Stand: 18. Juni 2021 | den wichtigsten Terminen im Jahres-Zyklus
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Wie der jährliche Kreis bei den Steuern ist (Jahres-Zyklus), wird gezeigt im Beitrag: →Wie das mit den Steuern ist
Hier halten wir die Fristen für wichtige** Termine fest, und zwar: ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
**wichtig, weil: nach Frist-Ablauf grundsätzlich KEINE Änderungen im Steuer-Bescheid mehr möglich sind, AO § 124.
Ergänzungs-Wünsche nehmen wir gerne hier auf: →Contact
Abbildung: Überblick über die wichtigsten Ereignisse zu
Finanzen und Steuern für Unternehmen im Jahres-Zyklus der vier Quartale
Die Abbildung zeigt vor allem: Schon am ersten Tag des Jahres (Neujahr) gibt es eine Unterlage (Nachweis, Beleg), für die die Ablage und der Zugriff darauf so zu organisieren sind, dass NACH dem Jahres-Ende die Steuer-Erklärung leichter fällt
Wie das geht, zeigt der Abschnitt "Wie das abläuft: Von der Erklärung bis zu der Festsetzung (das heißt: Veranlagung)" in dem Beitrag →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html Absatz (4)
Das Eröffnen von einem
ist der Gemeinde mitzuteilen.
Die Gemeinde Unterrichtet das Finanzamt.
...
Das Aufnehmen einer
ist bloß direkt dem Finanzamt mitzuteilen.
...
Die Frist läuft, sobald das Melde-pflichtige Ereignis (Eröffnung, Aufnehmen) eingetreten ist.
Die Frist beträgt: Einen Monat [siehe über Link oben den Absatz (4)]
Jede*r volljährige Staats-Bürger*in hat für seine Steuern: Anzeige-Pflichten und Mitwirkungs-Pflichten
[siehe Überschriften nach §136 (aufgehoben) unter: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html].
Das Führen von Aufzeichnungen gehört zu den Mitwirkungs-Pflichten.
...
Gemeint sind vor Allem die Buchführungs-Pflichten
...
Zum Beispiel für Waren-Eingang und Waren-Ausgang:
...
Die Frist zur Buchung läuft, sobald Geschäfts-Vorfall eingetreten ist.
Die Frist beträgt
...
Zeitgerecht bedeutet:
[Quelle: https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-kanzlei-edition/schwarzpahlke-ao-146-ordnungsvorschriften-fuer-die-bu-23-zeitgerechte-buchung_idesk_PI5592_HI2341589.html Stand 25.12.2020]
Anmerkung: Wie "Steuer-Zahlungen in dem Jahr nach dem ersten Gewinn" (als Start-up oder nach einer Verlust-Phase) zur Falle werden können, lesen Sie unter dem Abschnitt "Sich gegen (typische) Liquidität-Fallen wappnen in dem Beitrag: →Wie das mit den Steuern in den Reife-Positionen ist.
→http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html Absatz (1) und (2):
Weitere Ausnahmen:
→http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html: "...10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember..."
→http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__31.html Absatz (1) Satz 2 Zweiter Halbsatz: "... entsprechend..."
→http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__19.html: "...15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November..."
Die Aufstellung ist in der Überschrift in Gruß-Buchstaben geschrieben, weil es sich bei der Aufstellung_des_Jahresabschlusses um einen, im Gesetz definierten Begriff handelt.
Für wen welche Gesetze gelten, vergleiche bitte:
Mehr zu Aufstellung_des_Jahresabschlusses, Feststellung_des_Jahresabschlusses und Offenlegung für die Unternehmen nach Rechtsform, und sortiert nach Größe (von Bilanzsumme_iSv_HGB_267, Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, AN_Zahl), siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Das Gesetz sagt: Innerhalb einer Zeit, die "einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang" entspricht.
Aus der Frist für die
Steuer-Erklärung (siehe oben) folgt: spätestens
Anmerkung: Große Unternehmen haben in der Regel den Jahresabschluss in einer ("Fast Close") bis zwei Wochen stehen. Für KMU müsste es eigentlich ein Klacks sein, diesen Benchmark zu treffen.
Der frühe Vogel fängt den Wurm (
Bonmot Volksmut)
(→ Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, → Aufstellung_des_Jahresabschlusses))
Anhalts-Punkte:
** Für die Bezeichnung von Größen-Ordnungen siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Sieben (7) Monate nach Ablauf des Kalenderjahres grundsätzlich
[oder sonst einem, von einem Gesetz bestimmten Zeitpunkt].
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html
Mehr zum Thema Steuer-Erklärung siehe bitte den Abschnitt "Was jede*r sonst noch wissen sollte" (außer, den ESt-Steuer-Bescheid zu kennen) im Beitrag →Wie das mit den Steuern spätestens ab Volljährigkeit ist
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html
Ob die Feststellung von einem Jahres- Abschluss gesetzlich erforderlich ist, hängt ab von der Rechtsform.
Den Vergleich der Vorschriften zur Feststellung und wie sie auch anders heißt, siehe bitte im Glossar unter → Feststellung_des_Jahresabschlusses.
Mehr zu Aufstellung_des_Jahresabschlusses, Feststellung_des_Jahresabschlusses und Offenlegung für die Unternehmen nach Rechtsform, und sortiert nach Größe (von Bilanzsumme_iSv_HGB_267, Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, AN_Zahl), siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Für eine Personen-Gesellschaft und für einen Verein gibt es grundsätzlich keine besondere Vorschrift (Ausnahme siehe: PublG). Meist heißt das Pendant dazu: "Zustimmung", und zwar ALLER Gesellschafter*innen.
Schaue aber bitte immer nach, ob im Gesellschafts-Vertrag beziehungsweise in der Satzung nicht etwas vorgeschrieben ist.
Aus der Frist für die Steuer-Erklärung (siehe oben) gilt aber auch hier:
Hier gilt die besondere Regel:
In jedem Fall hat die Hauptversammlung in den ersten acht (8) Monaten stattzufinden: →http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__175.html.
Stellt der Aufsichtsrat fest, findet das halt früher statt.
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__42a.html Absatz (2)
Siehe bitte →http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__48.html
Gesetzliche Regelungen siehe bitte: →http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html
Mehr zu Aufstellung_des_Jahresabschlusses, Feststellung_des_Jahresabschlusses und Offenlegung für die Unternehmen nach Rechtsform, und sortiert nach Größe (von Bilanzsumme_iSv_HGB_267, Umsatzerlöse_iSv_HGB_277, AN_Zahl), siehe bitte →Kleine, mittlere und große Unternehmen - Definitionen in Gesetzen
Für mehr und hilfreiche Informationen zu den Regelungen darf ich direkt auf die Website des BfJ verweisen: →https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Offenlegung/Offenlegung_node.html.
Gut gemacht finde ich auch die Zusammenfassung dort zum Download https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/EHUG/Merkblatt_Ordnungsgeldverfahren.html.
Für Kaufleute:
das heißt:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/.html
...
Für andere Selbständige ähnlich: