammlungen (auch von Mitgliedern, →Organen, Ratsleuten oder einem Gericht) 

KapErtrSt

Abk.f. Kapital-Ertrag-Steuer bzw. Kapitalertragsteuer 

vgl. →Kapitalertragsteuer

KapG

Abk.f. Kapital-Gesellschaft bzw. →Kapitalgesellschaft

Pendant: →PersG 

Kapital

ist im Allgemeinen der Bestand an verfügbaren Mitteln, um Erträge oder Einnahmen zu erzeugen. Im Besonderen hat der Begriff Bedeutung je nach Kontext: 

Volkswirtschaftlich ist Kapital der Bestand an verfügbaren Mitteln, um Güter und Dienstleistungen zu erzeugen (Produktions-Faktoren). 

Betriebswirtschaftlich ist Kapital das Vermögen in der Bilanz, das einem Unternehmen 

    • zum aktiven Handeln zur Verfügung steht (Aktiva) 
      und gleichzeitig 
    • von dessen Eigentümer*innen [= Eigenkapital-Gebende] und von Dritten [= Fremdkapital-Gebende] (passiv) zur Verfügung gestellt worden ist (Passiva). 

Das International Integrated Reporting <IR> Framework (IR_Framework) differenziert die folgenden sechs Kapital-Arten (die so genannten "Six Capitals"; Auflistungen dazu sind Beispiele): 

  1. Finanz-Kapital 
    • Geld, Kredit, Ausleihung, Anleihe, Unternehmens-Anteil, Aktie 
  2. Natural-Kapital  
    • Luft, Wasser, Boden, Rohstoffe, Wald 
    • Biologische Vielfalt und gesundes Ökosystem 
  3. Human-Kapital  
    • Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse (Kompetenz
    • Ethik, Motivation, Compliance 
  4. Intellektuelles  Kapital 
    • Patent, Copyright, Software, Lizenz 
    • Funktionsfähige/s Organisation, Zusammenwirken (System) und Verfahren, Dokumentation  
  5. Manufaktur-Kapital 
    • Sachanlage, Vorräte [vgl. HGB § 266.(2)
    • Infrastruktur wie Straßen, Häfen, Brücken, Müll-Bearbeitung und Wasser-Versorgung 
  6. Sozial-Kapital 
    • Rechts-Struktur, Rechts-Infrastruktur
    • Funktionierende/r Vertrauensschutz, Handelsbräuche, Verkehrssitten
    • Marke, Reputation 
    • Öffentlich-rechtliche Genehmigungen 
    • (Vgl. →sozial, →Sinn und Zweck der Steuern

 

 

Literatur-Quellen: 

  • Brockhaus Enzyklopädie 1990
  • International Integrated Reporting Council (IIRC): The International Integrated Reporting <IR> Framework, 2013 

Kontext Sustainable Development Goals siehe →How SDG fit 2 6 Capitals which hit P&L

Kapitalerhaltungs-Grundsatz

bezeichnet die Regel: das Kapitel (einer juristischen Person) ist zu erhalten, etwa durch Verbote des Auszahlung von, zur Erhaltung des Stammkapitals benötigtem Vermögen (GmbhG), Geschäftsguthaben von Genoss*innen, Einlagen von Aktionär*innen  
 

Kapitalertragsteuer

ist diejenige Einkommen-Steuer im Sinn von EStG § 43.(1), die durch den Abzug von einem Kapital-Ertrag (Dividende, Verkaufs-Gewinn**1 etc.) erhoben wird UND gemäß EStG § 43a bemessen wird 

**1 gilt nicht für einen Verkaufs-Gewinn, wenn der da zugehörige Einkauf vor dem 01.01.2009 war

Hinweise:

  • Vgl. →Erhebungsformen_im_EStG
      
  • Gläubiger im Sinn von EStG § 43 ist der*diejenige, dem*der die Kapital-Erträge zufließen; vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44.html Absatz (1) Satz 1.
      
  • Personen, vor allem: Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute, welche (im Auftrag)
    • welche Ausschüttungen etc. auszahlen und/oder
    • Verkäufe mit Gewinn ausführen
        
      haben in den entsprechenden Fällen den Steuer-Abzug [nach den Vorschriften der Finanz-Verwaltung] für Rechnung des*der Gläubiger*in vorzunehmen.
      Sie heißen dann: 
      • Auszahlende Stelle bzw.
      • Ausführende Stelle.
          
  • Die Bemessung der Kapitalertragsteuer nach EStG § 43a 
    • kann auf Antrag (in der Steuer-Erklärung) ersetzt werden, indem

Vgl. →Dividende, →KapErtrSt, →MiKaDiv, →Börsen_notiert, →BZSt 

Kapitalgesellschaft

meint auf dieser Website die Rechtsformen der AG, KGaA und GmbH entsprechend der Überschrift im HGB Drittes Buch**1 Zweiter Abschnitt**2 

**1 Überschrift: Handels-Bücher 

**2 Überschrift: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften**3 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/ 

**3 die dort im HGB bestimmten Personenhandelsgesellschaften sind solche, bei denen nicht ein*e Gesellschafter*in eine natürliche Person ist, die persönlich haftet, vgl. →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende 

Abkürzung: →KapG

Vgl. →Fonds_Prinzip, Pendant: →Personengesellschaft, →KapitalgesellschaftPendant, →PersG, Unterschiede siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Kapital-Gesellschaft in Start-up Größe 

Kapitalmarkt_orientiert

ist eine Kapital-Gesellschaft nach HGB 264d, wenn sie

  • einen organisierten Markt im Sinn des WPhG 2.(11) durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des WPhG 2.(1) in Anspruch nimmt oder
  • die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. 

Definitionen vgl:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264d.html 

http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html 

 

Vgl. →Kapitalmarkt_orientiert, →Börsen_notiert 

Merksatz: Jede (mit Aktien) Börsen_notierte Gesellschaft ist Kapitalmarkt_orientiert, aber nicht umgekehrt.

Umkehr-Beispiel: zugelassene Anleihe, vgl. HGB § 266.(3).C.1. Aktie = Eigenkapital, Anleihe = Fremdkapital

   

Kapitalverwaltungsgesellschaft

ist ein Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, wenigstens ein

  • inländisches_Investmentvermögen,
  • EU_Investmentvermögen oder
  • ausländisches_AIF zu verwalten,

UND mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland.
"Verwaltung eines Investmentvermögens" liegt vor, wenn mindestens die Portfolio-Verwaltung oder das Risiko-Management**1 für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__17.html Absatz (1)

Abkürzung hier: KapVerwaltgG

(2) Die KapVerwaltgG ist entweder

1. eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (externe_KapVerwG), die bestellt ist

      • von einem Investmentvermögen (InvestmtV) oder
      • im Namen des InvestmtV

UND auf Grund dieser Bestellung für die Verwaltung des InvestmtV verantwortlich**2 ist (externe_Kapitalverwaltungsgesellschaft),

oder

2. das InvestmtV selbst (= interne_KapVerwaltgG), wenn

      • dessen Rechtsform eine interne Verwaltung zulässt
        und
      • der Vorstand oder die Geschäftsführung des InvestmtV entscheidet,
        keine externe_KapVerwaltgG zu bestellen;
        in diesem Fall wird das InvestmtV als KapVerwaltgG zugelassen.

Hinweis: (3) Für jedes InvestmtV kann NUR EINE KapVerwaltgG zuständig sein, die für die Einhaltung der Anforderungen dieses Gesetzes [→KAGB] verantwortlich ist.

**1 vgl. →Risiko Management Begriffe

**2 vgl. den Begriff →Verantwortung

vgl. →Fonds-Glossar

KapV

Abk.f. Kapital-Vermögen, Kurz-Bezeichnung für die Art der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinn von EStG §§ 2 und 20  


KapV-Icon

Es gibt 7 Einkunft-Arten (→Einkünfte), davon 3 mit Gewinn-Rechnung und 3 mit Überschuss-Rechnung für die Steuern

Siehe bitte →Einkünfte, →Gewinn-Einkunftsarten und →Überschuss-Einkunftsarten via →Steuer-Vokabeln, und →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist: Von den 7 Einkunft-Arten muss man mal erfahren haben 

KapVerwaltgG

Abk.f. Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinn des KAGB 

Begriffsbestimmung siehe →Kapitalverwaltungsgesellschaft, vgl. →Fonds-Glossar

Katastrophe

bezeichnet ein Geschehen mit ♦Gefahr oder ♦Schädigung in •Leben, •Gesundheit, •natürlichen Lebens-Grundlagen oder •bedeutenden Sach-Werten für eine •Vielzahl von Menschen, die nur dadurch abgewehrt oder beseitigt werden kann, dass die Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter ♦einheitlicher Führung und Leitung tätig werden  

Quelle für die Begriffsbestimmung: https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Glossar/_functions/glossar.html?nn=19742&cms_lv2=19756 

Hinweis: Für den Katastrophenschutz haben die Länder haben das Recht der Gesetzgebung (Legislativehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html, Exekutivehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html), die Begriffsbestimmung kann in dem entsprechenden Gesetz eines Landes abweichen.  

vgl. →https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/deutsche-strategie-zur-staerkung-der-resilienz-gegenueber-katastrophen-2062054

vgl. →Katastrophe, Gefahr = →Risiko, →Katastrophenschutz, →Notfall Glossar  

Katastrophenschutz

bezeichnet die Organisation für das Zusammenarbeiten der zuständigen Behörden in Kommunen und Staat unter einheitlicher Führung, um Katastrophen-Gefahr abzuwehren oder -Schäden zu beseitigen  

Aktuelle Warnmeldungen siehe bitte: →https://warnung.bund.de/meldungen

Behörden zu unseren Standorten

Quelle für die Begriffsbestimmung: →https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Glossar/_functions/glossar.html?nn=19742&cms_lv2=19756 

Hinweis: Für den Katastrophenschutz haben die Länder haben das Recht der Gesetzgebung (Legislativehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html, Exekutivehttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html), die Begriffsbestimmung kann in dem entsprechenden Gesetz eines Landes abweichen.  

vgl. →BBK, →ZSKG, →Zivilschutz, →Katastrophenschutz, →SDG13Notfall Glossar  

Kenntnisse

umfassen Theorie-Wissen und/oder Fakten-Wissen, vor allem Grundsätze, und sind das Ergebnis der Verarbeitung von Information durch Lernen in Theorie und Praxis 

Quelle: EMPFEHLUNG DES RATES vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) Anhang II (Deskriptoren, Beschreiber) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-22-1 und Anhang I (Begriffsbestimmungen) EUR-Lex - 32017H0615(01) - DE - EUR-Lex (europa.eu)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1664308289354&uri=CELEX%3A32017H0615%2801%29#d1e32-20-1  

Vgl. →FuE Glossar (200), →Kompetenz, →SDG04

Kernelemente_menschenrechtlicher_Sorgfaltspflicht

bezeichnete 5 Elemente (Komponente n) eines Risiko-Management für, auf  Menschenrechte und auf Umwelt bezogene Risiken:  ♣1. Verantwortung  ♠2. Risiko ID  ♥3. Risiko Einschätzen  ♦4. Info & Berichte  ♣5. Beschwerde ermöglichen 

Mehr Details zu den Kernelementen siehe →Sorgfaltspflichtengesetz, Begriff vgl. Lieferkettengesetz  

Quelle: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Unternehmerische-Sorgfaltspflicht/Fuenf-Kernelemente-Sorgfaltspflicht/fuenf-kernelemente-sorgfaltspflicht.html  

Englisch: https://www.csr-in-deutschland.de/EN/Business-Human-Rights/Corporate-due-diligence/Five-core-elements-of-due-diligence/five-core-elements-of-due-diligence-art.html 

vgl. →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →Ethik Glossar →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship, →Rechtsträger*in

    

KfW

Abk.f. Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Eigentum von Bund und Ländern mit vor allem der Aufgabe, im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen durchzuführen 

https://www.kfw.de/kfw.de.html 

Quellen vor allem: →https://www.gesetze-im-internet.de/kredanstwiag/__1.html, zu den Aufgaben: →https://www.gesetze-im-internet.de/kredanstwiag/__2.html 

KG

Abk.f. Kommandit-Gesellschaft 

Kommanditist*in: = Haftung beschränkt; Komplementär*in: = persönlich Haftende*r (HGB § 161

Einordnung: HGB Zweites Buch (über Handels-Gesellschaften) 2. Abschnitt, siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG019600300

Hinweis: Wenn KEINE natürliche Person ein*e Komplementär*in ist, siehe bitte →Transparenzregister

Vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA, →MoPeG 

KGaA

Abk.f. Kommandit-Gesellschaft auf Aktien (AktG §§ 278ff.)

Für Rechts-Verhältnisse gelten

    • mit einem*r Komplementär*in (= persönlich Haftende*r) grundsätzlich die Vorschriften zur KG im HGB 2. Buch (= Handels-Gesellschaften)  2. Abschnitt. 
        
    • im Übrigen die Vorschriften des AktG 1. Buch 

 vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →KG, →KGaA; →Transparenzregister  

KI

Abk.f. künstliche Intelligenz, bezeichnet hier die Fähigkeit einer Maschine, a. Daten zu erfassen**a, b. sie mit (rechnerischen) Methoden zu analysieren**b, c. zu einer Darstellung zu gelangen**c, und zwar mit d. eingebauten Rückkoppelungen**d für eine e. höchst mögliche Wahrscheinlichkeit, dass die Darstellung der Kontexte so aufgetreten

**(...) einschließlich zu:

    1. Erkennen (cognoscere, gonthi/γνοθι) von Daten-Kontexten,
    2.  
      • Simulieren von Wahrnehmen und Sehen,
      • Verstehen von natürlicher Sprache
      • Berücksichtigen von Unsicherheit und
      • Schlussfolgern
    3. Generieren von Sprache (Wissen-Präsentation)
    4. Interaktion und Maschinelles Lernen
    5. Wissen-Repräsentation

Vergleiche Quelle: →https://www.plattform-lernende-systeme.de/glossar.html, initiiert vom Bundesforschungsministerium (→BMBF, Quelle dafür: →https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/digitale-wirtschaft-und-gesellschaft/kuenstliche-intelligenz/kuenstliche-intelligenz_node.html)  

Vgl. →GPT, →ChatGPT, →KI, →Intelligenz 

Kilotonne

ist = 1 Tausend Tonnen = 1 • 10^3 t 

Vgl. →Kilotonne, →Megatonne, →Gigatonne (10^3 t, 10^6 t, 10^9 t) 

Zur Schreibweise vgl. →Zahlnamen

Kilotonne_CO2

ist eine Masse aus Kohlenstoff- (C) und Sauerstoff- (O) Atomen mit einem Volumen (ohne Hohlräume) von rund 

  • 509 Tausend Kubikmetern (m^3) 
  • 170 Olympia-Schwimmbecken bzw. 
  • dem Fünftel (0,19) eines Fußballfeldes, das in Höhe des Empire State Building (ESB, 381m) bebaut ist 

Herleitung siehe bitte Anhänge zu →Treibhausgas Volumen 

Kleinanlegerschutzgesetz

ist ein Gesetz**1 zur Änderung einiger Gesetze**2, um den Schutz von Anlegern weiter zu verbessern, weil**3  

  • Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen erhebliche Vermögensschäden erlitten,
  • indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die BaFin unterlagen;
  • die Vermögensschäden dabei auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger beruhten, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden;
  • als Folge dieser irrigen Annahme nicht nur das Vertrauen der Privatanleger, sondern auch das Vertrauen in den Finanzmarkt getroffen wurde.

**1 vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) 

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl115s1114.pdf%27%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1114.pdf%27%5D__1613743449068   

**2  geändert wurden unter anderen: 

http://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/ 
http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/index.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html 

**3 Deutscher Bundestag: Drucksache 18/3994, 18. Wahlperiode, 11.02.2015, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes, A. Problem und Ziel   

Klient*in

bezeichnet die Auftrag gebende Person (die sich vertreten lässt), bedeutet das Gleiche wie →Mandant*in (die Anweisung/ Vollmacht gibt) und wie →Kunde*in (die kundig ist, und [noch] keine Vollmacht gegeben hat) 

Wort Herkunft: lateinisch cliens = die Person, die sich - öffentlich und zum Schutz anschließende - vertreten lässt, und zwar 

    • in Rom
      • durch einen gewählten Vertreter,  oder 
      • vor einem Gericht
        (damals durch den Ältesten [=patronus], heute durch Reichsanwälte*innen) oder 
    • heute vor Finanzbehörden (durch Steuerberater*innen).

Quellen: →Stowasser, →Duden_HW

Vgl. auch englisch client für: der*die Kunde*in/ Auftraggebende 

Kunde*in, →Mandant*in, →Klient*in

 

KMK

Abk.f. Kultusminister Konferenz: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin

https://www.kmk.org/
https://www.kmk.org/impressum.html 

Vgl. →StudAkkStaatV, →MRVO, →KMK, →ECTS, →Über Merkmale von Hochschul-Studiengängen  

KMU

Abk.f. Kleine und Mittlere Unternehmen im Sinn der Empfehlungen der EU Kommission, umfasst die so genannte • Micro Enterprise • Small-sized Enterprise und • Medium-sized Enterprise  

Englisches Pendant: SME = Abk.f. Small and Medium-sized Enterprises 

vgl. →KMU, →SME, →MSME  

Know-how-Monitor

ist ein Anzeiger für den ♦ Grad der Ausprägung von erworbener →Kompetenz (Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten), das heißt: von solchem Know-how und Wissen, das es befähigt, ♦ Einkommen zu erzielen, und zwar in jede der vier ♦ (Lebens-) Situationen in der →steuerlichen Positions-Matrix

Das heißt: Know-how und Wissen sind in der  

     3. in der Reife: top      2. beim Berufs-Einstieg: ausgeprägt   

 

    4. im Finale: rückläufig  1. in der Ausbildungs-Position: im Aufbau 

Abbildung: Monitor für Know-how in den typischen vier (Lebens-) Positionen /Situationen der steuerlichen Positions-Matrix (von rechts unten gegen den Uhrzeiger-Sinn)   

KoArt

Abk.f. Kosten-Art 

vgl. →material/kalkulation.html 

Koheränz

bedeutet allgemein: Widerspruchsfreiheit bzw. die Schlüssigkeit/ Folgerichtigkeit/ Stimmigkeit eines Zusammenhangs, speziell auch: Widerspruchs-Freiheit als Ziel zum Beispiel  

  •  für die Abstimmung von Organisations-Einheiten**1 oder 
  •  einer wissenschaftlichen Theorie**2  

**1 "Politikkohärenz" siehe →NAP Abschnitt V Seite 27  
**2 Quelle: Brockhaus Enzyklopädie Band 12 F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1990 

Wortherkunft von lateinisch co(n) = zusammen und haerere = (an-) haften, (an-) hängen

Weitere Quellen: →https://www.dwds.de/wb/Koh%C3%A4renz,https://dict.leo.org/englisch-deutsch/coherenthttps://de.wikipedia.org/wiki/Koh%C3%A4renz 

Vgl. →inhärent von innewohnend, anhängend 

Kommanditist*in

ist ein*e Gesellschafter*in einer KG, bei dem*der die Haftung gegenüber den Gesellschafts-Gläubiger*innen auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html  

Er*Sie 

    • ist zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt [ebenda § 170] 
    • ist von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen [§ 164] 
    • haftet für Verluste nur bis zu dem Betrag des Kapitalanteils plus rückständiger Einlagen [§ 167.(3)] und 
    • erhält Gewinnanteil bis 4% des Kapitalanteils [§ 168]  

Pendant: →Komplementär*in  

 vgl. →bedungen, →bedungene_Einlage, →Kommanditist*in, →Komplementär*in, →KG, →KGaA 

Kommunikation

bezeichnet, im Allgemeinen eine Mitteilung oder Verständigung, sowie im Besonderen: Inhalte, Formen, Mittel und Ziel-Personen/-Gruppen für Botschaften in den Methoden-Komponenten zur Governance, um Unternehmungen oder Teilbereiche zu ihren Zielen zu führen (govern) und zu steuern (control)  

vgl. →COSO, →IKT, →IT, →Information, →Kommunikation, →Monitoring

Komparative_Prognose

ist eine nach DRS_20 unzulässige Prognose-Art 

  • Angabe einer Veränderung
    • im Vergleich zu einem Ist-Wert und 
    • der Richtung der Veränderung  
  • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz unter/ über dem aktuellen Wert

→DRS_20.11 und DRS_20.130

Kompetenz

meint im Allgemeinen: Handlungs-Fähigkeit. Zu unterscheiden ist nach: handeln Können (durch • persönliche Eigenschaften) und handeln Dürfen (durch • Vertrag und/oder Anweisung). 

Die persönliche Handlungs-Fähigkeit entsteht aus dem Besitz oder Erwerb von 

    1. Kenntnissen (= Knowledge; Wissen = Know-how)
    2. Fertigkeiten und
    3. →Fähigkeiten (= {Kenntnisse + Fertigkeiten} • {Verantwortung + selbständig})  

bzw.

    1. →Kenntnissen 
    2.  (...) 
    3. →Fähigkeiten (= {Kenntn. + Fertigk.} • {Verwantw. + selbst.}) und
    4. →Einstellungen (→Ethik)  

Quellen:

    •  

Zur Wortbedeutung: competere heißt im Lateinischen unter anderem = kräftig sein (Quelle: →Stowasser

Vgl. →→Kompetenz, →SDG04, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE, →FuE Glossar (200), →Digitale_Kompetenz, →Weltbürger*in_Glossar

Komplementär*in

ist der*die persönlich haftende Gesellschafter*in einer Kommanditgesellschaft (KG) 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html 

Hinweis: der Begriff ist im Gesetz nicht definiert und in der allgemein (Fach-) Sprache so geläufig 

vgl. →Kommanditist*in, →Komplementär*in, →KG, →KGaA 

komplex

deutet die Eigenschaften umfassend und/oder zusammenhängend an; eine Feststellung, ob etwas (objektiv) komplex ist, muss man anhand (im Einzelfall) bestimmter Kriterien** treffen

Quelle: →Duden_HW, ebenda: Wort-Herkunft aus lateinisch complecti = umschlingen, umfassen, zusammenfassen, und weiter aus con (zusammen) und plectere = flechten, in einander fügen

** Vergleiche etwa →weniger_komplexe_Einheit  

Vgl. →Problem, →komplex, →kompliziert

kompliziert

deutet die Eigenschaften verwickelt, umständlich und/oder schwierig an

Quelle: →Duden_HW, ebenda: Wort-Herkunft aus lateinisch complicare = verwickeln, verwirren, zusammenfalten, verwandt mit con (zusammen) und plectere = flechten, in einander fügen  

Vgl. →Problem, →komplex, →kompliziert

Komponente

bezeichnet einen, aus einzelnen Elementen, zusammen gefügten Bestand-/ Teil von einem Ganzen

Wort-Herkunft aus lateinisch con und ponere = zusammen setzen/ stellen/ legen (Quelle: →Stowasser)

Vgl. →Element, →Komponente, →System, →Konzept 

Konkurs

bezeichnet ein Verfahren, in dem das Rest-Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person verteilt wird, weil sie ihre Zahlungen eingestellt hat, und ihre Geschäftstätigkeit endet; im deutschen Recht steht heute dafür der Begriff: Insolvenz 

Wortherkunft aus lateinisch concursus creditorum = der Zusammenlauf der Kreditoren (Gläubiger), Quelle: Stowasser_HW

Vgl. →Kreditor*in, →InsO, →https://justiz.de/onlinedienste/index.php

Konnossement

ist ein Dokument im Seehandel, durch das der Verfrachter

  • den Empfang des Gutes bestätigt und
  • sich verpflichtet,
    • es zum Bestimmungsort zu befördern und
    • dem*der aus dem Konnossement Berechtigten
    • gegen Rückgabe des Konnossements abzuliefern.

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__514.html 
Angaben auf dem Konnossement siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__515.html 

Konsolidieren

,meint das Zusammen-Setzen/-Fassen**1, Zusammen-Führen**2 beziehungsweise Zusammen-Fügen/-Verdichten**3 von Daten und Informationen nach einem einheitlichen Kriterium 

**1 diese Worte werden für die Konsolidierung von finanziellen Informationen zu einem Konzern-Abschluss verwendet, vgl. in HGB §§ 294.(1), 300.(1)S1 und dazu gehörende Paragraph- und Titel-Überschriften (im Nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis);
einheitliches Kriterium ist dort der "Beherrschende Einfluss" im Sinn von HGB § 290, vor allem durch Mehrheiten von Stimmrechten, durch Rechte um die Organe zu bestimmen, durch Verträge zur Beherrschung oder durch das Innehaben der wesentlichen Chancen und Risiken. 

**2 dieses Wort wird für die Konsolidierung von nicht-finanziellen Informationen in einem Treibhausgas-Bericht (THG-Bericht) verwendet, vgl. DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Anhang A; 
einheitliches Kriterium ist dort die "Kontrolle über die Betriebs-Abläufe" oder der "prozentuale Anteil der wirtschaftlichen Interessen an einer Einrichtung", durch die THGe in die Atmosphäre freigesetzt (Emission) oder der Atmosphäre entzogen werden   

**3 Wortherkunft lateinisch con = zusammen und solidare = dicht machen, fest (solide) machen, verstärken (Quelle: Stowasser

Konsolidierung

meint den Ablauf (Prozess) oder dessen Ergebnis für das Zusammen-Setzen/-Fassen**1, Zusammen-Führen**2 beziehungsweise Zusammen-Fügen/-Verdichten**3 von Daten und Informationen nach einem einheitlichen Kriterium 

**1 diese Worte werden für die Konsolidierung von finanziellen Informationen zu einem Konzern-Abschluss verwendet, vgl. in HGB §§ 294.(1), 300.(1)S1 und dazu gehörende Paragraph- und Titel-Überschriften (im Nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis);
einheitliches Kriterium ist dort der "Beherrschende Einfluss" im Sinn von HGB § 290, vor allem durch Mehrheiten von Stimmrechten, durch Rechte um die Organe zu bestimmen, durch Verträge zur Beherrschung oder durch das Innehaben der wesentlichen Chancen und Risiken. 

**2 dieses Wort wird für die Konsolidierung von nicht-finanziellen Informationen in einem Treibhausgas-Bericht (THG-Bericht) verwendet, vgl. DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Anhang A;
einheitliches Kriterium ist dort die "Kontrolle über die Betriebs-Abläufe" oder der "prozentuale Anteil der wirtschaftlichen Interessen an einer Einrichtung", durch die THGe in die Atmosphäre freigesetzt (Emission) oder der Atmosphäre entzogen werden 

**3 Wortherkunft lateinisch con = zusammen und solidare = dicht machen, fest (solide) machen, verstärken (Quelle: Stowasser

Konsum

ist schlicht: der Verbrauch 

Wortherkunft: lateinisch consumere = verbrauchen, verwenden, vernichten 

Bonmot: Wat fott es, es fott (Volksmund Rheinland) 

Pendant: Investition

Kontierung

bezeichnet die Zuordnung von einem Beleg zu einem Konto, das heißt: die Verknüpfung zwischen einem Beleg und einer Buchung, durch ein Zuordnungs- und Identifikations-Merkmal (Beleg-Nummer) 

Quelle: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html (GoBD BMF 28.11.2019) Rn 50 und Rn 70 fort folgende

Hinweise:

Das BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (GoBD) spricht in Rn 50 über die Zuordnung von einem "Geschäftsvorfall" (mindestens) zu dem Ordnungskriterium privat oder betrieblich 

      • Der Beleg ist die Abbildung von einem →Geschäftsvorfall in der Buchführung, das heißt: DER Beleg entspricht DEM →Geschäftsvorfall 
         
      • Das Konto bezeichnet eine Darstellung, die folgendes enthält: 
         
        • Das Ordnungskriterium (Konto-Nummer)
          sowie
        • die Liste von allen, der Konto-Nummer zugeordneten Geschäftsvorfällen
        • mit der Be-/Rechnung der Summe der Salden, die sich sachlogisch aus den so zugeordneten Geschäftsvorfällen ergeben

Vergleiche bitte: "Zuordnung

        • zwischen Beleg und einer Grund-Aufzeichnung 

- für die so genannte "progressive Prüfung", beginnend beim
Beleg, über die
Grund(buch)aufzeichnungen und
Journale zu den
Konten, danach zur
Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und schließlich zur
Steueranmeldung bzw. Steuererklärung (GoBD ... Rn 33) - 

        • [oder zwischen Beleg und einer] Grundbuch-Aufzeichnung

- für die so genannte "retograde Prüfung", die 
umgekehrt verläuft zur progressiven Prüfung (ebenda Rn 33) - 

        • oder [zwischen Beleg und einer] Buchung"

          (GoBD BMF 28.11.2019 Rn 70)

Dazu gilt: 

        • Das Grundbuch ist in der Regel = das →Journal  
            
        • Eine Grundbuch-Aufzeichnung ist in der Regel = DIE Buchung 
           

Siehe auch: "Verknüpfung

        • zwischen den Belegen und der Grund-Aufzeichnung
        • [oder zwischen Beleg und einer] Grundbuch-Aufzeichnung
        • oder [zwischen Beleg und einer] Buchung." 
           
          (GoBD BMF 28.11.2019 Rn 71 Satz 1) 

Die Zuordnung/ Verknüpfung erfolgt durch ein - eindeutiges - "Zuordnungs- und Identifikations-Merkmal"; dieses Merk-Mal heißt so, weil es

      • die Zuordnung von dem Beleg zu der Buchung,
        und - vice versa - 
      • die Zuordnung von der Buchung zu dem Beleg. 
        Sowie
      • die Identifikation des Merkmals selbst

bezeichnet (siehe bitte GoBD BMF 28.11.2019 Rn 71)

      • und ist in der Regel = DIE Beleg-Nummer (ebenda Rn 76 unten). 

Die Beleg-Nummer muss also erkennbar sein  

      • auf dem Beleg - oder auf einer, mehrere Belege verdichtenden Aufzeichnung für das Konto (Hauptbuch)**1
      • in dem Journal (Grundbuch), beziehungsweise in dessen Darstellung und dort in der Buchung zu dem Beleg, und 
      • in dem Konto (Hauptbuch**2) beziehungsweise in dessen Darstellung. 

**1 siehe bitte GoBD BMF 28.11.2019 Rn 42 
**2 Der Begriff "Hauptbuch" ist gleich dem Begriff "Konto" (ebenda Rn 42)   

vgl. →GoB Glossar

Konto

ist einer der drei grundlegenden Bestand-Teile, die kaufmännische Bücher haben müssen:  • Beleg - für jeden Geschäfts-Vorfall •  Journal - mit der zeitliche Reihen-Folge der Geschäfts-Vorfälle •  Konto - für deren sachliche Ordnung**1  

             

Quelle: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1) Abschnitt 3.2 Stand: 24.09.2002 

Beleg-, Journal- und Konto-Funktion sind erfüllt, wenn in der Buchführung mindestens die folgenden Angaben erfasst bzw. dargestellt sind (Tz'n 36,37, 44 und 47):

  1. Buchungs-Text oder Buchungs-Schlüssel - hinreichende Erläuterung des Vorgangs/ Geschäfts-Vorfalls
  2. Buchungs-Betrag bzw. Mengen- und Wert-Angaben, aus denen er sich ergibt 
  3. Beleg-Datum - Zeitpunkt des Geschäfts-Vorfalls  zur Bestimmung der Buchungs-Periode 
  4. Autorisierung - Bestätigung durch den Buchführungs-Pflichten 
  5. Konto 
  6. Konto-Bezeichnung 
  7. Gegenkonto 
  8. Gegenkonto - Bezeichnung 
  9. Beleg-Nummer (Ordnungskriterium, Kennzeichnung der Buchung, Beleg-Verweis) 
  10. Buchungs-Datum - Zeitpunkt der Buchung 

Vergleiche bitte in den Gesetzes-Texten zu  

  • Beleg:  "...Handelsgeschäfte ersichtlich machen*a (Satz 1), ...richtig*b (auch: wahr*c), ...den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend*d..."
       
  • Journal: "...Entstehung und Abwicklung*a (Satz 3), ...vollständig, zeitgerecht*b..."

  • Konto: ...Überblick*a (Satz 2), ...geordnet*b..."

*a HGB § 238.(1), Entsprechendes siehe AO § 145.(1)
*b HGB § 239.(2), Entsprechendes siehe AO § 146.(1) 
*c AO § 154, StGB § 283b  
*d HGB § 264.(2).S1

**1 Hinweis: die Zusammenfassung von Konten zu Konten-Gruppen sowie die Addition ihrer Salden erlaubt die Darstellung der Posten in einem Jahres-Abschluss, siehe dazu bitte: 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html  

vgl. →Skonto, →Konto, →Kontofunktion  

   

Kontofunktion

st eine der drei Grund-Funktionen, die eine kaufmännische und steuerliche Buchführung erfüllen muss:  •  Kontofunktion - um die Geschäfts-Vorfälle nach sachlichen Kriterien**2 ordnen zu können •  Journalfunktion - um sie in ihrer zeitlichen**1 Reihen-Folge darstellen zu können • Belegfunktion - um jeden Geschäfts-Vorfall belegen zu können 

Nähere rechtliche Details siehe bitte →Beleg, →Journal beziehungsweise →Konto

**1 vergleiche französisch tous/ le jour = jeden/ der Tag 

**2 Ein sachliches Kriterium kann zum Beispiel sein: die Zugehörigkeit des Soll- oder des Haben-Eintrags einer Buchung zu

Vgl. italienisch il conto = die Rechnung, die Abrechnung, das Konto (im Sinn einer Ab-/Schlussrechnung), vgl. →Skonto, →Konto   

Vgl. →GoB Glossar 

Kontokorrent

ist das vertragliche Verfahren für eine Geschäftsverbindung mit einem*r Kaufmann*frau, in dem beider-seitige Leistungen, Ansprüche und Zinsen regelmäßig verrechnet, festgestellt und daraus sich ergebende Überschüsse wenigstens 1x im Jahr ausgeglichen werden; es ist eine andere Bezeichnung für: laufende Rechnung

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__355.html  

Das Kontokorrent ist eines der Handels-Geschäfte im Sinn vom vierten Buch des →HGB (Anzahl und Bezeichnung der Bücher siehe ebenda).

Wortherkunft: vergleiche →Konto und lateinisch concurrere = zusammen-laufen, -treffen oder -stoßen oder herbei eilen (zum Beispiel: zu einem Wettbewerb) [Quelle: →Stowasser]

vgl. →Kontokorrent, →laufende_Rechnung, →Rechnungsabschluss 

KonTraG

Abk.f. Gesetz zur Kontrolle und Transprenz im Unternehmensbereich 

Kontrahenten_Risiko

bezeichnet die mögliche Gefahr, 

  • durch den Ausfall eines*r Vertrags-Partners*Partnerin
  • die vertraglich vereinbarte/n Gegenleistung/en

nicht zu erhalten, obwohl die eigene Leistung erbracht worden ist oder worden sein wird [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]

Abgrenzungen: Kontrahenten_Risiko versus...

...Kredit_Risiko: 

Das →Kontrahenten-Risiko hier liegt eher in der Zukunft (Ausfall).

Im Unterschied dazu kann das →Kredit_Risiko schon vorliegen, bevor die Vereinbarung zu Leistung und Gegenleistung getroffen wird. 

...Kunden_Risiko: 

Das in DRS_20.11 definierte →Kontrahenten-Risiko hier ist eine Art Gefahr, die einem finanziellem Ziel entgegen stehen kann [→finanzielles_Risiko]. 

Dagegen ist das im GWG definierte →Kunden_Risiko eine Art Gefahr, die dem Ziel-Zustand ohne Verstoß gegen das Geldwäsche-Verbot entgegen stehen kann [→Compliance_Risiko].

  

konvertibel

heißt: umkehrbar, umwandelbar oder verwandelbar; bezeichnet die Möglichkeit bei Finanz-Kapital, Geld in einer Währung in eine andere zu tauschen, oder ein Recht aus einer Schuldverschreibung in eines aus oder auf eine Aktie zu Tauschen   

Wortherkunft aus lateinisch convertere umkehren, umwandeln, verwandeln, verändern, umgestalten (Quelle: Stowasser

Vgl. →Kapital, →Geld, →Anleihe, →Schuldverschreibung, →Gewinn-Schuldverschreibung, →Wandel-Schuldverschreibung, →konvertibel

Konzept

oder auch Konzeption, bezeichnet eine zusammenfassende Grundvorstellung

Wort-Herkunft aus lateinisch con-capere = zusammen-fassen /-erfassen /-begreifen /-nehmen (der Wort-Stamm capere finde sich heute in Worten so verschieden wie: kapieren und [seemännisch:] kapern; Quellen: →Duden_HW, →Stowasser)

Vgl. →Element, →Komponente, →System, →Konzept

Konzern-Lagebericht

meint in der Regel einen Lagebericht im Sinn von HGB §§ 315ff., das heißt: für eine Unternehmens-Gruppe eine, mit Zahlen und verbale Darstellung von 

  • ihrem Geschäfts-Verlauf und ihrem Geschäfts-Ergebnis sowie 
  • der Lage ihres Vermögens, ihrer Finanzen und ihrer Erträge 
  • nach tatsächlichen und wahrscheinlichen** Verhältnissen 

**wahrscheinliche Verhältnisse sind mit Chancen und Risiken darzustellen  

vgl. →Lage-Bericht; →Material/EU_RL_2023_24

Dazu, für welche Unternehmen der Konzern-Lagebericht bedeutsam ist, siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

KoRe

Abk.f. Kosten-Rechnung, oft auch als "Kosten- und Leistungs-Rechnung" oder "Kalkulation" bezeichnet 

siehe →material/kalkulation.html

KoSte

Abk.f. Kosten-Stelle 

vgl. →material/kalkulation.html 

Kosten

ist der Verbrauch von Produktions-Faktoren, Gütern oder Dienstleistungen, der gemessen oder geschätzt und in Geld-Einheiten bewertet wird, Pendant →Leistung 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Kosten_Art

bezeichnet die Art von verbrauchten Produktions-Faktoren, Gütern oder Dienstleistungen;  die GuV nach dem Gesamt-Kosten-Verfahren (GKV) ist grob nach Kosten-Arten gegliedert** 

vgl. →material/kalkulation.html 

**siehe →HGB § 275.(2): Material, Personal, Abschreibungen, Sonstige

Kosten_Stelle

bezeichnet die den betrieblichen Aufgaben-Bereich (Funktion), in dem Produktions-Faktoren, Gütern oder Dienstleistungen verbraucht werden;  die GuV nach dem Umsatz-Kosten-Verfahren (UKV) ist grob nach Kosten-Stellen gegliedert** 

vgl. →material/kalkulation.html 

**siehe →HGB § 275.(3): Produktion (Herstellung), Vertrieb und Verwaltung

Kosten_Träger

bezeichnet eine erstellte Leistung**, dessen Wert pro Stück oder Einheit durch eine Kalkulation ermittelt werden soll  

**meint: eine erstellte Ware oder Dienst-Leistung 

vgl. →material/kalkulation.html

KoTrä

Abk.f. Kosten-Träger 

vgl. →material/kalkulation.html

KPI

Abk.f. Key Performance Indicator/s, im Deutschen: Schlüssel-Leistungs-Indikator/n, bezeichnen Kennzahlen/ -Messgrößen/ -Variablen, aus denen Aussagen (Indikation) über Richtung oder/und Intensität (nach Anzahl oder Mengen) für ein Ergebnis (z.B. Leistung, Durchsatz) von Tätigkeiten/ Prozessen, oder für Kapazitäten von Ressourcen abgeleitet werden 

Nach DRS_20.11 ist ein Leistungsindikator eine Größe zur Beurteilung eines Aspekts der Leistung eines Unternehmens (oder Konzerns), ein KPI entspricht in der Regel einem der 

zu berichten ist.

Vgl. →Indikator, →KPI

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI   

  

 

Kredit

bezeichnet eine Leistung, die als Verbindlichkeit (Schuld) gegen eine bereits erhaltene (Vor-) Leistung entstanden, und nach den Vereinbarungen über Art, Höhe und Zeitpunkt/e noch zu begleichen ist 

Wortherkunft: lateinisch credere = an-/vertrauen, dar-/leihen, borgen, Glauben schenken (Quelle: →Stowasser) das heißt hier: dasjenige was anvertraut wird oder ist 

vgl. →Kredit, →Kredit_Gebende*r, →Kreditor*in, →Fremdkapital,  →Kredit_Risiko, →diskreditieren

Kreditor*in

ist ein*e Gläubiger*in (Vertrauende*r), das heißt: eine Person, gegenüber welcher eine Verbindlichkeit entstanden ist 

Zum Ausweis von Verbindlichkeiten in der Bilanz siehe bitte HGB § 266.(3).C. 

Wortherkunft: lateinisch credere = an-/vertrauen, dar-/leihen, borgen, Glauben schenken (Quelle: →Stowasser), das heißt hier: diejenige andere →Person, die einem Glauben schenkt, vertraut bzw. etwas anvertraut (der*die Vertrauende) 

Gemeint ist der Glaube oder das Vertrauen der anderen Person in die Fähigkeit und Bereitschaft in die eigene wirtschaftliche Einheit oder Person, die Verbindlichkeiten nach den Vereinbarungen zu begleichen.  

Pendant: →Debitor (man selbst ist Verpflichtete*r gegenüber seinen Kreditoren) 

Zum Zusammenhang vgl. →Soll_und_Haben 

vgl. →Kredit, →Kredit_Gebende*r, →Kreditor*in, →Fremdkapital,  →Kredit_Risiko

 

Kredit_Gebende*r

sind hier alle →Stakeholder, die einer wirtschaftlichen Einheit oder Person mit →Fremdkapital, Rechten, Waren oder Diensten in Vorleistung gehen im Vertrauen auf die Fähigkeit und Bereitschaft der Einheit, ihre Verbindlichkeiten nach den Vereinbarungen zu begleichen 

vgl. →Kredit, →Kredit_Gebende*r, →Kreditor*in, →Fremdkapital,  →Kredit_Risiko

Kredit_Risiko

bezeichnet die mögliche Gefahr, dass

  • ein*e Vertrags-Partner*Partnerin seinen*ihren
  • Verpflichtungen aus der Gewährung von Krediten [Zahlungs-Ziele]

nicht nachkommen kann [→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe

Der*die des Kredit_Risiko trägt (Träger*in), ist in der Regel der*die →Kreditor*in, es besteht gegenüber einem*r →Debitor*in.  

Abgrenzung: Kredit_Risiko versus Kontrahenten_Risiko 

Das →Kredit_Risiko kann schon vorliegen, bevor die Vereinbarung zu Leistung und Gegenleistung getroffen wird. 

Im →IKS kann das Kredit_Risiko deshalb zum Teil schon VOR dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung aufgedeckt und ggf. begrenzt werden [→Risiko_Strategien]. 

Im Unterschied dazu liegt →Kontrahenten-Risiko eher in der Zukunft ("Ausfall").

vgl. →Kredit, →Kredit_Gebende*r, →Kreditor*in, →Fremdkapital,  →Kredit_Risiko

Kriterium

ist ein Punkt auf einem Maßstab (Benchmarks, Skala), der verwendet wird, um einen zugrunde liegenden Sachverhalt zu (be-) messen und/oder zu bewerten (bzw. zu beurteilen/ abzuschätzen) 

[vgl. Wortherkunft: altgriechisch kriterion = unterscheidendes Merkmal, Kennzeichen, Prüfstein; Wortstamm auch enthalten in: "kritisch"; Quelle: Duden_HW

Quelle: IAASB Framework on Quality Control Ziffer 42, in: Supplement to the Handbook (...) 2018 Volume III, https://www.iaasb.org/publications/2018-handbook-international-quality-control-auditing-review-other-assurance-and-related-services-26 Stand 16.06.2021 

Eigene Übersetzung: 

Kriterien sind die Vergleichs-Maßstäbe, die benutzt werden, um einen bestimmten zugrunde liegenden Sachverhalt zu messen oder zu beurteilen.

Kriterien können [einerseits] formeller Art sein, zum Beispiel:

      • für Erstellung [oder Aufstellung] von einem Abschluss können die Kriterien gemäß den IFRS oder den Standards des IPSASB International  [oder HGB § 242ff.] sein; 
          
      • für den Bericht über die Wirksamkeit von internen Kontrollen können die Kriterien begründet sein auf
        • einem allgemein anerkannten (etablierten) IKS Rahmenwerk oder auf 
        • oder individuellen Kontroll-Zielen, speziell für diesen Zweck gestaltet sind; oder 

      • für einen Bericht über Compliance [bzw. ein CMS] die Kriterien gemäß den anwendbaren Gesetze [vgl. EU_VO], Richtlinien [vgl. EU_RL] oder Verträgen sein.  

Beispiele für weniger formelle Kriterien sind

      • ein intern entwickelter Verhaltenskodex oder
      • ein vereinbartes Leistungsniveau 
        (z.B. die Anzahl von Versammlungen, die ein bestimmtes Organ in einem Jahr gehabt haben soll)

Original-Text: 

"42. Criteria are the benchmarks used to measure or evaluate the underlying subject matter.

Criteria can be formal, for example: 

      • in the preparation of financial statements, the criteria may be IFRS or IPSAS [vgl. →IPSASB];
      • when reporting on the operating effectiveness of internal controls, the criteria may be based on an established internal control framework or individual control objectives specifically designed for the purpose; and 
      • when reporting on compliance, the criteria may be the applicable law, regulation or contract.

Examples of less formal criteria are: 

      • an internally developed code of conduct or
      • an agreed level of performance (such as the number of times a particular committee is expected to meet in a year)." 

Kritische_Grundhaltung

bezeichnet allgemein a. ein bestimmtes Verhalten zu Sorgfalt und Verantwortung, und speziell b. während einer Abschluss-Prüfung eines, das zum Ausdruck kommen soll durch

    1. das Hinterfragen von Angaben
    2. das In-Betracht-Ziehen, dass
      • Unregelmäßigkeiten wie Betrug oder Unrichtigkeiten immer möglich sind, und somit dass
      • eine Darstellung in dem Abschluss falsch sein kann
    3. eine Achtsamkeit (besondere Aufmerksamkeit) für falsche Darstellungen, und 
    4. das kritische Beurteilen von Nachweisen (→Belegen)

Kritische Grundhaltung ist vor allem wichtig bei Angaben mit

    • Zeit-Werten
    • Wert-Minderungen von Vermögen
    • Rückstellungen
    • Künftigen Cash_Flows 
    • Prognosen und 
    • Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (→Going Concern

http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__43.html Absatz (4) 

Vgl. →professional_skepticism, →Kritische_Grundhaltung, →Sorgfalt, →Glossare

KrWG

Abk.f. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislauf-Wirtschafts-Gesetz) 

http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ 

Regelt die Pflichten aller Erzeuger*innen und Besitzer*innen von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (= Gemeinden, Städte, Landkreise entsprechend den Abfall-Gesetzen der Bundesländer).

Wichtigster Anwendungs-Fall:

"Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung NUR in den dafür zugelassenen Anlagen... behandelt, gelagert oder abgelagert werden." [KrWG § 28.(1)]. 

Wer dem entgegen Müll woanders (Straße, Natur etc.) ablagert, der*die handelt ordnungswidrig [KrWG § 69.(1).2], was mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Hinweise:

Vgl. →KrWG, →SDG12 

    

Krypto_Wert

ist eine [bloß] digitale Darstellung, von einem Wert oder Recht, der/das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie, oder einer ähnlichen Technologie, elektronisch übertragen UND gespeichert werden kann

Begeriff-Bestimmung: MiCAR Artikel 3.(1).Nr1

Vergleiche →http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html Absatz (11) ["Finanzinstrumente {iSd KWG} ... sind" {auch}...] Nummer 10: Krypto_Wert/e

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert,
Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren],
eGeld_Token [hat Bezug auf Geld],
Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert],
wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus],
Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

KSAbgV

Abk.f. Künstler-Sozial-Abgabe-Verordnung, durch die für ein Kalenderjahr das BMAS für die Abgabe den Vomhundertsatz auf die Entgelte für Werke oder Leistungen bestimmt  

http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__26.html Absatz (5) 

Hinweise:

    • Entgelte sind solche, die
      • ein*e zur Zahlung der Abgabe Verpflichtete*r(V) oder
      • sonst ein*e Dritte*r 
      • für ein/e künstlerische/s oder publizistische/s Werk oder Leistung bezahlt 

Ausnahmen: 

      • Entgelte für
        • urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige Rechte des Urhebers oder
        • Leistungsschutzrechte an Verwertungsgesellschaften 
      • Steuerfreie Aufwand-Entschädigungen und
      • Steuerfreie Einnahmen, die genannt sind in →EStG § 3 Nr. 26  

http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__25.html    

(V) Verpflichtete sind Unternehmen, die solche Werke oder Leistungen →verwerten selbst be-/nutzen, etwa durch Darstellen, Vervielfältigen oder für Werbung, →Ausbildung und →Fortbildung

http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__24.html     

    • Die Abkürzung "KSAbgV" ist nur hier so bestimmt und nicht die offizielle der Gesetze, dort lautet sie für ein Jahr "20jj": KSAbg20jjV    

Vgl. →SozV, →KSVG, →KSAbgV, →BMAS, →UrhG   

KSt

Abk.f. Körperschaft-Steuer 

KStG

Abk.f. Körperschaft-Steuer-Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/index.html

KStH

Abk.f. (amtliches) Körperschaft-Steuer-Handbuch 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

KStR

Abk.f. Körperschaft-Steuer-Richtlinie/n 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

KSVG

Abk.f. Künstler-Sozial-Versicherungs-Gesetz, bezeichnet das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten 

http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/ 

Näheres siehe bitte →KSAbgV 

Vgl. →SozV, →KSVG, →KSAbgV, →BMAS, →UrhG   

Kultur

bezeichnet alles, was Menschen a. gestaltend und b. wahrnehmbar gemacht ist

  1. heißt: was keinem natürlichen Zwang folgt
  2. heißt durch die 5 Sinne: 5. Sehen (Formen, Farben),4. Hören (Sprache, Musik), 3. Riechen, 4. Schmecken oder 5. Fühlen (Haptik/ Haut). 

Worherkunft aus lateinisch cultare = bebauen, erschaffen

In betrieblichen Bereichen bezieht sich dies hauptsächlich auf Einrichtungen, um die

• Ziele

• Aufgaben (operations) 

• Budgets (financials) 

• Regeln  und

• Ethik 

wahr zu nehmen oder zu machen. 

vgl.  →Ethik Glossar

Kunde*in

bezeichnet die Auftrag gebende Person, welche die [eigentlich] kundige ist, und [noch nicht] Vollmacht gegeben hat; mit Vollmacht ist sie →Klient*in (lässt sich vertreten) bzw. →Mandant*in (gibt Anweisung/ Vollmacht) 

Definition gemäß IFRS 15 Verträge mit : 

Kunde*in ist

      1. eine Partei, die
      2. mit einem Unternehmen
      3. einen Vertrag geschlossen hat, und zwar 
      4. über den Erhalt von Gütern und Dienstleistungen
      5. aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens
      6. im Austausch für eine Gegenleistung. 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101#tocId575 

Fun_Facts:

    • Wort-Herkunft: aus mittelhochdeutsch = Der*die (eigentlich) Kundige, auch: "Der*Die Kundsame" mit der Bedeutung:= Sachverständige*r, Schiedsrichter*in

    • Wort-Bedeutungen: 
      • Bis 16. Jhd. = "Bekannter, Einheimischer" (der*die Kundige, welche*r die Nachricht [Kunde] erhalten hat)  
         
      • Seit dem 16. Jahrhundert = "der*die in einem Geschäft Kaufende";

Quelle: →Duden_HW

Vgl. →Kunde*in, →Mandant*in, →Klient*in, →Kundschaft   

Kunden_Risiko

bezeichnet eine Gefahr, die Faktoren begründen können, welche mit einem Kunden*in verbunden sind, und die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann: 

Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine*n Kundin*en, 

    1. mit der*dem die Geschäftsbeziehung außergewöhnliche Umstände hat 
       
    2. die*der in einem geografischen Gebiet mit einem hohen →Länder_Risiko ansässig ist 

    3. mit der*dem eine →juristische_Person oder eine Rechts-Vereinbarung, die als Instrument für die private Vermögensverwaltung dient, im Zusammenhang steht 
         
    4. die*der ein Unternehmen ist, das nominelle Anteils-Eigner hat oder deren Aktien als Inhaber-Papiere emittiert sind 
       
    5. die*der ein Bargeld-intensives Unternehmen ist oder hat  
         
    6. die*der ein Unternehmen ist oder hat, dessen Eigentümer-Struktur - angesichts der Geschäftstätigkeit - als ungewöhnlich oder als übermäßig kompliziert erscheint 
         
    7. die*der eine*e Drittstaats-Angehörige ist, welche*r Aufenthalts-Rechte oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates beantragt, und zwar im Austausch gegen die Übertragung von Kapital. den Kauf von Immobilien, den Kauf von Staatsanleihen oder gegen Investitionen  in Gesellschaften in diesem EU-Mitgliedstaat 

[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2] 

Als finanzielles_Risiko siehe bitte →Kontrahenten_Risiko

Vgl. →Risiko Begriffe

Kundschaft

ist die Person oder Gemeinschaft, denen wir Dinge, die sie benutzen oder ihnen sonst nutzen, frei geben oder verkaufen können  

Person ist →Jeder Mensch, Each Human oder eine →juristische_Person

Als Gemeinschaft bezeichnen wir hier vor allem: 

Clique und Familie, Clique and Family

Verein

Unternehmen: 

Start-up

Local Hero*ine Unternehmen

Question Mark Unternehmen

Star Unternehmen

Global Player (Cash_Cattle) 

und Einheiten von 

Kommune, Staat, Staatenbund - Community, Country, Federation

Fun_Facts:

    • Wort-Herkunft: aus mittelhochdeutsch = Der*die (eigentlich) Kundige, auch: "Der*Die Kundsame" mit der Bedeutung:= Sachverständige*r, Schiedsrichter*in

    • Wort-Bedeutungen: 
      • Bis 16. Jhd. = "Bekannter, Einheimischer" (der*die Kundige, welche*r die Nachricht [Kunde] erhalten hat)  
         
      • Seit dem 16. Jahrhundert = "der*die in einem Geschäft Kaufende";

Quelle: →Duden_HW

Vgl. →Kundschaft, →Kunde*in, →Soziale_Töpfe, →Umsatz Revenue, →Weltbuerger*in_Glossar

Kursrisiko

siehe →Marktpreis_Risiko, und betrifft vor allem die 4 Arten von Börsen-Marktpreisen: Agrar- und Rohstoffpreise, Währungen, Wertpapiere, Zinsen  

kurzfristig

meint in der Regel: einen Zeit-Raum von wenigen Tagen bis zu 1 Jahr 

  1. Hinweis für die Bilanz:

IAS 1.66. "Ein Vermögenswert ist in folgenden Fällen als kurzfristig einzustufen:

(a) innerhalb des normalen Geschäftszyklus wird
- die Realisierung des Vermögenswertes (in Geld) erwartet oder  
- voraussichtlich verkauft oder verbraucht

(b) der Vermögenswert wird primär für Handelszwecke gehalten

(c) innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss-Stichtag wird die Realisierung des Vermögenswerts erwartet

ODER

(d) es handelt sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmittel-Äquivalente (gemäß der Definition in IAS 7),
es sei denn, für einen Zeit-Raum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschluss-Stichtag sind
der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig einzustufen."

IAS 1.69 "Ein Unternehmen hat eine Schuld in folgenden Fällen als kurzfristig einzustufen:

a) innerhalb des normalen Geschäftszyklus wird die Erfüllung der Schuld erwartet

b) die Schuld wird primär für Handelszwecke gehalten

c) innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss-Stichtag wird die Erfüllung der Schuld erwartet

ODER

d) das Unternehmen hat kein uneingeschränktes Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschluss-Stichtag zu verschieben (siehe IAS 1.73);
ist die Schuld mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei
durch die Ausgabe von Eigenkapital-Instrumenten erfüllt werden kann, so beeinflusst dies ihre Einstufung nicht.

Alle anderen Schulden sind als langfristig einzustufen."

Quelle: →http://eu-ifrs.de/eu-ifrs-texte/ Stand 01.10.2020

  1. Hinweis für Nachhaltigkeit-Berichte (Sustainability Reporting):

"82. When preparing its sustainability statements ... adopt the following time intervals as of the end of the reporting period:

    1. for the short-term time horizon: the period adopted ... as the reporting period in its financial statements;
    2. for the medium-term time horizon: from the end of the short-term reporting period per a. above to five years; and
    3. for the long-term time horizon: more than five years.  

