Background

ESRS Wesentlichkeit

Stand: 22. Februar 2024 | dem Wesen der Wirkungen des Tuns und der Risiken und Chancen durch den Reaktor Natur
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Inhaltsverzeichnis

  1. Zweck der Informationen in der Nachhaltigkeitserklärung
    1. „Zum Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte“
    2. „um zu verstehen, wie Nachhaltigkeitsaspekte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens beeinflussen“
  2. Nachhaltigkeits-Aspekte und Wesentliche Nachhaltigkeits-Aspekte
    1. Nachhaltigkeitsaspekte
    2. Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
  3. Auswirkungen oder Finanzielle Auswirkungen
    1. Auswirkungen
    2. Finanzielle Auswirkungen
  4. Finanzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen
    1. Finanzielle Auswirkungen
    2. Risiken
    3. Chancen
  5. Risiken und Chancen sowie Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Nachhaltigkeitsbezogen Chancen
    1. Risiken und Nachhaltigkeitsbezogene Risiken
      1. Risiken
      2. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken
    2. Physische Risiken und Klima-bedingte Physische Risiken
      1. Physische Risiken
      2. Klimabedingte Physische Risiken
    3. Übergangsrisiken und Klima-bedingte Übergangsrisiken
      1. Übergangsrisiken
      2. Klimabedingte Übergangsrisiken
    4. Chancen und Nachhaltigkeitsbezogene Chancen
      1. Chancen
      2. Nachhaltigkeitsbezogene Chancen
    5. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken sowie Nachhaltigkeitsbezogene Chancen
      1. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken
      2. Nachhaltigkeitsbezogene Chancen
  6. Auswirkungen und Wesentlichkeit von Auswirkungen
    1. Auswirkungen
    2. Wesentlichkeit von Auswirkungen
    3. Auswirkungen gleich Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen
      1. Auswirkungen
      2. Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen
    4. Wesentlichkeit bei negativen oder positiven Auswirkungen
      1. Wesentlichkeit bei negativen Auswirkungen und Schweregrad
      2. Wesentlichkeit bei positiven Auswirkungen
  7. Wesentlichkeit von Auswirkungen und Finanzielle Wesentlichkeit
    1. Wesentlichkeit von Auswirkungen
    2. Finanzielle Wesentlichkeit
    3. Hinweise zum „vernünftigem Ermessen“

Direkt zum Vergleich der Begriffsbestimmungen: →Wesentlichkeit der Auswirkungen und Finanzielle Wesentlichkeit 

  

Zweck der Informationen in der Nachhaltigkeitserklärung

„Zum Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte“

Quelle: EU_VO_2023/2772 Gründe (1)

→Auswirkungen →Material/ ESRS Faktoren/ Nachhaltigkeitsaspekte

„um zu verstehen, wie Nachhaltigkeitsaspekte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens beeinflussen“

Quelle: EU_VO_2023/2772 Gründe (1)

Material/ ESRS Faktoren/ Nachhaltigkeitsaspekte

→Finanzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen; →Nachhaltigkeitsbezogene Risiken sowie Nachhaltigkeitsbezogene Chancen

Nachhaltigkeits-Aspekte und Wesentliche Nachhaltigkeits-Aspekte

Nachhaltigkeitsaspekte

Material/ ESRS Faktoren/ Nachhaltigkeitsaspekte

(die Nachhaltigkeit [bzw. den Wert-Erhalt] mitbestimmende Umstände/ Gegebenheiten) sind:

  1. Umwelt-Faktoren**1,
  2. Sozial-Faktoren**1 und
  3. Menschenrechte sowie
  4. Governance-Faktoren**1, einschließlich
  5. Nachhaltigkeitsfaktoren**2 im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung ( EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Quelle:

  • Begriffsbestimmung „ Nachhaltigkeitsaspekte“ in ESRS_Anhang_II Tabelle 2 Begriffsbestimmungen (PDF Download S.280)

