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„Notstands-Verfassung" in Deutschland und Handlungsfelder für KMU (001, 002)

Merkblatt

Stand: 09. Januar 2026 | Notständen in der Verfassung (Grundgesetz) und dem, was sie für Unternemen bedeuten
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Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Unternehmer*innen die Regelungen für einen Notstand kennen sollen
  2. Die Regelungen im Grundgesetz (Verfassung) zu „Notstand“ (Notstände)
    1. Innerer Notstand (Vorsorge-Gesetze; zu Katastrophen und Gefahren gegen die fdGO)
      1. Katastrophen-Notstand [GG Art.35.(2) und (3); zur Hilfe bei Naturkatastrophe oder besonders schwerem Unglück]
      2. Innen-politischer Notstand [GG Art.91; bei Gefahr gegen die fdGO]
    2. Äußerer Notstand (Sicherstellungs-Gesetze; Sicherstellung der Versorgung zur Verteidigung und zum Bevölkerungsschutz)
      1. Spannungsfall [GG Art.80a.(1).Alt.1; bestimmte Gesetze gelten zu Verteidigung und Bevölkerungsschutz, wenn Bundestag „Spannungsfall“ feststellt]
      2. Zustimmungsfall [GG Art.80a.(1).Alt.2; ein Gesetz gilt zu Verteidigung und Bevölkerungsschutz, wenn Bundestag ausdrücklich zustimmt]
        1. Einschub: Welche (Sicherstellungs-) Gesetze im Spannungsfall nach GG Art.80a.(1) gelten können
      3. Bündnisfall [GG Art.80a.(3); wenn nach einem Bündnisvertrag {z.B. der NATO} und der Bundesregierung bestimmte Gesetze in Kraft treten)
      4. Verteidigungsfall [GG Abschnitt Xa; (drohender) Angriff mit Waffen, den Bundestag und Bundesrat feststellen]
      5. Literatur/-Quellen zum Äußeren Notstand
  3. (elf) Handlungsfelder (Kern-Maßnahmen) in KMU zum Fortbestand des Unternehmens mit Blick auf Szenarien der Zivilen Verteidigung
    1. Führung sicherstellen
    2.  Gesetze und Regelungen … prüfen
    3. Lage erfassen und bewerten
    4. Unternehmens-interne Vorbereitung … [kritische Ressourcen und Geschäftsprozesse]
    5. Standort-Sicherheit und Objekt-Schutz prüfen
    6. Lieferketten aufrechterhalten
    7. Betriebs-interne Infrastruktur sicherstellen
    8. Personalplanung … und Einsatzfähigkeit …
    9. Spionage und Sabotage verhindern
    10. Interne und externe Kommunikation aufrechterhalten
    11. Chancen erkennen und Geschäfts-Potenziale im Krisenfall nutzen

Warum Unternehmer*innen die Regelungen für einen Notstand kennen sollen

„… die Sicherheitslage in Europa [ist, Stand Dezember 2025,] grundlegend verändert. …  

Dabei erfordern die sicherheitspolitischen Entwicklungen …
militärische Anstrengungen, … auch zivile Maßnahmen. …

Angesichts der globalen Sicherheitslage ist es … erforderlich,
Entwicklungen in das unternehmerische Krisen-Management einzubeziehen,
die bislang noch nicht betrachtet wurden. …

Diese Handreichung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen ( KMU).

Sie bietet Ihnen einen kompakten Überblick über

  • die zentralen Themen und Fragestellungen
  • einer modernen Krisen-Vorsorgeplanung.

Ergänzt wird sie durch eine strukturierte Checkliste mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Ziel ist es, dass Sie und Ihr Unternehmen … auch auf … Szenarien der Zivilen Verteidigung vorbereitet sind.“ [Quelle Seite 4, I. Einleitung]

„Um auf eine Verschärfung der internationalen Lage
mit potenziellen Auswirkungen auf die … Lage des deutschen Staates
reagieren zu können,
sieht das Grundgesetz … Notstandsregelungen vor …

Jede dieser Phasen
- Spannungs-, Zustimmungs-, … Bündnis- … Verteidigungsfall -
hat unterschiedliche Auswirkungen auf Staat, Gesellschaft und Wirtschaft.