Quelle: →ESRS_1.82  Stand November 2022

Vgl. →kurzfristig, →mittelfristig, →langfristig

KV

Abk.f. Kranken-Versicherung, ggf. gesetzliche KV im Sinn von SGB V iVm SGB IV

Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege-und-tarife.html 

Vergleiche auch: 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Werte-der-Rentenversicherung/werte-der-rentenversicherung.html 

SGB IV § 1.(1)

Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →ePA, →PflV, →SozV

  

KVBG

Abk.f. Kohle-Verstromungs-Beendigungs-Gesetz - Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung vom 08.08.2020

http://www.gesetze-im-internet.de/kvbg/index.html 

kWh

Abk.f. (den Energie-Verbrauch von einem) Kilowatt pro Stunde 

Ein Kilowatt (1.000 Watt) entspricht in der Ebene in etwa**2 der Leistung (nicht am Stück**1) von 

    • 33,3 km langsames Gehen (Quellen-Angabe: 30 Watt bei 3km/h) 
    • 70 km Joggen (Q-Angabe: 100 Watt in 1 Stunde bei 7 km/h)
    • 120-150 km Radfahren (Q-Angabe: 100 Watt in 1 Stunde bei 12-15 km/h) 

Quelle: Dr. Oliver Göhl, Lungenfacharzt, Wiesenbach, http://www.trainingbeicopd.de/lunge_leistung.html, siehe Hinweis**1 ebenda) 

  • oder im Durchschnitt ungefähr**2 dem Verbrauch von einem  
    • Fernseher, der 7 Stunden läuft 
    • Fön in einer Stunde  
    • Laptop, an dem man 50 Stunden arbeitet 
    • Toaster für 123 bis 133 Scheiben Brot  
    • Waschgang mit einer Maschine 

Angaben von kommerziellen Anbietern (energie.web.de/ratgeber/wissen/kwh-berechnen/; enbw.com/blog/wohnen/ener0gie-sparen/was-man-mit-1-kwh-so-alles-machen-kann-2/).

**2 Alle Angaben dienen NUR ZUR ORIENTIERUNG und weichen je nach Person beziehungsweise Gerät zum Teil sehr stark ab. 

 

KöR

Abk.f. Körperschaft des öffentlichen Rechts; ist eine juristische Person, die durch Gesetz für einen bestimmten Kreis von Mitgliedern entstanden ist

KöSt

Abk.f. Körperschaft-Steuer 

Künstliche_Intelligenz

siehe bitte →KI

Vgl. →FuE Glossar (200), →Intelligenz, →KI

L

L+G

Abk.f. Löhne und Gehälter 

siehe bitte →LuG

Lachgas

ist der Name für die chemische Verbindung und das Treibhaus-Gas N2O; warum der Name so ist, weiß man nicht, er gehe zurück auf Selbstversuche eines Apothekers ab 1772 und Schaustellung auf Jahrmärkten um 1844 zu der betäubenden Wirkung von N2O    

Quelle: de.wikipedia.org; Mehr dazu siehe bitte →N2O; vgl. →anthropogene_THG

Lage-Bericht

meint einen Lagebericht im Sinn von HGB §§ 289ff., das heißt: für eine Unternehmung eine, mit Zahlen und verbale Darstellung von 

  • seinem Geschäfts-Verlauf und seinem Geschäfts-Ergebnis sowie 
  • der Lage seines Vermögens, seiner Finanzen und seiner Erträge 
  • nach tatsächlichen und wahrscheinlichen** Verhältnissen 

**wahrscheinliche Verhältnisse sind mit Chancen und Risiken darzustellen  

Vgl. →Konzern-Lagebericht, →Material/EU_RL_2023_24

Vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator, →GuV und GuV-Index 

Dazu, für welche Unternehmen der Lage-Bericht bedeutsam ist, siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen

Hinweise zum Begriff im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

Lagebericht

siehe →Lage-Bericht

Lageberichtsfremde_Angabe

ist eine Angabe, die sich NICHT aus HGB §§ 289, 289a oder 315 UND NICHT aus DRS 20 ergibt

Quelle: IDW PS 350 n.F. 10.2021, Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung, Tz 19.j

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator 

Lageberichtstypische_Angabe

ist eine Angabe, die sich, entweder aus HGB §§ 289, 289a oder 315, oder aus DRS 20 ergibt

DRS_20 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__315.html

Quelle: IDW PS 350 n.F. 10.2021, Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung, Tz 19.k

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator 

langfristig

meint je nach Kontext einen Betrachtungs-Zeit-Raum von 

  1. > 1 Jahr (bei der Bilanz) 
  2. ≥ 5 Jahren (bei Business Plänen und Nachhaltigkeit-Berichten), oder
  3. ≥ 10 Jahren (bei privater Vorsorge)  

im jeweiligen Kontext 

Hinweise: zu 

  1. Definition nach IAS 1.66 und 69 siehe bitte →kurzfristig 
  2. Quellen vgl. IDW_S_1 Tz. 77 und →kurzfristig 
  3. die Zahl 10 steht hier grundsätzlich als Zeit-Einheit für Zeit-Räume von Jahrzehnten   

Vgl. →kurzfristig, →mittelfristig, →langfristig

laufende_Rechnung

bezeichnet den Kontokorrent-Vertrag oder/und dessen Verfahren

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__355.html 

vgl. →Kontokorrent, →laufende_Rechnung, →Rechnungsabschluss 

LB

Abk.f. Lage-Bericht und f. Lagebericht im Sinn des HGB 

Details siehe bitte →Lage-Bericht

LCE

Abk.f. Less Complex Entities, bezeichnet: Kleinere, weniger komplexe (als Kapitalmarkt-orientierte) Unternehmen, zu deren (Jahres-) Abschluss eine voll umfängliche Prüfung nach den ISA nicht erforderlich ist 

Quelle: →https://www.iaasb.org/focus-areas/new-standard-less-complex-entities 

Vgl. →LCE, →PIE, →skalierte_Prüfung

Leak

englisches Wort für: Leck, zu einer Information bezeichnet es eine Veröffentlichung ohne Autorisierung (etwa ohne: Berechtigung, Vollmacht oder Zustimmung)

Hinweise:

**Im Gesetz wird der Begriff "Veröffentlichung" abgegrenzt von "Offenlegung" (in einem gesetzlichen Verfahren), vergleiche als Beispiel bitte: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289b.html Absatz (3) Satz 1 Nr. 2


Quellen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Leak Stand 29.10.2021
- https://lexikographieblog.wordpress.com/2011/02/01/der-anglizismus-des-jahres-2010-leaken/ Stand 29.10.2021 

Lebenslanges_Lernen

ist ein Konzept der Vereinten Nationen (SDG4) und der EU für Investitionen in Unternehmen und sonst in berufliche Bildung 

Anm. : Bildung = Ausbildung (Schule) + Fortbildung (Lebenslang) 

SDG04, →Weltbürger*in_Glossar

https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Lifelong_learning/de 

Kompetenz, →ISCED, →Lebenslanges_Lernen, →Ausbildung, →Fortbildung, →FuE

Legal_Act

englisch für: Rechtsakt 

für die EU siehe bitte →EU_Rechtsakt

for the EU please see: →https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html?locale=en 

Legal_Entity_Identifier

ist eine weltweit eindeutige ID für Personen, die Finanzinstrumente handeln, siehe bitte →LEI

Legislative

bezeichnet, von den Drei Hauptfunktionen zur →Gewaltenteilung im Staat, die (ein/das) Gesetz GEBENDE Funktion 

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.htm Absatz (2): "Gesetzgebung"  

Für geltendes Recht siehe bitte 

in Deutschland →http://www.gesetze-im-internet.de/ 

im Europa der EUhttps://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html ("Rechtsakte", vgl. →EU_VO, →EU_RL

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Gewaltenteilung im Staat, →Legislative, →Exekutive, →Jurisdiktion, →https://justiz.de/onlinedienste/index.php

 

LEI

Abk.f. Legal Entity Identifier, ist eine weltweit eindeutige ID für Unternehmen, die mit Finanz-Instrumenten (Wertpapiere, daran angeknüpfte Rechte: Derivate und andere) an handeln oder diese an einer Börse platzieren  

Check LEI für Unternehmen

Mehr Information: →https://www.leireg.de/; Video der Bundesanzeiger Verlag GmbH: →https://www.youtube.com/watch?v=nAH6SNtCp3g; →https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/Berichtspflichten/LEI/leicode_node.html

vgl. →LEI, →OTC 

Leichte_Sprache

→ist ein, in BGG § 11 verwendeter Begriff für nutzerfreundlich, leicht, und damit schnell (barrierefrei) erfassbare Informationen auf Internet-Seiten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__11.html 

Unabhängig von der Verpflichtung dort für Träger öffentlicher Gewalt gilt: Leichte erfassbare Texte 

    • kann jede*r schneller erfassen (und sparen Zeit)

Tipps zum Be-/ Nutzen von Leichter Sprache findest du: 

vgl. →Einfache_Sprache, →BGG, →BITV, →Leichte_Sprache

Leistung

ist, beim Wirtschaften, das Entstehen oder der Zuwachs von Produktions-Faktoren, Gütern oder Dienstleistungen aus entsprechenden Verbräuchen, die gemessen oder geschätzt und in Geld-Einheiten bewertet werden, Pendant: →Kosten 

Mehr dazu im Beitrag →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

 

Lesezeichen

meint auf dieser Website einen Anker-Punkt zu einer Bildschirm-Anzeige (Fenster), den eine Anwender*in beim Benutzen (Anwenden) eines des Programms (Applikation) zum Stöbern und Surfen (browse) im Internet setzen und wieder aufrufen kann, um an diese Stelle zurück zu kehren. 

Der Begriff ist auch in anderen Programmen und Fenstern, vor allem zu Bearbeiten von Texten in PDF Dateien, bekannt.  

 

LGBT

Abkl.f. Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Persons  

Quelle: EU Agency for Fundamental Rights (→FRA, →EU-Agentur für Grundrechte) →https://fra.europa.eu/de/theme/lgbt-personen 

vgl. →Gender, →LGBTIQ, →LGBT

LGBTIQ

Abk.f. lesbische, schwule (gay), bisexuellen Transgender-, nichtbinäre, intersexuelle und queere Personen 

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung 12. November 2020, → https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2068

vgl. →Gender, →LGBTIQ, →LGBT

Lieferkette

ist die Kette aller Handlungen, angefangen von den Rohstoffe-Gewinnungen eines bis zur Lieferung an den (End-) Kunden, die für ein Unternehmen zur Herstellung seiner Produkte und Erbringen seiner Dienstleistungen erforderlich sind

Definition siehe →Sorgfaltspflichtengesetz § (2).(5); erfasst sind mit unter 

    • Alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens
    • Alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte/ Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind
    • Das Handeln 
      1. des Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich
      2. eines*r unmittelbaren (direkten) Zuliefernden und
      3. eines*r mittelbaren Zuliefernden. 

   

Lieferkettengesetz

Synonym für "Sorgfaltspflichtengesetz", Kurzform für "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten", enthält Sorgfaltspflichten, um 

  • menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
  • in ihren Liefer- und Wertschöpfungs-Ketten
  • zu ermitteln, ihnen zu begegnen, darüber zu berichten und Beschwerdeverfahren zu
    ermöglichen. 

und zwar für Unternehmen ab bestimmter Größe. 

Quelle: Regierungsentwurf (RegE) vom 03.03.2021 zum →LkSG (Hinweise ebenda) 

Liquidität

bezeichnet die 

  1. Fähigkeit einer Person, im Zeitpunkt der Fälligkeit, ihre Zahlungspflichten zu erfüllen/ Schulden zu begleichen, oder    
  2. Eigenschaft eines Vermögenswertes (Asset), ihn zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Bezahlen einer Verpflichtung (Schuld) zu verwenden. 

Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, Band 13, Mannheim 1990 

Hinweise:

  • Die Fähigkeit, dass ein Unternehmen "in der Lage ist
    im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie
    seine Schulden zu begleichen",
    ist wesentlich für die Fähigkeit eines Unternehmens zur Fortführung seiner Unternehmens-Tätigkeit; siehe IDW PS 270 n.F. Stand: 11.07.2018; vgl. →Liquiditäts_Risko   

  • zu b. wird bei Vermögenswerten  unterschieden  
    1. nach Schwierigkeit-Grad, in der Regel [vgl. HGB § 266.(2).B] wie folgt: Vermögenswerte mit Liquidität 
      1. ersten Grades bilden: Kassenbestand, Guthaben und Schecks  
      2. zweiten Grades bilden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen 
      3. dritten Grades: Waren und Fertige Erzeugnisse  
    2. nach Fristen für die Verfügbarkeit; vgl. →Magische_Dreieck_der_Geldanlage

   

Liquiditäts_Politik

ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, um die Zahlungsbereitschaft aufrecht zu halten,  Unsicherheiten der Ein- und Auszahlungs-Flüsse (Cash-flow) in der Zukunft aufzufangen und um den Ziel-Konflikt**1 zwischen Liquidität und Rentabilität zu lösen 

Regelmäßige Instrumente der Liquiditäts-Politik sind: 

    • Reserven 
    • Finanzplanung**2,3  
    • Einhalten von Finanzierungs-Regeln**2,4  
    • Senken und Verzögern von Auszahlungen 
    • Erhöhen und Beschleunigen von Einzahlungen 

Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, Band 13, Mannheim 1990 

Weitere Hinweise: 
**1 vgl. →Magische_Dreieck_der_Geldanlage 
**2 vgl. →Wie das mit den Finanzen ist 
**3 vgl. →Going Concern 
**4 vgl. →Goldene_Regeln  

   

Liquiditäts_Risiko

bezeichnet das Risiko (die Gefahr), dass 

  1. ein Vermögenswert (Asset), zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht in Geld eingetauscht werden kann, oder  
  2. eine Person, im Zeitpunkt der Fälligkeit, ihre Verpflichtungen zum Bezahlen nicht erfüllen/ Schulden nicht begleichen kann.   
  • Quellen:
    • Zu a. siehe →Liquidität 
    • Zu b.
      • siehe Definition in →DRS_20.11 
      • vergleiche: Die Gefahr, dass ein Unternehmen "nicht in der Lage ist
        im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie
        seine Schulden zu begleichen."
        als wesentliches Risiko, das jedes Unternehmen mit Zweifeln an der Fähigkeit zur Fortführung seiner Unternehmens-Tätigkeit in einem Anhang oder unter der Bilanz zu vermerken hat; iDW PS 270 n.F. Stand: 11.07.2018  
  • Vgl. insgesamt →Risiko Begriffe 

LkSG

Abk.f. Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, kurz für: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

aktueller Stand →https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/ (tritt zum 01.01.2023 in Kraft)

verkündet im Bundesgesetzblatt →https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2959.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2959.pdf%27%5D__1628605099027 

Regierungsentwurf: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html Stand 03.03.2021 

Hinweise: 

Das Gesetz begründe eine Bemühens-Pflicht und weder eine Erfolgs-Pflicht noch eine Garantie-Haftung (RegE S. 2). 

Es soll das Wirtschaftsmodell der Sozialen Marktwirtschaft stützen und dazu beitragen,

    • Freiheit der Wirtschaft und einen funktionierenden Wettbewerb zu schützen
    • Wohlstand und soziale Sicherheit zu gewährleisten sowie  
    • gelebte Sozialpartnerschaft, freie Gewerkschaften, weitreichendes Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und den Schutz der Umwelt zu erreichen (RegE Begründung S. 1). 

   

Für die Sorgfaltspflichten definiert es fünf Kernelemente**1,2


1. Verantwortung anerkennen, das heißt

    • zunächst**2: die für das Unternehmen relevanten Themen zu Menschenrechten und Umwelt zu erklären 
    • später**1(§ 6ff.): eine Grundsatzerklärung über die 
      1. Verfahren der Risiko-Analysen, Präventions-/ Abhilfe-Maßnahmen, Beschwerden und Berichte 
      2. festgestellten - prioritären - Risiken und 
      3. Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer in der Lieferkette  

  

 
2. (menschenrechtliche und umweltbezogene) Risiken ermitteln, das heißt:

    • zunächst**2: die Risiken identifizieren (Risk ID), 
      • die das Unternehmen selbst verursacht
      • zu denen z.B. durch Vertrags-Beziehungen mit seinen Lieferant*innen - unmittelbar - beiträgt
      • zu denen es durch sein Geschäftsmodell ohne Vertrags-Beziehungen - mittelbar - beiträgt 
    • später**1(§ 5): jährlich regelmäßig und anlässlich neuer Geschäftsaktivitäten eine Risiko-Analyse durchführen   

   

 
3. Risiken minimieren (Risk Min), das heißt**2: Maßnahmen zur Prävention und Dagegen ergreifen und in der Geschäftstätigkeit verankern (§ 6ff.) 

  

 
4. Informieren und Berichten, das heißt**1: in einem jährlichen Bericht darlegen (§ 10),  

      1. Ob/ Welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken das Unternehmen identifiziert hat 
      2. Was es zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten unternommen hat 
      3. Wie es die Auswirkungen und Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet 
      4. Welche Schlussfolgerungen aus der Bewertung es für die Zukunft zieht  

   

5. Beschwerden ermöglichen, das heißt**2: sich an einem Verfahren beteiligten (zum Beispiel bei einem Verband),  für Beschäftigte, Anwohner*innen und andere Stakeholder einen Zugang zu Beschwerden ermöglichen 

**1 Quelle: RegE S. 1 und Begründung S. 1 
**2 Details siehe https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Unternehmerische-Sorgfaltspflicht/Fuenf-Kernelemente-Sorgfaltspflicht/fuenf-kernelemente-sorgfaltspflicht.html 

Fachbegriffe vgl. →LkSG, →umweltbezogenes_Risiko, →menschenrechtliches_Risiko, →SDG  

Organisationen vgl. →AWE, →GIZ, →BMZ, →LkSG 

   

LKS_GmbH

Abk.f. LKS Lohn und & Kaufmännischer Service GmbH, Finsterwalde, Handelsregister Cottbus HRB 0743, ist

  • Netzwerk-Unternehmen
    • mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen iSv HGB § 319b Satz 3, 
    • ggf. Netzwerk-Unternehmen im Sinn von HGB §§ 319b iVm 319.(3).Nr.3.a,   
  • Zusammenarbeitende im Sinn von BS_WP § 29.(4).Nr6 und  
  • ggf. Network-Firm im Sinn von IAASB_Handbook Glossary 

siehe bitte: →About

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__319.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__319b.html 

vgl. →https://lohn-und-kaufmaennischer-service.de/impressum/, →BS_WP

LNG

Abk.f. Liquified Natural Gas, bezeichnet flüssiges Erdgas

Hinweis: Man könne →LNG mit →Biomethan vermischen und das dann als Kraftstoff für Schiffe oder LKWs einsetzen

Quelle: →BMWKhttps://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2016/11/Meldung/direkt-erklaert.html

Vgl. →LNG; →Biomethan

Local_Hero*ine

bezeichnet ein Unternehmen, das klein** ist und, in einer Matrix aus internen und externen Faktoren, intern eher Schwächen (z.B. aus Finanzen) und extern eher mit Risiken (Markt nur lokal) zu tun hat

Position und Strategien siehe: →Strategische Positionen einer Unternehmung: Local Hero*ine, Quelle ebenda  

** zur Größe siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

vgl. →Start-up, →Local Hero*ine Unternehmen, →Local_Hero*ine, →Question_Mark, →Star, →Global_Player (Cash_Cattle), externe Faktoren →C+R, →interne Faktoren →S+W

 

LohnSt

Abk.f. Lohnsteuer, ist keine eigentliche Steuer im Sinn der AO**1, sondern eine Form der Erhebung**2, und wirkt wie eine Vorauszahlung auf die ESt**3  

**1Steuern_iSd_AO

**2Erhebungsformen_im_EStG, vergleiche bitte in der →EStG_Gliederung: Abschnitt VI Steuer-Erhebung 

**3 vergleiche bitte http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html Absatz (2) Nummer 8 

Long_Position

bezeichnet eine Kauf-Position im Finanz-Wesen, und meint eine Risiko-Position für einen (gekauften oder gehaltenen) Vermögens-Gegenstand dadurch, dass dessen Wert (Kurs) fällt

Die Praxis (diverse Quellen) hat folgende Sicht:

Die (long) Chance-Position ist:

      • Der Kurs (Wert) Vermögens-Gegenstandes (Wertpapier) steigt
      • Beziehungsweise: Der*die Anleger*in erwartet, dass der Kurs steigt (Hausse

Dazu ist Long-Position:

      • Ein Wertpapier kaufen oder halten
      • und später verkaufen (long selling, "long gehen")

Vgl. →Long_Position (kaufen, halten), →Short_Position (verkaufen) 

Lover

bezeichnet die Rolle der*der Unabhängigen (Vorurteils-freie*r Mime) für die Kommunikation nach außen in der Fiktion (Spiel, Schrift) einer 4er-Gruppe aus Warrior Magician Crown Lover 

Wege zur Wahrung der Ethik, →Warrior, →Magician, →Crown, →Lover, →Gamification

LSME

Abk.f. Listed Small and Medium-sized Enterprises im Kontext ESRS für solche an der Börse: "ESRS LSME"

Quelle: →https://www.efrag.org/News/Public-479/EFRAGs-public-consultation-on-two-Exposure-Drafts-on-sustainability-r

SME, →ESRS, →LSME, →VSME

LStH

Abk.f. (amtliches) Lohn-Steuer-Handbuch 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

LuF

Abk.f. Land- und Forstwirtschaft, Kurz-Bezeichnung für die Art der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinn von EStG §§ 2 und 13ff.  


LuF-Icon

Es gibt 7 Einkunft-Arten (→Einkünfte), davon 3 mit Gewinn-Rechnung und 3 mit Überschuss-Rechnung für die Steuern

Siehe bitte →Einkünfte, →Gewinn-Einkunftsarten und →Überschuss-Einkunftsarten via →Steuer-Vokabeln, und →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist: Von den 7 Einkunft-Arten muss man mal erfahren haben 

LuG

Abk.f. Lohn und Gehalt, Kurz-Bezeichnung für die Art der Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit im Sinn von EStG §§ 2 und 19f. 


LuG-Icon 

Es gibt 7 Einkunft-Arten (→Einkünfte), davon 3 mit Gewinn-Rechnung und 3 mit Überschuss-Rechnung für die Steuern

Siehe bitte →Einkünfte, →Gewinn-Einkunftsarten und →Überschuss-Einkunftsarten via →Steuer-Vokabeln, und →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist: Von den 7 Einkunft-Arten muss man mal erfahren haben  

Länder_Risiko

bezeichnet eine - durch Faktoren in einem bestimmten Land - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegensteht 

Länder_Risiko als...

...finanzielles_Risiko:  

Gefahr, eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht zu erhalten (bzw. über einen finanziellen Ziel-Wert nicht verfügen zu können) dadurch 

      • dass der*die Vertragspartner*in seinen*ihren Sitz im Ausland hat; 
      • somit kann die Gefahr von politischen oder ökonomischen Krisen höher sein
        und deshalb auch    
      • das →Währungs-Risiko und/oder 
      • das →Kontrahenten-Risiko 

...Compliance_Risiko

(höhere) Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) in einem Land oder Staat, das/der   

      1. das - laut glaubwürdigen Quellen**1 - NICHT über hinreichende Systeme verfügt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen 

        **1 mit Evaluierungen, detaillierten Bewertungs-Berichten und/oder veröffentlichten Follow-up Berichten; vgl. →FATF 
         
      2. in dem - laut glaubwürdigen Quellen**2 - Korruption oder andere kriminelle Tätigkeiten signifikant stark ausgeprägt sind 
         
        **2 vgl. →TI_Corruption_Index

      3. gegen das/den  z.B. die EU oder die UN Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben  
             vgl:   
      4. das/der terroristische Aktivitäten finanziell oder anderweitig unterstützt, oder in dem eine bekannte terroristische Organisation aktiv ist 

[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 3] 

Vgl. →Risiko Begriffe, →FIU

 

M

MA

Abk.f. Mitarbeitende*r oder Mitarbeiter*in/nen 

vgl. →Erfüllungsgehilfe*in, →Beschäftigte*r, →MA 

MaBV

Abk.f. Makler- und Bauträger-Verordnung bzw. 
Verordnung über die Pflichten der Immobilien-Makler, Darlehens-Vermittler, Bauträger, Bau-Betreuer und Wohn-Immobilien-Verwalter

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/index.html

Magician

bezeichnet die Rolle des*der Verschwiegenen (Achtsamer Radar) in der Fiktion (Spiel, Schrift) einer 4er-Gruppe aus Warrior Magician Crown Lover 

Wege zur Wahrung der Ethik, →Warrior, →Magician, →Crown, →Lover, →Gamification

Magische_Dreieck_der_Geldanlage

bezeichnet das Phänomen, dass sich die Eigenschaften ♦Verfügbarkeit (Liquidität), ♦Rendite UND ♦Sicherheit (bzw. Risiko) - bei einer Geldanlage (Investition) Natur-gemäß - gegenseitig ausschließen, und somit das Wunsch-Ziel, alles drei in hohem Maße erreichen zu wollen, im Wesen magisch und realiter in Wirklichkeit unmöglich ist. 

Vgl. →Liquiditäts_Politik, →Phänomen, →Wie das mit den Finanzen ist (700)→Goldene Regeln, →Zins verstehen (700)

 

 

Diverse Literatur-Quellen n_n; Tabelle Abbildungen = eigene Darstellungen 

Vgl. →Fonds, →Kapital, → Asset, →Rente, →Rendite, →Magische_Dreieck_der_Geldanlage

 

  

Makroökonomisches_Dashboard

bezeichnet eine Anzeige-Tafel über die Staats-Wirtschaft mit Anbindung /-Möglichkeit für jede*n Staats-/Weltbürger*in, deren Anzahl im Staat ein Indikator (17.13.1) für die Nähe zu dem Ziel Partner- /Gemeinschaften (SDG17) ist 

vgl. →https://sdg-indikatoren.de/17-13-1/, →SDG17, →Makroöknomisches_Dashboard, →Nachhaltigkeitsstrategie_Bundesregierung, zum Beispiel →https://www.dashboard-deutschland.de/ von →Destatis  

Mandant*in

bezeichnet die Auftrag gebende Person (die Anweisung/ Vollmacht gibt), bedeutet das Gleiche wie →Klient*in (die sich vertreten lässt) und wie →Kunde*in (die kundig ist, und [noch] keine Vollmacht gegeben hat) 

 

Wort Herkunft: lateinisch mandata = der Auftrag, und mandare = anvertrauen, auftragen, anweisen, befehlen. 

Quelle: →Stowasser

Kunde*in, →Mandant*in, →Klient*in 

 

MAR

Abk.f. Market Abuse Regulation, deutsch: EU-Marktmissbrauchs-Verordnung vor allem über Missbrauch durch Insidergeschäfte und unrechtmäßige Offenlegung von Informationen**1, bezeichnet die VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (und zur Aufhebung der vorherigen EU_RL dazu); sie gilt für den öffentlichen Handel von Finanzinstrumenten und THG-Emissions-Zertifikaten**2 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32014R0596 

**1 ebenda Artikel 1 Gegenstand 

**2 ebenda Artikel 2 Anwendungsbereich 

Vgl. →EU_VO versus →EU_RL, →THG, →MarktmissbrauchsVO/→MAR, →Insider-Informationen  
Vgl. →MiCAR, →Integrität_von_Daten, →MarktmissbrauchsVO, →MAR

MarktmissbrauchsVO

Abk.f. VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0596

Vgl. →EU_VO, →MarktmissbrauchsVO/→MAR, →Insider-Informationen
Vgl. →MiCAR, →Integrität_von_Daten, →MarktmissbrauchsVO, →MAR

Marktpreis_Risiko

bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen der 

  • Markt-Preise oder 
  • den Preis beeinflussenden Parametern 

einen Verlust zu realisieren [→DRS_20.11]. Dazu gehören das   

  1. Zins-Änderungs-Risiko einschließlich Zins-Options-Risiken 
  2. Währungs-Risiko einschließlich Währungs-Options-Risiken 
  3. Wertpapier-Kurs-Risiko einschließlich Wertpapier-Options-Risiken 
  4. Rohstoff-Preis-Risiko einschließlich dessen Options-Risiken 
  5. Risiko von einem sonst bezeichneten Preis oder Kurs, einschließlich dessen Options-Risiken 

[→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]

Maßnahmen_iSd_ESRS

sind "

  1. Maßnahmen und Aktionspläne (einschließlich Übergangspläne),
    • ... um sicherzustellen, dass das Unternehmen festgelegte Ziele erreicht, und
    • mit denen das Unternehmen [reagiert] auf wesentliche
      • Auswirkungen [seiner Tätigkeiten auf Umwelt und Mensch, sowie]
      • Risiken und →Chancen [für dessen Finanzen und Cash_Flow/s] ..., und
  2. Entscheidungen, diese [zu unterstützen] mit • finanziellen, • personellen [und/]oder • technologischen Mitteln."

Quelle: →ESRS Anhang II pdf-Ausdruck Seite 259

MDR_A

Abk.f. Minimum Disclosure Reqierment/s on Actions, Mindest-Angabe-Pflichten in Bezug auf Maßnahmen (IRO) nach ESRS 1 Rn 13.a iVm ESRS Abschnitt 4.2

Vgl. →ESRS, →IRO, →MDR_A 

MDR_M

Abk.f. Minimum Disclosure Reqierment/s on Metrics, Mindest-Angabe-Pflichten in Bezug auf Parameter (MT) nach ESRS 1 Rn 13.b iVm ESRS 2 Abschnitt 5

Vgl. →ESRS, →MT, →MDR_M, →MDR_T 

MDR_P

Abk.f. Minimum Disclosure Requirement/s on Policies, Mindest-Angabe-Pflichten in Bezug auf Strategien (SBM) nach ESRS 1 Rn 13.a iVm ESRS 2 Abschnitt 4.2

Vgl. →ESRS, →SBM, →MDR_P 

MDR_T

Abk.f. Minimum Disclosure Reqierment/s on Targets, Mindest-Angabe-Pflichten in Bezug auf Ziele (MT) nach ESRS 1 Rn 13.b iVm ESRS 2 Abschnitt 5

Vgl. →ESRS, →MT, →MDR_M, →MDR_T 

Megatonne

ist = 1 Million Tonnen = 1 • 10^6 t 

Vgl. →Kilotonne, →Megatonne, →Gigatonne (10^3 t, 10^6 t, 10^9 t) 

Zur Schreibweise vgl. →Zahlnamen

Megatonne_CO2

ist eine Masse aus Kohlenstoff- (C) und Sauerstoff- (O) Atomen mit einem Volumen (ohne Hohlräume) von rund 

  • 1 Million (10^6) Tonnen CO2  
  • rund 170 Tausend Olympia-Schwimmbecken 
  • rund 187 Fußballfeldern, die in Höhe des Empire State Building (ESB, 381m) bebaut sind  

Herleitung siehe bitte Anhänge zu →Treibhausgas Volumen 

Mehrwertsteuer

früherer Begriff für bzw. gleich bedeutend mit: Umsatzsteuer (international: VAT - Value-added Tax) 

Hinweis: Zu Lieferungen und Leistungen innerhalb vom EU Binnenmarkt siehe bitte →USt_ID

Menschenrechte

sind das Grund-Konzept: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren, um ihre Vernunft und ihre Gewissen ... [für sich und für-] einander im Geiste der Brüderlichkeit für die SDG zu be-/nutzen

https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/ Artikel 1

Human Rights are the basic concept: All human beings are born free and equal in dignity and rights, to use their reason and their conscience ... [for oneself and ] towards one another in a spirit of brotherhood for the →SDGs

https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights Article 1  

Siehe auch:

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A12012P%2FTXT#d1e76-393-1

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1 →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

Vgl. →Menschenrechte, →menschenrechtliches_Risiko, VN_LeitprinzipienEU_Ziele, →EU_Werte, Global_Citizenship,

menschenrechtliches_Risiko

bezeichnet die Gefahr eines Verstoßes gegen die Menschenrechte bzw. ist gemäß LkSG § 2.(2) ein Zustand, bei dem

  • auf Grund tatsächlicher Umstände
  • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
  • ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote droht:

das Verbot der bzw. von

  1. Beschäftigung eines Kindes unter 15 Jahre; 
      
  2. schlimmsten Formen der Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren:
    1. alle Formen der Sklaverei oder ähnlicher Praktiken, wie Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit einschließlich Rekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten;
    2. Heranziehen eines Kindes zu Prostitution, Herstellung von Pornographie oder pornographischen Darbietungen;
    3. Heranziehen eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere Gewinnung von und Handel mit Drogen;
    4. Arbeit, die für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern voraussichtlich schädlich ist;
        
  3. Zwangsarbeit, das heißt: jede NICHT freiwillige Arbeits- oder Dienstleistung unter Androhung von Strafe (etwa in Folge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel);
     
  4. allen Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft, der Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld einer Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigungen; 
      
  5. Missachtung des Arbeitsschutzes, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen oder gegen die Gesundheit entstehen, insbesondere wenn:
    1. Sicherheitsstandards ungenügend sind beim Bereitstellen und Instandhalten der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel;
    2. Schutzmaßnahmen fehlen, die Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe vermeiden;
    3. Maßnahmen fehlen, die übermäßige körperliche und geistige Ermüdung verhindern, insbesondere: ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen,
      oder
    4. Beschäftigte ungenügend ausbildet oder unterwiesen sind;
      [vgl. →SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum] 
         
  6. Missachtung der Koalitionsfreiheit, nach der
    1. Arbeitnehmende frei Gewerkschaften bilden oder beitreten können,
    2. Bildung oder Beitritt zu einer Gewerkschaft NICHT zu Diskriminierung oder Vergeltung führen darf,
    3. Gewerkschaften sich frei nach nationalem Recht betätigen dürfen, einschließlich mit Streik und in Kollektiv-Verhandlungen;
       
  7. Ungleichbehandlung in Beschäftigung, etwa auf Grund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist; insbesondere die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit [vgl. →AGG § 1, →SDG, 5: Gender Equality, 10: Weniger Ungleichheiten];
     
  8. Vorenthalten eines angemessenen Lohns, der sich bemisst nach den Regelungen des Beschäftigungsortes, und mindestens Mindestlohn entspricht; 
     
  9. Herbeiführen einer schädlichen Boden-Veränderung, Gewässer- oder Luft-Verunreinigung, Lärm-Emission oder eines übermäßigen Wasser-Verbrauchs** und dadurch von Gefahren für
    1. die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und zur Produktion von Nahrung,
    2. den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser einer Person,
    3. den Zugang zu Sanitär-Anlagen einer Person, oder
    4. die Gesundheit einer Person; 
      [** vgl. →SDG, 15: Leben an Land, 14: Leben unter Wasser, 13: Klimaschutz, 6: Sauberes Wasser und Sanitär-Einrichtungen, 3: Gesundheit und Wohlergehen] 
       
  10. widerrechtlichen Zwangsräumung und widerrechtlichem Entzug von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert; 
     
  11. Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften, wenn - aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle - ein Einsatz der Sicherheitskräfte droht
    1. mit Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung,
    2. gegen Leib und Leben, oder
    3. gegen die Vereinigungs- und Koalitions-Freiheit
       
  12. darüber hinaus gehendem Tun oder Unterlassen, das unmittelbar geeignet ist, Menschenrechte in besonders schwerwiegender Weise und offensichtlich zu verletzen.

vgl. →LkSG, →umweltbezogenes_Risiko, →menschenrechtliches_Risiko, →Risiko Begriffe (Arten), →SDG, →Menschenrechte,  →Nachhaltigkeit Glossar (001) 

Mesosphäre

ist die mittlere der fünf Schichten der Atmosphäre, in der Gestein und Staub aus dem All verglühen 

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen 

Methan

ist der Name für die chemische Verbindung und das Treibhaus-Gas CH4; der Name leite sich ab aus den altgriechischen Worten für Wein (methü) und Holz (ylä): Methylen. 

Quelle: de.wikipedia.org; Mehr dazu siehe bitte →CH4

Vgl. →Methan (Gas) und Methyl (unter →Biomethan), →anthropogene_THG

Methode

bezeichnet hier eine Art Ordnung (aus Grundsätzen und Regeln) für ein Verfahren oder Vorgehen

Abgrenzungen

    • Die Methode bestimmt eine Verwahrens-Weise (Technik, technische Ausführung, Art und Weise der Fertigung /des Fertig-Stellens) 
    • Das Verfahren bezeichnet das tatsächliche Anwenden einer Methode
    • Methodik bezeichnet eine Gesamtheit aus Methode/n, Instrumenten, Werkzeugen und Einsatz-Mitteln
    • Methodologie ist eine Art übergordnete Methoden-Lehre von ihren Bestandteilen, ihrer inneren Logik, Begründbarkeit von Situationen und Umständen ihrer Anwendung 
    • Die Anwendung einer Methodologie umfasst die Begründung für die Wahl einer Methode

Vergleiche IAS 8.5 "Rechnungslegungs-Methoden sind

    • die besonderen [bestimmte] Prinzipien,
    • grundlegende Überlegungen,
    • Konventionen,
    • Regeln und Praktiken,

die ein Unternehmen - bei der →Aufstellung und Darstellung** eines Abschlusses - anwendet."

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1126-20220101#tocId60

**vgl. als Beispiele: →CoS_Methode und →TC_Methode

Wortherkunft aus griechich meta = hiernach (und anderes) und hodos = der Weg
Wortbedeutungen = Gang der Ausführung /Untersuchung /Arbeit /Berechnungen
Quellen: Duden_HW; Brockhaus Enzyklopädie Band 14, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1991 Seite 532f.

Vgl. →Betrieb, →Prozess (= Verfahren, Anwenden einer Methode), →Methode (Verfahrens-Weise), →Funktion (= Verrichtung, Ausführung oder Ausführende in einem Prozess)

Vgl. →FuE Glossar (200), →GoB Glossar (930)

MIAS

Abk.f. Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System, ermöglicht den USt-freien Austausch von Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt; englisch VAT**  Information Exchange System (VIES)

Ob eine USt_ID gültig ist, kannst Du auf der Website der EU überprüfen: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de 

**Abk.f. Value Added Tax

Vgl. →USt_ID, →UStG § 27a, →VIES, →MIAS, →BZSt 

MiCAR

Abk.f. Markets in Crypto Assets Regulation (Entwurf), regelt gemäß ebenda Artikel 1

  1. Transparenz- und Offenlegungs-Pflichten für die Ausgabe von ♠Krypto-Werten und ihre Zulassung zum ♦Handel
  2. Zulassung und Aufsicht von ♦Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, ♦Emittenten wertreferenzierter Token und ♦Emittenten von E-Geld-Token
  3. Anforderungen an Betrieb, Organisation und Unternehmensführung von ♦Emittenten wertreferenzierter Token, ♦Emittenten von E-Geld-Token und ♦Anbietern von Krypto-Dienstleistungen
  4. Verbraucher-Schutz-Vorschriften für Ausgabe, Tausch und Verwahrung von ♠Krypto-Werten sowie den Handel damit
  5. Maßnahmen zur Verhinderung von Markt-Missbrauch mit dem Ziel, die Integrität der Märkte für ♠Krypto-Werte zu gewährleisten

Quellen:
→Bezeichnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52020PC0593
→Inhalt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020PC0593

Vgl. →MiCAR, →Integrität_von_Daten, →MarktmissbrauchsVO, →MAR

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

MicroBilG

bezeichnet: Kleinst-KapG (Micro) Bilanzrechtsänderungs-Gesetz, vom 20.12.2012, durch das vor allem die Erleichterungen in HGB §§ 264.(1) letzter Satz, 266.(1), 267a, 275.(5) geschaffen worden sind

https://dip.bundestag.de/vorgang/.../47356, →https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html etc, →KapG

MiKaDiv

Abk.f. Mitteilungs-Verfahren Kapital-Ertrag-Steuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen, bezeichnet die Meldeverfahren a. an das BZSt über die Auszahlung von Kapitalerträgen durch die auszahlende Stelle, und b. zur Identität von Aktionär*innen durch inländische börsennotierte Gesellschaften

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Mitteilungsverfahren_MiKaDiv/mitteilungsverfahren_mikadiv_node.html

Vgl. →Dividende, →KapErtrSt, →MiKaDiv, →Börsen_notiert, →BZSt 

Mikroplastik

bezeichnet Plastik-Stücke, die kleiner als 5 mm (ein halber cm) sind

Quelle: UBA, Details siehe ESRSE2-4 Mikroplastik-Erzeugungen oder -Verwendungen

Minatamata-Übereinkommen

ist ein internationales Übereinkommen, um den Abbau und die Verarbeitung von Quecksilber einzustellen, zu dessen Umsetzung die Bundesregierung mit Gesetz vom 11.06.2017 ermächtigt ist, Verordnungen zu erlassen  

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl217s0610.pdf%27%5D__1617993382147  

Hinweis für ein →umweltbezogenes_Risiko
Ebenda nach Artikel 11.(3) trifft jede Vertragspartei geeignete Maßnahmen, damit Quellsilber-Abfall ordnungsmäßig 

    1. umweltgerecht behandelt; 
    2. nur für erlaubte Verwendung oder umweltgerechte Entsorgung (wieder-) gewonnen der verwendet wird;
    3. nicht über Staatsgrenzen hinweg befördert wird, außer zum Zweck der umweltgerechten Entsorgung. 

   

MINT

Abk.f. die Schul-Fächer ♣ Mathematik, ♠ Informatik, ♥ Naturwissenschaften und ♦ Technik 

Quelle: →https://www.schulministerium.nrw/mathematik-informatik-naturwissenschaften-technik-mint 

Vgl. →Übersichten zum FZulG (200)

mittelfristig

meint in der Regel: einen Zeit-Raum von 13 Monaten bis zu 3 Jahren, für Nachhaltigkeit-Berichte in der EU: 5 Jahre**

Vgl. →kurzfristig (** Quelle siehe ebenda), →mittelfristig, →langfristig

MNU

Abk.f. Multi-nationales Unternehmen

Quelle: OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, 2018, Übersetzung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

vgl. →KMU, →SME, →MSME, →MNU

Monitoring

bezeichnet die Methoden-Komponente** für ein →Governance System, mit dem die Güte des Systems (Reife-Grad) selbst gemessen, kontrolliert und überwacht werden soll 

Das Vorgehen enthält beim Prüfen des Systems in der Regel dieselben Strategie-, Methode- und Organisations-Komponenten wie beim Einrichten und Aufrecht-Erhalten des Systems selbst.

 **siehe →COSO

vgl. →Governance_System

MoPeG

Abk.f. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bzw. Personen-Gesellschaftsrecht[s]-Modernisierungs-Gesetz, hat mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024**1 das Recht der GbR in 136 Gesetzen und Verordnungen an die Jurisdiktion angepasst, vor allem gilt

  • Das Leitbild einer auf Dauer angelegten GbR, die
  • Als solche am Rechtsverkehr teilnimmt
  • Selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann und
  • Hierfür durch Eintragung in ein eigenes Register mit Subjekt-Publizität ausgestattet werden ("Gesellschaftsregister"**2, angelehnt an das Handelsregister) kann**3
    • Nur für die Eintragung der GbR als Berechtigte in Objekt-Registern (etwa im Grundbuch als Inhaberin eines Grundstück-Rechts) und als Aktionärin oder Gesellschafterin einer GmbH**4 sollte es ein Voreintragungs-Erfordernis geben
  • Damit als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften**5 ausgestaltet wird
  • Der Publizität gegeben werden kann, die dem Rechtsverkehr Gewissheit über Haftung und Vertretungsverhältnisse**6 verschafft

Quelle: →https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927635.pdf  Deutscher Bundestag Drucksache 19/27635 19. Wahlperiode 17.03.2021 Gesetzentwurf der Bundesregierung [MoPeG RegE]

**1https://www.enorm.bund.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Personengesellschaftsrecht.html Verkündung im Bundesgesetzblatt 17. AUGUST 2021 ("Fassung MoPeG") Download Artikel 137

**2 BGB §§ 707ff. idF MoPeG

**3 BGB §§ 707.(1).S1 idF MoPeG

**4 vgl. BGB §§ 707a.(1).S2 idF MoPeG

**5 vgl. OHG und KG

**6 vgl. die wichtigsten Aspekte für Vertrag oder Satzung unter Fonds_Prinzip (Vertretung, Geschäftsführung, Haftung, Verteilung)

Morphologie

ist die Lehre von Gestalt, Formen, Organisations-Prinzipien (Bauplan) und Herkunft (Genese) von Erscheinungen wie

  • zur Unternehmens-Planung**1
  • von Lebewesen, biologischen Organismen, Ökosystemen (Biologie**2, →Ökologie)
  • die Erde (Geographie, Geologie)
  • von sozialen Dingen oder Kultur (Soziologie, Antrophologie) oder
  • von sprachlichen Phänomenen (Worte, Satz-Strukturen)

**1 so genannte Morphologische_Methode:

    • Zerlege ein Problem in Teile (Komponenten) 
    • suche dafüre jeweils Alternativen und
    • kombiniere diese für Gesamt-Problem/-Ziel in einer Matrix (Morphologischer Kasten):
      • Zeile = Alternative
      • Spalten = Eigenschaften/Merkmale je Alternative
      • Zelle = Ausprägung je Merkmal mit Blick auf das Problem/Ziel

**2 hier unterscheide man drei Methoden:

    1. Vergleichende Morphologie (Typologie): Vergleiche von Bauplänenen je Einzel-Form, um gleiche, gleichartige (analog) und/oder annähernde (Konvergenz) Merkmale für Typen zu bilden 

    2. Experimentelle Morphologie: Vergleiche von Abweichungen zu einer Normal-Form, um Bildungs-/Entstehungs-Prozesse (Genese) zu ergründen 

    3. Funktions-/ funktionelle Morphologie: Untersuchung von Anpassungs-Prozessen von Organismen und ihrer Lebensweise, um Faktoren dafür zu identifizieren (vgl.→interner_Faktor, →externer_Faktor)

Wort-Herkunft aus griechis morphe = Gestalt und logos = Wort/ logike = Denk-Art

Quelle: Brockhaus-Enzyklopädie Band 19, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1991 

Vgl. →FuE Glossar (200)

MRVO

Abk.f. Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze (1) bis (4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag (StudAkkStaatsV)** der Kultusminister Konferenz (KMK)

https://www.akkreditierungsrat.de/de/media/23 

** "Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen der KMK (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)", ebenda Artikel 4 hat in jedem Absatz die Ermächtigung für die Bundesländer, das Nähere wie folgt zu regeln: 

    1. Das Nähere [Art. 4.(1)] zu einem Studiengang über  
      • formale Kriterien nach Art. 2.(2) und 
      • fachlich-inhaltlichen Kriterien nach Art. 2.(3) sowie
      • die Merkmale von dem Verfahren nach Art. 3   
    2. Für Kunst-, Musik- und Lehramt-Hochschulen/ -Studiengängen [Art. 4.(2)] 
      • besondere formale Kriterien nach Art. 2.(2)   
    3. Bestimmte Merkmale [Art. 4.(3)] und allgemeine Merkmale [Art. 4.(4)] für ein Verfahren nach Artikel 3.  

Um das Nähere gemäß Art. 4 zu regeln, hat die KMK den Bundesländern für einen eigene Rechts- VO die MRVO als Muster zur Verfügung gestellt; gemeint ist das Nähere zu den 

    • Kriterien [nach Artikel 2; "Maßstäbe"
      • formal nach Art. 2.(2),
      • fachlich-inhaltlich Art. 2.(3)]
    • für die Qualität von einem Studiengang
      und zu den
    • Merkmalen für ein Verfahren [nach Artikel 3] zur Akkreditierung von einem Studiengang. 

Vgl. →StudAkkStaatV, →MRVO, →KMK, →ECTS, →Über Merkmale von Hochschul-Studiengängen  

MSME

Abk.f. Micro-, Small and Medium-sized Enterprise/s; so bezeichnen die UN jene Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen, für deren enormen Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) das Bewusstsein zu schärfen sei 

Quelle: →https://www.un.org/en/observances/micro-small-medium-businesses-day, Hinweise von ebenda: 

    • Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 27. Juni zum "Tag der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen" (A/RES/71/279) erklärt.

 "The United Nations General Assembly designated 27 June as “Micro-, Small, and Medium-sized Enterprises Day” (A/RES/71/279) to raise awareness of the tremendous contributions of micro-, small and medium-sized enterprises (MSMEs) to the achievement of the United Nations Sustainable Development Goals (→SDGs)."

    • MSME machen weltweit aus: 90 % der Unternehmen, 60 bis 70 % der Arbeitsplätze und 50 % des →BIP.
    • Sie sind Rückgrat der Gesellschaft überall, und tragen als solche bei
      • zur lokalen und nationalen Wirtschaft und
      • zur Sicherung von Lebensunterhalten,
        vor allem bei den erwerbstätigen Armen, Frauen, Jugendlichen und Gruppen in vulnerablen (besonders gefährdeten) Situationen/ Umständen. 

vgl. →Vulnerabilität, →vulnerable_Personengruppe

"MSMEs account for 90% of businesses, 60 to 70% of employment and 50% of GDP worldwide. As the backbone of societies everywhere they contribute to local and national economies and to sustaining livelihoods, in particular among the working poor, women, youth, and groups in vulnerable situations."

vgl. →KMU, →SME, →MSME

MT

Abk.f. Metrics and Tragets (Parameter und Ziele), Angabe-Pflicht nach ESRS 1 Rn 12.d über

  • Maße zur Messung der Leistung(en) des Unternehmens, einschließlich der
  • festgelegten Ziele und
  • Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele

iVm ESRS Kapitel 5 

Vgl. →ESRS, →GOV, →SBM, →IRO, →MT, →DR_, →AR_, →Ziel_Eigenschaften, →MDR_M, →MDR_T 

m_E

Abkf.f. meines Erachtens, meint: ein*e Autor*in weist hier auf seine*ihre EIGENE Auffassung hin (es kann auch andere geben); ob eine Auffassung für eigene Entscheidungen geeignet** ist, muss jeder mit sich selbst ausmachen 

**Kriterien für Geeignetheit sind: 

    • Passt die Auffassung in den Kontext der dann anfallenden Entscheidung 
       
    • Ist sie begründet, meint: sind Gründe erkennbar, warum der*die Autor*in zu der Auffassung gelangt ? 
    • Ist sie ausreichend ausgewogen , das heißt je nach Schwere der Entscheidung: sind die Gründe  
      • für pro UND contra aufgeführt und jeweils 
      • nach Vor- und Nachteilen beurteilt  

    • Sind die Gründe nachverfolgbar (z.B. durch Quellen-Angaben), die Quellen vertrauenswürdig und die Schlussfolgerung für die Auffassung nachvollziehbar (ausreichend realistisch, verständlich, messbar, logisch, akzeptabel)

    • Ist alles im Kontext aktuell, das heißt: gibt es neuere Argumente, den vorgebrachten Gründen noch (so viel) Gewicht zu geben, dass sie der Entscheidung dienen  

Diese Website zielt auf möglichst verantwortungsbewusste, objektive und gewissenhafte Informationen ab, um das Risiko von Fehlern zu minimieren,  und - gerade wegen dieser Berufsgrundsätze - müssen wir mit dem m_E auf ein Rest-Risiko hinweisen, auch wenn es noch so klein sein mag.

Möglichkeit

bezeichnet es, DASS (ob oder ob nicht) in Zukunft ein/e Situation, Gegebenheit, Ereignis oder das Ziel einer Handlung eintreten kann; im Unterschied zur Wahrscheinlichkeit gibt sie keinen Gradmesser an

Bonmot zu dem Unterschied: Du kommst nach Hause und auf Deinem Bett liegt ein Sack voll viel Geld - das ist möglich, aber wie wahrscheinlich ist das?
(angelehnt an Quelle: Young Sheldon, Fernseh-Serie, Staffel und Folge = n_n)

Hinweis:

    • Eine Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ist Bestandteil jeder üblichen →Risiko_Management_Methode, und zwar zum 1. Erkennen (→Risk_ID) von Risiken 
    • Zum dann ein Risiko 2. Bewerten werden Wahrscheinlichkeit (EW) und auch (mögliche) Schaden-Höhe/n (SH) geschätzt

Wortherkunft: allgemein-germanisch mügen, althochdeutsch (8-11 Jhd.) mugan, gotisch magan, englisch may, schwedisch ma, russisch mogu, jeweils = können, vermögen (Quelle: →Duden_HW); auch mittelhochdeutsch (11-14 Jhd.) mügelich = ausführbar, erreichbar, in Frage kommend, denkbar

Vgl. →Möglichkeit, →Wahrscheinlichkeit 

N

N2O

Abk.f. für Distickstoffoxid, die chemische Verbindung, Lachgas genannt, aus den Elementen Stickstoff (N) und Sauerstoff (Oxid, O) im Verhältnis von Stickstoff-Atomen 1:2 Sauerstoff-Atomen. 

Lachgas entsteht unter anderen aus Umwandlungs-Vorgängen von Stoffen (im bio-/chemischen Sinn) mit Mikro-Organismen (→Fermentation) an der Luft, vor allem aus dem Verwenden und Produzieren von Düngern mit hohem N-Gehalt, aus Massen-Tierhaltungen und dem Produzieren von Kunststoff.  

Es ist eins der Sieben anthropogenen_THG [Quelle ebenda], die in den UN vereinbart sind zu reduzieren: Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und vier F_Gase (FKW, HFKW, NF3, SF6). Ihr Wirk-Grad (relativ zu CO2) wird in CO2-Äquivalenten (CO2_eq) gemessen (vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen).

vgl. →Eutrophierung, →F_Gase, →N2O, →SDG14

NABU

Abk.f. Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V., Berlin, organisiert in Bundesländer-Vereinen

https://www.nabu-netz.de/impressum.html
https://www.nabu.de/ (mit) Ende (-Taste zum) der Seite: "Der NABU vor Ort"

nachhaltig

ist die Eigenschaft/ein Merkmal vom Tun und Handeln**1, dass du jeden Ort**2 verlässt, so wie du ihn vorgefunden hast UND vorzufinden wünschst, damit Nachfolgende**3, und auch du selbst, ihn wieder als Ressource**4 benutzen können

**1 Mensch und Natur sollen nachhaltig wirken (wirksam sein), vgl. →Nachhaltigkeit**4    

**2 Das kann jeder Ort sein: Der aktuelle oder ein geplanter Ort; beim Aufstehen, Toilettengang, Koffer-Packen, am Picknick-Platz**5 und so weiter.

**3 Nachfolgende meint: Menschen, juristische Personen UND Generationen. 

**4 Die originäre Begriffsbestimmung (Brundtland, diverse Quellen n_n**6) birgt die Idee: Jede nachfolgende Generation soll die gleichen Chancen auf vorhandene Ressourcen (vor allem der Natur) haben, um Bedarfe und Bedürfnisse zu decken.

  **6 hervor zu  heben: bundestag.de/.../was_ist_nachhaltigkeit-data.pdf

**5 Damit man es nicht vergisst (kann ja passieren), gibt es Hinweis-Schilder auf: Camping-Plätzen, Picknick-Plätzen, Berg-, Wander- und Ski-Hütten; ist also ganz einfach, keine Furcht, ruhig raus in die Natur. 

Vgl. →nachhaltig, →Ressource, →Vorsorge, →Nachhaltigkeit Glossar

Nachhaltigkeit

bedeutet seit Mitte 20. Jhd: Das Verlassen eines Ortes so, das heißt: mit den gleichen Werten**1, wie man ihn vorgefunden hat**2 UND wieder vorzufinden wünscht. Ende 18. Jhd war es: Rückhalt für Notzeiten**3. Ursprünglich bedeutete es: Ein Zustand dauerhaften Wirkens. 