**1 Hinweise zur Wortbedeutung „Faktor“ (Umstände, Gegebenheiten) :

  • „Faktoren“ ↔ Sustainability „Faktors“ (Gegebenheit, Umstand), Q. EU_VO_2023/2772 Zweisprachige Anzeige DE/EN
  • Faktor ↔ mit bestimmende Ursache, Tatsache, Tatbestand, lateinisch facere = tun, machen, lateinisch factus = getan, gemacht, geschafft, die Tatsache (Q. Stowasser)
  • matter of fact: Tatsache, Tatbestand, (as a…) tatsächlich, in der Tat

**2 in EU_VO_2019/2088 als „Belange“ (Interessen) bezeichnet, Hinweise zur Wortbedeutung:

  • „Belange“ ↔ Sustainability „Matters“ (Angelegenheit, Anliegen, Belang; Umstand), Q. EU_VO_2023/2772 Zweisprachige Anzeige DE/EN);
  • Belang ↔ Interesse (Q. Duden_HW)

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

(Wesentlichkeit_iSd_ESRS)

Nachhaltigkeitsaspekte sind wesentlich, wenn sie der Definition [Begriffsbestimmung] von

  1. Wesentlichkeit der Auswirkungen_auf_Umwelt_und_Mensch [→Ziffer 6]
  2. Finanzielle_Wesentlichkeit [→Ziffer 4 und →7.2]
  3. oder beider Kriterien [→Ziffer 7] entsprechen.“

Quelle: Begriffsbestimmung „Wesentlichkeit“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 Begriffsbestimmung Wesentlichkeit (PDF Download S.272)

Auswirkungen oder Finanzielle Auswirkungen

Die Auswirkungen, die

  • das Unternehmen [the undertaking]

[hat oder haben könnte]

  • auf die Umwelt und die Menschen (…),
    einschließlich der Auswirkungen auf
  • auf ihre Menschenrechte,

[und] die [verbunden sind/ connected with] mit

  • seinen eigenen Tätigkeiten und
  • seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (…) ,

auch durch

  • seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch
  • seine Geschäftsbeziehungen.

(…)

Die Auswirkungen können

Die Auswirkungen können

  • tatsächlich oder potenziell,
  • negativ oder positiv,

  • beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie
  • umkehrbar oder unumkehrbar sein.

Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven

  • Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an.

Quelle: Begriffsbestimmung „Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.269)

Vgl. →…material/esrs-faktoren.html/#vom-menschen-verursachte-einflussfaktoren fort folgende

Finanzielle Auswirkungen

Auswirkungen

  • von Risiken und Chancen [im Umfeld des Unternehmens],

die [beeinflussen]

  • die Finanzlage,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • die Cash_Flow/s

des Unternehmens (…) [und zwar]

Quelle: Begriffsbestimmung „Finanzielle Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.267)

Finanzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen

(Auswirkungen aus dem Umfeld auf die Finanzen des Unternehmens)

Finanzielle_Wesentlichkeit siehe →Ziffer 7.2

Finanzielle Auswirkungen

Auswirkungen

  • von Risiken und Chancen [im Umfeld des Unternehmens],

die [beeinflussen]

  • die Finanzlage,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • die Cash_Flow/s

des Unternehmens (…) [und zwar]

Quelle: Begriffsbestimmung „Finanzielle Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.267)

Risiken

Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die (…) sich (…)

  • negativ [auswirken können]

auf

  • die Finanzlage,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit,
  • die Cash_Flow/s,
  • den Zugang zu Finanzmitteln
    oder
  • die Kapitalkosten

des Unternehmens, [und zwar]

[und] die

  • Nachhaltigkeitsbezogene Risiken [sind,

und]

  • mit negativen Finanziellen Auswirkungen [einschlagen können],

[und] die [entstehen] im Zusammenhang mit

  • Umwelt-Themen [ESRS_E1, ESRS_E2, ESRS_E3, ESRS_E4, ESRS_E5),
  • Sozial-Themen [ESRS_S1, ESRS_S2, ESRS_S3, ESRS_S4] oder
  • Governance-Themen [ESRS_G1] (…)

Quelle: Begriffsbestimmung „Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.276)

Chancen

Chancen [im Umfeld des Unternehmens, die]

