Vgl. Material →Going Concern (002, 009, 700, 931)
bezeichnen Wörter-Verzeichnisse; Wortherkunft aus lateinisch glossarium (Quelle: →Duden_HW)
Hinweise auf Teil-Verzeichnisse hier und auf Websites mit amtlichen Verzeichnissen, oder solchen von unabhängigen Institutionen (jeweils (Reihenfolge nach →GuV_Index):
Teil-Verzeichnisse hier:
Amtliche Verzeichnisse und solche von unabhängigen Institutionen:
Zu den Themen Umwelt und Klima (100):
Zu Bildung, Forschung und Kompetenz (502)
Zum Thema →Digitale_Kompetenz (502):
Zu Sozial-Versicherungen (505):
Gesetzliche Renten-Versicherung (→RV):
Zu den Themen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (650):
Zum Finanz-Wissen (700):
Zu den Themen Daten-/Verarbeitung, →IT, Daten-Schutz, Daten- und Cyber-Sicherheit (940):
Für Wortbedeutungen:
= englisch für: die Unternehmens-Fortführung (Fortgang, durch Vernunft geführt), meint die Verantwortung: Bei** der Aufstellung von einem →Abschluss, die Fähigkeit des Unternehmens einzuschätzen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen (IAS 1.25).
Wortlaut in HGB § 252.(1).Nr2: "Fortführung der Unternehmenstätigkeit"
Wortwahl in EStG § 6.(1).Nr1.S3 zweiter Halbsatz: Fortführung des Betriebs
** eigentlich müsste man sagen: Zu Beginn der Aufstellung, weil
1. ein wichtiger Grundsatz für die →Bewertung_im_Abschluss die Frage ist: Mit welchen Methoden sind die Werte für alle Vermögensgegenstände und Schulden zu berechnen?
- Fall A: Wenn man die Fortführung (uneingeschränkt) bejaht,
dann
hat zum Beispiel die Bewertung für das Anlage-Vermögen zu erfolgen mit: Anschaffungs- oder Herstellungs-Kosten vermindert um Abschreibungen (vgl. HGB § 253). -
Und weil
2. man für das Einschätzen mit →Sorgfalt eigentlich (und in den meisten Fällen tatsächlich)
[vgl. →Wie mache ich eine Fortführungsprognose]
Weitere Hinweise:
Fall B: Wenn von den Verantwortlichen einem*einer beim Einschätzen der Fähigkeit, den Betrieb fortzuführen, schon wesentliche Unsicherheiten bekannt sind, die erhebliche Zweifel daran aufwerfen oder aufwerfen können,
dann
Fall C: Keine Fortführung ist in naher Zukunft absehbar, weil
[vgl. IAS 1.25] - aus Sicht der Verantwortlichen - es
dann muss
Bonmot: Nachhaltig ist Going Concern (vgl. →Zauberwort Nachhaltigkeit #bonmot-zur-bilanz)
Vgl. →Going Concern, →StaRUG, →Abschluss, →Ethik Glossar, →Nachhaltigkeit
ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die den Fortbestand (Going Concern) einer Unternehmung gefährden oder gefährden können
siehe: AktG § 91.(2)
Quelle für den Bezug auf AktG § 91.(2): Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 Stand 27.05.2020 Tz. 2
vgl. →Governance_System, →RMS
bezeichnet die Maßnahmen nach AktG § 91.(2) - zur Einrichtung eines Systems der Überwachung, damit Entwicklungen früh erkannt werden, die den Fortbestand der Unternehmung gefährden.****
Hinweise:
Quellen:
** IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW PS 981) Stand 03.03.2017, sowie Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340nF) Stand 27.05.2020
*** Begründung zu AktG § 91.(2), Deutscher Bundestag Drucksache 13/9712, 20.01.1998: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), Seite 15
**** IDW PS 340nF.Tz2
englische Bezeichnung für Risiko-Identifikation, das heißt: Ein methodisches oder/und systematisches Vorgehen, um Risiken (mit oder ohne Chancen) zu erkennen
Vgl. →Information, →Risk_ID, →Möglichkeit, →Induktion, →Deduktion, →COSO, →Risiko_Management_Methode, →Risiko Management Begriffe
Abk.f. Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen Gesetz bzw. Unternehmens-Stabilisierungs- und -Restrukturierungs-Gesetz
→http://www.gesetze-im-internet.de/starug/
→Bundesgesetzblatt Nr. 66 v. 29.12.2020 vom 22. Dezember 2020 BGBl. I S. 3256
→Gesetzes-Begrüdung siehe: →https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Fortentwicklung_Insolvenzrecht.html - Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG)
Vgl. →StaRUG, →Gesellschaft_ohne_persönlich_Haftende, →Going_Concern, →Going Concern (001, 931)