**1 Beispiele etwa für Erholungs-Wert wie Frische Luft, oder Werte von Ertrag für Wasser, Nahrung, Energie heute und in Zukunft: 

    • Nach Be-/Nutzen verlass den Picknick- oder Grill-Platz zuammen mit dem Abfall 
    • Auf Abholzen folgt wieder Aufforsten 
    • Dem Tagebau folgt Rekultivierung 
    • Aus Ertrag mach' Vorsorge 
    • Bei Vorsorge mit Versicherung, Fonds etc. verfolge Nachhaltigkeit-Ziele (→SDG; wär' ja unschön wenn nicht**4

**2 Abgeleitet aus der Begriffsbestimmung der so genannten "Brundtland Kommission für nachhaltiges Wirtschaften": Der Mensch soll gegenwärtige Bedürfnisse so erfüllen, dass zukünftige Generationen das auch können [diverse Quellen; n_n]  

**3 Quelle: Duden_HW

Hinweise:

    • Für Ziele und Strategien siehe bitte →ESG (Environment, Social und Good Governance Objectives der EU) und →SDG (Social Development Goals der UN)

    • Für Unternehmens-Berichte und Maße vergleiche bitte
    • EU und Regierung arbeiten**4 an einheitlichen Berichten und Maßen für große wirtschaftliche Einheiten (Star Unternehmen, Global Player, Kommune, Staat)

    • Auf lange Sicht zeigen sie, ob und wie auch eine kleine wirtschaftlich Einheit**5 mit seinen individuellen Entscheidungen**4
      zur Nachhaltigkeit (dauerhaftes Wirken) der**4 Natur beiträgt und beitragen kann (→nachhaltig ist und sein kein) 

**4 Nachhaltig (= in Zukunft) Wirken (wirksam sein) des/der Einzelnen (Mensch, juristische Person) UND der Natur
**5 Einzelne Person, Familie, Clique, Verein, Start-up, Local Hero*ine Unternehmen, Question Mark Unternehmen 

Vgl. →Going Concern, →Nachhaltigkeit 

 

Nachhaltigkeitsaspekte

Faktoren und Belange zu ♦Umwelt, ♦Soziales, ♦Menschenrechte, ♦Governance, ♦Arbeit-Nehmende, ♦Anti-Korruption/-Bestechung; Nach Wortlaut der EU_VOen:

  1. Umwelt-Faktoren/-Belange
  2. Sozial-Faktoren/-Belange
  3. Menschenrechte
  4. Governance-Faktoren
    1. Allgemein, einschließlich
    2. Arbeitnehmer-Belange
    3. Anti-Korruption und Anti-Bestechung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2772&qid=1707738624405#d1e35-255-1 Anhang II Tabelle 2 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2088#d1e518-1-1 Artikel 2 Nummer 24

Zur Gegenüberstellung der Begriffe siehe bitte →Material/ ESRS Faktoren/ ESG Faktoren 

Nachhaltigkeitserklärung

Der spezielle Abschnitt [im Lagebericht] ..., in dem die im Einklang mit der EU RL
 2013/34/EU ... und den ESRS erstellten Informationen dargestellt werden.

Quelle: ESRS Anlage II Begriffsbestimmungen (EU VO 2023/2772 PDF Download S.280)

Nachhaltigkeitsstrategie_Bundesregierung

beschreibt die Mechanismen zur Verbesserung der politischen Kohärenz** der nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, um einen Indikator (17.14.1) zur Nähe zum Ziel guter Partner- /Gemeinschaften SDG17 

vgl. →SDG17, →https://sdg-indikatoren.de/17-14-1/, →Makroöknomisches_Dashboard, →Nachhaltigkeitsstrategie_Bundesregierung

** English coherence = Stimmigkeit, Einklang, ähnlich: →Compliance

Nachhaltigkeits_Faktor

ist ein Aspekt**1 von Belang**2 für 1. Umwelt, 2. Sozial-Gemeinschaft(en), 3. Arbeit-Nehmende, 4. Achtung der Menschenrechte und 5. Kampf gegen Korruption und Bestechung

**1 für eine anderes Wort für "Aspekt" (Gesichtspunkt) vergleiche das Wort "Umstand" (Faktor) in →Risiko oder das Wort "Bedingung" in →Nachhaltigkeits_Risiko

**2 Für das Wort "Belang(e)" vergleich bitte zu nichtfinanzielle_Erklärung in →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289c.html Abstatz (3) Quelle:

Quelle: EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) →https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj#d1e518-1-1 Artikel 2 Nummer 24

Vgl. →Nachhaltigkeits_Faktor, →nachhaltige_Investition, →Nachhaltigkeits_Risiko, →Nachhaltigkeit Glossar (001)

Nachhaltigkeits_Risiko

bezeichnet ein/e Ereignis oder Bedingung, in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G), das dessen/deren Eintritt sich (tatsächlich oder möglicherweise) negativ auf den Wert einer Investition auswirkt

Quelle: EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (→SFDR) →https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj#d1e518-1-1 Artikel 2 Nummer 22

Hinweise:

    • (Fun_Fact): Der Begriff "Risiko" ist hier so bestimmt (definiert), dass er sowohl 
       
      • die mögliche unerwünschte Abweichung von einem Ziel-Zustand: Negative Wirkung auf den Wert einer Investition
         
      • die Gefahr selbst: Der Eintritt eines/einer solchen Ereignisses oder Bedingung, als auch auch
         
      • das Hindernis selbst: Ereignis oder Bedinung
         

bezeichnet, vgl. hier bitten den auf dieser Website allgemein bestimmten Begriff →Risiko 

Zu E (= Environment/Umwelt), S (→sozial) und G (→Governance) vgl. →ESG 

Vgl. →Risiko Begriffe (Arten, 950)

NachwG

Abk.f. Nachweis-Gesetz; regelt, was ein*e Arbeit*Gebende*r schriftlich nieder zu legen, und in den ersten Tagen des Arbeits-Verhältnisses dem*der Arbeit-Nehmenden aus zu händigen hat 

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html (in der jeweiligen Fassung**)

**Das NachwG hat mit Wirkung ab dem 01.08.2022 die neue, an die entsprechende EU_RL angepasste Fassung, vgl.  →https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001636.pdf 

Vgl. →NachwG, →Arbeit_Nehmende 

Nahe_stehende_Person

ist eine natürliche Person, ein*e nahe*r Familienangehörige*r dieser Person oder/und ein Unternehmen, das einem berichtenden Unternehmen nahe steht (related party);

  1. Eine Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person
    steht einem berichtenden Unternehmen nahe,
    wenn sie/er
    1. das berichtende Unternehmen beherrscht
      oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist
    2. maßgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen hat
      oder
    3. im Management des berichtenden Unternehmens
      oder eines Mutterunternehmens des berichtenden Unternehmens
      eine Schlüsselposition bekleidet 
       
  2. Ein Unternehmen
    steht einem berichtenden Unternehmen nahe,
    wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
     
    1. Das Unternehmen und das berichtende Unternehmen
      gehören derselben Unternehmensgruppe an
      (was bedeutet, dass alle Mutterunternehmen, Tochterunternehmen und Schwestergesellschaften einander nahe stehen)

    2. Eines der beiden Unternehmen ist
      ein assoziiertes Unternehmen
      oder ein Gemeinschaftsunternehmen
      des anderen
      (oder ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eines Unternehmens einer Gruppe, der auch das andere Unternehmen angehört)  
       
    3. Beide Unternehmen sind Gemeinschaftsunternehmen desselben Dritten 
       
    4. Eines der beiden Unternehmen ist ein Gemeinschaftsunternehmen
      eines dritten Unternehmens 
      und
      das andere ist assoziiertes Unternehmen
      dieses dritten Unternehmens 
        
    5. Das Unternehmen ist
      ein Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer
      entweder des berichtenden Unternehmens
      oder eines dem berichtenden Unternehmen nahestehenden Unternehmens.
      Handelt es sich bei dem berichtenden Unternehmen selbst um einen solchen Plan,
      sind auch die in diesen Plan einzahlenden Arbeitgeber als dem berichtenden Unternehmen nahestehend zu betrachten 
       
      1. Das Unternehmen
        wird von einer unter Buchstabe a genannten Person beherrscht
        oder steht unter gemeinschaftlicher Führung,
        an der eine unter Buchstabe a genannte Person beteiligt ist 
          
      2. Eine unter Buchstabe a Ziffer i genannte Person
        hat maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen
        oder bekleidet im Management des Unternehmens (oder eines Mutterunternehmens des Unternehmens) eine Schlüsselposition 

Definition siehe: VO (EU) 632/2010 der Kommission vom 19.07.2010 Anhang - IAS_24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?fromTab=ALL&from=EN&uri=CELEX%3A32010R0632 

Quelle: Liste der EU-Gesetzgebungen zu Übernahme von internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) im Einzelnen, →https://ec.europa.eu/info/law/international-accounting-standards-regulation-ec-no-1606-2002/amending-and-supplementary-acts/acts-adopted-basis-regulatory-procedure-scrutiny-rps_de - 2010  

Hinweise:

  • Die Definition gilt in der EU aufgrund der VO (EG) Nr. 1606/2002:
      
  • „Die ‚International Accounting Standards‘ (IAS) werden vom ‚International Accounting Standards Committee‘ (IASC) entwickelt. … [Es] hat … am 1. April 2001 das IASC in ‚International Accounting Standards Board‘ (IASB) und die IAS … in ‚International Financial Reporting Standards‘ (IFRS) umbenannt.“ 

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, Erwägungs-Grund (7).

NAP

Abk.f. Nationaler Aktionsplan**1, ist ein Maßnahmen-Programm der Bundesregierung, um

  • sicherzustellen, dass die deutsche Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt, 
  • die VN_Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar zu machen,
  • (Sorgfalts-) Pflichten bzw. Verantwortlichkeiten für Staat und Wirtschaft aufzuzeigen, und 
  • Politikkohärenz (Abstimmung aller Ressorts) zu gewährleisten.**2 

**1 genauer: Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN_Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020, Auswärtiges Amt, Berlin, (Hrsg.) 2017, https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Ueber-den-NAP/ueber-den-nap.html: nap-im-original.pdf Download 10.04.2021

**2 ebenda Seite 5

Zum Begriff Politikkohärenz siehe Glossar →Kohärenz  

Der NAP hat zum →Sorgfaltspflichtengesetz geführt, und nennt bereits die →Kernelemente_menschenrechtlicher_Sorgfaltspflicht

Nature_of_Expense_Method

bezeichnet für eine GuV die Form der Darstellung, welche die Aufwendungen (expense) nach ihrer Art (nature) gliedert**, entspricht im Deutschen dem Gesamtkosten-Verfahren nach Kosten-Arten   

** Gemeint ist die Gliederung der Aufwendungen für die betriebliche Tätigkeit (vor Finanzen/ Finanzierungstätigkeit und Steuern, vgl. →EBIT

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008R1274#d1e34-4-1, IAS 1.(102): 

"... form of analysis .... An entity aggregates expenses within profit or loss according to their nature (for example, depreciation, purchases of materials, transport costs, employee benefits and advertising costs), and does not reallocate them among functions within the entity." 

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)    

natürliche_Person

ist der Mensch [BGB § 1], im Unterschied zu: →juristische Person (dessen Eigenschaften das Gesetz definiert).

 Siehe →Person

NDC

Abk.f. Nationally Determined Contributions - bezeichnet National festgelegte Beiträge der UN-Staaten zum Klimaschutz, aus denen - gemessen in Volumen von CO2 Äquivalenten -  bei Übererfüllung auch CO2-Zertifikate verkauft werden können 

Quelle: →https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/zukunft-der-klimapolitik/ausgestaltung-nationaler-klimaschutzbeitraege-ndc#hintergrund 

vgl. →UNFCCC, →THG, →CO2_eq, →CDM, →NDC

Netzwerk

bezeichnet eine Kooperation grundsätzlich aus Prüfern und/oder Prüfungsgesellschaften mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen, vor allem nach 

  • EU_APrfgRL_2006/43 Artikel 2 Nummer 7: eine breitere Struktur, die 
    • auf Kooperation ausgerichtet ist und 
    • der ein Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft angehört und 
    • die eindeutig auf Gewinn- oder Kosten-Teilung abzielt oder
    • gemeinsam verbunden ist durch  
      • gemeinsames Eigentum 
      • gemeinsame Kontrolle oder Geschäftsführung 
      • gemeinsame Qualitätssicherungs-Maßnahmen und -Verfahren 
      • eine gemeinsame Geschäft-Strategie 
      • die Verwendung einer gemeinsamen Marke oder 
      • einen wesentlichen Teil gemeinsamer fachlicher Ressourcen 
         
  • HGB § 319b Absatz (1) Satz 3: liegt ein Netzwerk vor, wenn Personen (einschließlich ausnahmsweise: Nicht-Prüfer) 
    • bei ihrer Beruf-Ausübung zusammen wirken zwar 
    • zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen und 
    • für eine gewisse Dauer 
       
  • IAASB_Handbook Glossary: Eine größere Struktur, die 
    1. auf Zusammenarbeit ausgerichtet ist und 
      • eindeutig auf Gewinn- oder Kosten-Teilung abzielt oder
      • miteinander teilt  
        • gemeinsames Eigentum
        • Kontrolle oder Management 
        • gemeinsame Qualitätssicherungs-Grundsätze und -Verfahren 
        • eine gemeinsame Geschäft-Strategie 
        • das Benutzen/Verwenden eines gemeinsamen Marken-Namens oder 
        • einen bedeutsamen Teil beruflicher Ressourcen 

    

Netzwerk-Unternehmen

xx

NF3

Abk.f. Stickstofftriefluorid; ist eine Gruppe der F_Gase [= Verbindungen mit Kohlenstoff (C), Wasserstoff (H) oder Stickstoff (N) in Gasform, in die Fluor-Atome (F) künstlich eingefügt sind]. 

Mehr dazu siehe →F_Gase, Quelle siehe →anthropogene_THG 

NFRD

Abk.f. Non-Financial Reporting Directive (CSR-Richtlinie), hat den Konzern-/ Lagebericht um die Nichtfinanzielle Erklärung ergänzt, und ist umgesetzt in HGB §§ 289a ff. und 315a ff.

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2014/95/oj  

Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU** im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Directive 2014/95/EU of the European Parliament and of the Council of 22 October 2014 amending Directive 2013/34/EU** as regards disclosure of non-financial and diversity information by certain large undertakings and groups

** EU_AbschlussRL_2013/34

Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse (PIE) mit, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeitende, nehmen in den →Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung auf, die diejenigen 

      • Angaben enthält, die
      • für das Verständnis
        • des Geschäftsverlaufs,
        • des Geschäftsergebnisses,
        • der Lage des Unternehmens sowie
        • der Auswirkungen seiner Tätigkeit 

erforderlich sind, und sich mindestens beziehen auf: 

      • Umwelt-, 
      • Sozial-, und 
      • Arbeitnehmer-Belange, auf die
      • Achtung der Menschenrechte und auf die 
      • Bekämpfung von Korruption und Bestechung. 

vgl. 

Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

CSRD (= Änderung der NFRD, Nachhaltigkeit-Bericht, soll für alle großen Unternehmen auf Finanzmärkten gelten, EU_RL proposal) 

NFRD (= CSR_Richtlinie, Nichtfinanzielle_Erklärung, gilt für Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse [→PIE], EU_RL 2014/95/EU, umgesetzt mit HGB §§ 289c, 315c), →CSR

Accounting_Directive (Abschluss_Richtlinie, →EU_AbschlussRL_2013/34, gilt für Unternehmen, EU_RL 2013/34/EU,  umgesetzt in HGB 3. Buch et. al.)

zur Abgrenzung: →SFDR (Offenlegung von Informationen zur →Nachhaltigkeit, verpflichtet Teilnehmende und Berater der Finanzmärkte [Kapitalmarkt, Börse], EU_VO 2019/2088)

 

 

 

NF_KPI

Abk.f. Non-Financial Key Performance Indicator/s, bezeichnet eine (Schlüssel) -Kennzahl/ -Messgröße/ -Variable, die NICHT in Geld gemessen wird, und aus der eine Aussage (Indikation) über Ausprägungen eines Aspekts nach Richtung, Schwere/ Größenordnung/ Umfang, Umkehrbarkeit und/oder Wahrscheinlichkeit abgeleitet wird   

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI  

 

NGFS

Abk.f. Network for Greening the Financial System, ist ein freiwilliger Zusammenschluss einer Gruppe von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden,  um zur Entwicklung von Umwelt- und Klima-Risiko_Management im Finanzsektor, und zur Mobilisierung von Finanzmitteln für eine nachhaltige Wirtschaft beizutragen 

https://www.ngfs.net/en 

nichtabzugsfähige_Betriebsausgaben

sind ZWAR Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, ABER die das EStG für die Berechnungen der Steuern nicht ausnimmt** 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absätze (4a) fort folgende 

vgl. →Betriebsausgaben_iSd_EStG 

nichtfinanzieller_Indikator

ist ein Anzeiger zu einem Umstand zu einem Zeit-Punkt oder in einem Zeit-Raum, der in anderen Maßen gemessen wird als Geld, und der anzeigen soll die

  1. Richtung der Wirkung (wachsende Chance, zunehmendes Risiko) aus den Umständen
  2. Schwere/ Größe (Gewicht, Grad, Größenordnung, Intensität, relative Anzahl, Schaden-Höhe, Umfang) 
    • des Umstandes selbst
      oder
    • von (einer) tatsächlichen oder potenziellen Auswirkung/en daraus 
  3. Umkehrbarkeit, das heißt: die Möglichkeit, die Auswirkung/en zu beheben**1,
    oder/und
  4. Eintritt-Wahrscheinlichkeit des Umstands oder (einer) Auswirkung/en daraus 

**1 Quelle: RegE LkSG Begründung zu § 3.(1).Nr3, https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html

Vgl.: →Indikator, →KPI, →Geld, →finanzieller_Indikator, →fin_KPI, →nichtfinanzieller_Indikator, →NF_KPI  

 

Nießbrauch

ist das Recht, bestimmte Dinge (Sachen, Rechte, Vermögen) in fremdem Eigentum zu benutzten, das heißt: solche (wirtschaftliche) Nutzungen daraus zu ziehen, die in einem Vertrag bestimmt werden/sind 

Siehe Nießbrauch an einer/m 

Einordnung vgl. →https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Sachenrecht Abschnitt 9 

Wortherkunft: diverse germanische Sprachen und althochdeutsch (8 bis 11 Jhd.) für (ge-/nießen) aus gi-/niozan = fangen, ergreifen, ergriffen haben, benutzen, gebrauchen (aus der Vorstellung: wer etwas fängt, darf es auch benutzen), und niez = Benutzung, Genuss (Quelle: Duden_HW)  

Fun_Fact: dem gleichen Wortstamm entspringe der Begriff Genosse = jemand, der die Benutzung (Nutznießung) mit anderen gemeinsam hat (Quelle ebenda) 

Vgl. →Verwerten, →Nießbrauch

NKS

Abk.f. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze beim BMWi in Berlin

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Aussenwirtschaft/nationale-kontaktstelle-nks.html 

  

Non_Fungible_Token

bezeichnet einen Krypto_Wert**, der NICHT nach Markt-Regeln (z.B. MiCAR) zum Tausch gegen Geld, anderen Rechten oder Sachen geeignet (austauschbar) ist, zum Beispiel digitale Kunst

Quelle: FAZ 19.12.2022

**→Krypto_Wert = eine digitale Darstellung, von einem Wert oder Recht, der/das unter Verwendung der Distributed-Ledger-, oder einer ähnlichen, Technologie, elektronisch übertragen UND gespeichert werden kann
Token = eine Hardware-Komponente mit integriertem Prozessor und Programm für Identifizierung und Authentifizierung

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

Notarielle_Form

ist im BGB für die Gültigkeit einer →Willenserklärung in einem Dokument definiert für den Fall, dass diese Form der Willens-Erklärung vorgeschrieben ist (vgl. BGB § 125). 

Zu unterscheiden sind die Begriffe:  

**Das BeurkG macht grundlegend den Unterschied zwischen   

      • Beurkundung von Willenserklärungen (2. Abschnitt, vgl. ebenda § 8)
        und 
      • Sonstigen Beurkundungen (3. Abschnitt), etwa 
        • Niederschriften, vor allem von Eiden oder eidesstattlichen Versicherungen (§ 38) 
        • Einfache Zeugnisse (§ 39) oder/und Einfache elektronische Zeugnisse (§ 39a) 

Zum elektronischen Urkundenverzeichnis und der Übertragung der in Papierform vorliegenden Schriftstücke in die elektronische Form siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/ §§ 55 und 56. 

Hinweis auf →https://justiz.de/onlinedienste/index.php 

Notfall_Nummern

♦ 112 Feuerwehr + Rettungsdienst   ♦ 110 Polizei   ♦ 115 Behörden-Nummer   ♦ 116117 = Ärztlicher Notdienst   ♦ Apotheken-Notdienst: 22833 mobil (kostet) oder Festnetz: 0800-00-22833   

Was zum Notfall melden: 

    1. Wo ist der Notfall-Ort (Adresse) ? 
    2. Was ist passiert ? 
    3. Wer ruft an ? 
    4. Warte auf Rück-Fragen ! 

Achte auf die Umgebung! 

    • Es kann wichtig sein, dass die Rettungs-Kräfte an der Straße Hinweise brauchen, zum Beispiel: Eine Haus-Nummer oder eine Einfahrt ist nicht leicht erkennbar. 
    • Achte dann bitte auch darauf, dass der/die Hinweis-Gebende/n sich nicht selbst in Gefahr bringen, zum Beispiel wenn sie eine Warn-Weste bräuchten.  

Hinweise zu:  

    • 112 - Rettungsdienst bei Vergiftungen: 

Hast du den Verdacht, jemand könnte sich vergiftet haben, dann rufe bitte: 112. 

Das ist der Fall, wenn es Anzeichen gibt wie zum Beispiel: Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Herz-Kreislauf-Stillstand. 

Wenn es keines der Anzeichen gibt UND du nur die Vermutung hast, kann du dich an die Gift-Notruf-Zentralen der Länder wenden.

Quelle: →https://www.netdoktor.de/erste-hilfe/giftnotruf/, Seite der NetDoktor GmbH, München (siehe Impressum ebenda); vgl. →https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/09_InfektionenIntoxikationen/02_Giftnotrufzentralen/lm_LMVergiftung_giftnotrufzentralen_node.html, Seite des →BVL  

Ist die Lage Lebens-bedrohlich, alarmiere bitte: 112 Rettungsdienst  

    • 22833 und 0800-00-22833 - Apotheken-Notdienst (Hotline): https://www.apotheken.de/apotheken-und-notdienste-suchen/, Seite der DAN Netzwerk Deutscher Apotheker GmbH, Stuttgart (siehe Impressum ebenda); wenn du nicht anrufen musst, kann es einfacher sein, eine Apotheke im Bereitschaftsdienst dort oder über einen Web-Browser im Internet zu finden  

Tipp: Speichere

    • dir die Nummern in deinen Kontakten für dein Mobil-Telefon, 
    • notiere dir dort die Notizen von hier, wenn es zu einem Kontakt ein Notiz-Feld gibt, 

und/oder notiere die Nummern an einem Ort in deinem Büro/ deiner Wohnung.  

vgl. →Notfall Glossar 

Notfall_Verhalten

♦ Ruhe bewahren   ♦ Gebäude oder Wohnung aufsuchen/verlassen   ♦ Nachbarn informieren   ♦ Türen + Fenster schließen   ♦ Radio einschalten (Lokal-Radio, bei Stromausfall: Autoradio)   ♦  Notrufe (110 oder 112): NICHT blockieren! Nur im Notfall anrufen! 

Quelle: →https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung/wie-soll-ich-mich-im-ernstfall-verhalten (Letzter Check auf Übereinstimmung: 19.07.2022)  

vgl. →Notfall Glossar

Nutzenmodell

beschreibt die Ziel-Kundschaft mit ihren Bedürfnissen und Bedarfen sowie dazu das Nutzen-Versprechen (Mehrwert) des Unternehmens; es ist eine der drei Dimensionen in dem so genannten →Geschäftsmodell.**

Dabei beschreiben das 

  • Geschäftsmodell die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu generieren und Geld zu verdienen**

und darin das 

Icon Pflanze in der Hand als Symbol für Material Nutzenmodell die Ziel-Kundschaft mit ihren Bedürfnissen, und das Nutzen-Versprechen (Mehrwert) des Unternehmens  

 

    • Wertschöpfungsmodell die Aktivitäten** mit Input und Output von Ressourcen wie 

Material (Verbrauch, einschließlich Energie und für Logistik) 

Icon mit Mann und Schlüssel als Symbol für Personal Mensch (Zeit, physische Kraft, Know-how) und 

Icon mit Fabrik-Gebäude als Symbol für Geräte Geräte (Verbrauch durch Abnutzung) 

 

Icon mit den Operanden der vier Grund-Rechenarten als Symbol für Handels-Bücher und Bericht  Ertragsmodell die Abbildung von beidem in der Finanz-Kommunikation (Bücher, sonstige Aufzeichnungen und Berichte wie Finanzplan und Jahres-Abschluss) 

Die folgende Abbildung zeigt schematisch, wie die drei Dimensionen zu einander im Verhältnis stehen***: 

 

 

**Quellen: diverse, hier angelehnt an: Gassman, Sutter: Digitale Transformation im Unternehmen gestalten Hanser Verlag 2016 S. 16f.

***vgl. auch →betriebliche_Funktion oder/und →Stakeholder

Hinweise zum Begriff im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

   

Nutzen vom Accounting

ist es vor allem, Finanz-Information lang-fristig und Fehler-frei zu sichern (gute wie unschöne), um Entscheidungen mit mehr Sicherheit zu treffen - Klarheit statt Blindflug 

Siehe bitte →Entscheidungsnutzen, Useful_Information 

n_a

Abk.f. nicht anwendbar 

N_Aspekt

Abk.f. Nachhaltigkeit-Aspekt, vor allem im Sinn der ESRS 

siehe →Nachhaltigkeitsaspekte, vgl. →ESRS

n_n

Abk.f. nomen nescio, lateinisch für: ich weiß den Namen nicht**.
Hinweis: Die Abkürzung wird in diesem Sinn auf dieser Website verwendet; in anderen Kontexten kann sie für etwas Anderes stehen. 

**Quelle: Brockhaus Enzyklopädie 19. Auflage 1991 Band 15

vgl. →Fun_Fact, →PS, →Rn, →Tz, →n_n  

O

O+T

Abk.f. Opportunities and Threats (Chancen und Hindernisse/ Risiken), bezeichnen auch Faktoren (Aspekte) im Umfeld einer Person, die in der →Positions-Matrix** immer vertikal von oben (C) nach unten (R) dargestellt werden 

deutsche Abkürzung: C+R = Chance und Risiko  

Pendant: S+W

**angelehnt an SWOT

Für eine allgemeinen Einordnung siehe bitte →Strategische Positionen einer Unternehmung - Raster, Matrix und Faktoren  

O3

Abk.f. das chemische Molekül aus drei Sauerstoff-/O-Atomen, Ozon genannt; in der Strato-Spähre absorbiert es mit die UV-Strahlen der Sonne 

Quellen: diverse n_n, vgl. →Atmosphärische Grundlagen, →anthropogene_THG

OECD

Abk.f. Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit), Paris  

https://www.oecd.org/ueber-uns/ 

Vgl. →SNA, →UN, →EU, →OECD, →Weltbank 

Oekonomie

ist das Wirtschaften und behandelt das Messen gegebener Merkmale von Lebewesen und ihrer Umwelt und Beziehungen; die Ökologie behandelt dagegen das Wesen (Sein) der Lebewesen, Umwelt und ihrer Beziehungen (= "System")  

Vergleiche auch die Wort-Herkunft: jeweils altgriechisch 

    • oikos = die Lebens-Gemeinschaft 
    • logos = das Wort (vom Sein, vgl. "Logik") 
    • nomos = der Name (Bezeichnung) 

Quelle: Duden_HW  

Vgl. →Ökologie, →Ökonomie /→Oekonomie (= die Wirtschaft, das →Wirtschaften), →System

Offener_Fonds

ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen**1, zu dessen Anteile deren Eigentümer*in (Anleger*in) das Recht hat, sie jederzeit zurück zu geben oder zu kündigen, bevor der Fonds aufgelöst**2 wird

Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/WA/GeschlossenerPublikumsfonds/Geschlossener_Publikumsfonds_node.html Stand 06.11.2021

**1 = Investmentvermögen (InvV), siehe bitte →https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (1) 

**2 Gründe für eine Auflösung können zum Beispiel**3 sein:

    • Ablauf der für den Fonds festgelegten Dauer
    • Beschluss durch dasjenige der dazu berechtigen →Organe
    • Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens 
    • Ein (Gerichts-) Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, erlangt Rechtskraft 
    • Die Verfügung eines Registergerichts erlangt Rechtskraft, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Mangel einer Satzung festgestellt worden ist 
    • Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

**3 siehe dazu bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__262.html 
vergleiche:
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__131.html in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html Absatz (2)
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__100.html 

vgl. →Fonds, →Offener_Fonds /→Offenes_InvestmtV, →Geschlossener_Fonds, →Fonds-Glossar

Offenes_InvestmtV

ist entweder 1. ein OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) oder
2. ein Alternativer Investmentfonds (AIF), dessen Anteile

  • vor Liquidation oder Laufzeit-Ende zurück gekauft oder zurück genommen werden können,
    und zwar
  • auf Ersuchen von einem*r Anteilseigner*in
  • aus den Vermögenswerten des AIF und
  • nach den Verfahren und mit der Häufigkeit, die festgelegt sind in
    • den Vertragsbedingungen oder der Satzung,
    • dem Prospekt oder den Emissionsunterlagen.

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (4) in Verbindung mit

    1. ebenda Absatz (2) [siehe →OGAW]
    2. ebenda Absatz (3) [siehe →AIF] in Verbindung mit der
      • EU_VO_694/2014 [Arten von Verwaltern eines AIF] und der
      • EU_RL_2011/61/EU [über die Verwalter von AIF]

EU_VO_694/2014 →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32014R0694#d1e149-18-1

EU_RL_2011/61/EU →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011L0061

Wesentlicher Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Investmentfonds ist daher die Möglichkeit für den*die Anleger*in, seine Anteile zu verkaufen (→Offener_Fonds), oder nicht (und sein*ihr Geld erst bei Liquidation oder Laufzeit-Ende** zu erhalten, →Geschlossener_Fonds). 

**Laufzeit von 

      • dem Vertrag über die Verwaltung des Investmentvermögens (Fonds) 
      • dem Gesellschafts-Vertrag /der Satzung der Gesellschaft, die Eigentümer*in [Rechtsträger*in] des Investment-/ Fonds-Vermögens 

vgl. dazu welche "rechtliche Form" ein →OGAW haben kann   

Vgl. →Fonds-Glossar 

Offenlegung

bezeichnet die Pflicht für Gesellschaften, bei denen nicht ein*e Gesellschafter*in eine natürliche Person ist, ihren Jahres-Abschluss und andere Unterlagen im Internet (bundesanzeiger.de) offen zu legen 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html fort folgende 

Mehr dazu siehe bitte unter →Fristen und beim →BfJhttps://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html

Kontext: →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen (931); →Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses, →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung

Offenlegungsverordnung_Finanzdienstleistungen

verpflichtet Finanz- a. Markt-Teilnehmende und b. -Beratende das, wie sie Nachhaltigkeits-Risiken in a. Investitions-Entscheidungen (Prozesse) bzw. b. Anlage- oder Versicherungs-Beratungen einbeziehen, im Internet zu veröffentlichen; ist eine andere Bezeichnung für die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation, EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenleggspflichten im Finanzdienstleistungssektor)

Siehe bitte →SFDR, wird auch bezeichnet als →Offenlegungsverordnung_Finanzdienstleistungen oder als →Transparenzverordnung_Finanzdienstleistungen

OGAW

Abk.f. Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere, bezeichnet ein Gefüge aus Fonds- oder/und Investment-Gesellschaften**1, dessen Zweck es ist, 

a) beim Publikum beschaffte Gelder 

    • für gemeinsame Rechnung
    • nach dem Grundsatz der Risiko_Streuung in

zu investieren, UND 

b) dessen Anteile 

    • auf Verlangen der Anteil-Inhaber*innen
    • zu Lasten des Vermögens dieser Organismen zurückgenommen oder ausgezahlt werden.
Diesen Rücknahmen oder Auszahlungen gleichgestellt sind 
Handlungen, mit denen ein OGAW sicherstellen will, 
dass zu seinen Anteilen deren Kurs von deren Netto-Inventarwert nicht erheblich abweicht.
 

Ein OGAW kann die rechtliche Form haben aus einem/r  

    • Vertrag, das heißt:  
      • Eine Verwaltungs-Gesellschaft verwaltet den Investment-Fonds [Sondervermögen] 
      • als Nicht_Eigentümerin [Rechtsträger*in] des Fonds-Vermögens, 
         
    • Trust („unit trust“ [besondere britische Rechtsform])
      oder 
        
    • Satzung einer Investment_Gesellschaft, das heißt:  
      • Sie ist die Eigentümerin des Fonds-Vermögens und 
      • Anleger*innen haben Anteile an dieser Gesellschaft 
Quellen: **1ESMA; im Weiteren: EU_RL_2009/65/EG v. 13. Juli 2009 - OGAW_RL - Artikel 1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0065#d1e1051-32-1 Absatz (2) und (3), Ausnahmen in dem Begriff siehe bitte ebenda Artikel 3; →http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (2) [ebenda ist die Begriffsbestimmung im Plural]  

vgl. →Risiko_Streuung, →Fonds-Glossar, →Investmentvermögen, →Organismus, →OGAW, →Rechtsform

OHG

Abk.f. Offene Handels-Gesellschaft 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG013100300

Einordnung: HGB Zweites Buch (= Handels-Gesellschaften) 1. Abschnitt 

Hinweis: Wenn KEINE natürliche Person ein*e Komplementär*in ist, siehe bitte →Transparenzregister 

Vgl. →MoPeG

operationelles Risiko

siehe operatives Risiko, →operatives_Risiko

operatives_Risiko

bezeichnet eine Gefahr, die dem Erreichen einer operativen Ziel-Situation oder eines operativen Ziel-Wertes entgegensteht, vor allem für das Ausführen einer betrieblichen Funktion 

Vgl. →Ziel_Eigenschaften, →Risiko (Beispiele siehe bitte ebenda), →betriebliche_Funktion, →COSO, →Accounting for Advantage, →Risiko Begriffe 

Hinweis: 

DRS 20.11 definiert Operationelles Risiko als "Risiko aus betrieblichen Systemen oder Prozessen. Dazu gehören insbesondere 

a. betriebliche Risiken, die durch 

      • menschliches Versagen 
      • technisches Versagen bzw. durch 
      • externe Einflussfaktoren entstehen, oder 

b. rechtliche Risiken, die aus 

      • vertraglichen Vereinbarungen oder 
      • rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren." 

   Zu b. siehe bitte →Compliance_Risiko 

OPEX

Abk.f. operational expenditures, bezeichnet für ein Geschäftsjahr, die operativen (= betrieblichen Aufwendungen), deren Höhe, bezogen auf den Einsatz für ESG-Ziele/-Aktivitäten, im Nachhaltigkeit-Bericht anzugeben ist

Aufwendungen vergleiche →https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html Absatz (2) Nummern 3 bis 8;
Quelle für die Abk. siehe Draft-ESRS_2.67↔https://www.efrag.org/lab6

Vgl. →CAPEX, →OPEX

Options_Risiko

ist, aufgrund der Änderung des Basis-Wertes, die Gefahr für 

  • den*die Käufer*in einer Option, dass der Options-Preis (= "Prämie") verfällt beziehungsweise für 
  • den*die Verkäufer*in (= "Stillhalter*in"), dass der Wert der Leistung, den er*sie an den*die Käufer*in zu erbringen hat, den Options-Preis (die Prämie) übersteigt  

[→DRS_20.11, vgl. →Risiko Begriffe]

Hinweise:

Die Option ist ein Vertrag im Sinn von BGB § 762 (wetten?).  

Näheres siehe: https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html - Amtliche Einkommensteuer-Handbücher 

Orderpapier

ist eine Urkunde, die ein*e Eigentümer*in - von einer Sache oder von einem Recht - a. ausgestellt, sowie mit der er*sie b. das Recht - aus der Sache oder selbst - gezogen hat, und in der er*sie (Aussteller*in) c. die*den Besitzer*in der Sache und/oder des Rechts (die*den Bezogene*n) anweist, das Eigentum an der Sache und/oder dem Recht an eine*n, auf der Urkunde ("an Order") benannte*n Dritten zu übertragen, und zwar

  1. zu einem spätesten Zeitpunkt (Fälligkeit) und
  2. ggf. an einem bestimmten Ort (für Übergabe/n);

der*die Dritte muss dafür Inhaber*in (= Besitzer*in) des Orderpapiers sein

Der*Die Dritte kann dann dem*der Bezogenen das Orderpapier vorlegen und von diesem*r die Übergabe der Sache oder Übertragung des Rechts verlangen.

Der*Die Dritte kann aber auch das Orderpapier an eine*n Vierte*n übertragen (um etwa eine eigene Pflicht gegenüber der*dem Vierten zu erfüllen) usw.

Beispiele:

Hinweise: Zu einem Orderpapier

    • gibt es in nur wenige Arten, die in den Gesetzen bestimmt sind
    • erfolgt die Übertragung seines Eigentums in der Regel durch Einigung + Indossament + Übergabe 
      • zu Einigung und Übergabe: das Papier wird wie eine Sache im Sinn von BGB § 90 behandelt und sein Eigentum wird deshalb wie eine (bewegliche) Sache übertragen [BGB § 929ff.]
    • gilt NICHT der Schutz des Rechts am Eigentum nach Diebstahl, Verlieren oder sonstigem Abhandenkommen so, wie bei einer (körperlichen) Sache im eigentlichen Sinn, vergleiche dazu bitte 

vgl. →Inhaberpapier, →Orderpapier, →Wechsel, →Indossament 

ordnungsgemäß

bezeichnet die Eigenschaft, dass der Gegenstand einer Betrachtung einer festgelegten (bestimmten) Ordnung oder Regelung** entspricht, im Unterschied zu: ordnungsmäßig, wo die konkrete Regelung noch zu bestimmen (festzulegen) ist 

** etwa: Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Betriebs-, Verfahrens-, Dienst-Anweisung oder ähnliches; Beispiele:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html  
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__25.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__105.html Absatz (3)
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html Absatz (3) und http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__163.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__3.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__6.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__23.html 

Vgl. →GoB Glossar (930) ebenda →ordnungsmäßig vs. →ordnungsgemäß oder →idR 

ordnungsmäßig

bezeichnet die Eigenschaft, dass der Gegenstand der Betrachtung einer allgemeinen (nicht bestimmten) Ordnung entspricht, im Unterschied zu: ordnungsgemäß, wo eine Regelung zur Ordnung bereits getroffen (bestimmt ist)

Vgl. Wortlaut in

Vgl. →GoB Glossar (930) ebenda →ordnungsmäßig vs. →ordnungsgemäß oder →idR 

Organe

sind die Einrichtungen für ein Gefüge (Vereinigung) von Menschen (Personen) mit der Funktion, die Interessen der Vereinigung (Gemeinschaft) zu vertreten, siehe  

Gesellschafts_Organe 
Genossenschafts_Organe
Vereins_Organe

Vgl. →Demokratie_Prinzip, →Organe, →Organismus, →Funktion, zu Interessen vgl. die Vereinigung/ Gemeinschaft als →Rechtsträger*in bzw. die →Rechtsfähigkeit derselben, zu den Arten von Gemeinschaft vgl. →Umsatz Revenue Datenblatt

Organismus

bezeichnet ein einheitliches, gegliedertes Ganzes (Gefüge) aus Lebewesen**, hier: Ein Gefüge aus Personen - in diverser Rechtsform - und Vermögen - das die, durch die Rechtsform bestimmten, Vertreter*innen verwalten

Vgl. →Rechtsform, →Asset (= Vermögen), →Organe (= Rechtsträger*innen + Vertreter*innen + Überwachende [Aufsicht]), →Organismus, →Funktion, →Fonds-Glossar, →Investmentvermögen, →OGAW

**Quelle: →Duden_HW

OTC

Abk.f. Over the Counter, englisch für: (erhältlich) über den Schalter, die Kasse oder den Ladentisch; bezeichnet den 

  1. Handel von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten außerhalb eines (Börsen-) Marktplatzes**a   
  2. Verkauf von Arzneien ohne Rezept (rezeptfrei)**b 

**a genauer: Jeden Handel zwischen zwei Parteien (bilateral) Handel, den

    • EINE geeignete Gegenpartei
    • auf eigene Rechnung
    • außerhalb eines Handelsplatzes oder außerhalb eines so genannten systematischen Internalisierers**1
    • gelegentlich und unregelmäßig
    • mit geeigneten Gegenparteien und
    • immer über Standardmarkt-Größe betreibt 

Quelle: EU_VO 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52012AP0407 Artikel 2.(2c) und 

**1 "systematischer Internalisierer" ist eine Wertpapierfirma, die

      • in einem bilateralen System
      • in organisierter und systematischer Weise
      • regelmäßig Handel für eigene Rechnung durch Ausführung von Kundenaufträgen
      • außerhalb eines
        • geregelten Marktes 
        • multilateralen Handelssystems oder
        • organisierten Handelssystems treibt  

Quelle: ebenda Artikel 2.(3) 

Vgl. WpHG § 2.(8) Satz 3 

**b Quelle: →https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/arzneimittel.html Abschnitt: "Preisbildung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel"

vgl. →LEI, →OTC 

Over-the-counter

Handel oder Verkauf außerhalb staatlicher Regeln und Aufsicht ("über den Ladentisch"), siehe bitte →OTC 

OWiG

Abk.f. Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetz, eigentlich: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/index.html

OWiG_§_130

Kurzform für Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetz § 130 

Betrifft: Aufsichts-Pflichten für Inhaber*innen eines Betriebs oder Unternehmens 
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__130.html
Trifft eine →juristische Person über:
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__30.html

OZG

Abk.f. Online-Zugang(s)-Gesetz 

Kontext siehe bitte →EGVP, vgl. →OZG, →http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/__2.html 

Ozon

ist der Name für das chemische Molekül O3 aus drei Sauerstoff-Atomen; in der Strato-Spähre absorbiert es mit die UV-Strahlen der Sonne 

vgl. →anthropogene_THG

Ökologie

ist die Lehre der Lebewesen und ihrer Umwelt und Beziehungen und behandelt das Wesen (Sein) der Lebewesen, Umwelt und Beziehungen; die Ökonomie behandelt dagegen das Messen gegebener Merkmale von Lebewesen, Umwelt und Beziehungen (= "System")   

Vergleiche auch die Wort-Herkunft: jeweils altgriechisch 

    • oikos = die Lebens-Gemeinschaft 
    • logos = das Wort (vom Sein, vgl. "Logik") 
    • nomos = der Name (Bezeichnung) 

Quelle: Duden_HW  

Vgl. →Ökologie, →Ökonomie (= die Wirtschaft, das →Wirtschaften)

Angaben der Aachener Stiftung Kathy Beys gemäß würden Ökologie, Ökonomie und Soziales das "Drei Säulen-Modell" bilden und Grundlage für das Konzept der →CSR mit den →ESG-Kriterien sein 
Quelle: https://www.aachener-stiftung.de/stiftung/die-stiftung.html: https://www.nachhaltigkeit.info/suche/a-z/d/index.htm Stand 16.06.2021

Ökonomie

ist das Wirtschaften und behandelt das Messen gegebener Merkmale von Lebewesen und ihrer Umwelt und Beziehungen; die Ökologie behandelt dagegen das Wesen (Sein) der Lebewesen, Umwelt und ihrer Beziehungen (= "System")  

Vergleiche auch die Wort-Herkunft: jeweils altgriechisch 

    • oikos = die Lebens-Gemeinschaft 
    • logos = das Wort (vom Sein, vgl. "Logik") 
    • nomos = der Name (Bezeichnung) 

Quelle: Duden_HW  

Vgl. →Ökologie, →Ökonomie /→Oekonomie (= die Wirtschaft, das →Wirtschaften), →System

Ökosystem

bezeichnet ein komplexes dynamisches Wirkungs-Gefüge

  • von Pflanzen-, Tier- und Mikro-Organismen-Gemeinschaften
  • und ihrer abiotischen Umwelt,
  • die eine funktionelle Einheit bilden.

Eine Typologie der Ökosysteme bietet die Global Ecosystem Typology 2.0 der IUCN

Quelle: ESRS Anhang_II (PDF Download S.266)

Vgl. →Ökosystem-Typologie (931-933), →biotisch, →abiotisch

Ökosystem_Dienstleistungen

bezeichnet den Beitrag von Ökosystemen zu den Vorteilen, die

  • den Menschen aus den Ökosystemen erwachsen, bzw. die
  • in wirtschaftlichen und anderen menschlichen Tätigkeiten genutzt werden.

Im Rahmen der Millenniums-Bewertung der Ökosysteme wird zwischen ♦unterstützenden, ♦regulierenden, ♦bereitstellenden und ♦kulturellen Ökosystemdienstleistungen unterschieden.
In der Gemeinsamen Internationalen Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen (CICES) werden Arten von Ökosystemdienstleistungen klassifiziert.

Quelle: ESRS Anhang_II Tabelle 2 Begriffsbestimmungen (PDF Download S.266)

Beispiele für Leistungs-Arten eines Ökosystems an Menschen:

    • Bereitstellen von: Wasser, Nahrung, Fasern, Rohstoffe für Kleidung, Wohnungs-/Bau, Gesundheits-Mittel etc.
    • Unterstützung (Prozesse) durch: Bodenbildung, Erhalt der genetischen Vielfalt, Nährstoff-Kreislauf
    • Regulation durch: Klima-/Luft-Kreislauf, Bestäubung, Wasser-Abfluss, Population von Organismen (vgl. →biotisch), Abfall-Zersetzung
    • Kulturelle Dienste: Genuss/ Sinnes-Wahrnehmungen (v. Geräusche, Natur-Schauspiel, Düfte, Nahrung/ Geschmack, Fühlen [Wind, Wasser, Wärme], Erholung, Natur-Sport/ -Tourismus

Q. →https://www.umweltdachverband.at/themen/naturschutz/biodiversitaet/oekosystemleistungen und andere

 

Ökosystem_Leistungen

regelmäßig gleichbedeutend (synonym) mit: Ökosystem-Dienstleitungen

Siehe bitte →Ökosystem_Dienstleistungen

öffentlich_rechtliche_Pflichten

sind die Pflichten (Lasten) der Einzelnen, um den Staat zu finanzieren (zu tragen), die a. durch das öffentliche Recht auferlegt werden UND b. der (nur) Staat oder ein*e sonstige Träger*in der öffentlichen Gewalt (z.B. Kammer) erhält

Sie können wie folgt eingeteilt werden:

Vgl. →Steuern_iSd_AO

Andere Abgaben:

    • Öffentlich-rechtliche Beiträge sind Pflichten, die Mitgliedern einer bestimmten öffentlich-rechtlichen Gruppe oder Gemeinschaft auferlegt werden, um bestimmte öffentlich-rechtliche Einrichtungen (z.B. Kammern) zu (be-) nutzen 
        
    • Öffentlich-rechtliche Gebühren sind gesetzlich geregelte Entgelte für die Inanspruchnahme von besonderen Einzel-Leistungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen
        
    • Öffentlich-rechtliche Sonderabgaben sind Pflichten (Lasten), die a. einer bestimmten Gruppe von Bürger*innen für b. die Finanzierung besonderer Aufgaben auferlegt werden; sie sind nur in ganz bestimmten Ausnahmen und unter engen Voraussetzungen zulässig (Beispiel:Ausgleichsabgabe_iSv_SGB_IX)
       

Quelle: Model/ Creifelds Staatsbürger-Taschenbuch Textziffern 511ff. C.H. Beck Verlag, München, 2012  

Zum Sinn und Zweck der Steuern vergleiche bitte unter ANHÄNGE in dem Beitrag →Wie das mit den Steuern immer ist

P

P+L

Abbreviation/ Abk.f. Profit and Loss Statement; internationales Äquivalent ist: Income Statement; deutsches Äquivalent ist: Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV)   

pacta sunt servanda

lateinisch für: (die) Verträge sind zu bewahren (schützen), ist das tragende Prinzip in einer freien demokratischen Rechts- und Wirtschafts-Ordnung, die garantiert wird  

  • in Deutschland für jede Person wenigstens seit 1896**1 und  
  • in der EU durch viele Rechts-Akte in Form einer EU_VO 

**1 siehe: Ausfertigungs-Datum des BGB

Parameter

sind Objekte (Gegenstände**1), die verschiedene Ausprägungen bestimmter Merkmale (Eigenschaften), oder verschiedene Werte haben können, zum Darstellen (mit Ziffern/Zeichen) von Zusammenhängen**2 - meist zwischen zwei Parametern: Einer wird verändert**x, um zu sehen, was daraus für einen zweiten**y folgt, während die Werte/Ausprägungen für alle anderen fest/konstant gehalten werden**3

**1 gemeint sind Gegenstände der Betrachtung; das können Dinge (Objekte im engen Sinn), aber auch Handelnde sein 
**2 in einem bestimmten Kontext/ System
**x der veränderte (variierte) Parameter heißt dann: Unabhängige Variable **y dieser heißt dann: Abhängige Variable
**3 "Die Unterscheidung zwischen Variablen und Parametern [Konstanten] ist Problem-bezogen und keineswegs absolut" (Quelle siehe unten) 

Beispiele:

    • Betriebswirtschaft: Parameter für den 
      • Wert von einem Anlage-Vermögen Gegenstand y: = AHK - (bisher genutzte Jahre ÷ Nutzungsdauer; "Bilanzierungs-Methode")
      • Grad der Regel-Einhaltung im Gesamt-System/-Unternehmen:
    • Statistik: Parameter für Verteilung und Streuung (Mittelwert, Standard-Abweichung) sowie Regression und Korrelation
    • Informatik: Daten oder (Programm-) Komponenten, die in der Methode eines Programms aufgerufen und an diese(s) übergeben werden, um sie darin für einen Ausgabe-Wert zu verarbeiten
    • Musik: Parameter für Wahrnehmungsbereiche wie Tonhöhe, Lautstärke, Tondauer, Klangfarbe, Artikulation, Klangdichte 
    • Soziologie (→sozial): Parameter für Lern-Verhalten, Ausbildung und Bildungs-Erfolg

Wort-Herkunft aus griechisch para = (da)bei/ (da)neben (z.B. in Paragraph), nebeneinander (parallel), nebenstehend/ähnlich (z.B. in Parallelogramm oder paramilitärisch) und metron = das Maß

Quelle: Brockhaus Enzykolopädie Band 16 F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1991

FuE Glossar (200), →GoB Glossar (930)

Passiva

sind Schulden**1, die in einer Bilanz auf einer, von dem Vermögen getrennten Seite**2 dargestellt werden [→HGB § 242.(1)], und zwar zusammen mit dem Eigen-Kapital   

**1 = Fremd-Kapital, vergleiche dazu bitte den Begriff bitte →Kapital

**2 Die so genannte Passivseite, siehe dafür bitte →HGB § 266.(3) erstes Wort

Pendant: Aktiva

  

  

Pendant

bezeichnet, je nach Kontext: Gegenstück, oder: Etwas Entsprechendes 

Das französische pendant hat diese Übersetzung so wie: l'équivalent (Äquivalent). 

Das Verschieben der Bedeutung aus lateinisch pendere = hängen, abhängen (Q: →Stowasser) ergebe sich aus dem Bild des Gegenstücks in einer Waage (Quelle: →Duden_HW).  

Perioden_Info

kurze Form für: Perioden**1-bezogene Information; wichtig zu unterscheiden zur Stichtag**2-bezogenen Information in Aussagen aus einer/m Kennzahl, Indikator oder Abschluss 

**12 Zeit-Raum-bezogen versus **2 Zeit-Punkt-bezogen 

vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info, →Indikator, →Abschluss

PersG

Abk.f. Personen-Gesellschaft bzw. →Personengesellschaft  

Pendant: →KapG

Person

ist ein*e Träger*in (Inhaber*in oder mögliche Erwerber*in) von Rechten und Pflichten**. Das BGB unterscheidet grundlegend die 

Siehe die Überschriften in der Inhaltsübersicht unter →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html.

**Anders ausgedrückt: Das Gesetz legt fest... 

    1. die Aussage: "[Nur] Eine Person ist rechtsfähig." 
    2. was eine Person ist (siehe oben) und 
    3. "Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger*in von Rechten und Pflichten zu sein." (→Rechtsträger*in)

(Quelle: Model/Creifels, Staatsbürger-Taschenbuch, C.H.Beck Verlag 2012, Nr: 313)

Daneben gibt es Mischformen aus Personen-Vereinigungen, bei denen 

  • die Vereinigung wie eine juristische Person Rechte und Pflichten erwerben kann, aber 
  • jede beteiligte Person das Verlust-Risiko aus gemeinsamen Rechten und Pflichten bis zu 100% trägt für den Fall, dass einer oder alle der anderen an der Vereinigung Mitbeteiligten ausfallen 

Abbildung für Smartphone: 

Abbildung für Computer: 

   

Personen-bezogene Daten

sind - im Sinn der DSGVO - alle Informationen die sich auf eine 

  • identifizierte oder identifizierbare 
  • natürliche Person

(„betroffene Person“) beziehen.

Identifizierbar ist eine natürliche Person, die

  • direkt oder indirekt identifiziert werden kann,
  • insbesondere mittels Zuordnung zu
    • einer Kennung wie einem Namen
    • einer Kenn-Nummer 
    • Standort-Daten
    • einer Online-Kennung oder 
    • - einem oder mehreren - besonderen Merkmal/en. 

Gemeint sind besondere Merkmale, die Ausdruck der

  • physischen, physiologischen, 
  • genetischen, psychischen,
  • wirtschaftlichen, kulturellen oder
  • sozialen 

Identität ist/sind. 

Quelle: DSGVO Artikel 4 Nr. 1 

Beispiele: →https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/reform/what-personal-data_de 

Personen-Identifizierungs-Daten

sind ein Datensatz, der es ermöglicht, die Identität einer Person** fest zu stellen; sie werden vor allem in dem Prozess der →Elektronischen_Identifizierung verwendet 

**Person kann hier sein: eine 

  • natürliche Person 
  • juristische Person oder 
  • natürliche oder juristische Person, die eine juristische Person vertritt (Hinweis auf →BGB § 164)

eIDAS_VO Art. 3.3

Personengesellschaft

ist eine rechtliche Gemeinschaft, bei denen jede Gesellschafter*in wie eine →natürliche Person behandelt wird; Merkmale dieser Behandlung sind grundsätzlich**:  

  • Vertretung: grundsätzlich**1 kann jede*r Gesellschafter*in die Gesellschaft nach außen uneingeschränkt vertreten und verpflichten 
  • Geschäftsführung: jede*r Gesellschafter*in hat im Zweifel**1/**2 uneingeschränkte Kompetenz, um über das Vermögen der Gesellschaft zu bestimmen (verfügen, disponieren, im Innen-Verhältnis)**3  
  • Haftung: grundsätzlich**1 haftet jede*r Gesellschafter*in jeweils unbegrenzt (für sämtliche Pflichten der Gesellschaft) gegenüber Jedem*r, der*die berechtigte Ansprüche (Forderungen) gegen die Gesellschaft hat  
  • Gewinnverteilung: grundsätzlich nach gleichen Teilen**2     

**1 Ausnahmen bestimmen die Sonderformen: 

Grundform: →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html 
Sonderformen im Handelsrecht: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/ 
Weitere Sonderformen sind möglich 

**2 Ausnahmen bestimmen der Gesellschafts-Vertrag oder/und Beschlüsse der Gesellschafter-Versammlungen 

**3 Ggf. ist der*die Ausführende der Geschäfte zur Rechenschaft verpflichtet 

Abkürzung: →PersG
Pendant: →Kapitalgesellschaft →KapG  

Vgl. →Fonds_Prinzip, →Personengesellschaft, Pendant: →Kapitalgesellschaft

Unterschied der Begriffe:

Personengesellschaft heißt: Jede Gesellschafter*in (von den Gesetzen) wird "WIE eine natürliche Person behandelt" (und zwar bei der Verteilung der Kompetenzen: Vertretung, Geschäftsführung, Haftung und Gewinn-Verteilung; Gesellschafter*innen können auch →Kapitalgesellschaft sein) 

reine_Personengesellschaft heißt: Wenigstens ein*e Gesellschafter*in IST wenigstens eine natürliche Person 

Der Unterschied hat Bedeutung für die Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz-Kommunikation, siehe dazu bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

    

PEST

Abk.f. die Stichworte political, economic, social und technological, bezeichnet die typischen Kategorien für das Umfeld (Umwelt) einer Unternehmung, um die externen Einfluss-Faktoren auf dessen Geschäft zu beschreiben; zu ergänzen sind: environmental und legal ("PESTEL")

Quellen: 

Politische, wirtschaftliche soziale, ökologische und rechtliche Rahmenbedingungen als externe Einflussfaktoren für das Geschäft siehe: DRS_20.37.g. 

