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Steuererklärungen Erstellen für Unternehmen, Freie Berufe, Vereine (700)


Inhaltsverzeichnis

  1. Überblick: Die wichtigsten zu bedenkenden Steuer-Erklärungen 
  2. Was für die Steuer-Erklärungen vorliegen muss  
    1. Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
    2. Buchführung oder/und andere Aufzeichnungen 
  3. Ihre Wahl-Möglichkeiten wenn wir Steuer-Erklärungen erstellen
    1. Wir erstellen nur die Erklärung 
    2. Wir erstellen Erklärungen und Abschlüsse 
    3. Wir führen die Bücher und Aufzeichnungen und erstellen die Erklärungen und Abschlüsse 
  4. Nutzen wenn wir die Steuer-Erklärungen erstellen
  5. Wie sie profitieren können, wenn wir die Steuerklärungen erstellen
  6. So sieht das bei uns aus 
    1. Dokumenten Management
    2. Gelebte Standards
    3. Sicher sein, dass Sie verstehen
  7. So kommen Sie dahin
  8. Nützliche Links

Überblick: Die wichtigsten zu bedenkenden Steuer-Erklärungen 

Die wichtigsten zu bedenkenden Steuer-Erklärungen für Unternehmen, freie Berufe und Einkommen-Steuer ( ESt) beziehungsweise Körperschaft-Steuer ( KSt), Gewerbe-Steuer ( GewSt) und Umsatz-Steuer ( USt). 

Für bestimmte Branchen auch bestimte Verkehr-Steuern, zum Beispiel: Energie- (früher: Mineralöl-**), Tabak-, Branntwein-, Strom-, Kaffee-, Bier- oder Schaumwein-Steuer. Das sind solche Steuern, die zwar der*die End- Verbraucher*in zu tragen hat, die aber bei den Verkaufenden (Händler*innen, Hersteller*innen) erhoben werden.  

**Vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2018-01-11-grundlagen-benzinpreis.html Stand 28.06.2020 

Abbildung: Übersicht über die zu beachtenden Steuer-Gesetze für die wichtigsten Erklärungen 

**Wenn der Beruf durch eine juristische Person ausgeführt wird, gilt die Spalte für Juristische Person wie bei den Gewerblichen Unternehmen; der Begriff Sozius umfasst hier für den Zweck der hier steuerlichen Übersicht auch Partner*innen nach dem PartG 

***Bedinung bei Vereinen ist: entweder er ist nicht gemeinnützig (AO § 51ff.) oder er hat zulässige Einkünfte aus wirtschaftlichem (Zweck-) Betrieb 

§§ zum Nachschauen: 

Hinweis: Es gibt in den Gesetzen keine einheitliche Definition für das Steuer-Subjekt ( Person), den Steuer-Gegenstand (Objekt, Betrieb) oder den steuerlichen Vorgang (Umsatz). sodass für jede gewerbliche, berufliche oder gemeinnützige Tätigkeit in jedem einzelnen Gesetz zu prüfen ist, ob ein Unternehmen, eine Freiberufler*in oder ein Verein unter dieses Gesetz fällt. 

Was für die Steuer-Erklärungen vorliegen muss  

Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Allein für die Einkommen-Steuer gilt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit sind "der Gewinn" [EStG § 2.(2).Nr1].

Der Gewinn ergibt sich grundsätzlich aus dem Vergleich der Vermögens-Übersichten [BIlanz, EStG §4], Ausnahmen siehe bitte →Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) Erstellen für Freie Berufe, Vereine, kleine Kaufleute.

Tipps für Start-ups in der Gründungs-Phase 

Buchführung oder/und andere Aufzeichnungen 

Erforderlich sind entsprechend grundsätzlich eine kaufmännische Buchführung nach HGB § 238ff. oder andere Aufzeichnungen, damit die Zwecke der Besteuerungen erfüllt werden können. 

Die gesetzlichen Pflichten zur Buchführung oder/und anderen Aufzeichnungen sind in der folgenden Abbildung ersichtlich:  

Abbildung: Gesetzliche Pflichten zur Buchführung oder/und anderen Aufzeichnungen für Unternehmen, Freie Berufe und Vereine 

**Gemeinnützige Vereine können, auch wenn sie von der Körperschaft-Steuer befreit sind, zur Umsatz-Steuer heran gezogen werden;
die Bedinungen dafür sind: Der Umsatz - zuzüglich der darauf entfallenden Umsatz-Steuer - hat in einem vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen wird und in dem laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro nicht überstiegen haben [so genannte "Klein-Unternehmer-Regelung", § 19 EStG];
Beispiele: Umsätze von Schützen-Vereinen bei Schützenfesten oder von Musik- Kultur-Vereinen bei entsprechenden Musik-Festivals.

Weitere Hinweise zur USt:

  • Im UStG gibt es Sonder-Regelungen für den Zeitpunkt der Fälligkeit (Monat) der Umsatz-Steuer. Der Zeitpunkt ist abhängig davon, ob die Umsatz-Steuer nach vereinbarten (Grundsatz, UStG § 16) oder vereinnahmten (Ausnahme) Entgelten erfolgen soll (UStG § 22). DIe Ausnahme wird - auf Antrag beim Finanzamt - gewährt in einem der folgenden Fälle (UStG § 20): 
    1. Der Gesamtumsatz hat in einem vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 Euro betragen
    2. Der*die Steuerpflichtige ist von der Verpflichtung, Bücher zu führen befreit oder 
    3. Umsätze aus der Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinn vonEStG § 18.(1).Nr1

 

  • Die vorgenannten Pflichten sind unabhängig zu sehen von den Vorschriften zur Rechnung (UStG §§ 14ff.): 
    • Eine Rechnung ist (NUR) ein Dokument, mit dem über einen Umsatz abgerechnet wird - sie ist grundsätzlich KEIN Beleg im Sinn von HGB § 239.(4) oder AO § 146.(5).
    • Bei der Rechnung gibt es (nur für die Umsat-Steuer) eine besondere Gefahr wenn die Rechnung nicht den Vorschriften von UStG §§ 14ff. entspricht: 
      • Der*die Aussteller*in der Rechnung muss die auf dieser ausgewiesene USt abführen, aus wenn sie falsch gestellt ist 
      • Das die Rechnung empfangende Unternehmen darf diese USt nicht als Vorsteuer geltend machen, wenn sie falsch gestellt ist. 

Ihre Wahl-Möglichkeiten wenn wir Steuer-Erklärungen erstellen

Wir erstellen nur die Erklärung 

Die Erstellungs-Arbeiten erfolgen auf der Grundlage von uns 

  • vorglegten
    • Jahresabschluss- (bzw. EÜR-) Dokumenten 
    • und - soweit dafür erforderlich - ergänzender Aufzeichnungen und Auszügen aus der Buchführung, sowie  
  • gegebenen Auskünften. 

Dieses Angebot ist sinnvoll für Unternehmen ab der Größen-Ordnung der so genannten Mittelgroßen (Kapital-) Gesellschaft

zum Beispiel um 

  • das eigene Rechnungswesen zu entlasten für mehr Zeit zum Controlling und zur Steuerung des Unternehmens oder 
  • zusätzliche Interne Kontrollen aus Reviews und Nachfragen zu haben.  

Wir erstellen Erklärungen und Abschlüsse 

Die Erstellungs-Arbeiten erfolgen auf der Grundlage von  

  • uns vorgelegten Konten-Salden-Listen, ergänzenden Aufzwichnungen und Auszügen aus der Buchführung - soweit erforderlich - und 
  • gegebenen Auskünften 

Dieses Angebot kann nur für Unternehmen für Unternehmen bis zu einer Größen-Ordnung in etwa für die so genannte Kleine (Kapital-) Gesellschaft

Eine eigene (insource) Buchführung ist dann schon allein aus Gründen des Controlling und der Unternehmens-Steuerung notwendig. 

Wir führen die Bücher und Aufzeichnungen und erstellen die Erklärungen und Abschlüsse 

Wir sind für die Auftrag-Ausführung dann laufend im Kontakt und fungieren so zu sagen für das Rechnungswesen im Full-Outsourcing. 

