Stand: 11. Mai 2022 | der Rechnungslegung für nur einen Zweck
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Für die Einkommen-Steuer ( ESt) sind bei
die Einkünfte der Gewinn [EStG § 2.(2)].
Gewinn ist grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen
kurz: die Bilanz [EStG § 4.(1)].
Steuerpflichtige,
können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen [EStG § 4.(3).S1].
Freiberuflich ist jede
Tätigkeit [EStG § 15.(1)], insbesondere die selbständige Berufstätigkeit der
Sie grundsätzlich sind NICHT - auf Grund gesetzlicher Vorschriften - verpflichtet, in bestimmter Weise Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen.
Wenn sie dies nicht freiwillig tun wollen, können Sie eine Einnahme-Überschuss- Rechnung für den Zweck der Einkommen-Steuer aufstellen.
Die Ausnahme gilt nur für NICHT wirtschaftliche Vereine.
Betreibt ein Verein ein Handels/- Gewerbe oder ist so groß, dass er nach Publizitäts-Gesetz verpflichtet** ist, so gelten für ihn die Vorschriften über Handeslbücher nach HGB (§§ 238ff.)
**Vgl. →Material über: Kleinere Mittlere und Größere Unternehmen
Vereine, die gemeinnützig sind und bleiben wollen, müssen AO §§ 51ff. beachten, vor Allem dass die EÜR unterteilt ist in vier verschiedene Tätigkeits-Bereiche:
Gewerbe Treibende mit weniger als 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Jahres-Überschuss (siehe genau in: HGB § 241a) brauchen brauchen die §§ 238 bis 241 des HGB nicht anzuwenden.
Sie sind befreit und NICHT - auf Grund der gesetzlichen Vorschriften des HGB - verpflichtet, in bestimmter Weise Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen.
Wenn sie dies nicht freiwillig tun wollen, können Sie eine Einnahme-Überschuss- Rechnung für den Zweck der Einkommen-Steuer aufstellen.
Tipp: Wer erwartet, die Größen 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Überschuss zu Überschreiten, der schon vorher auf die Gewinn-Ermittlung mit dem Jahres- Abschluss nach HGB umstellen.
Vgl. →Material über: Kleinere Mittlere und Größere Unternehmen
dann:
Sie erhalten dazu eine Bescheinigung nach dem Standard "Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen". Aus die EÜR ergänzenden Konten erarbeiten wir eine Cash-flow Rechnung und nehmen in gegebenen Fällen auf wirtschaftlich wichtige einen Hinweis in die Bescheinigung auf.
Üblicher Weise bieten wir die EÜR gemeinsam mit der Buchführung in DATEV an, →Kontakt
Dabei ist besonders beliebt: Unternehmen online, vgl. DATEV - Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Unternehmen