Für die Abkürzungen PEST bzw. PESTEL: diverse Quellen n_n 

vgl. begrifflich →sozial

PESTEL

Abk.f. die Stichworte political, economic, social, technological, environmental und legal, bezeichnet die typischen Kategorien für das Umfeld (Umwelt) einer Unternehmung, um die externen Einfluss-Faktoren auf dessen Geschäft zu beschreiben 

Quellen: 

Politische, wirtschaftliche soziale, ökologische und rechtliche Rahmenbedingungen als externe Einflussfaktoren für das Geschäft siehe: DRS_20.37.g. 

Für die Abkürzungen PEST bzw. PESTEL: diverse Quellen n_n

vgl. begrifflich →sozial

PFAS

Abk.f. Per- und Poly-Fluor-Alkyl Substanzen, bezeichnet (Ewigkeits-) Chemikalien, die sich in Lebewesen der Umwelt anreichern, dort äußerst lange nachweisbar sind und Gesundheits-Gefahren bergen können (z.B. Schäden in Leber und/oder Schilddrüse, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeits-Störung)

Quellen: 

PFC

Abk.f. Perfluorcarbone (PFC), englische Bezeichnung für die Treibhausgas-Gruppe PFKW 

PFKW, →F_Gase

Die HFC Flour-Kohlenwasserstoff-Verbindungen enthalten noch Wasserstoff-Anteile (Hydro, H); in den PFC Flour-Kohlenwasserstof-Verbindungen ist der Wasserstoff vollständig durch Fluor ersetzt.  

PFKW

Abk.f. Per-Flour-Kohlen-Wasserstoff; zur Flüssigkeit verdichtet wird als Kälte-Mittel eingesetzt; es bildet eine eigene Gruppe der F_Gase [= Gas-Verbindungen, mit künstlich eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S)]

Mehr dazu siehe →F_Gase, Quelle siehe →anthropogene_THG 

Pflichtversicherung

ist eine Eine Haftpflicht-Versicherung, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht 

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__113.html Absatz (1) 

PflV

Abk.f. (gesetzliche) Pflege-Versicherung im Sinn von SGB XI 

Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Werte-der-Rentenversicherung/werte-der-rentenversicherung.html 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html 

Vgl. →Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →PflV, →SozV

Phishing

bezeichnet das Erschleichen von Daten mit einer E-Mail, Message oder Post in einem sozialen Medium, für a. den Zugriff auf Online Accounts oder/und auf feste oder mobile Computer-Gerätschaft, oder um b. diese zu überlasten, meist mit dem kriminellen Ziel, auf Deine Rechnung Geld, Waren oder Dienste abzugreifen oder/und Dich oder Dein Unternehmen zu erpressen 

Lösche jede/n solche E-Mail, Message oder Post!

Im Zweifel prüfe genau:

  1. Ist der Absender: Bekannt? UND: Identisch mit dem wahren Absender zum Beispiel wie auf dessen Website angegeben wie im Impressum? 
  2. Sind der Betreff UND der Text: Sinnvoll? 
  3. Ist der Anhang eine reine Bild- (JPEG, PNG) oder Text- (PDF) Datei UND führt jeder Link auf eine sinnvolle →URL

Wenn Du trotz dieser Prüfung, etwa besonders hinterlistig, hereingefallen bist, erwäge das dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden: →https://www.bsi.bund.de/DE/IT-Sicherheitsvorfall/Buergerinnen-und-Buerger/buergerinnen-und-buerger.html?cms_pos=2 [vgl. →Hinweisgeber-Stellen]

Eine seriöse Institution fordert NIEMALS mit elektronischer Nachricht dazu auf, eine VERTRAULICHE Information irgendwo einzugeben!

Hinweise: 

Quelle: BSI 

vgl. →Für ein freies und sauberes Internet, →Datensicherheit Glossar (940)

Phänomen

bezeichnet ein Vorhanden-Sein von einer (ggf. seltenen) Erscheinung

Wirtschaftliche Bedeutung hat das Wort vor allem in den Bestimmungen für den Begriff →Grundlagenforschung des

    • FZulG RegE BT Drucks. 19/110940 Seite 13 Anlage zu § 2 Absatz 1  
    • Frascati Manual 2015 Seite 47

Wort-Herkunft aus griechisch pha(i)n = sichtbar und phainomenon = das Erscheinende, etwa bei Luft- oder Himmels-Erscheinungen;
Der Wort-Stamm "phan" finde sich auch in den Worten: Fantasie (geistige Erscheinung /Vorstellung), Phase (Erscheinung eines Gestirns) oder Fanal (Leuchte, Fackel, Flamme, Flammenzeichen ); Quelle: →Duden_HW.

Vgl. →FuE Glossar (200) 

PIE

Abk.f. Public Intererst Entity, siehe →Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse (mit zugelassenen Wertpapieren an einem geregelten Markt, b. Kredit-Institute, c. Versicherungen, oder d. solche, die ein EU-Mitgliedstaat als PIE definiert)

Definition siehe bitte →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0034&from=DE

und →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316a.html 

Vgl. →LCE, →PIE, →skalierte_Prüfung

PM

Abk.f. Particulate Matter, übersetzt: Feinstaub, Schwebstoff, Aerosol, bezeichnet Maße für sehr kleine Staub-Teilchen (Partikel) in der Luft, deren Zahl den maximalen Durchmesser in Mikro-Metern (µm) der Teilchen in der gemessenen Menge angibt

Hinweise:

    • PM Wird gemessen in: µg/m^3 = Mikro-Gramm pro Raum-Meter = Ein Millionstel Gramm pro Kubik-Meter
    • PM 2,5 bezeichnet zum Beispiel Feinstaub, dessen Körner den maximalen Durchmesser von Zweieinhalb mm (Millionstel Meter = Tausendstel Millimeter) haben
    • Feinstaub von PM 1 bis PM 10 kann bis in die Lungenbläschen gelangen und so der Gesundheit schaden durch Entzündungen oder/und Ablagerungen in Atmung, Blut, ihren Wegen, der Lunge und anderen Körperorganen
    • In der Luft verweilt Feinstaub Tage- bis Wochen-lang und kann im Wind bis zu 1.000 km transportiert werden, je kleiner, desto länger und weiter 
    • PM in der Luft ist ein weltweites Thema und sein Messen wird verwendent als SDG-Indikator 11.6.2 [→https://sdg-indikatoren.de/11-6-2/] zu dem Ziel SDG11: Siedlungen widerstandsfähig und nachhaltig zu machen 

Quellen:

vgl. →Zahlnamen, →Indikator, →TVOC, →CADR, →Aerosole, →PM, →Lufthygiene-Check für Innenraum-Luft

Politik

bezeichnet hier das Vertreten der Interessen (an Rechten, Assets, Nutzen) und Ziele von einer Gruppe oder Gemeinschaft**3; im Handeln**1 und Entscheiden werden das Vertreten ausgeführt und die Interessen bewirkt**2 (realsiert)

**1 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html Absatz (2)
**2 ebenda Absatz (1) Satz 1 Zweiter Halbsatz

**3 eine Gruppe oder Gemeinschaft kann zum Beispiel sein:

      • Wohngemeinschaft, Familie
      • Unternehmen (Firma), Verein
      • Kommune, Region, Land, Staat, Staatenbund (EU
      • Aktionär*innen (global) einer →PIE
      • Vereinte Nationen (→SDG

[vgl. →Wie das mit den Finanzen ist: Das soziale Wesen Mensch lebt aus Töpfen

Wort-Herkunft: altgriechisch polis = die Stadt, politikos = der*de Bürger*in, politeiea = das Bürgerrecht, die Stadt-/ Staats-Verwaltung später = Staats-Kunst 

Fun_Fact: Der Wort-Stamm ist heute in dem Wort Polizei

[Quelle: →Duden_HW und andere n_n],

vgl. →Politik, →Exekutive, →Stakeholder, →Asset, →Rechnungslegungspolitik

POPs-Übereinkommen

ist ein internationales Übereinkommen, um die Produktion und Verwendung von bestimmten Chemikalien (POPs**) gegen Insekten zu verringern oder zu verhindern, zu dessen Umsetzung die Bundesregierung mit Gesetz vom 09.04.2002 ermächtigt ist, Verordnungen zu erlassen   

** Abk.f. Persistene Organic Pollutants (Persistene Organische Schadstoffe) gemäß Anlage A des Übereinkommens 

BGBl. II  S. 803, 804 →https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl202s0803.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl202s0803.pdf%27%5D__1617995378572 

Hinweise für ein →umweltbezogenes_Risiko

Gemäß ebenda Art. 3.(1).a erwirkt jede Vertragspartei ein Verbot und/oder rechtliche sowie Verwaltungs-Maßnahmen zur Einstellung und Beschränkung der Produktion und Verwendung solcher Chemikalien. 

Gemäß ebenda Art. 6.(1).d. verpflichtet sich jede Vertragspartei, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit derartige Abfälle 
i) umweltgerecht gehandhabt, gesammelt, befördert und gelagert werden;
ii) so entsorgt werden, dass die darin enthaltenen POPs zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden, so dass sie nicht mehr die Eigenschaften von POPs aufweisen. 

Positions-Matrix

ist hier eine Matrix zum einheitlichen Darstellen von Aspekten 

  • zu Personen/ Teams in einem Umfeld   
  • aus verschiedenen Modellen und Literatur-Quellen** 

** Verschiedene Modelle und Literatur-Quellen vergleiche bitte  
Positionen von Personen (Lebens-Situationen)
Strategische Positionen einer Unternehmung
Wie das mit den Steuern ist
steuerliche_Positions-Matrix

Ihre "Grund-Darstellung" ist hier an die SWOT Matrix angelehnt, die Lage ihrer vier Quadranten kann von anderen Quellen abweichen. 

Die Darstellung hier zeigt einheitlich auf der  

  • vertikalen Skala (y-Achse) stets Aspekte zu: Umfeld, Umwelt, Externen Faktoren
    wobei die Ausprägung der Faktoren stets 
    • oben zeigt: eine höhere Intensität von Chancen 
    • und unten: eine höhere Intensität von Risiken (C+R

sowie  auf der 

  • horizontalen Skala (x-Achse) stets Aspekte zu: Person, Team, Internen Eigenschaften
    wobei die Ausprägung der Eigenschaften stets 
    • links anzeigt: eine höhere Intensität von Stärken 
    • und rechts: eine höhere Intensität von Schwächen (S+W

Ziel der Matrix-Darstellung ist es regelmäßig, 

  • für Entscheidungen

  • eine Skizze für verschiedene Situationen zu haben, um 
     
    • externe Umfeld-Faktoren, die der*die Entscheidende NICHT beeinflussen kann, von 

    • von interne Eigenschaften, die er*sie entscheiden und beeinflussen kann,  

voneinander klar getrennt zu halten.  

 

   

Posten

ist hier die Bezeichnung für einen Gliederungs-Punkt (englisch: Item), der in der Gliederung (Layout) für die für Bilanz und die GuV vorgeschrieben (bestimmt) ist   

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 KAPITEL 3 Artikel 9 Absatz (2) 

Vgl. Wortlaut in →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__246.html Absatz (2), →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__265.html Absätze (3) und (5) fort folgende 

Wortherkunft: aus lateinisch posita summa = aufgestellte/ festgesetzte Summe, ab dem 15 Jhd. wohl in der Sprache der Kaufleute entlehnt aus italienisch posta = Rechnungsbetrag, Warenmenge (Q. →Duden_HW

Fun_Fact: In der Umgangssprache wird, statt des Begriffs Bilanz-/"Posten", oft der Begriff Bilanz-/"Position" verwendet und meint dann dasselbe. In der exakten Verwendung der Begriffe erkennst du hier die Eigenschaft (Qualität) des*der Profis. Bonmot (Quelle n_n): Wer Digitale Transformation und digital Arbeiten will, muss digital denken, (ergänze:) auch in der →Aussagenlogik_der_Juristerei

Vgl. →Ausweis_im_Abschluss, →Posten, →Englisch_Deutsch 

Power-Monitor

ist eine Anzeige für den Grad der Ausprägung von körperlich-physischer Kraft und geistig-neuronaler Energie, die zu den Eigenschaften gehören, um Einkommen zu erzielen und Situationen in der →steuerlichen Positions-Matrix zu beschreiben 

Reife: top     -    Berufs-Einstieg: top 

 

Finale: rückläufig  -   Ausbildung: im Wachstum 

Abbildung: Anzeige der Ausprägungen von körperlich-physischer Kraft und geistig-neuronaler Energie in den vier Positionen der steuerlichen Positions-Matrix (von rechts unten gegen den Uhrzeiger-Sinn): 

   

ppm

Abk.f. parts per million, übersetzt: Anzahl der Teilchen in einer Menge aus einer Million

vgl. →Zahlnamen, →Indikator, →PM, →Lufthygiene-Check für Innenraum-Luft

PR

Abk.f. Partnerschaftsregister (für Freie Berufe, vgl. PartGG § 1.(1))  

vgl. →Handelsregister (HReg); →Transparenzregister

  

Preisrisiko

siehe →Marktpreis_Risiko, und betrifft vor allem die 5 Arten von Marktpreisen: Güter-Preise, Rohstoffpreise, Währungen, Wertpapiere, Zinsen  

Prinzip

anderes Wort für: Grundsatz

Wort-Herkunft aus lateinisch principium = Anfang, Ursprung, Urstoff, Grundlage (auch = Element)

Fun_Fact: Das Wort ist verwandt mit dem lateinschen princeps = der Erste endend in: der*die Prinz*essin Quelle: Duden_HW

Problem

bezeichnet eine zu lösende Aufgabe, die komplex (umfassend, zusammenhängend) ist und/oder als kompliziert (umständlich, schwierig) empfunden wird

Quelle: →Duden_HW, ebenda: Wort-Herkunft aus altgriechisch pro-ballein = vorwerfen, aufwerfen

Bonmots:

Man gebe mir

"Ein Problem ist eine Sache, die es zu lösen gilt. Eine Sache, die keine Lösung hat, ist kein Problem." [Georg Balk, D-Schwandorf Opf.]

Vgl. →Problem, →komplex, →kompliziert

ProdSG

Abk.f. Produkt-Sicherheit(s)-Gesetz, regelt, damit die Sicherheit und Gesundheit von Personen, oder damit bestimmte Rechtsgüter**2, bei Bestimmung-gemäßer oder bei vorhersehbarer Verwendung, nicht gefährdet werden**1, dass bestimmte (EU-)Vorschriften**4 eingehalten werden, wenn ein Produkt - im Rahmen einer Geschäftstätigkeit -  • bereitgestellt, • ausgestellt oder erstmals • verwendet wird**3 

**1http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021/__3.html 

**2http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021/__8.html 

**3http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021/__1.html 

**3 Über das ProdSG wurden, für den Vertrieb von Non-Food-Produkten, eine Reihe von EU-Vorschriften in deutsches Recht umgesetzt, zum Beispiel EU_RL über 

    • die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG 
    • elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter
      Spannungsgrenzen 2014/35/EU 
    • einfache Druckbehälter 2014/29/EU 
    • Druckgeräte 2014/68/EU
    • Maschinen 2006/42/EG 
    • die Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG

Hinweis: Andere Vorschriften können weiter gehende Anforderungen für die Sicherheit und Gesundheit stellen. Quelle: →https://www.ihk-muenchen.de/CR-Merkbl%C3%A4tter/merkblatt_cr_Das-Produktsicherheitsgesetz-(ProdSG).pdf Stand 09.09.2022 

Produkt

ist im engen Sinn eine: Ware, Stoff oder Gemisch, das durch einen Fertigungs-Prozess hergestellt worden ist** (Sache), und bezeichnet in bestimmten Branchen ein standardisiertes Rechte-Paket, zum Beispiel: Zur Versicherung, aus Finanzinstrumenten oder zum Benutzen einer Dienstleistung oder informations-/ technischen Leistung (Software, Maschinen/ Hardware)

**→http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021/__2.html Nummer 21

Wortherkunft: aus lateinisch pro-ducere = vorwärts führen, hervor bringen, Bedeutung im 16. Jhd. abgeleitet für: Erzeugnis, Ertrag, Ergebnis (auch im mathematischen Sinn; Quelle: Duden_HW)

Produkt_Risiko

bezeichnet eine - durch auf ein bestimmtes Produkt bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann: 

Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch ein Produkt, das   

    1. in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht 
    2. die Anonymität begünstigen kann 
       
    3. in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie 
      - elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,  
      - einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder  
      - andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg 
        
    4. in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht 
       
    5. neu ist oder in einem Zusammenhang steht mit neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte   
       
    6. in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten 

[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2] 

Vgl. →Risiko Begriffe

Professional_Accountant

engl.f. Berufsangehörige*r, per Definition** = eine natürliche Person, die Mitglied in einer Mitglied-Organisation der →IFAC ist 

Berufsangehörige sind Angehörige der 

  • Rechnungslegung-bezogenen Berufe (→Professional Accountants in  Business und 
  • Wirtschaftsprüfenden Berufe (→Professional Accountants in Public Practice) 

**IEASBA_Code Glossary: 

Defined Term: "An individual who is a member of an IFAC member body." 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →Ethik Glossar 

Professional_Accountant_in_Business

engl.f. Angehörig*e der Rechnungslegung-bezogenen Berufe, per Definition** = eine Person, die Mitglied in einer Mitglied-Organisation der →IFAC ist UND in Gebieten arbeitet wie:
• Handel • Industrie • Dienstleistungen • Öffenlicher Sektor • Bildung • Gemeinnütziger Sektor,
oder, die in einer, regulierenden oder ausführenden Organisation [für Profenssional Accountants] tätig ist, sei es als:
∼ Angestellte*r, Selbständige*r ∼ Partner*in ∼ Mitglied der Geschäftsführung oder eines Aufsichtsrates ∼  Eigentümer-Geschäftsführer*in oder ∼ Ehrenamtliche*r 

**IEASBA_Code Glossary: 

Defined Term: "A professional accountant working in areas such as commerce, industry, service, the public sector, education, the not-for-profit sector, or in regulatory or professional bodies, who might be an employee, contractor, partner, director (executive or non- executive), owner-manager or volunteer." 

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →Ethik Glossar 

Professional_Accountant_in_Public_Practice

engl.f. Angehörige*r der wirtschaftsprüfenden Berufen, per Definition** = eine Person, die Mitglied in einer Mitglied-Organisation der →IFAC ist UND Aktivitäten eines Professional Accountant für Klient*innen ausführt 

**IASBA_Code Glossary: 

Defined Term: "A professional accountant, irrespective of functional classification (for example, audit, tax or consulting) in a firm that provides professional services."

vgl. →IFAC, →IESBA, →IAESB, →IAASB, →Ethik Glossar 

professional_skepticism

bezeichnet eine geistige Haltung, die anzeigt: a. Hinterfragende Einstellung, b. Aufmerksam-Sein für b.1 Anzeichen von - möglicher - b.2 Fehl-Einschätzung, gleich ob b.2.1 Irrtum oder b.2.2 mit Absicht, und einen c. Kritischen Blick auf die Aussage in Nachweisen  

a+b+c sollen Profis auf jeden haben 

Quelle: IFAC_Handbook 2020 Glossary: "An attitude, that includes 

      1. A questioning mind 
         
      2. Being alert  
        1. to conditions which may indicate - possible - 
        2. misstatement, due to 
          1. error or 
          2. Fraud 
            and 
        3. A critical assessment of evidence."  

Vgl. →professional_skepticism, →Kritische_Grundhaltung, →Sorgfalt, →Glossare

Prognose

ist eine Aussage über eine voraussichtliche Entwicklung oder eine voraussichtliches Ereignis, das heißt jeweils über 

  • dessen Größen-Ordnung/en (Höhe/n, Intensität/en) und 
  • deren Wahrscheinlichkeits-Graden 

vgl.

  • DRS_20.11 und nach DRS 20.130 
  • →zulässige_Prognose-Arten
  • →unzulässige_Prognose-Arten 

 

progressive_Prüfbarkeit

bezeichnet die A. in der Buchführung Nachvollziehbarkeit der Daten vom ♦ Beleg über ♦ Journal ♦ Konten ♦ Bilanz und GuV bis hin zur ♦ Steuer-Anmeldung/-Erklärung und B. in Texten die Rückverfolgbarkeit von einer Quelle bzw. Begründung bis hin zum Zitat bzw. zur Schlussfolgerung 

Quelle zu A: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html Rn 32f. 

Fun_Facts:

Zu A.:

    • progressive Prüfbarkeit = vorwärts schreitende Folge von Informations-Punkten 
      • davon das Gegenteil ist: retrograde Prüfbarkeit
        versus
    • progressive Funktion = vorwärts steigende Werte  (zum Beispiel wie bei der →Steuerprogression)
      • davon das Gegenteil ist: degressive Funktion

Zu B.: Die Rückverfolgbarkeit der Schlussfolgergung bedeutet nicht zwingend, dass sie nachvollziehbar ist.

Vgl. →GoB Glossar (930)

Projekt

bezeichnet ein Vorhaben mit Einmaligkeit seiner seiner gesamten Bedingungen, vor allem der Bedinungen

  • durch Zielvorgabe
  • Begrenzter Verfügbarkeit von Zeit (001), Personal (500), Finanzen (700) und anderen Ressourcen
  • Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben
  • Spezifischer Organisation aus
    • dem Ziel, einen bestimmten →Business_Case (Geschäftsplan) zu erfüllen
    • zeitlich befristeter Aufbau-Organisation
    • zeitlich befristeter Ablauf-Organisation
    • besonderer Management-Umgebung (900)

Quelle: DIIR_RevS Nr.4 Prüfung von Projekten V3.0 2019 →https://www.diir.de/fachwissen/standards/

Wort-Herkunft aus lateinisch pro = vor, hervor, vorwärts, weiter und iacere = werfen, schleudern, aufwerfen, errichten, bauen, schaffen; Quelle: Stowasser

Proliferation

bezeichnet die Verbreitung von Massenvernichtungs-Waffen 

Quelle: →http://www.geldwaeschecompliance.de/glossar.html 

Proportionalitätsprinzip

bezeichnet den Grundsatz (Prinzip), wonach 

  1. in der Kalkulation das Verteilen Gemein-Kosten auf Kosten-Stellen mit einem Schlüssel so geschieht, dass die Kosten in einem (pro Portion), in etwa  konstanten Verhältnis verteilt werden    
  2. in der Governance das Anwenden von Vorschriften/ Standards in der Aufbau- und Ablauf-Organisation so verankert ist, dass die Art und Weise von Aufzeichnungen, Beurteilungen, Auswertungen, Berichte und Kontrollen zu Umfang, Komplexität und Risiko von Geschäfts-Aktivitäten in etwa proportional (verhältnismäßig) ist 

Hinweise: 

Beispiel zu a: Verteilen von Miet-Kosten auf die Kosten-Stellen Verwaltung und Vertrieb im Verhältnis der Quadratmeter der Räume, die als Büro oder als Verkaufsraum genutzt werden. 

Zu b: 

Provision

bezeichnet im Allgemeinen eine Vermittlungsgebühr aus einem Vorher-Besorgen (Vorsorge), im Besonderen das Entgelt an einen Handelsvertreter für abgeschlossene Geschäfte [HGB § 87.(1)]

Handelsvertreter für einen Unternehmer siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html 
Entgelt Anspruch siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html 

Wortherkunft: lateinisch providere = vorausschauen, vorsorgen, vorher besorgen, vorher beschaffen (Vorrat) 

Vgl. →Honorar (Vergütung), →Prämie (Belohnung), →Provision (Vermittlungsgebühr), →Tantieme (Gewinnbeteiligung) 

Allgemeine Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

Prozess

bezeichnet ein/e Verfahren/s-Weise, einen Ablauf, Fortgang, Hergang oder auch eine Entwicklung

Hinweise:

Zum Wirtschaften wird das Wort je betriebliche_Funktion im je eigenen Kontext verwendet, zm Beispiel für für ein/en

Im Allgemeinen lassen sich die Begriffe Prozess/ Verfahren und →Methode unterscheiden:

    • Das Verfahren (der Prozess) bezeichnet das tatsächliche Anwenden einer Methode.
    • Die Methode bestimmt eine Verfahrens-Weise (Technik, technische Ausführung, Art und Weise der Fertigung /des Fertig-Stellens). 

Vorschriften zur Buchführung (930) vermischen die Begriffe ab und zu, zum Beispiel:

    • Nature_of_Expense_Method versus GKV (Gesamt-Kosten-Verfahren)
    • CoS_Methode/ Function_of_Expense_Method versus (Umsatz-Kosten-Verfahren)

Vergleiche zu →Soll_und_Haben das Bonmot über die Verwirrung aus dem Roman 'Soll und Haben' von Gustav Freytag Mitte des 19ten Jahrhunderts, wonach 

"... der alte Engel des Gerichts... im Himmel... oben auf die Seiten des Buches
statt des irdischen Kredit und Debet die Wörter Schaf und Bock zu schreiben pflegt
und alle Kreditposten auf die rechte Seite, die Böcke aber auf die linke setzt." 

(https://freeditorial.com/en/books/soll-und-haben Blatt 90). 

Wort-Herkunft aus lateinisch cedere = gehen, schreiten, laufen auch sich begeben, und pro = voran, voran-/vorwärts-schreiten, im Sinn von einem/r Tun/ Tätigkeit (allgemein), auch (speziell) von einer Militär-Einheit (vorrücken) oder einer Zivil-/ Gemeinschaft (Fortschritt)

Fun_Fact: Der Wort-Stamm von lateinisch cedere sei auch in den Worten

      • Excess - Ausschreitung, Ausschweifung aus ex-cedere = (aus sich) heraus-gehen
      • Konzession - Zugeständnis, Erlaubnis, (behördliche) Genehmigung aus con-cedere = u.a. abtreten, auch im Sinn von überlassen
      • Rezession - Zurück gehende Entwicklung beim Wirtschaften aus re-cedere
      • Abszess - Absonderung aus ab-cedere = (sich) weg begeben

Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

Vgl. →Betrieb, →Prozess (= Verfahren, Anwenden einer Methode), →Methode (Verfahrens-Weise), →Funktion (= Verrichtung, Ausführung oder Ausführende in einem Prozess)

PRTR

Abk.f. Pollutant Release and Transfer Register, bezeichnet das Europäische Schadstoff-Freisetzungs- (Release) und -Verbringungs- (Transfer) Register, welches die Europaische Umweltagentur (EEA) führt

https://industry.eea.europa.eu/

Hinweise:

Vgl. →Schadstoff, →PRTR, →EEA_Umweltagentur, →UBA, →E2-4 Schadstoff-Emissionen 

Prämie

bezeichnet im Allgemeinen: eine Belohnung im Sinn einer Zusatzleistung, und im Besonderen: Die Zahlung, zu der ein*e Versicherungs-Nehmer*in sich vertraglich verpflichtet hat (VVG § 1

Wortherkunft: lateinisch praemium = Preis, Lohn, Belohnung, Auszeichnung 

Vgl. →Honorar (Vergütung), →Prämie (Belohnung), →Provision (Vermittlungsgebühr), →Tantieme (Gewinnbeteiligung) 

Allgemeine Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

Prävention

bezeichnet das Ausführen oder/und das Ergebnis von Handlungen, um gegen einen unerwünschten Zustand (Risiko) Vorsorge zu treffen; der Begriff hat, grob unterteilt nach drei Problemkreisen**1, Bedeutung, in:

  1. Sozialen Bereichen
    • Beispiele: Gesellschaftlich gegen Gewalt oder Kriminalität, vgl. Geldwäsche (Transparenzregister); in Unternehmen vgl. →ESG oder →Compliance_Risiko
  2. Sozio-ökonomischen Bereichen
    • Beispiele: Gegen Armut oder Schulden, vgl. →SDG
  3. Physischen und/oder psychischen Bereichen
    • Beispiele: Zur Gesundheit, gegen Drogen/ Sucht, Unfälle, vgl. →Lufthygiene-Check für Innenraum-Luft
    • Zu dem Begriff im Gesundheits-Wesen ausführlich siehe bitte https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praevention.html

**1Quelle: Prof. Dr. Ulrich Papenkort, Mainz, auf: https://www.socialnet.de/lexikon/Praevention 19.06.2019

Wortherkunft: lateinisch praeveniere = zuvorkommen (Quelle: Stowasser)

Vgl. →Risiko Begriffe (Arten) 

PS

allgemein Abk.f. lateinisch: post scriptum, deutsch: das danach Geschriebene, der Nachsatz**1; speziell Abk.f. Prüfungs-Standard**2 

**1 Quelle: →Stowasser

**2 vgl. →IDW_PS 

vgl. →Fun_Fact, →PS, →Rn, →Tz, →n_n  

PSV

Abk.f. Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Köln; ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der bAV für den Fall, dass ein AG insolvent wird 

Quelle: →https://www.psvag.de/wir-ueber-uns/ziel-und-zweck.html 

Siehe: →http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__14.html 

Jede*r AG, der eine bAV anbietet, ist dort grundsätzlich Beitrags-pflichtig, Hinweise siehe bitte: →https://www.psvag.de/mitglieder-beitrag/allgemeines-zur-melde-und-beitragspflicht.html 

Vgl. →bAV, →BetrAVG, →PSV 

PS_270nF

Abk.f. IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.), Stand: 11.07.2018, IDW Life 2018, S. 752 

PS_981

Abk.f. IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagmentsystemen (IDW PS 981), Stand: 03.03.2017, IDW Life 2017, S. 380 

PublG

Abk.f. Publizitäts-Gesetz bzw. Gesetz über • die Rechnungslegung • von bestimmten Unternehmen und Konzernen 

Größen-Merkmale siehe bitte im Beitrag →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen ganz unten 

http://www.gesetze-im-internet.de/publg/

Punkt-Prognose

ist eine, nach DRS_20 zulässige Prognose-Art: 

  • Angabe eines Zahlen-Wertes 
  • Beispiel: wir erwarten mit einem Umsatz in Höhe von x Euro 

→DRS_20.11 und DRS_20.130 

Q

QC

Abk.f. Qualitative Characteristics (of Information within the Sustainability Statement), Qualitative Merkmale von Informationen in der Nachhaltigkeitserklärung

→ESRS_1 Anlage B

qeSignatur

Abk.f. qualifizierte Elektronische Signatur (Beispiel: Signatur-Karte); das ist eine 

  • feSignatur (das heißt: eine eSignatur, die die Anforderungen von eIDAS VO Art.26 erfüllt),  
  • die von einer qualifizierten elektronischen Signatur-Erstellungs-Einheit**1 erstellt worden ist 
    UND 
  • die auf einem qualifizierten Zertifikat für eSignaturen**2 beruht.

**1 Art. 3.22:. „Elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet wird. 
Art. 3.23: „Qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit“ ist eine Elektronische  Signaturerstellungseinheit, die die Anforderungen des Anhangs II [der eIDAS VO] erfüllt.

**2 Art. 15. „Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen“ ist ein, von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestelltes Zertifikat für elektronische Signaturen, das die Anforderungen des Anhangs I erfüllt. 

eIDAS_VO Art. 3.11

In der EU**3 darf (nur) der qeSignatur die Rechtswirkung, und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren NICHT abgesprochen werden [eIDAS_VO Art. 25.(1)]. 

**3 die eIDAS_VO ist direkt auf jede*n Bürger und jedes Staats-Organ in den Mitgliedstaaten anwendbar, siehe →EU_VO

Eine qeSignatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift [eIDAS VO Art. 25.(2)].

Vgl. bitte 

→drei Arten der elektronischen Signatur (eSignatur), →eeSignatur ( mit Bilddatei der Unterschrift, **xText-Form), →feSignatur (zusätzlich mit User- und Kennwort-Kennung, **x), →qeSignatur (qualifiziert mit Signatur-Karte, ⇔Schrift-Form)  
→Wie Sie meine qualifizierte elektronische Signatur verifizieren
Datensicherheit Glossar
→Authentizität (von Personen und ursprünglichen Umständen) 
→Integrität_von_Daten 
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Glossar-der-Cyber-Sicherheit/Functions/glossar.html: "Eine digitale Signatur

    1. ist eine Kontrollinformation,
    2. die an eine Nachricht oder Datei angehängt wird, und 
    3. mit der folgende Eigenschaften verbunden sind:
      1. Anhand einer digitalen Signatur kann eindeutig festgestellt werden,
        wer diese erzeugt hat,
        und
      2. es ist authentisch überprüfbar, ob die Datei,
        an die die digitale Signatur angehängt wurde,
        identisch ist mit der Datei, die tatsächlich signiert wurde.

Link zum Kopieren: https://www.accountant-balk.com/glossar.html#qeSignatur 

  

QM

Abk.f. Qualität-Management oder Qualiy Management 

QMS

Abk.f. Qualitäts-Management-System 

vgl. "System of Quality Management" gemäß den →ISQM des IAASB,

QSS

Abk.f. Qualitäts-Sicherungs-System, meint hier in der Regel ein Zusammenspiel aus Elementen zur Berufsausübung, das heißt etwa: Elemente im Sinn von

  • von WPO § 55b zu einer WP-Tätigkeit 
  • von ISQM/ISQC zu einer Abschlussprüfung nach internationalen Standards oder
  • der IPPF und des DIIR_RevS_3 für eine Interne Revision Tätigkeit 

vgl. zu Tätigkeiten →Impressum, im Übrigen →QSS, WPO § 55b, →ISQM (→ISQC), →IPPF, →DIIR_RevS_3, →Ethik Glossar

Quadriga

= Vier-Gespann, aus der Bezeichnung für einen offenen Wagen mit vier nebeneinander gespannten Pferden im Altertum 

Wortherkunft aus lateinisch quattuor = vier und iugum = Bezeichnung für das Krummholz über dem Nacken von Lasttieren (Joch) 

Quellen: Brockhaus Enzyklopädie F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1992 Band 24 und →Stowasser

Quadrillarden

sind Tausend Quadrillionen bzw. Tausend mal  Millionen hoch Vier (106)4 = 10^27 

Tausendmal eine (Eins mit sechs Nullen) und das viermal, vgl. →Zahlnamen 

Quadrillionen

sind Millionen hoch Vier (106)4 = 10^24 

Eine (Eins mit sechs Nullen) und das viermal, vgl. →Zahlnamen 

Qualifiziert_komparative_Prognose

ist eine, nach DRS 20 zulässige Prognose-Art: 

  • Angabe einer Veränderung
    • im Vergleich zu einem Ist-Wert,
    • der Richtung und
    • der Intensität der Veränderung
  • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz leicht/bedeutend/etc.... unter// in der Höhe vom// leicht/bedeutend/etc... über dem aktuellen Wert

→DRS_20.11 und DRS_20.13 

Qualitative Prognose

ist eine, nach DRS_20 unzulässige Prognose-Art:

  • rein verbal-qualitative Angaben
  • Beispiel: wir erwarten einen zufrieden stellenden Umsatz

→DRS_20.11 und DRS_20.130

Qualität

ist die Beschaffenheit, das heißt: Die Gesamtheit von Eigenschaften, Merkmalen und/oder Kriterien, die eine Sache, Produkt, Leistung oder Dienstleistung erfüllt; auf dieser Website meint das in der Regel Informationen, die basieren auf 

  • Gewissenhaftigkeit/ Integrität, das heißt: Mit Sorgfalt ausgeführtes Erarbeiten der und Verweisen auf die jeweils fachlichen und tatsächlichen Grundlagen und Regeln, Schlussfolgerungen, Aussagen, Einschätzungen und Beurteilungen 
  • Verschwiegenheit/ Vertraulichkeit, das heißt: Kommunikation ausschließlich an nur die zum Zugang meiner Informationen befugte/n Person/en (Adressat*in/en)
  • Unabhängigkeit/ Objektivität, das heißt: An der Sache orientierte Darstellung von Schlussfolgerungen, Aussagen, Einschätzungen und Beurteilungen mit Verweisen auf die jeweiligen fachlichen und tatsächlichen Quellen von Informationen und Angaben, die für sie Grundlagen sind 
  • Eigen-/Verantwortlichkeit/ Fach-/Kompetenz, das heißt: Arbeit zum Zweck und Wohle aller, von meinen Aussagen Betroffenen nach best-möglich beschafften Wissen und erlangter Gewissheit 

Wortherkunft aus lateinisch qualitas = die Beschaffenheit (Quelle: →Stowasser)

Mehr dazu siehe bitte →Ethik Ziele und Leitsätze, zum Überblick vergleiche →Verschwiegenheit von Dienstleistenden wie Angestellten 

vgl. →Qualität, →QSS, →Ethik Glossar

 

Question_Mark

bezeichnet ein Unternehmen, das meist mittelgroß** ist, wachsen kann und, in einer Matrix aus internen und externen Faktoren, intern eher Schwächen (z.B. aus Finanzen) und extern eher Chancen (Markt regional, größer möglich) hat 

Position und Strategien siehe: →Strategische Positionen einer Unternehmung: Question Mark, Quelle ebenda 

** zur Größe siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

vgl. →Question Mark Unternehmen, →Local_Hero*ine, →Question_Mark, →Star, →Global_Player (Cash_Cattle), externe Faktoren →C+R, →interne Faktoren →S+W

 

q_e_d

Abk.f. quod erat demonstrandum, lateinisch für: was zu beweisen war; wird regelmäßig gesetzt, um einen Schluss-Strich zu einem Gedanken zu markieren 

R

Ratifizierung

bezeichnet a. den Abschluss der finalen Rechtshandlungen oder b. das Schluss-Dokument für das Wirksam-Werden/-Sein von einem völkerrechtlichem Vertrag in einem Staat durch: 1. Zustimmung der Parlamente (Legislative) oder der Bevölkerung (durch Volks-Abstimmung), und 2. Bestätigung von 1. durch Unterschrift des Staats-Oberhauptes 

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-europa/16922/ratifizierung/ 

Vgl. →BpB 

Wort-Herkunft aus lateinisch ratus = gültig (auch: berechnet, verhältnismäßig, bestimmt, bestätigt), und facere = machen (auch: handeln, tun); Quelle: →Stowasser

RBC

Abk.f. Responsible Business Conduct, meint: verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im Sinn der OECD-Leitsätze für MNU (unverbindliche Empfehlungen von Regierungen) an multinationale Unternehmen 

Quelle: OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, 2018, Übersetzung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Seite 9 

vgl. →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →Ethik Glossar, →VN_Leitprinzipien, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship, →Rechtsträger*in

RBW

Abk.f. Rest-Buch-Wert 

RCS

Abk.f. Raw Materials (Rohstoffe), Consumables (Hilfsstoffe), and Supplies (Betriebsstoffe)  

Quelle für die Bezeichnungen der Abschluss-Posten: http://www.esteuer.de/#finanzantrag Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht 

Vgl. →RHB, →RCS, →Rohstoffe, →Hilfsstoffe, →Betriebsstoffe, →Englisch_Deutsch

RDL

Abk.f. Rechts-Dienstleistungs-Gesetz 

→http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html

Realsteuer

ist entweder die Grund-Steuer (GrSt) oder die Gewerbe-Steuer (GewSt) 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html  Absatz (2) 

Rechnung

bezeichnet ein Dokument, mit dem a. (bloß) ... abgerechnet wird, das b. zum Vorsteuer-Abzug nur mit bestimmten Angaben** berechtigt, und nicht die Vereinbarung /der Grund, warum eine Zahlung zu leisten ist, selbst

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

**Angaben siehe ebenda Absatz (4)

Rechnungsabschluss

bezeichnet den Vorgang im Kontokorrent-Vertrag wenigstens 1x im Jahr, zu einem Zeitpunkt beider-seitige Leistungen, Ansprüche, Zinsen fest zu stellen, zu verrechnen und daraus sich ergebene Überschüsse auszugleichen

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__355.html Absatz (2) 

vgl. →Kontokorrent, →laufende_Rechnung, →Rechnungsabschluss 

Rechnungslegungspolitik

bezeichnet ein EntscheidenA über den Abschluss von Geschäften1, und über ihre Abbildung2 nach Ansatz, Ausweis und Bewertung, sowie ihre Darstellung3 in einer RechnungslegungB mit Blick auf bestimmte InteressenC der Beteiligten (Stakeholder) an dem abzubildenen Netto-Vermögen (Assets)

Hinweise:

    1. Für solch ein Entscheiden bestehen Spielräume zu den Geschäften zum Beispiel bei ihrem/r 
        
      1. Abschluss durch das Bestimmen von: ihrer/m
        • Art (Kauf vs. Miete/ Leasing)
        • Zeitpunkt des Gefahren-Übergangs (vor oder nach einem Abschluss-Stichtag) oder
        • Umfang (Vorräte vs. finanzielle Verpflichtungen) 
             
      2. Abbildung durch:
      3. Darstellung
    2. Rechnungslegung besteht je nach Vorschrift (Standards) aus 
    3. Interessen der →Stakeholder sind regelmäßig ihrer Art nach 
      • rational, etwa in Bezug auf  

vgl. →Politik, Rechnungslegungspolitik

Rechtsbehelf

ist ein Weg, um sich gegen einen →Verwaltungsakt**1 zu be-helfen**2, und zwar vor einem Gericht (z.B. im Wege der Klage) oder außergerichtlich (für →Steuern siehe: AO Überschrift 7. Teil  und ab § 347)  

**1 Vgl. Grundrecht in GG Art. 19.(4): "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."

**2 bzw. zur Wehr zu setzen, Quelle: Model/ Creifelds: Staatsbürgertaschenbuch OrdngNr. 150, C.H. Beck Verlag 2012 

Hinweis: Die Mittel und Wege, sich gegen die Ausübung öffentlicher Gewalt zu behelfen, sind innerhalb jeder →Gerichtsbarkeit jeweils in eigenständigen Gesetzen geregelt 

Rechtsbehelfsbelehrung

ist in vielen Gesetzen die Pflicht bei einem hoheitlichen Akt, 

  • der*die Betroffene/n wissen zu lassen,
  • mit welchem Rechts-Mittel und 
  • bis wann 

er*sie im nächsten Schritt bei Zweifeln gegen einen Verwaltungsakt behelfen (wehren) kann/können. 

vgl.

   

Rechtsform

ist die Form, die nach einem Gesetz für eine Gemeinschaft von Personen (Personen-Vereinigung) ausgestaltet ist, damit für diese Rechte und Pflichten erwerben oder tragen (innehaben) kann, und zwar so, dass entweder 

  1. Jede einzelne Person anteilig Rechte an sowie - ganz oder zum Teil - Pflichten für die Gemeinschaft trägt oder 
  2. Die Gemeinschaft (Personen-Vereinigung) eine eigenständige →Rechtsträger*in (→juristische_Person) ist oder 
  3. Die Gemeinschaft wie a. ausgestaltet ist, aber im wirtschaftlichen Verkehr als eine Einheit auftreten kann 

Die Ausgestaltung bestimmt das Gesetz, vergleiche bitte  →Aussagenlogik_der_Juristerei Anmerkungen dort zu a.

Beispiele zu 

    1. oben →GbR (Pflichten ganz) 
       
      1. Nicht-wirtschaftlicher Verein NACH Eintragung im VR (e.V.) →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__21.html 
      2. Wirtschaftlicher Verein (→AG, →GmbH oder →Gen) jeweils NACH Eintragung im HReg bzw. im GenR (e.G.)  
      3. Wirtschaftlicher Verein durch staatliche Verleihung →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html, vergleiche →KöR  

    2. OHG (Pflichten ganz) oder 
      KG (Rechte und Pflichten: →Kommanditist*in ganz, →Komplementär*in zum Teil) 

 Vgl. →Fonds-Glossar, →Investmentvermögen, →Organismus, →OGAW, →Rechtsform, zu Rechten und Pflichten erwerben und tragen siehe bitte →Rechtsträger*in 

Rechtsfähigkeit

ist die Fähigkeit, Träger*in von Rechten und Pflichten zu sein (Rechtsträger*in); vgl. bitte →Person

Rechtsraum

bezeichnet hier je nach Kontext einen abgeschlossenen Raum von Regeln, der sich ergibt aus: a. einem Gesetz, b. einer Gruppe zusammenhängender Vorschriften oder c. einer Gerichtsbarkeit 

Vgl. →Rechtsraum, →Aussagenlogik_der_Juristerei, →Gerichtsbarkeit

Vergleiche dazu bitte in →Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist unter: Zwecke und Prinzipien von Gesetzen verstehen.

Rechtsstaat_Prinzip

bezeichnet den Ursprung zu allen Regeln für die, die Staatsgewalt ausübenden Organe und ihr Tun

Siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Absatz (3):

    1. Das ein Gesetz-Geben (= das Tun/ Ausüben der dafür besonderen Organe) ist an die Verfassung und an die, durch sie verfasste Ordnung gebunden
    2. Das ein Gesetz-Vollziehen (= das Tun der dafür besonderen Organe) ist an das (gegebene) Gesetz und an das (gesprochene) Recht gebunden
    3. Das Recht-Sprechen (= das Ausüben der dafür besonderen Organe) ist an das (gegebene) Gesetz und das (höchste gesprochene) Recht gebunden

Diese Regeln sind die Grundlage alle weiteren Regelungen, damit jede/r "Bürger/in wissen kann, wie er/sie sich verhalten soll und was auf ihn/sie zukommen kann"**1

Zu C gilt: 

    1. Das höchste Recht gibt die Verfassung
      1. 19 Grundrechte →https://www.gesetze-im-internet.de/gg/ Abschnit I
        • mit Freiheit für jede*n Einzelnen**2
        • bis zu den Grenzen**2
          1. der Rechte anderer [Art. 2.(1).S1]
          2. der verfassungsmäßigen Ordnung [Art. 2.(1).S1, Art. 5.(3).S2, Art. 9.(2), Art. 11.(2), Art. 18]
          3. der guten Sitten [Art. 2.(1).S1]
          4. den Vorschriften der Gesetze
            • allgemein [Art. 5.(2), Art. 8.(2), Art. 10.(1), Art. 11.(2), Art. 12 (1).S1, Art. 19]
            • zum Schutz der Jugend [Art. 5.(2)] und
            • der Strafgesetze [Art 9.(2), Art. 11.(2)]
          5. der persönlichen Ehre [Art. 5.(2)]
          6. dem Versagen bei der Erziehung [Art. 6.(3)]
          7. der drohenden Verwahrlosung von Kindern [Art. 6.(3), Art. 11.(2)]
          8. durch Seuchen-Gefahr, Natur-Katastrophen, besonders schwere Unglücksfälle [Art. 11.(2)] und andere Gefahren [Art. 13]
          9. im Verteidigungsfall [Art 12a, und im Wehrdienst und Ersatzdienst [Art. 17a]
          10. des Wohls der Allgemeinheit [Art. 14, 15]

            und 

      2. die Regeln für die Organe und ihr Ausüben/ Tun
    1. Über die Vereinbarkeit von einem (gegebenen) Gesetz oder von dem Tun der besonderen Organe entscheidet das →BVerfGhttps://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html 

**1 Quelle: →https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323932/rechtsstaat/ 

**2 Vgl. →Global_Citizenship

Wörter-Herkunft: Aus diversen Sprachen raihts (gotisch) right (englisch), rätt (schwedisch), regere (latein), oregein (griechisch) und raji-h (indogermansch) = auf-/richten, lenken, führen, herrschen, und lateinisch principum = Anfang, Ursprung, Grundlage (Q. →Duden_HW)

Vgl. →Rechtsstaat_Prinzip, →EU, →Gewaltenteilung, →Demokratie_Prinzip

Rechtsträger*in

ist eine →Person oder Personen-Vereinigung im Sinn der deutschen Gesetze, die Träger*in (Inhaber*in) von Rechten und Pflichten ist  

Hier verwendete Rechtsträger*innen sind regelmäß 

Für eines der häufigsten Verwendungen des Begriffs im wirtschaftlichen Kontext vergleiche bitte 

vgl. →Global_Citizenship, →Rechtsform, →Fonds-Glossar (700)

RechVersV

Abk.f. Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung bzw. Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, regelt für deren Jahres-Abschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang, die Posten-Inhalte und Gliederung je nach Sparte, etwa** 

  1. Schaden-, Unfall-. Rückversicherung
  2. Lebens-, Krankenversicherung, Pensions- und Sterbekassen 
  3. Lebens- und Unfall-Versicherung in einer Einheit 
  4. Schaden-, Unfall- und Krankenversicherung in einer Einheit 

https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/index.html; **vgl. ebenda § 2.(1)

 

RefE

Abk.f. Referenten-Entwurf, bezeichnet zu einem Gesetz den Entwurf eines Bundesministerium mit den Gründen (Begründung) für die vorgeschlagenen Regeln, zur Vorlage an die Legislative (Bundesrat und Bundestag) 

Reflexion

bedeutet je nach Kontext das a. Sich-(zurück-)Vertiefen in einen Gedankengang, oder das b. Zurück-Strahlen von Licht, Wärme, Schall usw.

Wortherkunft aus lateinisch re = zurück und flektere = biegen, wenden

Kontext bilden zu a. Natur-Wissenschaften und zu b. Sozial-Wissenschaften, vgl. →Übersichten zum FZulG - Klassifikation der 6 Forschungszweige.

Zu b. gewinnt der Begriff Bedeutung in der Betriebswirtschaft mit der Aussage, dass Organisation auch ein Umfeld schaffen kann, das Resilienz fördert und begünstigt, vgl. →Hypothese: Gegen dissoziales Wirken können Menschen was tun in im Beitrag →Schlüssel-Begriff-Nachhaltigkeit

Vgl. →Empowerment, →Reflexion, →Resilienz, →Weltbuerger*in_Glossar

RegE

Abk.f. Regierungs-Entwurf, bezeichnet zu einem Gesetz den Entwurf der Bundesregierung mit den Gründen (Begründung) für die vorgeschlagenen Regeln, zur Vorlage an die Legislative (Bundesrat und Bundestag) 

Reife-Position

ist die dritte von vier (Lebens-) Situationen in der Steuerlichen Positions-Matrix, für welche die typischen und wichtigsten Aspekte zu den Steuern eine Beitragsreihe hier erläutert (→Material/ Wissen für alle)  

     

Abbildung: →steuerliche_Positions-Matrix

Gesamt-Ziel ist es, gemäß dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu bilden 

Situation: Die Reife-Position ist in der Matrix oben links, denn es sind auf der 

  • Vertikalen Skala die Chancen, Einkommen zu erzielen, typischerweise: hoch 

  • Horizontalen Skala die Ausprägung von Stärken in den Eigenschaften, um Einkommen zu erzielen, wie folgt
    • Finanzielle Reserven sind angefüllt 
    • Körperlich-physische Kräfte im Mittel zwischen Kindheit und Erwachsenen und geistig-neuronale Energie sind auf dem Höhepunkt 
    • Erworbene Kompetenz (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) bzw. Wissen und Know-how sind voll ausgeprägt und 
    • Zeit ausreichend verfügbar 

Entsprechend zeigen die Anzeigen (Monitore) die Situation wie folgt an: 

  

Situation:
  Reserves-Monitor: angefüllt 
      Power-Monitor: top 
Know-how-Monitor: top  
        Time-Monitor: ausreichend  

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar 

  

 

reine_Personengesellschaft

meint auf dieser Website →Personengesellschaft, bei der wenigstens ein*e Gesellschafter*in eine →natürliche_Person ist, das heißt: mindestens eine natürliche Person haftet persönlich - und unbeschränkt - (mit dem eigenen Vermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft 

Pendant: →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende 

Unterschied der Begriffe:

Personengesellschaft heißt: Jede Gesellschafter*in (von den Gesetzen) wird "WIE eine natürliche Person behandelt" (und zwar bei der Verteilung der Kompetenzen: Vertretung, Geschäftsführung, Haftung und Gewinn-Verteilung; Gesellschafter*innen können auch →Kapitalgesellschaft sein) 

reine_Personengesellschaft heißt: Wenigstens ein*e Gesellschafter*in IST wenigstens eine natürliche Person 

Der Unterschied hat Bedeutung für die Gesetzlich (nach außen) erforderliche Finanz-Kommunikation, siehe dazu bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

Rendite

ist die - pro Jahr durchschnittliche - Rückzahlung relativ (in %) zu - einer oder mehrerer vorherigen - Auszahlung/en, aus einer (idR Finanz-, Geld-, Kapital-) Anlage oder einem Unternehmen 

Für Unternehmen wird sie oft als Bilanz-Kennzahl vereinfacht definiert:

Rendite = Gewinn ./. Kapital (in %)

und für die Variablen unterschiedliche Leistungs-Indikatoren eingesetzt, zum Beispiel:    

Solche Bilanz-Kennzahlen geben nur einen →Indikator für (die Größenordnung von) Erfolg, und nicht einen tatsächlichen Erfolg (aus einer Rückzahlung) an. 

Wortherkunft: Aus lateinisch rendere (Ursprung re-dare) = zurück geben/ erstatten/ zahlen, Quelle: →Duden_HW

Vgl. →Fonds, →Kapital, → Asset, →Rente, →Rendite, →Magische_Dreieck_der_Geldanlage

Hinweis auf das DAI Rendite-Dreieck: https://www.dai.de/rendite-dreiecke/ 

Rente

ist die - pro Jahr durchschnittliche - absolute Rückzahlung zu einer oder mehrerer vorherigen Auszahlung/en an einen Fonds  

Wortherkunft von lateinisch rendere (Ursprung re-dare) = zurück geben/ erstatten/ zahlen, Quelle: Duden_HW

Vgl. →Rente, →Rendite, →Magische_Dreieck_der_Geldanlage

Reserves-Monitor

ist eine Anzeige für den Grad der Ausprägung von finanziellen Reserven, die zu den Eigenschaften gehören, um Einkommen zu haben und Situationen der →steuerlichen Positions-Matrix zu beschreiben 

Reife: angefüllt  -  Berufs-Einstieg: leer    

 

Finale: voll (idealtypisch) -   Ausbildung: leer  

Abbildung: Anzeige der Ausprägungen von finanziellen Reserven in den vier Positionen der steuerlichen Positions-Matrix (von rechts unten gegen den Uhrzeiger-Sinn): 

   

Resilienz

bezeichnet: Widerstandskraft beziehungsweise Belastbarkeit einer betrachteten Person, eines betrachteten Gegenstandes (Objekt) oder zusammengesetzten Einheit (System) gegen ein bestimmtes Risiko 

Beispiele: Resilienz /Widerstandskraft ... 

    • Eines Unternehmens gegen ein Risiko von Nachfrage-Rückgang, der zu Umsatz-Rückgang führt (Beispiel für Maßnahme: Umsatz geographisch verteilen)**1 
    • Einer Person gegen ein Krankheits-Risiko, vgl. →SDG03 Gesundheit und Wohlergehen 
    • Einer Gesellschaft gegen das Risiko durch Natur-Katastrophen, vgl. →SDG09 Widerstand-fähige Infrastruktur oder : →SDG11 Widerstand-fähige Siedlungen 
    • Einer Gesellschaft gegen ein Risiko zu rückläufiger Innovation, Forschung oder Entwicklung in Unternehmen, weil die Verrechnung von Aufwand oder/und Verlust für die Steuern eingeschränkt ist**1 
    • Eines Unternehmens gegen das Risiko von Verlusten durch zu geringes →Eigenkapital

**1 Quelle: Guide Kerkhoff und Caren Sureth-Sioane, Die Widerstandskraft stärken, FAZ 05.09.2022, anlässlich des 76. Deutschen Betriebswirtschaftler-Tag der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft mit dem Thema Risiko und Resilienz; demnach würde Resilienz den Anspruch haben, Risiken handhabbar zu machen [ertragen zu können, vgl. Ambiguitätstoleranz] durch verbesserte/s Risiko_Management, Strategien, Flexibilität und Transparenz [durch Transparenz würden Stakeholder Gegebenheiten besser erkennen, um Entscheidungen zu treffen; vgl. →Entscheidungsnutzen]   

Wortherkunft von lateinisch resiliere = abprallen, zurückspringen (Quelle: →Stowasser

Pendant: Vulnerabilität (= Verwundbarkeit, Anfälligkeit für ein Risiko)  

Vgl. →Ambiguitätstoleranz, →Resilienz, →Vulnerabilität 

Ressource

ist das französische Wort für eine Vermögens- oder Hilfs-Quelle (auch: Mittel oder Hilfsmittel); zur Verwendung des Begriffs "economic resource" siehe bitte →Asset. 

