Dienstleistungs_Risiko
bezeichnet eine - durch auf eine bestimmte Dienstleistung bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine Dienstleistung, die
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- neu ist oder in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe, →GWG Glossar (960)
FIU
Abk.f. Financial Intelligence Unit, bezeichnet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen auf und Untersuchungen vor zu verdächtigen Immobilien- und Finanz-Transaktionen - im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.
Quelle: →https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html (beim Zoll)
Zu Verdachtsmeldungen Verpflichtete siehe →GWG § 2 und vor allem →GWG § 6 [Hinweis auf ebenda Absatz (2) Nr. 1.c)].
Zu Mitteilungen der Finanzbehörden im automatisierten Verfahren bei Bedarf (GWG § 31) für Untersuchungen (Aufgabe der FIU) siehe →AO § 31b.
Zum Transparenzregister siehe → GWG Abschnitt 4.
Die FIU veröffentlicht auch Informationen über Drittländer mit hohem Risiko (für Geldwäsche oder/und Terrorismusfinanzierung) einschließlich einer Finanz-Sanktionsliste von Bund und Ländern und einer EU-Sanktionsliste:
vgl. →FIU, →Länder_Risiko, →Transparenzregister, →GWG Glossar (960)
Kunden_Risiko
bezeichnet eine Gefahr, die Faktoren begründen können, welche mit einem Kunden*in verbunden sind, und die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine*n Kundin*en,
- mit der*dem die Geschäftsbeziehung außergewöhnliche Umstände hat
- die*der in einem geografischen Gebiet mit einem hohen →Länder_Risiko ansässig ist
- mit der*dem eine →juristische_Person oder eine Rechts-Vereinbarung, die als Instrument für die private Vermögensverwaltung dient, im Zusammenhang steht
- die*der ein Unternehmen ist, das nominelle Anteils-Eigner hat oder deren Aktien als Inhaber-Papiere emittiert sind
- die*der ein Bargeld-intensives Unternehmen ist oder hat
- die*der ein Unternehmen ist oder hat, dessen Eigentümer-Struktur - angesichts der Geschäftstätigkeit - als ungewöhnlich oder als übermäßig kompliziert erscheint
- die*der eine*e Drittstaats-Angehörige ist, welche*r Aufenthalts-Rechte oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates beantragt, und zwar im Austausch gegen die Übertragung von Kapital. den Kauf von Immobilien, den Kauf von Staatsanleihen oder gegen Investitionen in Gesellschaften in diesem EU-Mitgliedstaat
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Als finanzielles_Risiko siehe bitte →Kontrahenten_Risiko.
Vgl. →Risiko Begriffe, →GWG Glossar (960)
Länder_Risiko
bezeichnet eine - durch Faktoren in einem bestimmten Land - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegensteht
Länder_Risiko als...
...finanzielles_Risiko:
Gefahr, eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht zu erhalten (bzw. über einen finanziellen Ziel-Wert nicht verfügen zu können) dadurch
-
- dass der*die Vertragspartner*in seinen*ihren Sitz im Ausland hat;
- somit kann die Gefahr von politischen oder ökonomischen Krisen höher sein
und deshalb auch
- das →Währungs-Risiko und/oder
- das →Kontrahenten-Risiko
...Compliance_Risiko:
(höhere) Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) in einem Land oder Staat, das/der
- das - laut glaubwürdigen Quellen**1 - NICHT über hinreichende Systeme verfügt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen
**1 mit Evaluierungen, detaillierten Bewertungs-Berichten und/oder veröffentlichten Follow-up Berichten; vgl. →FATF
- in dem - laut glaubwürdigen Quellen**2 - Korruption oder andere kriminelle Tätigkeiten signifikant stark ausgeprägt sind
**2 vgl. →TI_Corruption_Index
- gegen das/den z.B. die EU oder die UN Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben
vgl:
- das/der terroristische Aktivitäten finanziell oder anderweitig unterstützt, oder in dem eine bekannte terroristische Organisation aktiv ist
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 3]
Vgl. →Risiko Begriffe, →FIU, →GWG Glossar (960)
PEP
Abk.f. Politisch exponierte (herausgestellte**) Person, die ein wichtiges öffentliches, oder vergleichbares Amt hat
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__1.html Absatz (12)
** Wort-Herkunft aus lateinisch ex-ponere = aus-stellen/ -setzen/ -legen (und anderes), Quelle: Stowasser
GWG § 1.(12) Begriffsbestimmung: PEP iSd GWG ist jede Person, die
- ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt
- auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat
oder
- ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene,
- dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat.