Für Unternehmen ist es … wichtig, die … zu kennen
und mögliche Folgen
für den eigenen Geschäftsbetrieb frühzeitig zu bedenken.

… [Der] Bündnisfall kann beispielsweise dazu führen,
dass Betriebsangehörige aus anderen NATO-Staaten
… zurückgerufen werden
und … dem Unternehmen … nicht mehr zur Verfügung stehen.

… der Spannungsfall … [kann]
etwa durch … Grenz-Kontrollen oder … Grenz-Schließungen,
die Logistik-Ketten beeinträchtigen
oder die Verfügbarkeit von Mitarbeitenden in Grenzregionen einschränken …  

Unternehmen sollten … prüfen,
wie sich Personal, Logistik und Produktion
in solchen Situationen anpassen lassen.“
[Quelle Seite 7 oben]

Quelle:

Die Regelungen im Grundgesetz (Verfassung) zu „Notstand“ (Notstände)

Vergleiche bitte


Innerer Notstand (Vorsorge-Gesetze; zu Katastrophen und Gefahren gegen die fdGO)

(→ fdGO)

Vergleiche bitte


Katastrophen-Notstand [GG Art.35.(2) und (3); zur Hilfe bei Naturkatastrophe oder besonders schwerem Unglück]

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html [im Abschnitt „II. Der Bund und die Länder“, vgl. → GG-Gliederung]:

„(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder
leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur

  • Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung
  • der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

kann ein Land

  • in Fällen von besonderer Bedeutung

Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes
zur Unterstützung seiner Polizei anfordern,

  • wenn die Polizei ohne diese Unterstützung
    eine Aufgabe nicht
    oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten
    erfüllen könnte.

Zur

  • Hilfe
  1. bei einer Naturkatastrophe
    oder
  2. bei einem besonders schweren Unglücksfall

kann ein Land
Polizeikräfte anderer Länder,
Kräfte und Einrichtungen
anderer Verwaltungen
sowie
des Bundesgrenzschutzes und
der Streitkräfte
anfordern.

(3)

  • Gefährdet
     
  1. die Naturkatastrophe
    oder
  2. der [besonders schwere] Unglücksfall

das Gebiet mehr als eines Landes,
so kann die Bundesregierung,
soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist,
den Landesregierungen die Weisung erteilen,
Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen,
sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte
zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.

Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1
sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates,
im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.“

Mehr zum Katastrophen-Notstand siehe bitte:


Innen-politischer Notstand [GG Art.91; bei Gefahr gegen die fdGO]

(→ fdGO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91.html
[im Abschnitt „Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung“, vgl. → GG-Gliederung]:

„(1) Zur

  • Abwehr
  • einer drohenden Gefahr
  • für
    • den Bestand oder
    • die freiheitliche demokratische Grundordnung [→ fdGO]
  • des Bundes oder eines Landes

kann ein Land
Polizeikräfte anderer Länder
sowie Kräfte und Einrichtungen
anderer Verwaltungen
und des Bundesgrenzschutzes
anfordern.

(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht,
nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage,
so kann die Bundesregierung
die Polizei in diesem Lande
und die Polizeikräfte anderer Länder
ihren Weisungen unterstellen
sowie
Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen.

Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr,
im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates
aufzuheben.

Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes,
so kann die Bundesregierung,
soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist,
den Landesregierungen Weisungen erteilen;
Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.“

Mehr dazu siehe bitte:

Äußerer Notstand (Sicherstellungs-Gesetze; Sicherstellung der Versorgung zur Verteidigung und zum Bevölkerungsschutz)

Spannungsfall [GG Art.80a.(1).Alt.1; bestimmte Gesetze gelten zu Verteidigung und Bevölkerungsschutz, wenn Bundestag „Spannungsfall“ feststellt]

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_80a.html
[in Abschnitt „VII. Gesetzgebung des Bundes, vgl → GG-Gliederung]

„(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz
über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt,
daß Rechtsvorschriften
nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen,
so ist die Anwendung [dieser Rechtsvorschriften]
außer im Verteidigungsfalle
nur zulässig,

  1. wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt
    oder …“
  2. …“

Zustimmungsfall [GG Art.80a.(1).Alt.2; ein Gesetz gilt zu Verteidigung und Bevölkerungsschutz, wenn Bundestag ausdrücklich zustimmt]

  1. „… oder
  2. wenn er [der Bundestag] der Anwendung [dieser Rechtsvorschriften]
    besonders zugestimmt hat [„Zustimmungsfall“].

   

Die

  1. Feststellung des Spannungsfalles
    und die
  2. besondere Zustimmung [/ der Zustimmungsfall]

in den Fällen
des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2
bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

(2) Maßnahmen auf Grund von Rechtsvorschriften nach Absatz 1 sind aufzuheben,
wenn der Bundestag es verlangt. …“

 


Einschub: Welche (Sicherstellungs-) Gesetze im Spannungsfall nach GG Art.80a.(1) gelten können

Beispiele:

  • Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)
  • Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG)
  • Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG)
  • Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ( ZSKG)
  • Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs (StrVerkSiV)
  • Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs (SeeVerkSiV)
  • Verordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung (EltLastV)
  • Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewV)
  • Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs (EBSiV)
  • Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs (LuftVerkSiV)

Quelle:


Bündnisfall [GG Art.80a.(3); wenn nach einem Bündnisvertrag {z.B. der NATO} und der Bundesregierung bestimmte Gesetze in Kraft treten)

„(3) Abweichend von Absatz 1
ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften
auch auf der Grundlage und nach Maßgabe
eines Beschlusses zulässig,
der von einem internationalen Organ
im Rahmen eines Bündnisvertrages
mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird [„Bündnisfall“].

Maßnahmen nach diesem Absatz sind aufzuheben,
wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt.“

Verteidigungsfall [GG Abschnitt Xa; (drohender) Angriff mit Waffen, den Bundestag und Bundesrat feststellen]

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG001300314 Abschnitt Xa. „Verteidigungsfall“
[Art.115a ff., vgl → GG]

„Art. 115a
(1) Die Feststellung, daß

  1. das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird
    oder
  2. ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall),

trifft
der Bundestag
mit Zustimmung des Bundesrates.

Die Feststellung
erfolgt auf Antrag der Bundesregierung
und
bedarf
einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen,
mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten
gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatt verkündet. …

Art 115b
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles
geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte
auf den Bundeskanzler über.

…“  

Mehr dazu bitte:

 


Literatur/-Quellen zum Äußeren Notstand

Siehe bitte:

(elf) Handlungsfelder (Kern-Maßnahmen) in KMU zum Fortbestand des Unternehmens mit Blick auf Szenarien der Zivilen Verteidigung

Umfassend einschließlich Checkliste siehe bitte:

 

Daraus das Folgende in Auszügen: 


„Die oberste Aufgabe der Geschäftsführung ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Dazu gehört,

  • Risiken [Risiko] frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden oder zu minimieren
    sowie
  • Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz zu prüfen und umzusetzen.

… Im Folgenden werden elf zentrale Handlungsfelder für ein … Risiko- und Krisen-Management vorgestellt.

Zu jedem Handlungsfeld finden Sie in den begleitenden
Checklisten (siehe Anlage [Quelle unter Ziffer 3 oben]) konkrete Maßnahmen-Vorschläge.

Der Fokus liegt dabei … auf Szenarien der Zivilen Verteidigung. … 

   


Führung sicherstellen

Leitfragen:

  • Wie … [wird] Führung und Verantwortung … in Krisenzeiten sichergestellt …?