Im Militär sind die drei Haupt-Ressourcen:

    • Mensch, 
    • Maschine und 
    • Material und Logistik; 

diese drei finden sich wieder in der GuV nach →HGB § 275.(2), und zwar in dem Ausweis für ihren bewerteten Verbrauch in den Posten:

    • Personal-Aufwand,
    • Abschreibungen und
    • Material-Aufwand sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. 

vgl. →Abschluss, →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset

   

retrograde_Prüfbarkeit

bezeichnet die A. in der Buchführung Nachvollziehbarkeit von Daten in einer ♦ Steuer-Anmeldung/-Erklärung rückwärts zu Summen aus ♦ Bilanz-/GuV-Posten ♦ Konten ♦ Journalen bis hin ♦ Belegen, und B. in Texten von einem/r Zitat bzw. Schlussfolgerung rückwärts zur Quelle bzw. Begründung 

Quelle zu A.: →https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html Rn 32f. 

Fun_Fact zu B.: Die Rückverfolgbarkeit der Schlussfolgergung bedeutet nicht zwingend, dass sie nachvollziehbar ist.

Vgl. →GoB Glossar (930), Pendant: →progressive_Prüfbarkeit

Reziprozität

bezeichnet: Das gleichzeitig sich Entgegen-Gesetzte und sich Einschließende in einem System, in dem Sinn: Beides ist für einander Bedingung und hat aufeinander Einfluss  

Beispiele der Wort-Verwendung: 

    • Individuum und Gesellschaft 
    • Selbst-Wahrnehmung und Fremd-Wahrnehmung
    • Konsum und Produktion im Gleichgewicht
        →SDG12
    • in Rechtswissenschaft und dem →BGB als Konzept für den gegenseitigen Vertrag**2, kurz: 
      • do ut des (ich gebe damit du gibst**1), 
        oder:
      • quid pro quo (was zum Vorteil wodurch?**1)  
    • für eine bestimmtes Grund-Prinzip in Geisteswissenschaften
    • hin und hier ◊ rein und raus ◊ außen und innen ◊ geben und nehmen ◊ Jing und Jang 
      •  
  •  

Wort-Herkunft**1: Aus lateinisch recus und procus = vorwärts und rückwärts (zugleich)

**1 Quelle: →Stowasser

**2 vgl. bitte auf →https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ in der Gliederung die Überschriften unter:

    • Buch 1 Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte) Titel 3 (Vertrag
    • Buch 2 Abschnitt 3 (Schuldverhältnisse aus Verträgen) Titel 2 (Gegenseitiger Vertrag) und
    • Buch 2 Abschnitt 8 (einzelne Schuldverhältnisse) Titel 1ff. die verschiedenen Vertrag-Arten   

Vgl. →Berufsgrundsätze (Professional Standards), →Ethik Glossar, →Sieben_W_Fragen 

RHB

Abk.f. Roh-, Hilfs- und Betriebs-Stoffe; englisch RCS für Raw materials, Consumables, and Supplies 

Quelle: http://www.esteuer.de/#finanzantrag Kerntaxonomie einschließlich MicroBilG-Sicht 

Vgl. →RHB, →RCS, →Rohstoffe, →Hilfsstoffe, →Betriebsstoffe, →Englisch_Deutsch

Risiko

bezeichnet die schlichte Möglichkeit, Ressourcen oder Assets

  • Nicht tauschen 
  • Niemanden anbieten
  • Verlieren /zu Verlust führen
  • Nicht benutzen oder einsetzen
  • Nicht bilden oder sichern 

zu können.

Hinweise:

  • Begriffsbestimmungen in Standards: Bezeichnet
    1. eine mögliche negative (unerwünschte) Abweichung von einem Ziel, Ziel-Zustand oder Ziel-Wert**1,
      und oft:
    2. die Gefahr und/oder
    3. das Hindernis selbst;

      dabei sind der/ein
      • Risiko-Indikator = die Mess-Größe**2 /der Anzeiger zum Risiko und/oder zum Ziel
      • der Risiko-Faktor = der (unsichere) Umstand oder das Hindernis im externen Umfeld**3, der zur negativen Abweichung führen kann.
  • **1 vgl. "messbar" als eine von vier Ziel_Eigenschaften

**2 Mess-Größen heißen auch: Leistungs-Indikatoren; diese werden allgemein unterscheiden in:

                  1. Finanziellen nicht und 
                  2. Nicht-finanziellen Leistungs-Indikatoren 

Entsprechend misst man dazu:

      1. Digitale Geld-Werte (z.B. Preis, Kurs, Gewinn, Umsatz) oder
      2. Andere, digitale**2b1 oder analoge**2b2 Mess-Größen  

Beispiele für 

**2b1 digitale Nicht-finanzielle Mess-Größen: Stück-Zahlen, Längen, Flächen, Volumen, Kilowattstunden 

**2b2 analoge Nicht-finanzielle Mess-Größen: hoch, mittel, niedrig. 

**3 Beachte bitte: Risiko oder Chance ergeben sich aus Faktoren und aus Eigenschaften, die

      • in der (externen) Umwelt und dem näheren externen Umfeld liegen - und, die
      • man selbst NICHT (durch Entscheidungen) beeinflussen kann; vgl. SWOT.  

Pendant: →Chance, vgl. →Risiko Begriffe, →SH, →EW, →Risiko Begriffe (Arten)

  • Begriff-Bestimmungen: 
     

    • DRS_20.12: Risiken =
      • mögliche künftige
      • Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer
      • negativen [-] Abweichung von Prognosen beziehungsweise Zielen [...] führen".**4 

**4 Der Zusammenhang zwischen Ziel und Risiko ist fast immer, innerhalb je eines der Strategie-Komponenten (vgl. →COSO) zu betrachten. 

    • ProdSG § 2.Nr22: Risiko = die Kombination aus der
      • Eintrittswahrscheinlichkeit (→EW) einer Gefahr, die einen Schaden verursacht, und der
      • Schwere des möglichen Schadens (→SH)

**4 Beispiele

  Innerhalb von operations ist ein Risiko 

          • beim Segeln, dass
            • von einem angepeilten Breitengrad (Ziel-Situation)
            • eine unerwünschte Abweichung eintreten wird
            • so wie es sich für Christoph Columbus bei der Ankunft in Amerika realisiert hat; 
          • in der Produktion (vgl. →betriebliche_Funktion), dass
            • eine angestrebte Output-Menge (Ziel-Wert)
            • nicht erreicht wird;  
          • im Betrieb
            • das Ziel, insgesamt keinen Unfall zu haben, 
            • durch nur einen Fall erheblich verfehlt wird. 

  Innerhalb financials ist es ein Risiko, dass

          • ein Wert
          • zu einem bestimmten (Fälligkeits-) oder unbestimmten (Geld) Zeit-Punkt (Ziel-Situation) und/oder 
          • in der angestrebten Höhe (Ziel-Wert)
          • für eine Vermögens-Disposition (Kauf, Tausch, Konsum etc.)

NICHT verfügbar sein wird. 

  Innerhalb compliance ist es ein Risiko, dass

          • im Unternehmen
            • von dem Ziel, alle wichtigen Gesetze und Regeln zu beachten (Ziel-Situation), 
            • abgewichen wird;


  • Je nach Regelungs-Bereich wirken

      • die Umwelt und das nähere Umfeld beziehungsweise
      • Umwelt- und Umfeld-Faktoren anders

und geben andere Indikatoren, vergleiche dazu die Begriffe in den Gesetzen: 

      • umweltbezogenes_Risiko oder →menschenrechtliches_Risiko (die Abweichung von einer Ziel-Situation ist dort als ein "Zustand" bezeichnet)
      • wodurch ein das Risiko ein möglicher Verstoß
        • entweder gegen Verwendungs-Verbote bestimmter Stoffe und Chemikalien 
        • oder gegen die Menschenrechte droht. 

oder vergleiche dazu die Begriffe:  

      • Kundenrisiko**4 gemäß GWG Anlage 2 Nr. 1 mit Indikatoren dort 
        • für ein höheres Risiko [im Sinn von GWG § 15] dafür,
        • auf ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [Geldwäsche im Sinn von GWG § 1.(1) i.V.m. StGB § 261**5

**4 innerhalb financials heißt das Risiko aus Faktoren, die mit der Person des*der Kundin verbunden sind: →Kontrahenten_Risiko

**5 vgl. BMI: →https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html

      • Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanal-Risiko gemäß GWG Anlage 2 Nr. 2 mit den Indikatoren dort 
        • auf ein höheres Risiko [...] dafür,
        • dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [...] 

      • geografisches Risiko gemäß GWG Anlage 2 Nr. 3 mit den Indikatoren dort
        • auf ein höheres Risiko [...] dafür,
        • dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat in den Wirtschaftskreislauf kommt [...] 

Innerhalb ethics ist es ein Risiko, dass

          • von dem Ziel, alle wichtigen (kaufmännischen) Berufs-Grundsätze zu beachten,
          • abgewichen wird. 

Vgl.: →Risiko Begriffe, →C+R, →S+W, →Chance, →Risiko, →Ressource, →Asset, →DRS_20.11

Risiko_Akzeptanz

ist es, bei Aktivitäten ein Risiko zu akzeptieren und einzugehen, und bezeichnet eine der Grundformen für die Reaktion zur Risikosteuerung auf identifizierte Risiken 

Überblick siehe: →Risiko_Strategien: Vermeiden, Akzeptieren, Transferieren, Teilen, Reduzierung 

Risiko_Früherkennung

ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die den Fortbestand (Going Concern) einer Unternehmung gefährden oder gefährden können 

siehe: AktG § 91.(2) 

Quelle für den Bezug auf AktG § 91.(2): Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 Stand 27.05.2020 Tz. 2

vgl. →Governance_System, →RMS 

Risiko_Früherkennungs_System

bezeichnet die Maßnahmen nach AktG § 91.(2) - zur Einrichtung eines Systems der Überwachung, damit Entwicklungen früh erkannt werden, die den Fortbestand der Unternehmung gefährden.****

Hinweise:

  • AktG § 91.(2) bezieht sich [nur] auf "den Fortbestand gefährdende Entwicklungen" (Going Concern). Die Risiko-Früherkennung ist gesetzliche Pflicht. Begrifflich ist die Risiko-Früherkennung ein Teil des Risiko-Managements. 
  • Mit AktG § 91.(2) soll die Verpflichtung des Vorstands verdeutlicht werden, für ein angemessenes Risiko-Management UND für eine angemessene Interne Revision (Überwachung) zu sorgen.*** 
  • System meint hier in der Regel das Zusammen-Wirken der acht Grund-Elemente**:
    1. Kultur 
    2. Ziele 
    3. (Aufbau-) Organisation  
      [Ablauf:] 
    4. Risiko-Identifikation 
    5. Risiko-Bewertung 
    6. Risiko-Steuerung 
    7. Risiko-Kommunikation 
    8. Überwachung und Verbesserung 

     

Quellen:

** IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW PS 981) Stand 03.03.2017, sowie  Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340nF) Stand 27.05.2020 

*** Begründung zu AktG § 91.(2), Deutscher Bundestag Drucksache 13/9712, 20.01.1998: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), Seite 15 

**** IDW PS 340nF.Tz2  

Risiko_Management

ist der strukturierte Umgang mit Chancen und Risiken im Unternehmen**, vor allem: alle Unwägbarkeiten mit ins Kalkül nehmen 

Quellen:
**IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW PS 981) Stand 03.03.2017 Tz. 17 

Vgl. →Risiko Management Begriffe, →Governance_System, →RMS 

Risiko_Management_Methode

ist ein strukturiertes Vorgehen mit den Schritten:

A. Ziele (erfassen)
B. Umfeld/ Kultur (abstecken, →Information)
C. Chancen und Risiken auf Papier (den Monitor) bringen und: Gefahren  

1. Erkennen (Risk_ID, →Möglichkeit)

2. Beurteilen (= "Bewerten"; →Wahrscheinlichkeit, →SH)

3. Begegnen (Maßnahmen festlegen, →Risiko_Strategien

4. Kommunizieren (→Kommunikation

 

Zur Illustration: 

  1. Ziele -   Umfeld   - Risiko - Monitor 

Vgl. →Information, →Risk_ID, →Möglichkeit, →Induktion, →Deduktion, →Wahrscheinlichkeit, →SH, →Risiko_Strategien, →Kommunikation, →COSO, →Governance_System, →RMS, →Risiko_Management_System, →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe 

Risiko_Management_System

ist die Gesamtheit aller Regelungen, die a. einen strukturierten Umgang, b. mit Chancen und/oder Risiken, c. im Unternehmen bzw. Konzern, sicher stellen

Quelle: DRS_20.11. 

Anmerkung: "Strukturiert" meint hier in der Regel das Zusammen-Wirken der acht Grund-Elemente**: 

    1.  Ziele (erfassen) 
    2. Umfeld/ Kultur (abstecken) 
    3.  ( Aufbau- und Ablauf-) Organisation für Risiken (auf Papier, Monitor)   
      [Ablauf]: 
      1. Risiko-Identifikation (Gefahren Erkennen, →Risk_ID, →Möglichkeit
      2. Risiko-Bewertung (Beurteilen, →Wahrscheinlichkeit, →SH
      3. Risiko-Steuerung (Begegnen, Maßnahmen festlegen, →Risiko_Strategien
      4. Risiko-Kommunikation 
      5. Überwachung und Verbesserung (Monitor)  

**Quelle: IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW PS 981) Stand 03.03.2017  

Vgl. →Information, →Risk_ID, →Möglichkeit, →Induktion, →Deduktion, →Wahrscheinlichkeit, →SH, →Risiko_Strategien, →Kommunikation, →COSO, →Governance_System, →RMS, →Risiko_Management_System, →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

Risiko_Reduktion

ist es, bei Aktivitäten ein Risiko durch Schutz- und flankierende Maßnahmen zu reduzieren (z.B. Training, Konsultation, Qualitätssicherung, Streuung), und bezeichnet eine der Grundformen für die Reaktion zur Risikosteuerung auf identifizierte Risiken 

Überblick siehe: →Risiko_Strategien: Vermeiden, Akzeptieren, Transferieren, Teilen, Reduzieren 

Risiko_Strategien

bezeichnen Grundformen für die Reaktion zur Risikosteuerung auf identifizierte Risiken (Kurs-Änderung von Geschäfts-Aktivitäten): • Vermeidung • Akzeptanz • Transfer • Teilung • Reduktion    

 

Quellen vgl. https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html 

Vgl. →Strategie, →RMS, →Risiko_Strategien

Risiko_Streuung

bezeichnet das Aufteilen von Einsatz oder Aufwand (Investition) auf mehrere unterschiedliche Dinge anstatt auf eines.

In Zukunft hat jede Investition Chance (auf Ertrag oder Einnahme) UND Risiko des Verlustes (von Einsatz oder Aufwand umsonst). Nach dem so genannten "Grundsatz der Risikostreuung"

  • liegt für einen Verlust der Gesamt-Investition
  • bei Aufteilung die Wahrscheinlichkeit (EW)
  • zwischen der höchsten und der niedrigsten Verlust-EW der einzelnen Investitions-Alternativen

Hinweise: 

    • Der Grundsatz
      • berücksichtigt nur Faktoren, die in den Alternativen der Investitionen unterschiedlich sind, und es bleiben externe Faktoren, die dazu führen können, dass ALLE Alternativen gleichzeitig zu Gewinn oder Verlust führen.
        Beispiele:
        • Geschäft und Governance der Unternehmen zu einer A-Aktie und/oder einer B-Aktie
          • Der Grundsatz berücksichtigt NICHT: Der Aktien-Markt kann insgesamt rückläufig sein, etwa weil die Nachfrage nach anderen Anlage-Formen steigt
        • Vertrag aus einer A-Anleihe (fester Zins) und/oder einer B-Aktie (variable Dividende)**
          • Der Grundsatz berücksichtigt NICHT: Der Wertpapier-Handel kann insgesamt einbrechen, etwa durch politische Rahmenbedingungen (Zins-Politik, Legislative)
        • Investition in ein A-Wertpapier und/oder eine B-Immobilie
          • Der Grundsatz berücksichtigt NICHT: Das Vermögen einer Region wird insgesamt zerstört, etwa durch Katastrophen (Klima, Krieg) 

      • sagt nur etwas über die Wahrscheinlichkeit (EW) aus, NICHT etwas über die Höhe der Investition bzw. ihres Verlust-Risikos (SH
          
    • Eine objektive Wahrscheinlichkeit gibt es nicht, ein Verlust-(Rest-)Risiko gibt es immer 

In der Literatur sei die Risiko-Streuung erstmals im Kaufmann von Venedig (Theaterstück von Shakespeare um 1600) aufgetaucht, als dieser sich weniger Sorgen machte, weil seine Güter nicht alle in einem Schiff, sondern auf mehrere Schiffe verteilt transportiert wurden; Quelle: Peter Sloterdijk, Vortrag 2008 n_n.

vgl. →Investition, →Risiko, →OGAW, **→Magische_Dreieck_der_Geldanlage, →Risiko Management Begriffe

Risiko_Teilung

ist es, Aktivitäten dadurch ein Risiko auf mehrere Aktivitäten oder/und Beteiligte zu teilen, und bezeichnet eine der Grundformen für die Reaktion zur Risikosteuerung auf identifizierte Risiken 

Überblick siehe: →Risiko_Strategien: Vermeiden, Akzeptieren, Transferieren, Teilen, Reduzieren 

Risiko_Transfer

ist es, bei Aktivitäten ein Risiko ganz oder zum Teil auf an den Aktivitäten Nicht-Beteiligte zu übertragen (z.B. Versicherung), und bezeichnet eine der Grundformen für die Reaktion zur Risikosteuerung auf identifizierte Risiken 

Überblick siehe: →Risiko_Strategien: Vermeiden, Akzeptieren, Transferieren, Teilen, Reduzieren 

Risiko_Vermeidung

ist es, durch Einstellen, Unterlassen und/oder Umgehen von Aktivitäten ein Risiko nicht einzugehen, und bezeichnet eine der Grundformen für die Reaktion zur Risikosteuerung auf identifizierte Risiken 

Überblick siehe: →Risiko_Strategien: Vermeiden, Akzeptieren, Transferieren, Teilen, Reduzieren  

Risk_ID

englische Bezeichnung für Risiko-Identifikation, das heißt: Ein methodisches oder/und systematisches Vorgehen, um Risiken (mit oder ohne Chancen) zu erkennen 

Vgl. →Information, →Risk_ID, →Möglichkeit, →Induktion, →Deduktion, →COSO, →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe 

RMS

Abk.f. Risiko Management System 

Gehört zu den so genannten Corporate Governance Systemen, mit denen sich ein Aufsichtsrat, oder ein Prüfungsausschuss daraus, gemäß AktG § 107.(3).S2 zu befassen hat: 

  • Internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Risikomanagementsystem (RMS) 
  • Internes Revisionssystem (IRS_de) 
  • Compliance Management System (CMS) 

Quelle: IDW PS 981 Tz. 5, vgl. →FISG

Hinweise:

    • Ist bei einer GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, dann ist AktG § 107.(3).S2 entsprechend anzuwenden - soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist [GmbHG § 52.(1)].
    • Bei einer Genossenschaft gilt für den Aufsichtsrat gemäß GenG § 38.(1).S1 dasselbe wie in AktG § 107.(3).S1.
    • "Die Verpflichtung des Vorstands, für ein angemessenes Risikomanagement... zu sorgen" gilt in AktG § 91.(2) seit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) von 1998, Quelle: RegEhttps://dserver.bundestag.de/btd/13/097/1309712.pdf Begründung Seite 15  
    • Vergleiche zum Thema auch den →DIIR Revisionsstandard Nr. 2, Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision

vgl. →Governance_System, →IKS, →RMS, →IRS_de, →CMS, →Risiko_Management_System, →Risiko_Strategien, →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)

Rn

Abk.f. Randnummer 

wird in der Regel zum Zitieren aus juristischen Texten, vor allem aus: Rechtsprechung, Kommentaren, Texten der Regierung und Ministerien verwendet. 

Im Unterschied dazu wird Tz (Abk.f. Textziffer) zum Zitieren aus Büchern, Monografien und Zeitschriften verwendet. 

Diverse Quellen (n_n). 

vgl. →Fun_Fact, →PS, →Rn, →Tz, →n_n  

Roboter

bezeichnet Maschinenmensch (seit Mitte 20. Jhd.), vorher "Arbeitstier" 

Quelle: →Duden_HW, Wortherkunft: aus spätmittelhochdeutsch (bis ca. 1350) robater = Fron-Arbeiter, angelehnt an tschechisch robota = Fronarbeit, Zwangsdienst, Knechtschaft [althochdeutsch (8. bis 11. Jhd.) fron = zu einem göttlichen, herrschaftlichen oder öffentlichen Besitz gehörend]  

Rohstoff-Preis-Risiko

bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen 

  • des Preises für einen Rohstoff, oder von  
  • den Preis beeinflussenden Faktoren, 

einen Verlust aus Rohstoff-Verträgen**1 oder Rohstoff-Options-Verträgen**2 zu realisieren

[vgl. →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]

**1 zum Beispiel: Ein- oder Verkauf Gold, Silber, Kupfer 

**2 vgl. Wette BGB § 762

Rohstoffe

sind Stoffe, die einen Haupt-Bestandteil in fertigen Erzeugnissen bilden, Beispiel: Holz bei einer Tischlerei**1 

Rohstoffe sowie Hilfsstoffe und Betriebsstoffe bilden, zu dem →Wertschöpfungsmodell**2 einer Produktion, die erste Stufe in dem dazu gehörigen Ertragsmodell im HGB**3   

**1 Beispiele im Gesamt-Zusammenhang siehe bitte →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll

**2 aus (1) Material + Arbeit werden ⇒ (2) Unfertige Erzeugnisse werden ⇒ (3) Fertige Erzeugnisse 

**3 Ausweis_im_Abschluss siehe bitte für die Bilanz/ Vorräte in HGB § 266.(2).B.I. und für die GuV in HGB § 275.(2).5.a  bzw. HGB § 275.(3) i_V_m HGB § 285.8.a

Englisch: Raw Materials
(Quelle: eSteuer.de und https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034 Anhang III fort folgende)  

Vgl. →RHB, →RCS, →Englisch_Deutsch

 

 

Rote_Listen_Artenschutz

bezeichnet allgemein anerkannte Listen über gefährdete Biotypen und Arten von Lebewesen (Tiere, Pflanzen, Pilze, ...), die es zu schützen gilt 

In Deutschland vom →BfN; →https://www.bfn.de/ 

RV

Abk.f. Renten-Versicherung, ggf. gesetzliche im Sinn von SGB VI

Siehe →https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html
i_V_m SGB IV

Aktuelle Beiträge und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte:

Regel-Altersrente bzw. Regel-Alters-Grenze: 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html 

Vergleiche 
SGB IV § 1.(1)
Vorsorgeaufwendungen; →RV, →DRV, →Glossare, →AV, →KV, →PflV, →SozV

   

Rückstellung

Rückstellung ist a. Teil der Vorsorge, gegen Risiko (ungewiss, drohend), b. Fremd-Kapital, und bezeichnet dazu den c. Posten in der oder dem Bild der Bilanz

zu a siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__249.html:

"(1) Rückstellungen sind ... zu bilden für

A ungewisse Verbindlichkeiten und für

B drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. 

C Weiter für 

      1. Aufwendungen
        • für Instandhaltung, die im 
          • Geschäftsjahr unterlassen sind und im
          • folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,
            oder für
        • Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird,  

      2. Gewährleistungen, die - ohne rechtliche Verpflichtung - erbracht werden.

(2)

    • Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.
    • Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist."

Fun_Fact zu b:

Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen? Rücklagen sind Eigenkapital, Rückstellungen sind Fremdkapital. Vgl. Link zu c.

zu c:

Bilanz siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Absatz (3) Buchstabe B

"Posten" siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__265.html Absatz (2) fort folgende 

Vgl. →Vorsorge, →Risiko, →Risiko Management Begriffe

S

S+W

Abk.f. Strenghts and Weaknesses (Stärken und Schwächen), bezeichnen auch Eigenschaften (Aspekte) zu einer Person, die in der →Positions-Matrix** immer horizontal von links (S) nach rechts (W) dargestellt werden 

Pendant: C+R

**angelehnt an SWOT

Für eine allgemeinen Einordnung siehe bitte →Strategische Positionen einer Unternehmung - Raster, Matrix und Faktoren  

Sache

ist ein körperlicher Gegenstand 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90.html 

Sache_iSd_BGB

ist nur ein körperlicher Gegenstand. 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90.html

SASB

Abk.f. Sustainability Accounting Standards Board, San Francisco, ist eine gemeinnützige (non-profit) Organisation, um branchenspezifische Standards zur Offenlegung von finanziell wesentlichen Nachhaltigkeit-Aspekten zu schaffen.  

www.sasb.org 
Mission siehe 2019 Annual Report 

SBM

Abk.f. Strategy an Business Model (Strategie und Geschäftsmodell), Angabe-Pflicht nach ESRS_1 Rn 12.b über das Zusammenspiel der

  • Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens 
  • mit dessen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen,
  • einschließlich des Umgangs damit

iVm ESRS_2 Kapitel 3

Vgl. →ESRS, →GOV, →SBM, →IRO, →MT, →DR_, →AR_, →Geschäftsmodell, →Strategie

 

Scam

umgangssprachlich im Englischen für:  Betrug, Schwindel, Prellerei, Masche, Beschiss; eine Scam-Mail gaukelt Empfänger*innen etwa einen Gewinn** vor und brauche für dessen Überweisung eine Gebühr und/oder Konto-daten; interessant auch: grandparent scam = Enkeltrick oder Neffentrick, phone scam = Telefonschwindel 

**der Gewinn existiert nicht wirklich 

Quellen: 
https://dict.leo.org/englisch-deutsch/scam 
https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html unter S 

vgl. →Spam, →Für ein freies und sauberes Internet

Schadstoff

bezeichnet ein/e chemische/s Element/ Verbindung, das/die beim Wirken auf lebende Organismen und/oder die Natur (Ökosysteme) deren Lebensfähigkeit (Vitalität) verringert und/oder sie zum Absterben bringen

Quelle: Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH, Heidelberg, →https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/schadstoffe/58910, →https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/vitalitaet/69732

Definition gemäß ESRS Anhang II pdf-Ausdruck Seite 275:

"Stoffe, Erschütterungen, Wärme, Lärm, Licht oder andere 

    • Kontaminanten in Luft, Wasser oder Boden,
    • die
      • der menschlichen Gesundheit oder
      • der Umwelt
        schaden,
    • die zu einer
      • Schädigung von Sachwerten oder zu einer
      • Beeinträchtigung oder Störung von
        • Annehmlichkeiten und
        • anderen legitimen Nutzungen
          der Umwelt führen können."

Vgl. →Schadstoff, →PRTR, →EEA_Umweltagentur, →UBA, →E2-4 Schadstoff-Emissionen 

Schluss-Bilanz

bezeichnet eine Bilanz zu einem Zeit-Punkt, für den für den der Entschluss**1 über den Beginn der (Betriebs-) Aufgabe**2 gelten soll;
dazu im Unterschied ist die Aufgabe_Bilanz zu dem Zeit-Punkt, an dem alle Handlungen einer Betriebsaufgabe (Auflösung eines Betriebs) vollzogen sind**3

**1 Die Schluss-Bilanz ist eine Abbildung zu dem Zeit-Punkt der Erklärung - gegenüber dem Finanzamt - über die Entscheidung (Entschluss) der (Betriebs-) Aufgabe

Die Schluss-Bilanz ist sozusagen = die Eröffnungs-Bilanz für die Betriebs-Aufgabe 

**2 Die (Betriebs-) Aufgabe besteht aus einer (Reihe von) Handlung(en) zur Ausführung dieses Entschlusses

**3 Die Aufgabe-Bilanz ist die Abbildung zu dem Zeit-Punkt, an dem alle Handlungen zur Auflösung des Betriebs vollzogen sind

Die Herleitung der Aussagen in **1 bis **3 , dazu die Quellen und Hinweise zur Bewertung siehe bitte →Aufgabe-Bilanz.

Vgl. →Abschluss, →Bilanz, →Aufgabe-Bilanz, →Schluss-Bilanz, →Aufstellung_des_Jahresabschlusses

Schrift-Form

ist im BGB für die Gültigkeit einer Willens-Erklärung in einem Dokument definiert für den Fall, dass diese Form der Willens-Erklärung vorgeschrieben ist (vgl. BGB § 125). 

Zu unterscheiden sind die Begriffe:  

Schuldverschreibung

ist eine Urkunde, in welcher der*dem Inhaber*in eine (Geld-) Leistung der*des Ausstellers*in versprochen ist   

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__793.html

Hinweise: 

Vgl. →Anleihe, →Schuldverschreibung, →Gewinn-Schuldverschreibung, →Wandel-Schuldverschreibung, →konvertibel, →Inhaberpapier, →Orderpapier

SchVG

Abk.f. Schuldverschreibungsgesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/schvg/index.html  

scope

englisch für: Umfang, Spielraum, Bereich, Rahmen; bezeichnet in den IFAC Standards zu einem Auftrag in der Regel einen, vorab in etwa vorgegebenen und abgrenzbaren Umfang für in Frage kommende Begriffe, Personen, Tätigkeiten und/oder Gegenstände

Beispiele: 

    • scope of an ISA (Anwendungs-Bereich) 
    • scope of a service engagement, of an audit engagement, or, a review engagement
    • Scope_1_Emission

vgl. Glossary im →IAASB_Handbook, →scope, →extent

Scope_1_Emission

ist der direkte Ausstoß von Treibhausgas während des Betriebs einer Anlage bzw. Maschine (z.B. Verbrennung in einer Heizung oder einem Motor), und bezeichnet zu einem Unternehmen den Ausstoß aus denjenigen Quellen, die in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle sind  

Nach →GHGP_Corp_S (vgl. unter GHGP_Scopes: EnergieAgentur.NRW/ Emissions-Kategorien) zählen hierzu THG_Emissionen, die direkt entstehen aus der 

  1. Verbrennung von Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle)**a in stationären Anlagen und Maschinen, und zwar zur  Erzeugung von Strom, Wärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte oder Dampf (Energie)

  2. Physikalischen oder chemischen Verarbeitung von Chemikalien und Material**a zum Beispiel zur Herstellung von Zement, Aluminium, Adipinsäure, Amoniak oder Verarbeitung von Abfall 
     
  3. Verbrennung von Brennstoffen in mobilen**b Anlagen und Maschinen, und zwar zum Transport von Personen, Material, Produkten, Abfall  
       
  4. flüchtigen Emission, zum Beipiel: Leckagen von Verbindungen, Dichtungen, Verpackungen, Entlüftungen, Leitungen  

  5. Verbrauchsmenge im EU-Emissionshandels-System 
      

**a Ausweis im Ertragsmodell als: Rohstoffe

**b der Ausweis im Ertragsmodell ergibt sich 

      • nach der Art der Leistungs-Erstellung (Umsatz) UND 
      • inwieweit die Brennstoffe als Bestandteil in das Produkt (Erzeugnis, Leistung) eingehen,

Beispiele [vgl. HGB § 275.(2)]: 

      • Brennstoffe für Förderanlagen zur Herstellung von Zement ⇔ Betriebsstoffe
      • Brennstoffe für Notstrom-Aggregate zum Betrieb von Computern für die Leistungs-Erstellungen in der Informationstechnologie (IT) ⇔ Betriebsstoffe 
      • Benzin für Dienst-Fahrzeuge für Vertriebs- und Verwaltungs-Mitarbeiter*innen ⇔ sonstige betriebliche Aufwendungen 

Vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, →THG Glossar, Glossary im →IAASB_Handbook

   

Scope_2_Emission

ist der indirekt verursachte Ausstoß von THG aus eingekaufter Energie (Strom, Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Fernkälte, Dampf), und bezeichnet zu einem Unternehmen den Ausstoß aus Energie, die an es übertragen oder von ihm verbraucht wird 

Nach →GHGP_Corp_S (vgl. unter GHGP_Scopes: EnergieAgentur.NRW/ Emissions-Kategorien) zählen hierzu indirekte THG_Emissionen aus 

  1. gekauftem Strom 

  2. gekaufter Fern-Wärme/-Kälte 

  3. gekauftem Dampf 
     

Ihr Ausweis im Ertragsmodell ergibt sich jeweils  

  • nach der Art der Leistungs-Erstellung (Umsatz) UND 
  • inwieweit die Brennstoffe als Bestandteil in das Produkt (Erzeugnis, Leistung) eingehen,

Beispiele [vgl. HGB § 275.(2)]: 

    • gekaufter Strom für Förderanlagen zur Herstellung von Zement ⇔ Materialaufwand/ Bezogene Leistungen 
    • gekaufter Strom zum Betrieb von Computern für Leistungs-Erstellungen in der Informationstechnologie (IT) ⇔ ⇔ Materialaufwand/ Bezogene Leistungen 
    • gekaufte Fernwärme für Büros von Vertriebs- und Verwaltungs-Mitarbeiter*innen in einem Produktionsunternehmen ⇔ sonstige betriebliche Aufwendungen 

Vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, →THG Glossar, Glossary im →IAASB_Handbook 

Scope_3_Emission

ist der indirekt verursachte THG-Ausstoß, der mit Eingangs- und Ausgangs-Leistungen in der vor- bzw. nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden ist, und bezeichnet zu einem Unternehmen jeden indirekten Ausstoß, der nicht Scope_2_Emission aus Energie ist   

Nach →GHGP_Corp_S (vgl. unter GHGP_Scopes: EnergieAgentur.NRW/ Emissions-Kategorien) zählen hierzu indirekte THG_Emissionen aus der 

  1. vorgelagerten Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit 
     
    1. dem Energie-Verbrauch für gekaufte Waren und Dienstleistungen (vgl. HGB § 275.(2).5, Verbrauchsgüter im Büro wie Papier etc.)  

    2. Energie-Verbrauch für die Herstellung von Anlage-Vermögen (Maschinen, Fuhrpark) 
       
    3. dem Transport von bezogenen Kraft-/ Brennstoffen (Speditions-Aufwand, Leckagen aus Leitungen) 

    4. dem Transport von Waren gemäß Ziffer I.1 

    5. dem Abfall-Aufkommen bei der Produktion und im Betrieb (Transport, Deponierung, Recycling, Verbrennung) 

    6. Geschäfts-Reisen der Mitarbeitenden 

    7. Berufs-/ Pendel-Verkehr der Mitarbeitenden 

    8. dem Energie-Verbrauch und Transport von geleasten Sach-Anlage-Vermögen (Gebäude, Maschinenen, Fahrzeuge)    

  2. nachgelagerten Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit  
     
    1. dem Transport von verkauften Produkten an Kundschaft 

    2. der Weiter-Verarbeitung bei anderen Unternernehmen von an diese verkauften Vor-/Zwischen-Produkten 

    3. dem Energie-Verbrauch und Transport von vermieteten Sachen/ Gegenständen   

    4. der Entsorgung von verkauften Produkten (Transport, Deponierung, Recycling, Verbrennung) 
       
    5. dem Energie-Verbrauch und Transport von geleastem Sach-Anlage-Vermögen (Gebäude, Maschinenen, Fahrzeuge)   

    6. Energie-Verbrauch und Transport bei Leistungen an Franchise-Nehmende   
       
    7. Finanz-Anlagen (Beteiligungen, Ausleihungen/ Kredite) 
        

Hinweise:

  • Von Zuliefernden wird die Angabe des Produkt Carbon Footprint (PCF) benötigt. 

  • Die Angaben von Sope_3_Emissionen (soweit nicht an eine*n End-Verbraucher*in geliefert worden ist/wird; vgl. →GHGP_Scopes Beispiel) sind nach dem GHGP_Corp_S in der THG_Bilanz optional. Sie eignen sich zur Außen-Darstellung und für Kontroll-Zwecke; in einer Konsolodierung würden Scope_3_Emissionen bestimmten Scope_1- oder Scope_2_Emissionen von (den) anderen Unternehmen entsprechen.  

  • Vgl. →Ertragsmodell, →Wertschöpfungsmodell, Vgl. →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen, →THG Glossar. Glossary im →IAASB_Handbook 

SDG

Abk.f. Sustainable Development Goal/s, bezeichnet 17 Ziel-Setzungen der Vereinten Nationen (UN), um Wohlstand für alle auf unserem Planeten zu erreichen, unterteilt in fünf Kernbotschaften ("5P": People Prosper on our Planet in Peace and Partnership**)  

Zum AnnähernMaterial (001) →SDG, Mess-Größen /Indikatoren siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ (Statistisches Bundesamt, Bonn, Behörde des BMI gemäß Impressum ebenda)

Quellen von Regierungen für: 

Deutschland - https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-un-nachhaltigkeitsziele-1553514 

Europa - https://ec.europa.eu/info/strategy/international-strategies/sustainable-development-goals/eu-and-united-nations-common-goals-sustainable-future_de

die Welt - https://sdgs.un.org/goals#goals (vgl.EU_Ziele

Betriebswirtschaftlich [vgl. HGB § 298c.(3).1; für Inhalte zu den Aspekten vgl. →GRI] dienen die SDG dienen zur Orientierung sowie für konkrete 

    • Ziele (Targets) und
    • Konzepte zur Nachhaltigkeit 

Vergleiche:

Die UN stellt unter anderem die nachfolgenden Icons zum freien Verwenden für jede*n zur Verfügung. (Quelle: ebenda). 

Die Icons in Deutsch stellen zur Verfügung: 

**Die UN unterteilt die 17 Ziele in 5 Kernbotschaften ("5P"):

All People Prosper on the Plant in Peace and Partnership

Alle Menschen leben in Wohlstand auf dem Planeten, in Frieden und im gesellschaftlichen Miteinander  

Kernbotschaft 1: All People - Alle Menschen  

     

     

      

Kernbotschaft 2 - Prosper - leben in Wohlstand (alle prosperieren)

    

      

 

Kernbotschaft 3: on our Planet - auf unserem Planeten 

     

 

Kernbotschaft 4: in Peace - in Frieden  

 

 

 

Kernbotschaft 5: and in Partnership - und im gesellschaftlichen Miteinander 

  

 

SDG01

meint das Ziel: Armut beenden in allen ihren Formen und überall - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: End poverty in all its forms everywhere - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

 

Pendant: Wohlsein /Wellness

https://sdg-indikatoren.de/1/ 

SDG, Kernbotschaft 1: People - Menschen in den Mittelpunkt 

"5P": Alle Menschen sind Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

SDG02

meint das Ziel: Hunger beenden, Ernährungs-Sicherheit und bessere Ernährung erreichen sowie eine nachhaltige Landwirtschaft fördern - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: End hunger, achieve food security and improved nutrition and promote sustainable agriculture - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

 

SDG, Kernbotschaft 1: People - Menschen in den Mittelpunkt 

https://sdg-indikatoren.de/2/ 

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

SDG03

meint das Ziel: Gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Ensure healthy lives and promote well-being for all at all ages - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

 

SDG, Kernbotschaft 1: People - Menschen in den Mittelpunkt 

https://sdg-indikatoren.de/3/ 

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

SDG04

meint das Ziel: Bildung inklusiv, gleichberechtigt hochwertig gewährleisten und Möglichkeiten für Lebenslanges Lernen für alle fördern - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Ensure inclusive ane equitable quality education and promote lifelong learning opportunities for all - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

Vgl. →5P, →Inklusion, →SDG-Kernbotschaft 1: People - Menschen in den Mittelpunkt, →Weltbürger*in_Glossar, →Accounting for Advantage (929)

SDG05

meint das Ziel: Geschlechter-Gleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Achieve gender equality and empower all women and girls - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

SDG, Kernbotschaft 1: People - Menschen in den Mittelpunkt 

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

Weltbuerger*in_Glossar

SDG06

meint das Ziel: zu Wasser und Sanitär-Versorgung die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung für alle gewährleisten - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Ensure availability and sustainable management of water and sanitation for all - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

SDG, Kernbotschaft 1: People - Menschen in den Mittelpunkt 

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

SDG07

meint das Ziel: zu Energie den Zugang bezahlbar und verlässlich sowie sie selbst nachhaltig und modern für alle sichern - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Ensure access to affordable, reliable, sustainable and modern energy for all - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Unter-Ziele Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

7.1 - Zugang zu bezahlbare, verlässlicher und moderner Energie 

7.1.1 Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu Elektrizität
7.1.2 Anteil der Bevölkerung, der vorwiegend saubere Energie-Träger und Technologien nutzt 

7.2 (7.2.1) - Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energie-Verbrauch   

7.3 (7.3.1) - Steigerungsrate der Energie-Effizienz erhöhen (bis 2030 verdoppeln) 

7.3.1 Energie-Intensität messen als: Verbrauch im Verhältnis

          • zum →BIP (des Staates) 
          • zu →Umsatzerlöse (bei Unternehmen) 

7.a (7.a.1) - F+E-Aufwand für saubere Energie und Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 

7.b (7.b.1) - Installierte Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (in Watt pro Kopf 

          • Einwohner (Staat) 
          • Mitarbeitende (→MA)/ →Beschäftigte (bei Unternehmen) 

Teil der Kernbotschaft 2: Prosper - Alle leben in Wohlstand (alle prosperieren)  

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

Vgl. →SDG, →https://sdgs.un.org/goals/goal7  

SDG08

meint das Ziel: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschafts-Wachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Promote sustained, inclusive and sustainable economic growth, full and productive employment and decent work for all - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

Vgl. →5P, →Inklusion, →SDG-Kernbotschaft 2: Prosper - Alle leben in Wohlstand (alle prosperieren) 

SDG09

meint das Ziel: Eine Widerstand-fähige Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Build resilient infrastructure, promote inclusive and sustainable industrialization and foster innovation - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

Vgl. →5P, →Inklusion, →SDG-Kernbotschaft 2: Prosper - Alle leben in Wohlstand (alle prosperieren)  

SDG10

meint das Ziel: Ungleichheit in und zwischen den Ländern verringern (Gleichheit erhöhen) - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Reduce inequality within and among countries (enhance equality) - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

SDG, Kernbotschaft 2: Prosper - Alle leben in Wohlstand (alle prosperieren)  

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

Vgl. →Weltbürger*in_Glossar

SDG11

meint das Ziel: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, Widerstand-fähig und nachhaltig gestalten - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Make cities and human settlements inclusive, safe resilient and sustainable - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

Vgl. →5P, →Inklusion, →SDG-Kernbotschaft 2: Prosper - Alle leben in Wohlstand (alle prosperieren)  

SDG12

meint das Ziel: Nachhaltige Konsum- und Produktion-Modelle sicher stellen - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Ensure sustainable consumption and production patterns - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

Einschließlich: 12.5 Abfall veringern 

SDG, Kernbotschaft 2: Prosper - Alle leben in Wohlstand (alle prosperieren)  

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

Vgl. →Weltbürger*in_Glossar

SDG13

meint das Ziel: gegen den Klimawandel und seiner Auswirkungen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Take urgent action to combat climate change and its impacts - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Unter-Ziele und Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/13/, Auszüge: 

13.1 -  Widerstandskraft (→Resilienz) und Anpassung zu Klima-Gefahren und Natur-Katastrophen 

13.1.1 - Zahl der Opfer und Betroffenen 

13.1.2 - Nationale und
13.1.3 - Kommunale
Katastrophen-Vorsorge nach Sendai-Rahmen (→Katastrophenschutz)

13.2 - Nationale Klimaschutz-Maßnahmen 

13.2.1 - Strategie, Plan, Meldungen 

13.2.1 - →THG-Emissionen (→Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen

13.3 - Aufklärung, Sensibilisierung, Beauftragte und Frühwarnungen 

13.3.1 Bildung 

          1. zu →Weltbürgertum (→Global_Citizenship
             
          2. über die →Nachhaltigkeit in
            1. in der nationalen Bildungspolitik
            2. in Lehrplänen
            3. von Lehrkräften und
            4. in der Leistungs-Bewertung der Lernenden 

Teil der so genannten Kernbotschaft 3: on our Planet - auf unserem Planeten   

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

vgl. →SDG, →https://sdgs.un.org/goals/goal13, →Weltbürger*in_Glossar

SDG14

meint das Ziel: Ozeane, Meere und Meeres-Ressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Conserve and sustainably use the oceans, seas and marine resources for sustainable development - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

SDG, Kernbotschaft 3: on our Planet - auf unserem Planeten   

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

vgl. →Eutrophierung, →SDG14 

SDG15

meint das Ziel: Land-Ökosysteme schützen, wieder herstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Boden-Degradation beenden und umkehren sowie dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen  - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Protect, restore and promote sustainable use for terrestrial ecosystems, sustainably manage forests, combat desertification, and halt and reverse land degradation and halt biodiversity loss - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

SDG, Kernbotschaft 3: on our Planet - auf unserem Planeten   

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

SDG16

meint das Ziel: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zu Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Promote peaceful and inclusive societies for sustainable development, provide access to justice for all, and build effective, accountable and inclusive institutions at all levels - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

Vgl. →5P, →Inklusion, →SDG-Kernbotschaft 4: in peace - in Frieden    

SDG17

meint das Ziel: Finanzierung, Technologie, Kapazitäten, Handel und Rechenschaft als Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen - aus den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung für globalen Wohlstand auf unserem Planeten 

means the goal: Strengthen Finance, Technology, Capacity, Trade and Accounting as means of implementation and revitalize the Global Partnership for Sustainable Development - from the 17 UN Sustainable Development Goals for global prosperity on our planet 

Maße siehe bitte: →https://sdg-indikatoren.de/ 

SDG, Kernbotschaft 5: and in Partnership - und im gesellschaftlichen Miteinander    

"5P": Alle Menschen sind im Wohl auf dem Planeten, im Frieden und im Miteinander - All People Prosper on the Planet in Peace and Partnership 

Vgl. →https://sdg-indikatoren.de/17-13-1/, →SDG17, →Makroönonomisches_Dashboard, zum Beispiel →https://www.dashboard-deutschland.de/ von →Destatis, →Accounting for Advantage (929)  

SDG_(EU)

Abk.f. Single Digital Gateway (ein einziges digitales Zugangstor in Europa), ist eine Internet-Plattform der EU, mit der Bürger*innen in Zukunft Zugang zu allen öffentlichen Verwaltungen (Exekutive, Jurisdiktion) der europäischen Mitgliedsstaaten haben werden 

Näheres siehe bitte →EGVP, vgl. →OZG, →SDG_(EU), →EU, →Exekutive, →Jurisdiktion 

SDG_Indikator

ist gleichzeitig ein messbares Merkmal (Maß) und ein Sub-Ziel (Target), um den Grad der SDG-Ziel-Erreichung messbar** und zu machen

**und kommunizierbar, vgl. →Ziel-Eigenschaften, →Indikator

SE

Abk.f. Societas Europaea; bezeichnet die  Europäische Gesellschaft, die wie eine AG behandelt wird 

https://www.gesetze-im-internet.de/seag/ 

vgl. →AG, →Transparenzregister

SEC

Abk.f. Securities and Exchange Commission, = in den USA nationale Behörde zur Börsen-Aufsicht mit Offenlegung der Abschlüsse von Börsen-notierten Unternehmen 

https://www.sec.gov/edgar.shtml

SEK

Abk.f. Sonder-Einzel-Kosten der Fertigung 

vgl. →material/kalkulation.html

 

SEPA

Abk.f. Single Euro Payments Area, bezeichnet je nach Kontext für elektronische Zahlungen und Zahlungs-Dienste in Euro: a. den geographischen Raum, b. die EU-VO und/oder c. das/die Verfahren

Quellen zu

    1. https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/inhalte/inhalte-642840,
      siehe auch: https://bankenverband.de/sepa/sepa-laenderliste/ 
    2. EU_VO_260/2012 vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro ("SEPA-Verordnung"), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0260
    3. allgemeiner Sprachgebrauch

vgl. →SWIFT, →BIC, →IBAN (vor allem Tipp ebenda), →SEPA 

SF6

Abk.f. Schwefelhexafluorid; ist eine Gruppe der F_Gase [= Gas-Verbindungen, mit künstlich eingefügten Flour-Atomen (F) zu Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H), oder zu Stickstoff (N) oder Schwefel (S)]  

Mehr dazu siehe →F_Gase, Quelle siehe →anthropogene_THG 

SFDR

Abk.f. Sustainable Finance Disclosure Regulation, verpflichtet Finanz- a. Markt-Teilnehmende und b. -Beratende das, wie sie Nachhaltigkeits-Risiken in a. Investitions-Entscheidungen (Prozesse) bzw. b. Anlage- oder Versicherungs-Beratungen einbeziehen, im Internet zu veröffentlichen;

EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenleggspflichten im Finanzdienstleistungssektor→https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj#d1e964-1-1 Artikel 3, vgl. ebenda:

    • VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
      vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

REGULATION (EU) 2019/2088 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
of 27 November 2019 on sustainability‐related disclosures in the financial services sector

    • Artikel 1 Gegenstand: Mit dieser EU_VO werden festgelegt: Harmonisierte Vorschriften
      • für Finanzmarkt-Teilnehmende und
      • Finanz-Beratende
      • über Transparenz bei der
        • Einbeziehung von Nachhaltigkeits-Risiken und der
        • Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeits-Auswirkungen
        • in ihren Prozessen und
        • bei der Bereitstellung
        • von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanz-Produkten festgelegt. 
           
    • geändert durch EU_VO 2020/852

Vgl.

Nachhaltigkeit

CSRD (= Änderung der NFRD, Nachhaltigkeit-Bericht, soll für alle großen Unternehmen auf Finanzmärkten gelten, EU_RL proposal)

NFRD (= CSR_Richtlinie, Nichtfinanzielle_Erklärung, gilt für Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse [→PIE], EU_RL 2014/95/EU, umgesetzt mit HGB §§ 289c, 315c), →CSR

Accounting_Directive (Abschluss_Richtlinie, →EU_AbschlussRL_2013/34, gilt für Unternehmen, EU_RL 2013/34/EU,  umgesetzt in HGB 3. Buch et. al.)

zur Abgrenzung: →SFDR zur Veröffentlichung von Informationen über →Nachhaltigkeits-Risiken, verpflichtet Teilnehmende und Beratende der Finanzmärkte [Kapitalmarkt, Börse], ist die EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenleggspflichten im Finanzdienstleistungssektor und wird auch bezeichnet als →Offenlegungsverordnung_Finanzdienstleistungen oder als →Transparenzverordnung_Finanzdienstleistungen

 

SG

Abk.f. Soldaten-Gesetz: Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten 

http://www.gesetze-im-internet.de/sg/

SGB

Abk.f. Sozial-Gesetz-Buch oder -Bücher 

Es gibt folgende Sozialgesetz-Bücher: 

    1. Allgemeiner Teil - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html 
    2. Grundsicherung für Arbeitsuchende →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html   
    3. Arbeitsförderung →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html 
    4. Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/index.html 
    5. Gesetzliche Krankenversicherung (KV) →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html 
    6. Gesetzliche Rentenversicherung (RV) →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html 
    7. Gesetzliche Unfallversicherung (UV) →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/index.html 
    8. Kinder- und Jugendhilfe - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html 
    9. Soziale Entschädigung →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html 
    10. Verwaltungsverfahren - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html 
    11. Soziale Pflegeversicherung →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html 
    12. Sozialhilfe →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html 
    13. (nicht besetzt) 
    14. Soziale Entschädigung →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/index.html (neu durch das Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019, das Meiste davon wirksam ab 01.01.2024, vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw45-de-entschaedigungsrecht-664940

vgl. →SozV, →SGB, begrifflich →sozial

SH

Abk.f. Schaden-Höhe (Impact, Schwere), gibt für eine Risiko-Beurteilung Gradmesser dafür, wie bedeutsam eine mögliche (negative) Auswirkung bzw. Ziel-Abweichung ist  

vgl. →Risiko, →SH, →EW

Short_Position

bezeichnet eine Verkauf-Position im Finanz-Wesen; meint eine Risiko-Position für einen (gekauften oder noch zu kaufenden) Vermögens-Gegenstand dadurch, dass dessen Wert (Kurs) steigt

Die Praxis (diverse Quellen) hat folgende Sicht:

Die (short) Chance-Position ist:

      • Der Kurs (Wert) Vermögens-Gegenstandes (Wertpapier) fällt 
      • Beziehungsweise: Der*die Anleger*in erwartet, dass der Kurs fällt (→Baisse

Dazu gibt es zwei Arten von Short-Position:

      1. Der*Die Handelnde hat das Eigentum an dem Vermögensgegenstand 
        Die Short-Position wäre dann:
        1. Verkaufen (short selling, "short gehen")
          • Damit (zukünftige) Verluste vermeiden
        2. Ggf. später wieder kaufen 
           
      2. Der*Die Handelnde hat das Eigentum an dem Vermögensgegenstand NICHT
        Die Short-Position wäre dann:
        1. Den Vermögensgegenstand zum Verkauf besorgen
          • Entweder durch Leihe /Nutzungsrecht gegen Gebühr
          • Oder durch einen Kauf-und-später-Rückkauf-Vertrag  
        2. (Leer) Verkaufen (short selling, "short gehen") 
        3. Später wieder kaufen, um später die Schuld /Rückgabe-Pflicht aus Schritt B.1 zu begleichen

Hinweis: Leerverkäufe im öffentlichen Handel sind Anzeige-pflichtig

https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/Leerverkaeufe/Transparenzregelung/transparenzregelung_artikel.htm

Vgl. →Long_Position (kaufen, halten), →Short_Position (verkaufen)

Sieben_W_Fragen

bezeichnet die Fragen, die es nach der Wissenschafts-Theorie zu beantworten gilt, um einen Sachverhalt abschließend zu beschreiben: •  WerWasWoWarum • Womit (mit welchen Mitteln) • Wie (auf welche Weise) und • Wann 

lateinisch: • Quis • Quid • Ubi • Cur • Quibus Auxiliis • Quomodo • Quando 

Quelle: Erinnerung aus Studium Universale in Bonn, 1980er Jahre n_n

Hinweis: in dieser Zeit haben solcherlei wissenschaftliche Erkenntnisse Eingang gefunden in Kinder-TV-Sendungen (Beispiel Sesamstraße: "Wer wie was warum, wer nicht fragt, bleibt dumm...") und in Comics (Beispiel Asterix: https://www.comedix.de/lexikon/db/quis_quid_ubi_quibus_auxiliis_cur_quomodo_quando.php

Vgl. →Sieben_W_Fragen, →7W

Sittengesetz

bezeichnet zu der ♦ (persönlichen**a) Freiheit zum Handeln**b ♦ in den Grenzen der Gesetze (die nach den Regeln der Verfassung in einer Demokratie geschaffen sind**c), ♦ den Teil**d, der sich aus Brauch/Gewohnheit**e im Zusammenleben der Gesellschaft**f ergibt**d

**a Vgl. →https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html: "(1) Jede*r hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit[/wenn] er*sie NICHT

    • die Rechte anderer verletzt UND nicht
    • gegen die verfassungsmäßige Ordnung**c
    • oder das Sittengesetz verstößt."

**bhttps://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/oeffentliches-recht/grundrechte/allgemeine-handlungsfreiheit-art-2-i-gg: Überschrift und Abschnitt B.; vergleiche auch: "Unter Kaufleuten ist in Ansehung ... von Handlungen und Unterlassungen ... Rücksicht zu nehmen."**g

**c/d/fhttps://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/oeffentliches-recht/grundrechte/allgemeine-handlungsfreiheit-art-2-i-gg Abschnitt B.III.1.d: "d) Das Sittengesetz meint

    • grundlegende, allgemein anerkannte
    • **f: sozial-ethische Wert**h-Vorstellungen in der Gesellschaft**f,
    • die für ein geordnetes Zusammenleben ... unverzichtbar sind.

Es liegt auf der Hand, dass derartige Wert-Vorstellungen nicht einfach festzustellen sind, weshalb die Bedeutung dieser Schranke auch durchaus kritisch gesehen wird.

      • Jedenfalls jedoch kann man davon ausgehen, dass jene Wert**h-Vorstellungen sich (auch) in den geltenden Gesetzen wiederfinden.
      • Die geltenden Gesetze wiederum sind
      • Folglich ist das Sittengesetz im Sinne von Art. 2 I GG**a letztlich
        • **d: „Teil“ der anderen Schranken-Bestimmung,
        • sodass ihm de facto kein eigenständiger Anwendungsbereich mehr zukommt."