 

 

 

(…)

 

 

 

  • Nachhaltigkeitsbezogene Chancen [sind,

und]

  • mit positiven Finanziellen Auswirkungen [einschlagen können]

Quelle: Begriffsbestimmung „Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.273)

Risiken und Chancen sowie Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Nachhaltigkeitsbezogen Chancen

Risiken und Nachhaltigkeitsbezogene Risiken

Risiken

Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die (…) sich (…)

  • negativ [auswirken können]

auf

  • die Finanzlage,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit,
  • die Cash_Flow/s,
  • den Zugang zu Finanzmitteln
    oder
  • die Kapitalkosten

des Unternehmens, [und zwar]

[und] die

  • Nachhaltigkeitsbezogene Risiken [sind,

und]

  • mit negativen Finanziellen Auswirkungen [einschlagen können],

[und] die [entstehen] im Zusammenhang mit

  • Umwelt-Themen [ESRS_E1, ESRS_E2, ESRS_E3, ESRS_E4, ESRS_E5),
  • Sozial-Themen [ESRS_S1, ESRS_S2, ESRS_S3, ESRS_S4] oder
  • Governance-Themen [ESRS_G1] (…)

Quelle: Begriffsbestimmung „Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.276)

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken

Ungewisse

  • Ereignisse oder Bedingungen
  • in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance,

die, falls sie eintreten, möglicherweise

  • wesentliche negative Auswirkungen

[haben können] auf

  • das Geschäftsmodell des Unternehmens und
  • seine Strategie,
  • seine Fähigkeit zur
    • Erreichung seiner Ziele und zur
    • Schaffung von Werten (…)

und daher

  • seine Entscheidungen und die
  • Entscheidungen seiner Geschäftsbeziehungen

beeinflussen können [auch]

Wie jedes andere Risiko sind Nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine Kombination aus

  • dem Ausmaß der Auswirkungen [ SH] und
  • der Eintrittswahrscheinlichkeit [ EW].

Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)

Physische Risiken und Klima-bedingte Physische Risiken

Physische Risiken

Alle

  • globalen
  • Wirtschaftstätigkeiten [Tätigkeiten zum Wirtschaften]

hängen ab von der Funktionsweise von Geosystemen (…), z.B. von

  • einem stabilen Klima und
  • Ökosystemdienstleistungen wie der Versorgung mit Biomasse (Rohstoff/e).

Naturbezogene Physische Risiken sind eine unmittelbare Folge der

  • Abhängigkeit einer Organisation
    • von der Natur.

Physische Risiken entstehen, wenn

  • natürliche Systeme
  • durch
    • die Auswirkungen von Klima-Ereignissen (z. B. extreme Wetterereignisse wie Dürren), geologischen Ereignissen (z. B. seismische Ereignisse wie Erdbeben) oder
    • Veränderungen des Gleichgewichts von Ökosystem/en, beispielsweise hinsichtlich der Bodenqualität oder der Meeresökologie,

beeinträchtigt werden,

was sich auswirkt

Diese können akut, chronisch oder beides sein.

Naturbezogene Physische Risiken ergeben sich

  • aus Veränderungen der
    • biotisch/en (mit Lebewesen zusammenhängenden) und
    • abiotisch/en (nicht mit Lebewesen zusammenhängenden)
  • Bedingungen, die gesunde und funktionierende Ökosystem/e unterstützen.

Physische Risiken sind in der Regel Standort-spezifisch.

Naturbezogene Physische Risiken sind häufig mit Klima-bedingten physischen Risiken verbunden.

Quelle: Begriffsbestimmung „Physische Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.274)

Klimabedingte Physische Risiken

Risiken [im Umfeld des Unternehmens] aufgrund des Klimawandels, bei denen es sich [handeln kann] um

  1. ereignisbedingte (akut) oder
  2. längerfristige (chronische)
  • Verschiebungen von Klimamustern (...).