Das Angebot zum Full-Outsorucing kann nur geltem für Unternehmen bis zu einer Größen-Ordnung in etwa für die so genannte Micro Enterpise

Nutzen wenn wir die Steuer-Erklärungen erstellen

Klarheit, Vorausschau und korrekte Form 

  • Zu Ihren offenen Fragen schaffen wir gewissenhaft Klarheit.
  • So lange alles im Fluss ist, stellen wir zur Liquidität (Cash-flow) benötigte Anträge.
  • Wenn alles klar ist, erhalten sie zügig die für das Abgeben der Erklärungen benötigte Form

Fairness 

Sie erhalten was im Gesetz erlaubt ist, damit

  • Steuern nicht zu hoch oder zu früh zu zahlen sind und
  • sie Ihre fairen Ansprüche erhalten. 

Vollständig und Integer 

  • Ihre tatsächlichen Verhältnisse sind richtig, vollständig und ehrlich in den Modellen der Gesetze abgebildet,
  • zum nachhaltigen Nachweis Ihrer Steuer-Ehrlichkeit und zur Sicherheit bei Nachprüfungen. 

Abbildung: Die Gemeinschaft (Staat) finanziert mit Steuern Schulen, Straßen usw., und jede*r Einzelne leistet seine Beiträge zügig, fair und ehrlich. 

nfo zur Steuer-Ehrlichkeit

Der Hype für mehr Compliance läuft nun schon seit mehr als zehn Jahren, und zwar auf allen Ebenen: national, europa- und weltweit. Vgl. zum Beispiel: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuer-mehr-steuerehrlichkeit-397220. 

Der Grund: Wenn alle sich an die Regeln halten, funktioniert die Wirtschaft besser für uns Alle - wie im Sport. 

Wie sie profitieren können, wenn wir die Steuerklärungen erstellen

Abbildung: Wirrwar - Es geht darum, aus einem unbekannten Zustand in klare Gefilde zu kommen.

Ordnung und Überblick 

Sie erhalten schrittweise Ordnung und Überblick, möglichst bis zur Vogel-Perspektive.

Denn darin sind wir ausgebildet und routiniert.

Wir kennen die (Denk-) Modelle von Juristerei, Buchhaltung, Datenverarbeitung und Betriebswirtschaft und bringen sie in Einklang.  

Methodisch sind wir up-to-date, uns in jedes neue Geschäft und Geschäfts-Modell hinein zu denken.

So kommen wir schneller aus einem unbekannten in einen klaren und übersichtlichen Zustand.  

Eigene Zeit besser nutzen 

Sie können Zeit für das eigene Metier sinnvoller und mehr nutzen, sei es für Erholung, Fortbildung, Forschung, Entwicklung, Innovation und/oder Aquisition, wenn wir Ihnen die Arbeit zu den Steuer-Erklärungn abnehmen. 

Seien wir offen: wir sind bei Steuerklärungen einfach schneller und haben die richtigen Werkzeuge wie Checklisten und Informations-Technologie ( IT). Beobachtungen zeigen, dass wir bis zu 5x schneller sind als etwa Berufsbeginnende.

Mit der IT der Datev-Genossenschaft** können wir die Daten direkt und datensicher an die Finanz-Verwaltung übermitteln. 

**sie finden uns dort über (www) smartexperts.de Suche nach Wirtschaftsprüfer in Finsterwalde

Abgesichert 

Sie können hinreichend sicher sein (absolute Sicherheit gibt es nicht), dass von uns erstellte Erklärungen fair (nicht zu hoch) und ordnungsmäßig (nicht zu niedrig) sind. 

Denn wir schauen lieber einmal Mal mehr als zu wenig nach. Das hat vier Gründe:

  1. Es macht uns Spaß genau zu sein.
  2. Wir wissen: man kann immer irren.
  3. Sie bezahlen uns nicht nur für das Tun, sondern als Versicherung etwa dagegen, wenn wir Fehler machen und Sie deshalb falsche Erklärungen abgeben (Haftung).
  4. Und in der Hauptsache: Es macht uns Freude, wenn Klient*innen durch uns Erfolg haben und zu Finanz-Profis werden.