**e Wort-Herkunft und -Bedeutung (= Brauch/Gewohnheit) von "Sitte" aus dem Germanischen (gotisch sidus, altenglisch sidu und schwedisch sed; Quelle: Duden_HW), vergleiche: Handelsbrauch**g

**f Vgl. →sozial = das Zusammenleben in einer Gemeinschaft (Staat, Gesellschaft) betreffend, und →Ethik = Einstellung, Gesinnung

**ghttps://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__346.html

**h Vgl. →Würde (Wortbedeutung = Wert)

Six_Capitals

bezeichnen die nachfolgenden 6 Kapital-Arten**1 des IR_Framework,

  • in die das Vermögen auf der ganzen Welt eingeteilt wird, und
  • für die ein Unternehmen finanzielle und nicht-finanzielle Indikatoren entwickeln sollte,
  • mit denen es seinen
    • Input (= Entnahme aus dem Um-/Welt-Vermögen) und
    • Output (= Einlage aus dem Um-/Welt-Vermögen)

messen und

  • sein Geschäfts-Modell (Input + Geschäfts-Aktivitäten = Output**2)

beurteilen kann,

  • um effiziente Kapital-Allokation, finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit zu erreichen.

 

Eine Zuordnung zur GuV nach HGB § 275.(2) zeigt die folgende Abbildung: 

Für Smartphone: 

Ansicht für Computer: 

 

**1 "Six Capitals" siehe Q1 2.15 und Q2.page 4

**2 "Business Model" siehe Q1 2.23 und Q2 page 4

Quellen:

Q1: IR_Framework Stand January 2021 Ziffer 2.23
https://integratedreporting.org/wp-content/uploads/2021/01/InternationalIntegratedReportingFramework.pdf

Q2: IRC of South Africa: Preparing an Integrated Report - A Starter's Guide (uptdated), August 2018
http://integratedreportingsa.org/ircsa/wp-content/uploads/2018/08/IRC_Starters_Guide_20180820_12663_LN.pdf

 

vgl. →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben

 

 

skalierte_Prüfung

bezeichnet das Angepasst-Sein von**1 a. der Art, b. dem Umfang und c. der Dokumentation in Prüfungs-Tätigkeiten an 1. die Größe, 2. die Komplexität und 3. das Risiko**2 von A. dem zu prüfenden Unternehmen**A, B. dem Auftrag**B und C. dem Gegenstand einer Prüfung**C   

**1 BS_WP § 39.(1).S2: Ein WP hat "Art [nature], Umfang [extent/scope] und Dokumentation… zu bestimmen."

**A BS_WP § 39 (1).S1: "eine den Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung"

**B BS_WP § 39 (1).S2: "in Abhängigkeit… des Prüfungs-Mandats"; Wort-Herkunft aus lateinisch mandata = der Auftrag (vgl. →Mandant*in)

**C BS_WP Begründung zu § 39:  Der WP hat sich "…an den tatsächlichen Gegebenheiten des Prüfungs-Gegenstandes… zu orientieren..."

**2 IAASB_Handbook Glossary of Terms: Das Risiko ist hier das so genannte Prüfungsrisiko [Audit_Risk ⇔ ISA, beziehungsweise Auftragsrisiko (Engagement_Risk) sonst**3], das heißt: Die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

    • Der*Die Prüfer*in gibt mit B. dem Auftrag eine zutreffende Beurteilung [Opinion ⇔ ISA, Conclusion sonst**3]
    • zu C. dem Gegenstand einer Prüfung [Abschluss, JAISA, Subject_Matter_Information sonst**3] ab. 

**3 "sonst" bezieht sich auf jeweils die Art des Auftrags und des Gegenstands unter Anwendung der →ISRE [Prüferische Durchsicht (Review Engagement) von historischer Finanz-Information], der →ISAE [Prüfung (Assurance Engagement) von anderen als historischen Finanz-Informationen] beziehungsweise der →ISRS [auf Finanz-Information bezogene (related) Services]

Das Prüfungsrisiko hängt ab von dem

    1. Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung [Risk_of_material_misstatement, Fehlerrisiko] in C. dem Gegenstand der Prüfung und dem
    2. Aufdeckungsrisiko [Detection_Risk, Entdeckungsrisiko] in a. b. und c. den Prüfungs-Tätigkeiten [nach dem/den jeweiligen Standard/s].

Das α. Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

      • A. das Unternehmen hat
      • alle, in der Natur der Sache liegenden Hindernisse 
      • zur richtigen und vollständigen Abbildung der tatsächlichen Verhältnisse
      • in C. dem Gegenstand der Prüfung bedacht, und Fehler vermieden.  

Das β. Aufdeckungsrisiko bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

      • a. b. und c. der Prüfungs-Tätigkeiten [audit procedures, entsprechend der Standards]
      • decken jede wesentliche Falschdarstellung
      • in C. dem Gegenstand der Prüfung auf [beziehungsweise reduzieren das Prüfungsrisiko auf ein akzeptables Niveau]

Das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung wiederum hängt ab von dem

      1. Inhärentem Risiko [Inherent_Risk, in der Natur der Sache liegend] in C. dem Gegenstand der Prüfung und

        [unter Berücksichtigung von Faktoren in der Umwelt und dem Umfeld von A. dem Unternehmen sowie in dem Umfeld von C.]

        dem  

      2. Kontrollrisiko (Control_Risk, →IKS] in A. dem Unternehmen.
          

Das I. Inhärente_Risiko 

        1. bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:
          • C. der Gegenstand der Prüfung (→JA)
          • enthält alle relevanten Aussagen (assertions)
          • richtig und vollständig über jede/n 
            • Gruppe der Geschäftsvorfälle (transactions, →GuV)
            • Saldo von Vermögen oder Schulden (account balances, →Bilanz) und
            • Angabe für die Offenlegung [disclosures, →Angaben_im_Anhang

        2. und liegt in unterschiedlichen Faktoren wie Natur der Sache, Größe und Komplexität begründet. 

Das II. Kontrollrisiko bezeichnet die mögliche Abweichung von dem Ziel-Zustand:

        • A. das Unternehmen hat systematische Kontrollen (IKS),
        • sodass jede mögliche Falschdarstellung in GuV, Bilanz oder Angaben_im_Anhang
          • entweder verhindert (prevented)
          • oder aufgedeckt und korrigiert (detected and corrected) wird.

  Vgl. →LCE, →PIE, →skalierte_Prüfung 

Skalierung

siehe bitte →skalierte_Prüfung (durch nach oben Scrollen hier im Glossar, der Link auf Glossar-Einträge mit Umlauten [ä, ö, ü] funktioniert technisch bedingt von außerhalb noch nicht und nur auf Webpages innerhalb dieser Website)

Skonto

bezeichnet einen Preis-Nachlass /-Abzug bei Zahlung mit Geld in kurzer Zeit, die ein*e Kreditor*in (Gläubiger*in) gewährt 

Merksatz: Skonto, wenn es ihn gibt, ist der teuerste Kredit.

Beweis: 1% Skonto für 2 Wochen 

= ca. 2% im Monat = 24% im Jahr 

Wortherkunft: In der Sprache der Kaufleute wurde, etwa im 17. Jhdt 

    • Skonto aus italienisch scontare = ab-rechnen, abziehen wurde Skonto in der  
    • vgl. Konto aus italienisch (17. Jhdt) contare = zählen, rechnen 

beides beruhe auf lateinisch computare = be-rechnen (vgl. heute: Computer) 

Quelle: Stowasser

vgl. →Skonto, →Skontofrist, →Konto  

Skontofrist

ist ein Indikator für die Dauer einer Zahlung an ein*e Kreditor*in im Durchschnitt 

Berechnung aus einem Abschluss: 

Skontofrist = Verb_LuL** [€] ÷ ( [MatAufw. + s.b.A.] ÷ 365 [€/Tag] )  

** ggf. netto ohne USt [z.B. = 1 ÷ 1,19]  

Formel vgl. →DoSO, →Skontofrist

Merksatz: Skonto, wenn es ihn gibt, ist der teuerste Kredit.

Beweis: 2% Skonto für 2 Wochen 

= ca. 4% im Monat = 48% im Jahr 

vgl. →Skonto, →Skontofrist 

SMART

Abk.f. Spezifisch (verständlich), Messbar, Akzeptiert (vereinbart), Realistisch und Terminiert, und bezeichnet →Ziel_Eigenschaften

Smartcard

ist eine Plastik-Karte mit einem Chip und eigenem Prozessor/Programm

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132814

Vgl. →Smartcard, →Token

SME

Abk.f. Small and Medium-sized Enterprises im Sinn der Empfehlungen der EU Kommission, umfasst die so genannte • Micro Enterprise • Small-sized Enterprise und • Medium-sized Enterprise; 

Deutsches Pendant: KMU = Abk.f. Kleine** und Mittlere Unternehmen 

vgl. →KMU, →SME, →MSME, →LSME, →VSME 

 

SNA

Abk.f. System of National Accounts (System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen); ist für statistische Mess-Größen zum Wirtschaften ein Rahmenwerk von UN, EU, OECD, IMF und Weltbank 

https://unstats.un.org/unsd/nationalaccount/docs/sna2008.pdf 

Vgl. →SNA, →UN, →EU, →OECD, →Weltbank

social

englisch für: sozial, "das Zusammenleben in einer Gemeinschaft (Staat, Gesellschaft) betreffend" 

siehe bitte →sozial

Soll_und_Haben

bezeichnen die beiden Seiten eines Eintrags ("Buchung") in kaufmännische Bücher nach HGB § 238ff., international/ englisch: debit and credit 

Hinweise: 

  • Nach der Axiomatik gilt seit 1494**1 für die Doppik**2:
    1. Eine Buchung hat mindestens zwei Geld-Beträge**3, das heißt mindestens 1x im Soll und 1x im Haben 
    2. Im einfachsten Fall hat die Buchung denselben Betrag 1x als positiven (+) Eintrag (im Soll) und 1x als negativen (-) Eintrag (im Haben) 
    3. Die Summe aller Geld-Beträge in jeder Buchung ist immer = Null 
    4. Das heißt: Die Summe der Geldbeträge aller Buchungen ist immer = Null, egal,
      • wie viele Buchungen in einem Buchungs-Kreis für eine wirtschaftliche Einheit, und 
      • wie viele wirtschaftliche Einheiten in einem Konzern es gibt. 

Das Axiom iv. war der ultimative Genie-Streich für eine interne Kontrolle, egal wie groß die Einheit oder der Konzern ist.**4 

**1 Luca Pacioli: Summa die Arithmetica Geometria, Florenz; Lehrbuch zur doppelten Buchführung, vgl. Illustrierte Geschichte der steuerberatenden Berufe, K-H. Mittelsteiner (Hrsg.), BRV Verlag Augsburg 1999, Seite 92 

**2 Doppik = Bezeichnung (anderes Wort) für: doppelte Buchführung 

**3 statt 'Geld-Beträge' müsste es korrekter Weise heißen: 'in Geld bewertete Beträge' 

**4 Zwar wurde die Axiomatik früher auf Papier umgesetzt, aber sie und die ultimative Kontrolle sind später durch die EDV/ IT - in vielen Programmen - dadurch ausgehebelt worden, dass Geld-Beträge in Buchungen,

      • anstelle des zweimaligen Aufschreibens [mit (+) und (-)], zum Teil
      • nur einmal, und zwar mit den Kennzeichnungen "Konto Soll" und "Konto Haben", aufgezeichnet werden. 

 

Beispiel zu den Axiomen i. bis iii. für einen Zahlungs-Eingang zur Illustration:  

A. Klassischer Buchungs-Satz: 

per (Konto**4) Bank +100 an (Konto**4) Forderungen -100 

beziehungsweise international/ englisch: 

dr (Konto**4) Bank 100 cr (Konto**4) Forderungen <100>**5 

B. Buchungs-Daten-Satz in EDV/ IT: 

Spalten: Betrag; Konto-Soll; Konto-Haben
             100;     (Bank**4); (Forderungen**4

**4 für die Klammer-Angaben stehen in der Praxis in der Regel Konto-Nummern  

**5 international werden <negative Beträge> meist durch diese Art eckiger Klammern gezeigt; 

cr = Abk.f. credit (vgl. →Kreditor, Vertrauende*r);
dr = Abk.f. debit (vgl. →Debitor, Verpflichtete*r) 

 

  • Soll und Haben sind das Yin und Yang der Kaufleute (Bonmot) 

  • Achtung: die Axiomatik kann verwirren, weil aus einer Buchung 
    • der Geld-Betrag im Soll (+) 
      • in der Bilanz zum Ausweis von Vermögen führt - was auch positiv empfunden wird - und 
      • in der GuV zum Ausweis von Aufwand führt - was dagegen negativ empfunden wird, beziehungsweise 

    • der Geld-Betrag im Haben (-) 
      • in der Bilanz zum Ausweis von Verbindlichkeiten führen kann - was auch negativ empfunden wird - und 
      • in der GuV zum Ausweis von Umsatz und anderen Erträgen führt - was dagegen positiv empfunden wird. 

Auf die Verwirrung weist der Roman 'Soll und Haben' von Gustav Freytag schon Mitte des 19ten Jahrhunderts mit folgendem Bonmot hin, wonach 
"... der alte Engel des Gerichts... im Himmel... oben auf die Seiten des Buches statt des irdischen Kredit und Debet die Wörter Schaf und Bock zu schreiben pflegt und alle Kreditposten auf die rechte Seite, die Böcke aber auf die linke setzt." 
(https://freeditorial.com/en/books/soll-und-haben Blatt 90). 

Tipp für MS Excel-Tabellen: für Soll-Beträge IMMER nur positive (+) Zahlen und für Haben-Beträge IMMER nur negative (-) Zahlen verwenden - so braucht man für Salden stets nur mit Summen-Formeln arbeiten, das heißt: die Arbeit wird schneller, UND das verringert das Fehler-Risiko ganz massiv. 

  

SolZ

Abk.f. Solidaritäts-Zuschlag im Sinn des SolzG in der jeweiligen Fassung 

Für 1991 und 1992: 

http://www.gesetze-im-internet.de/solzg/index.html 

beachte: den Stichtag 14. Mai 1991 ebenda in § 2
http://www.gesetze-im-internet.de/solzg/__2.html 

Für 1993 und 1994: keine Erhebung des SolZ 

Quelle: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-der-solidaritaetszuschlag.html 

Ab 1995: Quelle n_n 

Ab 1998: 

http://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/index.html 

Ab 2021: teilweise Wegfall 

Quellen:

      • § 6 Absatz (21) Satz 1 iVm § 3 Absatz (3) in Bezug auf die Einkommensteuer 
      • § 6 Absatz (21) Satz 2 iVm § 3
        • § Absatz (4) in Bezug auf den Abzug vom laufenden Arbeitslohn 
        • und § 3 (4a) in Bezug auf den Abzug von einem sonstigen Bezug 
      • § 6 Absatz (21) Satz 3 iVm § 3 Absatz (5) in Bezug auf den Lohnsteuer-Jahresausgleich 
      • § 6 Absatz (22) iVm § 3 Absatz (21) für die Bemessungsgrundlage beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und beim Jahresausgleich 

Zusätzlich zum Gesetzes: 

 

Sonderausgaben

sind Aufwendungen, die

  • durch das Gesetz (EStG §§ 10ff.) bestimmt sind, um ein politisch sinnvolles Verhalten (Vorsorge, Spenden) zu fördern,
  • indem sie vom Gesamtbetrag_der_Einkünfte abgezogen werden können [EStG § 2.(4)] und so die Steuern vermindern

Hinweise: 

Dazu, wo sie im Einkommen-Steuerbescheid erscheinen können, vergleiche →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html fort folgende

Näheres siehe vor allem in den EStH und EStR auf →https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

Vgl. →Vorsorgeaufwendungen

Sondervermögen

ist allgemein a. ein Vermögen, das jemand anders verwaltet und dazu ein Bild**1 abzugeben hat, als der*diejenige/n, dem*der es gehört, und speziell b. ein im KAGB so bestimmter Organismus zum Anlegen in Wertpapieren**2 auf einem Kapitalmarkt

Juristen sagen: "ein Vermögen, das keine eigene Rechtsträgerschaft hat" 

**1 gemeint ist ein Bild zur Lage des Vermögens, der Finanzen und der Erträge für Zwecke der Rechenschaft, vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html Absatz (2) Satz 1 

**2https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html Absatz (10): "Sondervermögen sind

A. Inländische →Investmentvermögen_iSd_KAGB

B. in Vertragsform**B, die

C. verwaltet werden

        1. von einer Verwaltungsgesellschaft
        2. für Rechnung der Anleger
        3. nach Maßgabe
          • dieses Gesetzes [KAGB] und 
          • den Anlagebedingungen, nach denen sich 
            das Rechtsverhältnis
            • der Verwaltungsgesellschaft
            • zu den Anlegern bestimmt."

**B vergleiche:

            • Ein Sondervermögen ist = →Investmentvermögen; kagb__1 Absatz (10)
            • Investmentvermögen ist ein →Organismus; ebenda Absatz (1)
            • Ein Organismus im Sinn des KAGB ist vor allem: Ein solcher für Gemeinsame Anlagen in Wertpapiere [→OGAW, ebenda Absatz (2)]
            • Gemäß der EU OGAW Richtlinie kan ein OAGW die rechtliche Form haben aus einem/r 
                
              1. Vertrag, das heißt:
                • Eine Verwaltungs-Gesellschaft verwaltet den Investment-Fonds [Sondervermögen]
                • als Nicht_Eigentümerin [Rechtsträger*in] des Fonds-Vermögens, 
                     
              2. Trust („unit trust“ [besondere britische Rechtsform])
                 
                oder
                 
              3. Satzung einer Investment_Gesellschaft, das heißt:
                • Sie ist die Eigentümerin des Fonds-Vermögens und
                • Anleger*innen haben Anteile an dieser Gesellschaft 

Vgl. →Fonds-Glossar, →Investmentvermögen, →Organismus, →OGAW, →Rechtsform, →Rechtsträger*in

Sonderzeichen

werden hier ggf. verwendet als Abkürzung, in der Regel nach mathematischen Konventen wie folgt:

Zeichen   Abkürzung für  

#             Anzahl 

Δ             Differenz 

∅             Durchschnitt 

Σ             Summe 

={...}      ein Begriff umfaßt = die Menge der in den {}-Klammern enthaltenen Begriffe  

≈             ist gleich ungefähr,

≅             entspricht in etwa 

Vgl. "Symbole" in HGB § 239.(1) und AO § 146.(3)

Sonder_Einzel_Kosten_der_Fertigung

sind solche Kosten, die sich einer betrieblichen Leistung nicht pro Stück, sondern pro Herstellungs-Einheit (Auftrag, Charge, Serie) zurechnen lassen 

vgl. →material/kalkulation.html

Sonstiger_Prüfungsgegenstand

ist ein Dokument, das zusammen mit einem Abschluss Gegenstand einer (gesetzlichen) Prüfung ist, und zu dem der Prüfungsvermerk/-bericht einen gesonderten Abschnitt hat

Quelle: IDW PS 400 n.F. 10.2021, Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks, Tz 10.h

vgl. →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe 

Sonstige_Information_zum_Abschluss

bezeichnet in einem Geschäftsbericht (mit einem Abschluss, Lage-Bericht und Prüfungsvermerk) eine, finanzielle oder nicht-finanzielle Information, die NICHT in dem - geprüften - Abschluss enthalten ist

Quelle: IDW PS 400 n.F. 10.2021, Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks, Tz 10.g

Hinweis: In dem Geschäftsbericht (GB) und in dem Prüfungsvermerk soll je klar erkennbar sein: Was ist geprüfte Information und was nicht.

Pendant in ISA: "Other_Information" = Financial or non-financial information (other than the financial statements and the auditor's report thereon) included in an entiy' annual report", ISA 720.12.c (Revised 2020), The Auditor's Responsibilities Relating to Ohter Information 

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →ISA, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator

Sonstige_Information_zum_Lagebericht

bezeichnet in einem Geschäftsbericht (mit einem Abschluss, Lage-Bericht und Prüfungsvermerk) eine, finanzielle oder nicht-finanzielle Information, die NICHT in dem - geprüften - Lage-Bericht enthalten ist

Quelle: IDW PS 400 n.F. 10.2021, Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks, Tz 10.g

Hinweis: In dem Geschäftsbericht (GB) und in dem Prüfungsvermerk soll je klar erkennbar sein: Was ist geprüfte Information und was nicht.

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →ISA, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator 

Sorgfalt

ist die Pflicht**4 für jede*n, im Beruf für das Handeln und für die Kommunikation in seinem Aufgaben-Bereich**1 grundsätzlich die 

  • zu erreichenden Ziele und Zwecke,
  • Auswirkungen und Konsequenzen,
  • Abläufe und 
  • zu befolgenden Regeln

bedacht**2 zu haben, sowie im Privaten seine Vertragspartner*innen vor Schaden zu bewahren**3.

**1 der Aufgaben-Bereich definiert die Verantwortung für: eigene Handlungen und Kommunikation und solche, andere Beauftragte, Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen*innen tätigen

**2 vergleiche https://www.einstellungstest.de/personale-kompetenz-sorgfalt/ Stand 09.04.2021 

**3 gemeint ist jeder, auch tägliche (kleine) Kauf-Vertrag; siehe Kunst/ Jähnichen: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/handelsgeschaeft-22-sorgfalt-eines-ordentlichen-kaufmanns_idesk_PI20354_HI6794997.html, Stand 09.04.2021

**4 gesetzlich auch durch Gewissenhaftigkeit abgedeckt und siehe bitte vor allem für

Vgl. →Business_Judgement_Rule, →Corporate_Governance_Judgement, →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →Ethik Glossar, →VN_Leitprinzipien, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship (zu **1 und **2) und →Rechtsträger*in  

 

  

Sorgfaltspflichtengesetz

Kurzform für "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten" (Synonym: Lieferkettengesetz), enthält Sorgfaltspflichten, um 

  • menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
  • in ihren Liefer- und Wertschöpfungs-Ketten
  • zu ermitteln, ihnen zu begegnen, darüber zu berichten und Beschwerdeverfahren zu
    ermöglichen. 

und zwar für Unternehmen ab bestimmter Größe. 

Quelle: Regierungsentwurf (RegE) vom 03.03.2021 zum →LkSG (Hinweise ebenda) 

 

sozial

meint "das Zusammenleben in einer Gemeinschaft (Staat, Gesellschaft) betreffend" und bezeichnet den Bezug (Eigenschaftswort, Adjektiv) von dem Gegenstand einer Betrachtung zu der Gesellschaft im Allgemeinen 

Gegenstand einer Betrachtung können zum Beispiel sein: Individuen einer Interessen-/Gruppe (vgl. →Sozialpartner, →Stakeholder), Handeln**, Kriterium/Kategorie (vgl. →ESG, →PEST), Recht (vgl. →BSG, →SGB), Vermögen (vgl. →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben, →Kapital)

Gesellschaften im Besonderen sind hier grundsätzlich Gemeinschaften mit bestimmten Regeln (etwa: Gesetz, Vertrag, Satzung), entweder

    • für ein gemeinschaftliches Handeln oder
    • durch einen Organismus mit eigener →Rechtsfähigkeit, für den bestimmte →Organe handeln

Wortherkunft:

    • aus lateinisch socialis = kameraschaftlich**, ehelich oder bundesgenösslich 
    • vergleiche lateinsch societas = die Gemeinschaft, Verbindung, Genossenschaft, Verein, Bündnis, Allianz 
    • oder lateinsch socius = der Genosse, Gefährte, Geselle, Kamerad**, Teilnehmer, Verbündete, Geschäftsgenosse 

**vgl. SG § 12: "die Würde, die Ehre und die Rechte... [des*der Anderen] zu achten und ihm[*ihr] in Not und Gefahr beizustehen.
Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein." 

Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

Vgl. →Weltbürger*in_Glossar

Sozialer_Dialog

bezeichnet • jede Art Verhandlung, Konsultation oder Informations-Austausch • zwischen Arbeit-Gebenden (AG), AG-Organisationen, Regierungen • und Vertreter*innen von Arbeit-Nehmenden • über gemeinsame Interessen bei der Wirtschafts- und Sozial-Politik, entweder zwischen drei Parteien, oder nur zwischen AG-Vertretenden und Führungskräften oder AG-Verbänden und Gewerkschaften

Quelle: →ESRS Anhang II Begriffsbestimmungen (PDF-Ausdruck S.277)

Soziale_Töpfe

bezeichnet hier für das Wirtschaften ein Konzept für das Leben und die Ressoucen, denen sich jede*r bedient und/oder die jede*r schaffen können sollte, siehe →Wie das mit den Finanzen ist

vgl. →Kundschaft, →Kunde*in, →Soziale_Töpfe, →Umsatz Revenue 

Sozialpartner

sind Arbeit-Nehmende und Arbeit-Gebende - oder ein/e sie vertretende Person, Verein, Gesellschaft oder Vereinigung -, die für jedermann und alle Berufe das Recht und Ziel im GG Artikel 9.(3) verfolgen: Zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschafts-Bedingungen in Gesellschaft und Betrieb  

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/social_partners.html?locale=de   

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html Absatz (1) und Absatz (3) Satz 1 

vgl. zum Begriff →sozial

Sozialpartnermodell

bezeichnet diejenige Form der Durchführung einer bAV, in der die Tarifvertrags-Parteien eine reine Beitragszusage und eine automatische Entgelt-Umwandlung mit Option vereinbaren 

Quelle: BRSG RegE Begründung A Seite 32, →https://dserver.bundestag.de/btd/18/112/1811286.pdf 

Dazu: 

Vgl. →bAV, →BetrAVG, →BRSG  

Sozialschutz

bezeichnet den Schutz, den eine Gemeinschaft ihren Menschen vor bestimmten Lebens-Gefahren gibt, vor allem vor: Armut **1, Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung, Hinterblieben-Sein, Invalidität/ Gebrechen, Kindheits-Gefahren, Krankheit/ Gesundheits-Vorsorge, Alter

Quellen:
**1ESRS Anhang II Begriffsbestimmungen (pdf-Ausdruck S.277), ansonsten: →https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1063, →https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/europa/70640/sozialschutzleistungen/; ESSOSS-Handbuch 2018 Tz.16 →https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-RA-07-027

SozV

Abk.f. (gesetzliche) Sozial-Versicherung im Sinn der Sozial-Gesetz-Bücher, bestehend aus: RV, AV, KV und PflV, sowie UV  

aktuelle Beitrag-Sätze und Beitrag-Bemessungs-Grenzen siehe bitte: 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Werte-der-Rentenversicherung/werte-der-rentenversicherung.html 

Vgl. →Vorsorgeaufwendungen; →RV, →AV, →KV, →PflV, →UV/→BG, →SozV, →SGB, →KSVG, →BMAS, →UrhG  

Spam

bezeichnet jede unerwünschte und massenhaft versendete Form einer E-Mail, Message oder Post in einem sozialen Medium, meist um a. Daten zu erschleichen für den Zugriff auf Online Accounts oder/und auf feste oder mobile Computer-Gerätschaft, oder b. diese zu überlasten, mit dem kriminellen Ziel, auf Deine Rechnung Geld, Waren oder Dienste abzugreifen oder/und Dich oder Dein Unternehmen zu erpressen 

Lösche jede/n solche E-Mail, Message oder Post!

  Im Zweifel prüfe genau:

  1. Ist der Absender: Bekannt? UND: Identisch mit dem wahren Absender zum Beispiel wie auf dessen Website angegeben wie im Impressum? 
  2. Sind der Betreff UND der Text: Sinnvoll? 
  3. Ist der Anhang eine reine Bild- (JPEG, PNG) oder Text- (PDF) Datei UND führt jeder Link auf eine sinnvolle →URL

Wenn Du trotz dieser Prüfung, etwa besonders hinterlistig, hereingefallen bist, erwäge das dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden: →https://www.bsi.bund.de/DE/IT-Sicherheitsvorfall/Buergerinnen-und-Buerger/buergerinnen-und-buerger.html?cms_pos=2 [vgl. →Hinweisgeber-Stellen]

Eine seriöse Institution fordert NIEMALS mit elektronischer Nachricht dazu auf, eine VERTRAULICHE Information irgendwo einzugeben! 

Hinweise: 

Wort-Herkunft sei von einem Produkt, dessen englischer Name aus "Spiced Ham" (gewürzter Schinken) abgekürzt war, und das in einem Comedy Sketch (Monty Python Spam Song, →https://www.youtube.com/watch?v=oPPTOeYrPhs) zum Verhohnepiepeln verwendet wird, das jede andere Kommunikation sinnlos überlastet.  

Zu den Dingen, die →Hoax (Scherz zum Überlasten der Gerätschaft), →Phishing (Passworte fischen) und →Spam (Sammelbegriff) bezeichnen, überschneiden sich die Begriffe zum Teil. 

Quelle: →BSI 

vgl. →Für ein freies und sauberes Internet, →Clickbait, →Fake, →Spam, →Datensicherheit Glossar (940)

Sparer-Pauschbetrag

ist ein in EStG § 20.(9) definierter Begriff und bezeichnet einen Betrag von 801 Euro, der - anstelle von tatsächlichen Werbungskosten - bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapital-Vermögen abzuziehen ist.

Der doppelte Betrag ist der "gemeinsame Sparer-Pauschbetrag" für Ehegatten, die zusammen veranlagt werden. 

→http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

Spezial_AIF

ist ein Alternativer**1 Investment Fonds, dessen Anteile nur 1. professionelle oder 2. semiprofessionelle**2 Anleger*innen erwerben dürfen

**1 investiert nicht, oder nicht nach den Regeln des Gesetzes, in Wertpapiere (Anlagen sind nicht in Wertpapieren investiert), siehe →AIF

**2 im Sinn des KAGB (→http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html):

bzw.

      • § 1.(1) Nr. 33: eine bestimmte,
        • privat-rechtliche →Person, die sich verpflichtet, bestimmte Mindest-Euro-Beträge zu investieren,
          oder 
        • privat- oder öffentlich-rechtliche →Person, die mit der Verwaltung von bestimmten InvestmtV zu tun hat 

Vgl. →Fonds-Glossar 

Spill_over

bezeichnet einen Ausstrahlungs- oder Übertragungs-Effekt aus bestimmten wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Aktivitäten so, dass sie auch auf andere Bereiche - ohne Zutun dort - wirken (ausstrahlen)

Beispiele**2

    • Bienen einer Imkerei wirken auf auf Obst-Plantagen im Umfeld (positiv)
    • Abwasser einer Chemie-Fabrik wirkt auf Fischerei (negativ)
    • Heizen in einer Hochhaus-Wohnung hat Wärme-Effekte in anderen Wohnungen
    • Ein Marken-Name wirkt auf mehrere Produkte
    • Internationale Politik (EU) wirkt auf nationale Politik
    • Von FuE-Investitionen von einem einzelnen Unternehmen profitieren viele andere**1

Quellen: **1 Ziel des Forschungs-Zulagen-Gesetzes, Quelle: RegE →https://dip.bundestag.de/vorgang/.../248590 BT-Drucksache 19/10940 Begründung Seite 14 
**2 Quelle (mit Ausnahme zu **1): https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/spillover-effekt-43401 Stand 01.03.2022 

Bildlich hier im Zusammenhang aus Englisch spill = ausgeflossenes Öl, Ölteppich, Austritt, Störfall
(in anderen Kontexten: Span, Sturz [vom Pferd oder Fahrrad], starkes Faden-Abwickeln [etwa im Spinnrad], Deck- oder Schutz-Latte/-Balken/-Holz)

StAbwG

Abk.f. Steuer-Oasen Abwehr-Gesetz, Kurzform für: Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb vom 25. Juni 2021 BGBl 2021 I 37 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-06-30-StVermeidAbwG/0-Gesetz.html 

https://www.gesetze-im-internet.de/stabwg/ 

Stakeholder

sind Interessenten, Interessen-Gruppen bzw. Personen mit wirtschaftlichen Interessen (Anspruchsgruppen) an einem Unternehmen 

Wortbedeutung von: engl. stake = Pflock, Stütze, Einsatz; und: holder = Inhaber*in 

Personen mit wirtschaftlichen (geschäftlichen) Interessen an einem Unternehmen sind vor allem:

Kundschaft, die bei ihm kauft

Lieferant*innen

und

Mitarbeitende (Personal**1), die für es Leistungen erbringen
 

Fremd-Kapital [→FK] Gebende, die es mit finanzieren  

Staat und Kommune**2, die es fördern, von ihm Steuern und Abgaben einnehmen und für es, physische und rechtliche Infrastrukturen (bereit) stellen**3  

**1  Vgl. →Arbeit-Nehmende, →Beschäftigte 

**2 zu Sinn und Zweck der Steuern vgl. in: →Wie das mit den Steuern immer ist - ANHÄNGE  

**3 Seit dem →Sorgfaltspflichtengesetz können Stakeholder auch Anwohner*innen in der Nähe eines Unternehmens-Standortes sein,  "sofern sie vom persönlichen Schutzbereich der Menschenrechte gemäß ebenda § 2.(1) erfasst sind" [etwa durch: schädliche Boden-Veränderung, Gewässer- oder Luftverunreinigung, Lärm-Emission oder übermäßigen Wasser-Verbrauch]; ebenda RegE Begründung zu § 4.(4)    

Eigner*innen, für deren Lebens-Unterhalt es beitragen soll  

Mit der GuV nach HGB § 275.(2) für ein Unternehmen sind die Stakeholder und ihre hauptsächlichen Interessen wie folgt verknüpft (verlinkt):

Kundschaft, Wettbewerber*innen ↔ Umsatz Revenue (100)

Lieferant*innen ↔ Materialaufwand [→Material Einkauf Purchasing (400)]

Mitarbeitende ↔ Personalaufwand [→Personal, Personnel (500)]

      • davon: Staat ↔ Soziale Abgaben 

Fremd-Kapital Gebende ↔ Zinsen [→Finanzen, Finance (700)]

Staat und Kommune ↔ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag [→Steuern, Tax (800)]

Eigentümer*innen ↔ Verlust oder Gewinn [→EK; →Governance Eigentum Shareholder (900, 991)]


Mehr dazu siehe bitte in den Beiträgen →GuV und GuV-Index und →Positionen von Personen den Abschnitt Stakeholdership

Star

bezeichnet ein Unternehmen, das groß** ist, wächst und, in einer Matrix aus internen und externen Faktoren, intern eher Stärken und extern eher Chancen (z.B. internationale Märkte) hat 

Position und Strategien siehe: →Strategische Positionen einer Unternehmung: Star, Quelle ebenda 

** zur Größe siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

vgl. →Star Unternehmen, →Local_Hero*ine, →Question_Mark, →Star, →Global_Player (Cash_Cattle), externe Faktoren →C+R, →interne Faktoren →S+W

 

StaRUG

Abk.f. Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen Gesetz bzw. Unternehmens-Stabilisierungs- und -Restrukturierungs-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/starug/ 
Bundesgesetzblatt Nr. 66 v. 29.12.2020 vom 22. Dezember 2020 BGBl. I S. 3256
→Gesetzes-Begrüdung siehe: →https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Fortentwicklung_Insolvenzrecht.html - Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG)

in Kraft ab dem 01.01.2021

Vgl. →StaRUG, →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, →Going_Concern, →Going Concern (001, 931)

 

 

StB

Abk.f. Steuerberater*in im Sinn vom Steuerberatungsgesetz (StBerG)

siehe bitte →Steuerberatende*r

StBerG

Abk.f Steuer-Beratungs-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html

StBK

Abk.f. eine Steuerberater-Kammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts des Bundes oder eines Landes 

Vgl. für den Bund →https://www.bstbk.de/de/impressum 

Steuer-Erklärung

ist eine rechtlich bindende Erklärung einer Person**1 mit Angaben über die Existenz und Vollständigkeit von →Besteuerungsgrundlagen gegenüber der Finanzbehörde, damit diese die Ansprüche**2 des Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen**3 verwirklicht**4

**1 höchst persönlich im Fall der natürlichen Person, 
durch nach gesetzlichen Regeln bestimmte Vertreter im Fall der juristischen Person 

**2 Wer zur Abgabe einer Steuer-Erklärung verpflichtet, bestimmen die einzelnen Steuer-Gesetze, oder eine Aufforderung von der Finanzbehörde, →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html 

**3 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html Absatz (1) 

**4 vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__218.html 

Steuer-Vokabeln

bezeichnet die Webpage mit einem Auszug aus diesem Glossar für steuerliche Themen 

Steuer-Vokabeln

Steuerbegünstigte_Zwecke

sind - 1. ausschließlich und 2. unmittelbar - a. gemeinnützige, b. mildtätige oder c. kirchliche Zwecke

Quelle [Q.]: →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html Absatz (1) Satz 1

Hinweise

    • Nur eine Körperschaft kann Steuer-begünstigte Zwecke im Sinn von AO § 51 verfolgen [Q.]
    • Unter Körperschaften sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinn des KStG zu verstehen [Q.], →http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1.html 
    1. Gemeinnützige Zwecke siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html 
      • beachte "selbstlos" ebenda Absatz (1) Satz 1
    2. Mildtätige Zwecke siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html 
      • beachte "selbstlos" ebenda Satz 1
    3. Kirchliche Zwecke siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__54.htm 
      • beachte "selbstlos" ebenda Absatz (1)
    1. Ausschließlich/keit siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__56.html 
    2. Unmittelbar/keit siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__57.html 

Vgl. →Steuerbegünstigte_Zwecke, →Zeitnahe_Mittelverwendung, →Wirtschaftlicher_Geschäftsbetrieb 

Steuerberatende*r

bezeichnet hier eine Person, die nach StBerG § 3 zur - geschäftsmäßigen - Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, vor allem ebenda Nr. 1: "Wirtschaftsprüfer [→WP], Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte"

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__3.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__2.html 
http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__2.html Absatz (2) 

vgl. →Accountant, →Impressum, →Berufsgeheimnisträger*in, →Steuerberatende*r, →WP, →Steuersachen

Steuerbescheid

ist das Dokument, mit dem der hoheitliche (Verwaltungs- oder Rechts-) Akt ausgeführt wird, um eine Steuer fest zu setzen. 

Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt und als solcher wirksam, sobald er bekannt gegeben ist. 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__155.html 

steuerliche_Positions-Matrix

skizziert die vier (Lebens-) Situationen Ausbildung, Beruf-Einstieg, Reife und Finale in der allgemeinen →Positions-Matrix, um jeweils für diese Situationen die typischen und wichtigsten Aspekte zu den Steuern zu erläutern. 

     

Die Lebens-Situationen sind entnommen aus dem →Grundmodell_Finanzen_zum_Leben (Jugend, Senior*in, Rentner*in), und zusätzlich ergänzt um die Situation der (Berufs-) Einstieg-Position. 

Die Matrix skizziert auf der 

    • Vertikalen Skala ganz allgemein (die, durch externe [Arbeits-/Markt, Infrastruktur] und nicht beeinflussbare Faktoren gegebenen) Chancen und Risiken, Einkommen zu erzielen und auf der 
    • Horizontalen Skala (durch eigene Entscheidungen beeinflussbaren) Stärken- und Schwächen-Eigenschaften, die im Wesentlichen bestehen aus 

Gesamt-Ziel in dem Grundmodell_Finanzen_zum_Leben ist es: Ausreichend Reserven über alle Lebens-Phasen hinweg zu erreichen 

Die Abbildung oben enthält die wesentlichen Teil-Ziele und Strategien für jede Situation, und zwar: In der 

    1. Ausbildungs-Position: Power und Zeit nutzen, um
      • Know-how zu erwerben  
    2. Einstieg-Position: Power und Know-how nutzen, um 
      • erstes Einkommen zu haben und 
      • Know-how aus zu bauen 
    3. Reife-Position: Power und Know-how nutzen, um 
      • Einkommen zu sichern und 
      • Reserven zu bauen 
    4. Finale Position: Reserven und Know-how nutzen, um 
      • in Würde und Achtung zu Leben 

Vgl. →Lebens-Zyklus Glossar

   

Steuermessbetrag

ist - für bestimmte Steuern - ein bestimmter Wert, um ein Steuer zu bemessen (StMB • s), das heißt:

  • ein Wert, der sich aus der Multiplikation
  • mit dem dann der Steuer-Satz oder Steuer-Tarif [s] multipliziert wird,
  • um die Höhe einer Steuer zu ermitteln -

Steuer = StMB • s = [BMG • StMZ] • s

[vgl. →Bemessungsgrundlage_zu_einer_Steuer]

Beispiele:

  • Gewerbeertrag** • Steuermesszahl = Steuermessbetrag für die GewSt [GewStG § 11
  • Grundsteuerwert • Steuermesszahl = Steuermessbetrag für die Grundsteuer [GrStG § 13

**ggf. [Gewerbeertrag - Freibetrag]

Hintergrund: Das Zwischen-Schalten der Steuermesszahl ermöglicht eine getrennte Hoheit für die Gesetzgebung für das Steuergesetz (Bund) und für die Steuermesszahlen (Länder, Kommunen), vgl. GG Art. 105a.

Steuermesszahl

ist eine Formel-Variable, um für bestimmte Steuern die Höhe der Steuer zu ermitteln; siehe bitte →Steuermessbetrag

Steuern_iSd_AO

sind Geld-Leistungen, die

  • nicht eine Gegen-Leistung - für eine besondere Leistung - darstellen und
  • von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt werden, und zwar
  • zur Erzielung von Einnahmen des Staates 
  • von allen Personen, bei denen
    • der Tatbestand zutrifft,
    • an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft 

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html 

Beispiele: 

    • Tatbestand = Einkünfte ⇔ Einkommen-Steuer 
    • Tatbestand = Umsatz ⇔ USt 
    • Tatbestand = Betrieb ⇔ GewSt 
    • Tatbestand = Körperschaft (GmbH, Verein,...) ⇔ KöSt  

Vergleiche: →öffentlich_rechtliche_Pflichten (Lasten), →Verkehrsteuer, →Verbrauchsteuer, →Abgaben_iSd_AO, →Steuern_iSd_AO, →Steuer-Vokabeln

Steuerprogression

bezeichnet die Tatsache, dass mit einem höheren Einkommmen (oder Vermögen) der Steuer-%-Satz höher ist 

Siehe vor allem →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html ("Einkommensteuer-Progression")

Abbildung: Darstellung der Steuerprogression für die →ESt in Form einer Funktion y = f(x), in der y = der Steuersatz und x = das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist, Quelle: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml   

Hinweise: 

Der Grenz-Steuersatz gibt - für einen bestimmten Wert des zvE an, wie viel zusätzliche ESt in % auf einen Euro zusätzliches Einkommen anfällt, und gilt immer an einem bestimmten Wert (x) für das zvE. 

[Für die Mathematiker*innen unter uns: Die Funktion für den Grenz-Steuersatz ist jeweils die erste Ableitung der Funktion/en in EStG § 32a.(1).]

Der Durchschnitt-Steuersatz (∅) errechnet sich aus der Formel: ∅ = y ÷ x. 

 

Steuersachen

sind hier solche Sachverhalte, bei denen geschäftsmäßig nur ein*e dazu, nach dem Gesetz befugte*r Steuerberatende*r Hilfe leisten darf, das sind:

  1. Angelegenheiten betreffend 
    1. Steuern und Vergütungen, die
      1. geregelt sind durch
        • Bundesrecht oder
        • Recht der EU oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR und durch
      2. und verwaltet werden durch
        • Bundes-Finanzbehörden oder
        • durch Landes-Finanzbehörden
    2. Realsteuern oder die Grunderwerbsteuer
    3. Steuern, die geregelt sind durch
      • durch Landesrecht oder
      • auf Grund einer landesrechtlichen Ermächtigung
    4. Monopolsachen
    5. sonstiger Art,
      1. die verwaltetet werden durch eine Bundes- oder Landes-Finanzbehörde
      2. und für die Finanz-Rechtsweg durch ein Bundes- oder Landes-Gesetz eröffnet ist
  2. Hilfeleistung 
      1. in Steuer-Strafsachen oder Bußgeld-Sachen wegen einer Steuer-Ordnungswidrigkeit,
      2. bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie bei der Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind
      3. bei der Einziehung von Steuererstattungs- oder von Vergütungs-Ansprüchen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__1.html 

vgl. →Impressum, →Steuerberatende*r, →WP, →Steuersachen

StGB

Abk.f. Straf-Gesetz-Buch 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ 

Stichtag_Info

kurze Form für: Stichtag**1-bezogene Information; wichtig zu unterscheiden zur Perioden**2-bezogenen Information in Aussagen aus einer/m Kennzahl, Indikator oder Abschluss 

**1 Zeit-Punkt-bezogen versus **2 Zeit-Raum-bezogen 

vgl. →Perioden_Info, →Stichtag_Info, →Indikator, →Abschluss

Stowasser

bezeichnet hier ein Latein-Wörterbuch für Herkunft von Worten, vor allem Fachworten zum Wirtschaften und Accounting, um dafür das Bild zu haben, das von alters her einem Wort steckt  

Vollständige Quellen-Angabe: Der kleine Stowasser, lateinisch-deutschen Schulwörterbuch, G. Freytag Verlag München 1971

StPO

Abk.f. Strafprozess-Ordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/ 

Strategie

von altgriechisch strategia = Heerführung**, meint in der Regel: einen Handlungs-Plan 

**Quelle: Duden_HW

Grundformen der Strategie für die Eintscheidung in einer Einzel-Situation zum Handeln sind 

    • Agression: Auf etwas (neues) zu gehen, oder: Wachstum
    • Stillhalten, Unterlassen, oder: Nieveau Halten 
    • Rückzug 

Zu möglichen Konsequenzen auf eine Entscheidung vgl. →Risiko_Strategien

Vgl. →Strategie, →SWOT 

Strategie_iSd_ESRS

"Eine Reihe/ ein Rahmen von • allgemeinen Zielen und • Management-Prinzipien, die das Unternehmen • für die Entscheidungsfindung nutzt. Dazu gehören:

  • Die Planung oder die Management-Entscheidungen des Unternehmens
    • in Bezug auf einen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt ... [und deren Umsetzung] ...
  • Verantwortung
    • einer oder mehrerer
    • definierter
      Personen ...
  • festgelegte[] Anwendungsbereich[e] ...
  • ein oder mehrere Ziele (gegebenenfalls in Verbindung mit messbaren Zielen) ...
  • [Dass jemand die Strategie] gemäß den geltenden Governance-Vorschriften des Unternehmens
    • validiert [bewertet, beurteilt] und
    • überprüft.
  • [Die Umsetzung] ... mittels
    • Maßnahmen oder
    • Aktionsplänen ..."

Quelle: →ESRS Anhang II pdf-Ausdruck Seite 274

Stratosphäre

ist die zweite Schicht der Atmosphäre mit dem Ozon, die den Schutz-Schirm gegen zu viel ultraviolette Strahlung bildet 

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen

Strg

Abk.f. Steuerung - meint im Sinn dieser Website: die Steuerung von Unternehmen 

Englisches Pendant = Control [Ctrl]. Beide Begriffe sind auf Tasten für Computer, weshalb wir das Bild der Taste zur Assoziation verwenden.  

StudAkkStaatV

Abk.f. Studienakkreditierungsstaatsvertrag**, geschlossen zwischen den deutschen Bundesländern, der die Rechts-Grundlage für das System zur Akkreditierung von Studiengängen ist, um in diesen die Qualität in Studium und Lehre zu sichern und (weiter) zu entwicklen

Der Vertrag regelt

    1. Die Pflicht zur Qualitätssicherung (= "Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre", QS), dazu: wer welche Aufgaben hat [Artikel 1]
      • Hochschule = Ausführung QS [Art. 1.(1)]
      • Bundesland = Sorge-Tragen für Gleichwertigkeite und Möglichkeit von Hochschul-Wechseln [Art. 1.(2)]
    2. Anhand welcher Kriterien ("Maßstäbe"; formal, fachlich-inhaltlich) die Qualität von einem Bachelor- oder Master-Studiengang gemessen werden soll [Artikel 2] 
    3. Welche Merkmale ein Verfahren zur Akkreditierung von einem Studiengang haben muss [Artikel 3] und
    4. Die Ermächtigung für die Bundesländer, durch Rechts-VO [vgl. →MRVO] das Nähere zu regeln [Artikel 4], und zwar zu den
      • Kriterien nach Artikel 2 ("Maßstäbe"; formal, fachlich-inhaltlich) für die Qualität von einem Studiengang, und zu den
      • Merkmalen der Verfahren nach Artikel 3 zur Akkreditierung von einem Studiengang

Der StudAkkStaatsV regelt außerdem

    • die Satzung für den Akkreditierungsrat [Artikel 4ff.] und
    • zeitliche/ sachliche Verhältnisses zu anderen Verträgen/ Bestimmungen [Artikel 17ff.]

** "Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen der KMK (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)"

Quelle: via →https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/rechtsvorschriften-lehrplaene/uebersicht-hochschulgesetze.html Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.12.2016, → https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2016/2016_12_08-Studienakkreditierungsstaatsvertrag.pdf Begründung Seite 3 iVm Artikel 1.(1).S1

Vgl. →StudAkkStaatV, →MRVO, →KMK, →ECTS, , →Über Merkmale von Hochschul-Studiengängen  

Stunting

übersetzt: Gehemmtsein, Unterentwickeltheit, ist ein Maß der WHO, um einen Indikator (2.2.1) zum Ziel SDG02 (alle satt) zu haben 

Quelle: →https://www.who.int/news/item/19-11-2015-stunting-in-a-nutshell

vgl. →Stunting, →SDG02, →https://sdg-indikatoren.de/2-2-1/, →WHO  

Stärken und Schwächen

sind im Sinn dieser Website oft: = Eigenschaften, die in der eigenen Person oder dem eigenen Team oder Unternehmen liegen 

Subsumtion

bezeichnet eine Vorgehensweise** zum Einordnen und Darstellen der Einordnung von einem Lebens-/ Sachverhalt unter eine bestimmte Rechts-/ Norm

** beziehungsweise: einen Vorgang (→Methode im Sinn einer [manuell] handwerklich-technischen Ausführung/ Verfahrensweise)

Quellen: →BpB: →https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324127/subsumtion/ sowie →https://www.juraforum.de/lexikon/subsumtion

Vgl. →Subsumtion, →Methode 

Suffizienz

(ausreichend) zeigt an, ob ein erwünschtes Ergebnis hinreichend und genügend bewirkt wird, ohne den Fortbestand oder die Fortführung des Systems zu gefährden  

Effektivität, Effizienz, Suffizienz und Angemessenheit

Suffizienz und Angemessenheit geben verschiedene Maße: das Eine ist für alle akzeptabel ist, das Andere setzt ein →allgemein_anerkannter_Standard.

Vgl. →Suffizienz, → Angemessenheit, →conditio_per_quam = Hinreichende Bedingung (vs. →conditio_sine_qua_non = Notwendige Bedingung) 

Suffizienz_Chance

ist die mögliche, positive Abweichung von einem Suffizienz-Ziel für ein Vorgehen, einen Prozess oder eine physikalische Einheit; das heißt z.B. zur Klima-Suffizienz für eine

  • THG Senke: ein Vorgehen, das ein THG mehr als das Ziel entzieht 
  • THG-Quelle: ein Vorgehen, das ein THG weniger als das Ziel frei setzt 

Vgl. →THG_Senke, →THG_Quelle, →Suffizienz_Chance, →Suffizienz_Risiko, →Ziel_Eigenschaften, →THG Glossar, →Risiko Begriffe 

Suffizienz_Risiko

ist die mögliche, negative Abweichung von einem Klima-Suffizienz-Ziel für ein Vorgehen, einen Prozess oder eine physikalische Einheit; das heißt z.B. zur Klima-Suffizienz für eine Einheit

  • THG-Quelle: ein Vorgehen, das ein THG mehr als das Ziel freisetzt
  • THG Senke: ein Vorgehen, das ein THG weniger als das Ziel entzieht

Vgl. →THG_Senke, →THG_Quelle, →Suffizienz_Chance, →Suffizienz_Risiko, →Ziel_Eigenschaften, →THG Glossar, →Risiko Begriffe 

Summe_der_Einkünfte

ist der, im EStG festgelegte Begriff für die (Zwischen-) Summe aus den Rechen-Ergebnissen zu jeder Art der Einkünfte, unterteilt nach 7 Arten, für die es eine Berechnung, Erklärung und Festsetzung_iSd_AO zu der Einkommen-Steuer braucht 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (3) 

Vergleiche →Steuer-Vokabeln

Superspreader

bezeichnet einen Mensch, der infiziert ist UND sehr viele Menschen ansteckt**1; oft ist das jemand, der*die selbst noch gesund ist und/oder gar nicht erst erkrankt**2  

Quellen: 
**1https://www.quarks.de/gesundheit/wie-superspreader-die-pandemie-beeinflussen/
**2 Prof. Dr. med. Dieter Köhler (Dipl. Ing. FH), Schmallenberg, Hinweise am 14.11.2021 zum →Lufthygiene-Check im Innenraum mit einfachen Parametern und Punkten  

SWIFT

Abk.f. Society for Worldwide Interbank Financial Telecomunication, bezeichnet: a. die Genossenschaft (société coopérative) und Betreiberin sowie b. ihre Plattform, um weltweite Finanz-Dienstleistungen (vor allem Zahlungsanweisungen zum Geldtransfer) in standardisierten Nachrichten abzuwickeln; diese Genossenschaft vergibt den Bank Identifier Code (BIC) für jedes Finanzinstitut und hat die Struktur der IBAN definiert 

https://www.swift.com/de

vgl. →SWIFT, →BIC, →IBAN

SWOT

Abk.f. Strenghts - Weaknesses - Opportunities - Threats 

deutsch: Stärken + Schwächen (S+W) sowie Möglichkeiten/ Chancen - Hindernissen/ Gefahren/ Risiken (C+R, O+T

In der SWOT Analyse geht es darum 

    1. ein Ziel an zu peilen 
    2. die externen Möglichkeiten und Hindernisse zu identifizieren 
    3. intern seine Stärken und Schwächen zu kennen, und dann  
    4. beides abzugleichen und Strategien für den Einsatz und die Entwicklung seiner Kräfte zu entwickeln 

Kontext und Quellen siehe bitte →Strategische Positionen einer Unternehmung

Abbildung: Kern-Strategien für Position in der SWOT Matrix 

An die SWOT Matrix ist, für eine einheitliche Darstellung mit verschiedenen anderen Modellen und Literatur-Quellen, hier die →Positions-Matrix angelehnt. 

Mehr dazu siehe bitte →Strategische Positionen einer Unternehmung - Raster, Matrix und Faktoren  

Vgl. →Strategie, →SWOT

   

System

bezeichnet etwas zusammen gestelltes Ganzes, aus einzelnen Elementen und mit bestimmten Ordnungs-Prinzipien

Wort-Herkunft aus griechisch sys und thema = zusammen und das Dar- oder Auf-/ Gestellte, das Auf-/ Gesetzte oder das Dar-/ Gelegte (Quelle: →Duden_HW

Vgl. →Element, →Komponente, →System, →Konzept, →Oekonomie (= die Wirtschaft, das →Wirtschaften)

T

Tantieme

bezeichnet im Allgemeinen eine Gewinnbeteiligung  

Wortherkunft: lateinisch tantus = so groß, so viel; französisch  les tantièmes = Anteil, Gewinnanteil 

Vgl. →Honorar (Vergütung), →Prämie (Belohnung), →Provision (Vermittlungsgebühr), →Tantieme (Gewinnbeteiligung) 

Quellen: →Duden_HW, →Stowasser

Tarif

bezeichnet eine Staffel zur Ordnung für Preise, Gebühren, Steuern oder Löhne 

Wortherkunft: Sprache der Kaufleute im 17. Jahrhundert, so noch enthalten im Französischen und Italienischen, abgeleitet aus dem arabischen 'arafa = (Bescheid) wissen; Quelle: Duden_HW  

tarifliche_Einkommensteuer

ist die Bezeichnung für den Betrag, der sich für die ESt aus dem zu versteuernden Einkommen ergibt 

Formel siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html 

Wie sich das zvE ergibt siehe →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist 

tarifliche_ESt

ist die Bezeichnung für den Betrag, der sich für die Einkommen-Steuer aus dem zu versteuernden Einkommen ergibt 

Formel siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html 

Wie sich das zvE ergibt siehe →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist 

Tarifvertrag

ist ein Vertrag zwischen einem*r einzelnen oder einer Vereinigung von Arbeit-Gebenden und einer Gewerkschaft  

http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__2.html 

Vgl. →Tarifvertrag, →Dienstvereinbarung, →Betriebsvereinbarung 

Tatbestand

ist gegeben durch: Merkmale einer bestimmten Tat oder/und Merkmale einer Situation (Umstände, Sachverhalt), die in einem Gesetz oder anerkanntem Standard genannt sind  

Taxonomie

bezeichnet eine bestimmte Weise, um einzelnen Elementen, und aus ihnen zusammen gesetzten Einheiten, je einen Namen zu geben, und zwar so, dass man in dem Namen ihre Zu-/Anordnung (Gruppierung und/oder Hierarchie) sehen kann, das heißt: Die Taxonomie bildet ein bestimmtes Prinzip ab, Elemente zu gruppieren

Dabei sind

  • das Taxon/ die Taxa = der/die Name/n
    • für diejenige Stelle/n (in der Zu-/Anordnung) von einem Element (Grund-Bestandteil), oder einer Einheit,
    • in der Elemente mit gleichen Merkmalen oder Eigenschaften zusammen gesetzt sind,
      und
  • nomos = eine bestimmte Regel (Gesetz) zur Namensgebung

Worte-Herkunft: aus altgriechisch taksis = Anordnung, Stelle, das Aufgestellte, und nomos = die Art, das Festgesetzte, das Herkommen, das Gesetz/te, die Satzung oder auch die Klangweise; Quelle: →https://gemoll.eu/.