Vorgehen:

  • Prüfen …, ob eine eigene Krisenorganisation erforderlich ist …
  • wer entscheidet und wer informiert …
  • Kommunikations- und Informationswege …
  • Krisenstab … 

   

 Gesetze und Regelungen … prüfen

Leitfragen:

  • Welche Bereiche der Notstandsgesetzgebung betreffen das Unternehmen?
  • Versorgungsengpässe im Transport- oder Logistikbereich

Vorgehen:

  • Prüfen Sie, welche Regelungen und Pflichten im Krisen-oder Verteidigungsfall Ihr Unternehmen betreffen könnten

     

Lage erfassen und bewerten

Leitfragen:

  • Wie können … Ereignisse … beobachtet und Krisen … erkannt werden?
  • Welche Faktoren (im Weltgeschehen) soll(t)en aktiv beobachtet werden? [Von wem?]

Vorgehen:

  • Etablieren … Monitoring relevanter … Entwicklungen …

    

Unternehmens-interne Vorbereitung … [kritische Ressourcen und Geschäftsprozesse]

Leitfragen:

  • Welche … Ressourcen sind … erforderlich?
  • Was sind die wichtigsten Dienstleistungen, Produkte und Geschäftsprozesse …?
  • … Pläne … [zur] Betriebsfähigkeit auch im Ereignisfall …?

Vorgehen:

  • Identifiziere … (zeitkritische) Geschäftsprozesse und Komponenten …
  • Plane … hierfür … Personal …

     

Standort-Sicherheit und Objekt-Schutz prüfen

Leitfragen:

  • … [müssen] Betriebsgelände und … Zutritt … geschützt werden?
  • … Grundschutz
  • … besonders sensible Bereiche zusätzliche Maßnahmen …?

… Ziel ist es, den Standort vor … Auswirkungen von Unfällen, Sachbeschädigung, Einbruch, Diebstahl, unbefugtem Zutritt sowie vor Naturgefahren zu schützen. …

Vorgehen:

  • Prüfen … Betriebsgelände und … Anlagen …
  • bewerten … physischen Schutzbedarf

     

Lieferketten aufrechterhalten

Leitfragen:

  • Welche Lieferketten sind … unverzichtbar?
  • … anfällig für Engpässe oder Ausfälle?
  • Wo können Redundanzen geschaffen werden?

… Störungen in der Lieferketten oder … Ausfall von Zulieferern … Dienstleistungen können
- unmittelbare oder zeitlich verzögert -
Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben.

… Gründe … vielfältig: …

  • Streiks in einer „Just-in-Time“-Wirtschaft,
  • Grenzschließungen oder Betriebsausfälle etwa während … Pandemie
  • Engpässe bei Rohstoffen
  • zollpolitische Entscheidungen …
  • Sanktionen

Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit …

  • mit Lieferanten und Dienstleistern Abmachungen zur Krisenvorsorge …
  • … Lagerbestände …

Vorgehen:

  • Analysieren … Schwachstellen in … Lieferketten
  • Reduzieren … Abhängigkeit

      

Betriebs-interne Infrastruktur sicherstellen

Leitfragen:

  • Sind die notwendigen Unterstützungs-Prozesse jederzeit verfügbar?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Ausfall …?
  • Wie kann ein Ausfall kompensiert werden?

[Es geht um] … die durchgängige Verfügbarkeit von

Der Ausfall dieser Unterstützungs-Systeme kann plötzlich eintreten – ohne Vorwarnzeit. Beispiele …

  • Stromausfall in Berlin-Köpenick 2019 und in Spanien 2025
  • Cyberangriffe auf
    • das Universitätsklinikum Essen 2016 oder auf
    • einen, auf KMU spezialisierten IT-Dienstleister in Lübeck 2024 …
  • mutwillige Zerstörung von Kommunikationskabeln.

[Es sind] …

  • unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • … Widerstandsfähigkeit von Gebäuden
  • IT-Systeme …
  • Telekommunikation …
  • zuverlässige Wasserversorgung …

entscheidend für die Funktionsfähigkeit der Betriebs-internen Infrastruktur - und damit für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.