Zu den politisch exponierten Personen gehören insbesondere
- Personen, die folgende Funktionen (Aufgaben) innehaben:
- Staatschefs, Regierungschefs, Minister,
Mitglieder der Europäischen Kommission,
stellvertretende Minister und Staatssekretäre [Exekutive],
- Parlamentsabgeordnete und
Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane [Legislative],
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
- Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, [Jurisdiktion]
[weitere Exekutive:]
- Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen,
- Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken,
- Botschafter*innen, Geschäftsträger*innen und Verteidigungs-Attachés,
- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen,
[..]
- Direktoren*Direktorinnen, stellvertretende Direktoren*Direktorinnen, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion
in einer zwischenstaatlichen, internationalen oder europäischen Organisation;
- Personen, die Ämter innehaben, welche in der –
nach Artikel 1 Nummer 13 der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 43) –
von der Europäischen Kommission
veröffentlichten Liste enthalten sind.
Das Bundesministerium der Finanzen erstellt, aktualisiert und übermittelt
der Europäischen Kommission eine Liste gemäß Artikel 1 Nummer 13 der Richtlinie (EU) 2018/843.
Organisationen nach Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i mit Sitz in Deutschland
übermitteln dem Bundesministerium der Finanzen
hierfür jährlich zum Jahresende eine Liste mit wichtigen öffentlichen Ämtern nach dieser Vorschrift.
Vgl. →GWG Glossar (960)
Produkt_Risiko
bezeichnet eine - durch auf ein bestimmtes Produkt bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch ein Produkt, das
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- neu ist oder in einem Zusammenhang steht mit neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe, →GWG Glossar (960)
Transaktions_Risiko
bezeichnet eine - durch auf eine Transaktion oder bestimmte Art der Transaktion bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch eine Transaktion, die
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- eine Transaktion ist ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem
oder in einem Zusammenhang mit einer solchen Geschäftsbeziehung steht
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- eine Transaktion ist in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe, →GWG Glossar (960)
Vertriebskanal_Risiko
bezeichnet eine - durch auf einen Vertriebskanal bezogene Faktoren - begründete (höhere) Gefahr, die einem operativen, finanziellem, Compliance- oder/und Ethik-Ziel entgegen stehen kann:
Als Compliance_Risiko: Die Gefahr der Geldwäsche (bzw. gegen eine Ziel-Situation ohne Verstoß gegen StGB § 261) durch einen Vertriebskanal, der
- in einem Zusammenhang mit der Betreuung eines*r vermögenden Privat-Kunden*in steht
- die Anonymität begünstigen kann
- in einem Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ohne persönlichen Kontakt und ohne bestimmte Sicherungs-Maßnahmen steht wie
- elektronische Mittel für die Identitäts-Feststellung,
- einschlägige Vertrauensdienste gemäß der EU_VO 910/2014 oder
- andere von den einschlägigen nationalen Behörden regulierte, anerkannte, gebilligte oder akzeptierte sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne oder auf elektronischem Weg
- in einem Zusammenhang mit dem Eingang einer Zahlung von einem*r unbekannten oder nicht verbundenen Dritten steht
- in einem Zusammenhang steht mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen, einschließlich neuer, oder in Entwicklung begriffener, Technologien für neue oder bestehende Produkte
- in einem Zusammenhang steht mit Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabak-Erzeugnisse, Kulturgüter und andere von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung, oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten
[→http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/anlage_2.html Nr. 2]
Vgl. →Risiko Begriffe, →GWG Glossar (960)
Wirtschaftlich_Berechtigte*r
ist im Sinn von GWG § 3 diejenige natürliche Person
- in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine*e Vertragspartner*in letztlich oder
- auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder Geschäftsbeziehung begründet wird, oder
- die bei einer juristischen Person - unmittelbar oder mittelbar -
- mehr als 25 % der Kapitalanteile hält,
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Hinweis: Wirtschaftlich Berechtigte sind von den dazu Verpflichteten [GWG § 2]
- zu identifizieren, und zwar vor allem [GWG § 10.(3)]
- bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung und
- außerhalb einer Geschäftsbeziehung immer bei
- bestimmten Geldtransfers im Sinn der EU VO 2015/847 über Beträge ab 1.000 Euro sowie
- sonstigen Transaktionen ab 15.000 Euro [GWG § 11.(3)ff., weitere gehende Sonderfälle siehe ebenda]
- mit ihren Geschäften einer Analyse für das Risiko von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu unterziehen, und zwar
- immer anhand der Risiko-Faktoren in Anlage 1 und in Anlage 2 des GWG [ebenda § 14.(1)] sowie
- weiter gehend nach festgelegten bzw. fest zu legenden Verfahren und gestaffelt nach Risiko- bzw. Sicherheits-Niveau [GWG § 15]
- ab einem gewissen hohen Risikoniveau der FIU zu melden [GWG § 15.(5a).S1.Nr1].
vgl. →BMI; →BVA; →Transparenzregister; →FIU, →GWG Glossar (960)