Prominente Beispiele für Taxonomien geben Einteilung/en

  • in Daten nach →EStG § 5b, um
    • für die Elemente (Posten, Angaben_im_Anhang) zu einem Abschluss und ihren Eigenschaften,
      • denjenigen Stellen (in Form von einem Daten-Satz) einen Namen zu geben,
    • die ein Programm zur Daten-Verarbeitung aufrufen soll für: Etwa einen Steuer-Bescheid 
      siehe bitte →http://www.esteuer.de/#finanzantrag

Vgl.: "Eine Taxonomie ist ein Datenschema, durch das Positionen definiert werden,
aus denen z.B. eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung bestehen kann
(die Firma, die einzelnen Bilanz- und GuV-Posten usw.)";
Quelle: →https://www.esteuer.de/#finanzantrag Schreiben des BMF zur Veröffentlichung der Taxonomien vom 28. September 2011  GZ IV C 6 - S 2133-b/11/10009 

  • in Daten nach der EU_VO_2019/815 für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (→ESEF), um
    • für die Elemente (line items, disclosures) zu einem IFRS-Abschluss und ihren Eigenschaften,
      • denjenigen Stellen (in Form von je einem Daten-Satz) einen Namen zu geben, die ein Programm zur Daten-Verarbeitung aufrufen soll für: Einen Jahres-Finanz-Bericht/ -Abschluss von Emittenten an einer Börse in Europa 
          
  • in Daten nach der so genannten EU_Taxonomieverordnung,
  • von Lebewesen in Rangstufen: Domäne - Reich - Stamm - Klasse - Ordnung - Familie - Gattung - Art (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Taxon)

oder auch

  • in militärische Ränge.

Vgl. →Taxonomie, →Index, →Indikator 

TCFD

Abk.f. Task Force on Climate-related Financial Disclosures ist eine Arbeitsgruppe von Unternehmen der Privat-Wirtschaft, um Empfehlungen für Klima-bezogene Offenlegung in Unternehmens-Berichten zu geben  

www.fsb-tcfd.org, die Website wird betrieben vom →CDSB  
Angabe gemäß ist die TCFD durch das Financial Stability Board (→FSB) kreiert worden 
(Stichwort: Nachhaltigkeit) 

TC_Methode

Abk.f. Total Cost Methode und bezeichnet diejenige Methode (Verfahrensweise), mit der die GuV nach dem so genannten Gesamt-Kosten-Verfahren gegliedert wird, siehe bitte →GKV 

Pendants: CoS_Methode ⇔ UKV

  

Text-Form

ist im BGB für die Gültigkeit einer Willens-Erklärung in einem Dokument definiert für den Fall, dass diese Form der Willens-Erklärung vorgeschrieben ist (vgl. BGB § 125). 

Zu unterscheiden sind die Begriffe:  

Thermosphäre

ist die vierte Schicht der Atmosphäre mit nur noch wenigen Gasen, in der die ISS und andere Satelliten kreisen 

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen

Thesaurierung

bezeichnet Bilden von Finanzreserven im Staat und in Unternehmen, bei Unternehmen vor allem durch Nicht-Ausschütten von Gewinnen, und im privaten das Ansammeln von Geld, Edelmetallen und anderem Vermögen (Kapital) 

Wortherkunft: lateinisch thesaurus = Schatz, Vorrat oder Schatz-/Vorrat-Kammer

Quellen: Brockhaus Enzyklopädie Band 22, Mannheim 1993 

THG

Abk.f. Treibhaus-Gas/e, bezeichnet Gas-Mischungen der →Atmosphäre, die - für das Leben nicht weiter notwendige - Wärme-Strahlen auf der Erde halten (Reflexion), statt dass letztere ins All wegstrahlen. 

Ziel des Klimaschutzes (SDG 13) ist es, die von Menschen gemachte (anthropogene), zusätzliche und schädliche THG Menge zu reduzieren (steuern) und die natürliche THG Menge möglichst zu erhalten. 

Hinweise: 

Atmosphäre

THG-Effekt einfach erklärt siehe bitte zum Beispiel: →https://www.youtube.com/watch?v=u2adyPZuRa8 (WetterOnline, knapp 2 Minuten) 

Liste der THG'e siehe bitte EU_VO_525/2013 vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgas-Emissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen (...) →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32013R0525#d1e32-30-1 

Definition gemäß Internationale Organisation für Normung (ISO):

THG ist ein Gas-förmiger Bestandteil der Atmosphäre, der die Strahlung 

        • bei spezifischen Wellenlängen innerhalb des Spektrums der infraroten Strahlung, 
        • die von der Erdoberfläche, der Atmosphäre und den Wolken abgegeben wird,
        • aufnimmt und abgibt; 

sie können, sowohl von natürlichem als auch von Menschen gemachtem (anthropogenem) Ursprung sein. 

Quelle: DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Abschitt 3.1.1 

vgl. →UNFCCC, →THG, →CO2_eq, →https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/glossary/Greenhouse Gas (GHG), →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen   

   

THG_Bilanz

ist eine Liste**1 der

  • THG_Quellen (Prozesse, Einheiten) mit ihren, in die Atmosphäre in einem Jahr**2 freigesetzten Mengen an Treibhausgasen (THGen; quantifizierte Emissionen**3), und der 
  • THG_Senken (Prozesse, Einheiten) mit ihren Mengen an THGen, die der Atmosphäre in einem Jahr**1 entzogen werden.  

**1 Quelle der Definition: DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Abschnitt 3 (ohne Angabe des Zeitraumes); der GHGP_Corp_S bezeichnet eine solche Liste als "Inventory" (Glossary ebenda Seite 99; vgl. →Inventar; und nicht als "Balance Sheet"/Bilanz

**2 Zu dem Zeitraum von einem Jahr vergleiche: "Eine Energie- und THG-Bilanz gibt an, wie viele Tonnen klimarelevanter Treibhausgase (THG) ... jährlich durch den stationären Energieverbrauch und den Verkehr verursacht werden." Quelle:  https://www.energieagentur.nrw/klimaschutz/co2/kompaktleitfaden_thg-bilanz, Stand August 2018 

**3 Siehe →Scope_1_Emission, →Scope_2_Emission und →Scope_3_Emission 

Zur Illustration eines Ansatzes zu einer THG_Bilanz für Strom in kleinen (privaten) Einheiten vergleiche bitte →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen

THG_Emissionen

sind Mengen an Treibhausgasen, die

  • durch, von Menschen-gemachte Prozesse in die Atmosphäre freigesetzt sind/werden, und
  • in CO2 äquivalenten Tonnen gemessen 

Vgl. →THG, anthropogene_THG, →Atmosphärische Grundlagen, →CO2, →CO2_e

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC  

Vgl. →THG_Bilanz, →THG_Quelle, →Scope_1_Emission, →Scope_2_Emission und →Scope_3_Emission 

THG_Quelle

ist ein Prozess oder eine physikalische Einheit, der/die ein THG in die Atmosphäre freisetzt, zum Beispiel  

  1. Brennstoff-Verbrennung in Heizung (Wärme-Erzeugung) oder KFZ oder 
  2. Strom-Verbrauch vom Ofen  

Siehe →Scope_1_Emission, →Scope_2_Emission und →Scope_3_Emission 

Englisch: GHG_source; vgl. →THG, →Atmosphärische Grundlagen, →THG_Scopes ; Pendant: →THG_Senke (GHG_sink) 

Zur Definition: Quelle →GHGP_Corp_S ("GHG source"); ähnlich siehe DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Abschnitt 3.1.2 

Vgl. →THG_Bilanz, →THG_Quelle, →THG_Senke   

 

THG_Senke

ist ein Prozess oder eine physikalische Einheit, der/die THG aus der Atmosphäre entzieht bzw. speichert, vor allem**  

  • Wald, Forst, Moor  
  • Tiefsee-Reservoir (mit Mikroben) 

THG_Senken zu schaffen (Aufforstung, Vernässung von Mooren) und zu erhalten gehören zu den wichtigsten Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG Nr. 13). 

Englisch: GHG_sink; vgl. →THG; Pendant: →THG_Quelle (GHG_source)  

Zur Definition: Quelle →GHGP_Corp_S ("GHG sink"); ähnlich siehe DIN EN ISO 14064-1, Beuth Verlag GmbH Berlin Juni 2019, Abschnitt 3.1.3 

** vgl. idw Informationsdienst der Wissenschaft zu den Szenarien bleiben zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C, Pressemitteilung 14.05.2021 10:09, https://idw-online.de/de/news?print=1&id=768783 Stand 16.06.2021, mit Verweis auf  Potsdam Institut für Klimaforschung https://www.pik-potsdam.de/de/institut/ueber 

Time-Monitor

ist eine Anzeige für den Grad der Ausprägung von verfügbarer Zeit, die zu den Eigenschaften gehören, um Einkommen zu erzielen und Situationen der →steuerlichen Positions-Matrix zu beschreiben 

Reife: ausreichend  -  Berufs-Einstieg: genug     

 

Finale: knapp     -      Ausbildung: genug   

Abbildung: Anzeige der Ausprägungen von verfügbarer Zeit in den vier Positionen der steuerlichen Positions-Matrix (von rechts unten gegen den Uhrzeiger-Sinn) 

   

TI_Corruption_Index

bezeichnet eine Liste von Transparency International über Länder dem Grad (Rang**1) der, dort jeweils in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption**2. Die genaue Bezeichnung ist: Transparency International Corruption Perceptions Index (CPI). In Deutschland TI vertreten durch die gemeinnützige**3 Organisation Transparency International Deutschland e. V. in Berlin 

**1 Deutschland in 2020 auf Rang 9 →https://www.transparency.org/en/cpi/2020/index/deu 

**2https://www.transparency.de/cpi/?L=0 

**3https://www.transparency.de/ueber-uns/wer-sind-wir/, vergleiche Impressum ebenda 

  

Token

bezeichnet eine Hardware-Komponente mit integriertem Prozessor** und Programm, das heißt: Einen Gegenstand, der in Kombination mit einem bestimmten "Wissen" (=Passwort/PIN) für die Identifizierung UND Authentifizierung von dessen Benutzer*in dient; die Form dieser/s Komponente/Gegenstands ist vielfältig, zum Beispiel: Smartcard (die dann ein Kartenlesegerät benötigt) oder USB-Token (auf USB-Stick)

**die (zentrale) Recheneinheit in einem Rechner, die alle Rechen- und Steuer-Operationen für ein Programm übernimmt

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132816

Englisch →https://dict.leo.org/englisch-deutsch/token = Zeichen, Kurzzeichen, Kürzel, Gutschein, Bon, Jeton, Spiel-, Pfand- oder Wert-Marke

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →Authentizität, →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

Tonne_CO2

ist hier das Norm-Maß für ein Volumen von 509 Kubikmeter (m^3) reiner Masse für Gedankenspiele zu →Treibhausgas Volumina und Bilanz Grundlagen

 

Total_Cost_Method

bezeichnet das Gesamtkosten-Verfahren zur Gliederung der GuV vgl. HGB § 275.(2), heißt auch: Nature of Expense Method  

Quelle: Übersetzung der Bezeichner in der Kerntaxonomie gemäß →www.esteuer.de, Taxonomien zur E-Bilanz nach § 5b EStG

Im Übrigen siehe →GKV 

Vgl. →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

Transaktions_Risiko

bezeichnet eine - durch auf eine Transaktion oder bestimmte Art der Transaktion bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann: 

Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine Transaktion, die   

    1. in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht 
        
    2. die Anonymität begünstigen kann 
       
    3. eine Transaktion ist ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen wie 
      - elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,  
      - einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder  
      - andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem 
      oder in einem Zusammenhang mit einer solchen Geschäftsbeziehung steht    
        
    4. in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht 
       
    5. in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte   
       
    6. eine Transaktion ist in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten 

[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2] 

Vgl. →Risiko Begriffe

Transparenzregister

ist die Plattform des BMF, in der eine Gesellschaft/ Vereinigung**1 Angaben**2 zu ihren wirtschaftlichen Eigentümer*innen**3 zu hinterlegen hat

https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1**4 

**1 eine so genannte "Transparenz-pflichtige Einheit": →http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html fort folgende;  vgl. →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende

**2 siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__19.html

**3 siehe →Wirtschaftlich_Berechtigte*r und GWG § 3

Hinweise: 

vgl. →Geldwäsche; →BMI; →BVA; →TrGebV; →Transparenzregister 

   

Transparenzverordnung_Finanzdienstleistungen

verpflichtet Finanz- a. Markt-Teilnehmende und b. -Beratende das, wie sie Nachhaltigkeits-Risiken in a. Investitions-Entscheidungen (Prozesse) bzw. b. Anlage- oder Versicherungs-Beratungen einbeziehen, im Internet zu veröffentlichen; ist eine andere Bezeichnung für die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation, EU_VO 2019/2088 v. 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenleggspflichten im Finanzdienstleistungssektor)

Siehe bitte →SFDR, wird auch bezeichnet als →Offenlegungsverordnung_Finanzdienstleistungen oder als →Transparenzverordnung_Finanzdienstleistungen

TrGebV

Abk.f. Transparenzregister-Gebühren-Verordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/ 

vgl. →TrGebV; →Transparenzregister

Trilliarden

sind Tausend Trillionen bzw. Tausend mal Millionen hoch Drei: 1.000 x (106)3 = 10^21 

Tausendmal eine (Eins mit sechs Nullen) und das dreimal, vgl. →Zahlnamen 

Trillionen

sind Millionen hoch Drei (106)3 = 10^18 

Eine (Eins mit sechs Nullen) und das dreimal, vgl. →Zahlnamen 

Troposphäre

ist die erste Schicht der →Atmosphäre, in der sich Leben und Klima in Stoffwechsel-Kreisläufen bzw. durch Feuchtigkeit, Wind und Temperaturen ständig verändern  

Genaueres siehe bitte →Atmosphärische Grundlagen

TVG

Abk.f. Tarif-Vertrags-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/index.html 

TVOC

Abk.f. Total Volatile Organic Compounds, übersetzt: Summe der (Konzentrationen von) flüchtigen organischen** (chemischen Einzel-) Verbindungen in der Innenraum-Luft, bezeichnet eine Indikator-Größe für nicht hygienische Stoffe in der Luft, und für die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Wirkungen wie: eingeschränktes Wohlbefinden, Reizerscheinungen und Kopfschmerzen

Quelle und Hinweise:

** meint: Verbindungen mit Kohlenstoff

vgl. →Zahlnamen, →Indikator, →TVOC, →PM, →CADR, →Lufthygiene-Check für Innenraum-Luft

Tz

Abk.f. Textziffer 

wird in der Regel zum Zitieren aus Büchern, Monografien und Zeitschriften verwendet. 

Im Unterschied dazu wird Rn (Abk.f. Randnummer) zum Zitieren aus juristischen Texten, vor allem aus: Rechtsprechung, Kommentaren, Texten der Regierung und Ministerien verwendet. 

Diverse Quellen (n_n). 

vgl. →Fun_Fact, →PS, →Rn, →Tz, →n_n  

U

UBA

Abk.f. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau**

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag [= mit dem Logo verknüpfter 'Startseite'-Link Stand 21.05.2021] 

**siehe ebenda Impressum →https://www.umweltbundesamt.de/impressum 

Kontext für Daten zu THG Emissionen: →THG, →UBA, →EDGAR, →IPCC, →EEA_Umweltagentur  

UCITS

Abk.f. Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, bezeichnet Fonds- und Investment-Gesellschaften, siehe →ESMA 

UG

Abk.f. Unternehmergesellschaft; ist eine Sonder-Form der GmbH 

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html 

vgl. →Transparenzregister

UKV

Abk.f. Umsatzkosten-Verfahren zur Gliederung der GuV , vgl. HGB § 275.(2)

Das Prinzip der Gliederung ist: nach Kosten-Stellen (Produktion, Vertrieb, Verwaltung)

International bezeichnet als 

Pendant: GKV

Vgl. →GuV, →GKV, →Kosten_Art, →Nature_of_Expense_Method, (Pendants:) →UKV, →Kosten_Stelle, →Function_of_Expense_Method, →Cost_of_Sales_Method, →Vokabeln zur Kalkulation (930)  

 

Umkehrbarkeit

bezeichnet den Grad der Möglichkeit, negative Auswirkungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beheben, und ist ein Teil-Kriterium zum Bemessen der Schwere (Schaden-Höhe) bei ihrer Risiko-Beurteilung 

Quelle: →LkSG RegE zu § 3.(2).Nr3 

Herleitung der Definition siehe bitte →Umkehrbarkeit im Sinn des LkSG 

Pendant: →Unumkehrbarkeit  

Umsatzerlöse_iSv_HGB_277

bezeichnet Umsatzerlöse, die definiert sind als Erlöse aus

  • dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus
  • der Erbringung von Dienstleistungen
  • nach Abzug von Erlös-Schmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__277.html 

Kontext: HGB § 267, HGB § 266.(2) - Aktivseite, HGB § 268.(3) - nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag,→Bilanzsumme_iSv_HGB_267, →Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, →AN_Zahl

Vgl. →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen 

   

Umsatzerlöse_iSv_IFRS_15

sind Erlöse aus einem Vertrag mit einem*r Kunde*in 

IFRS_15 Anhang A Definitionen:

    • Erlöse: Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens.
       
    • Ertrag:
      • Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens
      • während der Bilanzierungsperiode
      • in Form von
        • Zuflüssen oder
        • Wertsteigerungen von Vermögenswerten oder einer
        • Verringerung von Schulden,
      • durch die sich das Eigenkapital - unabhängig von Einlagen der Eigentümer - erhöht. 
         
    • Kunde*in:
      • Eine Partei, die mit einem Unternehmen einen 
      • Vertrag über den
        • Erhalt von Gütern und Dienstleistungen
        • aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens
      • im Austausch für eine Gegenleistung geschlossen hat. 

IFRS 15.9: Ein Unternehmen darf einen - in den Anwendungsbereich dieses Standards fallenden - Vertrag mit einem Kunden nur bilanziell erfassen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind: 

    1. die Vertragsparteien haben 
      • dem Vertrag (schriftlich, mündlich oder gemäß anderer Geschäftsgepflogenheiten) zugestimmt
        und
      • zugesagt, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen; 

    2. das Unternehmen kann 
      • für jede Vertragspartei feststellen,
      • welche Rechte diese - hinsichtlich der zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen - besitzt; 
         
    3. das Unternehmen kann
      • die Zahlungs-Bedingungen - für die zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen - feststellen; 
         
    4. der Vertrag hat wirtschaftliche Substanz 
      (d.h. das Risiko, der Zeitpunkt oder die Höhe der künftigen Zahlungsströme des Unternehmens wird sich infolge des Vertrags voraussichtlich ändern);
      und 
       
    5. das Unternehmen wird
      • die Gegenleistung, auf die es im Austausch für die auf den Kunden zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat, 
      • wahrscheinlich erhalten.

Bei der Bewertung, ob der Erhalt einer Gegenleistung wahrscheinlich ist, trägt das Unternehmen ausschließlich der 

        • Fähigkeit und
        • Absicht

des Kunden zur Zahlung des entsprechenden Betrags bei Fälligkeit Rechnung.

Bei variabler Gegenleistung kann
der Betrag, der dem Unternehmen als Gegenleistung zusteht,
auch niedriger sein als der im Vertrag angegebene Preis,
da das Unternehmen dem Kunden einen Preisnachlass gewähren kann (siehe IFRS 15.52). 

   

Umsatzsteuer-ID

siehe bitte USt_ID und Hinweise dort 

Meine USt_ID siehe bitte im →Impressum

umweltbezogenes_Risiko

bezeichnet die Gefahr eines Verstoßes gegen Umweltschutz-Gesetze bzw. ist gemäß LkSg § 2.(3) ein Zustand, bei dem

  • auf Grund tatsächlicher Umstände
  • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
  • ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote droht:

das Verbot der

  1. Herstellung von, mit Quecksilber versetzten Produkten 
    gemäß →Minamata-Übereinkommen Art. 4.(1) und Anlage A.I   

  2. Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen 
    im Sinn des →Minamata-Übereinkommen Art. 5.(2) und Anlage B.I  

  3. Behandlung von Quellsilberabfällen entgegen den Bestimmungen des →Minamata-Übereinkommen Art. 11.(3) 

  4. Produktion und Verwendung von Chemikalien entgegen den behördlichen Vorschriften nach dem →POPs-Übereinkommen Art. 3.(1).a und Anlage A und 
      
  5. nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen nach Regelungen nach Maßgabe des →POPs-Übereinkommen Art. 6.(1).d Ziffern i und ii und bestimmter EU-Verordnungen 
     
  6. Ausfuhr gefährlicher, und anderer Abfälle im Sinn des Basler_Übereinkommen und bestimmter EU-Verordnungen, und zwar in 
    1. eine Vertragspartei, die die Einfuhr solcher Abfälle verboten hat 
    2. einen Einfuhr-Staat im Sinn dieser Vorschrift, der
      • die Einfuhr solcher Abfälle NICHT verboten hat, und
      • NICHT seine schriftliche Einwilligung zu der bestimmten Einfuhr gegeben hat 
    3. eine Nicht-Vertragspartei des Basler_Übereinkommen 
    4. einen Einfuhr-Staat, in dem oder anderswo solche Abfälle NICHT umweltgerecht behandelt werden 
         
  7. Ausfuhr solcher Abfälle
    • aus Staaten, die in dem Basler_Übereinkommen Anlage VII aufgeführt sind 
    • in Staaten, die dort NICHT aufgeführt sind 

      sowie 
          
  8. Einfuhr solcher Abfälle aus einer Nicht-Vertragspartei des Basler_Übereinkommen   
      

vgl. →LkSG, →umweltbezogenes_Risiko, →menschenrechtliches_Risiko, →Risiko Begriffe (Arten)

UmwG

Abk.f. Umwandlungsgesetz (Umwandlung eines Rechtsträgers in einen mit anderer Rechtsform)

https://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/__1.html 

Vgl. →UmwG, →UmwStG

UmwStG

Abk.f. Umwandlungs-Steuer-Gesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_1995/__1.html

Vgl. →UmwG, →UmwStG

UN

Abk.f. United Nations (Vereinte Nationen), New York, ist eine Internationale Organisation mit dem Status einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, für deren Rechtsgeschäfte jeweils das Recht des Mitgliedstaates gilt, und zwar mit den Immunitäten und Privilegien gemäß ihrer Charta. 

Quelle: Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste: Abgrenzung Internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, Ausarbeitung, Berlin 2006, https://www.bundestag.de/resource/blob/414624/1ffdd22fe35cc903e57d4270d6315882/WD-2-005-07-pdf-data.pdf 

UN, https://www.un.org/en 

vgl. →UN, →UNFCCC, →FAO, →FIES

UNESCO

Abk.f. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization 

https://www.unesco.org/en 

https://www.unesco.de/ 

Vgl. →UN, →UNESCO, →Global_Citizenship

Vgl. →SNA, →UN, →EU, →OECD, →Weltbank

UNFCCC

Abk.f. United Nations Framework Convention on Climate Change - Klimarahmenkonvention, unter anderem zu: Berichte über THG-Emissionen und Klimaschutz-Maßnahmen, den Handel von Carbon Credits (Kohlenstoff Guthaben, CO2-Zertifikate), Bericht-Einheit sind CO2-Äquivalente (CO2_eq) 

Quelle: →https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/internationale-klimapolitik/knlimarahmenkonvention 

vgl. →UN, →UNFCCC, →THG, →CO2, →CO2_eq, →CDM, →NDC, →BMU

United Nations

siehe →UN

Unternehmen_von_öffentlichem_Interesse

ist im Sinn der EU_AbschlussRL_2013/34 Art.2.(1) ein: 

  • Unternehmen, dessen übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates (im Sinn der EU RL 2004/39/EG)
  • Kredit-Institut (im Sinn der EU RL 2006/48/EG)
  • Versicherungs-Unternehmen (im Sinn der EU RL 91/674/EWG) 
  • Unternehmen, das ein EU-Mitglied-Staat als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt hat (z.B. das aufgrund der Art der Tätigkeit, Größe oder Zahl das Beschäftigen von erheblicher öffentlicher Bedeutung ist)

Dafür wird oft auch die englische Abkürzung →PIE verwendet für: Public Interest Entity.

siehe auch: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316a.html 

Unternehmer*in

ist eine natürliche oder juristische Person, oder rechtsfähige Personengesellschaft, die 

  • bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
  • in Ausübung ihrer Tätigkeit handelt (gewerbliche oder selbständige berufliche).

.

BGB § 14.(1)

Unternehmung

im Sinn dieser Website kann sein ein 

  • Unternehmen mit wirtschaftlichen Interaktionen in einer Gemeinschaft (global, Staaten, Kommunen etc.) oder eine 
  • Persönliche Unternehmung wie: eine Reise, oder: Sparen und gespartes Investieren (Anlegen) 

Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses

Der*Die Unterzeichnende ist stets jede Person, die eine Verantwortung für den Jahresabschluss zu tragen hat; das ist bei

  • einem Einzelunternehmen: der Kaufmann/ die Kauffrau [HGB § 245 Satz 1]
  • einer Personen- (Handels-) Gesellschaft: jede*r persönlich haftende Gesellschafter*in**1
  • einer Kapital-Gesellschaft: alle zur Vertretung der Gesellschaft Berechtigten (Geschäftsführung, Vorstand)**2

**1 das heißt: alle zusammen [HGB § 245 Satz 2

**2 Die Auffassung, dass hier "alle" zu unterzeichnen haben vertreten viele Autor*innen als herrschende Meinung (diverse Quellen, n_n), in der Regel mit Verweis auf anerkannte Kommentare zum HGB.
Das Bundesamt für Justiz äußert sich in seinen Themen etwas unklar und lässt doch diese Auffassung vermuten  (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Verstoesse/Jahresabschluss/Hinweise/Hinweise_node.html).

Diese Auffassung lässt sich auch aus den Gesetzen ableiten, weil sie dazu stets von "die" gesetzlichen Vertreter, also alle zusammen bzw. gemeinsam:  

    • "Die gesetzlichen Vertreter[*innen] … haben… aufzustellen." [HGB § 264]
    • [dass sie zu unterzeichnen haben, gilt durch die Überschriften von Abschnitt 1 (Vorschriften für alle…) UND Abschnitt 2 (Ergänzende Vorschriften für) im 3. Buch vom http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html]
    • "(1) Die Geschäftsführer haben… (2)… bei der Feststellung die für seine Aufstellung geltenden Vorschriften**2" [GmbHG § 42a]
    • "Auf den Jahresabschluß sind bei der Feststellung die für seine Aufstellung**2 geltenden Vorschriften anzuwenden." [AktG § 173.(2)]
    • "Auf den Jahresabschluss sind bei der Feststellung die für seine Aufstellung geltenden Vorschriften**2" [GenG § 48.(2)].

**2 das heißt jeweils: inklusive HGB 245 sinngemäß 

Das bedeutet im Grunde auch: jede Namensunterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur ist zu jedem Dokument zu leisten, dass jeweils abschließend sein soll für jeden der Prozess-Schritte: 

    • Aufstellung (HGB 242ff., 264ff,)  
    • Feststellung (Einzelvorschrift je Rechtsform) und 
    • Offenlegung (HGB 325ff.) 

Kontext: →Aufstellung_des_Jahresabschlusses, (ggf. Prüfung), →Unterzeichnende_des_Jahresabschlusses, →Feststellung_des_Jahresabschlusses (ggf. Billigung), →Offenlegung

Unterzeichner*in_im_Sinn_der_eIDAS_VO

ist [nur] eine natürliche Person, die eine elektronische Signatur erstellt 

eIDAS_VO Art. 1.9

Unumkehrbarkeit

bezeichnet die Gefahr der Unmöglichkeit, negative Auswirkungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beheben, und ist ein Teil-Kriterium zum Bemessen der Schwere oder Schaden-Höhe bei ihrer Risiko-Beurteilung  

Angelehnt an: →LkSG RegE zu § 3.(2).Nr3 

Herleitung der Definition siehe bitte →Umkehrbarkeit im Sinn des LkSG 

Pendant: →Umkehrbarkeit  

unzulässige_Prognose-Arten

sind 

  • Komparative Prognose 
    • Angabe einer Veränderung
      • im Vergleich zu einem Ist-Wert und 
      • der Richtung der Veränderung 
    • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz unter/ über dem aktuellen Wert 

und

  • Qualitative Prognose 
    • rein verbal-qualitative Angaben 
    • Beispiel: wir erwarten einen zufrieden stellenden Umsatz 

→DRS_20.11 und DRS_20.130

UrhG

Abk.f. Urheberrecht-Gesetz: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) 

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html 

Vgl. →SozV, →KSVG, →KSAbgV, →BMAS, →UrhG  

Urkunde

ist ein körperliches oder digitales Dokument, das den Ursprung von einer Willenserklärung und/oder von einem Tatbestand kund tut; je nach a. dem Kontext in einem Gesetz hat die Urkunde b. bestimmte Merkmale, c. rechtliche Wirkung und d. rechtliche Folgen (Rechtsfolgen)

Beispiele zu 

    1. Beweis im Zivilprozess (→https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG048502301 §§ 415ff.) oder Straft-Tatbestand bei Fälschung (→https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG006002307 §§ 367 ff.)
    2. Schrift-Form, →Elektronische_Form, →Notarielle_Form (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/)
    3. Erklärung, →Willenserklärung, Festsetzung_iSd_AO, Feststellung_iSd_AO, Feststellung_des_Jahresabschlusses
    4. Entstehen einer Schuld, Pflicht oder Verpflichtung, oder eines Rechts bzw. einer Berechtigung

URL

Abk.f. Uniform Resource Locator, übersetzt: einheitlicher Positionsgeber für eine (technische) Ressource, bezeichnet eine Internet-Adresse; sie setzt sich in der Regel zusammen aus den Angaben zu 

  • Dem Format für die Übertragung der Daten (Protokoll, http:// oder https://)
  • Dem Namen der Website (Beispiel: www.accountant-balk.com) und
  • Dort dem Speicher-Pfad (Beispiel: .../impressum.html).

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/cyber-glossar_node.html 

vgl. →URL, →http

Urproduktion

bezeichnet die Herstellung von Erzeugnissen aus Gütern, die natürlichen Ursprung haben, wie: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, metallische und mineralische Rohstoffe-Gewinnung

Quelle: →https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Ressourcenpolitik (Verlag Herder GmbH, Freiburg, gemäß Impressum ebenda)

Vgl. →Urproduktion, →Gewerbe

USt

Abk.f. Umsatz-Steuer (international: VAT - Value-added Tax) 

Hinweis: Zu Lieferungen und Leistungen innerhalb vom EU Binnenmarkt siehe bitte →USt_ID

UStG

Abk.f. Umsatz-Steuer-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html

UStH

Abk.f. (amtliche) Umsatz-Steuer-Handausgabe

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

UStR

Abk.f. Umsatz-Steuer-Richtlinie/n 

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/Home/home.html 

USt_ID

Abk.f. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 

Die USt_ID wird von Unternehmer*innen benötigt, die  innerhalb des Europäischen Binnenmarktes Lieferungen und Leistungen (LuL) erbringen oder erhalten wollen.
Sie eine der Voraussetzungen dafür, dass LuL Umsatzsteuer-frei sein können.
Die andere Voraussetzung ist: Der*die Geschäftsparter*in (Unternehmen) in dem anderen EU-Mitgliedsstaat hat selbst auch eine gültige USt_ID.

Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/umsatzsteuer-identifikationsnummer_node.html 

Ob eine USt_ID gültig ist, kannst Du auf der Website der EU überprüfen: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de 

Die USt-ID ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen, siehe: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr.html 

Vgl. →USt_ID, →VIES, →MIAS, →BZSt, →UStG § 27a

Meine USt_ID: DE 309 892 613, vgl. →Impressum

US_GAAP

Abk.f. United States Generally Accepted Accounting Principles 

Sie werden festgeschrieben vom Financial Accounting Standards Board (FASB), →https://www.fasb.org/home

US Pendant zu den deutschen GoB

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

US_GAAS

Abk.f. United States Generally Accepted Auditing Standards, bezeichnet Prüfungs-Standards für Abschluss-Prüfer in den USA 

Sie werden festgeschrieben von der Association of International Certified Professional Accountants (AICPA), →https://www.aicpa.org/

Vgl. →allgemein_anerkannter_Standard

Utility_Token

bezeichent einen Krypto-Wert**, der a. dazu bestimmt ist, digitalen Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, b. über Distribute-Ledger-Technologie verfügbar ist UND c. nur vom Emittenten dieses Tokens akzeptiert wird

Begriff-Bestimmung in: →MiCAR Artikel 3.(1).Nr5

**→Krypto_Wert = eine digitale Darstellung, von einem Wert oder Recht, der/das unter Verwendung der Distributed-Ledger-, oder einer ähnlichen, Technologie, elektronisch übertragen UND gespeichert werden kann
Token = eine Hardware-Komponente mit integriertem Prozessor und Programm für Identifizierung und Authentifizierung

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →Smartcard, →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

UV

je nach Kontext Abk.f. 

  1. Umlauf-Vermögen oder 
  2. (gesetzliche) Unfall-Versicherung im Sinn von SGB VII 
  3. Ultra-violette (Strahlung)

vgl.
zu a. →HGB § 266.(2).B
zu b. →http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/index.html, →SGB VII, →SozV, →BG (dort mehr über Pflicht zur Versicherung zur:) →UV 
zu c. →https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/einfuehrung/einfuehrung_node.html 

UWG

Abk.f. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html 

Überschuss-Einkunftsarten

sind Einkünfte aus 

4. Nicht selbständiger Arbeit nach EStG § 19 
5. Kapital-Vermögen nach EStG § 20 
6. Vermietung/ Verpachtung und nach EStG § 21 
7. Sonstigen (bestimmten) Verkäufen, Renten, Zuschüssen nach EStG § 22ff 

Gängige Abkürzungen und Kurz-Bezeichnungen im Kontext der Einkommen-Steuer sind: 
  LuG    KapV    VuV     Sonstige  

 

vgl. →Einkünfte

und die Gliederung auf →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html 

Pendant: Gewinn-Einkunftsarten

Überschuss_Einkünfte

sind bei "DEN anderen**1 Einkünften" 

= der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (WK) 

= Einnahmen minus WK. 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html Absatz (2) Satz 1 Nr.2 

**1  gemeint sind die vier aus: nicht-selbständiger Arbeit, Kapital-Vermögen, Vermietung+Verpachtung und Sonstigen nach §§ 22, 23 

V

VAG

Abk.f. Versicherungs-Aufsichts-Gesetz 

http://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/index.html 

Variable_Kosten

sind solche, die von der Beschäftigung oder Auslastung der Kapazitäten abhängig sind 

Pendant: Fix-Kosten 

vgl. →material/kalkulation.html

VarKo

Abk.f. Variable Kosten

vgl. →material/kalkulation.html

VAT

Abk.f. Value Added Tax, entspricht der deutschen Umsatzsteuer (USt) 

Hinweis: Zu Lieferungen und Leistungen innerhalb vom EU Binnenmarkt siehe bitte →USt_ID 

You can check if a VAT_ID is valid on the EU website: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=en 

For my USt_ID DE 309 892 613, compare "Umsatzsteuer-ID" on →Impressum (Imprint, Legal Notice) 

VBA

Abk.f. für Visual Basic (for) Applications, bezeichnet auf dieser Website das Benutzen kleinerer Makros und Entwicklertools in MS Office Anwendungen 

Veranlagung

bezeichnete früher die Veran-schlagung**1 (= Kalkulation**2) und meint heute regelmäßig das Verfahren (den Prozess/ Ablauf), um eine Steuer zu erheben**3

Abbildung: Prozess/ Ablauf der Veranlagung zur Erhebung der Einkommen-Steuer 

Fußnoten: 

**1 vgl. Franz Dominic Esser: Der Wandel der Rheinischen Agrarverfassung (…zwischen 1794 und 1850…), Böhlau Verlag Köln 2020, Abschnitt 2.4 Steuern, Abgaben und Dienste - dort im Sprachgebrauch werden Steuern, Steuerpflichtige und besteuerte Güter, zum Teil nach Steuer-Matrikeln**4, "veranschlagt"**5 (im Sinn von: Ein Papier mit der, zu zahlenden Steuer wird mit einem Nagel an die Haustür geschlagen)

**2 zu Kalkulation als ein anderes Wort (Synonym) für Veranschlagung siehe: Duden Sinn- und sachverwandte Wörter, Wörterbuch für den treffenden Ausdruck, Brockhaus AG Mannheim 1986 - unter anderem wie in den Begriffen "Kostenvoranschlag" oder "Finanzanschlag" (für öffentliche Haushalte)  

**3 diverse Quellen im Internet n_n Stand 24.01.2021

**4 Matrikel = anderes Wort für "Verzeichnis" (z.B. mit Grundstücken, Gütern, Gewerbe); vgl. EStG § 25.(1): "Die Einkommensteuer wird... nach dem Einkommen veranlagt..." 

**5 zum Wechsel des Sprachgebrauchs von Steuer-Veranschlagung zu Steuer-Veranlagung vgl. Heinrich Dietzel: Englische und preußische Steuerveranlagung, Ein Vergleich des englischen mit dem preußischen System der Einkommensbesteuerung (Quellenprinzip contra Empfängerprinzip), Duncker & Humblot Verlag München und Leipzig 1919 - im 1. Kapitel 2. Absatz unten zitiert der Autor "veranschlagt" aus 1797

 

Verantwortliche*r_iSd_DSGVO

ist diejenige 

  • →natürliche Person oder →juristische Person, 
  • Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, 

die – allein oder gemeinsam mit anderen – über die Zwecke und Mittel der Daten-Verarbeitung entscheidet

Verantwortung

bezeichnet das Konzept: Jede*r   a. wägt(a) eigne Pflicht und alle Folgen ab mit Sorgfalt,   b. hat dazu Kenntnis aller Gefahr für sich(b1) und andere(b2), und   c. tut alles zu a+b (soweit zumutbar(c)), bevor Entscheidung fällt und Handlungen dazu gemacht oder angewiesen sind 

**a Abwägen heißt in der Regel:

    • Bei Entscheiden, Denken und Handeln stets
    • Folgen (a) und Gefahren (b) zwischen 
      • Umwelt (= Gemeinschaft**b2, Umfeld) und
      • eigener Person (Individuum**b1)
           
    • was zumutbar ist, bestimmen so genannten "Ebenen(c) der →Verantwortung), und zwar auf der 

Individual(b1)-Ebene mit

dem Sich-Selbst Verpflichten (Freiheit) in Entscheidungen für

        • sich allein oder
        • mit einem anderen Individuum

zum Beispiel: Vertrag, Schenkung     

und der 

Gemeinschaft(b2)-Ebenen mit

der Fremd-Zuschreibung (Gesetz) von Folgen an eine Entscheidung, welche die Gemeinschaft macht (→Legislative), etwa:   

        • als Staat, der Konsequenzen (Folgen) bestimmten Entscheidungen zuschreibt, zum Beispiel an eine Entscheidung 
             
          • mit Tat und Schuld im Straf-Recht (StGB)
          • mit Vermeidbarkeit eines Schadens im Zivil-Recht (BGB)
          • dem Halten von einem Tier (vgl. BGB § 833)
          • dem Halten eines Kraftfahrzeugs (StVG § 7)
          • dem Herstellen eines Produkts (vgl. z.B. ProdHaftG § 1)
          • Abfall zu machen und besitzen (KrWG § 15
             
        • als Organisation, die Konsequenzen (Folgen) an die Entscheidung für die Form (Rechtsform), mit der sie sich organisieren wollen
          (→juristische_Person {= →Rechtsträger*in}, →Fonds_Prinzp, →Organe) verknüpft, und das Gesetz die Folgen (Geradestehen) weiter fest macht, WER da   
          • für die Organisation die Pflichten trägt und wer da 
          • der Organisation Pflichten auferlegen /sie verpflichten kann (vgl. OWiG § 30
                 

Führung-Ebene:

      • Wer hat →Organ-→Funktion?, das heißt:
      • das folgende machen:  
        • Ausrichten der Organisation auf
          • die ihr bestimmten Ziele 
            (durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse o.ä.)
        • Schaffen einer internen
          • Aufgaben-Struktur und/oder
          • Verantwortungs-Struktur
        • Beauftragen von Personen mit diesen Aufgaben 

vergleiche: →Organe, →Sorgfalt oder OWiG § 130

Aufgaben-Ebene (→Funktion: Beauftragte*r)

      • für jede Entscheidung: wer hat  
      • inner-halb der Spielräume (Matrix),
        • die deinem Handeln und dem Er-/ Messen (Abwägen, →Sorgfalt) gegeben sind
        • gleich ob durch selbst oder durch Gemeinschaft gemachte Verplichtung,
      • welche Aufgabe [vgl. OWiG § 9 Absatz (2)]

Fun_Fact

Das Wort "Verantwortung" entstamme der Sprache an Gerichten im Mittelalter, und bezeichne eigentlich: Den Vorgang der Be-/ Antwortung aller Fragen an den*die Richter*in. Der Vorgang wurde bezeichnet als: Ver-/ Antwortung und das Verfahren war festgelegt. Es musste zur Tat mindestens geklärt werden  

a. Rechenschaft,   b. Gründe und   c. Argumente (zur Verteidigung).  

Quelle: Brockhaus Enzyklopädie, F.A. Brockhaus GmbH Mannheim 1994 Band 23

Bonmot: "Die volle Verantwortung für das eigene Handeln (...) und die eigenen Entscheidungen zu übernehmen 
ist einer der wichtigsten Schlüsse, die man ziehen kann, 
um ein glückliches Leben zu führen." (Sierck/Flick: Im Moment, riva Verlag, München 2022)

Vgl. →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →VN_Leitprinzipien, →Global_Citizenship (zu **1 und **2), →EU_Ziele, →Rechtsträger*in, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko 

Verband

im Sinn des RegE VerSanG** § 2 ist 

  1. eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts 
  2. ein nicht rechtsfähiger Verein
  3. eine rechtsfähige Personengesellschaft 

**Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft: Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (Verbandssanktionengesetz – VerSanG), Bearbeitungsstand: 16.06.2020; https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html 

Verbindlichkeit_von_Daten

und Informationen ist nur dann gegeben, wenn sie authentisch (echt), nicht-abstreitbar, glaubwürdig, und zuverlässig oder zuverlässig verbürgt sind; siehe →Informations-Grund-Werte

Verbraucher*in

ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend

  • weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden können.

BGB § 13

Verbrauchsteuer

ist einer Steuer, die auf den Verbrauch – oder Gebrauch – von bestimmten Waren (Gütern) erhoben werden, zum Beispiel:

• Alkopop-Steuer • Bier-Steuer • Branntwein-Steuer •  Einfuhr-Umsatz-Steuer (EUSt) • Energie-Steuer (vormals: Mineralöl-Steuer) • Kaffee-Steuer • Schaumwein- und Zwischenerzeugnis-Steuer • Strom-Steuer • Tabak-Steuer 

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/Glossar/glossar.html ebenda unter →V mit weiter führenden Links 

Vgl. AO §§ 23 (Zuständigkeit),  170 (Festsetzungs-Frist), →Verkehrsteuer, →Verbrauchsteuer, →Abgaben_iSd_AO, →Steuern_iSd_AO 

Vereins_Organe

sind natürliche Personen, die für einen Verein handeln, weil dieser selbst als juristische_Person es physisch nicht kann; das sind

nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__21.html fort folgende 

  • die Mitglieder-Versammlung, die
    • über Höhe, Beitrag, und Zweck des Gesellschafts-Fonds und über
    • die Regeln seiner Verwaltung [vgl. →Fonds-Prinzip)
    • durch Beschlüsse entscheidet [§ 32]
  • der Vorstand, der
    • gerichtlich und außergerichtlich vertritt [§ 26], das heißt:
    • über die - für das Verfolgen von Zweck und Beschlüssen notwendigen - (einzelnen Rechts-) Geschäfte und Verträge entscheidet, und
    • die Verwaltung (Auftrag), insgesamt ausführt [§§ 27.(3) iVm 664 bis 670] 
  • andere verfassungsmäßig, das heißt: nach der Satzung, berufene [vgl. § 31] Mitglieder

 

Vgl. →Organe

 

Vereinte Nationen

siehe →UN (United Nations) 

Verfügbarkeit_von_Daten

und Informationen nur dann gegeben, wenn sie zu jedem (und/oder vorgegebenen) Zeitpunkt abrufbar und verwendbar (nutzbar) sind; siehe →Informations-Grund-Werte

Verkehrsteuer

ist eine Steuer, deren Entstehen das entsprechende Steuer-Gesetz anknüpft an entweder

  • einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, oder
  • die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder
  • einen wirtschaftlichen Vorgang beziehungsweise wirtschaftlichen Verkehrs-Vorgang.

Die folgenden Steuern sind solche, die anknüpfen an

  1. den allgemeinen (wirtschaftlichen) Verkehr
    • Umsatz-Steuer (→UStG)
    • [Einfuhrumsatz-Steuer ist keine Verkehrsteuer, weil das Gesetz/ UStG § 21.(1) ausdrücklich bestimmt/ definiert, dass sie eine Verbrauchsteuer ist]
      oder
  2. einen speziellen Bereich im wirtschaftlichen Verkehr
    • Feuerschutz-Steuer
    • Grunderwerb-Steuer
    • Kraftfahrzeug-Steuer
    • Luftverkehr-Steuer
    • Rennwett- und Lotterie-Steuer
    • Spielbankabgabe
    • Versicherung-Steuer

Quelle: →https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html ebenda unter →B →Besitz- und Verkehrsteuern 

Vgl. →Verkehrsteuer, →Verbrauchsteuer, →Abgaben_iSd_AO, →Steuern_iSd_AO 

VermAnlG

Abk.f. das Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz) 

http://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/ 
Hinweise siehe: 
Kleinanlegerschutzgesetz und 
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/WA/Vermoegensanlage/Vermoegensanlage_node.html 

  

Vermittlerregister

ist das zentrale Register des DIHK, damit vor allem Anleger*innen, Versicherer und Immobiliardarlehen-Vertragsparteien die Zulassung (Erlaubnis) überprüfen können, wenn jemand gewerblich zu Versicherungen, Finanzanlagen oder Immobilien-Darlehen vermitteln oder beraten will**

https://www.vermittlerregister.info/

→Rechtsgrundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__11a.html

Vor allem folgende Berufe benötigen die Erlaubnis der zuständigen IHK oder Behörde:

    1. Versicherungs-Vermittler*innen und
    2. Versicherungs-Berater*innen →http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
    3. Finanzanlagen-Vermittler*innen →http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34f.html
    4. Honorar-Finanzanlage-Berater*innen →http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html
    5. Immobiliar-Darlehens-Vermittler*innen →http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34i.html

weiterhin zum Beispiel:

**Hinweis: 

      1. 34d.(1) ↔ 144.(1).Nr1.k
      2. 34d.(2) ↔ 144.(1).Nr1.l
      3. 34f       ↔ 144.(1).Nr1.m
      4. 34h      ↔ 144.(1).Nr1.n
      5. 34h      ↔ 144.(1).Nr1.o  

Vermögensverwaltung

bezeichnet die Nutzung von Vermögen durch a. Fruchtziehung (Miete, Pacht, Zins, Dividende) oder/und b. Umschichtung (Ver-/Kauf, Tausch), jeweils entweder von 1. eigenem oder 2. fremden Vermögen

Quellen und Hinweise:

Zu 1 - Verwaltung von eigenem Vermögen:

    • Steuerlich kann die Betätigung zu Einkünften führen, grundsätzlich entweder aus
    • Zur Abgrenzung /Unterscheidung: 
         
      • Vermögensverwaltung liegt grundsätzlich vor, wenn
        • Vermögen genutzt wird,
          zum Beispiel wenn
        • Kapitalvermögen verzinslich angelegt wird oder
        • unbewegliches Vermögen (Immobilie) vermietet oder verpachtet wird.

Quelle: →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__14.html Satz 2

      • Vermögensverwaltung im Sinn von ESt § 21 liegt (noch) vor, wenn
        • die Nutzung
        • sich als Fruchtziehung (Miete, Pacht, Zins) aus einer Substanz /Substanzwerten darstellt, die es zu erhalten gilt,
          und
        • eine Umschichtung (Verkauf, Tausch) in der Substanz /von substantiellen Vermögenswerten nicht entscheidend im Vordergrund steht.

Quelle: →https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/inhalt.html R 15.7.(1) Satz 2

Zu Umschichtung vergleiche →https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201310003/ Rn. 29:

"Das 'Bild des Handels'** ... [bei]  Umschichtung von [substantiellen] Vermögenswerten ... unterscheidet sich von ... privater Vermögensverwaltung durch den Markt-mäßigen Umschlag von Sachwerten."

**vergleiche →Handelsgewerbe

      • Zur Abgrenzung im Allgemeinen vergleiche:

"Ob Veräußerungen noch der [privaten] Vermögensverwaltung zuzuordnen sind, lässt sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einheitlichen Maßstäben beurteilen. Vielmehr sind die jeweiligen, artspezifischen Besonderheiten zu beachten." (Quelle: wie vor Rn. 29) 

Zu 2 - Verwaltung von fremden Vermögen:

    • Wohnimmobilien-Verwaltung ist Erlaubnis-pflichtig

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html

      • Steuerlich kann hier eine Vergütung für die Tätigkeit zu Einkünften führen, entweder aus
        • Gewerbebetrieb [EStG § 15] oder aus
        • Selbständiger Tätigkeit [EStG § 18 Absatz (1) Nummer 1 oder Nummer 3] 

      • Zur Abgrenzung /Unterscheidung: 

Die Zuordnung lässt sich nicht für alle Tätigkeiten nach einheitlichen Maßstäben beurteilen, - für jede Tätigkeit muss man die spezifischen Besonderheiten betrachten und aufschreiben, wenn man Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklären will.

          • Wichtig ist dann die persönliche und eigene schöpferische Leistung, siehe bitte →Freiberuf

    • Verwaltung von Finanz-Vermögen (Finanzinstrumente): 

      • Vermögensverwaltung in Finanzdienstleistungen sind Zulassung-pflichtig, wenn sie 
        • gewerbsmäßig ist oder
        • einen Umfang hat, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert** 

http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html

**vergleiche →Handelsgewerbe

"Finanzdienstleistungen sind" [auch] die Verwaltung

        • einzelner Vermögen, die angelegt sind 
        • in →Finanzinstrumente
        • für andere 
        • mit Entscheidungs-Spielraum 

Die Vermögensverwaltung heißt dann: "Finanzportfolio-Verwaltung"

Quelle →http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html Absatz (1a) Nummer 3 

Mehr dazu siehe bitte →https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_091208_tatbestand_finanzportfolioverwaltung.html
  

      • Steuerlich sind Einkünfte aus Finanzportfolio-Verwaltung
        • wohl grundsätzlich solche aus Gewerbebetrieb (EStG § 15)
        • für Ausnahme-Fälle genau zu betrachten und aufzuschreiben 

Mehr dazu siehe bitte →https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_101028_ausnahme_freiberufler.html 

Vgl. →Abschluss 

   

Versicherungs_Produkte

siehe →BaFin/ Verbraucher/ Finanzwissen

Vertraulichkeit_von_Daten

und Informationen ist nur dann gegeben, wenn sie ausschließlich den zu einer Entscheidung befugten Personen zugänglich und durch diese abrufbar und verwendbar (nutzbar) sind; vgl. →Informations-Grund-Werte

Vertriebskanal_Risiko

bezeichnet eine - durch auf einen Vertriebskanal bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann: 

Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch einen Vertriebskanal, der   

    1. in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht 
        
    2. die Anonymität begünstigen kann 
       
    3. in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie 
      - elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,  
      - einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder  
      - andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg 
        
    4. in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht 
       
    5. in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte   
       
    6. in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten 

[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2] 

Vgl. →Risiko Begriffe

Verwaltungsakt

ist hier in der Regel 

  1. eine Einzel-Verfügung, das heißt:
    • jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme,
    • die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls
    • auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft
    • und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, 
      oder 
  2. eine Allgemein-Verfügung, das heißt: 
    • ist ein Verwaltungsakt im Sinn von a, der sich (zusätzlich)
    • an einen - nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren - Personenkreis richtet
      oder
    • die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Das heißt ein Verwaltungsakt im Sinn von →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__118.html für Zwecke der Besteuerung (→Steuern_iSd_AO)

Für andere Zwecke vergleiche die Begriff-Bestimmung für Verwaltungsakt in →https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html 

verwerten

ist es, eine Sache**1, oder ein geschütztes Werk der Literatur, Wissenschaft und Kunst**2, zu benutzen UND einen daraus einen Gegenwert zu erhalten 

**1 vgl. →Sache_iSd_BGB

**2https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html 

Hinweise:

    • Ein Gegenwert kann das Erhalten einer Leistung in Geld, eines sonstiger Vorteils oder etwa ersparter Kosten, in körperlicher oder unkörperlicher Form**3, sein

**3https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html 

Ein bekannte Geschichte von der Teilnahme an eine Plattform, der jemand (z.B. ein Kind) Zugriff auf fremde geschützte Werke (z.B. Film, Video), die auf der eigenen Festplatte gespeichert wurden, es gestattet hat, dass von dort, als Gegenleistung für Downloads, - unbewusst - Uploads im automatisierten Verfahren erfolgten 

   

Verwerten

ist es, eine Sache**1, oder ein geschütztes Werk der Literatur, Wissenschaft oder/und Kunst**2, zu benutzen UND einen Gegenwert daraus zu erhalten 

**1 vgl. →Sache_iSd_BGB

**2https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html 

Hinweise:

    • Ein Gegenwert kann das Erhalten einer Leistung in Form von Geld, einer Zuwendung, eines sonstigen Vorteils oder etwa ersparter Kosten, in körperlicher oder unkörperlicher Form**3 sein

**3https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html 

Eine bekannte Geschichte ist die Teilnahme an einer Plattform, der jemanden (ein Kind) den Zugriff auf fremde geschützte Werke (z.B. ein Film, Video), die auf der eigenen Festplatte gespeichert waren, gewährte und es - unbewusst - gestattete, dass von dort - als Gegenleistung für Downloads - Uploads im automatisierten Verfahren erfolgt sind  

Nießbrauch

Verwertung

siehe das →Verwerten 

Verwerten

Verzeichnis_von_Verarbeitungstätigkeiten

meint hier: Ein Verzeichnis im Sinn der DSGVO zum Einhalten ihrer Vorschriften bei der Daten-Verarbeitung 

Quelle für eine Begriff-Bestimmung: Der*Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Hannover: 

Es "... dient ... für eine ... Daten-Schutz-Dokumentation und hilft dem*der Verantwortlichen dabei, gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nach zuweisen, dass die Vorgaben ... eingehalten werden (Rechenschaftspflicht)." 