A. Akute Physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere

  • Wetterereignissen wie Stürmen,
  • Überschwemmungen,
  • Bränden oder
  • Hitzewellen

B. Chronische Physische Risiken entstehen durch

  • längerfristige Klimaveränderungen, beispielsweise Temperaturänderungen, und
  • ihre Auswirkungen auf
    • den Anstieg der Meeresspiegel,
    • eine geringere Verfügbarkeit von Wasser,
    • der Verlust an biologischer Vielfalt und
    • Veränderungen in der Ertragsfähigkeit von Flächen und Böden.

Quelle: Begriffsbestimmung „Klimabedingte Physische Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.264)

Übergangsrisiken und Klima-bedingte Übergangsrisiken

Übergangsrisiken

Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die sich aus einer

  • Diskrepanz zwischen
  • der Strategie und dem Management einer Organisation oder eines Investors

und

  • dem sich wandelnden
    • regulatorischen,
    • politischen oder
    • gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, ergeben.

Entwicklungen, die darauf abzielen,

  • Schäden am Klima oder an der Natur zu beenden oder umzukehren, wie z. B.
    • staatliche Maßnahmen,
    • technologische Durchbrüche,
    • Marktveränderungen,
    • Rechtsstreitigkeiten und
    • sich ändernde Verbraucherpräferenzen,

können allesamt Übergangsrisiken bewirken oder verändern.

Quelle: Begriffsbestimmung „Übergangsrisiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.274)

Klimabedingte Übergangsrisiken

Risiken [im Umfeld des Unternehmens], die

  • aufgrund des Übergangs zu
    einer CO2-armen,
    klimaresilienten Wirtschaft [ Resilienz]

entstehen.

Sie umfassen in der Regel

  • politische Risiken,
  • rechtliche Risiken,
  • technologische Risiken,
  • Marktrisiken und
  • Reputationsrisiken

Quelle: Begriffsbestimmung „Klimabedingte Übergangsrisiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.264)

Chancen und Nachhaltigkeitsbezogene Chancen

Chancen

Chancen [im Umfeld des Unternehmens, die]

(…)

  • Nachhaltigkeitsbezogene Chancen [sind,

und]

  • mit positiven Finanziellen Auswirkungen [einschlagen können]

Quelle: Begriffsbestimmung „Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.273)

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen

Ungewisse

  • Ereignisse oder Bedingungen
  • in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance,

die, falls sie eintreten, möglicherweise

  • wesentliche positive Auswirkungen

[haben können] auf

  • das Geschäftsmodell des Unternehmens oder
  • seine Strategie,
  • seine Fähigkeit zur
    • Erreichung seiner Ziele und zur
    • Schaffung von Werten (…)

und daher

  • seine Entscheidungen und die
  • Entscheidungen seiner Geschäftspartner

Beeinflussen können [auch]

Wie jede andere Chance werden auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen [gemessen] als Kombination aus

  • dem Ausmaß der Auswirkungen und
  • der Eintrittswahrscheinlichkeit [ EW] (…).

Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken sowie Nachhaltigkeitsbezogene Chancen

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken

Ungewisse

  • Ereignisse oder Bedingungen
  • in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance,

die, falls sie eintreten, möglicherweise

  • wesentliche negative Auswirkungen

[haben können] auf

  • das Geschäftsmodell des Unternehmens und
  • seine Strategie,
  • seine Fähigkeit zur
    • Erreichung seiner Ziele und zur
    • Schaffung von Werten (…)

und daher

  • seine Entscheidungen und die
  • Entscheidungen seiner Geschäftsbeziehungen

beeinflussen können [auch]

Wie jedes andere Risiko sind Nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine Kombination aus

  • dem Ausmaß der Auswirkungen [ SH] und
  • der Eintrittswahrscheinlichkeit [ EW].

Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Risiken“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen

Ungewisse

  • Ereignisse oder Bedingungen
  • in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance,

die, falls sie eintreten, möglicherweise

  • wesentliche positive Auswirkungen

[haben können] auf

  • das Geschäftsmodell des Unternehmens oder
  • seine Strategie,
  • seine Fähigkeit zur
    • Erreichung seiner Ziele und zur
    • Schaffung von Werten (…)

und daher

  • seine Entscheidungen und die
  • Entscheidungen seiner Geschäftspartner

beeinflussen können [auch]

Wie jede andere Chance werden auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen [gemessen] als Kombination aus

  • dem Ausmaß der Auswirkungen und
  • der Eintrittswahrscheinlichkeit [ EW] (…).

Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Chancen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)

Auswirkungen und Wesentlichkeit von Auswirkungen

Auswirkungen

Die Auswirkungen, die

  • das Unternehmen [the undertaking] [hat oder haben könnte]
    • auf die Umwelt und die Menschen (…),
      einschließlich der Auswirkungen auf
    • auf ihre Menschenrechte,

[und] die [verbunden sind/ connected with] mit

  • seinen eigenen Tätigkeiten und
  • seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (…) ,

auch durch

  • seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch
  • seine Geschäftsbeziehungen.

(…)

Die Auswirkungen können

Die Auswirkungen können

  • tatsächlich oder potenziell,
  • negativ oder positiv,

  • beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie
  • umkehrbar oder unumkehrbar sein.

Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven

  • Beitrag des Unternehmens zu nachhaltigen Entwicklungen an.

Quelle: Begriffsbestimmung „Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.269)

Wesentlichkeit von Auswirkungen

(…) aus der Wirkungs-Perspektive umfasst [ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt solche]

Auswirkungen

  • (des Unternehmens
  • auf Umwelt und Mensch),

[die] im Zusammenhang [stehen] mit der

  • eigenen Geschäftstätigkeit und der
  • vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens,

auch durch

  • seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch
  • seine Geschäftsbeziehungen.

(…)

(…) hinsichtlich der Auswirkungen [ist einer der Nachhaltigkeitsaspekte] wesentlich, wenn er sich auf

  • die kurz-, mittel- und langfristigen

 

  • wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen,
  • positiven oder negativen

Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht.

 

Quellen:

  • Begriffsbestimmung „Wesentlichkeit der AuswirkungenEU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.270)
  • ESRS_1.43ff.

Auswirkungen gleich Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen

Auswirkungen

Die Auswirkungen, die

  • das Unternehmen [the undertaking] [hat oder haben könnte]
    • auf die Umwelt und die Menschen (…),
      einschließlich der Auswirkungen auf
    • auf ihre Menschenrechte,

[und] die [verbunden sind/ connected with] mit

  • seinen eigenen Tätigkeiten und
  • seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (…) ,

auch durch

  • seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch
  • seine Geschäftsbeziehungen.

(…)

Die Auswirkungen können

Die Auswirkungen können

  • tatsächlich oder potenziell,
  • negativ oder positiv,
  • beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie
  • umkehrbar oder unumkehrbar sein.

Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven

  • Beitrag des Unternehmens zu nachhaltigen Entwicklungen an.

Quelle: Begriffsbestimmung „Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.269)

Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen

Die Auswirkungen, die

  • das Unternehmen [hat oder haben könnte] (…)
    • auf die Umwelt und die Menschen (…),
      einschließlich der Auswirkungen
    • auf ihre Menschenrechte,

[und zwar] aufgrund

  • seiner Tätigkeiten oder
  • Geschäftsbeziehungen.

 

  
  

(…)

Die Auswirkungen können

[und]

  • tatsächlich oder potenziell,
  • negativ oder positiv, (…),
  • beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie
  • umkehrbar oder unumkehrbar sein.

Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven

  • Beitrag des Unternehmens zu nachhaltigen Entwicklungen an.

Quelle: Begriffsbestimmung „Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen“ in EU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.280)

Wesentlichkeit bei negativen oder positiven Auswirkungen

Wesentlichkeit bei negativen Auswirkungen und Schweregrad

„Bei

A. tatsächlichen negativen Auswirkungen
[auf Umwelt und Mensch allgemein]

richtet sich die Wesentlichkeit nach

    • dem Schweregrad der Auswirkungen,

[und] bei

B. potenziellen negativen Auswirkungen
[auf Umwelt und Mensch allgemein]

nach dem

Der Schweregrad basiert auf den folgenden Faktoren:

  1. dem Ausmaß,
  2. dem Umfang und
  3. der Unabänderlichkeit der Auswirkungen [ Unumkehrbarkeit].