So sieht das bei uns aus 

Abbildung: Identische Ordner-Strukturen in verschiedenen Medien (Papier, digital

Dokumenten Management

Ordnung, Überblick und Zugriff ermöglichen uns die Informations-Technologie ( IT). Unser unser gelerntes Handwerk ist die Informations-Logistik (Neudeutsch: Dokumenten Management/ System).

Unsere Ordner-Systematik (File Systeme) sind von jeher nach anerkannten Standards eingerichtet. In der Hauptsache unterschieden nach Geschäfts-Jahren (Current Files) und sogenannten Dauer-Akten (Contining Files).   

Gelebte Standards

Wir uns orientieren am internationalen Standard ISA 230 Audit Documentation. 

Dadurch wird jede Aussage in einer Erklärung rückverfolgbar auf den ursprünglichen Sachverhalt.

Ein kleiner Trick von uns: immer die identische Ordner-Strukturen in Papier und digital, egal ob Windows Datei Explorer, Datev, Mailsysteme oder welches Ablage-Medium auch immer. 

Sicher sein, dass Sie verstehen

Selbstverständlich erhalten Sie die erstellten Erklärungen, sie müssen Sie ja - als Einzel- Unternehmer*in oder Vertreter*in für eine Gesellschaft - höchst persönlich unterzeichnen.

Die persönliche Erklärung (das heißt 'Willens-Erklärung': "Das ist es, nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig"; vgl. BGB § 116ff.) und die persönliche Verantwortung kann Ihnen keinen nehmen.

Wir tun Alles, damit Sie wissen und verstehen, was Sie unterzeichnen wenn Sie es unterzeichnen und auch später.

Zu allen wesentlichen Zahlen und Ergebnissen von Abwägungen in Zweifels-Fragen erhalten Sie Dokumente über Ihren Ursprung (woher) und die Argumente (warum) sie erklärt worden oder zu erklären sind/waren.

Unser System aus gewissenhaften Grundlagen und Rückverfolgbarkeit spart Ihnen die Zeit auch für die Zukunft.

So kommen Sie dahin

Abbildung: Ablauf zu einem Auftrag für das Erstellen von Steuer-Erklärungen  

O.k. eine Steuerberatung anbahnen ist ein nicht ganz einfacher Prozess. Deshalb wechselt man nicht gerne den Steuerberater.

Auf der anderen Seite wollen wir ganz sicher gehen. Bei Steuerberatenden (unter anderen: Wirtschaftsprüfer, siehe StBerG § 3) genießen Sie besonderen Vertrauens-Schutz. Bei uns ist jede*r Klient*in exklusiv.

Am Anfang sind viele Informationen aus fast allen unternehmerischen und persönlichen Bereichen zu erfassen, Betriebs- und Geschäfts-Geheimnisse nicht ausgeschlossen. Und es um die Sicherheit und Schutz gerade dieser Werte und Ihrer privaten Sphären.

Zu Beginn müssen wir mit Ihnen eine Reihe von Informationen erarbeiten, dafür dienen insbesondere

  • Frage-Bogen für Neu-Mandant*innen
  • Mandant*innen Stammblatt
  • GWG Identifizierungen (Personal-Ausweis, Register-Daten, Wirtschaftlich Berechtigte) http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__3.html
  • GWG Quick Check: Würdigen von, auf Geschäfts-Partner*innen, Geschäfts-Transaktionen und Geographie bezogene Faktoren
  • Checkliste und Erklärung zur Vollständigkeit
  • Vollmachten, SEPA-Ermächtigung und Anzeigen der Steuerberatung bzw. ihres Wechsels
  • Festlegungen und ihre Zustimmung zum Risiko zu, über das Internet per eMail ungeschützt versendbaren Informationen
  • Klarstellung und Unterzeichnung der Kenntnisnahmen unserer gegenseitigen Pflichten zur Vertraulichkeit, Zeugnisverweigerung und Verschwiegenheit kraft Gesetz
  • Schriftlicher Auftrag zur Steuerberatung 

Sind die Dinge erst Mal eingespielt, laufen unsere Arbeiten wie geschmiert.

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