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/datenschutzrecht/ds_gvo/verzeichnis_von_verarbeitungstatigkeiten/verzeichnis-von-verarbeitungstatigkeiten-179665.html 

Ein Beispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungs-Tätigkeiten vom Schulministerium NRW:

https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datensicherheit-und-Datenschutz/Praxishilfen-Datenschutz/Verarbeitungsuebersicht-Schule/ (Stand 05.08.2022) 

Mit Tätigkeiten und Daten-Verarbeitung betrieblichen_Funktionen wie zum Beispiel: 

100_Kundschaft - Daten-Verwaltung 

300_Produktion (Unterricht) - Dokumentation Ziele und Auftrag 

500_Personal - Personal-Daten-Verwaltung, Laufbahn-Dokumentation 

930_Accounting - Statistiken 

900_Governance - Management Systeme 

in je einer Excel (xlsx) Tabelle 

      • Teil I Schule - Bestands-Aufnahme-Bogen mit Beispielen  
      • Teil II Referenz - Detaillierter Erhebungs-Bogen mit Glossar  

 

vGA

Abk.f. verdeckte Gewinn-Ausschüttung (die das steuerliche Einkommen einer Körperschaft NICHT mindert) 

http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8.html Absatz (3) Satz 2 

https://ksth.bundesfinanzministerium.de/ksth/2015/A-Koerperschaftsteuergesetz/II-Einkommen/1-Allgemeine-Vorschriften/inhalt.html R 8.5. und R 8.6  

VgV

Vergabe-Verordnung - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

http://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/index.html

VIES

Abk.f. VAT** Information Exchange System, deutsch: Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS), ermöglicht den USt-freien Austausch von Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt 

Ob eine USt_ID gültig ist, kann auf der Website der EU überprüft werden: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de 

** Abk.f. Value Added Tax

Vgl. →USt_ID, →UStG § 27a, →VIES, →MIAS, →BZSt 

Virtual_Reality

bezeichnet die künstliche Darstellung oder/und die Simulation in einer Welt durch einen Computer (scheinbare Wirklichkeit) mit oder ohne Interaktion zwischen Mensch und Computer innerhalb dieser Welt 

Quelle: →Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften: Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache, →https://www.dwds.de/wb/Virtual%20Reality 

Anwendungen (diverse Quellen, Beispiele): 

    • Personal-Entwicklung: 
      • Schulung /Training 
      • Simulation von Arbeitswelten zur/zum 
        • Einüben von einem Arbeits-Ablauf /-Auftrag 
        • Notfall-Training 
        • Üben von Arbeit 
          • bei einer gefährlichen Tätigkeit (Arbeitsschutz, Rettungsdienst)
          • zu einer komplexen Aufgabe 
          • mit einer (neuen, seltenen oder/und teuren) Maschine 
        • Vorstellung des Unternehmens für neue Mitarbeitende (Onboarding) 
      • Simulation einer Operation in der Medizin 
      • Simulationen für Astronaut*innen, Lokomotivführer*innen, Pilot*innen
    • Produkte
      • Konfiguration 
    • Räume 
      • Raumplanung 
      • Darstellen von einem Ausstellungs-Raum 
    • Veranstaltungen
      • Simulation von einem Sitzplatz 
    • Filme
      • Umgebungen  
    • Computer
      • Interaktive Spiele 

Für die Interaktion eines Menschen erfassen Sensoren dessen Bewegungen und übertragen sie in die Virtuelle Welt /Virtuelle Realität.  

Vgl. →virtuell, →Virtual_Reality, →VPN

virtuell

bezeichnet: scheinbar (nicht echt), (nur) von einer Software simuliert/geschaffen, (nur) im Internet vorhanden und/oder eine (nur) gedankliche Möglichkeit 

Quelle: →Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften: Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache, →https://www.dwds.de/wb/virtuell 

Vgl. →Cyber, →virtuell, →Virtual_Reality, →VPN

Vkf

Abk.f. Verkauf

VN

Abk.f. Vereinte Nationen, siehe →UN (United Nations) 

VN_Leitprinzipien

Abk.f. Vereinte Nationen Leitprinzipien - für Wirtschaft und Menschenrechte, die auf den drei Säulen basieren**1

  1. Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte 
  2. Verantwortung (Sorgfalt) jedes Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte 
  3. Zugang zu Abhilfe (für Betroffene zu Recht und Gerichten) 

Sie sind Grundlage**2 für 

    • den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung, 
    • im betrieblichen Kontext eine Grundlage für menschenrechtliche_Sorgfaltspflicht,  

und Rahmenwerk sowie Referenzrahmen für 

    • menschenrechtliche Pflichten von Staaten und für
    • die Verantwortung von Unternehmen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten.

**1  NAP Seite 4 

**2 Quelle: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Ueber-den-NAP/VN-Leitprinzipien/vn-leitprinzipien.html; verantwortlich laut Impressum ebenda: BMAS Referat "CSR"- Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, Berlin 

Vgl. →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →Ethik Glossar, →VN_Leitprinzipien, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Global_Citizenship, →Rechtsträger*in, →Weltbürger*in_Glossar

VO

Abk.f. Verordnung 

Volljährigkeit

tritt in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (BGB § 2

Vorsorge

bezeichnet es, für eine Situation in der Zukunft Sorge zu tragen so, dass Bedarfe und Bedürfnisse gedeckt sein werden so, wie du es heute hast oder wünschst  

Sie ist ein Kern der Nachhaltigkeit: Einen Ort so verlassen, wie man ihn vorgefunden hat und wieder vorzufinden wünscht.  

Vorsorge Möglichkeiten Überblick

vgl.

   

Vorsorgeaufwendungen

sind Beiträge zu Versicherungen, die in EStG § 10 Absatz (1), Nummer 2 [RV], Nummer 3 [KV] und Nummer 3a [AV, Unfall, HaftPfl, Sonstige] genannt sind: 

2.     [die unter Nr2 genannten Aufwendungen heißen "Altersvorsorge"**] 

a) … gesetzlichen Rentenversicherungen, … landwirtschaftliche Alterskasse… berufsständischen Versorgungseinrichtungen

b) …

aa) … einer eigenen, kapitalgedeckte, Altersversorgung (wenn… monatliche, auf das Leben … bezogene lebenslange Leibrente nicht vor … 62. Lebensjahr ODER … 
Berufsunfähigkeit … verminderten Erwerbsfähigkeit … Hinterbliebenen)

bb)… Berufsunfähigkeit … verminderte... Erwerbsfähigkeit …, wenn … Versicherungsfall … bis … 67. Lebensjahr

[die unter Nr3 und Nr3a genannten Aufwendungen heißen "Sonstige Vorsorge"**] 

3.

a) Krankenversicherungen... 

b)… Pflegeversicherungen... 

 

3a. 

… Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit … nicht nach Nummer 3; …

Arbeitslosigkeit, …

Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht unter Nummer 2 … b) fallen,

… Unfall- und Haftpflicht-Versicherungen sowie … Risiko-Versicherungen … für den Todesfall …; …

Versicherungen im Sinn … Nummer 2 … b) … bb) bis dd) in der … 2004 geltenden Fassung, wenn ….

siehe →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html Absatz (2) 

Hinweis →https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/B/beitragsbemessungsgrenze.html 

**Siehe →https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-05-24-einkommensteuerrechtliche-behandlung-von-vorsorgeaufwendungen_.html: Gliederungs-Punkte A.I. [...Altersvorsorge...] und A.II.[...sonstige Vorsorge...] 

 

VPN

Abk.f. Virtuell Privates Netz (Virtual Private Network), bezeichnet eine verschlüsselte Daten-Übertragung zwischen Computern zum Schutz vor Zugriff anderer bzw. eine, durch Software geschaffene Vertraulichkeit 

Quelle: →https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Cyber-Glossar/Functions/glossar.html?nn=520190&cms_lv2=132818 

Vgl. →virtuell, →Virtual_Reality, →VPN

VR

Abk.f. Vereinsregister, für eingetragene Vereine (e.V.) 

Allgemeine Abkürzung: HReg

Vgl. →Handelsregister (HReg), →juristische_Person

VSME

Abk.f. Voluntary Small and Medium-sized Enterprises (Standards) im Kontext zur "freiwilligen" Anwendung der ESRS

Quelle: →https://www.efrag.org/News/Public-479/EFRAGs-public-consultation-on-two-Exposure-Drafts-on-sustainability-r

SME, →ESRS, →LSME, →VSME

Vulnerabilität

bezeichnet die Verwundbarkeit beziehungsweise die Anfälligkeit einer betrachteten Person, eines betrachteten Gegenstandes (Objekt) oder zusammengesetzten Einheit (System) für ein bestimmtes Risiko 

Wortherkunft von lateinisch vulnus = Verletzung, Wunde, Schaden, Verlust, Kränkung (Quelle: Stowasser

Beispiel: Anfälligkeit einer Rechtsform für das Risiko des Missbrauchs für Geldwäsche oder Finanzierung von Terrorismus (BMF: Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 - Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland, Berlin 2020 Seite 12) 

vgl. →vulnerable_Personengruppe

Pendant: →Resilienz (= Widerstandskraft, Widerstand-fähig) 

Vgl. →Ambiguitätstoleranz, →Resilienz, →Vulnerabilität

vulnerable_Personengruppe

meint eine solche, die in dem Sinn verwundbar ist, dass sie ein, auf Menschenrechte oder die Umwelt bezogenes Risiko leicht treffen kann, und zwar aufgrund von Umständen, die durch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder seiner Zuliefernden verursacht wird oder würde**1,2   

Wortherkunft: lateinisch vulnerare = verwunden, verletzen, kränken, Quelle: Stowasser

Die Regierungs-Quellen nennen folgende Beispiele: 

    • Indigene Bevölkerung (**1), die ein menschenrechtliches_Risiko unter Nr. 10 durch Entzug von Land, deren Nutzung ihre Lebensgrundlage sichert, treffen kann, etwa aufgrund von geschäftlicher/m Abholzung oder Tagebau  
        
    • Menschen mit Behinderungen (**), die etwa ein menschenrechtliches_Risiko unter Nr. 7 durch Ungleichbehandlung in Beschäftigung leichter treffen kann   
        
    • Migrant*innen (**2), die menschenrechtliches_Risiko unter Nr. 8 durch Vorenthalten eines angemessenen Lohns, oder unter Nr. 5 Missachtung des Arbeitsschutzes, leicht treffen kann, etwa für Bauarbeiten

Quellen:
**1 →NAP Seite 9 /Blatt 11 
**2 →Sorgfaltspflichtengesetz RegE Blatt 48/ Begründung zu § 4.(4)   

Vgl. →menschenrechtliches_Risiko, →umweltbezogenes_Risiko

 

VuV

Abk.f. Vermietung und Verpachtung, Kurz-Bezeichnung für die Art der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinn von EStG §§ 2 und 21  


VuV-Icon 

Es gibt 7 Einkunft-Arten (→Einkünfte), davon 3 mit Gewinn-Rechnung und 3 mit Überschuss-Rechnung für die Steuern

Siehe bitte →Einkünfte, →Gewinn-Einkunftsarten und →Überschuss-Einkunftsarten via →Steuer-Vokabeln, und →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist: Von den 7 Einkunft-Arten muss man mal erfahren haben 

VVaG

Abk.f. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 

VAG § 171ff.

VVG

Abk.f. Versicherungs-Vertrags-Gesetz bzw. Gesetz über den Versicherungsvertrag 

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/index.html 

Vz

Abk.f. Voraus-Zahlung (die Abkürzung wird regelmäßig im Bereich der Steuern verwendet) 

W

Wahrscheinlichkeit

bezeichnet hier, mit einem Gradmesser**, in wie weit in Zukunft ein/e Situation, Gegebenheit, Ereignis oder Ziel einer Handlung eintreten kann

**In der Regel ist der Gradmesser eine Zahl zwischen 0% und 100% (bzw. zwischen Null und Eins); diese Zahl sich errechnet aus einer,

    • geschätzten oder gemessenen Anzahl von Fällen einer bestimmten Situation (etc.),
    • im Verhältnis zu einer Gesamt-Zahl aus vergleichbaren Situationen (etc.);

die Vergleichbarkeit muss anhand von zu bestimmenden Merkmalen (Eigenschaften, Eigenheiten) hergestellt /beschrieben werden.

Beispiele:

      • Weltweit gab es jedes Jahrhundert wenigstens eine Pandemie wie Pest, Cholera, Spanische Grippe, Corona - eine Wahrscheinlichkeit könnte sich grob etwa aus 1:21 (= rund 5% im 21. Jhd.) errechnen, dass es morgen wieder eine neue Pandemie gibt.
      • Du kommst nach Hause und auf Deinem Bett liegt einfach so ein Sack voll viel Geld - diese Situation gibt es nicht oft, deren Wahrscheinlichkeit wird wohl nahe bei null liegen.

Hinweise:

    • Wahrscheinlichkeit (EW) für den Eintritt einer Zukunft-Situation (etc.) zu schätzen ist Bestandteil jeder üblichen →Risiko_Management_Methode;
      • sie und (mögliche) Schaden-Höhe/n (SH) zu schätzen gehören zu einem Schritt 2. Bewerten (von einem Risiko).
      • Dazu ist Schritt 1. Erkennen (→Risk_ID) von Risiken, für das Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Bonmot zum Unterschied zwischen Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit: Du kommst nach Hause und auf Deinem Bett liegt ein Sack voll viel Geld - das ist möglich, und wie wahrscheinlich ist das? (angelehnt an Quelle: Young Sheldon, Fernseh-Serie, Staffel und Folge = n_n)

    • Wortherkunft: aus lateinisch versus = wahr (echt, wirklich) und similis = ähnlich; "scheinen" auch aus: allgemein-germanisch shinen, althochdeutsch (8-11 Jhd.) scinan, gotisch skeinan, englisch to shine, schwedisch skaï, russisch sijat, jeweils = glänzen, stumpf glänzen (Quelle: →Duden_HW

Vgl. →Möglichkeit, →Wahrscheinlichkeit, →EW

Wandel-Schuldverschreibung

ist eine solche**, in der den Gläubiger*innen (→Kreditor) oder der Gesellschaft ein Recht zum Umtausch oder zum Bezug von Aktien eingeräumt ist 

Quelle: →AktG § 221.(1)

**Urkunde, in welcher der*dem Inhaber*in eine bestimmte (Geld-) Leistung der*des Ausstellers*in versprochen ist (BGB § 793

Vgl. →Anleihe, →Schuldverschreibung, →Gewinn-Schuldverschreibung, →Wandel-Schuldverschreibung, →konvertibel, →Kreditor*n

Warrior

bezeichnet die Rolle des*der Gewissenhaften (Starke Stütze) in der Fiktion (Spiel, Schrift) einer 4er-Gruppe aus Warrior Magician Crown Lover 

Wege zur Wahrung der Ethik, →Warrior, →Magician, →Crown, →Lover, →Gamification

WBCSD

Abk.f. World Business Council for Sustainable Development, CH-Genf, beteiligt sich an Entwicklung und Verbreitung von Know-how und Hilfsmitteln (Guides, Tools), um das Verfolgen der SDGs in Geschäfts-Aktivitäten umzusetzen 

https://www.wbcsd.org/ 

WebDV

Abk.f. Website Daten-Verarbeitung (DV) und meint in der Regel die DV auf dieser Website hier  

Wechsel

ist eine Urkunde, die ein*e Gläubiger*in a. ausgestelltNr8 hat, mit der er*sie b. eine Forderung gegen eine andere Person gezogenNr3 hat, und in der er*sie (Aussteller*in) c. die andere Person (Bezogene*r) unbedingt anweistNr2, eine bestimmte GeldsummeNr2 an eine*n DrittenNr6 ("an Order des*der Dritten") zu zahlen (damit er*sie etwa eine eigene Schuld gegenüber der*dem Dritten begleicht), und zwar

  1. zu einem spätesten ZeitpunktNr4 (Fälligkeit) und 
  2. (früher wichtig, heute nicht mehr:) an einem bestimmten OrtNr2 (für die Geldübergabe) 

Zu den Nummern siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_1.html 
 

Zum Begleichen der eigenen Schuld übergibt der*die Aussteller*in den Wechsel [mit der gezogenen Forderung gegen die*den Bezogene*n] der*dem Dritte*n [= sein*e eigene*r→Kreditor*in].

Die*der Dritte kann dann der*dem Bezogen*en den Wechsel vorlegen - nimmt die*der Bezogene den Wechseln an, dann ist sie*er verpflichtete zu zahlen. 

Der*die Dritte kann aber auch den Wechsel an eine*n Vierte*n weiter geben und so weiter - wie das abläuft, ist gesetzlich geregelt wie folgt: 

  • Den Vorgang und/oder die schriftliche Erklärung (Vermerk auf der Rückseite**1)  zur Übertragung heißt: Indossament.

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/wg/BJNR003990933.html Abschnitt 2 Artikel 11 fort folgende

**1 Wortherkunft: Aus italienisch in dosso = auf dem Rücken [Quelle: Brockhaus Enzyklopädie Mannheim Band 10 1989]

    • Das Indossament überträgt das Eigentum an dem, und alle Rechte aus dem Wechsel-/ Papier an dessen neue*n Inhaber*in (= neue*r Besitzer*in). 

http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_14.html  Absatz (1)

    • Der*die Übertragende heißt: Indossatar*in,  
      die*der, die Übertragung Annehmende heißt: Indossant*in.

Historisch [aus lateinisch trahere = ziehen, diverse Quellen n_n] gibt es noch die Begriffe:
Aussteller = Trassant, und Bezogener = Trassat
und die Unterscheidung zwischen
gezogener Wechsel ohne Annahme = Tratte und nach Annahme = Akzept

  • Jede*r (neue) Inhaber*in (= Besitzer*in) kann den Wechsel der*dem Bezogenen an ihrem*seinem Wohnort zur Annahme vorgelegt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_21.html  

  • Die*Der Bezogene wird durch die Annahme verpflichtet, den Wechsel bei Verfall zu bezahlen.

http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_28.html Absatz (1) 

    • Für die Annahme und die Zahlung des Wechsels haftet(#) aber auch der Aussteller*in. 

http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_9.html  Absatz (1)  

    • Ein*e Indossant*in kann den Wechsel selbst auch weiter übertragen. Jede*r (neue) Indossant*in in der Kette - wenn es keinen entgegenstehenden Vermerk gibt - haftet(#) auch für die Annahme und die Zahlung. 

http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_15.html   Absatz (1)

(#) Bonmot: "Wer (unter-) schreibt, der bleibt."

  • Die*der Bezogene kann von dem*der Inhaber*in (Besitzer*in) gegen Zahlung die Aushändigung des quittierten Wechsels verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_39.html 

  • Mit dem quittierten Zettel kann die*der Bezogene von dem*der Aussteller*in am Ende das Ausbuchen ihrer*seiner Forderung erwirken, und so weiter wieder rückwärts in der Kette.  

In den Begriffsbestimmungen verschiedener Gesetze (Aussagenlogik) ist der Wechsel

Zum Ausweis_im_Abschluss siehe bitte

vgl. →Schuldverschreibung, →Orderpapier, →Wechsel

   

Weltbank

ist eine Sonder-Organisation der Vereinten Nationen (→UN), um global nachhaltige Lösungen gegen Armut (→SDG Nr. 1) und für geteilten Wohlstand zu entwickeln. 

1944 war sie ursprünglich gegründet worden, um den Wiederaufbau zu fördern und stabile Währungen zu schaffen. 

Quellen (jeweils Stand 12.06.2021): 

https://www.bmz.de/de/ministerium/internationale-organisationen/weltbank 

https://www.worldbank.org/en/who-we-are 

Vgl. →UN, →SDG Nr. 1: No Poverty/ Keine Armut 

Vgl. →SNA, →UN, →EU, →OECD, →Weltbank 

 

Weltbürgertum

bezeichnet das Sich-Bewusstsein dessen, dass eine globale Dimension bedeutsam in Deinen alltäglichen Wahrnehmungen und Entscheidungen**1 bedeutsam ist für: a. Dich selbst und b. Deine Gemeinschaft/en**2   

**1 "als wollende und verantwortlich handelndes Subjekt" (Selbst-Wahrnehmung) 

**2 Wohngemeinschaft, Familie, Clique, Dorf, Stadt, Kommune, Staat vgl. →Umsatz Revenue (Fremd-Wahrnehmung) 

Der*Die Welt-Bürger*in hat immer 2 Perspektiven: Bewusstsein für die 

    • Staatsbürgerschaft: Als rechtlicher Status, mit dem Bewusstsein für soziale Rechte und Anspruch (Rechtsträger*in, Selbst-Bestimmung)
      UND
    • Zugehörigkeit zu einem Kollektiv (Gemeinschaft**2): Als gewolltes und erlebtes soziales Anteil-Nehmen (Partizipation) und politisches Teilhaben (Verantwortung). 

siehe bitte →Global_Citizenship 

Vgl. →RBC, →Sorgfalt, →Verantwortung, →CSR,  →Organe, →Corporate_Governance, →VN_Leitprinzipien, →Global_Citizenship (zu **1 und **2), →EU_Ziele, →Rechtsträger*in, →AWE, →Ethik Glossar, →Risiko, →Weltbürger*in_Glossar

weniger_komplexe_Einheit

bezeichnet ein KMU, für dessen Jahres-Abschluss in einer Abschlussprüfung nach HGB § 316 die dafür besonderen Standards angewendet werden dürfen (anstelle der umfassenden ISA); das ist Nicht der Fall, wenn

  1. es sich um die Abschlussprüfung
    • eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (→PIE) iSv HGB § 316a Satz 2 oder
    • einer Kapitalmarkt-notierten Einheit iSv ISA_220 handelt;
      oder wenn
  2. bei der zu prüfenden Einheit Folgendes vorliegt:
    1. Komplexe Sachverhalte oder Umstände
      • im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Einheit insgesamt
      • sowie damit verbundene Geschäftsvorfälle und Ereignisse,
    2. Einheiten mit großen oder komplexen IT-Anwendungen**2;
      oder wenn
    3. Unsicherheit darüber besteht, ob es sich bei der Abschlussprüfung um eine solche einer weniger komplexen Einheit handelt.

**1 Beispiele für Themen, Fragestellungen und Sachverhalte, die die Komplexität erhöhen oder auf deren Vorhandensein hindeuten, können sein:

  • von der Einheit eingeführte Corporate-Governance-Regelungen, Verfahren, Richtlinien oder Prozesse sowie
  • eine hohe Anzahl an Beschäftigten.

NICHT gemeint sind einzelne Rechtsstreitigkeiten oder Geschäfte der Einheit, die für sich genommen eine gewisse Komplexität aufweisen.

**2 Zur Bestimmung, ob es sich um große oder komplexe IT-Anwendungen handelt, können die Ausführungen in ISA_DE_315 (Revised 2019), Anlage 5 (rechte Spalte**3), herangezogen werden.

IDW_PS_KMU_1 Tz 21 und Endnote 6

**3 Ebenda zu finden: "Typische Merkmale von Großen oder komplexen IT-Anwendungen (z.B. ERP-Systeme)" Ausführungen in den Kategorien

  • (hohes) Ausmaß der Automatisierung und (der) Nutzung von Daten
  • (spezifisch entwickelte) IT-Anwendungen und/oder komplexe IT-Infrastruktur
  • (umfangreiche/ komplexe IT-Abteilungen und Software-Änderungen/-Entwicklungen in den) IT-Prozessen

Werbungskosten

sind Aufwendungen**1

  • zur • Erwerbung •  Sicherung und • Erhaltung der Einnahmen
    [EStG § 9.(1) Satz 1]**2, und zwar 

  • nur für die Einkunft-Art, bei der sie er-wachsen sind [ebenda Satz 2]**3
      

**1 Beachte: WK sind Aufwand und nicht Ausgabe: 

Während bei "DEN anderen Einkünften" (siehe oben) für die Einnahmen gilt: 

    • sie gehören zu den Einkünften, und zwar - zeitlich - dann 
    • wenn sie zugeflossen sind, 

gilt bei den WK: 

    • sie sind dann von den Einnahmen abzuziehen, 
    • wenn sie tatsächlich geleistet worden sind, UND zwar - sachlich - dann wenn sie 
    • dazu dienen, Einnahmen zu erwerben, sichern oder/und erhalten. 

**2 Beispiele und Bilder dazu siehe bitte →Steuern ab der Volljährigkeit - Was Werbungskosten sind 

**3 Das heißt zum Beispiel: Aufwand zur Sicherung von Lohn kann NICHT von Miet-Erträgen abgezogen werden   

Wertpapier

siehe die Definitionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) 

BaFin/ Verbraucher/ Finanzwissen

Wertpapier_Kurs_Risiko

bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen 

  • des Kurses eines Wertpapiers, oder von 
  • den Kurs beeinflussenden Faktoren, 

einen Verlust aus Wertpapier-Verträgen**1 oder Wertpapier-Options-Verträgen**2 zu realisieren

[vgl. →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]

**1 zum Beispiel: Kauf oder Verkauf einer Aktie oder Anleihe 

**2 vgl. Wette BGB § 762

wertreferenziertes_Token

bezeichnet einen Krypto-Wert**, bei dem für die Wert-Stabilität eine Bezugs-Grundlage verwendet wird, die a. eine/ Nominal-Geld-Währung/en (= gesetzliche/s Zahlungsmittel), oder b. eine/ Ware/n, oder c. ein/ (andere/r) Krypto-Wert/e, oder d. eine Kombination solcher Werte (a-c) ist  

Begriff-Bestimmung in: →MiCAR Artikel 3.(1).Nr3

**→Krypto_Wert = eine digitale Darstellung, von einem Wert oder Recht, der/das unter Verwendung der Distributed-Ledger-, oder einer ähnlichen, Technologie, elektronisch übertragen UND gespeichert werden kann
Token = eine Hardware-Komponente mit integriertem Prozessor und Programm für Identifizierung und Authentifizierung

Vgl. →MiCAR, →DLT [verteilte Aufzeichnungen Technologie], →Journal, →Krypto_Wert, →Token [Gegenstand mit eigenem Prozessor zum Identitfizien/Authentizifizieren], →eGeld_Token [hat Bezug auf Geld], →Utility_Token [dient dem Zugang zu Ware oder Dienstleistung, nur vom durch Emittenten akzeptiert], →wertreferenziertes_Token [hat Bezug/Referenz auf Geld, Ware/n, andere/r Krypto_Wert/e oder Kombination daraus], →Non_Fungible_Token [nicht auf Märkten zum Tausch gegen Geld, Rechte oder Sachen austauschbar] 

Wertschöpfungsmodell

beschreibt die Aktivitäten mit Input und Output von Ressourcen wie • Material (Verbrauch) • Mensch (Zeit, Kraft, Know-how; Arbeit) und • Geräte (Abnutzung/ Arbeit); es ist eine der drei Dimensionen in dem so genannten →Geschäftsmodell.**

Dabei beschreiben das 

  • Geschäftsmodell die Strategie einer Unternehmung, um Werte zu generieren und Geld zu verdienen**

und darin das 

Icon Pflanze in der Hand als Symbol für Material Nutzenmodell die Ziel-Kundschaft mit ihren Bedürfnissen, und das Nutzen-Versprechen (Mehrwert) des Unternehmens  

 

    • Wertschöpfungsmodell die Aktivitäten** mit Input und Output von Ressourcen wie 

Material (Verbrauch, einschließlich Energie und für Logistik) 

Icon mit Mann und Schlüssel als Symbol für Personal Mensch (Zeit, physische Kraft, Know-how) und 

Icon mit Fabrik-Gebäude als Symbol für Geräte Geräte (Verbrauch durch Abnutzung) 

 

Icon mit den Operanden der vier Grund-Rechenarten als Symbol für Handels-Bücher und Bericht  Ertragsmodell die Abbildung von beidem in der Finanz-Kommunikation (Bücher, sonstige Aufzeichnungen und Berichte wie Finanzplan und Jahres-Abschluss) 

Die folgende Abbildung zeigt schematisch, wie die drei Dimensionen zu einander im Verhältnis stehen***: 

 

 

**Quellen: diverse, hier angelehnt an: Gassman, Sutter: Digitale Transformation im Unternehmen gestalten Hanser Verlag 2016 S. 16f.

***vgl. auch →betriebliche_Funktion oder/und →Stakeholder

Hinweise zum Begriff im größeren Kontext siehe bitte →Business_Case

    

Whistleblower

bezeichnet eine*n, in der Regel anonym zu haltende*n, Informant*in, die Gesetz-Verstöße an eine bestimmte Stelle in Behörden oder privaten Organisationen meldet, um die Öffentlichkeit oder Organisation vor Illegalität zu schützen  

Quelle: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de 16.12.2019 

Siehe bitte →Hinweisgeber-Stellen 

Zur Wortbedeutung: englisch wörtliche Übersetzung = ein*e, die (Alarm-) Pfeife Blasende*r; Übersetzung in Gesetzen: →Hinweisgeber*in

  •  

WHO

Abk.f. World Health Organization (Welt-Gesundheits-Organisation), CH-Genf 

https://www.who.int/ 

veröffentlicht unter anderem Informationen

    • zur Unterernährung (Stunting) für den Indikator 2.2.1 (anhand Körpergröße der <2-Jährigen) zum Ziel SDG02 (alle satt)  
    • zu den IHR (International Health Regulations der WHO; deutsch: Internationale Gesundheits-Vorschriften, IGV) für den Indikator 3.d.1 zum Ziel SDG03 (in guter Gesundheit und Verfassung) 

vgl. →WHO, →Stunting, →IHR

Willenserklärung

ist das Äußern einer Person von ihrem - erkennbaren**1 - Wollen**2, dass sie eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführt

Die wesentlichen Merkmale von einem Tatbestand "Es liegt eine Willenserklärung vor" sind

**1 Äußere Erkennbarkeit der Äußerung, etwa durch:

    1. Ausdrücklich mündliches oder schriftliches Abgegeben (Regelfall)
    2. Konkludentes, das heißt: aus dem Verhalten in einem bestimmten Kontext, schlüssig ableitbares und schlüssiges Äußern (Ausnahmefall) oder
    3. Stillschweigend, das heißt: In einem, von einem Gesetz oder einer Jurisdiktion bestimmten, Kontext schlüssig ableitbares und zulässiges Äußern (sehr seltener Ausnahmefall, etwa Bestätigungsschreiben zwischen Kaufleuten)

**2 Innere Merkmale von Bewusst-Sein und Wille von 

    1. Handlung, das heißt: Sich der Handlung, die die bestimmte Rechtsfolge haben soll, bewusst zu sein und sie tun zu wollen
    2. Erklärung, das heißt: Sich bewusst zu sein, dass die Äußerung rechtliche Folgen hat und welche Rechtsfolgen bestimmt sind
    3. Geschäft, das heißt: Das Eintreten der bestimmten Rechtsfolgen (Entstehen von Rechten oder/und Pflichten) zu wollen

Quelle: angelehnt an https://www.schuldnerberatung.de/willenserklaerung/, (Impressum ebenda stand 07.12.2021:) VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Berlin, 17. November 2021 

WiP

Abk.f. Work in Progress und meint den Bezug** zu Unfertige_Erzeugnisse 

Quelle: →https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=DE&uri=CELEX%3A32013L0034

** Vgl. ebenda zur

    • Bilanz - ANHANG IV, Nummer 2 unter: Buchstabe D römisch I Vorräte 
    • GuV - ANHANG V Nummer 2 zu "Veränderung des Bestandes an ... unfertigen Erzeugnissen" 

Vgl. →Englisch_Deutsch 

Wirtschaften

ist das 

  • Decken von Bedarf und Befriedigen von Bedürfnissen bzw. dafür das 
  • Verteilen, Verwenden, Verfügen von/über Ressourcen, Vermögen oder Assets  

Vgl. →Abschluss, →Aktiva, →Asset, →Ressource, →Oekonomie (= die Wirtschaft, das →Wirtschaften), →System

Bonmots:

"Unternehmen sind dann langfristig erfolgreich, wenn sie sich an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren" (Prince Charles, Forum 2007 n_n

"Wirtschaften ... soll positive Beiträge für die Gesellschaft im weitesten Sinne leisten" (J.H. Snabe in: FAZ 12.05.2021)

Zum Verstehen was man unter dem Begriff "die Wirtschaft" für einen geographischen Raum (z.B. Land, EU, Welt) versteht, hilft m_E das Video von Ray Dalion: Wie die Wirtschaftsmaschine funktioniert in 30 Minuten, →https://www.youtube.com/watch?v=dJMiVGlnLSc  

Wirtschaftlicher_Geschäftsbetrieb

ist eine a. selbständige und b. nachhaltige Tätigkeit, durch die c.1 Einnahmen oder c.2 andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die d. über die Vermögensverwaltung hinausgeht; die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist hier nicht erforderlich.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__14.html 

ebenda Satz 2: "Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn

      • Vermögen genutzt [wird],
        zum Beispiel [wenn] 
      • Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder
      • unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.

Vgl. "Wirtschaftlicher Verein", 

Vgl. →Steuerbegünstigte_Zwecke, →Wirtschaftlicher_Geschäftsbetriebs, →Vermögensverwaltung, →Geschäft und Betrieb von Gewerbe, Freiberuf, Handwerk und Kaufleuten (100,300, 800)  

Wirtschaftlich_Berechtigte*r

ist im Sinn von GWG § 3 diejenige natürliche Person 

  • in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine*e Vertragspartner*in letztlich oder 
  • auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder Geschäftsbeziehung begründet wird, oder 
  • die bei einer juristischen Person - unmittelbar oder mittelbar - 
    • mehr als 25 % der Kapitalanteile hält,
    • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder 
    • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. 

Hinweis: Wirtschaftlich Berechtigte sind von den dazu Verpflichteten [GWG § 2

    • zu identifizieren, und zwar vor allem [GWG § 10.(3)
      • bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung und 
      • außerhalb einer Geschäftsbeziehung immer bei 
        • bestimmten Geldtransfers im Sinn der EU VO 2015/847 über Beträge ab 1.000 Euro sowie 
        • sonstigen Transaktionen ab 15.000 Euro [GWG § 11.(3)ff., weitere gehende Sonderfälle siehe ebenda]  
    • mit ihren Geschäften einer Analyse für das Risiko von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu unterziehen, und zwar 
      • immer anhand der Risiko-Faktoren in Anlage 1 und in Anlage 2 des GWG [ebenda § 14.(1)] sowie 
      • weiter gehend nach festgelegten bzw. fest zu legenden Verfahren und gestaffelt nach Risiko- bzw. Sicherheits-Niveau [GWG § 15]  
    • ab einem gewissen hohem Risiko-Niveau der FIU zu melden [GWG § 15.(5a).S1.Nr1]. 

vgl. →BMI; →BVA;→Transparenzregister; →FIU 

WK

Abk.f. Werbungskosten

WP

Abk.f. Wirtschaftsprüfer*in, bezeichnet eine Person, die als solche öffentlich bestellt**1 ist für a. die berufliche Aufgabe**2, zu bestimmten**3 Prüfungen Bestätigungsvermerke**4 zu erteilen, und befugt**2 sind 

b. in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten und 

c. ansonsten 

    1. Unter Berufung auf ihren Berufseid**5 
      • auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebs-Führung 
      • als Sachverständige aufzutreten 
    2. In wirtschaftlichen Angelegenheiten
      • zu beraten und
      • fremde Interessen zu wahren
    3. Treuhänderische Verwaltung**6 auszuführen 
  •  

**1http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__1.html

**2http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__2.html

**3 "betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen"**2

**4 wörtlich: "Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen"**2; vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__322.html, zu ebenda dem Begriff "Abschlussprüfer" siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__319.html  Absatz (1) Satz 1 

**5http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__17.html

**6 bezeichnet im Wesentlichen einen Dienst oder Auftrag, fremde Rechte - nur für eine andere Person und nicht zum eigenen Vorteil - auszuüben (bzw. zu gebrauchen); der Begriff "Treuhand" entstammt der Rechts-Lehre und Recht-Sprechung und ist nicht gesetzlich bestimmt; Quelle: Prof. Dr. Prof. Dr. Volker Beeck, FH Main, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/treuhandschaft-47435, und https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/treuhandwesen-48031, Stand 23.12.2021

vgl. →Accountant, →Impressum, →Berufsgeheimnisträger*in, →Steuerberatende*r, →WP, →Steuersachen

WpHG

Abk.f. Wertpapier-Handels-Gesetz (Gesetz über den Wertpapierhandel) 

https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/index.html 

WPK

Abk.f. Wirtschaftsprüferkammer KöR, Berlin 

https://www.wpk.de/

Die WPK ist als Mitglied von →Accounting_Europe verbunden mit  der →IFAC

WPO

Abk.f. Wirtschaftsprüfer-Ordnung 

http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/index.html

WpPG

Abk.f. Wertpapier-Prospekt-Gesetz bzw. "Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist"

https://www.gesetze-im-internet.de/wppg/  

W_Fragen

siehe →Sieben_W_Fragen

Währungs_Risiko

bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen 

  • des Kurses einer Währung, oder von  
  • den Kurs beeinflussenden Faktoren, 

einen Verlust aus Fremd-Währungs-Verträgen**1 oder Währungs-Options-Verträgen**2 zu realisieren

[vgl. →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]

**1 zum Beispiel: Ein- oder Verkauf von Waren, Diensten oder Geld in einer fremden Währung 

**2 vgl. Wette BGB § 762

Würde

ist ein Achtung gebietender Wert, der einem Menschen innewohnt (inhärent ist; englisch: diginity) 

Wortherkunft: aus althochdeutsch wirdi, gotisch wairds, englisch worth, schwedisch värd, jeweils = Wert; Quelle: →Duden_HW

Vgl. →Menschenrechte, →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html 

Würdigung_iSv_PS

bezeichnet ein Vorgehen von: a. Eine Information einzuschätzen (im Sinn von: gedanklich abwägen), um b. eine Schlussfolgerung zu ziehen

Quelle: →IDW PS_KMU_1.8:

  • "feststellen: die Festlegung oder Entscheidung auf Basis von erlangten Prüfungsnachweisen
  • beurteilen: Identifizierung und Analyse der einschlägigen Sachverhalte, einschließlich Vornahme weiterer Prüfungshandlungen, um eine Schlussfolgerung ziehen zu können
  • würdigen: etwas auf Basis vorhandener Informationen einschätzen, um eine Schlussfolgerung zu ziehen"

Vgl. →IDW_PS, Würdigung_iSv_PS, →Beurteilung_iSv_PS, →Feststellung_iSv_PS, →Feststellung_iSd_AO, →Feststellung_des_Jahresabschlusses, →Methode (Vorgehen)

Z

ZAG

Abk.f. Zahlungsdienste-Aufsichts-Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/index.html

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675c.html Absatz (3), →ZAG, →KWG

Zahlnamen

Quelle: →https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_2.html 

Lesart für große Zahlen: 

Kilo = eine Eins mit drei Nullen bzw. 1 mal 10 hoch 3 [Vgl. →Kilotonne, →Megatonne, →Gigatonne ⇔ 10^3 t, 10^6 t, 10^9 t]

Million = eine Eins mit sechs Nullen = Mega 
Billion = (eine Eins mit sechs Nullen) und das zweimal 
Trillion = (eine Eins mit sechs Nullen) und das dreimal 
Quadrillion = (eine Eins mit sechs Nullen) und das viermal 
etc. 

Milliarde = das Tausend-fache von der Million = 10^6 • 10^3 = Giga 
Billiarde =  das Tausend-fache von der Billion = 12^6 • 10^3 
Trilliarde = das Tausend-fache von der Trillion = 10^18 • 10^3 
Quadrilliarde = das Tausend-fache von der Quadrillion = 10^24 • 10^3 

In umgekehrter Richtung lauten die Namen für sehr kleine Zahlen: 

Vgl. →EinhZeitG, →EinhV, →Zahlnamen

Zebra

bezeichnet hier eine Website für online Hilfen und Antworten zu Fragen, wie man sich im Internet mit Verantwortung und sicher verhalten kann; die Bezeichnung sei angelehnt an das Bild eines Zebra-Streifen im Straßen-Netz, der hier je einen Schutz-Weg im Digitalen Netz zeigen soll

Quelle: Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf, →https://www.fragzebra.de/impressum;
vgl. →https://www.unesco.de/wissen/zebra-nrw-serviceportal-medienfragen 

Hinweise zu dem Bild (der Metapher) des Zebras: Das Zebra wird, häufig für junge Menschen, verwendet  

    • als Bild für eine Stelle, die dort, wo Gegensätze sich vermischen, einen Übergang bietet, der einigermaßen sicher ist (Schutzweg**), zum Beispiel bei einer Vermischung von 
         
      • Schwarz und weiß [vgl. →Zebra_Gesellschaft im Kontext des EStG
          
      • Eigenem Profit (Nutzen) UND Nutzen der Gesellschaft (Gemeinschaft)

[Quellen: →https://www.businessinsider.de/gruenderszene/business/startup-sind-lieber-zebra-anstatt-einhorn-r/; →https://www.diepresse.com/5503850/tiere-in-der-wirtschaft#slide-6

      • Fahrzeug- und Fußgänger*innen-Verkehr 
           
      • Zwei Sprachen (Bi-Linguae),

und   

**Quelle: →https://www.helles-koepfchen.de/?suche=zebrastreifen 

Vgl. →Glossare zu Digitale_Kompetenz 

Zebra_Gesellschaft

bezeichnet für die Einkommen-Steuer eine Gesellschaft, von deren Gesellschafter*innen ein Teil a. aus dieser**A Überschuss-Einkünfte UND ein anderer Teil b. Gewinn-Einkünfte**B hat

**A Typischerweise ist dies eine GbR, die nur Vermögen verwaltet, aus welchem die Gesellschafter*innen Einkünfte haben aus

    • Vermietung und Verpachtung (Immobilien-Vermögen) und/oder aus
    • Kapital-Vermögen (Kapital-Anlagen),
    • beides gehört zu den →Überschuss-Einkunftsarten. 

**B Wenn nun ein*e Gesellschafter*in 

    • seine*ihre Beteiligung an der GbR**A in einem Betriebs-Vermögen hält (LuF, Gewerbe, Freiberuflich, siehe Gewinn-Einkunftsarten),

dann KANN (unter bestimmten Umständen) es sein, dass seine*ihre - anteiligen -

      • Einnahmen-Überschüsse aus der GbR 
      • zu den Gewinn-Einkunftsarten zugerechnet (als solche quailifiziert) werden (Folge vor allem: GewSt).

Weil dann im Ergebnis es Gesellschafter*innen gibt, die aus der GbR**A zum Teil

      • Überschuss-Einkünfte (aus Vermögens-Verwaltung, nicht-gewerblich, weiß**C) und zum Teil 
      • Gewinn-Einkünfte (land-/forstwirtschaftlich/ gewerblich/ freiberuflich, schwarz**C)

haben, nennt man diese Gesellschaft (GbR**A) "Zebra_Gesellschaft".

Quellen:

Vgl. →Zebra, →Zebra_Gesellschaft, →Steuer-Vokabeln

Zeitnahe_Mittelverwendung

bezeichnet die Vorschrift, dass - eine Körperschaft, die Steuer-begünstigte Zwecke verfolgt - ihre Mittel zeitnah, das heißt grds.: spätestens in den zwei Jahren, die dem Jahr des Zuflusses folgen, für diese Zwecke verwendet (Aufwand, Anschaffung oder Herstellung), verwendet; Ausnahmen:

  • Die Körperschaft jährliche Einnahmen von nicht mehr als 45 000 Euro [Q.1 Satz 2]
  • Rücklagen im Sinn von AO § 62 [Q.2]
  • Genehmigung vom Finanzamt [Q.3 Absatz (4)]

Quellen (Q.)

    1. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html Absatz (1) Nummer 5
    2. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__62.html 
    3. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__63.html 
    4. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html 

Hinweise:

    • Unter Körperschaften sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinn des KStG zu verstehen [Q.4.(1) Satz 2], →http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1.html  
    • Steuer-begünstigte Zwecke sind - ausschließlich und unmittelbar -
      1. gemeinnützige
      2. mildtätige oder
      3. kirchliche Zwecke

[mehr dazu siehe bitte →Steuerbegünstigte_Zwecke]

Vgl. →grundsätzlich, →Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Was das soll, →Steuerbegünstigte_Zwecke, →Zeitnahe_Mittelverwendung

Zentralstelle-für-Finanztransaktionsuntersuchungen

siehe bitte FIU (→FIU)

Zertifikat

bezeichnet allgemein ein a. Zeugnis über ein Recht und speziell ein b. Recht, etwas zu tun oder lassen 

**Quelle zu a: Duden_HW

**Beispiel zu b: Emissionszertifikat, es ist gleichzeitig 

    • ein Zeugnis, das zur Emission
      • von einer Tonne THG,
      • gemessen in CO2_eq,   
      • in einem bestimmten Zeit-Raum berechtigt  

http://www.gesetze-im-internet.de/behg/__3.html Nummer 2 

und

    • ein Finanzinstrument**b.1, das an einem staatlich überwachten, das heißt: Organisierter_Markt**b.2 gehandelt wird oder werden darf 

**b.1http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html Absatz (4) Nummer 5 

**b.2ebenda Absatz (11) 

Vgl. BEHG, Zertifikat

Zession

bezeichnet a. den Vorgang der Übertragung einer Forderung und/oder b. den Vertrag über deren Abtretung zwischen deren bisherigem*n Gläubiger*in und einer anderen Person, welche zur Forderung dann die Rechtsstellung als (neue*r) Gläubiger*in hat

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__398.html fort folgende 

    • Wenn der*die Schuldner*in (Debitor*in) UND der*die Zedent*in (Kreditor*in) Kaufleute sind, dann gilt zusätzlich: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__354a.html 
        
    • Die*der übertragende/abtretende, bisherige Gläubiger*in heißt: Zedent*in,
      der*die, welche*r die Übertragung/Abtretung annimmt, heißt: Zessionar*in
      [Quelle: Brockhaus Enzyklopädie Band 24 Mannheim 1994]  

Wortherkunft: Aus lateinisch cedere unter anderem = zuteil werden, weichen, zurückziehen, nachstehen, abtreten, zugestehen [Quelle: →Stowasser]

  

Ziel_Eigenschaften

sind: 

  • Spezifisch - Kommunizierbar, Verständlich
  • Messbar - Messbar/Erfassbar
  • Akzeptiert - Vereinbart
  • Realistisch - Machbar
  • Terminiert - (...)**  

Diese Eigenschaften** gelten als notwendige Bedingung, damit ein Ziel erreicht, und der Weg dorthin gemessen und nachverfolgt werden kann (Monitoring_and_Tracking). 

**Quellen: siehe Abbildung unten 

SMART die Abkürzung aus den Anfangs-Buchstaben oben und als solche auch als eine "→Methode" bzeichnet [diverse Quellen n_n]

 

Abbildung: Gegenüber-Stellung der anerkannten Ziel-Eigenschaften zu den Strategie-Komponenten im →COSO Standard

vgl. →Accounting for Advantage

   

 

 

Zillmerung

ist ein Rechen-Verfahren für die Bilanz eines Versicherers, das Abschlusskosten (Provision etc.) zu einem Versicherungs-Vertrag abdeckt aus den anfänglichen Prämien-Zahlungen des*der Versicherungs-Nehmer*in 

vgl. →https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__88.html Absatz (3) Nr. 3 in Verbindung mit: →http://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/__4.html**
sowie
http://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__25.html
http://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341e.html fort folgende
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__249.html Absatz (1) - ungewisse Verbindlichkeiten

Hinweise:

Für das Schuld-Verhältnis aus dem Versicherungs-Vertrag, zwischen dem Versicherer und dem*der Versicherungs-Nehmerin, gilt - bei unangemessener Benachteiligung des*der Versicherungs-Nehmerin - die Zillmerung nicht.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61399&pos=0&anz=1

Wortherkunft: Das Rechen-Verfahren ist 1863 für Lebens-Versicherungs-Anstalten** von August Zillmer entwickelt und nach diesem benannt worden

Quelle für den Charakter des Rechen-Verfahrens und die Wortherkunft: Thorsten Fiederling, Das Verfahren der Zillmerung in der Kapitallebensversicherung**, Inaugural-Dissertation, Würzburg 2010,  Seiten 2 und 10  

**angewendet wird das Verfahren auch auf andere Versicherungen: →http://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/__1.html 

Zins

bezeichnet die Vergütung für das Benutzen**1 bzw. Überlassen**2 von Finanz- oder Manufaktur-Kapital beziehungsweise von Sachen oder Rechten (Assets), über einen bestimmten Zeit-Raum

**1 aus Sicht des*derjenigen, der*die den Zins bzw. die Vergütung bezahlt  

**2 aus Sicht der*desjenigen, die*der die Zinszahlung bzw. Vergütung erhält  

Beispiele zu  

    • Finanz-Kapital: Vergütung aus der Überlassung von Geld (Darlehen; das Recht = die Forderung gegen die Zentralbank)
    • Manufaktur-Kapital: Pacht- oder Mietzins (die Sache = Land, Gebäude, Raum)

Ein Vertrag zum Benutzen bzw. Überlassen gegen einen Zins wird vor allem über drei Komponenten geschlossen:

    • (nur bei Finanz-Kapital:) Höhe des Überlassenen Kapitals
    • Höhe des Zinses (= Zins-Satz in %)
    • Laufzeit des Vertrages (Zeit-Raum = Anzahl der Jahre, Monate oder/und Tage)

Wortherkunft aus lateinisch census = Zählung, Vermögen, Vermögen-Angabe, Bürger-Liste oder Steuer-liste [Quellen: →Stowasser, →Duden_HV]

vgl. →Asset, →Kapital

Zinseszins

bezeichnet die Vergütung auf den Zins, der zu einem Termin, zusammen mit dem überlassenen Kapital, (zurück) zu geben beziehungsweise zu zahlen gewesen wäre

Beispiel Darlehen (Überlassung von Geld): 

Überlassenes Kapital (Höhe oder Betrag) bei Vertrag-Abschluss: 1.000 Euro

    1. Zins nach einem Jahr (vertraglich vereinbart): 2%, hier = 20 Euro
      • Überlassenes Kapital nach einem Jahr: 1.020 Euro

    2. Zins im zweiten Jahr: 2% auf (1.000 + 20) Euro = 20 Euro Zins + 40 Cent Zinseszins
      • Überlassenes Kapital nach zwei Jahren: [1.020 + 20,40 =] 1.040,40 Euro
         
    3. Zins im dritten Jahr: 2% auf (1.000 + 40,40) Euro = 20 Euro Zins + 81 Cent Zinseszins 
      • Überlassenes Kapital nach drei Jahren: [1.040,40 + 20,81 =] 1.061,21 Euro 

    4. Und so weiter 

vgl. →http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__248.html 

vgl. →Zins

Zins_Änderungs_Risiko

bezeichnet die Gefahr, aufgrund von nachteiligen Veränderungen 

  • des Markt-Zinses, oder von 
  • den Zins beeinflussenden Faktoren, 

einen Verlust aus Zins-Verträgen**1 oder Zins-Options-Verträgen**2 zu realisieren

[vgl. →Zins, →Marktpreis_Risiko, →DRS_20.11, und →Risiko Begriffe]

**1 zum Beispiel: Darlehens-Vertrag gemäß BGB § 488

**2 vgl. zu Wette: BGB § 762

ZIT

Abk.f. Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen; erster Ansprechpartner des BKA für Internet-Straftaten bei • noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei • Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit; bearbeitet besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den Delikt-Bereichen:

  • Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern mit Bezug zum Internet,
  • Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im Darknet),
  • Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe, Datendiebstahl und Computerbetrug),
  • Hasskriminalität im Internet (Hate Speech).

https://staatsanwaltschaften.hessen.de/staatsanwaltschaften/generalstaatsanwaltschaft-frankfurt-am-main/aufgabengebiete/zentralstelle-zur-bekaempfung-der-internet-und-computerkriminalitaet-zit

Vgl. →BMI, →BKA, →ZMI, →ZIT

Zivilschutz

bezeichnet den Schutz der Bevölkerung [...] vor Kriegs-Einwirkungen durch nicht-militärische Maßnahmen 

Begriffsbestimmung: →https://www.gesetze-im-internet.de/zsg/__1.html 

Der Zivilschutz gilt vor allem im Verteidigungs-Fall, Legislative-Kompetenz hat der Bund, siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html Absatz (1) Nummer 1 

vgl. →BBK, →ZSKG, →Zivilschutz, →Katastrophenschutz, →Katastrophe, , Gefahr = →Risiko, →Notfall Glossar   

ZKG

Abk.f. Zahlungskonten-Gesetz bzw. Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskonto-Entgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen 

http://www.gesetze-im-internet.de/zkg/ 

ZMI

Abk.f. Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Interne, beim Bundeskriminalamt

Quelle: →https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Kooperationen/ZMI/zmi.html
Siehe: →https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/HinweisGeben/MeldestelleHetzeImInternet/ZMIPartner/zmipartner_node.html
zum Melden von

    • potenziellen Hasskommentaren im Internet durch Bürger*innen von 
    • Menschenverachtung und Hass
      • als persönliche Äußerung oder
      • als politische Strategie
    • Hassrede
      (unter anderem im Zusammenhang mit der Einhaltung von Werberegeln und den Bestimmungen zum Jugendschutz)
    • Hass und Hetze im Netz

Vgl. →BMI, →BKA, →ZMI, →ZIT, →Hinweisgeber-Stellen

ZPO

Abk.f. Zivilprozess-Ordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ 

ZSKG

Abk.f. Zivil-Schutz- und Katastrophenhilfe-Gesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/zsg/  

Zuständig auf Bundesebene ist das →BBK (→https://www.gesetze-im-internet.de/zsg/__4.html

vgl. →BBK, →ZSKG, →Zivilschutz, →Katastrophenschutz, →Notfall Glossar   

zulässige_Prognose-Arten

sind 

  • Intervall-Prognose 
    • Angabe einer Band-Breite zwischen zwei Zahlen-Werten 
    • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz zwischen x und y Euro 

  • Punkt-Prognose 
    • Angabe eines Zahlen-Wertes 
    • Beispiel: wir erwarten mit einem Umsatz in Höhe von x Euro 

  • Qualifiziert komparative Prognose 
    • Angabe einer Veränderung
      • im Vergleich zu einem Ist-Wert, 
      • der Richtung und 
      • der Intensität der Veränderung 
    • Beispiel: wir erwarten einen Umsatz leicht/bedeutend/etc.... unter// in der Höhe vom// leicht/bedeutend/etc... über dem aktuellen Wert 

→DRS_20.11 und DRS_20.13, Pendant: unzulässige_Prognose-Arten

Zusatz_Information_im_Abschluss

bezeichnet hier in einem Abschluss, oder in einem Bericht mit/zu einem Abschluss, eine Information, die - nach den Maß gebenden Vorschriften - nicht erforderlich, aber zulässig ist

Quelle: IDW PS 400 n.F. 10.2021, Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks, Tz 10.i, Original-Bezeichnung zur Begriffs-Bestimmung (Definition): "Zusätzliche Information"

Beispiele von ebenda:

vgl. →Abschluss, →Sonstige_Information_zum_Abschluss, →Zusatz_Information_im_Abschluss, →Angabe_im_Anhang, →Lage-Bericht, →Angabe_im_Lagebericht, →Lageberichtsfremde_Angabe, →Lageberichtstypische_Angabe, →finanzieller_Indikator, →nichtfinanzieller_Indikator 

zvE

Abk.f. zu versteuerndes Einkommen im Sinn von EStG § 2.(5) 

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Vgl. →Steuer-Vokabeln, →Wie das mit den Steuern immer ist

Zwei-Konten-Modell

bezeichnet einen Plan-/Entwurf mit zwei Bank-Konten, um für ungleiche Zwecke seine Einnahmen und Ausgaben zu ordnen; z.B. für a. variable versus fixe Lebenshaltungs-Kosten oder b. betriebliche versus private Zwecke

Quellen zu 

  1. diverse im Internet (n_n), nach Suche im Webbrowser zu "Zwei-Konten-Modell", mit Tipps wie hier der "Praktische Finanz-Tipp, um sein monatliches Geld im Griff zu haben" (→WIE das mit den Finanzen ist)
  2. https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-16/I-1/anhang-16-I-1.html Randnummer 4, →https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zwei-konten-modell_idesk_PI20354_HI1638860.html;
    • Hier ging es historisch um ein
      • Konto 1 für nur betriebliche Zwecke, das Schulden zeigt, und ein zweites
      • Konto 2, das ein Guthaben hat aus: Einnahmen aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich von Entnahmen für private Zwecke;
    • früher waren da die Zins-Ausgaben zu Konto 2 als Betriebsausgaben voll abzugsfähig, auch wenn mit den Schulden (Kredit) die privaten Ausgaben [wozu die Entnahmen waren] finanziert wurden;
    • heute wird dieses 2-Konten-Modell durch die Überentnahmen-Regel in →http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Absatz (4a) wenig diskutiert 

^

^^

ist der hoheitliche (Verwaltungs-/ Rechts-) Akt, der das fest Setzen von Steuer-Beträgen**1 oder Steuer-Mess-Beträgen**2 vollendet ("die Steuer sitzt fest"). 

**1http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__155.html
**2 http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__184.html 

Hinweis zum Unterschied zwischen →Festsetzung und →Feststellung:  

Fest gesetzt wird eine Steuer oder ein Steuermessbetrag. 

Fest gestellt werden Grundlagen für die Steuer (so genannte Besteuerungs-Grundlagen). 

Nur - im Gesetz - bestimmte Besteuerungs-Grundlagen werden gesondert festgestellt (→http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__179.html).