Vorgehen:

  • Sichere … die Versorgungs-Infrastrukturen und Unterstützungs-Prozesse ab …
  • … investiere … in Redundanzen.

      

Personalplanung … und Einsatzfähigkeit …

Leitfragen:

  • Welches Personal könnte im Ereignisfall ausfallen?
  • Wie kann die … an … Szenarien angepasst werden?
  • Welche Schulungen und Maßnahmen …?

… entscheidend …

  • strukturierte Personalplanung …
  • Übersicht über … personelle Verfügbarkeit …,
  • insbesondere in zeitkritischen Geschäftsprozessen …

Auch im Szenario einer Zivilen Verteidigung kann es
zu erheblichen Personalengpässen kommen
– etwa wenn Mitarbeitende in Katastrophenschutz-Organisationen tätig sind,
… zu Wehrübungen herangezogen werden
oder eine … Wehrpflicht wieder in Kraft tritt.

… Maßnahmen zur Vorbereitung auf mögliche Personalausfälle …
sollten … auch Beschäftigte von Dienstleistern und Dritten einbeziehen,
etwa durch … vertragliche Regelungen … im Krisenfall.

Ebenso sind Fragen

  • des Arbeits- und Gesundheitsschutzes …
  • der geschützten Unterbringung von Mitarbeitenden in Schlüsselfunktionen

intern zu regeln. Unternehmen können zudem

  • ihre Beschäftigten in der privaten Vorsorge unterstützen,
    • um deren Sicherheit und Einsatzfähigkeit … zu stärken.

Vorgehen:

  • Prüfen … Personalbestand auf mögliche Ausfälle im Ereignisfall
  • … insbesondere … Notstandsgesetzgebung
  • … Pläne, um kritische Geschäftsprozesse auch im Ereignisfall mit Personal versorgen zu können.

      

Spionage und Sabotage verhindern

Leitfragen:

  • Kann das Unternehmen … Ziel von Spionage oder Sabotage sein?
  • Wie … [Anlagen/ Geräte und] Informationen … schützen?

… Die Motive sind … vielfältig: … schlicht geringes Risikobewusstsein …

Mitunter werden Unternehmen als „Beifang“ auch zufällig Opfer großflächiger Cyberangriffe. …

Vorgehen:

  • … Gefährdungen durch Ausspähung, Manipulation oder gezielten Abfluss von Informationen und … in … Lagebild.
  • Setze … empfohlene Maßnahmen … [zum Beispiel] des Verfassungsschutzes [oder des BSI] … um.

      

Interne und externe Kommunikation aufrechterhalten

Leitfragen:

  • … Was sind Kernbotschaften des Unternehmens in einer Krise?
  • Welche Informationsbedürfnisse bestehen
    • bei Mitarbeitenden
    • und Externen?

Vorgehen:

  • Identifiziere … relevante Zielgruppen für die interne und externe Kommunikation.
  • Definieren Sie Ziele Ihrer Krisenkommunikation.
  • Bereite … Kommunikations-Inhalte für den Ernstfall vor.

     

Chancen erkennen und Geschäfts-Potenziale im Krisenfall nutzen

Leitfragen:

  • Welche Produkte oder Dienstleistungen könn(t)en im Rahmen der Zivilen Verteidigung
    • benötigt oder
    • verstärkt nachgefragt werden?
  • … in der Krise an neue Bedarfe …?

Ein Beispiel: Während der Covid-19-Pandemie …

  • Produktion auf spezifische Produkte wie Desinfektionsmittel oder Infektionsschutz umgestellt
    oder
  • neue Dienstleistungen im Rahmen des Social Distancing angeboten. …

Vorgehen:

  • Identifiziere … potenzielle neue Geschäftsfelder kurz-, mittel- und langfristig.
  • Bereite … Umsetzung dieser neuen Angebote vor."