Im Falle

B. möglicher negativer Auswirkungen

hat der

Quelle: ESRS_1.44 Satz 1

Wesentlichkeit bei positiven Auswirkungen

„In Bezug auf positive Auswirkungen basiert 

A (bei tatsächlichen positiven Auswirkungen)

die Wesentlichkeit auf 

    1. dem Ausmaß und
    2. Umfang der Auswirkungen

… und …

B (bei potenziellen Auswirkungen auf)

    1. dem Ausmaß,
    2. Umfang und
    3. der Wahrscheinlichkeit [ EW] der Auswirkungen“

 

Quelle: ESRS_1.46

Wesentlichkeit von Auswirkungen und Finanzielle Wesentlichkeit

Wesentlichkeit von Auswirkungen

(…) aus der Wirkungs-Perspektive umfasst [ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt solche]

Auswirkungen

  • (des Unternehmens
    • auf Umwelt und Mensch),

[die] im Zusammenhang [stehen] mit der

  • eigenen Geschäftstätigkeit und der
  • vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens,
    auch durch
  • seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch
  • seine Geschäftsbeziehungen.

(…)

(…) hinsichtlich der Auswirkungen [ist einer der Nachhaltigkeitsaspekte] wesentlich, wenn er sich auf

    • die kurz-, mittel- und langfristigen
  • wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen,
  • positiven oder negativen

Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht.

 

Quellen:

  • Begriffsbestimmung „Wesentlichkeit der AuswirkungenEU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.270)
  • ESRS_1.43ff.

Finanzielle Wesentlichkeit

(…) aus finanzieller Sicht [sind] Nachhaltigkeitsaspekte (…) wesentlich, wenn sie

  • Risiken oder Chancen mit sich bringen,

die sich auswirken (oder nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann) (…) auf

  • die Finanzlage,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit,
  • die Cash_Flow/s,
  • den Zugang zu Finanzmitteln oder
  • die Kapitalkosten des Unternehmens (…),

[und zwar]

  

Quellen:

  • Begriffsbestimmung „Finanzielle WesentlichkeitEU_VO_2023/2772 Anhang II Tabelle 2 (PDF Download S.76)
  • ESRS_1.47ff.

  

  

Finanzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen siehe →Ziffer 4

Hinweise zum „vernünftigem Ermessen“

„Eine nachhaltigkeitsbezogene Auswirkung kann
von Anfang an finanziell wesentlich sein
oder finanziell wesentlich werden,
wenn nach vernünftigem Ermessen davon auszugehen ist, dass
sie • die Finanzlage, • die finanzielle Leistungsfähigkeit, • die Cash_Flow/s, • den Zugang zu Finanzmitteln oder • die Kapitalkosten des Unternehmens kurz-, mittel- oder langfristig beeinflusst.“ (ESRS_1.38)

„Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich,
wenn er wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen nach sich zieht
oder wenn diese nach vernünftigem Ermessen zu erwarten sind.
Dies trifft zu, wenn durch einen der Nachhaltigkeitsaspekte Risiken oder Chancen entstehen,
die innerhalb von kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizonten
einen wesentlichen Einfluss auf - die Entwicklung, • die Finanzlage, • die finanzielle Leistungsfähigkeit, • die Cash_Flow/s, • den Zugang zu Finanzmitteln oder • die Kapitalkosten des Unternehmens haben
(oder wenn ein solcher Einfluss nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist).“ (ESRS_1.49)

„Die Ermittlung von Risiken und Chancen,
die sich kurz-, mittel- oder langfristig
auf • die Finanzlage, • die finanzielle Leistungsfähigkeit, • die Cash_Flow/s, • den Zugang zu Finanzmitteln oder • die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken
(oder wenn solche Auswirkungen nach vernünftigem Ermessen zu erwarten sind),
stellt den Ausgangspunkt für die Bewertung der Finanziellen Wesentlichkeit dar.“ (ESRS_1. AR.14)

Vergleiche